Verwaltungsvereinbarung zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (VV-KInvFG) vom 20. August 2015

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1 Grundlagen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) vom 24. Juni 2015 Verwaltungsvereinbarung zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (VV-KInvFG) vom 20. August 2015 Richtlinien zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in Bayern (KInvFR) vom 07. Oktober 2015 Bewerbungsbogen Stand Quelle: KIP Sitzung des Beirats am Fördergegenstände A B Energetische Sanierung von Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur (Nr KInvFR) Abbau von baulichen Barrieren in Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur (Nr KInvFR) C Städtebauliche Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum (Nr KInvFR) D Städtebauliche Maßnahmen zur Revitalisierung von innerörtlichen Leerständen (Nr KInvFR) KIP Sitzung des Beirats am

2 A Energetische Sanierung von Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur Förderfähige Einrichtungen: Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur kommunale Einrichtungen der Schulinfrastruktur kommunale Museen und kommunale Einrichtungen der Weiterbildung kommunale soziale Einrichtungen wie Mehrgenerationenhäuser, Bürger- und Jugendzentren kommunale Verwaltungsgebäude KIP Sitzung des Beirats am B Abbau von baulichen Barrieren in Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur Förderfähig sind die gleichen Einrichtungen wie bei der energetischen Sanierung. Mögliche förderfähige Maßnahmen: Reduzierung von Stufen und Schwellen, Einbau von Aufzugsanlagen Vergrößerung von Durchgangsbreiten bei Türen und Fluren Anpassung der Höhe von Bedienelementen Umbau von Sanitärräumen Den Maßnahmen muss eine städtebauliche Grundkonzeption zur barrierefreien Gestaltung und Erschließung zugrunde liegen (außer bei Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur). KIP Sitzung des Beirats am

3 C Städtebauliche Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum Mögliche förderfähige Maßnahmen: öffentliche Verkehrsflächen, Plätze, Spielplätze, Grünflächen und Freizeitanlagen einzelne Bauteile (z.b. Oberflächenbeläge, Rampen, Treppen, Aufzugsanlagen) Zugänge zu öffentlichen Gebäuden (private Anwesen im Einzelfall) barrierefreie Ausstattungs- und Möblierungselemente, Informations-, Leit-, Orientierungs- und Bedienelemente, Lichtzeichenanlagen Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit im ÖPNV Die Maßnahmen sollen Teil eines räumlichen Konzepts zum Abbau von Barrieren sein. KIP Sitzung des Beirats am D Städtebauliche Maßnahmen zur Revitalisierung von innerörtlichen Leerständen Förderfähig sind insbesondere unrentierliche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen von Kommunen oder Privaten nach den geltenden Städtebauförderungsrichtlinien. Förderungsvoraussetzungen: Vorliegen eines städtebaulichen Konzepts Maßnahme liegt im öffentlichen Interesse Maßnahme trägt zur Revitalisierung innerörtlicher Leerstände bei. KIP Sitzung des Beirats am

4 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und Bezirke, soweit sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: durchschnittliche Finanzkraft je Einwohner der Jahre 2011 bis 2013 unter dem Landesdurchschnitt und Lage im Raum mit besonderem Handlungsbedarf gemäß Ministerratsbeschluss vom durchschnittliche Finanzkraft je Einwohner der Jahre 2011 bis 2013 unter dem Landesdurchschnitt und Schuldenstand je Einwohner am 31. Dezember 2013 über dem Landesdurchschnitt Empfänger von Stabilisierungshilfen 2014 oder 2015 Saldo der freien Finanzspannen ( freie Spitze ) weist in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung jeweils ein negatives Ergebnis auf. KIP Sitzung des Beirats am Fristen Bewerbungsfrist bis 15. Februar 2016 Auswahl der Projekte bis 22. April 2016, Bekanntgabe der Förderprojekte durch StMI/OBB Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme ins Programm Alle Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2018 vollständig abgenommen werden (Abnahme durch den Bauherrn). Verwendungsnachweis ist innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen, spätestens jedoch bis 30. Juni Nach dem 31. Dezember 2019 können keine Zuwendungen nach diesem Programm mehr ausgezahlt werden. KIP Sitzung des Beirats am

5 Organisation (Organisationsanweisung Nr. 8/15) Projektgruppe Gesamtleitung RVP Lange Geschäftsstelle (Leitung ORRin Rathgeber) Bewilligungsteam (Leitung AD Böhm), beteiligte Sachgebiete u.a. Beirat Sg. 34 Städtebau Sg. 35 Wohnungswesen Sg. 12 Komm. Angelegenheiten Sg Hochbau Städtebau Sg E-Technik, Maschinenwesen Sg. 31 Straßenbau externe Behörden und Institutionen werden bei Bedarf beteiligt, z.b. die Kommunalaufsichten bei den Landratsämtern KIP Sitzung des Beirats am Ablauf KIP Sitzung des Beirats am

6 Verteilung der Fördersumme innerhalb Bayerns Verteilungsschlüssel für die Aufteilung auf Regierungskontingente gem. Ministerratsbeschluss: Anzahl der Kommunen (30 %) Anzahl der Stabilisierungshilfe-Empfänger (35 %) Anzahl der Kommunen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf im jeweiligen Regierungsbezirk (35 %) Nach aktuellem Stand (Mitteilung der OBB vom ) entfallen auf Unterfranken etwa 56,4 Millionen Euro. KIP Sitzung des Beirats am Verteilung der Fördersumme innerhalb Unterfrankens vorgeschlagener Verteilungsschlüssel in Anlehnung an die Verteilung der Mittel im Freistaat: Anzahl der Kommunen im jeweiligen Landkreis (30 %) Anzahl der Kommunen, die dem Grunde nach antragsberechtigt sind (35 %) Anzahl der Kommunen, die im Raum mit besonderem Handlungsbedarf liegen (35 %) Ziel: angemessene Berücksichtigung der besonders finanzschwachen Kommunen Verteilung überwiegend nach Einwohnerzahl (wie KP II) wäre nicht sachgerecht KIP Sitzung des Beirats am

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