Auftaktveranstaltung Kommunalinvestitionsprogramm II (KIP II) KIP macht Schule!
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- Helene Beckenbauer
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1 Hessisches Ministerium der Finanzen Auftaktveranstaltung Kommunalinvestitionsprogramm II (KIP II) KIP macht Schule! Wiesbaden, den 22. Dezember 2017
2 Agenda Auftaktveranstaltung KIP II KIP macht Schule! 1. Begrüßung 2. Übersicht über die Programmteile 3. Details zu einzelnen Förderbereichen 4. Anmeldeverfahren mit Vorstellung der Anmeldeformulare 5. Fragerunde 2
3 Agenda Auftaktveranstaltung KIP II KIP macht Schule! 1. Begrüßung 2. Übersicht über die Programmteile 3. Details zu einzelnen Förderbereichen 4. Anmeldeverfahren mit Vorstellung der Anmeldeformulare 5. Fragerunde 3
4 Übersicht Programmteile KIP II KIP macht Schule! Bundesprogramm (Volumen rd. 440 Mio. ) Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes (KInvFG) für 25 als finanzschwach im Sinne des KInvFG zu bezeichnende Schulträgerkommunen in Hessen 330 Mio. als Bundeszuschuss 110 Mio. als komplementäres Darlehensprogramm der WIBank Landesprogramm (Volumen rd. 93 Mio. ) Kommunalinvestitionsprogramm II des Landes für 7 hessische öffentliche Schulträger sowie Ausgleich für 12 am Bundesprogramm beteiligte finanzschwache Schulträgerkommunen (Umverteilung durch Abschluss der Verwaltungsvereinbarung mit Bund erfolgt) 93 Mio. für Investitionen in die Schulinfrastruktur Gesetzesgrundlagen Kapitel 2 des KInvFG KIPG Verwaltungsvereinbarung Förderrichtlinie KIP Schule Förderfragen/ Informationen FAQ-Liste AG KIP kip@wibank.de kip@hmdf.hessen.de KIP-Hotline WIBank
5 Agenda Auftaktveranstaltung KIP II KIP macht Schule! 1. Begrüßung 2. Übersicht über die Programmteile 3. Details zu einzelnen Förderbereichen 4. Anmeldeverfahren mit Vorstellung der Anmeldeformulare 5. Fragerunde 5
6 Förderbereiche im Landesprogramm Förderfähig sind kommunale und kommunalersetzende Investitionsmaßnahmen im Bereich Schule: 1. Investitionsmaßnahmen an Schulgebäuden (inkl. Außenanlagen und Sportanlagen, wenn sie zu der jeweiligen Schule gehören), 2. Ausstattungsinvestitionen, 3. Digitalisierung von Schulen, insbesondere Anbindung an die Breitbandversorgung und deren Verbesserung. (siehe 15 Abs. 2 Kommunalinvestitionsprogrammgesetz (KIPG) und Ziffer 4.1 der Förderrichtlinie KIP Schule) 6
7 Förderbereiche im Landesprogramm 1. Investitionsmaßnahmen an Schulgebäuden (inkl. Außenanlagen und Sportanlagen, wenn sie zu der jeweiligen Schule gehören) a) Sanierung, b) energetische Sanierung, c) Umbau*, d) Erweiterungsbau**, e) Neubau**. (siehe 15 Abs. 2 Kommunalinvestitionsprogrammgesetz (KIPG) und Ziffer 4.1 der Förderrichtlinie KIP Schule) * Hierzu zählen insbesondere auch bauliche Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion und der Herstellung der Barrierefreiheit. ** Zu beachten: Insbesondere bei diesen Punkten strengere Auflagen im Bundesprogramm! 7
8 Förderbereiche im Landesprogramm 1. Investitionsmaßnahmen an Schulgebäuden (inkl. Außenanlagen und Sportanlagen, wenn sie zu der jeweiligen Schule gehören) Gebäudearten: Schulgebäude Außenanlagen (Pausenhof) Sporthallen/ Sportplätze Mensa/Aula Räumlichkeiten für Ganztagesbetreuung an der Schule/ Betreuungseinrichtungen (Hort), die der Schule zugeordnet werden können. 8
9 Förderbereiche im Landesprogramm 1. Investitionsmaßnahmen an Schulgebäuden (inkl. Außenanlagen und Sportanlagen, wenn sie zu der jeweiligen Schule gehören) Besonderheit: Investitionen an schulfremden Gebäuden Bsp. Gemeindliche Sporthalle wird von der Schule für den Schulsport genutzt. Förderung im KIP II ist möglich, wenn nachweislich die überwiegende Nutzung zu schulischen Zwecken erfolgt (z.b. anhand eines Benutzungs- und Belegungsplanes) und langfristige Nutzung zu schulischen Zwecken sichergestellt ist (25 Jahre). 9
