Curriculum und Prüfungsordnung für den Lehrgang E-Learning E-Pädagogik
|
|
- Hedwig Gärtner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Erlass der Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich Curriculum und Prüfungsordnung für den Lehrgang E-Learning E-Pädagogik
2 Curriculum für den Lehrgang E-Learning E-Pädagogik Inhalt Curriculum und Prüfungsordnung für den Lehrgang E-Learning E-Pädagogik Präambel Zugangsvoraussetzungen Zielgruppen Lehrgangsinhalt und Lehrgangsziele Ausmaß und Art der einzelnen Studienveranstaltungen Bildungsziele und Bildungsinhalte der Lehrgangsmodule: Lehrgangsabschluss Präambel Das markante Merkmal unserer Zeit ist die rasante Weiterentwicklung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie. Wir befinden uns im Übergang von der Informationsgesellschaft zur Wissensgesellschaft. Diese Wissensgesellschaft bedingt einen informierten Bürger, der zu lebenslangem Lernen bereit ist und mit seinem Wissen verantwortungsvoll Entscheidungen trifft. Bildung muss die Voraussetzungen dafür schaffen. Die Rahmenbedingungen für den Lehrenden haben sich mit dieser Weiterentwicklung ebenfalls gewandelt, es ist notwendig, darauf zu reagieren und den Unterricht an die aktuellen Möglichkeiten anzupassen und gleichzeitig zeitgemäße Formen der Pädagogik anzuwenden. Durch die digitale Aufbereitung von Wissen ändern sich auch die Prozesse der Wissensvermittlung, webbasiertes Lernen führt zu einer strukturellen Veränderung von Lehrangeboten. Dieser Lehrgang soll den Studierenden in den Bereichen E-Learning, E-Pädagogik und digitaler Mediensozialisation qualifizieren. Das Studium fokussiert die Professionalisierung des Einsatzes von E-Learning im Unterricht und des E-Learning Supports. Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen E-Learning Methoden und Werkzeuge und deren Skalierbarkeit. Sie können E-Learningumgebungen nach instruktionistischem und nach konstruktivistischem Lerndesign gestalten. Zudem unterstützen sie andere Lehrende beim E-Learning-Einsatz im Unterricht. Das Studienangebot trägt somit auch zu einer nachhaltigen Verankerung von E-Learning im Schulwesen bei. Dabei liegt der Schwerpunkt auf kollaborativen Formen der Wissenserarbeitung und damit verbundener Wissensaneignung und fächerübergreifender Vernetzung von Wissen. Es handelt sich bei diesem Angebot um ein stark vorstrukturiertes, handlungsorientiertes Gesamtkonzept von Ziel- Inhalts- Methoden- und Medienangeboten mit ungefähr 25% Präsenzstudium, 25% Online-Betreuung (nach 37 HSG betreute Studienphasen) und 50% (unbetreutes) Selbststudium. Die Konzeption basiert auf der Selbstbestimmungstheorie von Ryan/Deci (vgl. Deci, E.L. & Ryan, R.M.: Die Selbstbestimmungstheorie der Motivation und ihre Bedeutung für die Pädagogik. Zeitschrift für Pädagogik, 2, 1993, S ). Im Mittelpunkt stehen Teams, die selbstbestimmt lernen, ohne dass dabei auf Instruktion verzichtet wird (vgl. Reinmann-Rothmeier, G. & Mandl, H.: Unterrichten und Lernumgebungen gestalten. In A. Krapp & B. Weidemann (Hrsg.), Pädagogische Psychologie, 2001, S ). Als Leistungsnachweis führt jede/r Studierende ein E-Portfolio, mit dem die individuelle Kompetenzentwicklung im gesamten Studium mitbestimmt und dokumentiert wird. Die schulpraktische Umsetzung der Inhalte erfolgt gemäß EPICT-Standard (European Pedagogical ICT Licence). Mit der erfolgreichen Ablegung der Modulprüfungen haben die Teilnehmer/innen auch die EPICT-Anforderungen erfüllt. 2/17
3 Das Studienangebot beachtet folgende Aspekte als durchgehende Prinzipien: Verzahnung von theoretischem (pädagogischem bzw. technischem) Hintergrundwissen und praktischen Anwendungen samt Reflexion des persönlichen Nutzungsverhaltens und dessen Auswirkungen. Design for All: Die Studierenden lernen Chancen von E-Learning für alle kennen. Bedürfnisse für Menschen mit speziellen Begabungen aber auch speziellen Beeinträchtigungen werden bei den verschiedenen Themenbereichen mitgedacht. Durch adäquate Aufbereitung der Informationen werden nicht einsetzbare Kommunikationskanäle (aufgrund von Behinderungen, Alter oder Krankheit) überbrückt und Information möglichst barrierefrei zugängig gemacht. Change Management: Auch wenn das Studienangebot nach zwei Semestern abgeschlossen werden kann, so muss E-Pädagogik als andauernder Lernprozess ohne definierten Endzustand verstanden werden. Der Begriff E-Learning wird entsprechend folgender Definition verwendet: E-learning is Internet-enabled learning. Components can include content delivery in multiple formats, management of the learning experience, and a networked community of learners, content developers and experts. E-learning provides faster learning at reduced costs, increased access to learning, and clear accountability for all participants in the learning process. In today s fast-paced culture, organizations that implement e-learning provide their work force with the ability to turn change into an advantage." Cisco Systems Zugangsvoraussetzungen Abgeschlossenes Lehramtsstudium 3. Zielgruppen Lehrer/innen aller Schularten 4. Lehrgangsinhalt und Lehrgangsziele Die zu vermittelnden und zu fördernden Kompetenzen umfassen die Beherrschung der für den Unterricht nötigen E-Learning Kenntnisse, Kenntnis über das technische Potenzial von E-Learning und dessen Nutzen für den Lernprozess, Entwicklung der Lehrkompetenz zum Einsatz von Lernplattformen, Portfoliosoftware, Social Web Werkzeugen und Kommunikationswerkzeugen Beratung zur Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen beim Einsatz von E-Learning, aktive Teilnahme an der Informationsgesellschaft, Kenntnisse über soziologische und entwicklungspsychologische Änderungen der Rahmenbedingungen für Heranwachsende durch digitale Medien, Bereitschaft und Fähigkeit, sich über pädagogische, fachliche und fachdidaktische Entwicklungen auf aktuellem Stand zu halten und im Sinne kollaborativen Lernens im Team zu arbeiten, um Unterricht und Schule weiterzuentwickeln, geänderten Ansprüche an zeitgemäße Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Der Lehrgang E-Learning E-Pädagogik dauert 2 Semester und umfasst Lehrveranstaltungen im Umfang von 15 EC. Die angeführten 4 Module mit den entsprechenden Lehrveranstaltungen sollen sicherstellen, dass die Grundlagen zu Unterricht gestalten mit Lernplattformen und Social Web Werkzeugen (Modul1), zu digitaler Mediensozialisation, Medienpädagogik, -didaktik (Modul 2), zu medientechnologischen Grundlagen (Modul 3) und der schulpraktischen Umsetzung (Modul 4) mit individuellen Schwerpunktsetzungen erarbeitet werden. Die Ausbildung wird im Modul 4 in Form einer Projektarbeit abgeschlossen. Die fachdidaktische Arbeit und die Schulpraxis ziehen sich begleitend durch alle Module. 3/17
4 HW FW SP ES V/S/Ü Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium ECTS-Credits HW FW SP ES V/S/Ü Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium ECTS-Credits 5. Ausmaß und Art der einzelnen Studienveranstaltungen Modulübersicht "E-Learning E-Pädagogik" ELEP 1 Studienfachbereiche ECTS Art LV Semsterwochenstunden zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Unterricht gestalten mit Lernplattformen und Social Web Werkzeugen Administration und Einrichtung einer Lernplattform 1,00 S 0,500 1,000 18,00 7,00 1,00 Der Einsatz einer Lernplattform zur Kommunikation und Unterrichtsgestaltung 1,00 S 0,500 0,500 12,00 13,00 1,00 Lernen mit dem Social Web 1,00 S 0,500 0,500 12,00 13,00 1,00 Lernarrangements zur konstruktivistischen Lerntheorie 1 1,00 S 0,500 1,000 18,00 7,00 1,00 Medienbildung, E- Assessment 2,00 S 0,500 1,000 18,00 32,00 2,00 Summe ELEP 1 2,50 4,00 78,00 72,00 6,00 ELEP 2 Studienfachbereiche ECTS Art LV Semsterwochenstunden zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. digitale Mediensozialisation, Medienpädagogik, - didaktik digitale Mediensozialisation, Medienpädagogik, ID 2,00 S 1,000 1,000 24,00 26,00 2,00 Autorensysteme, Accessibility, Usability 1,00 S 0,500 1,000 18,00 7,00 1,00 Summe ELEP 2 1,50 2,00 42,00 33,00 3,00 Summen 1. Semester 4,00 6,00 120,00 105,00 9,00 4/17
