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1 Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus Nr. 9/ September 2014 Inhaltsverzeichnis Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung und der Abendgymnasien- und Kollegverordnung vom 25. Juli Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Aufhebung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Nachweis von Kenntnissen in Griechisch und Latein als Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt in ausgewählten Fächern vom 4. August Schülerwettbewerbe im Schuljahr 2014/ Ausschreibung Wettbewerb zum Reformationsjubiläum für sächsische Schülerinnen und Schüler Das wirkt! Martin Luther und die Reformation Stellenausschreibungen Schulleiterin/Schulleiter Förderschule Schulleiterin/Schulleiter Grundschule Schulleiterin/Schulleiter Oberschule Schulleiterin/Schulleiter Gymnasium stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter Förderschule stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter Grundschule stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter Oberschule stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter Berufliches Schulzentrum Ausschreibung Der sachsenweite Schulbandwettbewerb Band Clash back to school 2014/ Abordnungsausschreibung Teamkoordinatorin/Teamkoordinator am Medienpädagogischen Zentrum des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

2 Ministerialblatt des SMK Nr September 2014 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung und der Abendgymnasien- und Kollegverordnung 1 Vom 25. Juli 2014 Es wird verordnet aufgrund von 1. 7 Abs. 6, 14 Abs. 4 in Verbindung mit 7 Abs. 6, 40 Abs. 3 Satz 1 und 3 in Verbindung mit 62 Abs. 3 sowie 62 Abs. 1, 2 Nr. 4, 6, 7 und Abs. 3 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2004 (SächsGVBl. S. 298), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142, 144) geändert worden ist, Nr. 3 und 4 des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) vom 4. Februar 1992 (SächsGVBl. S. 37), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387, 396) geändert worden ist: Artikel 1 Änderung der Schulordnung Gymnasien Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemeinbildende Gymnasien und die Abiturprüfung im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung SOGYA) vom 27. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 348), geändert durch Verordnung vom 27. September 2013 (SächsGVBl. S. 805), wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe 66 Latinum, Graecum, Hebraicum durch die Angabe 66 Nachweis von Sprachkenntnissen in Latein, Griechisch, Hebräisch ersetzt. 2. In 4 Abs. 5 Satz 1 wird das Wort anderen gestrichen und nach dem Wort vertiefter wird das Wort sportlicher eingefügt wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt: (3) In besonders begründeten Einzelfällen kann die Sächsische Bildungsagentur auf Antrag der Eltern abweichend von den in 6 Abs. 4 genannten Voraussetzungen eine Aufnahme des Schülers nach Abschluss der Klassenstufe 10 der Mittelschule in die Klassenstufe 10 eines Gymnasiums mit vertiefter Ausbildung gemäß 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 3 genehmigen. Vor der Entscheidung ist ein Beratungsgespräch mit dem Schüler und den Eltern am aufnehmenden Gymnasium zu führen. b) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz In 17 Abs. 3 Satz 1 wird das Wort in nach dem Wort Eltern durch die Wörter bis zum Ende ersetzt Abs. 2 Satz 5 wird wie folgt gefasst: Ein nicht ganzzahliges Ergebnis wird gerundet, wobei ab n,5 stets aufgerundet wird Abs. 6 Satz 4 wird wie folgt gefasst: Ein nicht ganzzahliges Ergebnis wird gerundet, wobei ab n,5 stets aufgerundet wird wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Satz 4 wird wie folgt geändert: aaa) In Nummer 1 wird vor der Angabe 240 das Wort mindestens und vor der Angabe 300 das Wort höchstens eingefügt. bbb) In Nummer 2 wird vor der Angabe 180 das Wort mindestens und vor der Angabe 240 das Wort höchstens eingefügt. bb) Der folgende Satz wird angefügt: Werden dem Prüfungsteilnehmer mehrere Prüfungsaufgaben vorgelegt, aus denen er eine Auswahl für die Bearbeitung zu treffen hat, kann das Staatsministerium für Kultus durch Verwaltungsvorschrift die Bearbeitungszeit in diesem Prüfungsfach um höchstens 30 Minuten verlängern. b) In Absatz 7 wird die Angabe Sorbisch im Falle des Absatzes 5, gestrichen. c) In Absatz 8 wird nach dem Wort Ethik das Wort, Sorbisch eingefügt Abs. 1 Satz 2 und 3 wird wie folgt gefasst: Nimmt der Prüfungsteilnehmer aus einem wichtigen Grund an der schriftlichen Nachprüfung nicht teil, kann er die Abiturprüfung im folgenden Schuljahr nach Wiederholung der Jahrgangsstufe 12 insgesamt nachholen. Stellt der Prüfungsausschuss auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder bei minderjährigen Prüfungsteilnehmern deren Eltern hingegen einen besonderen Härtefall fest, kann der Prüfungsteilnehmer an einer weiteren Nachprüfung teilnehmen wird wie folgt gefasst: 66 Nachweis von Sprachkenntnissen in Latein, Griechisch, Hebräisch Der Erwerb des Latinums, Graecums und Hebraicums sowie der Nachweis von Kenntnissen in Latein, Griechisch und Hebräisch richten sich nach Anlage Abs. 11 Satz 3 wird wie folgt gefasst: Ein nicht ganzzahliges Ergebnis wird gerundet, wobei ab n,5 stets aufgerundet wird. 1 Die Verkündung im SächsGVBl. 11/2014 S. 411 ist rechtlich maßgebend und verbindlich. 142

