Master of Arts in Historischen Wissenschaften. Vertiefungsprogramm

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1 Master of Arts in Historischen Wissenschaften Bereich Musikwissenschaft und Geschichte des Musiktheaters Vertiefungsprogramm Die Verleihung des Titels Master of Arts in Historischen Wissenschaften: Musikwissenschaft und Geschichte des Musiktheaters erfordert die Validierung von 60 ECTS-Punkten im oben genannten Vertiefungsprogramm sowie das Verfassen und Verteidigen einer Masterarbeit, die ein Thema im Zusammenhang mit diesem Programm behandelt. Das Erstellen der Masterarbeit und ihre Verteidigung entsprechen zusammen einem Arbeitsaufwand von 30 ECTS-Punkten. Das vorliegende Dokument beschreibt den Aufbau des Studiums im Vertiefungsprogramm Musikwissenschaft und Geschichte des Musiktheaters. Für Nebenprogramme wurden besondere Studienpläne erstellt, die bei den entsprechenden Departementen bzw. Instituten erhältlich sind. I. Allgemeines I.1 Zum Studium Ziel des Studienprogramms ist es, den Studierenden die notwendigen Kenntnisse und Kompetenzen zu vermitteln, damit sie die verschiedenen auftretenden Formen und Funktionen von Musik untersuchen können. Die Analyse des westlichen musikalischen Erbes vom Mittelalter bis heute steht im Mittelpunkt. Diese Kompetenzen, die mit Hilfe der aktuellsten Methoden ausgebildet werden, bieten sich zuallererst einmal an, die Rolle und den Sinn der musikalischen Sprache rekonstruieren zu können; in Anbetracht, dass sich das Phänomen Musik als ein Gebilde von Zeichen zusammensetzt: dies entweder im Rahmen von Kommunikationsformen, die auf Multimedialität zurückgreifen (Liturgie, Oper, Vokalmusik, Video), oder aber als autonomer semiotischer Gegenstand, der seinen anthropologischen Implikationen nach entschlüsselt werden soll. Eine besondere Aufmerksamkeit ist den interdisziplinären Aspekten gewidmet: so sollen die Studierenden die Fähigkeit zu kritischer Reflexion gegenüber der Funktion und dem Platz der Musik wie auch der Musikwissenschaft selbst in der heutigen Gesellschaft entwickeln. I.2 Aufnahmebedingungen Dazu ist die Tabelle im Anhang zu konsultieren. I.3 Evaluationen und Validierung der ECTS-Punkte ECTS-Punkte werden nur dann erteilt, wenn die Studienleistungen evaluiert und für genügend beurteilt worden sind. Die Evaluation kann sich sowohl auf eine Unterrichtseinheit wie auch auf mehrere Unterrichtseinheiten eines gleichen Moduls beziehen. Die Punkte, die für ein Modul vorgesehen sind (siehe unten II.1), werden dem/der Studierenden angerechnet, wenn dieser/diese vorweisen kann, dass er/sie im entsprechenden Modul alle vorgesehenen Studienleistungen erfüllt hat.

