Arbeitsgruppe Kommunalinvestitionsprogramm
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- Kai Holtzer
- vor 6 Jahren
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1 Hessisches Ministerium der Finanzen Arbeitsgruppe Kommunalinvestitionsprogramm 8. Sitzung am 19. Oktober 2016 Ulrich Winkler Referatsleiter IV 4
2 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 7. Sitzung vom 30. März Aktueller Stand Umsetzung KIP 4. Stand Änderung KInvFG 5. Verwendungsnachweisverfahren 6. Nachtrag zur baufachlichen Prüfung 7. Weitere Informationen zu ausgewählten Förderbereichen 8. Besprechung von Einzelfällen in der Clearingstelle 9. Verschiedenes 2
3 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 7. Sitzung vom 30. März Aktueller Stand Umsetzung KIP 4. Stand Änderung KInvFG 5. Verwendungsnachweisverfahren 6. Nachtrag zur baufachlichen Prüfung 7. Weitere Informationen zu ausgewählten Förderbereichen 8. Besprechung von Einzelfällen in der Clearingstelle 9. Verschiedenes 3
4 Abnahme des Protokolls der 7. Sitzung vom 30. März 2016 Änderungs- oder Ergänzungswünsche wurden an das HMdF nicht herangetragen. 4
5 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 7. Sitzung vom 30. März Aktueller Stand Umsetzung KIP 4. Stand Änderung KInvFG 5. Verwendungsnachweisverfahren 6. Nachtrag zur baufachlichen Prüfung 7. Weitere Informationen zu ausgewählten Förderbereichen 8. Besprechung von Einzelfällen in der Clearingstelle 9. Verschiedenes 5
6 3. Anmeldeverfahren Stand des Anmeldeverfahrens KIP Kommunen Mehr als 1500 angemeldete Maßnahmen wurden als förderfähig eingestuft mehr als 570 im Bundesprogramm mehr als 950 im Landesprogramm davon mehr als 100 Pauschalmittelabrufe Fördervolumen rd. 475 Millionen Euro Bereits 210 Kommunen haben ihr Kontingent vollständig mit Maßnahmen belegt Stand 11. Oktober
7 3. Anmeldeverfahren Anmeldungen nach Förderbereichen im Landesprogramm entsprechend des Fördervolumens 4% Bildungsinfrastruktur 21% 22% 21% 32% sonstige kommunale Infrastruktur Verbesserung der Mobilität Ganztagsschulen Pauschalmittel Stand 11. Oktober
8 Kommunale Infrastruktur Infrastrukturbereiche mit der höchsten Förderung 3. Anmeldeverfahren Millionen 10,00 8,00 6,00 4,00 2,00 0,00 Stand 11. Oktober
9 Anmeldungen nach Förderschwerpunkten nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) 3. Anmeldeverfahren entsprechend des Fördervolumens 60% Förderbereich Infrastruktur ( 3 Nr. 1 KInvFG) 40% Förderbereich Bildungsinfrastruktur ( 3 Nr. 2 KInvFG) Stand 11. Oktober
10 3. Anmeldeverfahren Aufgliederung Förderschwerpunkt Infrastruktur 3 Nr. 1 KInvFG entsprechend des Fördervolumens 3% 4% 23% 70% Energetische Sanierung Krankenhäuser Luftreinhaltung Städtebau Stand 11. Oktober
11 3. Anmeldeverfahren Aufgliederung Förderschwerpunkt Bildungsinfrastruktur 3 Nr. 2 KInvFG entsprechend des Fördervolumens 1% Energetische Sanierung Schulinfrastruktur 27% frühkindliche Infrastruktur (z.b. Kindergarten) 72% Energetische Sanierung Einrichtungen der Weiterbildung Stand 11. Oktober
12 3. Anmeldeverfahren Stand des Anmeldungsverfahren Mittelabrufe Mittelabrufe für Maßnahmen im Landesprogramm in Höhe von rd. 7,5 Mio. Mittelabrufe im Bundesprogramm inkl. Kofinanzierung rd. 1 Mio. Stand 11. Oktober
13 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 7. Sitzung vom 30. März Aktueller Stand Umsetzung KIP 4. Stand Änderung KInvFG 5. Verwendungsnachweisverfahren 6. Nachtrag zur baufachlichen Prüfung 7. Weitere Informationen zu ausgewählten Förderbereichen 8. Besprechung von Einzelfällen in der Clearingstelle 9. Verschiedenes 13