3 4. September 2014 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK 11. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: Anlage 2 (zu 47 Abs. 6 Satz 1 und 48 Abs. 11 Satz 4) a) zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl in vierfacher Wertung für die Besondere Lernleistung ( 47 Abs. 6 Satz 1) und b) zur Bildung eines Abiturprüfungsergebnisses in vierfacher Wertung ( 48 Abs. 11 Satz 4) bei Prüfung in demselben Fach a) im Kolloquium erreichte Punktzahl oder b) zusätzliche mündliche Prüfung a) Punktzahl des schriftlichen Teils oder b) Ergebnis der Prüfung Noten Noten Punkte vierfach gewertetes Prüfungsergebnis Dieser Tabelle liegt folgender Rechenvorgang zugrunde: Das Ergebnis des schriftlichen Teils der Besonderen Lernleistung oder der Prüfung wird mit 2/3, das des Kolloquiums oder der zusätzlichen mündlichen Prüfung mit 1/3 multipliziert, die sich ergebenden Punktzahlen werden addiert und die Summe mit 4 multipliziert. Das Endergebnis wird gerundet, wobei ab n,5 aufgerundet wird. 12. Anlage 4 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 wird wie folgt geändert: aa) In Buchstabe a Satz 5 wird die Angabe 53 Abs. 1 Satz 2 durch die Angabe 53 Abs. 1 und 2 ersetzt. bb) Buchstabe b wird wie folgt geändert: aaa) In Satz 3 wird die Angabe und cc gestrichen und nach dem Wort spätestens die Angabe zum 15. Oktober jeden Jahres, Bewerber nach Satz 1 Doppelbuchst. cc bis spätestens eingefügt. bbb) Nach Satz 4 wird folgender Satz eingefügt: Bewerber nach Satz 1 Doppelbuchst. bb müssen einen Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und gegebenenfalls über die ausgeübte Berufstätigkeit, eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde, beglaubigte Kopien der Abschluss- oder Abgangszeugnisse der bisher besuchten Schulen, eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis der Bewerber bereits an der Prüfung zum Erwerb der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife teilgenommen hat und einen Nachweis über die angemessene Vorbereitung auf die Prüfung beifügen. ccc) Folgender Satz wird angefügt: Die Zulassung ist zu versagen, wenn die Prüfung zweimal nicht bestanden wurde oder die jeweils einzureichenden Unterlagen unvollständig sind. cc) In Buchstabe c Satz 2 werden die Wörter an einer Hochschule statt; eine durch die Wörter an der jeweiligen Hochschule statt; bei geringer Anzahl der Bewerber kann sie an einem zentralen Ort im Freistaat Sachsen durchgeführt werden. Eine ersetzt. dd) Buchstabe d Satz 3 wird gestrichen. b) Folgende Nummer 3 wird angefügt: 3. Prüfung zum Nachweis von Kenntnissen in Latein, Griechisch oder Hebräisch a) Entsprechende Geltung für die Prüfung zum Nachweis von Kenntnissen in Latein, Griechisch und Hebräisch Nummer 2 gilt entsprechend für die Prüfung von Lehramtsstudenten, die an einer sächsischen Universität immatrikuliert sind und gemäß der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen (Lehramtsprüfungsordnung I LAPO I) vom 29. August 2012 (SächsGVBl. S. 467), in der jeweils geltenden Fassung, Kenntnisse in Griechisch, Hebräisch oder Latein als Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung nachweisen müssen, soweit im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist. 143

4 Ministerialblatt des SMK Nr September 2014 b) Zweck und Anforderungen der Prüfung Abweichend von Nummer 2 Buchst. a Satz 1 erbringt der Lehramtsstudent mit der Prüfung den Nachweis, dass er über Kenntnisse einfacheren Schwierigkeitsgrades in Latein, Griechisch oder Hebräisch verfügt. Die Prüfungsanforderung umfasst die Fähigkeit, aa) einen lateinischen Originaltext einfacheren Schwierigkeitsgrades von Caesar, Curtius oder Nepos, bb) einen Originaltext einfacheren Schwierigkeitsgrades des neutestamentlichen Griechisch oder cc) einen narrativen hebräischen Originaltext einfacheren Schwierigkeitsgrades aus der Biblia Hebraica lesend zu erfassen und zu übersetzen. Außerdem sind Fragen zu einfachen grammatikalischen Phänomenen, zum Grundwortschatz, zum Hintergrundwissen zu den vorgelegten Texten und Autoren sowie zum geschichtlichen Umfeld zu beantworten. Der lateinische und griechische Text soll aus zirka 40 Wörtern, der hebräische Text aus zirka 20 Wörtern bestehen. c) Meldung zur Prüfung Abweichend von Nummer 2 Buchst. b Satz 3 ist der Antrag auf Zulassung zur jeweiligen Prüfung bis zum 15. Januar oder 15. Juli bei der Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur einzureichen, in deren Zuständigkeitsbereich der Studienort liegt. d) Durchführung der Prüfung Abweichend von Nummer 2 Buchst. a Satz 2 entfällt der schriftliche Teil der Prüfung. Abweichend von Nummer 2 Buchst. a Satz 4 beträgt die Vorbereitungszeit in der Regel 20 Minuten. Abweichend von Nummer 2 Buchst. d Satz 2 gehören dem Prüfungsausschuss 1 Vertreter oder Beauftragter der Sächsischen Bildungsagentur als Vorsitzender und 1 von der Sächsischen Bildungsagentur berufener fachlich geeigneter Vertreter der Universität oder einer Schule im Freistaat Sachsen an. e) Ergebnis der Prüfung, Nachweis der Qualifikation aa) Abweichend von Nummer 2 Buchst. e erfolgt die Bewertung der Prüfung mit dem Ergebnis,bestanden oder,nicht bestanden. Die Bewertung,bestanden setzt die sichere und sinnvolle Übersetzung des vorgelegten Textes sowie die Beantwortung der auf den Text bezogenen Fragen auf mindestens ausreichendem Niveau voraus. bb) Unmittelbar nach Abschluss der Prüfung stellt der Prüfungsausschuss das Ergebnis fest und gibt es dem Prüfungsteilnehmer bekannt. cc) Abweichend von Nummer 2 Buchst. f erhält der Prüfungsteilnehmer nach bestandener Prüfung ein vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnetes und mit dem Dienstsiegel der Sächsischen Bildungsagentur versehenes Zertifikat. Als Datum ist der Tag der erfolgreich abgelegten Prüfung einzusetzen. f) Anerkennung anderer Nachweise Das Staatsministerium für Kultus kann andere Leistungsnachweise, die das Leistungsniveau gemäß Buchstabe b belegen, als Nachweis der Kenntnisse in Latein, Griechisch und Hebräisch anerkennen. In diesem Fall ist von einer Prüfung nach Buchstabe b abzusehen. 13. Anlage 5 Nr. 11 wird wie folgt gefasst: 11. Nachprüfungstermin 63 gilt mit der Maßgabe, dass für die mündliche Prüfung nach 67 Abs. 5 und Nummer 2 Buchst. c dieser Anlage keine Nachprüfungstermine im selben Prüfungszeitraum stattfinden. Im Falle eines Versäumnisses dieses Prüfungsfachs erwirbt der Prüfungsteilnehmer lediglich die Allgemeine Hochschulreife, soweit die allgemeinen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Artikel 2 Änderung der Abendgymnasien- und Kollegverordnung Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Ausbildung und die Abiturprüfung an Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (Abendgymnasien- und Kollegverordnung AGyKoVO) vom 8. September 2008 (SächsGVBl. S. 555, 599), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 27. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 348, 372), wird wie folgt geändert: 1. 2 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: Sie kann, wenn die allgemeine Hochschulreife nicht erworben wurde, um den für die Wiederholung der Jahrgangsstufe 12 und der Abiturprüfung erforderlichen Mindestzeitraum von einem Jahr überschritten werden wird wie folgt geändert: a) Absatz 4 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 Satzteil vor Nr. 1 werden nach dem Wort Einführungsphase die Wörter des Abendgymnasiums eingefügt. bb) Satz 2 wird gestrichen. b) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 eingefügt: (5) In die Einführungsphase des Kollegs kann aufgenommen werden, wer 1. am Ende eines Vorkurses versetzt wurde oder 2. den Realschulabschluss oder einen diesem gleichgestellten Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von besser als 2,5 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache sowie einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 in allen Fächern besitzt. Bewerber, welche die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht erfüllen, werden zusätzlich dann in die Einführungsphase aufgenommen, wenn sie die Aufnahmeprüfung gemäß 5 bestanden haben. c) Die bisherigen Absätze 5 und 6 werden die Absätze 6 und

