Umsetzung des Kommunalinvestitionsprogramm zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen in Bayern (KIP-S) in Oberfranken
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- Hildegard Lenz
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1 Umsetzung des Kommunalinvestitionsprogramm zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen in Bayern (KIP-S) in Oberfranken Informationen zum Bewerbungsverfahren - Druckversion Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt Regierung von Oberfranken AG KIP
2 Laufend aktuelle Informationen zum KIP-S finden Sie auf der Homepage der Regierung: Umsetzung - KIP-S 2
3 Übersicht Themen Förderzweck und inhalte.4 Antragsberechtigung.7 Unterschiede zu KIP 1 11 Fördermittel 12 Beratung Bewertungskriterien 13 Verfahren Umsetzung - KIP-S 3
4 Was ist der Zweck der Förderung? Zweck der Förderung ist die Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemein- und berufsbildender Schulen Umsetzung - KIP-S 4
5 Was wird gefördert? Sanierung, Umbau, Erweiterung und bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausnahmsweise der Ersatzbau von Schulgebäuden. Entsprechende Maßnahmen an Einrichtungen zur Betreuung von Schülern (z.b. Horte) sind förderfähig, wenn diese der Schule zugeordnet werden können und gleichzeitig Maßnahmen an dieser Schule im KIP-S gefördert werden. Die geförderten Investitionen sollen unter Berücksichtigung der demographischen Veränderungen auch längerfristig nutzbar sein. Bagatellgrenze: Euro ff Kosten Umsetzung - KIP-S 5
6 Was ist sonst noch zu beachten? Kumulierungsverbot Maßnahmen, die nach anderen Gesetzen und Verwaltungsvereinbarungen als Anteilsfinanzierung nach Art. 104 b des Grundgesetzes oder nach Art. 91 a des Grundgesetzes oder durch andere Förderprogramm des Bundes gefördert werden, können nach diesen Richtlinien nicht gefördert werden. Maßnahmen, die auf anderer Grundlage mit Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern gefördert werden, sind von einer Förderung nach diesen Richtlinien ebenfalls ausgeschlossen. Ausnahme: Es ist eine eindeutige Kostentrennung möglich Umsetzung - KIP-S 6
7 Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und Bezirke, soweit sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: durchschnittliche Finanzkraft je Einwohner der Jahre 2014 bis 2016 unter dem Landesdurchschnitt der Gemeindegrößenklasse oder der jeweiligen Gruppe der Landkreise oder Bezirke; Empfänger von Stabilisierungshilfen 2016 oder 2017; Saldo der freien Finanzspannen ( freie Spitze ) weist in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung jeweils ein negatives Ergebnis auf Umsetzung - KIP-S 7
8 Wer ist antragsberechtigt? Bei Landkreisen und Bezirken tritt an die Stelle der durchschnittlichen Finanzkraft die durchschnittliche Umlagekraft der Jahre 2014 bis Kommunale Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften sind antragsberechtigt, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder antragsberechtigt ist oder wenn auf die antragsberechtigten Mitglieder mindestens die Hälfte der Schüler entfallen Umsetzung - KIP-S 8
9 Wer ist antragsberechtigt? Nach diesen Kriterien sind 146 kreisangehörige Kommunen, die kreisfreien Städte Bamberg und Hof, alle neun Landkreise und der Bezirk Oberfranken antragsberechtigt Umsetzung - KIP-S 9
10 Wie hoch ist die Förderung? Zuschuss in Höhe von (bis zu) 90 % der förderfähigen Ausgaben der anerkannten Projekte oder Bauabschnitte. 10 % Eigenanteil + nicht förderfähige Kosten obliegen dem Antragsteller Konsolidierungskommunen: einzelfallabhängige Prüfung (Pflichtaufgabe, Dringlichkeit, ) Nebenkosten: bis 18 % der KGr. 300, 400 und 500 gem. DIN Umsetzung - KIP-S 10
