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1 DATEV ist Service Das DATEV-Informationszentrum in Ihrer Region Münster Geiststraße 2 Tel.: Fax: Dortmund Alter Hellweg 60 Tel.: Fax: Essen Alfredstraße 157 Tel.: Fax: Düsseldorf Hansa Allee 201 Tel.: Fax: Köln Alteburgerstr. 377 Tel.: Fax: Koblenz Am Berg 5 Tel.: Fax: Bremen Insterburger Str. 5 Tel.: Fax: Saarbrücken Hochstraße 59 Tel.: Fax: Mannheim Am Exerzierplatz 2 Tel.: Fax: Essen Düsseldorf Köln Hannover Vahrenwalder Str. 156 Tel.: Fax: Münster Saarbrücken Koblenz Freiburg Freiburg Kronenstraße 2 Tel.: Fax: Bremen Dortmund Kiel Hopfenstr Tel.: Fax: Frankfurt Mannheim Stuttgart Heilbronner Str. 302 Tel.: Fax: Hamburg Nagelsweg Tel.: Fax: Kiel Hamburg Hannover Stuttgart Kassel Ulm Schwerin Möwenburgstr. 27 Tel.: Fax: Schwerin Erfurt Ulm Magirusstraße 41 Tel.: Fax: Magdeburg Nürnberg Passau München Berlin Leipzig Erfurt Weimarische Str. 46 Tel.: Fax: Frankfurt Berner Str. 119 Tel.: Fax: Nürnberg Sigmundstraße 172 Tel.: Fax: Tiefenbach b. Passau Niedernhart 1 Tel.: Fax: München Messerschmittstr. 4 Tel.: Fax: Berlin Einemstraße 24 Tel.: Fax: Magdeburg Große Diesdorfer Str. 23/24 Tel.: Fax: Dresden Kassel Friedrich-Ebert- Str Tel.: Fax: Leipzig Rosa-Luxemburg- Str Tel.: Fax: Dresden Hoyerswerdaer Str. 3 Tel.: Fax: Informationsmanagement Ziele setzen Elektronischer Rechtsverkehr Nie ungeschützt Grundlagen der Honorarpolitik Wege aus der Stundenfalle Spezialist im Erbrecht Zertifizierung

2 jurfixinhalt jurfixtitel 3 jurfix titel Ziele setzen 6 jur online Nie ungeschützt 8 brüssel aktuell Vorlagefragen unzulässig Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht 9 im focus Wege aus der Stundenfalle Verstärktem Wettbewerb gemeinsam begegnen 12 kanzleiwissen Effektiv managen 16 partner DATEV Zertifizierung Fusion der Versicherungen 18 das plädoyer Weiter verbessert 19 news & termine jurfixeditorial Dienstleister zum Anfassen Auf der CeBIT 2003 finden zukunftsorientierte Rechtsanwälte moderne Lösungsangebote für die Kanzleiorganisation von morgen. Selbstverständlich wird auch DATEV wieder auf der größten Fachmesse für Informationstechnologie, Telekommunikation, Software und Services vertreten sein. Nicht jeder Kollege wird indes Gelegenheit finden, sich persönlich über die neuesten Innovationen zu informieren. Deshalb bietet der Geschäftsbereich DATEVanwalt einen speziellen Vor-Ort-Service an. Ab Mai diesen Jahres finden in sechs Städten spezielle Anwaltsforen statt, auf denen ebenfalls das Leistungsspektrum der Genossenschaft für die Anwaltskanzlei präsentiert wird. Einen besonderen Schwerpunkt werden dabei die neuen Service- und Schulungsdienstleistungen des Geschäftsbereichs DATEVanwalt einnehmen. Zentrales Bestreben im neuen Geschäftsjahr ist nämlich, den Weg zu einem umfassenden Dienstleistungs- und Service-Partner für die Anwaltschaft konsequent weiterzugehen. So wird beispielsweise die Entwicklungsabteilung von Phantasy in einer Fragestunde zu den geplanten Neuerungen und Innovationen im Programm Rede und Antwort stehen DATEV quasi als Dienstleister zum Anfassen. Ebenfalls neu in 2003 ist die Teilnahme an den so genannten Info-Tagen der DATEV- Informationszentren (vgl. letzte Seite), die in regelmäßigen Abständen stattfinden. An diesen Info-Tagen können sich Mitglieder und Interessenten gleichermaßen über das Dienstleistungsangebot der DATEV umfassend informieren, aber auch nach individuellen Bedürfnissen beraten lassen. Informationsmanagement Ziele setzen Von Rechtsanwalt Dr. Benno Heussen Die rasche und zielgerichtete Informationsgewinnung ist für den Anwalt bei der Beratung seiner Mandanten von größter Bedeutung. Es dürfte wohl kaum eine Woche vergehen, in der wir Rechtsanwälte nicht vor einer Frage stehen und dabei das sichere Gefühl bekommen, dieses Problem schon einmal gelöst zu haben. Allerdings können wir uns nicht erinnern, wo konkret wir die Antwort finden. In welcher Akte haben wir gearbeitet? Welcher Kommentar wurde benutzt? In welchem Formularbuch stand die Lösung? Oder wurde sie gar im Gespräch mit anderen Kollegen erarbeitet? Das Rad wird so immer wieder neu erfunden Oft genug verbringt man also viel Zeit damit, solchen Erinnerungsversuchen nachzugehen, um dann am Ende doch festzustellen, dass die Lösung wieder einmal neu erarbeitet werden muss. Das Rad wird so nicht nur zweimal, sondern in jedem Jahr in einer Vielzahl von Fällen neu erfunden. Und nicht selten erkennen wir das Problem auch gar nicht in seiner ganzen Tiefe weil einem die mehrfach gelesene Kommentarstelle hilft oder ein Kollege bzw. die Sekretärin, die schließlich die Akte ausfindig macht, in der das Gutachten steckt, nach dem man so lange gesucht hat. Solche Zufallsfunde werden als Erfolgserlebnisse verbucht, die man vielleicht gar nicht missen möchte. Der Leidensdruck ist enorm Wie auch in anderen Zusammenhängen werden richtige Lösungsansätze erst entwickelt, wenn der Leidensdruck hoch genug ist. Der Gesetzgeber, die Fülle der Literatur, die gestiegenen Ansprüche der Mandanten erzeugen ihn in den letzten Jahren in einem so hohen Maße, dass Anwälte an einer Erkenntnis nicht vorbeikommen: Sie betreiben ob sie es wollen oder nicht bei der Suche nach Lösungen Wissensmanagement. Und die Anforderungen des Berufs zwingen sie dazu, dies systematisch zu tun. Fehler vermeiden und Qualität steigern Man kann heute die Qualität des Wissens nicht mehr dem Zufall überlassen. Wie wir aus industriellen Fertigungsprozessen wissen, kann eine Null-Fehler-Toleranz nur dann erreicht werden, wenn die Arbeitsabläufe systematisch erfasst und Schritt für Schritt verbessert werden. Das geschieht von der Wareneingangskontrolle bis zu den Qualitätstests am Ende der Fertigungsstrecke, es geschieht bei der Wartung von Flugzeugen bzw. der Vielzahl von Handgriffen, die beispielsweise Piloten vornehmen müssen. Wo die Sicherheit der beteiligten Personen gewährleistet werden muss, kann also nicht lediglich darauf vertraut werden, dass alles, was man wissen sollte, im Bedarfsfall auch gefunden bzw. richtig umgesetzt wird. Nun ist die juristische Arbeit zwar auch risikoreich, weil haftungsträchtig es drohen jedoch meist nur Geldverluste. Und ein weiterer Vorteil der anwaltlichen Tätigkeit ist, dass unsere Fehler oft genug verbor- DIZ-Infotage Dienstleister zum Anfassen Meeting für Nachwuchsjuristen DATEVanwalt wird zunächst in sieben Standorten (siehe Seite 19) Fragen zu Phantasy und weiteren Dienstleistungen für die Anwaltskanzlei beantworten. Ziel dabei ist, den (potenziellen) Mitgliedern Gelegenheit zu geben, ihren persönlichen Ansprechpartner bei DATEV kennen zu lernen. In der zweiten Jahreshälfte soll dann das spezielle Schulungs- und Seminarangebot des Geschäftsbereichs zum Tragen kommen. Beabsichtigt ist, bei den Veranstaltungen auch die externen Kooperationspartner wie beispielsweise den DAV oder die DVEV zu integrieren. impressum Herausgeber: DATEV eg, Nürnberg, Paumgartnerstraße 6 14 Verantwortlich: Rolf Schöller Redaktion: Robert Brütting, Ralf Krüger Layout und Produktion: Hans Joachim Bickel Gestaltung: Schultze, Walther & Zahel GmbH Litho: Döss Prepress Studios Druck: Wenng-Druck GmbH DATEVanwalt ist bestrebt, in 2003 die sehr fruchtbaren Kontakte zu den Meinungsbildnern des Berufsstandes weiter auszubauen bzw. neue Kooperationen einzugehen. Robert Brütting Redaktion jurfix Wenn Sie Fragen haben zu den Artikeln im jurfix: Rufen Sie mich an (Tel.: 0911/ ) oder schreiben Sie mir (robert.bruetting@datev.de).... sie betreiben ob sie es wollen oder nicht bei der Suche nach Lösungen Wissensmanagement. RA Dr. Benno Heussen 3