5 HW FW SP ES V/S/Ü Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium ECTS-Credits HW FW SP ES V/S/Ü Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium ECTS-Credits ELEP 3 Studienfachbereiche ECTS Art LV Semsterwochenstunden zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Medientechnologische und didaktische Rahmenbedingungen Medienerstellung, Medienbearbeitung: Grafik, Audio, Video 1,00 S 0,500 0,000 6,00 19,00 1,00 Lernarrangements zur konstruktivistischen Lerntheorie 2 1,00 S 0,500 1,000 18,00 7,00 1,00 Rechtliche, pädagogische und didaktische Rahmenbedingungen 1,00 S 0,500 0,000 6,00 19,00 1,00 Summe ELEP 3 1,50 1,00 30,00 45,00 3,00 ELEP 4 Studienfachbereiche ECTS Art LV Semsterwochenstunden zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Projektarbeit, Schulpraktische Umsetzung Projektarbeit 1,00 S 0,000 0,000 0,00 25,00 1,00 Schulpraktische Umsetzung 2,00 Ü 0,000 2,000 24,00 26,00 2,00 Summe ELEP 4 0,00 2,00 24,00 51,00 3,00 Summen 2. Semester 1,50 3,00 54,00 96,00 6,00 Gesamtsummen: 5,50 9,00 174,00 201,00 15,00 Legende: HW Humanwissenschaften LV Lehrveranstaltung Ü Übung ES Ergänzende Studien V Vorlesung S Seminar SP Schulpraktische LGÜ lehrgangsübergreifendes Modul Studien FW Fachwissenschaften und Fachdidaktik WP Wahlpflichtmodul Alle Lehrveranstaltungen werden über eine Lernplattform organisiert und begleitet. 5/17
6 6. Bildungsziele und Bildungsinhalte der Lehrgangsmodule: Kurzzeichen: Modulthema: ELEP 1 Modul 1: Unterricht gestalten mit Lernplattformen und Social Web Werkzeugen Lehrgang: Modulverantwortliche/r: E-Learning E-Pädagogik Studienjahr: ECTS-Credits: Semester: Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt): 1 Semester, 1mal pro Lehrgang 1 Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul x x Verbindung zu anderen Modulen: -- Bei lehrgangsangsübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Lehrgangstitel: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: Erfüllung der Zulassungsbedingungen Bildungsziele: Die Studierenden erwerben die Kenntnisse über die Konfiguration einer Lernplattform für den eigenen Unterricht über die Hinführung von Lernenden zu E-Learning Sequenzen über die Verwendung von Weblogs für den Unterricht über die Gestaltung von Webquests über konkrete Einsatzmöglichkeiten von E-Learning in verschiedenen Unterrichtsgegenständen und -situationen über den Einsatz von Assessments für den Unterricht Bildungsinhalte: Konfiguration und Administration einer Lernplattform Module und Funktionen einer Lernplattform Unterrichtsszenarien exemplarisch entwickeln auf einer Lernplattform Evaluation und Lernerfolgskontrolle mit einer Lernplattform Erstellen von Weblogs, Einbindung in den Unterricht Module eines E-Portfolios, technische Beherrschung, Möglichkeiten der Skalierung für den Lernprozess EPICT Pflichtmodule Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Die Studierenden besitzen die Kompetenz Lernplattformen unter Berücksichtigung der jeweiligen Unterrichtssituation zu verwenden, mit Lernplattformen schülerzentrierten Unterricht zu gestalten Social Web Tools kindgerecht und der Lernsituation adäquat einzusetzen E-Portfolios zu erstellen Literatur: Schulmeister, Rolf: Lernplattformen im Unterricht, Oldenburg, München, 2005 Baumgartner, Peter / Reinmann, Gabi: Überwindung von Schranken durch E-Learning, Innsbruck, Studienverlag GmbH, 2007 Aufgrund der Aktualität der Bildungsinhalte werden die weiteren Literaturangaben laufend aktualisiert. Die Literatur wird zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. Lehr- und Lernformen: Nach Maßgabe des/der Vortragenden 6/17
7 HW FW SP ES V/S/Ü Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium ECTS-Credits Leistungsnachweise: Eine positive Beurteilung des Moduls ist an folgende Leistungen gebunden:.) Aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Moduls;.) Schriftliche Modularbeit in Form eines E-Portfolios: Beschreibung eines Lernszenarios. Dieses wird nach dem Feedback des Modulverantwortlichen und der Reflexion in der Gruppe in der Praxis mit Schüler/innen erprobt. Die Modulnote wird von einer Prüfungskommission und ergibt sich aus den mündlichen, schriftlichen und/oder praktischen Teilleistungen in den einzelnen Lehrveranstaltungen des Moduls. Die konkreten Beurteilungskriterien werden den Studierenden zu Beginn des Moduls nachweislich zur Kenntnis gebracht. Es wird auf die geltende Prüfungsordnung verwiesen. Sprache(n): Deutsch ELEP 1 Studienfachbereiche ECTS Art LV Semsterwochenstunden zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Unterricht gestalten mit Lernplattformen und Social Web Werkzeugen Administration und Einrichtung einer Lernplattform 1,00 S 0,500 1,000 18,00 7,00 1,00 Der Einsatz einer Lernplattform zur Kommunikation und Unterrichtsgestaltung 1,00 S 0,500 0,500 12,00 13,00 1,00 Lernen mit dem Social Web 1,00 S 0,500 0,500 12,00 13,00 1,00 Lernarrangements zur konstruktivistischen Lerntheorie 1 1,00 S 0,500 1,000 18,00 7,00 1,00 Medienbildung, E-Assessment 2,00 S 0,500 1,000 18,00 32,00 2,00 Summe ELEP 1 2,50 4,00 78,00 72,00 6,00 Legende: HW Humanwissenschaften LV Lehrveranstaltung Ü Übung ES Ergänzende Studien V Vorlesung S Seminar SP Schulpraktische LGÜ lehrgangsübergreifendes Modul Studien FW Fachwissenschaften und Fachdidaktik WP Wahlpflichtmodul 7/17
8 Kurzzeichen: Modulthema: ELEP 2 Modul 2: digitale Mediensozialisation, Medienpädagogik, -didaktik Lehrgang: Modulverantwortliche/r: E-Learning E-Pädagogik Studienjahr: ECTS-Credits: Semester: Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt): 1 Semester, 1mal pro Lehrgang 1 Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul x x Verbindung zu anderen Modulen: -- Bei lehrgangsangsübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Lehrgangstitel: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: Erfüllung der Zulassungsbedingungen Bildungsziele: Die Studierenden erwerben die Kenntnisse über die Planung fächerübergreifender E-Learning Sequenzen nach unterschiedlichen Lerntheorien und Lernmodellen über die entwicklungspsychologischen und soziologischen Einflüsse neuer Medien über Möglichkeiten des kollaborativen Arbeitens mit Hilfe von Webanwendungen über Accessibility und Usability speziell von Social Web Werkzeugen Bildungsinhalte: Didaktisches Design von E-Learningsequenzen Ko-Konstruktivismus und Instructional Design, Medienbildung Webanwendungen zur kollaborativen Arbeit, Kommunikationswerkzeuge EPICT Wahlmodule Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Die Studierenden besitzen die Kompetenz sich über ihre Vorbildwirkung im Umgang mit neuen Medien und ihrer Multiplikatorenwirkung bewusst zu sein E-Learning im Unterricht einzusetzen und dieses Wissen weiterzugeben Webanwendungen im Unterricht didaktisch sinnvoll einzusetzen Internetbasierende Kommunikationswerkzeuge für schulische Belange zu verwenden Literatur: Reinmann, G.: Kooperatives Lernen als informelles Lernen der Net Generation. Zeitschrift für Berufs- und Wirtschaftspädagogik (Beiheft 21: Kooperatives Lernen in der beruflichen Bildung, hrsg. von D. Euler, G. Pätzold & S. Walzik), Aufgrund der Aktualität der Bildungsinhalte werden die weiteren Literaturangaben laufend aktualisiert. Die Literatur wird zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. Lehr- und Lernformen: Nach Maßgabe des/der Vortragenden Leistungsnachweise: Eine positive Beurteilung des Moduls ist an folgende Leistungen gebunden:.) Aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Moduls;.) Schriftliche Modularbeit in Form eines E-Portfolios: Beschreibung eines Lernszenarios. Dieses wird nach dem Feedback des Modulverantwortlichen und der Reflexion in der Gruppe in der Praxis mit Schüler/innen erprobt. Die Modulnote wird von einer Prüfungskommission und ergibt sich aus den mündlichen, schriftlichen und/oder praktischen Teilleistungen in den einzelnen Lehrveranstaltungen des Moduls. Die konkreten Beurteilungskriterien werden den Studierenden zu Beginn des Moduls nachweislich zur Kenntnis gebracht. Es wird auf die geltende Prüfungsordnung verwiesen. Sprache(n): 8/17