11 Unterschiede zum KIP 1 Förderziel: keine Einschränkung auf energetische Maßnahmen und Maßnahmen zur Barrierefreiheit keine städtebaulichen Maßnahmen keine Verwaltungsgebäude Antragsberechtigung: Keine Verknüpfung des Kriterium der durchschnittlichen Finanzkraft unter dem Landesdurchschnitt mit dem Schuldenstands je Einwohner über dem Landesdurchschnitt Lage im Raum mit besonderem Handlungsbedarf kein Kriterium Förderziel auf Schulen fokussiert, Antragsberechtigung erweitert Umsetzung - KIP-S 11
12 Wie viel Geld steht für Oberfranken zur Verfügung? Bund: Bayern: Oberfranken: 3,5 Mrd. Euro 293 Mio. Euro (KIP1: 289 Mio. Euro) 67,4 Mio. Euro (KIP1: 77,8 Mio. Euro) Umsetzung - KIP-S 12
13 Wie erfolgt die Bearbeitung an der Regierung von Oberfranken? Arbeitsgruppe KIP bearbeitet auch KIP-S Beteiligung eines Beirates Entscheidungen durch die Lenkungsgruppe KIP Info in Oberfranken: Feste Beratungstermine Homepage der Obersten Baubehörde Umsetzung - KIP-S 13
14 Zu welchen Themen berät die Regierung? Aus den Erfahrungen des KIP1 hat die Teilnahme an einer Beratung einen positiven Einfluss auf die Qualität des Projekts bzw. der dafür erstellten Unterlagen, die Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit eines Vorhabens, den erforderlichen planerischen Aufwand, die politische Entscheidungsreife und damit auch die Auswahlchancen einer Bewerbung. Die KIP-S-Richtlinien lassen große Freiräume (Art des Vorhabens, Umfang, Kosten) bei der Auswahl der Bewerbungsprojekte. Insofern erwarten die Kommunen auch verlässliche Signale, unter welchen Rahmenbedingungen ihre Bewerbungen aussichtsreich sind Umsetzung - KIP-S 14
15 Zu welchen Themen berät die Regierung? Schwerpunkt der Beratung wird die Information über die unten genannten Kriterien im Auswahlverfahren sein. Weiter werden von den Bewerbern Einschätzungen der Vorhabengröße, des Kostenrahmens (z.b. Orientierung an den Kostenkennwerten der Anlage 1 zur FA-ZR) und der zeitlichen Abfolge (z.b. im Zusammenspiel mit einer FAG- Förderung) erwartet. Im Rahmen der Beratung soll auch behandelt werden, ob das Vorhaben auch in anderen Förderwegen alternativ oder ergänzend unterstützt werden kann Umsetzung - KIP-S 15
16 Welche Rolle haben die Landratsämter? Das Bewerbungsverfahren wird in enger Zusammenarbeit zwischen staatlichen Landratsämtern und Regierung durchgeführt. Das Auswahlverfahren setzt auf die fachliche Expertise der Landratsämter und ihre besondere Kenntnis der regionalen Anliegen und Bedürfnisse. Grundlage der Bewertungen sind verbindliche Kriterien, die bei der Beratung und im Auswahlverfahren zur Anwendung kommen. Die Auswahl der Bewerbungen der kreisfreien Städte bzw. des Bezirks Oberfranken erfolgt analog nach den gleichen Kriterien ohne Beteiligung der Landratsämter Umsetzung - KIP-S 16
17 Wie wird bewertet? - Bewertungsgrundsätze Ziel ist die Bewilligung fachlich sowie umfänglich sinnvoller und ausfinanzierbarer Vorhaben. Eine Kürzung einzelner Maßnahmen durch die Landratsämter mit dem Ziel, in einem angenommenen Förderrahmen möglichst viele Maßnahmen unterzubringen, wird nicht zugelassen (keine Repartierung) Umsetzung - KIP-S 17
18 Wie wird bewertet? Es gibt fachliche Kriterien, die Maßgabe für die Bewertung der Bewerbungen durch die Landratsämter in Abstimmung mit der Regierung sind. Es gibt folgende Schlüssel- und Nebenkriterien (Gewichtung ca. 3 zu 1) Umsetzung - KIP-S 18
19 Wie wird bewertet? - Schlüsselkriterien Schlüsselkriterien (Fachlicher Schwerpunkt - vorhabensbezogen) Baulicher Gesamtzustand des Vorhabens (Sanierungs- /Handlungsbedarf) Qualität des Planungskonzepts Planungstiefe (Stand der Planung, Kostensicherheit) Zeitliche Durchführbarkeit im Förderzeitraum Wirtschaftlichkeit Umsetzung - KIP-S 19
