1.1 Die Zentralbibliothek des Heinrich-Braun-Krankenhauses besteht aus der Medizinischen Fachbibliothek und der Patientenbibliothek.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "1.1 Die Zentralbibliothek des Heinrich-Braun-Krankenhauses besteht aus der Medizinischen Fachbibliothek und der Patientenbibliothek."

Transkript

1 Benutzungsordnung der Zentralbibliothek (Medizinische Fachbibliothek/Patientenbibliothek) am Heinrich-Braun-Krankenhaus Zwickau, Städtisches Klinikum Zwickau, Karl-Keil-Str ALLGEMEINES 1.1 Die Zentralbibliothek des Heinrich-Braun-Krankenhauses besteht aus der Medizinischen Fachbibliothek und der Patientenbibliothek Die Medizinische Fachbibliothek ist eine wissenschaftliche Fachbibliothek mit eingeschränkter Öffentlichkeit, die Ausleihmöglichkeiten betreffend, und einem schwerpunktmäßig auf medizinische Literatur ausgerichteten Bestand, der sich aus dem Freihand-, Magazin- und Handbibliotheksbestand einzelner Kliniken zusammensetzt und zentral nachgewiesen ist. Ihre Aufgabe ist es, sowohl an der Befriedigung des Informationsbedarfes der Mitarbeiter des Hauses, der sich aus ihrer beruflichen Tätigkeit ergibt, mitzuwirken, als auch der Verpflichtung als Bibliothek eines Akademischen Lehrkrankenhauses gerecht zu werden und den ÄiP und ÄiW den schnellstmöglichen und umfassenden Zugriff auf ausbildungsrelevante Literatur zu ermöglichen Die Patientenbibliothek ist eine Allgemeinbibliothek, die der Förderung des Genesungsprozesses und der kulturellen Betreuung der Patienten des Krankenhauses dient. Sie kann ebenfalls von Mitarbeitern genutzt werden. 1.2 Die Benutzung erfolgt auf öffentlich-rechtlicher Basis. 2 BENUTZUNG 2.1 Die Benutzung der Bibliotheksbestände ist kostenlos. Entgelte für besondere Leistungen sowie Versäumnisentgelte und Mahngebühren werden nach dem Entgelttarif in der jeweils gültigen Fassung erhoben (Anlage). 2.2 Die Inanspruchnahme von Informationsleistungen (Recherchen im Internet und auf CD-ROM u.a.) ist für die Mitarbeiter des Krankenhauses kostenlos. Bei Nutzern aus dem Territorium wird eine Schutzgebühr erhoben (s. Entgelttarif). 2.3 INTERNET-Nutzung Eingetragene Nutzer erhalten im Rahmen der eingeschränkten Öffentlichkeit während der Öffnungszeiten zum Zweck der Recherche bzw. Informationsbeschaffung täglich längstens eine Stunde Zugang zum Internet. Der Nachweis ist durch Eintragung ins Nutzerbuch zu führen. Es sind Handlungen zu unterlassen, die - gegen deutsches Recht verstoßen und/oder - dazu angetan sind, dem Ansehen des Städtischen Klinikums zu schaden und/oder - in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem beantragten Vorhaben stehen. 2.4 Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.