9 HW FW SP ES V/S/Ü Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium ECTS-Credits Deutsch ELEP 2 Studienfachbereiche ECTS Art LV Semsterwochenstunden zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. digitale Mediensozialisation, Medienpädagogik, -didaktik digitale Mediensozialisation, Medienpädagogik, ID 2,00 S 1,000 1,000 24,00 26,00 2,00 Autorensysteme, Accessibility, Usability 1,00 S 0,500 1,000 18,00 7,00 1,00 Summe ELEP 2 1,50 2,00 42,00 33,00 3,00 Legende: HW Humanwissenschaften LV Lehrveranstaltung Ü Übung ES Ergänzende Studien V Vorlesung S Seminar SP Schulpraktische LGÜ lehrgangsübergreifendes Modul Studien FW Fachwissenschaften und Fachdidaktik WP Wahlpflichtmodul 9/17
10 Kurzzeichen: Modulthema: ELEP 3 Modul 3: Medientechnologische und didaktische Rahmenbedingungen Lehrgang: Modulverantwortliche/r: E-Learning E-Pädagogik Studienjahr: ECTS-Credits: Semester: Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt): 1 Semester, 1mal pro Lehrgang 1 Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul x x Verbindung zu anderen Modulen: -- Bei lehrgangsangsübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Lehrgangstitel: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: Erfüllung der Zulassungsbedingungen Bildungsziele: Die Studierenden erwerben die Kenntnisse über die Produktion von Audio- und Videosequenzen und deren Einbindung in LMS und CMS über die Möglichkeiten und Grenzen von Individualisierung mit Hilfe digitaler Medien über verschiedene Methoden der Online Kommunikation und deren spezifischer Architektur über rechltiche Aspekte der Nutzung von Internetanwendungen Bildungsinhalte: Internetsicherheit, E-Democracy Erzeugung und Adaptierung von Podcasts und Screencasts Individualisierungsnutzen durch E-Learning und digitale Medien EPICT Wahlmodule Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Die Studierenden besitzen die Kompetenz sich über rechtliche Fragen zur Nutzung digitaler Medien bewusst zu sein Rechtsbewusstsein den Schüler/innen vermitteln zu können. E-Inclusion Inhalte zu vermitteln Audio- und Videocasts erstellen zu können Literatur: Eichelberger H., Laner C. u.a.: Unterrichtsentwicklung via elearning. Oldenbourg, München, 2010 Aufgrund der Aktualität der Bildungsinhalte werden die weiteren Literaturangaben laufend aktualisiert. Die Literatur wird zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. Lehr- und Lernformen: Nach Maßgabe des/der Vortragenden Leistungsnachweise: Eine positive Beurteilung des Moduls ist an folgende Leistungen gebunden:.) Aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Moduls;.) Schriftliche Modularbeit in Form eines E-Portfolios: Beschreibung eines Lernszenarios. Dieses wird nach dem Feedback des Modulverantwortlichen und der Reflexion in der Gruppe in der Praxis mit Schüler/innen erprobt. Die Modulnote wird von einer Prüfungskommission und ergibt sich aus den mündlichen, schriftlichen und/oder praktischen Teilleistungen in den einzelnen Lehrveranstaltungen des Moduls. Die konkreten Beurteilungskriterien werden den Studierenden zu Beginn des Moduls nachweislich zur Kenntnis gebracht. Es wird auf die geltende Prüfungsordnung verwiesen. Sprache(n): Deutsch 10/17
11 HW FW SP ES V/S/Ü Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium ECTS-Credits ELEP 3 Studienfachbereiche ECTS Art LV Semsterwochenstunden zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Medientechnologische und didaktische Rahmenbedingungen Medienerstellung, Medienbearbeitung: Grafik, Audio, Video 1,00 S 0,500 0,000 6,00 19,00 1,00 Lernarrangements zur konstruktivistischen Lerntheorie 2 1,00 S 0,500 1,000 18,00 7,00 1,00 Rechtliche, pädagogische und didaktische Rahmenbedingungen 1,00 S 0,500 0,000 6,00 19,00 1,00 Summe ELEP 3 1,50 1,00 30,00 45,00 3,00 Legende: HW Humanwissenschaften LV Lehrveranstaltung Ü Übung ES Ergänzende Studien V Vorlesung S Seminar SP Schulpraktische LGÜ lehrgangsübergreifendes Modul Studien FW Fachwissenschaften und Fachdidaktik WP Wahlpflichtmodul 11/17
12 Kurzzeichen: Modulthema: ELEP 4 Modul 4: Projektarbeit, Umsetzung in der Schulpraxis Lehrgang: Modulverantwortliche/r: E-Learning E-Pädagogik Studienjahr: ECTS-Credits: Semester: Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt): 1 Semester, 1mal pro Lehrgang 1 Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul x x Verbindung zu anderen Modulen: -- Bei lehrgangsangsübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Lehrgangstitel: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: Erfüllung der Zulassungsbedingungen Bildungsziele: Die Studierenden erwerben die Kenntnisse über das Erstellen einer Projektarbeit nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten unter besonderer Berücksichtigung der Verbindung von Theorie und Praxis, über die Defensio bzw. Präsentation der Projektarbeit. In der praktischen Anwendung einer E-Portfoliosoftware Bildungsinhalte: Prinzipien einer forschenden Haltung und wissenschaftlichen Arbeitens, professionelle Präsentation und Vortragstechnik, Projekterstellung mit fachdidaktischer Umsetzung, Projektdokumentation mit schulpraktischer Umsetzungsplanung, EPICT Pflichtmodul Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Die Studierenden besitzen die Kompetenz innovative Lernumgebungen effizient zu gestalten und zu reflektieren, sich selbst im Kontext von E-Learning weiterzuentwickeln. Literatur: Aufgrund der Aktualität der Bildungsinhalte werden die Literaturangaben laufend aktualisiert. Die Literatur wird zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. Lehr- und Lernformen: Nach Maßgabe des/der Vortragenden Leistungsnachweise: Eine positive Beurteilung des Moduls ist an folgende Leistungen gebunden:.) Aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Moduls;.) Schriftliche Modularbeit in Form eines E-Portfolios: Beschreibung eines Lernszenarios. Dieses wird nach dem Feedback des Modulverantwortlichen und der Reflexion in der Gruppe in der Praxis mit Schüler/innen erprobt. Die Modulnote wird von einer Prüfungskommission und ergibt sich aus den mündlichen, schriftlichen und/oder praktischen Teilleistungen in den einzelnen Lehrveranstaltungen des Moduls. Die konkreten Beurteilungskriterien werden den Studierenden zu Beginn des Moduls nachweislich zur Kenntnis gebracht. Es wird auf die geltende Prüfungsordnung verwiesen. Sprache(n): Deutsch 12/17
13 HW FW SP ES V/S/Ü Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium ECTS-Credits ELEP 4 Studienfachbereiche ECTS Art LV Semsterwochenstunden zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Projektarbeit, Schulpraktische Umsetzung Projektarbeit 1,00 S 0,000 0,000 0,00 25,00 1,00 Schulpraktische Umsetzung 2,00 Ü 0,000 2,000 24,00 26,00 2,00 Summe ELEP 4 0,00 2,00 24,00 51,00 3,00 Legende: HW Humanwissenschaften LV Lehrveranstaltung Ü Übung ES Ergänzende Studien V Vorlesung S Seminar SP Schulpraktische Studien LGÜ lehrgangsübergreifendes Modul FW Fachwissenschaften und Fachdidaktik WP Wahlpflichtmodul 13/17
14 7. Lehrgangsabschluss Der Studienplan des Lehrgangs E-Learning E-Pädagogik schließt mit einem Lehrgangszeugnis über 15 EC ab. Die Studierenden erhalten nach positiver Absolvierung aller Modulprüfungen und positiver Beurteilung der Abschlussarbeit und Defensio das Abschlusszertifikat Zeugnis über den Lehrgang. 14/17