3 jurfixtitel jurfixtitel gen bleiben. Es scheint so, als könnten wir es uns leisten, großzügig mit unseren Fehlern zu leben. Aber die hohe Konkurrenz auf dem Markt und die Neigung zum Anwaltswechsel verschaffen mehr und mehr Mandanten die Möglichkeit, unterschiedliche Bearbeitungsqualitäten wahrzunehmen. Sie werden sich zukünftig nicht mehr mit der bloßen Fehlervermeidung begnügen, sondern darüber hinaus auch bestimmte Qualitäten fordern. Erhöhung der Schnelligkeit Viele Umfragen in den letzten Jahren haben ergeben, dass Mandanten in erster Linie den besonders fachkundigen Anwalt verlangen, als zweitwichtigstes Kriterium aber die Schnelligkeit in der Fallbearbeitung nennen. Wer sich fachlich gut auskennt, hat hohes Präsenzwissen und kann schnell richtige Antworten geben, die sich ein anderer erst mühsam erarbeiten muss. Natürlich kann man den Mandanten einstweilen auch mit schneller, aber falscher Auskunft beeindrucken dies hält aber nicht sehr lange vor, denn die anderen Vertrags- oder Verfahrensbeteiligten werden solche Fehler schnell entdecken und rügen. Das Wissensmanagement muss folglich so gestaltet sein, dass wir nicht nur zuverlässig die richtigen Antworten finden, sondern diese auch schnell in unsere Arbeit einfließen lassen können. Senkung der Kosten Wissen zu managen kostet zusätzliche Investitionen: in Hard- und Software, in Bücher oder Zeitschriften obgleich auch das Internet kostenlose Werkzeuge bereitstellt, die sehr nützlich sein können. Machen sich diese Investitionen je bezahlt? Und wo kann man sparen? Die Antworten auf derartige Fragen lassen sich nur ganz selten in allgemeinen Empfehlungen finden, denn sie hängen sehr von der Struktur der jeweiligen Kanzlei ab. So mag der Rat, beispielsweise auf das Bundesgesetzblatt Teil II zu verzichten, äußerst riskant klingen. Wenn man aber intensiv mit den anderen Informationsquellen des Internets arbeitet, kann es durchaus sein, dass die für die eigene Praxis relevanten Gesetzesmaterialien lesbar und schneller anderswo gefunden werden. Eine Senkung der Kosten kann indirekt auch dann eintreten, wenn die Einnahmen überproportional zu erhöhten Kosten steigen. Für bessere Qualität können wir auch höhere Honorare verlangen, wenn auch nicht immer für größere Schnelligkeit hingegen werden sie fast regelmäßig zu erzielen sein. Schließlich hört man immer wieder Beschwerden von Mandanten über Anwälte, die auch dringende Fälle sehr zögerlich bearbeiten oder auf Briefe erst in zwei, drei Wochen reagieren. Das muss nicht immer ein Fehler im Wissensmanagement sein, es kann auch ein anderer Managementfehler vorliegen. Oft genug jedoch bleibt der Vorsatz Das mache ich in Ruhe am Wochenende bereits im Ansatz stecken. Man hat zwar mit der Bearbeitung des Falles begonnen, an der entscheidenden Stelle aber fehlt dann gerade das Buch mit der entsprechenden Kommentierung. Nicht wenige Kollegen bekommen manchmal ein so schlechtes Gewissen, dass sie in ihrer Rechnung weniger berechnen als ihnen zusteht oder am Ende sogar überhaupt nichts berechnen. Auch das erhöht indirekt die Kosten. Werkzeuge des Wissensmanagements Die Werkzeuge, mit denen wir unser Wissen managen, müssen geeignet sein, die juristischen Suchstrategien (hierzu ausführlich im nächsten jurfix) zu unterstützen. Ihre Auswahl ist vielfältig und gerade in den letzten 30 Jahren auf eine Art und Weise gewachsen, die man sich kaum vorstellen kann. Wir müssen uns langsam darüber klar werden, dass die Entwicklung der Computertechnologie noch viel tief greifendere Wirkungen auf unser anwaltliches Leben und Verhalten haben wird als die Erfindung des Buchdrucks. Mögest du interessante Zeiten erleben, lautet ein berühmter chinesischer Fluch. Heute haben wir sie. Unterschieden wird zwischen externen und internen Werkzeugen. Interne Werkzeuge sind solche, die man für seine Kanzlei oder sich selbst entwickelt, externe hingegen werden der Anwaltschaft von Dritten zur Verfügung gestellt. Wie ist es zu der Unterscheidung gekommen? Externe Werkzeuge können nur bis zu einem bestimmten Detaillierungsgrad gelangen, andernfalls wird der potenzielle Abnehmerkreis zu klein. Wer beispielsweise ein Muster für Leasingverträge entwickelt, hat eine bestimmte Abstraktionsebene einzuhalten, weil sein Werk sonst nicht mehr allgemein verwendbar ist. Unterhalb dieser Ebene ist man also gezwungen, sich seine Werkzeuge selbst zu entwickeln. Externe Werkzeuge Hierzu zählen zunächst die Gesetzessammlungen, Kommentare und Fachbücher bzw. -zeitschriften, mit denen Anwälte seit jeher gearbeitet haben und so lange die Informationsgewinnung über Printmedien dominiert auch zukünftig noch arbeiten werden. Ferner das Internet, Datenbanken und CD-ROMs. Noch vor einigen Jahren hat man angenommen, dass die Printmedien tendenziell zurückgehen und von den elektronischen Medien abgelöst werden mithin das papierlose Büro Realität werde. Paradoxerweise hat aber der Papierverbrauch eher zugenommen. Denn die neuen Medien liefern tonnenweise neue Informationen, die früher nicht zugänglich waren. Diese Informationen werden natürlich auch in konventioneller Form benötigt, um sie beispielsweise in Akten archivieren zu können. Derzeit widmet sich die Technologie vor allem den Schnittstellen zwischen Printund elektronischen Medien und die dazugehörenden Datenbanktechniken, Hypertext-Softwaresysteme und Suchmaschinen als Beispiel sei Google genannt stellen Brücken zwischen beiden Informationsformen dar. Es ist schwer vorhersehbar, ob und in welchem Umfang die klassischen Informationsmedien den Rückzug antreten werden. Heute können wir davon ausgehen, dass wir sie bis auf weiteres noch benötigen werden. Für die Verlage ist die Entscheidung, in welchen der beiden Medienformen sie bevorzugt investieren wollen, äußerst schwierig. Jeder Vorstoß bei den elektronischen Medien wie beispielsweise Beck-Online erhöht die Gefahr, dass der Nutzer den dort eingestellten Beck schen Kommentar nicht mehr in konventioneller Form erwerben wird. Andererseits: Ein Verlag, der nicht in elektronische Medien investiert, dürfte auf Dauer nicht mehr überlebensfähig sein. Wahrscheinlich werden die Übergänge gleitend sein und sich die Verhältnisse nicht erdrutschartig verschieben. CD-ROMs Inhalte auf CD-ROMs unterscheiden sich von klassischen Büchern dadurch, dass man in ihnen nach jedem einzelnen Begriff suchen kann. Bei Rechtsprechungsdatenbanken haben sie den Vorteil, dass man für die Suchzeit nicht bezahlen muss. Allerdings sind auch zwei Nachteile erkennbar: Einmal kann die CD-ROM wie ein Buch nur jeweils von Auflage zu Auflage aktualisiert werden, sodass hier wie dort stets eine zeitliche Differenz zwischen dem Entstehen einer neuen Information und ihrer Weitergabe liegen wird. Außerdem sind sie trotz ihrer umfangreichen Kapazität nicht groß genug, um raumübergreifende Querverbindungen zwischen mehreren Produkten zu schaffen, anspruchsvollere Hypertexte zu hinterlegen und einen mit dem Internet vergleichbaren Komfort zu bieten. Das Internet Im Internet steht eine Vielzahl juristischer Portale zur Verfügung, über die man sich inhaltliches Wissen erschließen kann. Viele von ihnen bieten kostenlose Inhalte an, um damit Kunden