14 4. Änderung KInvFG Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Bundestag hat am 29. September 2016 der Laufzeitverlängerung des KInvFG um zwei Jahre zugestimmt somit auch im Bundesprogramm Maßnahmenende bis zum 31. Dezember 2020 sobald Veröffentlichung im BGBl. wird auch die Änderung des KIPG erfolgen Laufzeiten in beiden Programmen dann bis 31. Dezember 2020 Folgeänderungen in der Förderrichtlinie KIP Kommunen 14
15 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 7. Sitzung vom 30. März Aktueller Stand Umsetzung KIP 4. Stand Änderung KInvFG 5. Verwendungsnachweisverfahren 6. Nachtrag zur baufachlichen Prüfung 7. Weitere Informationen zu ausgewählten Förderbereichen 8. Besprechung von Einzelfällen in der Clearingstelle 9. Verschiedenes 15
16 5. Verwendungsnachweisverfahren Verwendungsnachweisverfahren bislang nur Formulare für das Anmeldeverfahren bekannt Überarbeitung der Formulare für Verwendungsnachweis vorausgefüllt mit den bereits vorliegenden Daten soweit möglich Verzicht auf Makros Veröffentlichung im Staatsanzeiger mit Überarbeitung der Förderrichtlinie geplant 16
17 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 7. Sitzung vom 30. März Aktueller Stand Umsetzung KIP 4. Stand Änderung KInvFG 5. Verwendungsnachweisverfahren 6. Nachtrag zur baufachlichen Prüfung 7. Weitere Informationen zu ausgewählten Förderbereichen 8. Besprechung von Einzelfällen in der Clearingstelle 9. Verschiedenes 17
18 6. Baufachliche Prüfung Baufachliche Prüfung Nachtrag: Gem. Ziffer 7.1 bei Weitergabe der Mittel an kommunalersetzende Maßnahmenträger ist die Grenze zur Durchführung 1 Mio. Euro Verfahren mit Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) abgestimmt (s. auch Ziffer 6.29 der FAQs) Bei bekanntwerdenden Problemen Bitte um Hinweis an Bewilligungsstelle Nach Hinweis durch WIBank zur Durchführung der baufachlichen Prüfung wurde diese bislang nur vereinzelt beauftragt 18
19 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 7. Sitzung vom 30. März Aktueller Stand Umsetzung KIP 4. Stand Änderung KInvFG 5. Verwendungsnachweisverfahren 6. Nachtrag zur baufachlichen Prüfung 7. Weitere Informationen zu ausgewählten Förderbereichen 8. Besprechung von Einzelfällen in der Clearingstelle 9. Verschiedenes 19
20 7. Förderbereiche Förderbereich 3 Nr. 1 Buchstabe e) KInvFG Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED - viele technische Rückfragen der Kommunen Kostenlose Vorfeldberatung der Hessenenergie entsprechender Hinweis über WIBank an Kommunen, die bereits ihre Maßnahmen angemeldet haben Bei Umrüstung von mehr als Lichtpunkten und/oder einem Fördervolumen von mehr als 1 bzw. 1,5 Mio. (kommunalersetzender bzw. kommunaler Maßnahmenträger) ist grundsätzlich eine Beratung in Anspruch zu nehmen Keine Bindungswirkung des Beratungsergebnisses, Entscheidung in kommunaler Selbstverwaltung, Ausnahmen nur in Einzelfällen möglich Kontaktdaten und weitere Informationen auch unter Ziffer 12.5 unserer FAQs 20
21 7. Förderbereiche Konkurrenz Programmteil Wohnraum auch über Programmteil Wohnraum ist die energetische Sanierung von Mehrfamilienhäusern im kommunalen Eigentum möglich Abstimmung mit Umweltministerium, bei Wohnanlagen ab vier Wohneinheiten Vorrang des Programmteils Wohnraum entsprechender Hinweis ergeht an Kommune auf diesen Programmteil Bei entsprechender Rückmeldung und Einzelfallbetrachtung ist auch bei darüberhinausgehenden Fällen eine Förderung über das KIP/KInvFG nicht ausgeschlossen Fälle bedürfen der Rücksprache 21