2 I.4 Sprache Deutsch UND Französisch. Einige Unterrichtseinheiten wie z.b. Blockkurse mit einem Gastprofessor, Kolloquien oder Seminare können auf Englisch gehalten werden. Die Studierenden haben auf alle Fälle die Möglichkeit, ihre mündlichen und schriftlichen Examina oder Seminararbeiten in der Sprache ihrer Wahl (Deutsch, Französisch oder Italienisch) zu absolvieren. II. Organisation des Studiums Die Studierenden können das Studium in jedem Semester anfangen. Sie müssen sämtliche Kurse des Masterstudiums besuchen, dies entspricht vier Modulen zu je 15 ECTS-Punkten. II.1 Pflichtmodule MODUL W: ZWEI UNTERRICHTSEINHEITEN IN SEMINARFORM Untersuchungsmethoden der Musikwissenschaft (7,5 ECTS) Musikalische Hermeneutik (7,5 ECTS) Die Validierung dieser Seminare erfolgt nach der Präsentation eines mündlichen Vortrags und einer schriftlichen Arbeit für jedes Seminar. MODUL X: ZWEI UNTERRICHTSEINHEITEN IN SEMINARFORM Dramaturgie des Musiktheaters (7,5 ECTS) Lyrische Texte und ihre musikalische Umsetzung (7,5 ECTS) Die Validierung dieser Seminare erfolgt nach der Präsentation eines mündlichen Vortrags und einer schriftlichen Arbeit für jedes Seminar. Die Module X und W werden periodisch wiederholt und in alternierendem Jahres- Rhythmus unterrichtet. MODUL Y: EIN SEMINAR, ZWEI HAUPTVORLESUNGEN UND EINE SPEZIELLE UNTERRICHTSEINHEIT Musikalische Analyse 1 (7,5 ECTS) [HV+HV] 2 Hauptvorlesungen (6 ECTS) [SUE] 1 spezielle Unterrichtseinheit (1,5 ECTS) Die Validierung des Seminars erfolgt nach der Präsentation eines mündlichen Vortrags und einer schriftlichen Arbeit. Die Hauptvorlesungen werden mittels einer mündlichen Prüfung validiert, die spezielle Unterrichtseinheit anhand einer kurzen schriftlichen Zusammenfassung. MODUL Z: EIN SEMINAR, ZWEI HAUPTVORLESUNGEN UND EINE SPEZIELLE UNTERRICHTSEINHEIT Musikalische Analyse 2 (7,5 ECTS) [HV+HV] 2 Hauptvorlesungen (6 ECTS) [SUE] 1 spezielle Unterrichtseinheit (1,5 ECTS) Die Validierung des Seminars erfolgt nach der Präsentation eines mündlichen Vortrags und einer schriftlichen Arbeit. Die Hauptvorlesungen werden mittels einer mündlichen Prüfung validiert, die spezielle Unterrichtseinheit anhand einer kurzen schriftlichen Zusammenfassung. Die Seminare zur musikalischen Analyse beziehen sich auf die Musik vor 1600 (S1), weiter auf die Periode zwischen 1600 und 1900 (S2), schliesslich auf die Musik nach 1900 (S3). Die Studierenden müssen das obligatorische Seminar S2 besuchen, weiter haben sie die Wahl zwischen S1 und S3.

3 III. Masterarbeit und Verteidigung Die Masterarbeit soll bestätigen, dass der/die Studierende sich innerhalb der methodologischen und historischen Problematik des Bereichs orientieren kann, dass er/sie die Techniken und Werkzeuge des Forschens beherrscht, dass er/sie fähig ist, die Bibliographie und Quellen bezüglich eines Themas zusammenzustellen, eine kritische Synthese dieser zu erfassen und auf der Grundlage der Quellenanalyse einen persönlichen Standpunkt zu formulieren. Die Verteidigung ermöglicht es dem/der Studierenden, seine/ihre Vorgehensweise zu erläutern und sein/ihr Allgemeinwissen im Zusammenhang mit dem entsprechenden Studienbereich unter Beweis zu stellen. Anhang : Zulassungsbedingungen (nach Studienfächern) Typ Programm Zulassung ohne Bedingunen Vertiefungsprogramm Musikwissenschaft Musikwissenschaft und Geschichte des Musiktheaters Zutritt mit Anpassungsprogramm >Allgemeine und vergleichende Literaturwissenschaft >Archäologie >Englisch >Germanistik >Geschichte >Französische Sprachen und Literaturen >Klassische Philologie >Kunstgeschichte >Italienisch >Musik >Philosophie >Slavistik >Studien in den Bereichen des Theaters, Tanzes und Kino >Theologie

4 Master of Arts in Historischen Wissenschaften Bereich Musikwissenschaft und Geschichte des Musiktheaters Nebenprogramm Um das Nebenprogramm im Bereich Musikwissenschaft und Geschichte des Musiktheaters abzuschliessen, müssen die Studierenden 30 ECTS-Punkte im Nebenprogramm des Bereiches erwerben. Die Studierenden müssen ihre Ausbildung durch das Erwerben von 60 ECTS- Punkten in einem Vertiefungsprogramm ergänzen (vergleiche hierzu das Master-Reglement der Philosophischen Fakultät). Dieses Dokument beschreibt die Organisation des Nebenprogramms innerhalb des Bereiches Musikwissenschaften und Geschichte des Musiktheaters (30 ECTS-Punkte). Das Vertiefungsprogramm (90 ETCS Punkte) ist in einem unabhängigen Studienplan beschrieben. I. Allgemeines I.1 Zum Studium Ziel des Studienprogramms ist es, den Studierenden die notwendigen Kompetenzen zu vermitteln, damit sie die verschiedenen Formen und Funktionen von Musik untersuchen können. Die Analyse des westlichen musikalischen Erbes vom Mittelalter bis heute steht im Mittelpunkt. Diese Kompetenzen, die mit Hilfe der aktuellsten Methoden ausgebildet werden, bieten sich zuallererst einmal an, die Rolle und den Sinn der musikalischen Sprache rekonstruieren zu können; in Anbetracht, dass sich das Phänomen Musik als ein Gebilde von Zeichen zusammensetzt: dies im Rahmen von Kommunikationsformen, die auf Multimedialität zurückgreift (Liturgie, Oper, Vokalmusik, Video), oder als autonomer semiotischer Gegenstand, der seinen anthropologischen Implikationen nach entschlüsselt werden soll. Das Nebenprogramm hat zum Ziel, Forschern aus anderen Disziplinen zu ermöglichen, die musikalische Dimension in ihre Analyse und Interpretation von kulturellen Erzeugnissen einzubeziehen. Es richtet sich auch an LDS-Studierende, für die der Unterricht der Musikkultur mit allen Gebieten der allgemeinen kulturellen Ausbildung verbunden ist. I.2 Aufnahmebedingungen Dazu ist die Tabelle im Anhang zu konsultieren. I.3 Evaluationen und Validierung der ECTS-Punkte ECTS-Punkte werden nur dann erteilt, wenn die Studienleistungen evaluiert und für genügend beurteilt worden sind. Die Evaluation kann sich sowohl auf eine Unterrichtseinheit wie auch auf mehrere Unterrichtseinheiten eines gleichen Moduls beziehen. Die Punkte, die für ein Modul vorgesehen sind (siehe unten II.1), werden dem/der Studierenden angerechnet, wenn dieser/diese vorweisen kann, dass er/sie im entsprechenden Modul alle vorgesehenen Studienleistungen erfüllt hat.

