Arbeitsgruppe Kommunalinvestitionsprogramm
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- Kristina Pohl
- vor 5 Jahren
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1 Hessisches Ministerium der Finanzen Arbeitsgruppe Kommunalinvestitionsprogramm 11. Sitzung am 20. März 2017 Ulrich Winkler Referatsleiter IV 4
2 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 10. Sitzung vom 3. Februar Stand des Anmeldeverfahrens 4. Stand des Änderungsgesetzes zum KInvFG 5. Förderung von Investitionen in die Schulinfrastruktur 6. Besprechung von Einzelfällen in der Clearingstelle 7. Verschiedenes 2
3 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 10. Sitzung vom 3. Februar Stand des Anmeldeverfahrens 4. Stand des Änderungsgesetzes zum KInvFG 5. Förderung von Investitionen in die Schulinfrastruktur 6. Besprechung von Einzelfällen in der Clearingstelle 7. Verschiedenes 3
4 Abnahme des Protokolls der 10. Sitzung vom 3. Februar 2017 Ergänzungswunsch des HKM: Konkretisierung des Punktes 5. Grundzüge der Schulentwicklungsplanung: Der Schulträger muss erklären, dass die beantragte Maßnahme mit dem vom Land genehmigten Schulentwicklungsplan in Einklang steht. Sonstige Änderungs- und Ergänzungswünsche wurden an das HMdF nicht herangetragen. 4
5 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 10. Sitzung vom 3. Februar Stand des Anmeldeverfahrens 4. Stand des Änderungsgesetzes zum KInvFG 5. Förderung von Investitionen in die Schulinfrastruktur 6. Besprechung von Einzelfällen in der Clearingstelle 7. Verschiedenes 5
6 3. Anmeldeverfahren Stand des Anmeldeverfahrens KIP Kommunen Mehr als 2300 angemeldete Maßnahmen wurden als förderfähig eingestuft mehr als 970 im Bundesprogramm mehr als 1330 im Landesprogramm davon mehr als 130 Pauschalmittelabrufe Fördervolumen derzeit rd. 621 Millionen Euro Stand 15. März
7 3. Anmeldeverfahren Anmeldungen nach Förderbereichen im Landesprogramm entsprechend des Fördervolumens 22% 18% 4% 30% Bildungsinfrastruktur sonstige kommunale Infrastruktur Verbesserung der Mobilität Ganztagsschulen 26% Pauschalmittel Stand 15. März
8 Millionen Hessisches Ministerium der Finanzen 3. Anmeldeverfahren Kommunale Infrastruktur Infrastrukturbereiche mit der höchsten Förderung 20,00 18,00 16,00 14,00 12,00 10,00 8,00 6,00 4,00 2,00 0,00 Verwaltung Sportanlagen DGH/BGH Krankenhäuser Stand 15. März
9 Anmeldungen nach Förderschwerpunkten nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) 3. Anmeldeverfahren entsprechend des Fördervolumens 57% Förderbereich Infrastruktur ( 3 Nr. 1 KInvFG) 43% Förderbereich Bildungsinfrastruktur ( 3 Nr. 2 KInvFG) Stand 15. März
10 3. Anmeldeverfahren Aufgliederung Förderschwerpunkt Infrastruktur 3 Nr. 1 KInvFG entsprechend des Fördervolumens 6% 4% 2% 14% 74% Energetische Sanierung Krankenhäuser Luftreinhaltung Städtebau Lärmbekämpfung Stand 15. März
11 3. Anmeldeverfahren Aufgliederung Förderschwerpunkt Bildungsinfrastruktur 3 Nr. 2 KInvFG entsprechend des Fördervolumens 2% Energetische Sanierung Schulinfrastruktur 33% 65% frühkindliche Infrastruktur (z.b. Kindergarten) Energetische Sanierung Einrichtungen der Weiterbildung Stand 15. März
12 3. Anmeldeverfahren Stand des Anmeldungsverfahren Mittelabrufe Mittelabrufe für Maßnahmen im Landesprogramm in Höhe von über 24,2 Mio.. Mittelabrufe im Bundesprogramm inkl. Kofinanzierung rd. 8,7 Mio.. Stand 1. Februar
13 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 10. Sitzung vom 3. Februar Stand des Anmeldeverfahrens 4. Stand des Änderungsgesetzes zum KInvFG 5. Förderung von Investitionen in die Schulinfrastruktur 6. Besprechung von Einzelfällen in der Clearingstelle 7. Verschiedenes 13
14 4. Änderung KInvFG Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) Kritische Stellungnahme der Bundesregierung zu den Änderungsanträgen des Bundesrates Einzig Prüfung der Einführung von Bagatellgrenzen wurde zugesagt, alle anderen Änderungen werden abgelehnt. 14
15 4. Änderung KInvFG Änderung des KInvFG Stand des Gesetzgebungsverfahrens Derzeit Beratungen in den Ausschüssen Anhörung der Sachverständigen erfolgte am 6. März 2017 Abrufbar unter der Mediathek des Bundestages WF0aGVrb3ZlcmxheQ==&mod=mediathek 15
