Leistungsspektrum der Regierung von Unterfranken zum Thema Energie
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- Johannes Zimmermann
- vor 7 Jahren
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1 Leistungsspektrum der zum Thema Energie AD Wolfgang Jäger - 1 -
2 Energieeffizientes Bauen Arbeitskreis an der Obersten Baubehörde seit 2004 Beteiligung der Regierungen Arbeitsgruppe der seit 2005 Projekte u.a.: Internetportal Gebäude+Energie Informationsmaterial Arbeitsgruppe Energieeffizientes Bauen - 2 -
3 Städtebau und Baurecht Beratung der Kommunen zu Steuerungsmöglichkeiten für energieeffizientes und nachhaltiges Planen und Bauen sowie für Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien Flächennutzungspläne Konzentrationsflächendarstellung sachliche und räumliche Teilflächenutzungspläne Bebauungspläne informelle Planungen Flächenmanagement Energienutzungsplan Bauordnungsrecht Sachgebiet 32 Baurecht / Sachgebiet 34 Städtebau - 3 -
4 Städtebauförderung Energieeffiziente Stadterneuerung Beispiel Binsfeld Beispiel Thüngersheim Sachgebiet 34 Städtebau - 4 -
5 Staatlicher Hochbau Energiestandards Jahresenergiebedarf kwh/m²a Wärmeschutzverordnung Wärmeschutzverordnung Wärmeschutzverordnung 1995 Energieeinsparverordnung 2002 Energieeinsparverordnung 2007 (keine Änderung) Energieeinsparverordnung 2009 Standard EnEV minus 30% Passivhausstandard 15 kwh / m²a Vorbildfunktion Freistaat Bayern Neubauten von Verwaltungsgebäuden auf Grundlage des Passivhausstandards alle anderen Maßnahmen in Neubau und Bestand unterschreiten die Anforderungen der EnEV 2009 an die Gebäudehülle (mittlerer U-Wert) um mindestens 30 % Sachgebiet 30.1 Hochbau - 5 -
6 Staatlicher Hochbau Sonderprogramm Energetische Sanierung staatlicher Gebäude 150 Millionen in den Jahren 2008 bis 2011 in Unterfranken: 16,5 Millionen für 83 Maßnahmen 20 Millionen zusätzlich für 2012 Sachgebiet 30.1 Hochbau - 6 -
7 Wohnraumförderung Bayerisches Wohnungsbauprogramm Bayerisches Modernisierungsprogramm Förderziele: Miet- und Genossenschaftswohnungen energetische Modernisierung Bonus für Energieeffizienz Sicherstellung einer sozialverträglichen Miete Sachgebiet 35 Wohnungswesen - 7 -
8 Energiewende = Umbau der Stromversorgung Heute: überwiegend zentrale Energieerzeugung durch wenige atomare oder fossile Großkraftwerke Zukünftig: verstärkt dezentrale Energieerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien, insbesondere durch viele EEG-Anlagen wie Windkraft und Photovoltaik Energiewende stellt neue Anforderungen an die stabile Energieverteilung und macht den Ausbau der Stromnetze auf allen Spannungsebenen sowie den Neubau von Gasversorgungsleitungen erforderlich Sachgebiete 21 und 24: Ausbau Strom- und Gasnetze - 8 -
9 Dimensionen des zu erwartenden Netzausbaus? dena-netzstudie I: deutschlandweit 850 km zusätzliche Leitungen in den Stromübertragungsnetzen (Nennspannung 380 kv und mehr) bis 2015 dena-netzstudie II: weiterer Netzausbaubedarf von zusätzlich km bis 2020 Planungen der Übertragungsnetzbetreiber: für Bayern Bedarf an rd. 130 km zusätzlichen Höchstspannungsleitungen (ab 220kV) sowie rd. 240 km Ausbaubedarf an bestehenden Höchstspannungsleitungen bis 2020 Sachgebiete 21 und 24: Ausbau Strom- und Gasnetze - 9 -
10 Dimensionen des zu erwartenden Netzausbaus? BET-Studie des Verbandes der Bayerischen Wirtschaft: bis 2030 drei neue 380kV- Übertragungsleitungen in Nord-Süd-Richtung erforderlich, Trassenverläufe sollten sich an den AKW- Standorten als Verknüpfungspunkten zum bestehenden Höchstspannungsnetz orientieren Ausbaubedarf im Hoch- und Mittelspannungsnetz (Nennspannung bis 110kV) wird noch deutlich höher sein - Prognosen für Bayern gehen von einem Ausbaubedarf bis zu km bis 2020 aus
11 Aufgaben der : Raumordnung und Schaffung des Baurechts für den Netzausbau Die Bezirksregierungen sind in Bayern für die Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zuständig. Darunter fallen alle Hochspannungsleitungen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt und mehr sowie Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 mm. Sachgebiete 21 und 24: Ausbau Strom- und Gasnetze
12 Fazit: Baurecht für den Ausbau der Energienetze zu schaffen, wird die große Herausforderung der kommenden Jahren sein RUF verfügt über die Kompetenz und Erfahrung, die Planfeststellungsverfahren rechtssicher und in angemessenem Zeitrahmen zu bewältigen 2012 schon 2 EnWG-Planfeststellungsbeschlüsse: Ersatzneubau 110kV-Leitung AB-Großheubach (24km) Neubau Erdgas-Loopleitung Sannerz-Rimpar (57km)
13 Ausblick und Thesen: Netzausbau ist nur in enger Abstimmung zwischen Bundes-, Landes-, regionaler und kommunaler Ebene zu bewältigen. Die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Leitungsbau muss erhöht werden. Wer für Energiewende ist, muss für Netzausbau sein. Ohne erheblich größere Akzeptanz der Bevölkerung für notwendige Infrastrukturprojekte im Stromnetz wird die Energiewende nicht, zeitlich stark verzögert oder mit unverhältnismäßigen Kosten stattfinden
14 Möglichkeiten und Grenzen kommunalen Handelns 1. Möglichkeiten Gemeinsames koordiniertes Handeln aller Ebenen entsprechend der jeweiligen Kompetenz und Leistungsfähigkeit (Interkommunale) Zusammenarbeit innerhalb der Gemeinden, Städte und Landkreise Beteiligung von Bürgern und Unternehmen Koordination und Beratung durch die Regierung von Unterfranken Sachgebiet 12 Kommunale Angelegenheiten
15 2. Grenzen kommunalen Handelns Gemeinde/Städte Energieerzeugung nur im Rahmen der Daseinsvorsorge, d.h. begrenzt auf den örtlichen Bedarf Ausweg: (Interkommunale) Zusammenarbeit Landkreise Energieerzeugung grundsätzlich keine Landkreisaufgabe Ausnahme: - im Umfang des Eigenbedarfs der landkreiseigenen Einrichtungen - als Vermögensnutzung Kommunale Energieberatung gegenüber Dritten: Beachtung von wettbewerbsrechtlichen Vorgaben, MittelstandsförderungsG Sachgebiet 12 Kommunale Angelegenheiten
16 Regionalplanung Für die Fortschreibung der Regionalpläne sind die Regionalen Planungsverbände zuständig. Die ist für die Verbindlicherklärung von Regionalplanfortschreibungen zuständig
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