2 3 ANMELDUNG 3.1 Bei erstmaliger Benutzung ist der Personalausweis vorzulegen. Jeder Benutzer erhält die Benutzungsordnung zur Kenntnis und erkennt ihre Bestimmungen mit seiner Unterschrift auf der Anmeldekarte an. 3.2 Veränderungen der persönlichen Daten sind der Bibliothek umgehend mitzuteilen. 4 BENUTZUNGSBERECHTIGUNG 4.1 Benutzungsberechtigt sind: - die Mitarbeiter des Krankenhauses - Ärzte und Personen anderer Berufsgruppen, die zur Aus-, Weiter- und Fortbildung am Heinrich-Braun-Krankenhaus tätig sind - Schülerinnen und Schüler der Medizinischen Berufsfachschule - Patienten 4.2 Personen und Institutionen aus dem Territorium sind, die Ausleihe betreffend, bedingt benutzungsberechtigt, d.h. Ausleihen können zu Gunsten der Mitarbeiter des Krankenhauses eingeschränkt werden (z.b. nur Lesesaalbenutzung, keine Teilnahme an Zeitschriftenumläufen u.a.). 5 AUSLEIHE, VERLÄNGERUNG, VORBESTELLUNG, RÜCKGABE 5.1 Die Benutzung der Bibliotheksbestände kann in der Bibliothek oder durch Ausleihen außer Haus erfolgen. Patienten dürfen Fachliteratur nur im Lesesaal einsehen. Die Leitung der Bibliothek kann Ausleih- oder Nutzungsbeschränkungen erlassen. Fernleihanforderungen haben im Zuge der Gegenseitigkeit Vorrang. Patienten dürfen ausgeliehene Medien nicht mit nach Hause nehmen. 5.2 Die Bibliotheksmitarbeiter unterstützen die Benutzer durch Beratung, Auskunft und Information. 5.3 Lesesaalbestände, die als nicht verleihbar deklariert sind, können bis zum nächsten Tag oder über das Wochenende ausgeliehen werden. Bücher und Zeitschriftenbände, die älter als 100 Jahre sind, werden prinzipiell nicht ausgeliehen. 5.4 Die Leihfrist beträgt für Bücher grundsätzlich 4 Wochen, für Zeitschriften 2 Wochen. In begründeten Fällen kann von der Bibliothek vor der Ausleihe eine abweichende Leihfrist festgelegt werden.

3 5.5 Die Leihfrist kann auf Antrag des Benutzers vor Ablauf des Termins persönlich, schriftlich oder telefonisch bis zu 4 bzw. 2 Wochen verlängert werden, wenn keine Vormerkung registriert ist. Auf Verlangen sind die entliehenen Medien vorzulegen. 5.6 Vorbestellungen sind möglich. 5.7 Werden Medien benötigt, die sich nicht im Bestand der Bibliothek befinden, können diese nach den geltenden Bestimmungen der Leihverkehrsordnung der deutschen Bibliotheken beschafft werden (Fernleihe). Für deren Nutzung gelten zusätzlich die Nutzungsbestimmungen der entsendenden Bibliothek. Fernleihbestellungen sind kostenpflichtig und für alle Bibliotheksnutzer möglich. 5.8 Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es den Mitarbeitern der Bibliothek untersagt, Auskünfte über persönliche Daten der Leser oder über von ihnen entliehene Medien zu erteilen. 5.9 Entliehene Medien werden am jeweiligen Standort, von dem aus sie entliehen wurden, zurückgegeben Benutzer können Erwerbungsvorschläge unterbreiten, die nach Unterschrift des Klinik-, Instituts- bzw. Abteilungsleiters zur Genehmigung an die Krankenhausleitung weitergegeben werden Reprographische Leistungen werden nur im Rahmen der Fernleihe erbracht. Den Nutzern der Bibliothek steht ein Münzkopiergerät zur Verfügung Bei EDV-gestützter Ausleihe quittiert der Entleiher die erhaltenen Medien nicht. Im Falle von Differenzen zwischen Benutzer und Bibliothek gilt die Eintragung im EDV- System als Rechtsgrundlage Patienten geben die ausgeliehenen Bücher in der Bibliothek ab oder hinterlassen sie bei der Stationsschwester, wenn keine anderweitigen Regelungen getroffen werden. Die Rückgabe erfolgt ohne Quittung an die/den Entleihende/n Die Bibliothek ist berechtigt, in dringenden Fällen die ausgeliehenen Medien vor Ablauf der Leihfrist zurückzufordern. 6 LEIHFRISTÜBERSCHREITUNG, MAHNUNG 6.1 Bei Überschreitung der Leihfrist werden Versäumnisgebühren erhoben. Bei geringfügiger Überschreitung (1 Woche) kann die Bibliothek darauf verzichten. Mitarbeitern des Heinrich-Braun-Krankenhauses werden Versäumnisgebühren erst nach der dritten Mahnung vom Beginn der Leihfristüberschreitung an berechnet, Territorialnutzern sofort.