für ihre sonstigen Produkte anzuwerben, andere werden hingegen im Abonnement angeboten oder die Berechnung erfolgt nach dem Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen. Im Web sind die Informationsmengen, die man vermitteln kann, schlechthin unbegrenzt, denn man kann sich über Links in immer neuen Internetwelten bewegen. Mächtige Suchmaschinen wie beispielsweise Google unterstützen dabei, die richtigen Einstiege und Portale hin zu juristischen Datenbanken zu finden. Der Zusammenbruch einiger Technologiefirmen, die sich um das Internet herum gebildet hatten, bedeutet nicht, dass das Medium keine Zukunft hat. Internetdienste, die rentabel kalkuliert worden sind, gibt es am Markt nach wie vor. Nur jene sind in Schwierigkeiten geraten, die als wesentliche Einnahmequelle auf die Werbung setzten. Schwächelt der Markt, geht es nicht nur dem Anbieter, sondern mitunter auch dem Provider an den Kragen. Wir müssen uns langsam darüber klar werden, dass die Entwicklung der Computertechnologie noch viel tief greifendere Wirkungen auf unser anwaltliches Leben und Verhalten haben wird als die Erfindung des Buchdrucks. RA Dr. Benno Heussen Die Leistungsfähigkeit des Internets zeigt sich auch daran, dass neue, innovative Arbeitshilfen nur hier und in keiner anderen Informationsquelle angeboten werden. Dazu gehören etwa Knowledge Tools, die ursprünglich für den Rechtsunterricht an den Universitäten entworfen wurden. Heute werden diese hochkomfortablen Prüfsysteme auch für einzelne Ansprüche angeboten ein Produkt, dessen Möglichkeiten und Variationsbreiten sich gewiss noch weiter entwickeln werden. Interne Werkzeuge Neben den externen Werkzeugen zur Informationsgewinnung kommt wie bereits angedeutet beim Wissensmanagement auch eine Reihe interner Quellen zum Einsatz. Zu nennen wären Checklisten, Mind Maps, eigene Datenbanken oder so genannte Intranetze. Hierzu ausführlich in der nächsten Ausgabe des jurfix. RA Dr. Benno Heussen ist Partner bei PricewaterhouseCoopers Veltins RAG mbh und Mitglied im Vorstand des DAV 4 5

4 juronline Elektronischer Rechtsverkehr Nie ungeschützt Von den Rechtsanwälten Dr. Thomas Lapp und Uwe J. Scherf Der elektronische Rechtsverkehr ist nicht mehr Zunkunftsvision, sondern auf gutem und richtigem Wege, zur selbstverständlichen Realität zu werden. Die IT-Kommunikation bietet aber nicht nur Chancen, sondern ist auch mit einer Reihe von Risiken verbunden. Beim Bundesgerichtshof, bei einigen Finanzgerichten und beim elektronischen Mahnverfahren ist es bereits heute möglich, vollständig elektronisch zu kommunizieren. Sowohl die Erklärungen der Parteien als auch die Ausführungen des Gerichts können in elektronischer Form abgewickelt werden. Auch sind immer mehr Anwaltskanzleien heute mit EDV ausgestattet. Angesichts der stetig wachsenden Anzahl von Rechtsanwälten einerseits und der anhaltend schwachen Konjunktur auf der anderen Seite wird der Rechtsberatungsmarkt immer umkämpfter. Für alle Kanzleien ist es wichtig, die eigene Position im Wettbewerb zu stärken. Dabei sind strategische Vorteile gegenüber der Konkurrenz herauszuarbeiten. Andernfalls gerät man unweigerlich ins Hintertreffen. Wer heute schon elektronisch kommuniziert, verfügt über einen nicht zu unterschätzenden Vorteil. Schnell und unkompliziert En vogue ist die schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, per kommunizieren zu können. Eine Nachricht zu mailen ist einfacher und flexibler als zu faxen. Zudem sind auch die Kosten deutlich geringer als bei allen anderen Kommunikationsmedien. Die Flexibilität zeigt sich auch daran, dass die kompatibel zu den populären SMS-Diensten ist und der Dialog Mail/SMS und zurück einigermaßen problemlos funktioniert. Außerdem vermeidet man Medienbrüche, da der einmal übermittelte Text beim Empfänger problemlos weiterverarbeitet werden kann. Dies ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil, insbesondere dann, wenn zwei Parteien an einem gemeinsamen Werk arbeiten bzw. formulieren. Der Änderungsmodus in der Textverarbeitung erleichtert das Prozedere zusätzlich. Und schließlich lassen sich mit dem Einsatz der elektronischen Kommunikation auch erhebliche Kostenvorteile realisieren. Die bunte Welt des World Wide Web Bekanntlich dient das Internet nicht nur der Kommunikation, sondern auch der Information. Zu allen erdenklichen Fragen gibt es im Web Informationen, Meinungen und Stellungnahmen. Es gibt jedoch keine Redaktion, keine zentrale Kontrolle oder andere ähnliche Institutionen. Daher sind alle Informationen zunächst als genauso zuverlässig und vertrauenswürdig einzuschätzen wie beispielsweise ein Aushang am schwarzen Brett. Genauso wenig wie man dort jede anonyme oder von einer x-beliebigen Person stammende Information für bare Münze hält oder gar zur Grundlage seiner beruflichen Tätigkeit macht, wird man auch bei Informationen aus dem Internet sehr genau nach dem Verfasser schauen müssen und überlegen, ob man ihm vertrauen kann. Noch nie war es so leicht wie heute, eine Meinung zu publizieren. Im Internet gibt es keinen Lektor, der den Meinungsmacher auf den richtigen Weg bringt oder ihm diesen gegebenenfalls verbaut. Viren, Würmer und Trojaner Bei der Konzeption des World Wide Web wurde vor allem auf Flexibilität, Stabilität und Geschwindigkeit geachtet, nicht aber auf individuelle Sicherheit. Es handelt sich um ein offenes System, sodass es in Ermangelung von Kontrollinstanzen einem jeden User selbst obliegt, für die eigene Sicherheit zu sorgen. Wer das Internet für Information und Kommunikation nutzt, ist grundsätzlich immer in Gefahr, seinem Rechner Viren, Würmer oder trojanische Pferde zuzuführen. Denn es gibt eine Reihe von Menschen, die schädliche Programme erstellen wie andere Menschen Schüttelreime. Daher ist es erforderlich, für die Kanzlei ein eigenes Sicherheitskonzept zu entwickeln, das diese Gefahren angemessen berücksichtigt, andererseits aber den notwendigen und sinnvollen Freiraum für die effektive Nutzung der neuen Kommunikationsmöglichkeiten offen lässt. Hierzu hat die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein ( zehn Gebote für die Nutzung des Internets durch Anwälte erstellt, deren Beachtung empfohlen wird. Virenscanner und Firewalls Es ist also mehr als fahrlässig, die Vorzüge des Internets ungeschützt zu nutzen. Wer ohne Virenscanner arbeitet, sucht die Gefahr und setzt sich bewusst einem unkalkulierbaren Risiko aus. Nur derjenige kann sich entspannt seiner Online- Arbeit widmen, der entweder mit stets aktualisierten Virenscannern operiert oder auf ein verlässliches Providerangebot wie beispielsweise DATEVnet vertrauen darf. Mit DATEVnet können Anwälte und deren Mitarbeiter alle Möglichkeiten der... es gibt eine Reihe von Menschen, die schädliche Programme erstellen wie andere... Schüttelreime. RA Dr. Thomas Lapp, RA Uwe J. Scherf -Kommunikation, des Datenaustauschs und der Informationsbeschaffung ohne Unterbrechung des Workflow direkt von jedem Arbeitsplatz aus nutzen. Die Einwahl erfolgt über ein Geschäftskundennetz in die zentrale Internet Service Area (ISA) in Nürnberg. Dort bietet ein mehrstufiges und zentral gesteuertes Sicherheitssystem Schutz vor Hacker- oder Virenattacken und anderen gefährdenden Objekten aus dem Internet. Firewalls verhindern ungewollte Zugriffe auf das Kanzleinetz, Viren- und Appletscanner fangen s oder Internet- Seiten mit gefährdendem Inhalt ab, bevor diese die Kanzlei erreichen. Das Ergebnis liegt auf der Hand: Ein Maximum an Sicherheit bei einem Minimum an Einrichtungsund Administrationsaufwand. Vertraulichkeit Neben Aspekten der Sicherheit ist bei der elektronischen Kommunikation noch die Vertraulichkeit beim Datentransfer von zentraler Bedeutung. Verschlüsselung und elektronische Signatur ermöglichen die sichere und authentische Übermittlung von Daten mit höchster Vertraulichkeitsstufe. Hierzu mehr im nächsten jurfix. RA Dr. Thomas Lapp ist Partner bei PricewaterhouseCoopers Veltins RAG mbh und Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im DAV RA Uwe J. Scherf ist Chefredakteur der Zeitschrift Die Kanzlei Praxis-Journal für Anwälte und u. a. Mitglied des Internet- Ausschusses im Verband der Europäischen Rechtsanwaltskammern in Straßburg 6 7