10 Förderbereiche im Landesprogramm 2. Ausstattungsinvestitionen förderfähig sind fest mit dem Gebäude verbundene Ausstattungsgegenstände zudem sind auch bewegliche Ausstattungsgegenstände förderfähig, sofern sie zur Funktionsfähigkeit der Räume notwendig sind Bsp. Anschaffung der Einrichtung der naturwissenschaftlichen Fachräume mit Versuchsbänken und Bestuhlung, nicht förderfähig sind z.b. Verbrauchsgüter (s. auch Ziffer 5.9 der Förderrichtlinie KIP Schulen). Zu beachten: Bei Ausstattungsinvestitionen gelten im Bundesprogramm strengere Maßstäbe! 10
11 Förderbereiche im Landesprogramm 3. Digitalisierung von Schulen, insbesondere Anbindung an die Breitbandversorgung und deren Verbesserung förderfähig ist der Breitbandanschluss sowie notwendige weitere Maßnahmen (Anschaffung von zur Nutzung dieser Technik notwendiger Komponenten), z.b. Komplettausstattung von EDV-Räumen. Zu beachten: Auch hier gelten im Bundesprogramm strengere Maßstäbe! 11
12 Voraussetzung für eine Förderung im Landesprogramm weite Förderbereiche. Anmeldung von Einzelmaßnahmen mit einem Mindestinvestitionsvolumen von Euro. Für alle Investitionen muss ein direkter schulischer Aufgabenbezug gegeben sein (keine Förderung allgemeiner Infrastrukturmaßnahmen mit nur mittelbarem schulischen Bezug). Die geförderten Einrichtungen müssen mit der jeweils gültigen Schulentwicklungsplanung übereinstimmen. Trägerneutrale Förderung gewährleistet (s. hierzu 15 Abs. 4 Satz 1 KIPG sowie Ziffer 5.13 der Förderrichtlinie KIP Schule). (siehe Ziffern 4 und 5 der Förderrichtlinie KIP Schule) 12
13 Förderbereiche im Bundesprogramm nach 12 Abs. 2 KInvFG Förderfähig sind Investitionen für a) die Sanierung, b) den Umbau, c) die Erweiterung d) und bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit ausnahmsweise den Ersatzneubau von Schulgebäuden einschließlich damit im Zusammenhang stehender Investitionen in die der jeweiligen Schule zugeordneten Einrichtungen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern; dabei sind auch die für die Funktionsfähigkeit der Gebäude erforderliche Ausstattung sowie notwendige ergänzende Infrastrukturmaßnahmen einschließlich solcher zur Gewährleistung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude förderfähig. 13
14 Förderbereiche im Bundesprogramm nach 12 Abs. 2 KInvFG Die Förderbereiche erhalten ihre Konkretisierung in 6 der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung von Kapitel 2 des KInvFG (VV-KInvFG). Förderung von allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen ( 12 Abs. 1 KInvFG i.v.m. 6 Abs. 1 der VV-KInvFG). Förderfähig sind alle Gebäudeteile und Einrichtungen die zu einer Schule gehören und dem Schulbetrieb dienen ( 6 Abs. 2 der VV-KInvFG): Schulsporthallen Außenanlagen Mensen Arbeits- und Werkstätten Labore Einrichtungen zur Betreuung von Schülern (z.b. Hort), soweit diese der Schule zugeordnet werden können. 14
15 Förderbereiche im Bundesprogramm nach 12 Abs. 2 KInvFG Besonderheiten: Erweiterung von Schulgebäuden Nur eine Erweiterung von Schulgebäuden ist förderfähig, soweit sie zur Erfüllung funktionaler oder schulfachlicher Anforderungen an bestehenden Schulstandorten dient, z.b. erstmalige Schaffung einer Mensa oder eines Anbaus von Fachräumen. und nicht zu einer wesentlichen kapazitätsmäßigen Aufstockung führt ( 6 Abs. 2 VV- KInvFG). 15
16 Förderbereiche im Bundesprogramm nach 12 Abs. 2 KInvFG Besonderheiten: Ersatzbau von Schulgebäuden Einschränkung bereits im Gesetzeswortlaut. Intention des Bundes ist, dass diese nur im absoluten Ausnahmefall vorkommen. Meldung vieler Ersatzneubauten wäre falsches Signal an den Bund! Förderung nur, wenn diese im Vergleich zur Bestandssanierung bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit nachweislich die günstigere Variante darstellt und der Ersatzneubau nach Art und Funktion den Bestandsbau ersetzt und dabei dessen räumliche Kapazität nicht wesentlich übersteigt ( 6 Abs. 3 VV-KInvFG). Erste Einzelfallabstimmungen haben gezeigt, dass eine räumliche Kapazitätssteigerung von bis zu 10 % voraussichtlich akzeptiert wird. 16
