Bundesland Rauchverbot in Rauchen erlaubt in Bußgelder Kennzeichnungspflicht Zusatzinformationen
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- Johann Lichtenberg
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1 Bundesland Rauchverbot in Rauchen erlaubt in Bußgelder Kennzeichnungspflicht Zusatzinformationen Baden- Württemberg Bier-, Wein-, Gaststätten im Reisegewerbe, ausgewiesene Raucherräume in Kneipen und Bars. Bei Verstößen droht dem Gast ein Bußgeld in Höhe von 40, im Wiederholungsfall 150. Der Gastwirt kann im Wiederholungsfall seine Lizenz verlieren. Raucher- und Nichtraucherräume müssen als solche eindeutig Das Rauchen in vollständig abgetrennten Nebenräumen, die klar als Raucherräume gekennzeichnet sind, ist gestattet. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für Discotheken. Bayern, Bier-, Wein- sowie Festhallen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Vereinsräume, Sportstätten (Innenbereich) "echten" geschlossenen Gesellschaften in gastronomischen Einrichtungen. Bei Verstößen drohen dem Gast und dem Gastronomen Bußgelder. Bußgeldrahmen liegt bei 5 bis Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten drohen Verwarnungsgelder in Höhe von 5 bis 35. Eine Kennzeichnungspflicht für Raucherbereiche ist nicht vorgesehen, da in der Gastronomie keine solchen Ausnahmen zugelassen sind. Strengstes Rauchverbot Deutschlands. Echte geschlossene Gesellschaften nutzen einen abgetrennten Raum oder die gesamte Gaststätte ausschließlich für ihre Zwecke und schließen die Öffentlichkeit insoweit räumlich aus. Dabei ist der Kreis der Teilnehmer in der Regel von vorneherein auf eine eher kleine Zahl namentlich geladener Personen begrenzt. Berlin und Festzelte ausgewiesene Rauchergaststätten, ausgewiesene Raucherräume sowie in Raucherbereichen in Festzelten, Shisha-Gaststätten (ohne alkoholische Getränke). Bei Verstößen drohen dem Gast bis zu 100 und dem Gastronomen bis zu Bußgeld. Auf das Rauchverbot ist durch Raucherräume: Das Rauchen Schilder deutlich sichtbar ist weiterhin erlaubt hinzuweisen. Raucherräume in vollständig abgetrennten und Raucherlokale müssen und abgeschlossenen deutlich als Nebenräumen, die deutlich als solche Raucherräume gekennzeichnet Das Zutrittsverbot für sind. Personen unter 18 Jahren Personen unter 18 Jahren darf der Zutritt zu diesen muss ebenso deutlich Räumen nicht gestattet ausgewiesen sein. werden. Diese Raucherlokale müssen beim Ausnahmeregelung gilt Gewerbeamt als dementsprechend nicht für Rauchergaststätten Discotheken, zu denen angemeldet sein. Personen unter 18 Jahren Zutritt haben.
2 Brandenburg Kneipen, Bars, Diskotheken, Bier- und öffentlichen Gebäuden Außengastronomie und in Bei Verstößen drohen dem Gast zwischen 5 und 100 Raucherräumen in Gaststätten, Euro und dem Gastronomen zwischen 10 und Bußgeld Raucherräume sind deutlich sichtbar zu kennzeichnen. Bremen Hamburg Festzelten auf trad. Festen, Bei Verstößen drohen Kneipen, Bars und Diskotheken Außengastronomie und Gästen Bußgelder von bis zu 500 Euro, Gastronomen Raucherräumen in Gaststätten, von bis zu Restaurants, Kneipen Bars und Diskotheken Festzelten, Vereins- und Kneipen, Bars und Diskotheken Clubheimen und in Raucherräumen in Gaststätten, und Diskotheken Bei Verstößen müssen Gäste mit einer gebührenfreien Verwarnung oder mit Geldbußen einer zwischen 20 und 200 Euro rechnen. Für Gastronomen sind Geldbußen von 50 bis 500 veranschlagt. Auf das Rauchverbot ist deutlich sichtbar hinzuweisen. Raucherräume müssen ausdrücklich als solche Raucherräume müssen eindeutig als solche Allerdings muss der Gastwirt bei Verstoß gegen das Gesetz seitens der Gäste die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um weitere Verstöße zu verhindern (also z. B. Hinweisschilder zum Rauchverbot anbringen). Hessen Kneipen, Bars und Diskotheken Raucherräumen von Kneipen, Bars und Diskotheken, getränkegeprägten Rauchergaststätten mit weniger als 75qm Gastfläche, geschlossene Gesellschaften, Festzelte, Spielbanken und Außengastronomien Bei Verstößen müssen Gäste mit Bußgeldern bis zu 200 Euro, Gastronomen bis zu rechnen. Auf das geltende Rauchverbot ist im Eingangsbereich der betroffenen Einrichtungen gut sichtbar hinzuweisen. Raucherräume, Rauchergaststätten, Raucherfestzelte und geschlossene Rauchergesellschaften müssen am Eingang deutlich als solche
3 Mecklenburg- Vorpommern Außengastronomie und Bei Verstößen drohen Gästen ausgewiesene Raucherräume Bußgelder bis in 500, Gastronomen bis Kneipen und Bars, Diskotheken Niedersachsen Raucherräumen in Gaststätten, und Diskotheken und abgetrennten Bereichen von Festzelten Sowohl Gäste als auch Gastronomen müssen bei Verstößen mit Geldbußen rechnen. Deren Höhe wird von den lokalen Ordnungsbehörden festgesetzt. Auf das Rauchverbot ist an den öffentlichen Zugängen der Einrichtungen bzw. Gebäude deutlich sichtbar hinzuweisen. Raucherräume müssen am Eingang deutlich als solche gekennzeichnet sein.