5 brüsselaktuell imfocus Grundlagen der Honorarpolitik Wege aus der Stundenfalle Unzulässig sind die Vorlagefragen zum EuGH bezüglich einer Vereinbarkeit der belgischen Regelung über Zeugenaussagen vor Gericht bzw. der luxemburgischen Regelung über das Bankgeheimnis mit dem Grundsatz des Freien Dienstleistungsverkehrs (Urt. v , Rs. C-153/00). Der Entscheidung liegt die Vorlage eines belgischen Ermittlungsrichters in einem laufenden Verfahren wegen des Verdachts von Finanz- und Steuerstraftaten zu Grunde. Der Beschuldigte und ein Zeuge beide Bankangestellte in Luxemburg hatten sich geweigert, die ihnen in dem Verfahren gestellten Fragen zu beantworten. Dies unter Berufung auf die Verpflichtung zur Wahrung des Berufsgeheimnisses, dem Aus dem DATEV-Informationsbüro in Brüssel berichtet RA in Lydia Zimmermann Freier Dienstleistungsverkehr Vorlagefragen unzulässig nach luxemburgischen Recht die im Bankwesen tätigen Personen unterliegen. Im Gegensatz zum belgischen Recht bedroht das luxemburgische Recht die Verletzung des Bankgeheimnisses nämlich mit Strafe. Allerdings gilt dieser Grundsatz nicht, wenn die vom Bankgeheimnis geschützten Auskünfte bei einer Vernehmung vor Gericht offenbart werden. Das vorlegende Gericht ging implizit davon aus, dass es den belgischen Justizbehörden auf Grund luxemburgischen Rechts untersagt sei, vom Bankgeheimnis erfasste Auskünfte zu erlangen. Die Kollision zwischen der belgischen Regelung über Zeugenaussagen vor Gericht und der luxemburgischen Regelung über das Bankgeheimnis führe bei dieser Auslegung zu einer Behinderung der Erhebung von Beweisen und sei deshalb ein Hemmnis für den freien Dienstleistungsverkehr. Der EuGH ist der Ansicht, dass diese Auslegung in Ermangelung einer Entscheidung eines luxemburgischen Gerichts hypothetisch sei. Es handele sich nämlich nicht um die einzig mögliche Auslegung der luxemburgischen Regelung über das Bankgeheimnis. Der Gerichtshof erinnert daran, dass er im Vorabentscheidungsverfahren nicht befugt sei, Gutachten zu hypothetischen Fragen abzugeben. Außerdem könne er Vorlagefragen ablehnen, wenn er nicht über die tatsächlichen bzw. rechtlichen Angaben verfüge, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind. Niederlassungsfreiheit Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht Eine Headline, die aufhorchen lässt: Associates proben den Aufstand. In einem internen Memo hatten Junganwälte des New Yorker Büros einer der weltweit größten Kanzleien ihren Unmut geäußert vor allem über die Vorgabe von abrechenbaren Stunden pro Jahr. Stundenschieberei oder Ergebnis einer verbesserten Auslastung der Anwälte und eines effektiven Kanzleimanagements? Das Problem sitzt tiefer es geht um den Wert der anwaltlichen Leistung für den Mandanten. Die Diskussion in Deutschland drehte sich in den vergangenen Jahren dagegen einseitig um die Reform der gesetzlichen Gebühren, denn die BRAGO ist seit 1994 unverändert geblieben. Trotz steigender Kosten wurden die Anwaltsgebühren im vergangenen Jahrzehnt nicht einmal der allgemeinen Preisentwicklung angepasst. Glücklich also die Kanzlei, die durchgängig nach Stunden abrechnen kann, weil die Mandanten das bei einem großen internationalen Namen nicht anders erwarten oder im Lauf der Jahre erzogen worden sind? Die Palastrevolution von New York zeigt: Die Abrechnung nach Stunden taugt nicht als alleinige Richtschnur für die Honorarpolitik der Kanzlei. Vorteile der Zeitabrechnung Die Gründe für eine strikte Ausrichtung der Kanzlei auf billable hours liegen auf der Hand: Die Steuerung über Zeiteinheiten ermöglicht eine stringente Verbindung zwischen der internen Kalkulation und der externen Berechnung. Das bildet eine optimale Grundlage für das Kanzleicontrolling. Die Abrechnung ist auch für den Mandanten transparent, vor allem wenn er bei Verhandlungen persönlich anwesend war. Was spricht gegen die Abrechnung nach Stunden? Häufig ist die anwaltliche Leistung einfach mehr wert, als es die Aufwandsberechnung über mandatsunabhängig kalkulierte Stundensätze zulässt. Beispiel: Der auf Speditionsrecht spezialisierte Anwalt erstellt zur Vorlage beim Transportversicherer wegen Übernahme des Versicherungsschutzes einen wasserdichten Vertragsentwurf. Der beauftragte Anwalt hat zeitaufwändig Formulare entwickelt, die er nun nur noch auf den konkreten Transport anpassen muss: Der interne Aufwand des Anwalts beträgt nur ein bis zwei Stunden. Der Wert für den Mandanten nach der Bedeutung der Sache und dem wirtschaftlichen Interesse ist aber sehr viel höher als die Stundenabrechnung. Ergebnis: Der beauftragte Anwalt würde in diesem Fall tatsächlich nur mit einem Pauschalhonorar angemessen honoriert werden. In jedem Fall muss er den Mandanten jetzt über das Honorar aufklären. In der Alltagshektik liegt es dann möglicherweise nahe, gegenüber dem Mandanten wie üblich nach Zeit abzurechnen und z.b. den Aufwand für die Ersterstellung des Vertrags anzusetzen: eine Variante der Stundenfalle. Trotz der unbestreitbaren gesellschaftlichen Bedeutung kompetenter anwaltlicher Vertretung wird auch das neue RVG keine echte Lösung bieten. Die Abrechnung nach Stunden limitiert den Ertrag im Mandat in bestimmten Fallkonstellationen sogar noch stärker als die Mischkalkulation des gesetzlichen Gebührensystems. Grundsätzlich gilt: Je höher die Spezialisierung, desto ertragreicher sollten die Mandate sein. Das ist legitim, schon weil der Mandant häufig keinen anderen Anwalt mit gleichen Erfahrungen und Kenntnissen finden wird. Irland hat mit der nicht fristgerechten Umsetzung der Richtlinie 98/5/EG Niederlassungsfreiheit der Rechtsanwälte gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen (EuGH, Urt. v , Rs. C-362/01). Mit dieser Entscheidung hat der Gerichtshof nach Frankreich bereits den zweiten EU-Mitgliedsstaat wegen Nichtumsetzung der so genannten Rechtsanwalts-Niederlassungsrichtlinie verurteilt. Luxemburg und den Niederlanden wird ebenfalls ein Verstoß gegen die Richtlinie vorgeworfen. Man kann davon ausgehen, dass sich wahrscheinlich auch diese beiden Staaten in Kürze vor dem EuGH werden verantworten müssen. Anwaltliche Leistung lässt sich oft nicht einfach über die aufgewendeten Stunden abrechnen. 8