5 4. September 2014 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK 3. In der Überschrift zu 7 wird das Wort Feststellungsprüfung durch das Wort Ersetzungsprüfung ersetzt wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt: (2) Der Unterricht am Abendgymnasium kann in Präsenz- und Distanzphasen organisiert werden, wenn die Voraussetzungen für Online-Unterricht in der Schule gegeben sind. Klassenarbeiten und Klausuren sind stets in der Präsenzphase zu schreiben. Die Entscheidung für diese Unterrichtsform ist für den Schüler freiwillig. b) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz In der Inhaltsübersicht in der Angabe zu 7, in 7 Satz 1, 2 und 7, 14a Abs. 2 Nr. 1 sowie 21 Abs. 5 Nr. 1 wird jeweils das Wort Feststellungsprüfung durch das Wort Ersetzungsprüfung ersetzt. Artikel 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft. Dresden, den 25. Juli 2014 Die Staatsministerin für Kultus In Vertretung Herbert Wolff Staatssekretär Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Aufhebung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Nachweis von Kenntnissen in Griechisch und Latein als Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt in ausgewählten Fächern 1 Vom 4. August 2014 I. Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Nachweis von Kenntnissen in Griechisch und Latein als Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt in ausgewählten Fächern vom 5. Oktober 2001 (SächsABl. S. 1128), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2013 (SächsABl. SDr. S. S 895), tritt außer Kraft. II. Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft. Dresden, den 4. August 2014 Sächsisches Staatsministerium für Kultus In Vertretung des Staatssekretärs Raphaele Polak Abteilungsleiterin 1 Die Veröffentlichung im SächsABl. 36/2014 S ist rechtlich maßgebend und verbindlich 145

6 Ministerialblatt des SMK Nr September 2014 Schülerwettbewerbe im Schuljahr 2014/2015 Im Folgenden sind regelmäßig stattfindende, etablierte Wettbewerbe aufgelistet. Ein großer Teil der Wettbewerbe ist durch die Kultusministerkonferenz empfohlen. Über weitere Wettbewerbe für sächsische Schüler wird auf dem Bildungsserver des SMK unter informiert. Die Übersicht enthält Angaben zum Veranstalter, zu den Teilnahmebedingungen und zu Terminen. Die Wettbewerbsunterlagen können unter den angegebenen Internetadressen jeweils direkt angefordert werden. Die Information über schulsportliche Wettbewerbe erfolgt in der Broschüre Schulsport in Sachsen Schuljahr 2014/15, online unter: 1 Mathematisch-naturwissenschaftliche Wettbewerbe Mathematik-Olympiade (für Schüler der Klassenstufen 3 bis 12) Mathematikolympiade e. V. und das Sächsische Landeskomitee zur Förderung mathematisch-naturwissenschaftlich begabter und interessierter Schüler. 1. Stufe (Schulolympiade): September bis Oktober Stufe (Stützpunkt-Schulen): 12. November Stufe (Landesolympiade): 21. bis 22. Februar 2015 Klassen 9 bis 12 in Dresden (21. bis 22. Februar 2015) Klassen 6 bis 8 regional (21. bis 22. Februar 2015) 4. Stufe (Bundesolympiade): 14. bis 17. Juni 2015 in Cottbus Die erfolgreichsten Teilnehmer erhalten eine Einladung zum Auswahlwettbewerb für die Internationale Mathematik- Olympiade Adam-Ries-Wettbewerb (für Schüler der Klassenstufe 5) Adam-Ries-Bund e. V. Johannisgasse Annaberg-Buchholz Telefon: Stufe (Schulen): 1. Dezember 2014 bis 23. Januar 2015 Aufgabenbearbeitung bis 9. Januar 2015 als Hausaufgabe Klausur an der Heimatschule vom 19. bis 23. Januar 2015 Einsendeschluss des Auswertungsbogens bis 12. Februar Stufe (Landeswettbewerb): 17. bis 18. April Stufe (Vier-Länder-Wettbewerb): 12. bis 13. Juni 2015 Die Stufen zwei und drei finden in Annaberg-Buchholz statt. info@adam-ries-bund.de Bundeswettbewerb Mathematik (für Schüler ab Klassenstufe 9) Bildung und Begabung gemeinnützige GmbH Bundeswettbewerb Mathematik Kortrijker Straße Bonn Aufgabenveröffentlichung Runde 1: ab Dezember März 2015 Die erfolgreichen Schüler der 2. Runde nehmen am Auswahlverfahren für die Internationale Mathematik-Olympiade teil. info@bundeswettbewerb-mathematik.de Känguruwettstreit Mathematik (für Schüler der Klassenstufen 3/4, 5/6, 7/8, 9/10, 11/12) Mathematikwettbewerb Känguru e. V. c/o Humboldt-Universität zu Berlin Unter den Linden Berlin Die Aufgaben werden zentral gestellt und in Klausur an allen teilnehmenden Schulen in Deutschland am 19. März 2015 gelöst. Jugend forscht, Schüler experimentieren (für Schüler aller Schularten, ab 4. Klasse Schüler experimentieren, von 15 bis 21 Jahre Jugend forscht ) Stiftung Jugend forscht e. V. Baumwall Hamburg Anmeldung zur Teilnahme (einzeln oder in Gruppen bis drei Schüler): bis 30. November 2014 Abgabe der Arbeiten: Januar 2015 Regionalwettbewerbe: Februar/ März 2015 Landeswettbewerb: März 2015 Bundeswettbewerb: Mai 2015 Ansprechpartner Sachsen: Jens Reichel jufo@reichel-mail.de