16 4. Änderung KInvFG Änderung des KInvFG Hessische Initiative Reaktion aus Hessen Gemeinsames Anschreiben an die hessischen Mitglieder des Bundestages durch die haushaltspolitischen Sprecher der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD Erläuterung der Beweggründe für die Änderungsanträge im Bundesrat und Bitte um Unterstützung 16
17 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 10. Sitzung vom 3. Februar Stand des Anmeldeverfahrens 4. Stand des Änderungsgesetzes zum KInvFG 5. Förderung von Investitionen in die Schulinfrastruktur 6. Besprechung von Einzelfällen in der Clearingstelle 7. Verschiedenes 17
18 Förderungen von Investitionen in die Schulinfrastruktur Auch die nicht im Bundesprogramm antragsberechtigten Kommunen sollen ihre Schulen sanieren können. 18
19 Programmvolumen Neuauflage des KIP mit einem Gesamtvolumen von über 500 Millionen Euro für Investitionen in die hessischen Schulen. 19
20 Zusammensetzung des Programmvolumens * Bundeszuschuss aus Bundesprogramm (KInvFG) für finanzschwache Schulträgerkommunen Kofinanzierung der Eigenanteile der Schulträgerkommunen (mit Komplementärfinanzierungsdarlehen) * Landesprogramm Schule (Darlehensprogramm, davon rd. 55 Mio. Tilgungsanteil des Landes, rd. 18 Mio. Tilgungsanteil der Kommunen). Gesamtvolumen * aufgrund des derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Bundesgesetz (KInvFG) können sich die hier vorgestellten Beträge ggf. nochmal verändern. 20
21 Kommunalinvestitionsprogramm II KIP II Bundesprogramm Schule rd. 440 Mio. Landesprogramm Schule 73 Mio. 21
22 Kommunalinvestitionsprogramm - KIP Bundesprogramm Schule rd. 440 Mio. rd. 330 Mio. Bundeszuschuss (75 %) ca. 110 Mio. Kommunaler Eigenanteil (25 %) Angebot: Finanzierung über WIBank-Darlehen Land übernimmt die Zinsen für finanzschwache Schulträgerkommunen (25** von 31 hessischen Schulträgerkommunen) * mit einer Laufzeit von 10 Jahren. ** Die Schüler/innen der kreisangehörigen Kommunen Oestrich-Winkel und Kelsterbach werden zu den jeweiligen Landkreisen gezählt. 22
23 Kommunalinvestitionsprogramm - KIP Landesprogramm Schule ca. 73 Mio. Darlehen mit einer 30 jährigen Laufzeit 75 % Tilgung Land 25% Tilgung Kommunen 55 Mio. Land übernimmt die Zinsen* 18 Mio. für die im Bundesprogramm nicht antragsberechtigten sechs Schulträgerkommunen und den Landeswohlfahrtsverband * die ersten 10 Jahre komplett; im Anschluss Zinszuschuss für weitere 10 Jahre. 23
24 Bundesprogramm Wie bestimmt sich die Finanzschwäche? Derzeit geplante Kriterien*: 1. Steuereinnahmekraft weniger als 95 % der durchschnittlichen Steuereinnahmekraft der Vergleichsgruppe in den Jahren 2013 bis oder 2. Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen somit sind 25 der 31** hessischen Schulträgerkommunen antragsberechtigt. * Kriterien sind noch nicht mit dem Bund abgestimmt. ** Die Schüler/innen der kreisangehörigen Kommunen Oestrich-Winkel und Kelsterbach werden zu den jeweiligen Landkreisen gezählt. 24
25 Bundesprogramm Aufteilung unter den finanzschwachen Schulträgerkommunen Grundregel: Je schwächer, desto mehr Euro pro Schüler/in. Bsp.: Die Schüler/innen der Schulträgerkommune X mit 100% Steuereinnahmekraft werden mit dem Faktor 1,0 gewichtet. Die Schüler/innen der Schulträgerkommune Y mit 80% Steuereinnahmekraft werden mit dem Faktor 1,25 gewichtet. Haben die Schulträgerkommunen X und Y jeweils Schülern/innen, so werden bei der Ermittlung der Kontingente bei Schulträgerkommune X bei Schulträgerkommune Y Schülern/innen zu Grunde gelegt. 25
26 Bundesprogramm Verteilung unter den antragsberechtigten Schulträgerkommunen Für jede/n Schüler/in erhält eine im Bundesprogramm antragsberechtigte Schulträgerkommune ein Förderkontingent von rd. 685 (bestehend aus einem Bundeszuschuss in Höhe von 75 % und einem Kofinanzierungsdarlehen in Höhe von 25 %). Im Landesprogramm beträgt das Förderkontingent je Schüler 300 (Darlehensprogramm, das Land übernimmt 75% der Tilgung). 26