6 imfocus Wege aus der Krise liegen in einer aktiven Honorarpolitik der Kanzlei. Beispielhaft seien folgende Maßnahmen genannt: Für BRAGO-Kanzleien : verbindliche Festlegung der Bereiche, in denen Honorarvereinbarungen zu schließen sind. Am besten wird hierzu eine kanzleiweite Checkliste angelegt und über das Kanzleihandbuch oder das Dokumentenmanagement-System (DMS) zur Verfügung gestellt. Zwar wissen die erfahrenen Anwälte in der Kanzlei, wann Honorarvereinbarungen Sinn machen. Das gilt aber oft nicht für die Junganwälte, die so früh wie möglich selbst abrechnen sollten. Die Praxis zeigt, dass die Anzahl der getroffenen Vereinbarungen durch den Einsatz von Checklisten steigt. Für Kanzleien, die vor allem nach Zeit abrechnen: Entwicklung eines differenzierten Stundensatzsystems. Die Festlegung der Stundensätze ist häufig nur an die Person des Anwalts gebunden (verschiedene Sätze für angestellte Anwälte, Partner usw.). Sinnvoll ist es, eine Stundensatz-Systematik zu entwickeln, die sich stärker an den Kanzlei-Geschäftsfeldern orientiert. Solange das System einfach und verständlich bleibt, kann die Honorarpolitik auch gegenüber dem Mandanten begründet werden. Häufig entstehen sogar zusätzlich gute Verkaufsargumente für das Honorargespräch: Dem Mandanten kann z.b. vermittelt werden, dass er gerade bei dieser Kanzlei gut aufgehoben ist und von absoluten Spezialisten betreut wird. Für alle Kanzleien: Kundenbeziehung aktiv nutzen und Honorargespräche trainieren. Während des laufenden Mandats wird eine systematische Nutzenargumentation wegen der Gefahr von Überlagerungen mit sachlichen Problemen oft kritisch zu beurteilen sein. Optimale Chancen bestehen aber bei Mandatsannahme und -beendigung bzw. bei allen allgemeinen Terminen, die vom konkreten Fall losgelöst sind (z. B. Jahresendbesprechungen). Hierbei sollte man sich stets bewusst machen: Bei Preis- oder Budget-Verhandlungen mit Firmenkunden sitzt auf der Gegenseite regelmäßig ein Gesprächspartner, der als Unternehmer selbst regelmäßig Preisverhandlungen führt. Für das Honorargespräch bedeutet das: Die Preisgestaltung für das anwaltliche Leistungspaket muss der Anwalt von sich aus (proaktiv) und vor allem gerne ansprechen. Allzu oft werden Erstgespräche nach Erörterungen der Sach- und Rechtslage mit der schuldbewussten Phrase abgeschlossen: Wir müssen jetzt noch über das Geld reden. Training hilft untereinander innerhalb der Kanzlei oder mit professioneller Hilfe. Ideal ist es, aus dem einzelnen Mandat systematisch strategische Ansätze für die Kundenbeziehung und die Geschäftsentwicklung abzuleiten (vgl. hierzu den ausführlichen Beitrag Wege aus der Stundenfalle mit Fallbeispiel in den consulting.news, Ausgabe 5). Der kostenlose Management-Letter von DATEV-Consulting kann mit einem an consulting.news@datev.de bestellt werden. Anwälte im Netzwerk Verstärktem Wettbewerb gemeinsam begegnen Der zunehmende Konkurrenzdruck im Rechtsanwaltsmarkt führt dazu, dass sich Kanzleien organisieren bzw. Kooperationen eingehen. Mit einem europaweiten Netzwerk von etwa 650 unabhängigen Anwaltskanzleien in 17 Landesverbänden ist Eurojuris ein flächendeckender Zusammenschluss verschiedenster Spezialisten. Innerhalb der Europäischen Union sind die nationalen Verbände zur Eurojuris International E.W.I.V. mit Sitz in Brüssel zusammengeschlossen. Gute Kontakte ins Ausland sowie assoziierte Mitglieder auf allen Kontinenten ermöglichen weltweit eine qualifizierte Rechtsvertretung. Mit dem neuen zukünftigen Sitz in Berlin sowie der Geschäftsstelle in Brüssel ist Eurojuris direkt am Ort wichtiger politischer und juristischer Entscheidungen vertreten. Lokal präsent und international vertreten Philosophie des Verbundes ist, dass die Mitgliedsanwälte ihre Mandanten direkt vor Ort betreuen und bei speziellen oder grenzüberschreitenden Fragestellungen auf Spezialisten im Netzwerk zurückgreifen können. Auf diese Weise lassen sich für nahezu jedes rechtliche Problem schnell und effizient Lösungen erarbeiten. Der überwiegend mittelständische Mandant genießt so bei lokaler Präsenz seines Anwalts alle Vorteile eines hoch spezialisierten und international vertretenen, virtuellen Anwaltteams. Ein Beziehungsnetz, das für jedes einzelne Mitglied eine wertvolle Kompetenzerweiterung ist. Der persönliche Austausch sowie gute Fremdsprachenkenntnisse sind Charakteristika unter den Eurojuris-Mitgliedern, ebenso wie die permanente fachliche Fortbildung innerhalb des europäischen Netzwerks. Die Mitglieder bzw. potenzielle Neumitglieder sind mittelgroße, unabhängige Wirtschaftskanzleien mit guten regionalen und oft internationalen Verbindungen, sprachlicher Kompetenz sowie der Bereitschaft, sich den Eurojuris-Qualitätsstandards anzuschließen. Qualitäts- und Wissensmanagement als Aufgabe Die dem Verbund angeschlossenen Rechtsanwälte sind einer qualitativ hochwertigen Rechtsberatung verpflichtet und bestrebt, durch gezieltes Verbandsmarketing eine Qualitätsmarke auf dem Rechtsmarkt aufzubauen. Hierzu werden durch Mitglieder und Arbeitsgruppen interne Qualitätskriterien formuliert und für die Umsetzung in den Kanzleien vorgeschlagen. Ein hoher Spezialisierungsgrad der Anwälte aber auch der Mitgliedskanzleien selbst sichert überdurchschnittliches Know-how der Eurojuris-Mitglieder in ihren Spezialgebieten. Systematische Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter sind selbstverständlich. Eine Verbandszertifizierung nach DIN/EN/ISO 9000 ff. ist für dieses Jahr angestrebt. Geführt wird Eurojuris Deutschland e. V. durch einen fünfköpfigen Vorstand um den Präsidenten RA Gerhard Frank (Busekist & Partner, Düsseldorf). Die Geschäftsstelle in Aschaffenburg steht Mandanten, Mitgliedern und Interessenten als Schaltzentrale und Anlaufstelle zur Verfügung. Finanziert wird der gemeinnützige Verband ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge. Historisch gewachsen, existiert in jedem LG-Bezirk meist nur eine Eurojuris-Kanzlei wobei jedoch prinzipiell keine territoriale Exklusivität gewährt wird. Das Einbeziehen besonderen Fachwissens in das Netzwerk hat insoweit Vorrang vor der Konkurrenzvermeidung. Denn das verbandsinterne Wissensmanagement wird als wichtigster Wettbewerbsvorteil in der Zukunft begriffen. RA Josef Mengeler, Aschaffenburg Geschäftsstelle Eurojuris Deutschland e.v. imfocus Kontakt Eurojuris Deutschland e. V. Das internationale Anwaltsnetzwerk Mitglied der Eurojuris International EWIV, Brüssel Dalbergstraße 5, Aschaffenburg Tel.: 06021/ , Fax: 06021/ info@eurojuris.de, Internet:

7 kanzleiwissen Wettbewerbsvorteil Wissen Effektiv managen Steigende Konkurrenz am Anwaltsmarkt, moderne Kommunikationsmittel, immer kürzere Halbwertszeit des von Anwälten verkauften Fachwissens machen ein effektives Management von Information und Wissen im Kanzleibetrieb unumgänglich. Kanzleiwissen setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Neben dem grundlegenden juristischen Fachwissen benötigt der Anwalt stets Kenntnis aktueller Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung. Mitunter muss umfangreiches Spezialwissen erworben werden. Als Ihr Partner fürs Wissensmanagement bietet Ihnen die Edition Steuern und Recht ein stimmiges Angebot mit einer Vielzahl praxiserprobter Arbeitshilfen für eine einfache Informationsbeschaffung. Aus den Angeboten aus Fachliteratur, Software und Internetangebot können Sie die für Ihre Arbeitsweise am besten geeigneten Bausteine auswählen. internet fachliteratur software Elektronisches Wissen Expertisensysteme LEXinform Datenbanken Elektronisches Wissen bietet in Form eines Lexikons auf CD ein breites Beratungswissen mit Gesetzen und Urteilen im Volltext sowie Arbeitshilfen für die tägliche Praxis. Die Expertisensysteme prüfen Schritt für Schritt