7 4. September 2014 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Auswahlwettbewerbe zu den Internationalen Biologie-, Chemie-, Physik- sowie JuniorScience-Olympiaden (für Schüler der Sekundarstufe II) Institut für Pädagogik der Naturwissenschaften Universität Kiel Olshausenstraße Kiel Anmelde- und Abgabetermine der jeweiligen Wettbewerbe verschieden, Hinweise auf der Homepage des IPN Kiel. Sächsischer Informatikwettbewerb (für Grundschulen, Schulen zur Lernförderung, Oberschulen, Gymnasien und berufsbildende Schulen) Organisationskomitee Sächsischer Informatikwettbewerb c/o Schülerrechenzentrum Gret-Palucca-Straße Dresden in zwei Stufen 1. Stufe: an den Schulen beziehungsweise außerschulischen Einrichtungen im Dezember Stufe: Ermittlung Landessieger im Februar 2015 Ansprechpartnerin: Steffi Heinicke Telefon: info@iw-sachsen.de Bundeswettbewerb Informatik (für Jugendliche bis 21 Jahre) Geschäftsstelle Bundesweite Informatikwettbewerbe Wachsbleiche Bonn in drei Runden von September 2014 bis September 2015 Einsendeschluss 1. Runde: 30. November bwinf@bwinf.de Bundes-Umwelt-Wettbewerb (BUW I und BUW II) (BUW I für 10- bis 16-Jährige; BUW II für 17- bis 20-Jährige) Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik an der Universität Kiel (IPN) Olshausenstraße Kiel Abgabetermin: 15. März 2015 BUW I: Arbeiten von Einzelpersonen oder Gruppen bis 20 Personen BUW II: Arbeiten von Einzelpersonen oder Kleingruppen bis zu sechs Personen Ansprechpartner Sachsen: Thomas Brenner, Sächsisches Bildungsinstitut Thomas.Brenner@sbi.smk.sachsen.de Telefon: Geschäftsführung: Dr. Marc Eckhardt, IPN buw@ipn.uni-kiel.de Telefon: Bundesweiter Wettbewerb Physik für die Sekundarstufe I ( Juniorstufe für Schüler der Klassenstufen 5 bis 8; Fortgeschrittene für alle Schüler der Sekundarstufe I) Deutscher Verein zur Förderung des mathematischen und naturwissenschaftlichen Unterrichts Walter-Frahm-Stieg Hamburg Veröffentlichung der Aufgaben auf der Homepage und in der Zeitschrift MNU Der Bundeswettbewerb Physik ist dreistufig: 1. Runde: September 2014 bis 8. Januar Runde: Anfang Februar bis Mitte März 2015 Bundesrunde: im Juni 2015 in Hamburg Lösungen für die 1. Runde an: Harald Ensslen Carl-Zeiss-Gymnasium Erich-Kuithan-Straße Jena physik@lv-thueringen.mnu.de Telefon: ) Lösungen für die 2. Runde an: Dr. Klaus Henning c/o Christianeum Otto-Ernst-Straße Hamburg Sächsische Physikolympiade (für Schüler der Klassenstufen 6 bis 10) Verein zur Förderung der Sächsischen Physik-Olympiade e. V. 1. Stufe (Hausaufgabenwettbewerb): 1. Oktober bis 15. November Stufe (Regionalwettbewerb an Stützpunktschulen): 4. März Stufe (Landeswettbewerb): 24./25. April 2014 in Chemnitz, Johannes-Kepler-Gymnasium 147

8 Ministerialblatt des SMK Nr September lzmail@lzphysik-chemnitz.de Chemiewettbewerb Chemie die stimmt! (für Schüler aller Schularten der Klassenstufen 8, 9 und 10) Förderverein Chemie-Olympiade e. V. c/o M.-Andersen-Nexö-Gymnasium Frau Romy Schneider Haydnstraße Dresden 1. Stufe (Hausaufgabenwettbewerb): Abgabe bis 30. November 2014 beim Chemielehrer 2. Stufe: 25. März 2015 (TU Dresden) 3. Stufe: 16. bis 19. Juni 2015 (FH Merseburg) chemiediestimmt@yahoo.de Chemiewettbewerb Chemkids (Experimentalwettbewerb für Schüler aller Schularten der Klassenstufen 4 bis 8) Verband der Chemischen Industrie e. V. Landesverband Nordost Ernst-Reuter-Platz Berlin zwei Aufgabenrunden im Schuljahr September 2014 und Februar 2015, Einsendung der Lösungen jeweils zwei Monate später an: Dr. Jens Viehweg Sächsisches Landesgymnasium St. Afra Freiheit Meißen jens.viehweg@sankt-afra.de Internationale Elektrotechnik-Olympiade der Schulen der Euroregion Neiße (für Schüler aus Deutschland, Polen und Tschechien) Hochschule Zittau/Görlitz Fakultät Elektrotechnik und Informatik Fachbereich Elektro- und Informationstechnik Postfach Zittau Deutsche Vorrunde: 3. März 2015 Endrunde: 21. März 2015 (Zittau) Hochschule Zittau/Görlitz, Fachbereich Elektrotechnik Postfach Zittau Kennwort: NEISSE-ELEKTRO k.sperlich@hszg.de Geographiewettbewerb JANUS igeo-competition Deutschland (für Schüler von Gymnasien im Alter von 16 bis 19 Jahren) Verband Deutscher Schulgeographen e. V. (VDSG) Wettbewerb alle zwei Jahre in englischer Sprache Termin Landes-/Schulwettbewerb: September 2015 Termin Bundesfinale: November 2015 Details: Ansprechpartner Sachsen: Christoph Zwißler Körnerstraße Leipzig christophzwissler@yahoo.de Weiterer Ansprechpartner: Dr. Wolfgang Gerber gerberwolf@googl .com Diercke WISSEN Der Geographie-Wettbewerb (für Schüler aller Schularten der Klassenstufen 7 bis 10; Diercke WISSEN Junioren für Klassenstufen 5 und 6 aller Schularten) Verband Deutscher Schulgeographen e. V. und Westermann Verlag mehrstufiger Wettbewerb auf Klassen-, Schul-, Landes- und Bundesebene: Januar bis Mai 2015 Ansprechpartnerin Sachsen: Kerstin Bräuer Wilhelm-Ostwald-Gymnasium Leipzig Willi-Bredel-Straße Leipzig kerstinbraeuer@gmail.com. Sächsische Geographie-Olympiade (für Schüler von Oberschulen der Klassenstufen 7 und 10) Fachberater Geographie an den Oberschulen und Sächsischer Landesverband Deutscher Schulgeographen e. V. vierstufiger Wettbewerb Landesfinale: 8. Januar