4 6.2 Werden Medien trotz dreimaliger Mahnung nicht zurückgegeben, wird ein Wertersatz in Rechnung gestellt, der sich aus Wiederbeschaffungspreis plus Einarbeitungsgebühr zusammensetzt. Die Mahnung der Medien erfolgt durch die Bibliothek. Der Einzug der Gebühren nach einer gebührenpflichtigen Mahnung erfolgt lt. Entgelttarif durch die Abt. Finanzen. 6.3 Die Leitung der Bibliothek kann die Entscheidung über die Ausleihe weiterer Medien von der Rückgabe angemahnter Medien sowie von der Erfüllung bestehender Zahlungsverpflichtungen abhängig machen. 7 PFLICHTEN DER BENUTZER 7.1 Die Benutzer sind verpflichtet, Medien und Einrichtungen der Bibliothek pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung zu schützen. Bei Ausleihen hat der Nutzer den Zustand und die Vollständigkeit der Medien zu prüfen und sichtbare Mängel sofort, andere Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung der Bibliothek anzuzeigen. 7.2 Ton- und Bildträger dürfen nur auf handelsüblichen Geräten und unter den von den Herstellerfirmen vorgeschriebenen technischen Voraussetzungen abgespielt werden. Der Benutzer haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts. 8 SCHADENERSATZ 8.1 Für den Verlust oder die Beschädigung von Bibliotheksgut während der Nutzung hat der Benutzer vollen Ersatz zu leisten, auch wenn ihn kein Verschulden trifft. 8.2 Bei Verlust ist der Benutzer zum Ersatz der Medieneinheit einschließlich der Aufwendungen verpflichtet, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Wird verlorengemeldetes Bibliotheksgut nachträglich zurückgegeben, so hat der Benutzer Anspruch auf Übergabe des Ersatzexemplares. 9 HAFTUNG DER BIBLIOTHEK 9.1 Die Bibliothek kann verlangen, dass die Benutzer ihre Garderobe und andere mitgebrachte Sachen (z. B. Taschen) während der Lesesaalnutzung in Schließfächern aufbewahren. 9.2 Die Bibliothek haftet für den Verlust oder die Beschädigung der in den Schließfächern deponierten Sachen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit....

5 10 AUSSCHLUSS VON DER BENUTZUNG Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung verstoßen, können von der Benutzung ausgeschlossen werden. 11 GELTUNGSBEREICH Diese Benutzungsordnung gilt für alle Benutzer/innen der Zentralbibliothek (Medizinische Fachbibliothek/Patientenbibliothek). 12 INKRAFTTRETEN Diese Benutzungsordnung gilt ab Anlage Entgelttarif 1. Versäumnisgebühren bei Büchern und Zeitschriften: - für die 1. begonnene Woche nach Rückgabetermin/Medieneinheit - 0,25 EUR - für die 2. begonnene Woche nach Rückgabetermin/Medieneinheit - 0,50 EUR - für jede weitere Woche pro Medieneinheit - 1,-- EUR - Höchstgrenze pro Medieneinheit - 7,-- EUR 2. Bearbeitungsgebühr: a) Mahnungen - 1. Mahnung - Porto plus 0,50 EUR - 2. Mahnung - Porto plus 1,-- EUR - 3. Mahnung - Porto plus 2,50 EUR b) Erstellung Ersatz-Benutzerausweis - 5,-- EUR 3. Beschädigung und Verlust: Verwaltungsaufwand für die beim Benutzer abhanden gekommene oder beschädigte Medieneinheit zuzüglich Kosten für Reparatur oder Ersatzbeschaffung des Originals bzw. für Anfertigung von Kopien. Wertausgleich kann gefordert werden. - 10,-- EUR

6 4. Schutzgebühr für Recherchen: ab 10 nachgewiesenen Literaturstellen (Abstract)/ausgedruckten Titel - 0,50 EUR 5. Anfallende Kosten für mutwillige, vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung, Beschmutzung oder Verlust von Bibliotheksausstattungen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. 6. Sonderleistung Fernleihe (überregionaler Leihverkehr): - 1 bis 3 Leihschein/e - 0,60 EUR

7

Benutzungsordnung der Gemeindebibliothek Kreischa

Benutzungsordnung der Gemeindebibliothek Kreischa Benutzungsordnung der Gemeindebibliothek Kreischa Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Kreischa hat in seiner Sitzung am 10.04.2002 folgende Benutzungsordnung für die Gemeindebibliothek Kreischa beschlossen:

Mehr

Kreis- und Stadt- Bibliothek

Kreis- und Stadt- Bibliothek Kreis- und Stadt- Bibliothek Marienplatz 2 84130 Dingolfing Tel.: 08731 / 48 47 Fax: 08731 / 39 75 49 E-Mail: info@bibliothek-dingolfing.de www.bibliothek-dingolfing.de Öffnungszeiten: Dienstag Freitag

Mehr

Vorläufige Gebühren- und Entgeltordnung der Hochschulbibliothek der HTWK Leipzig

Vorläufige Gebühren- und Entgeltordnung der Hochschulbibliothek der HTWK Leipzig Vorläufige Gebühren- und Entgeltordnung der Hochschulbibliothek der HTWK Leipzig 1 Benutzungsgebühren und Auslagen der Hochschulbibliothek (1) Die Benutzung der Bibliothek ist grundsätzlich gebührenfrei.

