Eine Übersicht über den Nichtraucherschutz in Deutschland Stand: August 2014

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1 Eine Übersicht über den Nichtraucherschutz in Deutschland Stand: August 2014 Bunweit Am tritt das Gesetz zur Einführung eines es in en Bun und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bunnichtraucherschutzgesetz-BNichtrSchG) in Kraft. Das gilt für alle en Bun, für Verkehrsmittel öffentlichen Personenverkehrs und Personenbahnhöfe der öffentlichen Eisenbahn. Am verkündet das BVerfG ein Urteil zu Nichtraucherschutzgesetzen der Länder Baden-Württemberg und Berlin, wonach die Gesetze mit dem Artikel 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit) unvereinbar sind. Die Betreiber von getränkegeprägter Kleingastronomie (ätten) dürfen durch den Gesetzgeber nicht benachteiligt werden. Das BVerfG lässt dem Gesetzgeber die Möglichkeit offen, ein absolutes in allen, unabhängig von ihrer Größe, zu erlassen (Verschärfung ) oder die Ausweitung der Ausnahmeregelung auf ätten bis 75m² Gastfläche vorzunehmen (Lockerung ). Die Änderungen müssen bis zum erfolgen. Das BVerfG hat zwar nur über die Gesetze der Länder Baden-Württemberg und Berlin zu entscheiden. Das Urteil betrifft aber auch die Gesetze anderer Bunländer, die daraufhin ihre Gesetze überprüfen und ggf. ändern. Dies geschieht zum Teil nach entsprechenden Urteilen der Lanverfassungsgerichte. Nichtraucherschutzgesetze der einzelnen Bunländer Die Nichtraucherschutzgesetze aller 16 Bunländer enthalten ein in öffentlichen en der Länder und Kommunen, in Erziehungs-, Bildungs-, Sport- und Kultureinrichtungen, in en für Kinder und Jugendliche, in en Gesundheitswesens sowie in der Gastronomie. Die Lannichtraucherschutzgesetze sehen allerdings einige Ausnahmen vom vor, die in den einzelnen Bunländern voneinander abweichen. Die folgende Übersicht stellt die wichtigsten Ausnahmen vom dar, die in der aktuellen Gesetzgebung der einzelnen Bunländer vorgesehen sind und berücksichtigt darüber hinaus einige der Langesetze. Seite 1 von 10

2 Bunland Baden- Württemberg (LNRSG) am am Speisenangebot: kalte Speisen einfacher Art In Bier-,Wein-, Festzelten, Außengastronomie und in der im Reisegewerbe betriebenen Gastronomie Lan und in abgeschlossenen Weitere Ausnahmen bei besonderen Veranstaltungen Im Außenbereich Schulgebäu dürfen Raucherzonen für Lehrer und volljährige Schüler eingerichtet werden keine Bayern (GSG) am Außer Kraft am in abgeschlossenen Leitung der muss das Rauchen Änderung Gesetzes aufgrund Volksentschei vom Neues Gesetz Seite 2 von 10

3 Bunland Berlin (NRSG) Am am Keine vor Ort zubereiteten Anmeldepflicht bei der zuständigen Behörde Keine explizite Aussage zur Tanzfläche genannt (Formulierung im Gesetz: vollständig umschlossene Räume ) Lan und Abgeschlossene Nebenräume, wenn keine Außenflächen zur Verfügung stehen Regelung nach der jeweils geltenden Fassung Schulgesetzes Regelung nach der jeweils geltenden Fassung Kindertagesstättenförderungsgesetzes Ausnahmeregelung für Shisha- Brandenburg (NiRSchG) am am Keine zum alsbaldigen Verzehr zubereiteten genannt (Formulierung im Gesetz: vollständig umschlossene Räume ) (vgl. sog. Innovationsklausel) Es gilt sog. Innovationsklausel. Es können weitere Ausnahmen zugelassen werden, wenn durch technische Vorkehrungen gleichwertiger Schutz gewährleistet ist. Grundrechtseinschränkung ( 8) Durch dieses Seite 3 von 10

4 Bunland Lan und Gesetz wird das Grundrecht auf Berufsausübung( ) eingeschränkt Bremen (BremNiSchG) am am Nur einfach zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle (neu seit ) auch in Dienstwagen Ausnahmen nur bei Traditionsveranstaltungen auch auf Kinderspielplätzen (neu seit ) Das Gesetz tritt zum außer Kraft. Hamburg (HmbPSchG) am am Die Raucherräume sind klei- Keine zubereiteten unter den gleichen Mehrraumgaststätte (Tanzfläche wird genannt) genannt (im Gesetz: vollständig umschlossene Räume ) Keine Ausnahmeregelung ersichtlich und bei Kinderund Jugendveranstaltungen außerhalb der Schule genannt Berichtspflicht Der Senat berichtet der Bürgerschaft alle drei Jahre über die Anwendung und die Auswirkung. Seite 4 von 10