15 Prüfungsordnung zum Lehrgang E-Learning E-Pädagogik 1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für den dreisemestrigen Lehrgang E-Learning E-Pädagogik. Gemäß Hochschulgesetz 2005 und HCV 2006 ergeben sich folgende Spezifizierungen zur Prüfungsordnung (PO): Vorbemerkung: Zusätzlich zu dieser Prüfungsordnung sind die Angaben zu den erforderlichen Leistungsnachweisen in den Modulbeschreibungen zu beachten. 1.1 Feststellung des Studienerfolges 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Der Studienerfolg ist durch Prüfungen bzw. Leistungsnachweise gemäß 2-3 festzustellen. (2) Prüfungen dienen dem Leistungsnachweis. Dies kann in schriftlicher und mündlicher Form geschehen. (3) Folgende Arten der Leistungsfeststellung sind zulässig: mündliche Übungen im Sinne des 6 LBVO (Referate, Präsentationen, Vorführungen u. ä.) Nachweis von Studienaufträgen (Selbststudium, Beobachtungsaufträge, Interviews, diverse Datenerhebungen durch Protokolle, Portfolios, Berichte, Herstellen von Unterrichtsmaterialien und Medien, etc.) Mitarbeit in Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter (4) Als Leistungsnachweis für den gesamten Lehrgang E-Learning E-Pädagogik ist die Erstellung eines E- Portfolios und die abschließende Präsentation inklusive Defensio vorgesehen. (5) Zur Beurteilung von Prüfungen sind die Noten der fünfstufigen Notenskala heranzuziehen. Der positive Erfolg von Prüfungen bzw. Leistungsnachweisen ist mit Sehr gut (1), Gut (2), Befriedigend (3) oder Genügend (4), der negative Erfolg ist mit Nicht genügend (5) zu beurteilen. Wenn diese Form der Beurteilung unmöglich oder unzweckmäßig ist, was in der Modulbeschreibung ausdrücklich zu vermerken ist, lautet die positive Beurteilung Mit Erfolg teilgenommen, die negative Beurteilung Ohne Erfolg teilgenommen. (6) Mit,,Sehr gut'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen Studierende die nach Maßgabe des Curriculums gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllen und, wo dies möglich ist, deutliche Eigenständigkeit beziehungsweise die Fähigkeit zur selbständigen Anwendung ihres Wissens und Könnens auf für sie neuartige Aufgaben zeigen. (7) Mit,,Gut'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen Studierende die nach Maßgabe des Curriculums gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllen und, wo dies möglich ist, merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit beziehungsweise bei entsprechender Anleitung die Fähigkeit zur Anwendung ihres Wissens und Könnens auf für sie neuartige Aufgaben zeigen. (8) Mit,,Befriedigend'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen Studierende die nach Maßgabe des Curriculums gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllen; dabei werden Mängel in der Durchführung durch merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit ausgeglichen. (9) Mit,,Genügend'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen Studierende die nach Maßgabe des Curriculums gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllen. (10) Mit,,Nicht genügend'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen Studierende nicht einmal alle Erfordernisse für die Beurteilung mit,,genügend'' erfüllen. (11) Bei der Beurteilung in der Form Mit Erfolg teilgenommen bzw. Ohne Erfolg teilgenommen gelten in der Regel folgende Leistungszuordnungen: Mit Mit Erfolg teilgenommen sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt werden. Mit Ohne Erfolg teilgenommen sind Leistungen zu beurteilen, die die Erfordernisse für eine Beurteilung mit Mit Erfolg teilgenommen nicht erfüllen. 15/17
16 (12) Der Lehrgang E-Learning E-Pädagogik ist dann positiv abgeschlossen, wenn alle im Curriculum vorgeschriebenen Module und die Abschlussarbeit mindestens mit Genügend beurteilt sind. 1.2 Leistungsnachweise 2 Prüfungen zum erfolgreichen Abschluss eines Moduls (Modularbeit) (1) Die Beurteilung der von den Studierenden erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten, sowie die Beurteilung der Erreichung der angestrebten Kompetenzen, wie sie in der Modulbeschreibung festgelegt sind, erfolgt mit einer Modulnote. (2) Das Rektorat hat vor Beginn der Lehrveranstaltungen des Moduls eine/n Modulverantwortliche/n zu bestimmen. (3) Der/Die Modulverantwortliche hat die Studierenden nachweislich zu Beginn jedes Moduls über die Ziele, die inhaltlichen Schwerpunkte, die zu erwerbenden Kompetenzen und die zu erbringenden Leistungsnachweise und Beurteilungskriterien zu informieren. Der/Die Modulverantwortliche ist für die Beurteilung der Modularbeit in Form eines E-Portfolios verantwortlich. (4) Die Modulnote ergibt sich aus einer schriftlichen, mündlichen und/oder praktischen Modulprüfung über alle Teilbereiche eines Moduls oder einem Modulportfolio. Festgelegt wird die Modulnote durch eine Modulprüfungskommission, die aus allen im Modul Lehrenden besteht. Den Vorsitz führt die/der Modulverantwortliche. Jedes Mitglied der Kommission hat bei der Beschlussfassung über die Benotung eine Stimme. Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit hat die/der Vorsitzende das Dirimierungsrecht. (5) Die Modularbeit kann frühestens nach Beendigung des entsprechenden Moduls abgegeben werden. Sie ist studienbegleitend zeitnah zu jenem Modul zu erbringen, in dem die prüfungsrelevanten Inhalte erarbeitet worden sind. Der Abschluss eines Moduls soll spätestens bis zum Ende des Folgesemesters erfolgen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Departmentsleitung. (6) Für Studierende mit Behinderungen sind gemäß 63 Abs. 1 Z 7 Hochschulgesetz 2005 sowie 4 Abs. 5 Hochschul-Curriculaverordnung unter Bedachtnahme auf die Form der Behinderung beantragte abweichende Prüfungsmethoden zu gewähren, wobei der Nachweis der zu erbringenden Teilkompetenzen gewährleistet sein muss. (7) Als Leistungsnachweis für die Module 1,2 und 3 des Lehrganges ist die Erstellung eines E-Portfolios vorgesehen. (8) Erstellung des Portfolios: Das E-Portfolio ist eine auf den Lehrveranstaltungsbereichen beruhende, schriftliche bzw. multimediale Darstellung der im Rahmen des Lehrgangs erbrachten Leistungen, erfüllten Aufgabenstellungen und erarbeiteten Unterrichtsszenarien, -sequenzen, -projekten und -planungen. Das von dem/der Studierenden selbstständig und nach wissenschaftlichen Grundsätzen verfasste Portfolio dokumentiert den eigenen Lernpfad und reflektiert die erworbenen Kompetenzen und Erfahrungen bei der Umsetzung im Unterricht. Der Aufbau des Portfolios und die Themenbereiche sind mit dem/der Modulverantwortlichen zeitgerecht abzustimmen. Weiters ist das Lesen inkl. schriftlichem Feedback eines E-Portfolios eines/r anderen Studierenden des Moduls vorgesehen. Das E-Portfolio ermöglicht dem/der Studierenden den geregelten Abschluss der einzelnen Lehrgangsmodule und damit des Lehrgangs. (9) Abgabetermin des Portfolios, Zulassung oder Ablehnung: Das Portfolio ist von dem/der Studierenden abzugeben. Abgabetermin und Abgabeform des Portfolios werden vom/von der Modulverantwortlichen zeitgerecht festgelegt. Der/Die Modulverantwortliche kann die Portfolios der Studierenden zur abschließenden Präsentation zulassen oder ablehnen. Die Ablehnung erfolgt mit einer schriftlichen Begründung und mit Vorschlägen an den/die Studierende zur etwaigen Nachbesserung. Die Ablehnung kann nur dann erfolgen, wenn der/die Studierende die gestellten Anforderungen nicht einmal in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt. Der/Die Studierende kann das Portfolio bei Ablehnung maximal drei weitere Male vorlegen. 3 Elektronische Abschlussarbeit inklusive Präsentation (1) Art der Prüfung, Thema: Die Abschlussarbeit ist eine lehrveranstaltungsübergreifende Projektarbeit, die die Studierenden eigenständig und nach wissenschaftlichen Grundsätzen zu erstellen haben. Das Thema ist spätestens bis zu dem von dem/der Modulverantwortlichen festgesetzten und durch Aushang kundgemachten Termin zwischen den Studierenden und einem/einer im Lehrgang eingesetzten HochschullehrerIn zu vereinbaren, wobei die Studierenden Themenvorschläge erstatten. Die Wahl der BetreuerInnen steht den Studierenden nach Maßgabe organisatorischer Möglichkeiten - grundsätzlich frei. (2) Bei der Bearbeitung des Themas und der Betreuung der Studierenden sind die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes zu beachten. 16/17