Mehr

Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Bad Vilbel

Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Bad Vilbel Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Bad Vilbel 1 Allgemeines (1) Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Bad Vilbel. Sie dient der allgemeinen Information, der kulturellen und

Mehr

StadtbüchereiS 184. Satzung für die Stadtbücherei Marktredwitz

StadtbüchereiS 184. Satzung für die Stadtbücherei Marktredwitz Satzung für die Stadtbücherei Marktredwitz StadtbüchereiS Vom 24.03.1997 (Amtsblatt der Stadt Marktredwitz Nr. 4 vom 30.04.1997), zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 21.12.2005 (Amtsblatt der

Mehr

über die Benutzung der Stadtbibliothek der Stadt Lingen (Ems)

über die Benutzung der Stadtbibliothek der Stadt Lingen (Ems) ORL 1 über die Benutzung der Stadtbibliothek der Stadt Lingen (Ems) in der Fassung vom 31.10.2013, zuletzt geändert am 15.10.2015 Inhalt Seite 1 Benutzungsberechtigung... 2 2 Benutzerausweis... 2 3 Leihfristen...

Mehr

Satzung. über die Benutzung der Büchereien der Gemeinde Rosengarten und über die Erhebung von Gebühren (Büchereibenutzungs- und -gebührensatzung)

Satzung. über die Benutzung der Büchereien der Gemeinde Rosengarten und über die Erhebung von Gebühren (Büchereibenutzungs- und -gebührensatzung) Satzung über die Benutzung der Büchereien der Gemeinde Rosengarten und über die Erhebung von Gebühren (Büchereibenutzungs- und -gebührensatzung) Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Grimma

Öffentliche Bekanntmachung der Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Grimma Öffentliche Bekanntmachung der Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Grimma 1 Allgemeines (1) Die Stadtbibliothek Johann Gottfried Seume, ihre Stadtteilbibliothek in Nerchau und ihre Ausleihstellen in

Mehr

Benutzungsordnung. und Gebührenverzeichnis. der Stadtbücherei Winnenden

Benutzungsordnung. und Gebührenverzeichnis. der Stadtbücherei Winnenden Benutzungsordnung und Gebührenverzeichnis der Stadtbücherei Winnenden Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 589/698), zuletzt geändert am 14.02.2006

Mehr

GEMEINDE GEMMINGEN Landkreis Heilbronn. Inhaltsverzeichnis

GEMEINDE GEMMINGEN Landkreis Heilbronn. Inhaltsverzeichnis GEMEINDE GEMMINGEN Landkreis Heilbronn Satzung über die Benutzungsordnung der Bücherei Gemmingen () Vom 21. Februar 2002. Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINES 2 BENUTZER 3 BENUTZUNGSERLAUBNIS 4 AUSLEIHE 5

Mehr

Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Suhl

Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Suhl Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Suhl vom 16.02.2016 veröffentlicht am 31.03.2016 Auf Grund der 2, 14 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) vom 28.

Mehr

STADT BAD SCHWARTAU 302 SAMMLUNG DES ORTSRECHTS STAND: 01/2013

STADT BAD SCHWARTAU 302 SAMMLUNG DES ORTSRECHTS STAND: 01/2013 Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Bad Schwartau Auf Grund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBL. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch

Mehr

Satzung zur Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Niesky

Satzung zur Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Niesky Satzung zur Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Niesky Präambel Auf Grund von 4 (1) SächsGemO hat der Stadtrat der Stadt Niesky in seiner Sitzung am 03. November 2003 folgende Satzung beschlossen: 1

Mehr

Benutzungsordnung. für die Stadtbibliothek Ettlingen. (Benutzungsordnung Stadtbibliothek) Inhaltsverzeichnis

Benutzungsordnung. für die Stadtbibliothek Ettlingen. (Benutzungsordnung Stadtbibliothek) Inhaltsverzeichnis Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek Ettlingen () Inhaltsverzeichnis 1 Einrichtung der Stadtbibliothek... 2 2 Benutzerkreis... 2 3 Benutzerverhältnis... 2 4 Anmeldung... 2 5 Datenschutz... 2 6 Bibliotheksausweis...