20 Wie wird bewertet? - Nebenkriterien Trägerbezogene Nebenkriterien Kostenteilung / Teilbarkeit der Maßnahme FAG-Förderfähigkeit/ FAG-Satz Zuschlag bei KIP 1 / KP II / FONOB /FAG oder weiteren Förderprogrammen Übergeordnete Nebenkriterien Haushaltslage Leistbarkeit des Vorhabens Gesamtauswirkung (Strahlkraft, Mehrwert für die Region, Wechselwirkung mit anderen Vorhaben) Umsetzung - KIP-S 20
21 Wie läuft das Verfahren? Festlegungsphase Informationsphase Bewerbungsphase Bewertungsphase Abstimmungsphase Entscheidungsphase Antragsphase Umsetzungsphase Umsetzung - KIP-S 21
22 Wie läuft das Verfahren? Festlegungsphase Vorabstimmung mit der Lenkungsgruppe ( ) Konsensbildung im Beirat zu Schwerpunktsetzungen und Auswahlkriterien ( ) Beschluss durch die Lenkungsgruppe Umsetzung - KIP-S 22
23 Wie läuft das Verfahren? Informationsphase Vorinformation für die Landratsämter mit Vorgaben zum Auswahlverfahren (Kriterien) und Abstimmung der koordinierenden Mitwirkung ( Vormittag) Informationsveranstaltung für die antragsberechtigten Kommunen/ Körperschaften ( Nachmittag) Fachliche Beratungen der Kommunen/ Körperschaften durch LRA und / oder Regierung. Angebot zur Informationen z.b. bei Bürgermeisterdienstbesprechungen (LRA) Umsetzung - KIP-S 23
24 Wie läuft das Verfahren? Bewerbungsphase (am Bespiel einer kreisangehörigen Kommune) Beratungsangebot durch die AG KIP (empfohlen) Formlose Anmeldung beim Landratsamt (empfohlen) Bei Bedarf: Beantragung eines abstrakten Raumprogramms bei der Regierung zur Bedarfsfeststellung Abstimmung der Bewerbungen zwischen Kommune und staatlichem Landratsamt (empfohlen) Umsetzung - KIP-S 24
25 Wie läuft das Verfahren? Bewerbungsphase (am Bespiel einer kreisangehörigen Kommune) Auswahl der zu stellenden Bewerbungen durch das staatliche Landratsamt (Priorisierung) Digitale Einreichung der Bewerbungen bei der Regierung. Bewerbungsschluss Bei mehreren Bewerbungen priorisiert die Kommune/Körperschaft ihre Bewerbungen Umsetzung - KIP-S 25
26 Wie läuft das Verfahren? Bewerbungsphase (Digitales Einreichungsverfahren) Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich digital durch Hochladen in die dafür eingerichtete Cloud eingereicht. Die formalen Vorgaben (Trennung der Dateien nach Schriftstücken) müssen eingehalten werden. Informationen zu Bedienungshinweisen und Zugangsdaten werden auf der Homepage der Regierung bekanntgegeben Umsetzung - KIP-S 26
27 Wie läuft das Verfahren? Bewertungsphase Formale Prüfung durch die Regierung auf Vollständigkeit und Antragsberechtigung (Anfang Mai 2018) Weitergabe der vollständigen Bewerbungen an die Landratsämter (digital) Bewertung nach den Kriterien durch die staatlichen Landratsämter und Übergabe einer priorisierten Bewerbungsliste an die Regierung (Ende Mai 2018) Umsetzung - KIP-S 27
28 Wie läuft das Verfahren? Abstimmungsphase Fachlicher Check durch die Regierung Auswahl auf Grundlage der Prioritätenlisten durch die Regierung Abstimmung mit den Landratsämtern bei einem Dissens Umsetzung - KIP-S 28
29 Wie läuft das Verfahren? Entscheidungsphase Abschließende Behandlung im Beirat Beschluss durch die Lenkungsgruppe (Ende Juni 2018) Mitteilung des Ergebnisses an die OBB (Anfang Juli 2018) Bekanntgabe durch das StMIBV (Ende Juli 2018) Umsetzung - KIP-S 29
30 Wie läuft das Verfahren? Antragsphase Mit Aufnahme der Maßnahme in das Programm kann auf Antrag die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt werden (kein Automatismus wie bei KIP 1). Antrag soll innerhalb von 6 Monaten gestellt werden. Umsetzungsphase Fertigstellung/Abnahme bis Verwendungsnachweis bis Auszahlungen bis Umsetzung - KIP-S 30
31 Informationen und Beratungstermine: Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt Regierung von Oberfranken AG KIP
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