17 (3) Die Abschlussarbeit ist mit Hilfe einer geeigneten Portfoliosoftware oder einer anderen geeigneten digitalen Publikationsform zu erstellen. (4) Jeder Abschlussarbeit ist folgende eigenhändig unterfertigte Erklärung des/der Studierenden anzuschließen: "Ich erkläre, dass ich die eingereichte Abschlussarbeit selbst verfasst, nur die angegebenen Hilfsmittel benutzt, die Autorenschaft eines Textes nicht angemaßt und wissenschaftliche Texte oder Daten nicht unbefugt verwertet habe. Außerdem habe ich die Reinschrift der Abschlussarbeit einer Korrektur unterzogen und ein Belegexemplar verwahrt." (5) Auf formale Korrektheit (Vollständigkeit des Verzeichnisses verwendeter Literatur, korrekte Zitation) ist zu achten. Besonders schwerwiegende und/oder gehäufte Mängel im Literaturbeleg schließen eine positive Beurteilung aus. (6) Auf sachliche und sprachliche Richtigkeit ist zu achten. Formulierungen haben gendergerecht zu erfolgen. Besonders schwerwiegende und/oder gehäufte Mängel im Bereich der Textproduktion bzw. der Orthographie schließen eine positive Beurteilung aus. (7) Für die Präsentation und Defensio der Abschlussarbeit ist eine Prüfungskommission aus der/dem Modulverantwortlichen und einem/r vom Rektorat zu bestimmenden Mitarbeiter/in der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich zu bilden. (8) Die Präsentation und Defensio der Abschlussarbeit umfasst die exemplarische Darlegung der Erkenntnisse des/der Studierenden im Konnex der vorgelegten Abschlussarbeit. Die Präsentation und die Defensio vor den Prüfer/innen soll nach Möglichkeit auch im Kreise der Studierenden stattfinden, um die Möglichkeit zu Rückfragen und Feedbacks zu geben. 1.3 Prüfungsverfahren 4 Prüfungstermine (9) Prüfungstermine sind so festzulegen, dass den Studierenden die Einhaltung der festgelegten Studiendauer ermöglicht wird. (10) Prüfungstermine sind zeitgerecht festzusetzen und in geeigneter Weise bekannt zu geben. (11) Studierende sind zur Ablegung der Prüfung berechtigt, wenn sie die im Curriculum festgelegten Voraussetzungen erfüllen und sich bei der/dem Modulverantwortlichen schriftlich anmelden. 5 Durchführung von Prüfungen (1) Die eingereichten Portfolios der Module 1 und 2 und die Abschlussarbeit sind spätestens vier Wochen nach dem Einreichtermin zuzulassen oder abzulehnen. (2) Den Studierenden ist auf Verlangen Einsicht in die Beurteilungsunterlagen zu gewähren. 6 Wiederholung von Prüfungen (1) Bei negativer Beurteilung einer Prüfung stehen insgesamt drei Wiederholungen zu. (2) Eine Prüfung ist jedenfalls negativ zu beurteilen, wenn Studierende nach Beginn der Prüfung von der Prüfung zurücktreten oder wenn ihre Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht erlaubter Hilfsmittel beeinflusst wurde. (3) Eine negativ beurteilte Prüfung darf frühestens nach einem Monat wiederholt werden. (4) Die Abschlussarbeit kann bei negativem Prüfungsergebnis höchstens drei weitere Male zur Beurteilung vorgelegt werden. Themen- und Themenstellerwechsel sind zulässig, führen jedoch nicht zu einer Erhöhung der Anzahl der insgesamt zulässigen Wiederholungen. (5) Die vierte Beurteilung hat durch eine Prüfungskommission zu erfolgen, die aus dem/der Modulverantwortlichen und einem/r zweiten vom Rektorat zu bestimmenden MitarbeiterIn der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich besteht. Wird zwischen den Beurteilenden kein Konsens über die Beurteilung erzielt, entscheidet der/die RektorIn. 7 Rechtsschutz und Nichtigerklärung von Beurteilungen (1) Betreffend den Rechtsschutz bei Prüfungen gilt 44 Hochschulgesetz 2005 (2) Betreffend die Nichtigerklärung von Prüfungen gilt 45 Hochschulgesetz Zertifizierung (1) Die erfolgreiche Absolvierung des Lehrganges wird durch die erfolgreiche Teilnahme in den drei Modulen und der positiven Beurteilung der Abschlussarbeit (Projektarbeit) und Defensio belegt. (2) Der Lehrgang "E-Learning E-Pädagogik" schließt mit einem Lehrgangszeugnis ab. Die Studierenden erhalten nach positiver Absolvierung das Abschlusszertifikat "Zeugnis über den Lehrgang". 17/17
Pädagogische Hochschule Wien. Curriculum. Lehrgang. Rechnungswesen. Berufsschulpädagogik
Pädagogische Hochschule Wien Curriculum für den Lehrgang für eine weitere Lehrbefähigung für den Gegenstand Berufsschulpädagogik Auf Grund des 42 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005, BGBl Nr. 30/2006 idgf, wird
MehrCurriculum. Lehrgang. Zusätzliche Lehrbefähigungen für den technisch-gewerblichen Fachbereich an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
Pädagogische Hochschule OÖ Curriculum für den Lehrgang Zusätzliche Lehrbefähigungen für den technisch-gewerblichen Fachbereich an berufsbildenden mittleren und höheren 1 INHALTSVERZEICHNIS Zusätzliche
MehrTextgegenüberstellung. Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Hochschul-Curriculaverordnung (HCV) geändert wird
1 von 6 Textgegenüberstellung Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Hochschul-Curriculaverordnung (HCV) geändert wird Inhaltsverzeichnis 1. Hauptstück Allgemeine
Mehr71. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Content Editor der Donau- Universität Krems (Wiederverlautbarung)
2002 / Nr. 44 vom 10. Oktober 2002 71. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Content Editor der Donau- Universität Krems (Wiederverlautbarung) 72. Stellenausschreibung
MehrNeue Medien und Telekommunikation im Bildungswesen (Hochschulbereich) Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Neue Medien und Telekommunikation im Bildungswesen (Hochschulbereich) Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen in telematisch und multimedial unterstützten Studiengängen
MehrCurriculum. Lehrgang
Pädagogische Hochschule Wien Curriculum für den Lehrgang für eine weitere Lehrbefähigung von Fachgruppe A auf Fachgruppe B für Modemarketing und Supply Chain Management Mode und Designpädagogik Auf Grund
MehrBesondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den. Bachelorstudiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung - Bachelor 1 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft des Fachbereichs
MehrStudiengang "Lehramt an Gymnasien" Erziehungswissenschaft Hauptfach
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen
MehrSTUDIENPLAN. für den Universitätslehrgang Elementare Musikpädagogik. an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
STUDIENPLAN für den Universitätslehrgang Elementare Musikpädagogik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien pädagogik in der Sitzung vom 29.11.2004; genehmigt mit Beschluss des Senates
Mehrauf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind
Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt
MehrMitteilungsblatt Nr. 02-2015
Mitteilungsblatt Nr. 02-2015 Inhalt: Richtlinie für den Berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Soziale Gerontologie der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB) (RL-BbSozGer-BA) Seite: 01-03
MehrKompetenzzentrum E-Learning. Lehren und Lernen mit Neuen Medien
Kompetenzzentrum E-Learning Lehren und Lernen mit Neuen Medien Das Kompetenzzentrum E-Learning fördert das Lehren und Lernen mit Neuen Medien an der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen (PHSG).