9 4. September 2014 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Ansprechpartnerin: Carola Schön HPC.SCHOEN@t-online.de Telefon: (F.-A.-W.-Diesterweg OS) 2 Gesellschaftswissenschaftliche Wettbewerbe Europäischer Wettbewerb (für Schülerinnen und Schüler aller Schularten in 4 Modulen/ Altersstufen) Europäische Bewegung Deutschland e. V. Sophienstraße 28/ Berlin Einsendung der Einzel- und Gruppenarbeiten: 6. Februar 2015 an: Sächsisches Bildungsinstitut Dresdner Straße 78c Radebeul Ansprechpartnerin Sachsen: Bärbel Bach baerbel.bach@sbi.smk.sachsen.de Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten (für Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 21 Jahren, einzeln oder in Gruppen) Körber-Stiftung Kehrwieder Hamburg Wettbewerb findet alle zwei Jahre statt. Start: 1. September Februar 2015 Ansprechpartner: Sven Tetzlaff Telefon: gw@koerber-stiftung.de Ansprechpartnerin Sachsen: Heike Nothnagel Schülerwettbewerb zur politischen Bildung (für Schüler/-innen der Jahrgangsstufen 5 bis 11, ein Thema auch ab 4. Jahrgangsstufe, bei beruflichen Schulen bis 12. Jahrgangsstufe, in Klassen/Kursen ein Thema auch für Gruppen geöffnet) Bundeszentrale für politische Bildung Schülerwettbewerb Adenauerallee Bonn Start: Schuljahresbeginn Dezember 2014 Ansprechpartner: Hans-Georg Lambertz Bundeszentrale für politische Bildung, Schülerwettbewerb Telefon: / sw@bpb.de Schülerwettbewerb Europäisches Jugendparlament (für Schüler der gymnasialen Oberstufe) Europäisches Jugendparlament in Deutschland e. V. Sophienstraße Berlin Telefon: Unterlagen unter info@eyp.de Schülerwettbewerb Jugend debattiert (für Schüler ab Klassenstufe 8, in zwei Altersgruppen) Gemeinnützige Hertie-Stiftung Grüneburgweg Frankfurt am Main in Kooperation mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus mehrstufiger Wettbewerb auf Landes- und Bundesebene Landesfinale: April 2015 Bundesfinale: 27. Juni 2015 Ansprechpartnerin Sachsen: Martina Jahn Gymnasium Bürgerwiese Dresden info@gymbw.de Jugend-Redeforum (für Schüler der Schularten Oberschule und Gymnasium aus Sachsen, Thüringen und Brandenburg) Sächsischer Landtag Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden Anmeldung der Schulen: bis 26. September 2014 Termin: 8. November

10 Ministerialblatt des SMK Nr September 2014 Ansprechpartnerin: Helga Kemper c/o Sächsischer Landtag Telefon: helga.kemper@slt.sachsen.de Schülerwettbewerb Demokratisch Handeln (für Schüler aller Klassen- und Jahrgangsstufen, einzeln oder in Gruppen) Förderverein Demokratisch Handeln e. V. Löbstedter Straße Jena im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 30. November 2014 Regionalberater Sachsen: Dr. Wolfgang Wildfeuer wolfgang.wildfeuer@sbi.smk.sachsen.de 3 Sprachliche und literarische Wettbewerbe Bundeswettbewerb Fremdsprachen Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 8 und 9 mit einer Wettbewerbssprache (SOLO 8/9) Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 10 mit zwei Wettbewerbssprachen (SOLO 10+) Kategorie TEAM Schule: Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 6 bis 9 Kategorie TEAM Beruf: Auszubildende und Berufsschüler Bildung & Begabung gemeinnützige GmbH Bundeswettbewerb Fremdsprachen Kortrijker Straße Bonn Anmeldeschluss: 6. Oktober 2014: SOLO und TEAM Schule 28. Februar 2015: TEAM Beruf Abgabe der Arbeiten: 10. Oktober 2014: SOLO 10+ (1. Runde) 15. Februar 2015: TEAM Schule 1. Juni 2015: TEAM Beruf Klausurtag SOLO 8/9 und SOLO 10+ (2. Runde): 21. Januar 2015 Ansprechpartnerin Sachsen: Bärbel Bach Sächsisches Bildungsinstitut Dresdner Straße 78c Radebeul baerbel.bach@sbi.smk.sachsen.de Landesolympiade Fremdsprachen (für Schüler der Klassenstufen 8 und 9 an Oberschulen) Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz Dresden Stufe 1: Wettbewerbe auf regionaler Ebene Stufe 2: Landesolympiade mit Preisverleihung im Mai 2015 Ansprechpartnerin Englisch: Petra Brix brix78@t-online.de Ansprechpartnerin Französisch: Andrea Naumann fbnaumann@web.de Ansprechpartnerin Russisch: Christine Kühn ch.kuehn@aktivi.de Olympiade der sorbischen Sprache (für Schüler der Klassenstufe 6 zweisprachiger deutsch-sorbischer und anderer Schulen in Sachsen und Schulen mit sorbischem Sprachunterricht in Brandenburg) Sorbischer Schulverein e. V. Postplatz Bautzen Termin: Januar 2015 Stufe 1: Feste der sorbischen Sprache und Kultur sowie Sorbisch Wettbewerbe auf Schulebene. Die leistungsstärksten Schüler werden zur zentralen Olympiade delegiert. Stufe 2: 49. Olympiade der sorbischen Sprache am 27. April 2015 im KIEZ Querxenland Seifhennersdorf Ansprechpartnerin: Ludmila Budar Telefon: info@sorbischer-schulverein.de Zeilenweise Lessing. Schüler-Schreibwettbewerb des Lessing-Museums Kamenz (für Schüler aus Sachsen ab Klassenstufe 9 und Schüler aller Lessing-Gymnasien in Deutschland) Lessing-Museum Kamenz Lessing-Platz Kamenz Start:: 1. September November 2014 Auszeichnung: 30. Januar

11 4. September 2014 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Ansprechpartner: Mathias Hanke Telefon: schreibwettbewerb@lessingmuseum.de Vorlesewettbewerb des deutschen Buchhandels (für Schüler der Klassenstufe 6) Börsenverein des Deutschen Buchhandels e. V. Braubachstraße Frankfurt fünfstufig, schulartübergreifend (für Förderschulen gibt es einen eigenen Wettbewerb) Klassenentscheide: ab Oktober 2014 Schulentscheide: November bis Dezember 2014 Einsendeschluss für die Schulsiegermeldung: 15. Dezember 2014 Kreis- beziehungsweise Stadtentscheide: 26. Januar bis 25. Februar 2015 Regionalentscheide: 23. März bis 17. April 2015 Landesausscheid: 11. bis 22. Mai 2015 Bundesfinale: Juni 2015 Telefon: info@vorlesewettbewerb.de 4 Kunst- und Musikwettbewerbe Bundeswettbewerb Treffen junger Autoren (für Kinder und Jugendliche zwischen 11 und 21 Jahren) Bundeswettbewerbe der Berliner Festspiele Schaperstraße Berlin Einzureichen sind: Bewerbungsbogen und Manuskripte Die Jury lädt circa 20 ausgewählte Autor/-innen zum Treffen nach Berlin ein. 15. Juli 2015 Treffen junger Autoren: 19. bis 23. November 2015 Ausschreibung des Fortbildungsprogramms für Pädagogen/ -innen circa September bundeswettbewerbe@berlinerfestspiele.de Blog: Bundeswettbewerb Treffen Junge Musik-Szene (für Solisten, Duos, Bands im Alter von 11 bis 21 Jahre) Bundeswettbewerbe der Berliner Festspiele Schaperstraße Berlin Einzureichen sind: Bewerbungsbogen und CD oder mp3 per oder Upload. Die Jury lädt circa zehn ausgewählte Solisten, Duos oder Bands zum Treffen nach Berlin ein. 31. Juli 2015 Treffen junge Musik-Szene: 11. bis 16. November 2015 Ausschreibung des Fortbildungsprogramms für Pädagogen/ -innen circa September bundeswettbewerbe@berlinerfestspiele.de Blog: Bundeswettbewerb Theatertreffen der Jugend (für jugendliche Theatergruppen: Theater-AGs, DS-Kurse, Jugendtheaterclubs und andere Spielgruppen) Bundeswettbewerbe der Berliner Festspiele Schaperstraße Berlin Einzureichen sind: Bewerbungsbogen und DVD Jury wählt circa 20 Theatergruppen für die Vorauswahl aus. Nach Live-Sichtung lädt die Jury acht ausgewählte Theatergruppen zum Treffen nach Berlin ein. 31. Januar 2015 Theatertreffen der Jugend: 29. Mai bis 6. Juni Ausschreibung des Fortbildungsprogramms für Pädagogen/ -innen circa Februar bundeswettbewerbe@berlinerfestspiele.de Blog: Bundeswettbewerb Tanztreffen der Jugend (für jugendliche Tanzensembles) Bundeswettbewerbe der Berliner Festspiele Schaperstraße Berlin Einzureichen sind: Bewerbungsbogen und DVD Jury wählt circa 12 Tanzensembles für die Vorauswahl aus. Nach Live-Sichtung lädt die Jury 6 bis 8 ausgewählte Tanzproduktionen zum Treffen nach Berlin ein. 31. März