17 Förderbereiche im Bundesprogramm nach 12 Abs. 2 KInvFG Besonderheiten: Ersatzbau von Schulgebäuden und Erweiterungsbauten Bitte stimmen Sie diese Maßnahmen möglichst vor Anmeldung über die WIBank (kip@wibank.de) ab, die die Förderfähigkeit im Einzelfall mit der Bewilligungsstelle klärt. Klares Ziel ist es, Rückforderungsfälle zu vermeiden! 17
18 Förderbereiche im Bundesprogramm nach 12 Abs. 2 KInvFG Besonderheiten: Ausstattungsinvestitionen Nur im Zusammenhang mit einer Sanierungs-, Umbau-, Erweiterungs- oder Ersatzneubaumaßnahme förderfähig. Keine separate Förderung von Ausstattungsinvestitionen! Ausstattung muss für Funktionsfähigkeit der Schulgebäude erforderlich sein, d.h. sie muss für die Nutzung des Gebäudes als solche erforderlich sein und fest mit dem Gebäude verbunden bzw. nicht beweglich sein ( 6 Abs. 4 VV-KInvFG). Keine Orientierung an Kostengruppe 600 der Baukosten möglich, da diese zu weitgehend. Keine Förderung z.b. für Router, Whiteboards, Tische/Stühle etc. 18
19 Förderbereiche im Bundesprogramm nach 12 Abs. 2 KInvFG Besonderheiten: Ausstattungsinvestitionen Beispiele für förderfähige Ausstattungs -investitionen: Sanitäre Anlagen, Fußbodenbelag, Leitungen, Bauliche Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion. 19
20 Voraussetzung für eine Förderung im Bundesprogramm engere Förderbereiche als im Landesprogramm. Es muss sich um eine besonders bedeutsame Investition nach Art. 104b Grundgesetz handeln (Mindestinvestitionsvolumen je Einzelmaßnahme Euro). Für alle Investitionen muss direkter schulischer Aufgabenbezug gegeben sein und die geförderte Maßnahme muss im Einklang mit der jeweils gültigen Schulentwicklungsplanung stehen ( 5 Abs. 4 der VV-KInvFG). Trägerneutrale Förderung möglich. (siehe Ziffern 3 und 5 der Förderrichtlinie KIP Schule) 20
21 Allgemeine Hinweise für eine Förderung in beiden Programmen Die baufachliche Prüfung* bei Baumaßnahmen kann bei allen Maßnahmen im KIP II durch die bautechnische Dienststelle des kommunalen Zuwendungsempfänger durchgeführt werden (Ziffer 7.1 der Förderrichtlinie KIP Schule). Die Verantwortung für die Durchführung gem. RZBau übernimmt in diesem Fall der kommunale Zuwendungsempfänger. Alternativ kann in diesen Fällen die Durchführung der baufachlichen Prüfung beim Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) beauftragt werden (wie im KIP I). Die beim LBIH entstehenden Kosten können als notwendige Begleitkosten über KIP II gefördert werden. * Anm.: gem. Ziffer 13.5 der VV zu 44 LHO ist diese bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften ab durchzuführen (auch bei Maßnahmen Dritter). 21
22 Allgemeine Hinweise für eine Förderung in beiden Programmen Förderzeitraum für beide Programme (Bund konnte von einer Laufzeitverlängerung überzeugt werden): Maßnahmenbeginn: alle Maßnahmen, die nach dem 30. Juni 2017 begonnen wurden. Definition: Abschluss eines der Umsetzung dienenden rechtsverbindlichen Leistungsoder Lieferungsvertrages (oder der Beginn von Eigenarbeiten). Maßnahmenende: alle Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2022 beendet sind. Definition: Abnahme aller Leistungen. 22
23 Voraussetzung für eine Förderung in beiden Programmen Nicht förderfähig sind insbesondere der Grunderwerb, der Erwerb von Beteiligungen oder sonstigen Finanzinstrumenten, sowie eigene Personalkosten des Zuwendungsempfängers und des Maßnahmenträgers, ihnen nahstehender natürlicher und juristischer Personen. Der Einbau von Photovoltaikanlagen etc. ist nur förderfähig, soweit damit grundsätzlich der Eigenbedarf der Schule gedeckt wird. (siehe Ziffer 5.9 der Förderrichtlinie KIP Schule). 23