MehrErfolgreich studieren.
Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Betriebswirtschaft
MehrInhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen
Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich
MehrE-Learning-Projektabschlussbericht
Universität Innsbruck E-Learning-Projektabschlussbericht Projekttitel: ANREGUNG, BEGLEITUNG UND DOKUMENTATION VON LERNPROZESSEN Projektcode: 2012.269 ProjektleiterIn: Univ.-Prof. Dr. Ilse Schrittesser
MehrStudiengangreglement «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Grundlagen moderner Webanwendungen» der Universität Basel
Studiengangreglement «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Grundlagen moderner Webanwendungen» der Universität Basel Vom. Juni 06 Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Basel
MehrStudienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1
Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Masterprogramm Medien Leipzig (MML) als gemeinsames Masterprogramm der beteiligten Hochschulen: UNIVERSITÄT LEIPZIG und Hochschule
MehrStudienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen
Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 27. September 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.
MehrUNIVERSITÄTSLEHRGANG POLITISCHE BILDUNG MASTER OF ADVANCED STUDIES (CIVIC EDUCATION)
BEILAGE 2 zum Mitteilungsblatt Stück 20c 2002/2003 UNIVERSITÄTSLEHRGANG POLITISCHE BILDUNG MASTER OF ADVANCED STUDIES (CIVIC EDUCATION) Träger: Institut für interdisziplinäre Forschung und Fortbildung
MehrWie und wann kann ich die Modulbeschreibung ändern?
Wie und wann kann ich die Modulbeschreibung ändern? 17. Juni 2015 Nicola Stauder-Bitzegeio Stabsstelle Qualitätssicherung und -entwicklung in Studium und Lehre 1 Wann? So viel und oft wie nötig, aber so
Mehr1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung Information
MehrLehrgang. IT-Schwerpunkte an HUM: Medienproduktion Onlinepublishing STUDIENKOMMISSION. Fortbildungslehrgang mit weniger als 30 ECTS-Credits
PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE WIEN STUDIENKOMMISSION Lehrgang IT-Schwerpunkte an HUM: Medienproduktion Onlinepublishing (14 ECTS) Fortbildungslehrgang mit weniger als 30 ECTS-Credits Verordnung der Studienkommission
MehrStudienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig
Universität Leipzig Philologische Fakultät Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig Vom... Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im
Mehrgeändert durch Satzungen vom 1. September 2009 9. Juni 2010 5. November 2010 9. März 2011 17. Februar 2014
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrAnlage 11 b Fachspezifische Anlage für das Fach Informatik (Zwei-Fächer-Bachelor) vom 23.09.2015 - Lesefassung -
Anlage 11 b Fachspezifische Anlage für das Fach Informatik (Zwei-Fächer-Bachelor) vom 23.09.2015 - Lesefassung - Die Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengänge Informatik mit 30 bzw. 60 Kreditpunkten () bieten
Mehr1 E - L E A R N I N G - F O R M E N U N D VA R I A N T E N
1 E - L E A R N I N G - F O R M E N U N D VA R I A N T E N E-Learning ist heute als Form der Weiterbildung in weitem Maße anerkannt. In der praktischen Umsetzung wird der Begriff E-Learning als Sammelbegriff
MehrFachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik
Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik auf der Basis der FgVO 1999/03 FG-Handreichung 2004 FgPVO 2001 EPA 1989 Lehrpläne 2002 Stand 07.12.2004 1. Fachliche Qualifikationen Die Schülerinnen
MehrS T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)
1 S T U D I E N O R D N U N G für das Fach Psychologie (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2
MehrNBl. MBW Schl.-H. 6/2012, S. 60 Tag der Bekanntmachung: 04. Oktober 2012
NBl. MBW Schl.-H. 6/2012, S. 60 Tag der Bekanntmachung: 04. Oktober 2012 Studienordnung (Satzung) für den Bachelorstudiengang Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation am Fachbereich Medien der
MehrVoraussetzung für die Teilnahme: Bestehen der Aufnahmeprüfung für den weiterbildenden Masterstudiengang Rhythmik-Elementare Musikpädagogik.