Mehr

Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei Zirndorf vom i. d. F. vom

Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei Zirndorf vom i. d. F. vom Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei Zirndorf vom 12.11.1979 i. d. F. vom 23.10.2008 Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), (BayRS 2020-1-1-I),

Mehr

Bibliothek im Bürgerhaus. Benutzungsordnung. Gebührenordnung. vom

Bibliothek im Bürgerhaus. Benutzungsordnung. Gebührenordnung. vom Bibliothek im Bürgerhaus Benutzungsordnung Gebührenordnung vom 01.03.2011 Bibliothek Schwieberdingen Bürgerhaus Bahnhofstr. 14 71701 Schwieberdingen Tel.: 07150-305250 Mail: bibliothek@schwieberdingen.de

Mehr

Benutzungsordnung für die Marktbücherei St. Martin Eggolsheim. vom

Benutzungsordnung für die Marktbücherei St. Martin Eggolsheim. vom 028/54 S.1 Benutzungsordnung für die Marktbücherei St. Martin Eggolsheim vom 26.02.2008 in Kraft getreten am 01.04.2008 (Amtsblatt vom 10.04.2008 Nr. 7) in der zur Zeit gültigen Fassung einschließlich

Mehr

STADT LEER (OSTFRIESLAND)

STADT LEER (OSTFRIESLAND) STADT LEER (OSTFRIESLAND) Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Leer (Ostfriesland) Stand: 1. Januar 2014 2 Inhalt 1 Allgemeines... 3 2 Benutzerkreis... 3 3 Anmeldung... 3 4 Benutzerausweis...

Mehr

Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Baden

Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Baden Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Baden Vom 9. Juni 2008 Stand:. Juni 204 Kurztitel: Stadtbibliothek Zuständige Abteilung: Stadtbibliothek Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Baden Vom 9. Juni 2008

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung der Bibliothek der Stadt Hagenow

Benutzungs- und Gebührensatzung der Bibliothek der Stadt Hagenow Benutzungs- und Gebührensatzung der Bibliothek der Stadt Hagenow Auf Grund des 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M- V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. S. 777) in Verbindung mit den

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Brunsbüttel für die Stadtbücherei

Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Brunsbüttel für die Stadtbücherei Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Brunsbüttel für die Stadtbücherei Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Templin

Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Templin Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Templin $OOJHPHLQHV (1) Die Stadtbibliothek Templin ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Templin. (2) Jedermann ist im Rahmen dieser Benutzungs-

Mehr

Satzung. der Stadt Montabaur über die Benutzung der Bücherei der Stadt Montabaur (Stadtbibliothek) vom

Satzung. der Stadt Montabaur über die Benutzung der Bücherei der Stadt Montabaur (Stadtbibliothek) vom Satzung der Stadt Montabaur über die Benutzung der Bücherei der Stadt Montabaur (Stadtbibliothek) vom 23.04.2012 Der Stadtrat der Stadt Montabaur hat in seiner Sitzung am 19.04.2012 gemäß 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung. der Stadtbibliothek Paderborn vom 02.02.2006. (gültig bis 31.07.2010)

Benutzungs- und Gebührensatzung. der Stadtbibliothek Paderborn vom 02.02.2006. (gültig bis 31.07.2010) Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek Paderborn vom 02.02.2006 (gültig bis 31.07.2010) Aufgrund 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) und

Mehr

Benutzungsordnung. der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm. vom 30.06.1998

Benutzungsordnung. der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm. vom 30.06.1998 Benutzungsordnung der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm vom 30.06.1998 Vorbemerkung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.04.1998 aufgrund des

Mehr

Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung der Gemeindebücherei Roßla. Präambel

Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung der Gemeindebücherei Roßla. Präambel Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung der Gemeindebücherei Roßla Präambel Gemäß der 6 und 44 der GO-LSA vom 05. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568) zuletzt geändert durch Art. 1 des Kommunalrechtsänderungsgesetzes