12 Ministerialblatt des SMK Nr September 2014 Tanztreffen der Jugend: 25. September bis 2. Oktober Ausschreibung des Fortbildungsprogramms für Pädagogen/ -innen circa August bundeswettbewerbe@berlinerfestspiele.de Blog: Schulbandwettbewerb Band Clash back to school (Schülerbands der Schularten Förderschule, Oberschule, Gymnasium und berufsbildende Schule mit maximal acht Mitgliedern, von denen mindestens die Hälfte im Alter zwischen 15 und 23 Jahren sein müssen) Sächsisches Staatsministerium für Kultus Kulturlounge Sachsen e. V. Stichwort: Band-Clash Dresdner Straße Leipzig Start: Beginn des Schuljahres, September 2014 Bewerbung: bis 15. Oktober 2014 Regionalausscheide: Januar, Februar 2015 Finale: März 2015 Ansprechpartner: Pierre Eichner Telefon: info@bandclash.de Jugend musiziert (Schüler, Auszubildende, junge Berufstätige und Studierende, die nicht in einer musikalischen Berufsausbildung stehen) Deutscher Musikrat dreistufiger Wettbewerb Anmeldeschluss: 15. November 2014 Regionalwettbewerbe: im Januar 2015 Landeswettbewerb: 20. bis 22. März und 27. bis 29. März 2015 in Stollberg und Thum Bundeswettbewerb: 22. bis 28. Mai 2015 in Hamburg Ansprechpartner in Sachsen: Sächsischer Musikrat Torsten Tannenberg Glashütter Straße101a Dresden Telefon: jumu@saechsischer-musikrat.de Medienwettbewerbe Sächsischer JugendJournalistenPreis (für alle sächsischen Schülerzeitungen, Bewertung nach Schularten) Sächsisches Staatsministerium für Kultus in Kooperation mit der Jugendpresse Sachsen e. V. Lessingstraße Leipzig Start: Februar 2015 Mai 2015 Preisverleihung: 27. Juni 2015, Mediencampus Villa Ida, Leipzig Ansprechpartner: Jugendpresse Sachsen e. V. jps@jugendpresse.de Die besten Zeitungen der Schulartkategorien qualifizieren sich für den Schülerzeitungswettbewerb der Länder. FILM AB! Das sächsische Schülerfilm-Festival (für Schüler aller Schularten) Sächsisches Staatsministerium für Kultus und FILM AB! Sächsisches Schülerfilm-Festival Funkenburgstraße Leipzig 10. Oktober 2014 Festivaltag: 22. November 2014 in der Schaubühne Leipzig Ansprechpartner: Annegret Richter info@schuelerfilmfestival-sachsen.de Medienpädagogischer Preis (für Schüler aller Schularten) Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) Ferdinand-Lassalle-Straße Leipzig 6. Oktober 2014 Finale: 1. Dezember

13 4. September 2014 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Ansprechpartner: Kai-Thorsten Buchele Telefon: kai-thorsten.buchele@slm-online.de VISIONALE LEIPZIG 2014 (für Schüler aller Schularten und Jugendliche bis 26 Jahre) Medienpädagogik e. V. Projektbüro VISIONALE Emil-Fuchs-Straße Leipzig 15. September 2014 (nur Onlinebewerbung; es dürfen Beiträge eingereicht werden, die 2013 und 2014 entstanden) Medienfestival: 16. November 2014 in Leipzig Ansprechpartner: Volker Pankrath Telefon: projektbuero@visionale-leipzig.de 6 Weitere Wettbewerbe Sächsischer Schulpreis (für alle Schulen des Freistaates Sachsen) Sächsisches Staatsministerium für Kultus Der Preis wird alle zwei Jahre vergeben. Ausschreibung: Schuljahresbeginn 2015 November 2015 Ansprechpartnerin: Irina Schenk Sächsisches Staatsministerium für Kultus Telefon: irina.schenk@smk.sachsen.de JUNIOR-Projekt (Schülerfirmen) (Schüler aller Schularten ab Klassenstufe 5) IW JUNIOR gemeinnützige GmbH Georgenstraße Berlin Anmeldeschluss: 17. Oktober 2014 Ansprechpartnerin für Sachsen: Juliane Kriese Telefon: sn@iwkoeln.de Sächsischer Wettbewerb für Schulgarten- und Schulgeländegestaltung (für alle Schulen des Freistaates Sachsen) Sächsisches Staatsministerium für Kultus Wettbewerb in drei Stufen (über zwei Jahre) Motto: AUS GRAU MACHT GRÜN! Bewerbungsschluss für den 9. Wettbewerb: 10. September 2014 Ansprechpartnerin: Barbara Kroll Telefon: sonnenblume.sachsen@gmx.de Landespreis für Heimatforschung (für Schüler aller Schularten in Sachsen) Sächsisches Staatsministerium für Kultus Start: Januar/Februar 2015 Anfang Mai 2015 Preisverleihung: Herbst 2015 Ansprechpartnerin: Petra Herles Telefon: petra.herles@smk.sachsen.de Deutscher Schulpreis (für alle Schularten) Robert-Bosch-Stiftung Bewerbung: bis 15. Oktober 2014 Ansprechpartnerin: Andrea Preußker Telefon: schulpreis@bosch-stiftung.de 153