Theorie der Rhythmik/Elementaren Musikpädagogik (EMP) Modulcode: T (MA REMP) Die Studierenden besitzen grundlegende Kenntnisse im Bereich der Geschichte und Theorie der Rhythmik bzw. der EMP. Sie erhalten
MehrStudienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD
Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD vom 19. November 2009 in der Fassung vom 6. Juli 2011
MehrORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007
UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein
MehrTextgegenüberstellung Curriculum des Masterstudiums Slawistik
Textgegenüberstellung Curriculum des Masterstudiums Slawistik Version 1.10.2011 Slawistik 7 Lehrveranstaltungsarten BEILAGE 2 zum Mitteilungsblatt 20. Stück, Nr. 137.1-2013/2014, 18.06.2014 (1) Vorlesungen
MehrAmtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik
Amtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Bezugnahme auf die Musterordnung 3 Leitbild
Mehrvom 25.07.2011 Präambel
Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.2011 Präambel Aufgrund von Art. 13
MehrDas Studium fokussiert die Professionalisierung von zwei Tätigkeitsbereichen, die bisher von keinem Lehramt an Pflichtschulen abgedeckt werden:
STUDIENPLAN DES LEHRGANGS "LEHRERIN FÜR IKT" 1. Präambel Das Studium fokussiert die Professionalisierung von zwei Tätigkeitsbereichen, die bisher von keinem Lehramt an Pflichtschulen abgedeckt werden:
MehrPrüfungsordnung für Pastoralassistenten und Pastoralassistentinnen im Bistum Münster
Prüfungsordnung für Pastoralassistenten und Pastoralassistentinnen im Bistum Münster I. Allgemeines Diese Ordnung ist ergänzender Bestandteil - des Diözesanstatuts für Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten
MehrZugangs- und Prüfungsordnung. für das. weiterbildende Zertifikatsstudium. Management und Unternehmensrecht
Zugangs- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Zertifikatsstudium Management und Unternehmensrecht an der Fachhochschule Südwestfalen, Standort Hagen 1 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 62 Abs. 1 und
MehrAusbildung zum/zur Mentor/in
Pädagogische Hochschule Tirol Curriculum für den Lehrgang Ausbildung zum/zur Mentor/in Studienplanversion V01 Begutachtet durch die Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Tirol am 15. Mai 2013
MehrAmtliche Mitteilung. Inhalt
30. Jahrgang, Nr. 39 29. Juli 2009 Seite 1 von 6 Inhalt Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Physikalische Technik / Medizinphysik Applied Physics / Medical Engineering des Fachbereichs
MehrBachelorarbeit im Sommersemester 2015
Erläuterungen zur Bachelorarbeit Bachelorarbeit im Sommersemester 2015 17. Februar 2015 Fachbereich 06 Architektur Stadtplanung Landschaftsplanung Raum 1140 Regelwerk: Allgemeine Bestimmungen für Fachprüfungsordnungen
MehrFachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge. (Informatik und Berufliche Informatik) das im
2394 Dienstag, den 11. Dezember 2012 Amtl. Anz. Nr. 97 Fachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge Informatik und Berufliche Informatik innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität
MehrVerkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36 Ordnung zur Durchführung der Praxisphase für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen
MehrVeranstalter. Studienumfang und Abschlüsse
Angebotsspezifische Prüfungsordnung für das Weiterbildungsprogramm Softwareentwicklung und Software Engineering an der Universität Bremen mit dem Weiterbildenden Studium Softwareentwicklung und Software
MehrKunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS]
Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS] 1. Um im Fach Kunstgeschichte, Bereich I, das universitäre Diplom eines Bachelor of Arts (BA) zu erlangen, müssen die Studierenden 120 ETCS Punkte in vier Teilbereichen
MehrS T U D I E N V E R T R A G
S T U D I E N V E R T R A G Zwischen (im Folgenden Unternehmen genannt) und geb. am in (im Folgenden Studierender genannt) 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines
MehrAmtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008
Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Studienordnung für den Masterstudiengang Law and Economics an der Universität Bayreuth (LLMSO) Vom 20. Juni 2008
MehrStudien- und Prüfungsleistungen
Bezeichnung : Intensivmodul Anbietende(s) Institut(e): Osteuropäische Geschichte, Südasien-Institut: Abt. Geschichte Südasiens, Hochschule für Jüdische Studien, Seminar für Alte Geschichte und Epigraphik/Seminar
MehrModulbeschreibung: Master of Education Informatik
Modulbeschreibung: Master of Education Informatik Die Gewichtung der Einzelnoten bezieht sich im Folgenden auf eine Gesamtpunktzahl von 34 zu erbringenden Leistungspunkten. Nichtbenotete Leistungspunkte
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 44 2015 Verkündet am 3. Februar 2015 Nr. 16 Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Business Management (Fachspezifischer Teil) Vom 28. Oktober
MehrArtikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.
Zweite Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft im Fachbereich Wirtschaft in Gelsenkirchen an der Fachhochschule Gelsenkirchen Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des
MehrAmtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund 6/2014 Seite 9
6/2014 Seite 9 Fächerspezifische Bestimmungen für die große berufliche Fachrichtung Elektrotechnik kombiniert mit einer der kleinen beruflichen Fachrichtungen Elektrische Energietechnik, Nachrichtentechnik,
MehrNr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013
Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013 Zugangsordnung für den Masterstudiengang International Economics and Management der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Universität Paderborn Vom 28. Oktober
MehrPrüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I
Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I 1 Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/
MehrAufgaben der Studienordnung
Studienordnung und Modulhandbuch für das Wahlpflichtfach Musik im Bachelor-Studiengang Internationales Informationsmanagement (IIM) Fachbereich III Sprach- und Informationswissenschaften Universität Hildesheim
MehrEvaluationsinstrumente
Evaluationsinstrumente Stand: 02.04.2014 IV-2 www.phil.fau.de Einleitung Das Büro für Qualitätsmanagement an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie bietet zur Unterstützung der Monitoring-Prozesse
MehrMaster of Arts in Historischen Wissenschaften. Vertiefungsprogramm
Master of Arts in Historischen Wissenschaften Bereich Musikwissenschaft und Geschichte des Musiktheaters Vertiefungsprogramm Die Verleihung des Titels Master of Arts in Historischen Wissenschaften: Musikwissenschaft
MehrVERANTWORTLICHE DOZENTINNEN/ DOZENTEN Allgemeine Qualifikation bildung der TU Dresden
ANLAGE B Ergänzungen Bereich (AQua) Modulbeschreibungen AQua MODULNUMMER AQua-SLK1 Kreditpunkte und Notenberechnung Dauer (AQua) bildung der TU Dresden Zentrale Koordinationsstelle Sprachaus- A - Fremdsprachen
Mehr27 Master-Studiengang Höheres Lehramt an beruflichen Schulen in Informatik und BWL/VWL
Höheres Lehramt an beruflichen Schulen in Informatik und BWL/VWL Seite 134 von 300 Bachelor-Arbeit 0 12 Masterarbeit 0 20 Summe der Semesterwochenstunden 181 SW Summe der Credits 300 CP 27 Master-Studiengang
MehrStudienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design
Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 19. Juli 2004 Aufgrund des 2 Abs. 1 in Verbindung
MehrTeil B: Besondere Regelungen
Besondere Regelungen 35 Erläuterungen und Abkürzungen in den 36 bis 50 Teil B: Besondere Regelungen 35 Erläuterungen und Abkürzungen in den 36 bis 50 (1) Für alle Studiengänge ergeben sich aus den Tabellen
MehrNr. 87 / 13 vom 28. Oktober 2013
Nr. 87 / 13 vom 28. Oktober 2013 Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Betriebswirtschaftslehre International Business Studies International Economics and Management
MehrFachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Hinweise für Studierende in den Bachelorstudiengängen Business Administration (B.A.; Rheinbach) Betriebswirtschaft (B.Sc.;
MehrFachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Bildungswissenschaft
Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang an der Fakultät für Humanwissenschaften der Universität der Bundeswehr München (FPOBWS/Ba) Oktober 2015 2 UniBwM FPOBWS/Ba Redaktion: Urschriftenstelle
MehrBachelor of Arts Kunstpädagogik Wahlbereich
Modulhandbuch (gültig: Studienbeginn ab Wintersemester 01/013) Stand: WS 014/15 Bitte unbedingt lesen Anmerkungen zur Modulstruktur Die Module im können einzeln gewählt werden. Es müssen nicht alle Module
MehrKooperationsvereinbarung für den Fernstudiengang B.A. Bildung & Erziehung (dual)
Formblatt 1 Kooperationsvereinbarung für den Fernstudiengang B.A. Bildung & Erziehung (dual) zwischen (Träger). (Ansprechpartner).. (Adresse) und dem Fachbereich Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz
Mehr44 Bachelorstudiengang OnlineMedien
44 Bachelorstudiengang OnlineMedien (1) Der Gesamtumfang der für den Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt 210 /ECTS-Credits, dies entspricht
MehrPRIVATE PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE STUDIENPLAN DES LEHRGANGS "REGGIO-PÄDAGOGIK - HUNDERT SPRACHEN HAT DAS KIND" DER DIÖZESE LINZ LEHRGANG MIT 24 ECTS
PRIVATE PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE DER DIÖZESE LINZ LEHRGANG MIT 24 ECTS Erlass der Studienkommission vom 24.01.2011 auf Grund des 17 des "Bundesgesetzes über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen
MehrPraxissemester im modularisierten Lehramtsstudium
Rahmenbedingungen für die Fachdidaktik im PS Verzahnung mit der universitären Ausbildung und dem Referendariat mögliche Inhalte der fachdidaktischen Begleitveranstaltungen notwendige Schritte Aus den Empfehlungen
MehrFachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften
Philosophische Fakultät III Institut für Sozialwissenschaften Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften Monostudiengang Zweitfach im Kombinationsstudiengang Überfachlicher
MehrStudienordnung. für den Studiengang. Steuern, Prüfungswesen, Consulting. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden
Studienordnung für den Studiengang Steuern, Prüfungswesen, Consulting Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden vom 01.10.2009 Auf der Grundlage des Gesetzes über die Berufsakademie im
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrModulbeschreibung: Master of Education Bildende Kunst, Gymnasium Stand: 29.11.2011
Modulbeschreibung: Master of Education Bildende Kunst, Gymnasium Stand: 29.11.2011 Modul 9 Fachdidaktisches Arbeiten: Vertiefung Fachdidaktik Kennnummer: work load Leistungspunkte Studiensemester Dauer
MehrÜbersicht über die Praxisphasen
Im dualen Studium an der Berufsakademie Sachsen spielt die Verzahnung von Theorie und Praxis eine bedeutsame Rolle. Die Studierenden übertragen in der Theorie erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten in die
MehrAufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:
L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen
MehrAntrag an den Lehrförderungsfonds
Antrag an den Lehrförderungsfonds 1 Antragssteller/in Name (Fakultät, Institut, Wissenschaftliche Einrichtung): Heitwerth, Resi Germanistik IV, Mündlichkeit in Kooperation mit dem Hochschulradio Düsseldorf
MehrLehrgang Mathematik digital
Curriculum Lehrgang Mathematik digital Version 1.0 Datum der Bestätigung durch Studienkommission: 8. März 2013 Die Studienkommission der PH NÖ bestätigt die gesetzeskonforme Gestaltung des Curriculums
MehrMedien- und Bildungsmanager(innen) planen, entwickeln, gestalten und bewerten bildungsbezogene und mediengestützte Dienstleistungen.