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bibliothek der Stadt Waltershausen

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bibliothek der Stadt Waltershausen Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bibliothek der Stadt Waltershausen 1 Allgemeines Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Waltershausen. 2 Entgelte Die Benutzung der Stadtbibliothek

Mehr

Gebühren- und Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Detmold vom 12. Dezember 1996

Gebühren- und Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Detmold vom 12. Dezember 1996 Gebühren- und Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Detmold vom 12. Dezember 1996 (zuletzt geändert durch 7. Änderungssatzung vom 16.12.2010) öffentlich bekannt gemacht: 27.12.2010 gültig seit: 01.01.2011

Mehr

SATZUNG DER STADT GUBEN. über die Benutzung der Stadtbibliothek

SATZUNG DER STADT GUBEN. über die Benutzung der Stadtbibliothek SATZUNG DER STADT GUBEN über die Benutzung der Stadtbibliothek 2 Aufgrund der 5, 35 Abs. 2 Nr. 10 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl.

Mehr

Bibliotheksund. Informationszentrum. Benutzungs-, Gebühren- und Hausordnung für das Bibliotheks- und Informationszentrum in Haßfurt

Bibliotheksund. Informationszentrum. Benutzungs-, Gebühren- und Hausordnung für das Bibliotheks- und Informationszentrum in Haßfurt Bibliotheksund Informationszentrum Benutzungs-, Gebühren- und Hausordnung für das Bibliotheks- und Informationszentrum in Haßfurt - 2-1. Allgemeines Das Bibliotheks- und Informationszentrum ist eine gemeinnützige

Mehr

Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Dübendorf. 1. Januar 2015

Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Dübendorf. 1. Januar 2015 Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Dübendorf 1. Januar 2015 0 Inhaltsverzeichnis 1. 2. 3. 4. 5. 6. Mitgliedschaft... 1 Ausleihe... 1 Internet/Computer Arbeitsstationen... 2 Haftung... 2 Beschränkung

Mehr

Benutzungsordnung. Stadtbücherei Geesthacht neu kompetent vielseitig

Benutzungsordnung. Stadtbücherei Geesthacht neu kompetent vielseitig Benutzungsordnung Stadtbücherei Geesthacht neu kompetent vielseitig Benutzungsordnung für die Stadtbücherei der Stadt Geesthacht Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig- Holstein, des 45 des Landesverwaltungsgesetzes

Mehr

Stadt Laupheim. Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek

Stadt Laupheim. Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek Stadt Laupheim Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat

Mehr

Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Wilsdruff

Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Wilsdruff Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Wilsdruff 1 Allgemeines (1) Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Wilsdruff. (2) Jedermann kann die Stadtbibliothek auf öffentlichrechtlicher

Mehr

Ortsrecht der Gemeinde Timmendorfer Strand 1.8 Benutzungs- und Gebührensatzung für die Gemeindebücherei Timmendorfer Strand

Ortsrecht der Gemeinde Timmendorfer Strand 1.8 Benutzungs- und Gebührensatzung für die Gemeindebücherei Timmendorfer Strand Benutzungs- und Gebührensatzung für die Gemeindebücherei Timmendorfer Strand vom 25. Juni 2004 in Kraft getreten am 01. Juli 2004 1 1.8 Ortsrecht der Gemeinde Timmendorfer Strand Benutzungs- und Gebührensatzung

Mehr

t. Die Bibliothek ist eine öffentliche Einrichtung des Fühmann LitBeg e.v..

t. Die Bibliothek ist eine öffentliche Einrichtung des Fühmann LitBeg e.v.. Benutzungsordnung der Bibliothek Märkisch Buchh olz I Fühmann-Lesestube Der,,Franz Fühmann Literatur- und Begegnungszentrum Märkisch Buchholz e.y." (nachfolgend kurz:,,fühmann LitBeg e.v.") hat in seiner

Mehr

Hamburger Lehrerbibliothek Bibliothek des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung

Hamburger Lehrerbibliothek Bibliothek des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburger Lehrerbibliothek Bibliothek des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung Felix-Dahn-Str. 3 20357 Hamburg Tel.: 428 842-842 Benutzungsordnung 1. Allgemeines 1.1 Aufgaben Die Bibliothek

