Förderung von Energieberatungen für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen
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- Eduard Arthur Ackermann
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1 Kommunaler Energie-Dialog Sachsen am 6. November 2017 Förderung von Energieberatungen für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen Referent Claus Hoffmann Leiter des Referates Kältetechnik, Energieeffizienz Kommunen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
2 Das BAFA versteht sich als moderner Dienstleister mit breit gefächertem Aufgabenspektrum hat Kompetenzschwerpunkte in den Bereichen Außenwirtschaft Wirtschaftsförderung Energie gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie setzt aber auch Aufgaben aus anderen Ressorts um, wie z.b. aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat seinen Dienstsitz in Eschborn bei Frankfurt am Main hat rund 900 Beschäftigte 2
3 Ziele und Rechtsgrundlagen des Förderprogramms Ziele Steigerung der Energieeffizienz im öffentlichen Bereich Reduktion des Energieverbrauchs der Gemeinden und Landkreise in D Beitrag zum Klimaschutz Stärkung der Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors Rechtsgrundlagen Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) vom 3. Dezember 2014 Richtlinie Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen vom 24. Februar
4 Fördergegenstand und Fördervoraussetzungen Förderfähige Maßnahmen Energieberatung für Nichtwohngebäude zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts (Sanierungsfahrplan oder umfassende Sanierung) Energieberatung für einen Neubau Fördervoraussetzungen Das Beratungsobjekt (Nichtwohngebäude) muss in den Geltungsbereich der Energieeinsparverordnung (ENEV) fallen Der Beratungsbericht muss die wesentlichen Ergebnisse der Beratung enthalten übersichtlich und logisch strukturiert sowie verständlich sein. 4
5 Beispiele für Beratungsobjekte Schulgebäude Kindergärten und/oder Kindertagesstätten Kommunale Verwaltungsgebäude Sporthallen Kommunale Veranstaltungsgebäude Denkmalgeschützte Gebäude 5
6 Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind Energieberater, die vom BAFA als Berater im Förderprogramm zugelassen wurden. Zulassungsvoraussetzungen für Energieberater Einschlägiger Hochschul- oder Fachhochschulabschluss Weiterbildung zur Anwendung der DIN V für Nichtwohngebäude mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit, bei der praxisbezogene Kenntnisse über die Energieberatung von Gebäuden erworben wurden Unabhängigkeit 6
7 Beratungsempfänger Die Beratung kann in Anspruch genommen werden durch: kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise) rechtlich unselbständige kommunale Eigenbetriebe kommunale Zweckverbände Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund gemeinnützige Organisationsformen anerkannte Religionsgemeinschaften 7
8 Verfahrensablauf (Förderantrag) Antrag SV Antrag ZWB Ablehnung Ist-Aufnahme am Beratungsobjekt und Erstellung des Beratungsberichts VN SV VN Ende 1. Stufe Beginn 2. Stufe Auszahlung Änderungsbescheid Rücknahme, Widerruf 8
9 Förderfähige Ausgaben und Höhe der Förderung Förderfähig sind die Honorare, die der Energieberater dem Beratungsempfänger in Rechnung stellt Die Zuwendung beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch ein von der Anzahl der Nutzungszonen des Beratungsobjekts abhängiger Höchstbetrag Für die Präsentation des Beratungsberichts: Zusätzlich 500 Euro Beispiel Beraterhonorar: davon 80%: Euro incl. MwSt Euro Beratungsobjekt: 3 Nutzungszonen 4 Nutzungszonen Höchstbetrag Euro Förderung: Euro Euro Eigenbehalt: Euro Euro Höchstförderbetrag Euro 9
10 Förderdaten In Sachsen ist noch Luft nach oben! Januar - September 2017 Antragseingang Geförderte Beratungen Anzahl Betrag Brandenburg Berlin Baden-Württemberg Bayern Bremen Hessen Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein Saarland Sachsen Thüringen Sachsen-Anhalt Deutschland
11 Weitere Informationen BAFA- Webseite Antragsformulare Merkblätter und sonstige Publikationen Förderrichtlinie Kampagne Deutschland macht s effizient 11
12 Ausblick auf 2018 E-Government Ab sofort Neues Portal für die Berateranerkennung -> Auch bereits zugelassene Berater müssen den Anerkennungsprozess noch einmal durchlaufen Ab Januar 2018 Elektronisches Antragsportal Elektronische Vorgangsakte im BAFA Sachverhaltsaufklärungen nur noch postalisch, nicht mehr per Ab April 2018 Elektronisches Verwendungsnachweisportal 12
13 Kontakt und Hilfe BAFA-Webseite Energie Energieberatung Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen Telefon: Fax: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 13
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