Hessisches Kommunalinvestitionsprogramm (KIP I und II ) Breitbandausbau mit Mitteln des KIP
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1 Hessisches Ministerium der Finanzen Hessisches Kommunalinvestitionsprogramm (KIP I und II ) Breitbandausbau mit Mitteln des KIP 8. Hessischer Breitbandgipfel am 7. Juni 2017 in Frankfurt am Main ROR in Stefanie Maifarth Referentin im Referat IV3 Hessisches Ministerium der Finanzen
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3 KIP I Investitionsprogramm für Kommunen 3
4 Übersicht Programmvolumen Bundeszuschuss aus Bundesprogramm (KInvFG) Kofinanzierung der Eigenanteile der Kommunen Programmteil Kommunale Infrastruktur (davon für Kommunen mit Standorten oder Außenstelle der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung) Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur (Programmteil Krankenhäuser) Gesamtvolumen Darlehensprogramm zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und von Unterkünften zur Unterbringung von Flüchtlingen (Programmteil Wohnraum) 4
5 Kommunalinvestitionsprogramm - KIP Bundesprogramm 352 Mio. Landesprogramm Kommunale Infrastruktur 373 Mio. Landesprogramm Krankenhäuser 77 Mio. Landesprogramm Wohnraum 230 Mio. 5
6 Förderung Breitbandausbau im Bundesprogramm 252 der hessischen Kommunen sind in diesem antragsberechtigt. Anmeldungen mussten bis zum 31. Dezember 2016 erfolgt sein. Kontingente nahezu vollständig belegt (über 99 Prozent). Förderbereich: 3 Nr. 1 Buchstabe d) KInvFG - Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels. Fördervoraussetzungen: Im Bundesprogramm antragsberechtigte Kommune. Im ländlichen Raum (nach Landesentwicklungsplanung) gelegen. Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels. Keine Doppelförderung (z.b. mit GAK-Mitteln). 6
7 Förderung Breitbandausbau im Bundesprogramm Bislang nur eine förderfähige Anmeldung im Förderbereich Breitbandausbau im Bundesprogramm in Höhe von ( davon 90% Bundeszuschuss). Bei einer weiteren bedarf es noch weiterer Informationen von Seiten der Kommune. 7
8 Förderung Breitbandausbau im Landesprogramm - Kommunale Infrastruktur Alle hessischen Kommunen sind in diesem antragsberechtigt. Anmeldungen mussten bis zum 31. Dezember 2016 erfolgt sein. Kontingente nahezu vollständig belegt (über 99 Prozent). Förderbereich: 5 Abs. 2 Buchstabe d) KIPG Breitbandausbau in der Informationstechnologie. Darüber hinaus ist auch die Förderung von WLAN an Schulen und im Stadt-/Gemeindegebiet über den jeweiligen Förderbereich möglich. 8
9 Förderung Breitbandausbau im Landesprogramm Programmteil Kommunale Infrastruktur Bislang fünf förderfähige Anmeldungen im Förderbereich Breitbandausbau im Landesprogramm mit einem Fördervolumen von insgesamt über 1 Mio.. Zudem Förderung von WLAN-Maßnahmen in fünf Kommunen mit einem Fördervolumen von
10 KIP II KIP macht Schule Investitionen in die kommunale Schulinfrastruktur 10
11 Zusammensetzung des Programmvolumens Bundeszuschuss aus Bundesprogramm Schule (KInvFG II) für finanzschwache Schulträgerkommunen Kofinanzierung der Eigenanteile der Schulträgerkommunen (mit Komplementärfinanzierungsdarlehen) Landesprogramm Schule (Darlehensprogramm, davon rd. 55 Mio. Tilgungsanteil des Landes, rd. 18 Mio. Tilgungsanteil der Kommunen) Gesamtvolumen 11
12 Kommunalinvestitionsprogramm II KIP II Bundesprogramm Schule rd. 440 Mio. Landesprogramm Schule 73 Mio. 12
13 Förderung Breitbandausbau an Schulen im neuen Bundesprogramm Schule Stand Gesetzgebungsverfahren: Bundesgesetz ist am 1. Juni 2017 vom Bundestag beschlossen worden. Bundesrat hat diesem am 2. Juni 2017 zugestimmt. Förderbereich: Gem. den neuesten Änderungsanträgen sollen im Rahmen von Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen nur solche ergänzenden Infrastrukturmaßnahmen zur Erfüllung der digitalen Anforderungen gefördert werden, die fest mit dem Gebäude verbundene, nicht bewegliche Anlagen betreffen, wie z.b. Datenleitungen. Nicht förderfähig sind insbesondere die Anschaffung digitaler Geräte z.b. Router, Access Points etc. Umsetzungsgesetz ist bereits am 3. Mai 2017 in den Hessischen Landtag eingebracht worden, Verabschiedung des Gesetzes ist nach der Sommerpause des Hessischen Landtages geplant. 13
14 Förderung Breitbandausbau an Schulen im neuen Bundesprogramm Schule Nach Entwurf des Umsetzungsgesetzes sind 25 der 32 öffentlichen Schulträger in Hessen antragsberechtigt*. Verteilung der Kontingente anhand der Schülerzahlen unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kommune. Laufzeit: Bund ist einer Forderung der Länder nachgekommen und hat Laufzeitverlängerung zugestimmt. Programmlaufzeit somit bis 31. Dezember Maßnahmenanmeldungen werden ab Beginn des Jahres 2018 im Rahmen ihrer Kontingente durch die öffentlichen Schulträger möglich sein. * Ggf. kann es hier noch zu einer Änderung kommen, da über die Auswahl der finanzschwachen Kommunen nach der abschließenden Gesetzesfassung Einvernehmen mit dem Bund herzustellen ist. 14
15 Förderung Breitbandausbau an Schulen im neuen Landesprogramm Schule Änderungsgesetz zum Kommunalinvestitionsprogrammgesetz (KIPG) ist am 3. Mai 2017 in den Hessischen Landtag eingebracht worden. Alle öffentlichen Schulträger, die nicht im Bundesprogramm antragsberechtigt sind, sollen antragsberechtigt sein. Pauschale Förderung pro Schüler vorgesehen. Programmlaufzeit bis 31. Dezember Maßnahmenanmeldungen werden ab Beginn des Jahres 2018 im Rahmen ihrer Kontingente durch die öffentlichen Schulträger möglich sein. 15
16 Förderung Breitbandausbau an Schulen im neuen Landesprogramm Schule Weiter Förderbereich im Bezug auf Breitband: Anbindung an Breitband, WLAN-Einrichtung, sowie entsprechende Ausstattungsinvestitionen sollen förderfähig sein. Weiteres Verfahren: 23. August 2017 geplante öffentliche Anhörung im Haushaltsausschuss des Hessischen Landtages. Voraussichtlich im ersten Plenum nach der Sommerpause soll die 2. und 3. Lesung des Gesetzes erfolgen. 16
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18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 18
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