komplexe steuer- und zivilrechtliche Sachverhalte und bieten sichere Lösungen für jeden konkreten Einzelfall. Die Vorteile der Edition Verbesserte Arbeitsprozesse Zeit- und Kostenersparnis Stärkung der Innovationskraft Vorteil im Wettbewerb Der Abbau von Steuersubventionen stellt keine Steuererhöhungen dar! (Hans Eichel). Diese Definition Hans Eichels prägt seit dem Wahlsieg von Rot-Grün die steuerpolitische Diskussion. Die Steuerpläne der Bundesregierung 2003 zur Umsetzung dieses Ziels haben ihren Niederschlag im Entwurf des Steuervergünstigungsabbaugesetzes (StVergAbG) gefunden. In der aktuellen Express-Ausgabe lesen Sie, was es mit Kürzung der Eigenheimzulage (Senkung der Einkunftsgrenzen bei gleichzeitiger Änderung der Bemessungsgrundlage), 12 Was geplant ist Neues Recht für neue Medien Verschärfung der Dienstwagenbesteuerung, Ausweitung der Steuerpflichten bei privaten Veräußerungsgeschäften (Wertpapiere, Grundstücke), nochmaliger Einschränkung des Verlustabzugs nach 10d EStG, Verbot von Jubiläumsrückstellungen u. a. auf sich hat. So sind Sie auch als Rechtsanwalt über die geplanten weit reichenden Änderungen informiert und können etwaige Fragen Ihrer Mandanten sicher beantworten. Die Ausgabe Internetrecht aus der Reihe EDV und Recht trägt der rasanten Rechtsentwicklung im World Wide Web Rechnung und vermittelt einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des Internetrechts. Die beiliegende CD bietet den Buchtext in elektronischer Form und erleichtert das Auffinden der gesuchten Information über die Zugangswege Volltextsuche, Inhaltsverzeichnis und Index. Ergänzend wurden wichtige Rechtsvorschriften im Volltext und Links zu weiterführenden Websites aufgenommen. Wichtige Themen aus dem Inhalt sind: Domains, Adressvergabe E-Commerce unter Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen Haftungsrisiken hinsichtlich der Inhalte Strafbarkeit im Internet Berufsrechtliche Schranken der Internetnutzung Datenschutz Anwendbares Recht unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsänderungen ET 12/2002 Art.-Nr ,50 Euro z.b. durch das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr. ET 10/2001 Art.-Nr ,80 Euro Vereine kompetent beraten Wer einen Verein gründen will, benötigt meist rechtliche Unterstützung. Neben den zivilrechtlichen Vorschriften zum Vereinsrecht sind jedoch auch zahlreiche steuerliche Besonderheiten zu beachten. Gut, wenn Sie als Anwalt Ihren Mandanten auch hier zur Seite stehen können. Zumal Vereinsvorstände dem Risiko unterliegen, mit ihrem Privatvermögen für die steuerlichen Angelegenheiten einstehen zu müssen. Die Ausgabe Vereinsbesteuerung vermittelt auf gut 350 Seiten einen Überblick über zivil- und steuerrechtliche Grundlagen des Vereinswesens wie beispielsweise steuerbegünstigte Zwecke, Behandlung von Spenden, Buchführungspflichten, Haftungsfragen und Pauschalbesteuerung bestimmter wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe. Die einzelnen Steuerarten werden mithilfe eines durchgängigen Beispielsfalles erläutert. Lizenz Schäffer- Poeschel Verlag ET 05/2002 Art.-Nr ,00 Euro Aktuelle Fachinformationen Meldungen aus den Gebieten Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Wirtschaftsrecht und auch Zivilrecht werden fachlich aufbereitet und mit redaktionellen Hinweisen, Praxistipps und wenn möglich mit Links auf Beiträge in der Datenbank LEXinform angeboten. Abgerundet wird das Angebot der InfoWelt RECHT durch Tipps für die Praxis und einen Newsletter. So erhalten Sie zwei Mal pro Woche per Kurzinformationen über die neuesten Inhalte. Quelle des Rechts Abonnement pro SmartCard mtl. 15,00 Euro Abonnement mtl. 7,50 Euro als Abonnent der LEXinform-Datenbanken Weitere Informationen über Zugang und Freischaltung finden Sie in der InfoWelt RECHT ( Ein neues Angebot der Datenbank LEXinform Recht wird derzeit aufgebaut: Zivil- und Wirtschaftsrecht. Voraussichtlich ab Mitte 2003 stehen zunächst online, später auch auf CD oder DVD die Volltexte der veröffentlichten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte mindestens der letzten zehn Jahre zur Verfügung. Hinzu kommen die Entscheidungen der Land- und Amtsgerichte. So erhalten interprofessionelle Kanzleien neben einem umfassenden steuerrechtlichen Informationsangebot auch einen praxisgerechten Datenbestand für zivil- und wirtschaftsrechtliche Fragestellungen. Gleichzeitig wird der Bestand zum Arbeits- und Sozialrecht wesentlich erweitert. Neben den Bundesarbeitsgerichts- und Bundessozialgerichtsentscheidungen finden Sie dann die veröffentlichten unterinstanzlichen Entscheidungen und zukünftig alle veröffentlichten Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen alles komplett im Volltext. (Ab April 2003 auf eigener CD. Phantasy-Anwender bekommen diese CD kostenlos zugesendet, ohne dass sie selbst aktiv werden müssen). Testen Sie LEXinform Recht für den Anwalt kostenlos und unverbindlich. Hotline: 0911/ , Fax: 0911/

8 kanzleiwissen Mustergültige Verträge Vereine rundum beraten Rechtsformüberlegung Zeit sparend und sicher Kompetente Nachfolgeberatung software Das Programm Vertrags-Expertisen liefert die für eine umfassende Vertragsberatung erforderlichen Rechtsmaterialien. Es unterstützt dabei, den geeigneten Vertragsentwurf schnell zu finden, und zeigt auf, welche steuer- und zivilrechtlichen Voraussetzungen und Auswirkungen sich hinter den einzelnen Vertragsklauseln verbergen. Checklisten helfen, einen Überblick über die wichtigsten Vertragsvereinbarungen und Gestaltungsvarianten zu bekommen. Zeitpläne mit den wichtigsten Schritten z.b. zur Gründung einer Gesellschaft sorgen für Effizienz im Kanzleialltag. Ein ausführliches Glossar sowie die entsprechenden Gesetzestexte zu jedem Vertragsthema erleichtern zusätzlich die Arbeit. Art.-Nr MÜV ab 20,50 Euro Das Programm Vereinsbesteuerungs- Expertisen unterstützt bei der steuerund zivilrechtlichen Beratung von Vereinen. Es zeigt auch, wie die für den Verein tätigen Personen steuerlich zu behandeln sind. Darüber hinaus werden Grundlagen des Vereinsrecht vermittelt, wobei insbesondere auf die Gründung, die Satzung, die Organe und Mitglieder des Vereins, die Haftung sowie die Beendigung des Vereins eingegangen wird. Im Programm werden auch das Gemeinnützigkeitsrecht und das Spendenrecht mit einer ausführlichen Darstellung aller Voraussetzungen, die ein Verein erfüllen muss, um eine Zuwendungsbestätigung ausstellen zu können, behandelt. Musterformulare und -satzungen sowie Zuwendungsbestätigungen können komfortabel zur individuellen Nachbearbeitung nach Word übergeben werden. Das Programm Rechtsformberatungs- Expertisen unterstützt bei der Beratung der Mandanten beim Thema Rechtsformwahl/-wechsel. Es hilft beispielsweise bei Gründungs- und Umwandlungsvorgängen sowie Änderungen im Gesellschafterbestand oder bei Übertragungen von Betriebsvermögen. In den Expertisen wird das Rechtsmaterial rechtsformbezogen sowie allgemein nach Umwandlungsarten dargestellt. Vor- und Nachteile werden unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher, zivilrechtlicher und/oder steuerrechtlicher Aspekte für Rechtsformüberlegungen aufgezeigt. Ergänzt wird der Beratungsteil durch die Berechnungsmodule Steuerbelastungsvergleich und Stuttgarter Verfahren. Art.