5 I.4 Sprache Deutsch UND Französisch. Einige Unterrichtseinheiten wie z.b. Blockkurse mit einem Gastprofessor, Kolloquien oder Seminare können auf Englisch gehalten werden. Die Studierenden haben auf alle Fälle die Möglichkeit, ihre mündlichen und schriftlichen Examina oder Seminararbeiten in der Sprache ihrer Wahl (Deutsch, Französisch oder Italienisch) zu absolvieren. II. Organisation des Studiums Die Studierenden können in jedem Semester das Studium anfangen. Sie müssen sämtliche Kurse des Masterstudiums besuchen. Dies entspricht vier Modulen zu je 15 ECTS-Punkte. II.1 Pflichtmodul MODUL Y: EIN SEMINAR, ZWEI HAUPTVORLESUNGEN UND EINE SPEZIELLE UNTERRICHTSEINHEIT: Musikalische Analyse (7,5 ECTS) [HV+HV] 2 Hauptvorlesungen (6 ECTS) [SUE] 1 spezielle Unterrichtseinheit (1,5 ECTS) Die Validierung des Seminars erfolgt nach der Präsentation eines mündlichen Vortrags und einer schriftlichen Arbeit. Die Hauptvorlesungen werden mittels einer mündlichen Prüfung validiert, die spezielle Unterrichtseinheit anhand einer kleinen schriftlichen Zusammenfassung. Das Seminar zur musikalischen Analyse kann frei gewählt werden (S1, S2 oder S3). Die Seminare beziehen sich auf die Musik vor 1600 (S1), weiter auf die Periode zwischen 1600 und 1900 (S2), schliesslich auf die Musik nach 1900 (S3). II.2 Wahlpflichtmodul Modul W: ZWEI UNTERRICHTSEINHEITEN IN SEMINARFORM Untersuchungsmethoden der Musikwissenschaft (7,5 ECTS) Musikalische Hermeneutik (7,5 ECTS) Die Validierung dieser Seminare erfolgt nach der Präsentation eines mündlichen Vortrags und einer schriftlichen Arbeit für jedes Seminar. Oder: MODUL X: ZWEI UNTERRICHTSEINHEITEN IN SEMINARFORM Dramaturgie des Musiktheaters (7,5 ECTS) Lyrische Texte und ihre musikalische Umsetzung (7,5 ECTS) Die Validierung dieser Seminare erfolgt nach der Präsentation eines mündlichen Vortrags und einer schriftlichen Arbeit für jedes Seminar. Die Module X und W werden periodisch wiederholt und in alternierendem Jahres- Rhythmus unterrichtet.

6 Anhang : Zulassungsbedingungen (nach Studienfächern) Programm Zulassung ohne Bedingunen Zutritt mit Anpassungsprogramm Nebenprogramm Musikwissenschaft und Geschichte des Musiktheaters >Allgemeine und vergleichende Literaturwissenschaft >Archäologie >Englisch >Germanistik >Geschichte >Französische Sprachen und Literaturen >Klassische Philologie >Kunstgeschichte >Italienisch >Musik >Philosophie >Slavistik >Studien in den Bereichen des Theaters, Tanzes und Kino >Theologie

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