Mehr

Satzung über die Nutzung der Bibliothek der Stadt Mittweida

Satzung über die Nutzung der Bibliothek der Stadt Mittweida Satzung über die Nutzung der Bibliothek der Stadt Mittweida Vom 27.03.2008 Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat auf Grund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Bekanntmachung

Mehr

Anlage ( 1): Verwaltungskostenverzeichnis (Gebühren und Auslagen)

Anlage ( 1): Verwaltungskostenverzeichnis (Gebühren und Auslagen) Anlage ( 1): Verwaltungskostenverzeichnis (en und Auslagen) Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage 1 Mahnung je Medieneinheit 1.1 Erste Mahnung 1,50 1.2 Zweite Mahnung 2,50 1.3 Dritte Mahnung 4 1.4 Botengang

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Rendsburg

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Rendsburg Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Rendsburg I/3-3 Seite 1 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert

Mehr

Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Gemeindebücherei Stockelsdorf

Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Gemeindebücherei Stockelsdorf Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Gemeindebücherei Stockelsdorf Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. S. 57), in

Mehr

Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über die Benutzung der Stadtbücherei (Benutzungsordnung)

Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über die Benutzung der Stadtbücherei (Benutzungsordnung) Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über die Benutzung der Stadtbücherei (Benutzungsordnung) Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI.

Mehr

Benutzungsordnung. 1 Benutzung

Benutzungsordnung. 1 Benutzung Benutzungsordnung Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 08.05.2013 gemäß 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in

Mehr

Stadtbibliothek Bad Homburg v. d. Höhe Benutzungsordnung

Stadtbibliothek Bad Homburg v. d. Höhe Benutzungsordnung Stadtbibliothek Bad Homburg v. d. Höhe Benutzungsordnung 1 Allgemeines Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe. Sie dient dem allgemeinen Bildungsinteresse,

Mehr

Bibliothekssatzung- Satzung der Großen Kreisstadt Crimmitschau über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren der Stadtbibliothek

Bibliothekssatzung- Satzung der Großen Kreisstadt Crimmitschau über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren der Stadtbibliothek vom 15.12.2003 (veröffentlicht im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Crimmitschau Nr.26a vom 30.12.2003) 1 Allgemeines Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche kulturelle Einrichtung, die von der Großen Kreisstadt

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für die öffentliche Bibliothek der Stadt Coswig (Anhalt)

Benutzungs- und Gebührensatzung für die öffentliche Bibliothek der Stadt Coswig (Anhalt) Benutzungs- und Gebührensatzung für die öffentliche Bibliothek der Stadt Coswig (Anhalt) Präambel Aufgrund der 6, 8 und 44 (3) Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung

Mehr

Benutzungsordnung der Bibliothek der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland und des Lehrinstitut für Gesundheitsberufe der SHG

Benutzungsordnung der Bibliothek der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland und des Lehrinstitut für Gesundheitsberufe der SHG LEHRINSTITUT FÜR GESUNDHEITSBERUFE Benutzungsordnung der Bibliothek der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland und des Lehrinstitut für Gesundheitsberufe der SHG Zweck und Aufgaben der

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei der Stadt Gifhorn

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei der Stadt Gifhorn Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei der Stadt Gifhorn Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung und der 1, 2, 4 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Benutzungsordnung für die Öffentliche Bibliothek Großbeeren

Benutzungsordnung für die Öffentliche Bibliothek Großbeeren Benutzungsordnung für die Öffentliche Bibliothek Großbeeren 1 Allgemeines Die Öffentliche Bibliothek Großbeeren (nachfolgend ÖB Großbeeren) ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Großbeeren. Sie

Mehr

Grundsätze. Ausleihkarte

Grundsätze. Ausleihkarte Gebührenordnung für die Universitäts~ und Landesbibliothek Düsseldorf Vom 04.02.201 O Auf Grund des 5 Absatz 1 der Verordnung Ober die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben an den Hochschulen

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Oberhausen vom

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Oberhausen vom Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Oberhausen vom 18.12.2012 1 Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung vom 17.12.2012 folgende Benutzungs- und Entgeltordnung beschlossen:

Mehr

Satzung über die Benutzung der STADT.BIBLIOTHEK.BERGHEIM vom

Satzung über die Benutzung der STADT.BIBLIOTHEK.BERGHEIM vom 1 Satzung über die Benutzung der STADT.BIBLIOTHEK.BERGHEIM vom 15.07.2009 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 25.06.2015 gemäß Ratsbeschluss vom 22.06.2015, in Kraft getreten am 05.07.2015 Der Rat