24 Allgemeine Hinweise für eine Förderung in beiden Programmen Kombination mit anderen Förderprogrammen (Doppelförderung) KIP II lässt eine Kombination mit anderen Förderprogrammen zu, soweit eine Aufteilung einer Gesamtmaßnahme in eindeutig abgegrenzte Bauabschnitte möglich ist, und soweit der jeweils andere Fördermittelgeber eine entsprechende Kombination ebenfalls vorsieht. Die Bauabschnitte müssen rechtlich selbständig sein und separat abgerechnet werden. Erleichterungen mit dem Investitionsprogramm der HESSENKASSE: Eine Kombination von Mitteln aus dem Landesprogramm Schule mit der Investitionsförderung aus Abteilung III der HESSENKASSE ist zulässig. Eine bereits erfolgte oder geplante Förderung in einem anderen Programm ist im Anmeldeformular anzugeben. (siehe Ziffer 2.2 der Förderrichtlinie KIP Schule) 24
25 Weitere Informationen Gesetzesgrundlagen KInvFG und Verwaltungsvereinbarung KIPG und Förderrichtlinie KIP Schule Förderfragen/ Informationen FAQ-Liste AG KIP Alle Informationen finden Sie in Kürze unter: unter Aktuelles/Downloads 25
26 Agenda Auftaktveranstaltung KIP II KIP macht Schule! 1. Begrüßung 2. Übersicht über die Programmteile 3. Details zu einzelnen Förderbereichen 4. Anmeldeverfahren mit Vorstellung der Anmeldeformulare 5. Fragerunde 26
27 Voraussetzungen für das Anmeldeverfahren Abschluss der Verträge mit der WIBank Zuschussvereinbarung für Bundesprogramm, Darlehensrahmenvertrag für Komplementärfinanzierung der WIBank im Bundesprogramm (Verzichtserklärung bei Finanzierung durch Eigenmittel des Zuwendungsempfängers), Darlehensrahmenvertrag für Landesprogramm Schule, Rechtsverbindlich unterzeichnet gemäß 71 HGO / 45 HKO mit Siegel, Zustimmung Gemeindevertretung/ Kreistag für Vertragsabschluss nicht erforderlich. WIBank, Infrastruktur I 27
28 Durchführung des Anmeldeverfahrens Anmeldeformulare für das Bundesprogramm sowie das Landesprogramm Schule werden auf der Homepage der WIBank als Download zur Verfügung gestellt. Vorabstimmung zur Förderfähigkeit von einzelnen Maßnahmen ist möglich (schriftlich per an Fristen des Anmeldeverfahrens: Übermittlung der Anmeldungen in Papierform und elektronischer Form ab Januar 2018 bis zum 31. Dezember WIBank, Infrastruktur I 28
29 Durchführung des Anmeldeverfahrens Maßnahmenanmeldung durch den Schulträger: pro Maßnahme eine Anmeldung (Zusammenfassung von Maßnahmen ggf. möglich), Zustimmung Gemeindevertretung/ Kreistag erforderlich (da Investitionsmaßnahmen im Sinne von 101 Abs. 3 i.v.m. 51 Nr. 7 HGO bzw. 30 Nr. 6 HKO), Einreichung bei der WIBank elektronisch (Datensatz per ) und per Post (Ausdruck des Anmeldeformulars rechtsverbindlich unterzeichnet gemäß 71 HGO / 45 HKO mit Siegel und separater Maßnahmenbeschreibung), ggf. baufachliche Prüfung gemäß Nr. 7.1 der Förderrichtlinie KIP Schule beauftragen. WIBank, Infrastruktur I 29
30 Ausfüllen und Übermitteln des Antragsformulars Beispiel Anmeldeformular für das Landesprogramm 30
31 Durchführung des Anmeldeverfahrens Vorprüfung durch die WIBank Vollständigkeit der Anmeldung / ggf. Anforderung zusätzlicher oder fehlender Unterlagen beim Zuwendungsempfänger, inhaltliche und formelle Förderfähigkeit, Einhaltung des Kontingents je Zuwendungsempfänger, Weitergabe der vorgeprüften Anmeldung an die Bewilligungsstelle im HMdF / ggf. Klärung von Rückfragen des HMdF über die WIBank mit dem Zuwendungsempfänger. WIBank, Infrastruktur I 31