5 Bunland ner als die übrige Gastfläche. Lan und Wirksame bauliche Abtrennung Hohe raumlufttechnische Anforderungen, die der Senat durch Rechtsverordnung regeln soll. (Verordnet am ) Hessen am am Nur kalte und einfach zubereitete warme unter den gleichen Mehrraumgaststätte Die Betriebsart Diskothek wird nicht namentlich genannt In Festzelten, die nur vorübergehend (höchstens an 21 Tagen an einem Standort) betrieben werden. in abgeschlossene Schule wird im Gesetz nicht explizit genannt. (Allgemeine Bestimmung: e in anderen Vorschriften bleiben unberührt ) Kindergarten wird im Gesetz genannt. (Allgemeine Bestimmung: e in anderen Vorschriften bleiben unberührt ) Es gilt sog. Innovationsklausel. Durch Rechtsverordnung können weitere Ausnahmen zugelassen werden, wenn durch technische Vorkehrungen gleichwertiger Schutz gewährleistet ist. Das Gesetz tritt zum außer Kraft. Seite 5 von 10

6 Bunland Mecklenburg- Vorpommern (NichtRschutzG M-V) am am Keine zubereiteten unter den gleichen Mehrraumgaststätte (Betriebsart Diskothek wird genannt) genannt Lan und in abgeschlossenen und bei Kinderund Jugendveranstaltungen außerhalb der Schule Kindergarten wird im Gesetz genannt. Bei der Gesetzesanpassung vom wurden keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen. Die in der Fassung v enthaltene Außerkraftsetzungs-Klausel (zum ) wurde nach Überprüfung gestrichen. Niedersachsen Nds.NiRSG am am Keine zubereiteten unter den gleichen Mehrraumgaststätte (Tanzfläche wird genannt) genannt (im Gesetz: vollständig umschlossene Räume ) Abgeschlossene Nebenräume genannt Evaluationspflicht Nach der Überprüfung Gesetzes zum wurde seine Gültigkeit ohne Änderungen verlängert Seite 6 von 10

7 Bunland Nordrhein- Westfalen In Kraft am 01. Januar Mai 2013 genannt (im Gesetz: vollständig umschlossene Räume ) Lan und in abgeschlossenen auch auf Kinderspielplätzen keine Rheinland- Pfalz (NRSG) am Am Die Grundfläche und die Anzahl der Sitzplätze in den Raucherräumen dürfen nicht größer sein als in den übrigen rauchfreien Gasträumen. Bei geschlossenen Gesell- Nur einfach zubereitete Speisen Bei geschlossenen Gesellschaften nicht kommerzieller Art in privater Trägerschaft darf der Betreiber andere Speisen anbieten. unter den gleichen Mehrraumgaststätte. Im Raum mit der Tanzfläche ist das Rauchen nicht. in Wein-, Bier- und sonstige Festzelte, die nur vorübergehend (höchstens an 21 Tagen an einem Standort) betrieben werden. und bei den schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule Keine explizite Erwähnung Eine Rechtsverordnung zur Durchführung wurde erlassen. Seite 7 von 10

8 Bunland schaften nicht kommerzieller Art in privater Trägerschaft darf der Betreiber erlauben, im gesamten Lokal zu rauchen. Lan und Saarland am am in abgeschlossenen und bei den schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule und bei Veranstaltungen außerhalb der Das Gesetz tritt am außer Kraft Sachsen (SächsNRS) am am (keine Aussage zum Speisenangebot) Keine explizite Aussage (In vollständig abgeschlossenen Räumen ist das Rauchen verboten) Im Außenbereich der Berufsschulen dürfen für volljährige Schüler und für Lehrkräfte Raucherzonen errichtet werden. erwähnt keine Seite 8 von 10

9 Bunland Sachsen- Anhalt am Am nur in inhabergeführten Abgabe von zubereiteten Speisen darf lediglich als untergeordnete Nebenleistung erbracht werden Keine explizite Aussage Lan und in abgeschlossenen Explizite Erwähnung der Arbeitsstättenverordnung. Berichts- und Evaluationspflicht Drei Jahre nach dem Inkrafttreten muss eine Evaluation erfolgen. Der Bericht ist dem Landtag zu erstatten. Schleswig- Holstein (NRauchSch- GSH) am Am Keine zubereiteten Speisen unter den gleichen Mehrraumgaststätte (Betriebsart Diskothek wird im Gesetz genannt) Bei Traditionsund Festveranstaltungen (an höchstens 21 Tagen pro Kalenderjahr an einem Standort) darf geraucht werden. keine Seite 9 von 10

10 Bunland Thüringen (ThürNR- SchutzG) am Am Keine zubereiteten Speisen Lan und keine Seite 10 von 10

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