14 Ministerialblatt des SMK Nr September 2014 Ansprechpartner Sachsen: Dr. Wolfgang Wildfeuer Sächsisches Bildungsinstitut Dresdner Straße 78c Radebeul Telefon: wolfgang.wildfeuer@sbi.smk.sachsen.de Ausschreibung Wettbewerb zum Reformationsjubiläum für sächsische Schülerinnen und Schüler Das wirkt! Martin Luther und die Reformation Anlässlich des 500. Jahrestages des Thesenanschlages von Martin Luther im Jahr 2017 schreiben das Theologisch-Pädagogische Institut der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (TPI) und die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung (SLpB) einen Wettbewerb aus. Inhalte Der Thesenanschlag Martin Luthers veränderte die Kirche, die Politik und die Gesellschaft die Reformation kam unaufhaltsam in Gang. Was haben Martin Luther und andere Männer und Frauen dieser Zeit angestoßen? Was hat sich verändert, was soll sich verändern, bis heute und zukünftig? Wie, wo, wodurch oder wohin wirkt(e) die Reformation, in der Vergangenheit und heute? Auch das Jahresthema der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung, Hier stehe ich, ich kann auch anders. Macht. Religion. Politik, kann als thematische Anregung genutzt werden. Bewerbung Schüler können sich 1. forschend-wissenschaftlich oder 2. forschend-gestaltend mit dem Thema auseinandersetzen. Das Thema kann frei gewählt werden: historisch oder in der heutigen Lebenswelt, für Gemeinde, Stadt, Region oder für Deutschland, Europa und weltweit, für Kirche, Politik oder Gesellschaft, für Kunst, Kultur, Berufsleben oder Wissenschaft, für alle Spuren der Reformation, wo immer sie entdeckt werden. Mehr Informationen dazu unter: Teilnehmer Schülerinnen und Schüler von Oberschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen. Es sind sowohl Einzelbewerbungen, als auch Klassen-, Kurs-, oder Gruppenbewerbungen möglich. Verbindungen zum Fachunterricht Evangelische Religion, Katholische Religion, Ethik, Geschichte, GAW/GR/GK, Kunst und Musik legen sich nahe. Präsentationsformate Schriftliche und digitalisierte Ausarbeitungen, Powerpoint- Präsentationen, Plakate, Exponate/Kunst-Objekte, Collagen, Wort-Bild-Serien, Hörspiel, Theaterstücke, Videos und andere kreative Formen. Dazu erforderlich ist immer ein Arbeitsbericht (circa zwei A 4-Seiten, Papier oder digital). Bewertung Der Wettbewerb hat zwei Stufen. 1. Stufe: Regionalwettbewerbe in vier Regionen Sachsens. Eine Regionaljury aus Lehrkräften, Schülern, Theologen und Gemeindepädagogen nominiert Beiträge für den Landeswettbewerb. 2. Stufe: Landeswettbewerb, die Einsender der nominierten Beiträge werden nach Dresden eingeladen (26. bis 27. Juni 2015). Dabei stellen die Schüler ihre Arbeitsergebnisse in einer 15-minütigen Präsentation vor. Die Landesjury wählt die Preisträger aus. Am Ende der Abschlusspräsentation werden die Preise überreicht. Einsendung der Bewerbungen Termin: 1. August 2014 bis 28. Februar 2015 Per Post: Theologisch-Pädagogisches Institut, Bahnhofstraße 9, Moritzburg Per Mail: info@tpi-moritzburg.de Preise Für jeden Bereich jeweils: 1. Preis 300 EUR und 2. Preis 200 EUR. Außerdem: Ein Sonderpreis Lehrerfortbildung Zum Themenfeld des Wettbewerbs findet eine Lehrerfortbildung statt: 1. Oktober 2014, 9.30 Uhr bis Uhr, Anmeldung: 154

15 4. September 2014 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Ausschreibung Der sachsenweite Schulbandwettbewerb Band Clash back to school 2014/2015 Das Sächsische Staatsministerium für Kultus sowie der Verein KulturLounge e. V. suchen gemeinsam zum neunten Mal die beste Schülerband aus Sachsen. Der Wettbewerb Band Clash back to school ist offen für ein breites Spektrum musikalischer Stilrichtungen von melodischem Rock und Pop über Metal sowie Punk bis hin zu Crossover und HipHop. Der Wettbewerb fördert musikalische Talente wie auch den kommunikativen Austausch der beteiligten Schüler und Schulen untereinander. Interessierte Nachwuchsmusiker können sich bis zum 15. Oktober 2014 mit dem Namen einer Schule zum Wettbewerb anmelden. Aus den Bewerbungen werden per Internet-Voting jeweils fünf Bands für die Teilnahme an den Regionalfinals in Leipzig, Dresden und Zwickau ausgewählt. Eine Fachjury sowie das anwesende Publikum ermitteln daraus die zwei Gewinnerbands, die sich für das Landesfinale am 21. März 2015 in Leipzig qualifizieren. Alle Auftritte werden von Technikern des KulturLounge e. V. betreut und live mitgeschnitten, damit alle Bands aus technischer Sicht die gleichen Voraussetzungen haben. Im Landesfinale können die sechs Finalisten nochmals zeigen, was sie können, bevor wiederum eine Jury den Gewinner des sachsenweiten Schulbandwettbewerbs Band Clash back to school feststellt. Teilnahmebedingungen Zur Teilnahme am Schulbandwettbewerb Band Clash back to school sind zugelassen Schülerbands der Schularten Förderschule, Oberschule, Gymnasium und Berufsbildende Schule; Schülerbands, deren Mitglieder zu mindestens zur Hälfte Schüler im Alter zwischen 15 bis 23 Jahren sind; Schülerbands mit mindestens 20 Minuten Programm und ausschließlich eigenen Texten (keine Coversongs) Schülerbands mit maximal neun Mitgliedern (auch Solokünstler, Duos, Trios... sind zugelassen) Schülerbands, die keinen Plattenvertrag haben und nicht bei der GEMA angemeldet sind Preise Folgende Preise werden vergeben: 1. Preis: eine Tonstudioaufnahme; Titel Local Heroes Sachsen 2. Preis: ein Equipment-Gutschein im Wert von 200 EUR; 3. Preis: ein Equipment-Gutschein im Wert von 150 EUR Bewertung Eine Jury aus einem Vertreter des Veranstalters sowie Fachleuten aus Musik und Kultur ermitteln Sachsens beste Schülerband. Dabei werden folgende Kriterien berücksichtigt: Performance (Bühnenshow, Präsenz); Gesang; Instrumental (Gitarre, Schlagzeug und so weiter); Komposition (Rhythmus, Text); Gesamteindruck (Auftritt). Termine Internet-Voting: 1. Dezember bis 7. Dezember 2014 Regionalfinale Dresden: 23. Januar 2015 Regionalfinale Zwickau: 24. Januar 2015 Regionalfinale Leipzig: 31. Januar 2015 Landesfinale in Leipzig: 21. März 2015 Werk II Halle D. Einsendeschluss für die Bewerbungen ist der 15. Oktober Bis dahin müssen eingegangen sein: Anmeldeformular (auf unter Bewerbung) Bandbeschreibung (Kurzinfo) Bandfoto (digital) 2 3 Songs (CD oder MP3) Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die vollständig und bis zum Einsendeschluss eingegangen sind. Einsendung der Bewerbung Per Post: KulturLounge e. V. Stichwort: Bewerbung Band Clash Dresdner Straße Leipzig Per info@bandclash.de Betreff: Bewerbung Band Clash Weitere Informationen zum Wettbewerb gibt es auf der Homepage Hinzu kommen attraktive Sachpreise für die weiteren Platzierungen. 155