-Nr MÜV ab 20,00 Euro (bis zum 1. Update 10,00 Euro) Das Programm ERBEX mit Mustergutachten stellt das nötige Rechtsmaterial und die Steuerberechnungen für eine umfassende zivil- und steuerrechtliche Beratung des Mandanten in Erbschaftsund Schenkungsfällen zur Verfügung. Das Programm geht von der persönlichen Situation des Mandanten, wie Vermögen, Familienverhältnisse, Ziele der Nachlassgestaltung bzw. Schenkung, aus. Entscheiden Sie sich für eines der im Auswahlmenü aufgezeigten Gestaltungsmittel, erhalten Sie eine Expertise. Hier werden die Auswirkungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer, Einkommen-, Umsatzund Grunderwerbsteuer beschrieben und die zivilrechtlichen Grundlagen dargestellt. Neben dem umfassenden Beratungsteil enthält ERBEX die notwendigen Berechnungsfunktionen für die Erbschaftund Schenkungsteuer, die gesetzlichen Erbquoten und Pflichtteile. Die Expertisen können an Word weitergegeben und dort für Gutachten bearbeitet werden. Der Formulardruck erfolgt einfach über den Direktaufruf des Tools Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung. Relevante Daten werden automatisch übernommen. Art.-Nr MÜV ab 20,50 Euro Über aktuelle Veränderungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung wird zwischen den Updates durch unseren kostenlosen monatlichen Newsservice informiert. Als Abonnent einfach anfordern mit Angabe der Beraternummer und des abonnierten Programms unter: Art.-Nr MÜV ab 7,70 Euro Schnelle und zuverlässige Information auf CD Immer aktuell im Internet: die Buchhandlung der Edition Steuern & Recht Unsere Fachliteratur finden Sie in der DATEVstadt unter Speziell für den Rechtsanwalt von Interesse ist das Elektronische Wissen Familienrecht. Hier werden von A wie Aufhebung der Ehe bis Z wie Zugewinnausgleich die Themenbereiche Ehescheidung, Güterrecht, Sorge- und Umgangsrecht, Unterhaltsrecht, Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts und Versorgungsausgleich mit den in der Beratungspraxis zu beachtenden steuerlichen Auswirkungen dargestellt. Weitere zahlreiche unterhaltsrechtliche Leitlinien und Tabellen wurden integriert. Die Auswirkungen des Gewaltschutzgesetzes und der Schuldrechtsreform wurden eingearbeitet. Enthalten sind u. a. Ausführungen zu den steuerlichen Auswirkungen der Vermögensübertragung und der Unterneh- mensnachfolge in der Zugewinngemeinschaft und Erläuterungen zu den Auswirkungen der Schuldrechtsreform auf die Verjährungsfristen. Das Programm gibt Ihnen Antworten auf vielfältige Fragen: Ehescheidung: Wie wirkt sich ein Versöhnungsversuch während des Getrenntlebens auf die steuerliche Veranlagung aus? Welche Konsequenzen hat ein Versöhnungsversuch im Veranlagungszeitraum 2001 auf den Haushaltsfreibetrag? Güterrecht: Ist im Rahmen der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung unter Ehegatten eine Steuerberaterkanzlei mit ihrem Substanzwert sowie einem zusätzlichen Geschäftswert in die Vermögensbilanz aufzunehmen? Wie ist eine Segelyacht, die von den Ehegatten gemeinsam genutzt wurde, bei der Vermögensauseinandersetzung zu berücksichtigen? Sorge- und Umgangsrecht: Welcher Elternteil hat die Aufwendungen für die Ausübung des Umgangsrechts zu tragen? Welche Bedeutung haben das Wohl und der Wille des Kindes bei der Umgangsrechtsentscheidung? Unterhaltsrecht: Welche unterhaltsrechtlichen Folgen hat die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch eine Hausfrau nach der Trennung? Wie sind in der Unterhaltsberechnung der Wohnwert und die Veräußerung des Familienheims zu berücksichtigen? Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts: Welche Auswirkungen hat die Trennung des Ehegatten auf einen bestehenden Steuererstattungsanspruch? Was ist bei der Vermögensauseinandersetzung im Hinblick auf Spekulationsgewinne mit Wertpapieren zu beachten? Versorgungsausgleich: Welche Möglichkeiten von Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich gibt es in einem Ehevertrag? Welche Auswirkungen hat die Trennungszeit auf den Versorgungsausgleich? Einzelplatzlizenz Art.-Nr Netzlizenz Art.-Nr mtl. 18,00 Euro mtl. 28,00 Euro Elektronisches Wissen Für Anwälte mit Schwerpunkt Arbeits- und Sozialversicherungsrecht bietet die CD Elektronisches Wissen Lohn und Personal die ideale Hilfe. Von A wie Abfindung bis Z wie Zeugnis erhalten Sie Beiträge zum Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht. Musterschreiben und Checklisten sowie Gesetzestexte und Urteile führen Sie kompakt durch den Bereich Lohn. Einzelplatzlizenz Art.-Nr Netzlizenz Art.-Nr mtl. 18,00 Euro mtl. 28,00 Euro 14 Know-how für Profis.

9 partnerdatev Spezialist im Erbrecht Zertifizierung Von Rechtsanwalt Jan Bittler Mein Tipp Der Beratungsmarkt verlangt nach spezialisierten Rechtsanwälten. Dies belegt eine Studie des Deutschen Anwaltvereins. 1 Nicht umsonst wünschen laut DVEV-Mitgliederumfrage zwei Drittel aller Kolleginnen und Kollegen eine Zertifizierung im Erbrecht. Die DVEV hat den Spezialisierungslehrgang Erbrecht konzipiert, der in strenger Analogie zu 4 FAO den Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse im Erbrecht in 120 Unterrichtsstunden ermöglicht. In weiterer Analogie zu 6 II FAO erfolgt eine Leistungskontrolle durch drei Klausuren mit insgesamt fünfzehn Zeitstunden. Der erste Lehrgang in Mannheim ist mit 45 Teilnehmern bereits ausgebucht, der zweite Lehrgang wird ab September im Raum Köln/Düsseldorf stattfinden. Der Nachweis der besonderen praktischen Fähigkeiten ist entsprechend der 5, 6 III FAO zu belegen: 90 erbrechtliche Mandate in einem Zeitraum von 36 Monaten müssen nachgewiesen werden 30 davon in FGG-, Schieds- oder ordentlichen Verfahren. Die anwaltliche Zulassung muss seit fünf Jahren bestehen. Die Überprüfung dieser Voraussetzungen soll einem speziellen Ausschuss obliegen. Dieser wird sich voraussichtlich aus Referenten des Lehrgangs, Mitgliedern des wis- senschaftlichen Beirates der DVEV sowie einem Mitglied des DVEV-Vorstandes zusammensetzen. Liegen alle Zulassungsvoraussetzungen vor, soll nach bestandenem Lehrgang die Zertifizierungsbezeichnung Experte/Spezialist für Erbrecht DVEV-zertifizierter Absolvent des DVEV-Spezialisierungslehrganges Erbrecht erteilt werden. Zertifizierung unbedenklich Die Durchführung und Vergabe einer entsprechenden Zertifizierung dürfte rechtlich unproblematisch sein. Seitens Vorstand und Geschäftsführung der DVEV besteht die Auffassung, dass auch die Führung der Spezialisierungsbezeichnung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde: 2 Dem Gebot des 43 b BRAO (entspricht 6 BORA), über berufliche Tätigkeit zu unterrichten, wird Genüge getan. Gegen das Sachlichkeitsgebot, insbesondere das Verbot falscher Qualitätsaussagen und fehlender Unabhängigkeit bei der Beurteilung, wird nicht verstoßen; einmal gewährleistet dies die fachlich qualifizierte und neutral besetzte Prüfungskommission, zum anderen der Zusatz in der Spezialisierungsbezeichnung, dass Lehrgang und Zertifizierung durch die DVEV erfolgen. Gleiches gilt im Hinblick auf das Irreführungsverbot des 3 UWG. Hinreichender Abstand zur Fachanwaltsbezeichnung ist durch die beabsichtigte Spezialisierungsbezeichnung gewahrt. Letzte Hürde wäre demnach 7 I BORA, nach dem nur Fachanwaltsbezeichnungen, Interessen- und/oder Tätigkeitsschwerpunkte benannt werden dürfen. 7 BORA verstößt jedoch gegen Art. 12 GG, weil die Norm die Werbefreiheit soweit sie in Bezug auf Teilgebiete nur die Nennung von Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkten gestattet ohne Grund einschränkt. 