Studiengang Medien- und Bildungsmanagement Bachelorstudiengang an der Pädagogischen Hochschule Weingarten PH Weingarten, Folie 1 Medien- und Bildungsmanagement Medien- und Bildungsmanagement ist ein interdisziplinäres
MehrInformationsblatt zu den Seminaren am Lehrstuhl. für Transportsysteme und -logistik
Informationsblatt zu den Seminaren am Lehrstuhl für Transportsysteme und -logistik Inhaltsverzeichnis ORGANISATORISCHES... 2 GROBER ABLAUF... 3 PRÄSENTATIONEN... 6 TEST... 7 1 Organisatorisches Jeder Student
MehrAnhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich
326 Studienordnung für das Modul Berufspädagogik im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Berufskollegs an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Fachhochschule Münster vom 09. 12. 2005
Mehrgeändert durch Satzungen vom 28. Februar 2008 1. September 2009 5. November 2010 9. März 2011 17. Februar 2014 25. Juni 2015
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrHerzlich Willkommen! Kurzinformation zum Prüfungssystem für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft
Herzlich Willkommen! Kurzinformation zum Prüfungssystem für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft BASISSTUDIUM Anzahl der ECTS und der Prüfungen Basisstudium Semester Semester Semester 01 02 03 Grundlagenfächer
MehrPrüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.
rüfungsordnung BSc-VL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg Seite 1 von 5 Volkswirtschaftslehre 1 Studienumfang Der Studiengang Volkswirtschaftslehre ist ein Ein-Fach-Bachelor mit fachfremden
MehrNBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S. 142. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 09.09.2015.
Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den Bachelorstudiengang Angewandte Informatik (B.Sc.) ab Jahrgang 15 Vom 09. September 2015 NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015,
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule 3. Februar 2009 Nr. 1/2009 Inhalt 1 Erste Änderung der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den Bachelor-Modellstudiengang Management an der Fachhochschule
MehrStudienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-70.pdf)
MehrStudien- und Prüfungsordnung für das Studienmodul Interkulturelle Kompetenzen an der Hochschule Augsburg vom 31. März 2015
Studien- und Prüfungsordnung für das Studienmodul Interkulturelle Kompetenzen an der Hochschule Augsburg vom 31. März 2015 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1, Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des
MehrInformatik als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Informatik als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang Seite 1 Informatik als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz 1 Allgemeine Vorbemerkungen (1) Diese
MehrPrüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.)
Vom 9. August 005 (Amtliche Bekanntmachungen Jg., Nr., S. 9 9), in der Fassung vom. September 0 (Amtliche Bekanntmachungen Jg., Nr. 8, S. 58 58) Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.)
MehrFragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung
- 1 - Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung 1. Ablauf der Ausbildung/Ausbildungsplan: 1.1 Der Ausbildungsablauf ist gut gegliedert und erfolgt nach Plan. mtrifft zu mtrifft
MehrPolyvalenter Bachelor Lehramt Bildungswissenschaften
Polyvalenter Bachelor Lehramt Bildungswissenschaften Akademischer Grad Bachelor Modulnummer 05-010-0001 Modulform Pflicht Modultitel Empfohlen für: Verantwortlich Dauer Modulturnus Lehrformen Bildung und
MehrStudienordnung. für den Studiengang. Betriebswirtschaft. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden
Studienordnung für den Studiengang Betriebswirtschaft Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden vom 01.10.2010 Auf der Grundlage des Gesetzes über die Berufsakademie im Freistaat Sachsen
MehrModule und Modulprüfungen im Lehramtsstudium Mathematik
FB Mathematik und Informatik Modulprüfungsausschuss Lehramt Der Vorsitzende Prof. Dr. Thomas Bauer Hans-Meerwein-Straße 35032 Marburg Telefon: 06421 282 54 90 tbauer@mathematik.uni-marburg.de www.mathematik.uni-marburg.de/
MehrHochschuldidaktik. Hochschuldidaktik Professionalisierung der Lehre an der Fachhochschule Salzburg. Zielgruppe
Professionalisierung der Lehre an der Fachhochschule Salzburg Ziel der hochschuldidaktischen Weiterbildung ist es, die Lehre an der Fachhochschule Salzburg nachhaltig zu fördern, sowie die Lehrenden in
MehrKinder und Jugendliche in ihrer Vielfalt fördern Unterricht fokussiert auf individuelle Förderung weiterentwickeln
Kinder und Jugendliche in ihrer Vielfalt fördern Unterricht fokussiert auf individuelle Förderung weiterentwickeln Seite 2 Die Schüler sind Ausgangspunkt und Ziel des Projekts. Seite 3 Der Weg dahin führt
MehrCheckliste zur Vorbereitung für die Führungskraft
Checkliste zur Vorbereitung für die Führungskraft Für ein erfolgreiches Ziel Feedback Gespräch ist eine gewissenhafte und gründliche Vorbereitung beider Seiten unerlässlich. Nehmen Sie sich dafür ausreichend
MehrBeiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015
Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung
MehrKompetenzschmiede für Sozialunternehmer
Executive Training am Centrum für soziale Investitionen und Innovationen Kompetenzschmiede für Sozialunternehmer 03.-05. Mai 2013 Centrum für soziale Investitionen und Innovation Centre for Social Investment
MehrAnlage 1 zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang 'Fachbezogene Bildungswissenschaften' (FbW) der Universität Bremen vom...
Anlage 1 zur sordnung für den Bachelorstudiengang 'Fachbezogene Bildungswissenschaften' (FbW) der Universität Bremen vom... Regelungen für das Fach Elementarmathematik inkl. der fachdidaktischen Anteile
MehrTÜV AUSTRIA CERT. Prüfungsordnung und Zertifizierungsprogramm zum/r zertifizierten Medizinprodukteberater/in
TÜV AUSTRIA CERT Prüfungsordnung und Zertifizierungsprogramm zum/r zertifizierten Medizinprodukteberater/in 1 Geltungsbereich Die vorliegende Prüfungsordnung mit Zertifizierungsprogramm gilt für die Prüfung
Mehr