27 Landesprogramm Schule Wer ist antragsberechtigt? Die sechs* Schulträgerkommunen, die im Sinne des Bundesgesetzes nicht als finanzschwach bezeichnet werden können, sowie der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV). Warum erhalten auch diese etwas? Sanierungsbedarf an den Schulen besteht unabhängig von den Grenzen der als finanzschwach qualifizierten Schulträgerkommunen. Rund 30 % der hessischen Schüler/ -innen könnten ansonsten nicht von der Förderung profitieren. Wieviel erhalten diese Kommunen? Für jede/n Schüler/in erhalten diese ein Kontingent von 300 **. Davon leistet das Land einen Tilgungszuschuss in Höhe von 75 % (= 225 pro Schüler/in). Der Eigenanteil der Kommune liegt bei 25 %. * der Landkreis Darmstadt-Dieburg, der Main-Taunus-Kreis, der Hochtaunuskreis, die kreisfreien Städte Wiesbaden und Frankfurt, die Sonderstatusstadt Marburg. **Ausgestaltung als Darlehen (analog KIP I), Land übernimmt für die ersten zehn Jahre die Zinsen komplett, für weitere zehn Jahre zahlt das Land auf Antrag einen Zinszuschuss von bis zu einem Prozentpunkt. 27
28 Antragsberechtigte Landkreise und ihre Kontingente Kommunen Relative Steuereinnahmekraft im Vergleich zum Durchschnitt der Gruppe Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm Übersicht Kontingente in EUR Landkreise ohne Sonderstatusstädte LANDKREIS BERGSTRASSE 108% Ja LANDKREIS DARMSTADT-DIEBURG 107% Nein MAIN-TAUNUS-KREIS 202% Nein ODENWALDKREIS 80% Ja LANDKREIS OFFENBACH 129% Ja RHEINGAU-TAUNUS-KREIS 100% Ja WETTERAUKREIS 95% Ja LANDKREIS LIMBURG-WEILBURG 88% Ja VOGELSBERGKREIS 78% Ja LANDKREIS HERSFELD-ROTENBURG 90% Nein LANDKREIS KASSEL 94% Ja SCHWALM-EDER-KREIS 74% Nein LANDKREIS WALDECK-FRANKENBERG 87% Nein WERRA-MEISSNER-KREIS 67% Ja Landkreise mit Sonderstatusstädte LANDKREIS GROSS-GERAU 92% Ja HOCHTAUNUSKREIS 145% Nein MAIN-KINZIG-KREIS 93% Ja LANDKREIS GIESSEN 80% Ja LAHN-DILL-KREIS 96% Ja LANDKREIS MARBURG-BIEDENKOPF 113% Ja LANDKREIS FULDA 82% Nein Legende rot Antragsberechtigung Landesprogramm 28
29 Antragsberechtigte kreisfreie Städte, Sonderstatusstädte und der LWV und ihre Kontingente Kommunen Relative Steuereinnahmekraft im Vergleich zum Durchschnitt der Gruppe Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm Übersicht Kontingente in EUR Kreisfreie Städte DARMSTADT, WISSENSCHAFTSSTADT 92% Ja FRANKFURT AM MAIN, STADT 166% Nein OFFENBACH AM MAIN, STADT 64% Ja WIESBADEN, LANDESHAUPTSTADT 100% Nein KASSEL, DOCUMENTA-STADT 78% Ja Sonderstatusstädte RUESSELSHEIM, STADT 73% Ja HANAU, BRUEDER-GRIMM-STADT 88% Ja GIESSEN, UNIVERSITAETSSTADT 69% Ja MARBURG, UNIVERSITAETSSTADT 137% Nein FULDA, STADT 86% Nein LWV
30 Zeitplan Gesetzgebungsverfahren 2. Mai 2017 Einbringung des Änderungsgesetzes zum Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes Voraussichtlich August 2017* 2. (und ggf. 3.) Lesung und Verabschiedung Gesetzgebung Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen April Mai - Juni Juli August Herbst ** > Umsetzungsphase *abhängig vom weiteren Zeitplan des Bundes. **ggf. Übernahme des Änderungsantrages und Laufzeitverlängerung bis 2022 auch für das Bundesprogramm. 30
31 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 10. Sitzung vom 3. Februar Stand des Anmeldeverfahrens 4. Stand des Änderungsgesetzes zum KInvFG 5. Förderung von Investitionen in die Schulinfrastruktur 6. Besprechung von Einzelfällen in der Clearingstelle 7. Verschiedenes 31
32 Clearingstelle Es wurden aktuell keine Fälle an das HMdF herangetragen. 32
33 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 10. Sitzung vom 3. Februar Stand des Anmeldeverfahrens 4. Stand des Änderungsgesetzes zum KInvFG 5. Förderung von Investitionen in die Schulinfrastruktur 6. Besprechung von Einzelfällen in der Clearingstelle 7. Verschiedenes 33
34 Verschiedenes 34
35 Verschiedenes Termin für die 12. Sitzung der AG Kommunalinvestitionsprogramm Vorschlag Donnerstag, der 27. April 2017, um 10 Uhr 35
36 Gibt es aktuell Fragen? 36
37 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 37
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