4 Nordrhein- Westfalen und öffentlichen Gebäuden Festzelten und auf Zuständig für die Verfolgung regionaltypischen Festen, und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sind die Raucherclubs und jeweiligen geschlossene Gesellschaften, Sonderordnungsbehörden. Die Höhe der Bußgelder ist Raucherräumen in Gaststätten, gesetzlich nicht festgelegt. und Dikotheken, getränkegeprägten Rauchgaststätten mit weniger als 75qm Gastfläche Auf das Rauchverbot muss im Eingangsbereich deutlich sichtbar hingewiesen werden. Dafür darf nur das gesetzlich zugelassene Warnzeichen Rauchen verboten verwendet werden. Raucherräume müssen eindeutig als solche Erste Städte in NRW gehen gegen Raucherclubs vor. Hintergrund: Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat Anfang April in Eilbeschluss verfügt, dass Wirte den Nichtraucherschutz nicht mit Bezeichnung Raucherclub umgehen können. Ausschließlicher Zweck von Raucherclubs müsse gemeinschaftlicher Tabakkonsum sein. Falls Raucherclub Finte darstellt, wird Zwangsgeld von 1500 fällig (wie bisher). Parlament in NRW debattiert vor Sommer über verschärftes Nichtraucherschutzgesetz. Quellen: Halterner Zeitung, , e/nachrichten/region/hierundh eute/art1544, und Westdeutsche Zeitung, , die-rechtsfreien-raeume-fuer- nrw-raucher-werden-kleiner Rheinland-Pfalz Bier-, Wein-, Kneipen, Bars und Diskotheken Raucherräumen in Gaststätten, und Diskotheken Bei Verstößen können je nach Art und Schwere Geldbußen verhängt werden. Hier müssen Gäste mit bis zu 500, Gastronomen mit bis zu rechnen Auf das Rauchverbot ist insbesondere im Eingangsbereich deutlich sichtbar hinzuweisen. Raucherräume müssen als solche
5 Saarland Kneipen, Bars, Beherbergungsbetrieben, Diskotheken, Spielhallen, Spielcasino Außengastronomie Bei Verstößen können bei Gästen Bußgelder bis zu 200 und bei Gastronomen bis zu verhängt werden, im Wiederholungsfall bis zu An allen Orten, an denen das Rauchverbot gilt, ist darauf deutlich sichtbar hinzuweisen. Nach Verfassungsgerichtshof- Urteil: nur noch bis zum befristete Übergangsregelung für Gaststättenbetreiber mit Erlaubnis für Raucher- Nebenraum (vom Schankraum abgetrennt, eigene Be- und Entlüftung, Kennzeichnungspflicht). Nach Stichtag: Rauchen auch in diesen Räumen verboten. Danach müssen Wirte und Personal bereits beim 1. Verstoß zahlen. Ab dem 5. Verstoß wird Verfahren zum Konzessions-Entzug eingeleitet. Geahndet werden auch Verstöße gegen Kennzeichnungspflicht des Raucher-Nebenraums. Hier droht ab dem 6. Verstoß Konzessionsentzug. Für rauchende Gäste gilt: Beim 1. Verstoß wird Verwarngeld fällig, danach drohen Bußgelder. Quelle: Saarbrücker Zeitung, , h-nichtraucher-raucher-antiraucherschutznichtraucherschutzgesetzrauchergesetztsaarland;art27856,
6 Sachsen, Spielhallen und Spielbanken Bier-, Wein-Bei Verstößen können sowohl Auf das Rauchverbot ist und Festzelte, Gäste als auch Gastronomen deutlich sichtbar hinzuweisen. Raucherräumen in Gaststätten, mit Bußgeldern in Höhe von bis Raucherräume müssen Restaurants, Kneipen und zu belegt werden. eindeutig als solche Bars, Diskotheken sowie Das Spielbanken und -hallen, Zutrittsverbot für ausgewiesene Minderjährige muss ebenfalls Rauchergaststätten mit nur gekennzeichnet sein. einem Gastrau, und weniger als 75qm Gastfläche Sachsen-Anhalt Außengastronomie und Bei Verstößen können bei Gästen und Gastronomen Raucherräumen in Gaststätten, Bußgelder verhängt werden. Die Höhe der Bußgelder und in Festzelten. werden vom Gesetz nicht festgelegt. Auf das Rauchverbot ist an den öffentlichen Eingängen der Einrichtungen und Gebäude deutlich sichtbar hinzuweisen. Raucherräume müssen ausdrücklich als solche Schleswig- Holstein Festzelten, Bei Verstößen können gegen Kneipen, Bars und Diskotheken Gäste und Gastronomen Raucherräumen in Gaststätten, Bußgelder von bis zu verhängt werden. und Dikotheken und nicht gewerblich angebotenen geschlossenen Gesellschaften Räume, in denen das Rauchen erlaubt ist, sind deutlich sichtbar zu kennzeichnen. Thüringen Außengastronomie und Bei Verstößen können bei Gästen Bußgelder zwischen Raucherräumen in Gaststätten, 20 und 200 und bei Gastronomen zwischen 50 und in Festzelten. und 500 verhängt werden. Auf das Rauchverbot ist am Eingang deutlich sichtbar hinzuweisen. Raucherräume müssen als solche eindeutig Quelle: ent/category/4/1/19/
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