32 Durchführung des Anmeldeverfahrens Förderfähige Maßnahmen Liste der angemeldeten, geprüften und für förderfähig erachteten Einzelmaßnahmen im Download-Bereich auf der Homepage des HMdF und der WIBank verfügbar (Förderliste), Aktualisierung der Förderliste zum 20. eines jeden Monats, Aufnahme der Maßnahme auf die Liste ist Voraussetzung für den Mittelabruf, Anmeldeliste aller förderfähigen Maßnahmen je Schulträger nach Abschluss des Anmeldeverfahrens (Versand an den Schulträger per durch WIBank) (Ziffer 7.4 der Förderrichtlinie KIP Schule). WIBank, Infrastruktur I 32
33 Voraussetzungen für das Abruf- / Auszahlungsverfahren Förderfähigkeit Maßnahme ist angemeldet, geprüft und für förderfähig erachtet, Maßnahme ist auf der Förderliste enthalten. Maßnahmenbeginn Maßnahme muss begonnen sein, Verwendung der Mittel innerhalb von 2 Monaten ist gewährleistet. Fristen Letzter Abruftermin Bundesprogramm Ende Oktober Letzter Abruftermin Landesprogramm Ende November WIBank, Infrastruktur I 33
34 Durchführung des Abruf- / Auszahlungsverfahrens Abrufformular für das Bundesprogramm sowie das Landesprogramm wird auf der Homepage der WIBank als Download zur Verfügung gestellt. Abruf des Schulträgers Einreichung des Abrufs pro Maßnahme in Papierform inkl. Belegliste, spätestens 5 Bankarbeitstage vor dem letzten Tag im Monat, max. 6 Abrufe je Maßnahme möglich, bei refinanzierten Maßnahmen Mittelabruf zusammen mit dem Verwendungsnachweis, Empfehlung: möglichst wenige Abrufe, da pro Abruf ein separater Darlehensvertrag! Auszahlung durch die WIBank Landesprogramm zum 15. des Folgemonats nach Abruf, Bundesprogramm zum 15. des übernächsten Monats nach Abruf, Finanzierungs- / Auszahlungsbestätigung an Zuwendungsempfänger mit der Auszahlung. WIBank, Infrastruktur I 34
35 Berichtswesen Nach Veröffentlichung auf der Förderliste Bericht über den Fortgang der Maßnahme zu den Stichtagen 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres bis zur Abgabe des Verwendungsnachweises, Aufforderung per durch die WIBank Mitte Juli bzw. Mitte Januar des folgenden Jahres, Berichtsabgabe jeweils bis Ende August desselben bzw. Ende Februar des folgenden Jahres an die WIBank nur per , Vordruck Controllingbericht wird je Meldetermin auf der Homepage der WIBank bereitgestellt. Auskünfte Verpflichtung der Zuwendungsempfänger auf Nachfrage der WIBank oder der Bewilligungsstelle Auskünfte zu Maßnahmen und Zahlungen zu erteilen. Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte Berichterstattungspflichten gelten auch bei Weiterleitung der Fördermittel an Dritte WIBank, Infrastruktur I Maßnahmenträger. 35
36 Weiterleitung der Förderung an Ersatzschulen Berücksichtigung der Ersatzschulen ist bereits in 15 Abs. 4 KIPG vorgesehen (s. zudem Ziffer 5.3 der Förderrichtlinie KIP Schule). Ausgestaltung des Verfahrens zur Erstellung der Prioritätenliste bleibt den öffentlichen Schulträgern vorbehalten. Fristsetzung bis zu der eine Anmeldung beim öffentlichen Schulträger berücksichtigt wird, ist möglich und sinnvoll (Beschlüsse für Kreistag/Gemeindevertretung müssen vorbereitet werden). Schülerzahlen der Ersatzschulen haben Kontingent des jeweiligen öffentlichen Schulträgers erhöht (Anm.: Die Schüler der Ersatzschulen der Sonderstatusstädte wurden gem. 138 Abs. 2 HSchG den jeweiligen Landkreisen zugeordnet und sind insofern bei diesen zu berücksichtigen). Ziffer 5.13 der Förderrichtlinie KIP Schule gilt auch bei Weiterleitung der Förderung an Ersatzschulen (Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung ist zu empfehlen). Bei beiderseitigem Einverständnis kann auch eine Berücksichtigung außerhalb des KIP- Kontingentes in Betracht kommen. WIBank, Infrastruktur I 36
37 Agenda Auftaktveranstaltung KIP II KIP macht Schule! 1. Begrüßung 2. Übersicht über die Programmteile 3. Details zu einzelnen Förderbereichen 4. Anmeldeverfahren mit Vorstellung der Anmeldeformulare 5. Fragerunde 37
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