3 Hinzu kommt, dass das Wer- beverbot des 7 I BORA auch aus formellen Gründen nicht verfassungsgemäß ist: 49b II Nr. 3 BRAO ermächtigt die Satzungsversammlung zur Konkretisierung des in der BRAO niedergelegten Werbeverbots, nicht aber zu einer erheblichen Ausdehnung. Grundsätzliche Beschränkungen der Berufsfreiheit, wie sie durch eine umfassende Reglementierung der Werbemöglichkeiten erfolgen, müssen als wesentliche Grundentscheidungen im Gesetz selbst enthalten sein, sie können nicht einfach durch den das Gesetz nur ausfüllenden Satzungsgeber eingeführt werden. 4 Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV ihren Mitgliedern empfiehlt, die Bezeichnung Spezialist für Verkehrsrecht zu führen, wenn sie die wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. 5 RA Jan Bittler ist Geschäftsführer der DVEV in Angelbachtal 1) Marco Spinna, DAV-Marktuntersuchung: Fordert der Markt den Fachanwalt?, Beilage zum Anwaltsblatt 4/2002, 55 ff. 2) vgl. auch Kleine-Cosack, Werberecht der rechts- und steuerberatenden Berufe, 1999, Rdn ) Prof. Dr. Barbara Grunewald, Institut für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln, Zertifizierung/Fachanwalt im Erbrecht?, Vortrag anlässlich der Erbrechtbörse am , demnächst veröffentlicht in der NJW 4) a.o. FN 3 5) DAV-Depesche Nr. 03/02 vom 12. Dezember 2002 Tino Böttner, Ihr kompetenter Ansprechpartner von DATEVanwalt Sie möchten mehr wissen? DATEV ist nicht nur Software. DATEV heißt ganzheitliche Lösungen maßgeschneidert für die Einzelpraxis und den interprofessionellen Einsatz. Machen Sie mit uns eine rasante Probefahrt. Kurven Sie durch Akten, juristische Arbeitshilfen über das Rechnungswesen in den Betriebsvergleich für Rechtsanwälte. Ihre Hotline begleitet Sie. Tel.: 0800/ partnerdatev BKK Fusion der Versicherungen Die Betriebskrankenkasse für steuerberatende und juristische Berufe (BKK stjb) hat zum diesen Jahres mit der Betriebskrankenkasse der Deutschen Krankenversicherung AG (DKV) fusioniert. Zusammen mit den rund Mitgliedern der BKK DKV betreut die BKK stjb nun rund Versicherte und zählt damit unter den knapp 300 Betriebskrankenkassen in Deutschland zu den 20 größten. 17

10 dasplädoyer news&termine Erfahrungen mit Phantasy 4.2 Weiter verbessert Zum wiederholten Male testeten wir als Pilot-Kanzlei die Neuerungen in Phantasy: Die Version 4.2 ist wieder ein Beleg dafür, dass DATEV ihren eingeschlagenen Weg einer stetigen Verbesserung der Kanzleisoftware konsequent weiter beschreitet. Augenfälligste Änderung ist die Einbindung von Phantasy in die Installationsroutinen der übrigen DATEV-Programme. Die Software wird nicht mehr auf einer eigenen CD ausgeliefert, sondern zusammen mit den anderen DATEV-Anwendungen auf einer gemeinsamen Programm-CD. Ebenfalls einheitlich erfolgen nunmehr Installation und Rechteverwaltung über den Installations- bzw. Lizenzmanager, die es bisher nur für die anderen Produkte der Genossenschaft gab. So werden nun auch die reinen Phantasy-Anwender die Möglichkeit der unbeaufsichtigten Installation über den Update-Manager schnell zu schätzen wissen. Die Umstellung dokumentiert auch nach außen die Einbindung von Phantasy in die gesamte DATEV-Produktpalette. Diese für das Programm neue Installationsroutine funktionierte schon bei der Pilotversion 4.2A wie bei anderen Produkten gewohnt vollkommen unproblematisch. Bei den vorhanden Standardkomponenten begrüßen wir besonders die Verbesserungen in der Aktenverwaltung. Es ist jetzt möglich, mehrstufige Beteiligungsverhältnisse zu verwalten. So kann in der neuen Phantasy-Version beispielsweise die Vertretung einer GmbH & Co. KG zutreffend abgebildet werden Vertretung der KG durch die persönlich haftende Gesellschafterin, Vertretung der persönlich haftenden Gesellschafterin durch deren Geschäftsführer. Verbunden mit dieser Änderung ist die Einführung einer neuen, intuitiver zu bedienenden Eingabeoberfläche für die Zuordnung und Erfassung von Adressdaten. Die bei der Pilotversion noch bestehende Problematik bei mehrfacher Erfassung einer Adresse zu einer Akte eine Person als Ansprechpartner, Geschäftsführer und Gesellschafter dürfte in der Freigabe-Version behoben sein. Als besonders positiv hervorzuheben ist auch, dass zu den auf dem Desktop geöffneten Akten weitere Informationen aufrufbar sind. Dies in Form einer Baumdarstellung (Treeview), wie sie aus dem Windows-Explorer bekannt ist. Es mag gewöhnungsbedürftig sein, dennoch kann jedem Nutzer nur empfohlen werden, sich so über alle für eine Akte relevanten Daten zu informieren. In der neuen Phantasy-Version können nun auch unterschiedliche Mahngerichte für das DTA-Mahnverfahren erfasst werden. Die bisherige umständliche Praxis, das zuständige Mahngericht über die Kanzleidaten umzustellen, ist nicht länger mehr erforderlich. Leider ist es im Programm nach wie vor nicht vorgesehen, die auf einer Diskette befindlichen Daten vor Versendung noch einmal zu kontrollieren. Grundsätzlich mehr als zu begrüßen ist auch, dass bei der Aufwands- bzw. Zeiterfassung mehrere Erfassungsfenster für einzelne Tätigkeiten parallel geöffnet sein und über zugehörige Stoppuhren gesteuert werden können. Freilich bleibt die Umsetzung in dieser Phantasy-Version noch hinter dem Entwicklungsstand von KIS (Kanzlei-Informations- und Steuerungssystem) bzw. Eigenorganisation comfort zurück. Dennoch ist auch hier ein weiterer Schritt in die richtige Richtung gemacht worden für ein kanzleieigenes Controlling mittels Vollzeiterfassung sämtlicher Tätigkeiten. Diverse Programmerweiterungen wie neue Auswertungen zur kanzleiweiten Leistungsermittlung die Verbesserung der Funktion juristischer Arbeitsplatz durch Aufnahme weiterer Berechnungs- und Abfragemöglichkeiten die Erfassung wiederkehrender Forderungen bzw. die Verrechnung einer Zahlung auf mehrere Forderungen im Forderungskonto das schnelle Suchen und Öffnen einer Rechnung anhand der Rechnungs- bzw. Entwurfsnummer und das Speichern von s zur Akte sowie viele weitere Verbesserungen runden die neue Programmversion ab. DATEVanwalt auf den DIZ-Infotagen Termine April 2003 Stadt Termin München Berlin Frankfurt Hamburg Stuttgart Nürnberg Köln Anwaltsforen Dienstleister zum Anfassen Ab Mai diesen Jahres wird DATEV in sechs Städten so genannte Anwaltsforen ausrichten, auf denen man sich umfassend über das Dienstleistungsangebot für die Anwaltschaft informieren kann. In Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, Frankfurt und München wird speziell das neue Service- und Schulungskonzept von DATEVanwalt vorgestellt beispielsweise die komfortable Programmbetreuung durch den Einsatz der Fernwartung. Die Termine der jeweiligen Veranstaltungen finden Sie unter bzw. im nächsten jurfix. RA Dirk Dörner, Solingen, Partner bei Stüttgen & Partner WP/StB/RA GbR JURAcon Meeting für Nachwuchsjuristen Bereits zum dritten Mal in Folge findet in München die JURAcon für qualifizierte Nachwuchsjuristen und -juristinnen statt. Die Kanzleisoftware Phantasy 4.2 hinterleuchtet von RA Dirk Dörner. Auf dem Treffen in der bayerischen Landeshauptstadt am besteht die Gelegenheit, mit den zuständigen Kanzleien Bewerbungs- und Karrieregespräche zu führen. Nähere Informationen im Internet unter Weitere Veranstaltungshinweise mit DATEV-Beteiligung finden Sie im Internet unter im Container Aktuelles, Veranstaltungen oder Weiterbildung

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