16 Ministerialblatt des SMK Nr September 2014 Abordnungsausschreibung In der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Dresden ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der/des Teamkoordinatorin/Teamkoordinators am Medienpädagogischen Zentrum des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge im Rahmen einer Teilabordnung (vier Tage pro Woche) zu besetzen. Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerber, die bereits in einem unbefristeten Dienst- oder Arbeitsverhältnis im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus stehen. Anforderungsprofil: abgeschlossene pädagogische Hochschulausbildung mit Lehrbefähigung in einem und/oder zwei Fächern mehrjährige schulpraktische Erfahrung umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Medienerziehung und Medienpädagogik Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich moderner Informations- und Kommunikationstechniken Erfahrungen in der Lehrerfortbildung Belastbarkeit, Organisationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Teamfähigkeit Tätigkeitsprofil: Mitwirkung an und Initiierung von schulischen Prozessen unter medienpädagogischen Aspekten Beratung, Schulung, Fortbildung und Begleitung von Bildungsprozessen medienpädagogische Beratung der pädagogischen IT-Koordinatoren und Lehrer bei der Auswahl von Medien und der zugehörigen Technik Mitwirkung an der Planung und Umsetzung von pädagogischen Konzepten zur Vermittlung von Medienkompetenz Durchführung und Koordinierung von Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen Mitwirkung an der Erarbeitung von pädagogischen und technischen Konzeptionen sowie an Medienentwicklungsplänen Bedarfsermittlung, Angebots- und Eignungsrecherche für Unterrichtsmedien Leitung der Beschaffung, Organisation und Bereitstellung des Medien- und Technikbestandes für das Medienpädagogische Zentrum Erschließung und Bewertung von Medien kooperatives Zusammenwirken mit dem Träger des Medienpädagogischen Zentrums und mit den kommunalen Angestellten Es erwartet Sie eine fordernde und interessante Tätigkeit. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen oder Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IV bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Zur angemessenen Berücksichtigung ist ein entsprechender Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen. Der Bewerbung ist eine Zustimmung zur Einsicht in die Personalakte beizulegen. Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 4. Oktober 2014 auf dem Dienstweg zu richten an die: Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Dresden Großenhainer Straße Dresden. 156

17 4. September 2014 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Stellenausschreibungen Stellenauschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des Schulleiterin/Schulleiters an nachfolgend aufgeführten Förderschulen aus: Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Dresden Postfach Dresden Schule Anschrift Schule zur Lernförderung Meißen Max-Dietel-Straße 18a Meißen Johann-Friedrich-Jencke-Schule Dresden, Schule für Hörgeschädigte Förderzentrum Maxim-Gorki-Straße Dresden Förderschulzentrum Oberes Osterzgebirge Schulstraße Dippoldiswalde Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L) A 15 /vergleichbare EntgGr. A 15/vergleichbare EntgGr. A 15/vergleichbare EntgGr. besetzbar ab nächstmöglicher Zeitpunkt nächstmöglicher Zeitpunkt nächstmöglicher Zeitpunkt Voraussetzungen sind: Hochschulabschluss auf dem Gebiet der Sonderpädagogik oder Fach- beziehungsweise Hochschulausbildung mit Zusatzqualifikation Sonderpädagogik und Lehrbefähigung, ansonsten unbefristete Lehrerlaubnis, mehrjährige Lehrtätigkeit. Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung, Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis 2. Oktober 2014 auf dem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter de/629.htm?id=181) 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 157

18 Ministerialblatt des SMK Nr September 2014 Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des Schulleiterin/Schulleiters an nachfolgend aufgeführten Grundschulen aus: Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Dresden Postfach Dresden Schule Anschrift Grundschule Raußlitz Hermann-Schaeffer-Straße Nossen Grundschule Lommatzsch Kirchplatz Lommatzsch 120. Grundschule Dresden Am Geberbach Trattendorfer Straße Dresden Grundschule Kötzschenbroda Harmoniestraße Radebeul 1. Grundschule Großenhain Franz-Schubert-Allee Großenhain 91. Grundschule Am Sand Bernard-Shaw-Straße Dresden Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L) A 13/vergleichbare EntgGr. A 13 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. A 13 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. besetzbar ab nächstmöglicher Zeitpunkt nächstmöglicher Zeitpunkt nächstmöglicher Zeitpunkt A 13 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. Februar 2015 A 13/vergleichbare EntgGr. 1. August 2015 A 13 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2015 Voraussetzungen sind: Hochschulabschluss für das Lehramt an Grundschulen beziehungsweise Fachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen mit entsprechender Lehrbefähigung in Deutsch, Mathematik und einem Wahlfach, mehrjährige Lehrtätigkeit. Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung, Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis 2. Oktober 2014 auf dem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter de/629.htm?id=181) 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 158

19 4. September 2014 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des Schulleiterin/Schulleiters an nachfolgend aufgeführter Oberschule aus: Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Dresden Postfach Dresden Schule Anschrift Oberschule Am Merzdorfer Park Riesa Merzdorfer Straße Riesa Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L) A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. besetzbar ab nächstmöglicher Zeitpunkt Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerber, die bereits in einem unbefristeten Dienst- oder Anstellungsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen stehen. Voraussetzungen sind: Hochschulabschluss im pädagogischen Bereich mit Lehrbefähigung in zwei anerkannten Unterrichtsfächern der Mittelschule, mehrjährige Lehrtätigkeit. Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftefortbildung, Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis 2. Oktober 2014 auf dem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter de/629.htm?id=181) 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweise über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 159

20 Ministerialblatt des SMK Nr September 2014 Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des Schulleiterin/Schulleiters an nachfolgendem Gymnasium aus: Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Dresden Postfach Dresden Schule Anschrift Hans-Erlwein-Gymnasium Dresden Boxberger Straße Dresden Stellenbewertung bis besetzbar ab (SächsBesO/TV-L) A 16/vergleichbare EntgGr. 1. August 2015 Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerber, die bereits in einem unbefristeten Dienst- oder Anstellungsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen stehen. Voraussetzungen sind: Hochschulausbildung im pädagogischen Bereich mit Lehrbefähigung in zwei anerkannten Unterrichtsfächern des Gymnasiums, mehrjährige Lehrtätigkeit. Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung, Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis 2. Oktober 2014 auf dem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter de/629.htm?id=181) 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 160

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

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