22 7. Förderbereiche Landesprogramm Förderbereich Sonstige kommunale Infrastrukturinvestitionen - Software Anschaffung von Software ist nur in Verbindung mit dem Erwerb von der entsprechenden Hardware förderfähig Bsp. Kauf eines PCs gleichzeitiger Erwerb des Betriebssystems Nicht möglich ist der Erwerb oder die Erstellung von Spezialsoftware (Lizenzerwerb) oder die Verlängerung von Lizenzen 22
23 7. Förderbereiche Interimskosten zur Unterbringung während Renovierung/Neubau Anfragen insbesondere bei KiTa Umbau, aber auch in anderen Förderbereichen denkbar die anfallenden Auslagerungskosten zur Unterbringung während der Umbauarbeiten sind aus Eigenmitteln zu finanzieren Klare Aussage des Bundes bezüglich den investiven Begleitkosten. Die Kosten der Auslagerung/vorübergehenden Unterbringung zählen explizit nicht dazu. 23
24 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 7. Sitzung vom 30. März Aktueller Stand Umsetzung KIP 4. Stand Änderung KInvFG 5. Verwendungsnachweisverfahren 6. Nachtrag zur baufachlichen Prüfung 7. Weitere Informationen zu ausgewählten Förderbereichen 8. Besprechung von Einzelfällen in der Clearingstelle 9. Verschiedenes 24
25 8. Clearingstelle Beauftragung von Planungsleistungen vor dem 30. Juni 2015 Kommune hat Planungsleistungen bereits vor dem 30. Juni 2015 für eine Maßnahme beauftragt, Ausführung der Planung erst nach dem 30. Juni 2015 Sind die Kosten für diese Planungsleistung förderfähig? Einschätzung der Bewilligungsstelle: Def. Maßnahmenbeginn: Abschluss eines der Umsetzung dienenden rechtsverbindlichen Leistungs- und Lieferungsvertrages oder der Beginn von Eigenarbeiten (s. Ziffer 4.5 der Förderrichtlinie KIP Kommunen) Beauftragung von Planungsleistungen gilt nicht als Maßnahmenbeginn in diesem Sinne insofern auch Förderung der o.g. Planungsleistung (sofern die Planungsleistungen nach dem 1. Juli 2015 ausgeführt und abgerechnet wurden (Ausführungsdatum in Rechnung ab dem 1. Juli 2015)) 25
26 8. Clearingstelle Vorsorge bei Weitergabe der Förderung an kommunalersetzende Maßnahmenträger Fall Insolvenz eines kommunalersetzenden Maßnahmenträgers während Darlehenslaufzeit/Zweckbindungsfrist Rechtliche Konstruktion: Kommune bleibt zur Zahlung der Tilgungsleistung bzw. Zinszahlungen verpflichtet (Vertragspartner) Rückgriffsmöglichkeit der Kommune Hinweis der Bewilligungsstelle: Erfahrung zeigt, wichtig rechtzeitig Vorsorge zu treffen Vertragliche Grundlage schaffen, dass bei Eröffnung des (vorläufigen) Insolvenzverfahrens oder Einstellung des Betriebes innerhalb der Programmlaufzeit/Zweckbindungsfrist Anspruch der Kommune auf Rückzahlung der Fördermittel besteht (ggf. dingliche Sicherung) 26
27 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 7. Sitzung vom 30. März Aktueller Stand Umsetzung KIP 4. Stand Änderung KInvFG 5. Verwendungsnachweisverfahren 6. Nachtrag zur baufachlichen Prüfung 7. Weitere Informationen zu ausgewählten Förderbereichen 8. Besprechung von Einzelfällen in der Clearingstelle 9. Verschiedenes 27
28 9.Verschiedenes Verschiedenes Hinweisschilder KIP/KInvFG Gem. Ziffer 5.14 der Förderrichtlinie KIP Kommunen ist auf die Förderung nach Fertigstellung in geeigneter Form hinzuweisen Entsprechende Vorlage für diesen Hinweis sind auf unserer Homepage unter unter Aktuelles/Downloads zur Verfügung gestellt Schilder im Außenbereich aus einem witterungsbeständigen Material (z.b. Aluminiumverbundmaterial) Kosten für die Hinweisschilder sind ebenfalls förderfähige Kosten 28
29 Gibt es aktuell Fragen? 29
30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 30
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