Mehr

Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen. S a t z u n g. über die Benutzung der Stadtbibliothek

Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen. S a t z u n g. über die Benutzung der Stadtbibliothek Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen S a t z u n g über die Benutzung der Stadtbibliothek vom 27.06.1984, geändert am 14.11.1990, 23.09.1992, 31.03.1993, 04.12.1996, 16.12.1997, 13.12.2000, 18.07.2001;

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bibliothek der Gemeinde Seiffen

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bibliothek der Gemeinde Seiffen Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bibliothek der Gemeinde Seiffen 1 ALLGEMEINES Die Bibliothek Seiffen ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Seiffen. Diese Einrichtung dient der Bildung,

Mehr

Die Wiedergabe als PDF-Datei im WWW erfolgt ohne Gewähr für Aktualität und Freiheit von Wiedergabefehlern.

Die Wiedergabe als PDF-Datei im WWW erfolgt ohne Gewähr für Aktualität und Freiheit von Wiedergabefehlern. Thüringer Verwaltungskostenordnung für die Hochschulbibliotheken Vom 16. April 2002 Die amtliche Veröffentlichung dieser Verordnung erfolgte in GVBl. S. 204 (2002). Die Wiedergabe als PDF-Datei im WWW

Mehr

Benutzungsordnung. für die öffentliche Bibliothek der Stadt Mechernich. vom 25.3.1998 i.d.f. der 1. Änderung vom 19.12.2001

Benutzungsordnung. für die öffentliche Bibliothek der Stadt Mechernich. vom 25.3.1998 i.d.f. der 1. Änderung vom 19.12.2001 Benutzungsordnung für die öffentliche Bibliothek der Stadt Mechernich vom 25.3.1998 i.d.f. der 1. Änderung vom 19.12.2001 Aufgrund der 7, 8 und 41 (1) Satz 2, Ziffer f der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Benutzungsordnung für die Stadtbücherei der Stadt Geesthacht

Benutzungsordnung für die Stadtbücherei der Stadt Geesthacht Benutzungsordnung für die Stadtbücherei der Stadt Geesthacht Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, des 45 des Landesverwaltungsgesetzes und der 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Mülheim an der Ruhr, Laufende Nummer: 07/2016

Mülheim an der Ruhr, Laufende Nummer: 07/2016 Mülheim an der Ruhr, 13.04.2016 Laufende Nummer: 07/2016 Ordnung über die Ausleihe von elektronischen Geräten der Hochschulbibliothek der Hochschule Ruhr West Herausgegeben von der Präsidentin der Hochschule

Mehr

STADTBÜCHEREI MARKTBREIT

STADTBÜCHEREI MARKTBREIT STADT MARKTBREIT BENUTZUNGS-, GEBÜHREN- UND HAUSORDNUNG FÜR DIE STADTBÜCHEREI MARKTBREIT Stand: Dezember 2012 - 2-1. Allgemeines Die Stadtbücherei ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung der Stadt

Mehr

STADT. GR-Beschluss: 04.05.2015 TOP/lfd. Nr.: Veröffentlichung: 13.05.2015 Inkrafttreten: 15.05.2015. Az.-K: 020.0611; 354.41

STADT. GR-Beschluss: 04.05.2015 TOP/lfd. Nr.: Veröffentlichung: 13.05.2015 Inkrafttreten: 15.05.2015. Az.-K: 020.0611; 354.41 STADT GR-Beschluss: 04.05.2015 TOP/lfd. Nr.: 6 ö Veröffentlichung: 13.05.2015 Inkrafttreten: 15.05.2015 Az.-K: 020.0611; 354.41 Stadt Riedlingen Landkreis Biberach 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung

Mehr

Bibliothek der Universität Konstanz Info 3.9 Spezielle Information Bibliotheksgebührenordnung der Universität Konstanz

Bibliothek der Universität Konstanz Info 3.9 Spezielle Information Bibliotheksgebührenordnung der Universität Konstanz Bibliothek der Universität Konstanz Info 3.9 Spezielle Information Bibliotheksgebührenordnung der Universität Konstanz In der Fassung vom 12. Dezember 2006 und der Änderung vom 27. Juli 2007 www.ub.uni-konstanz.de

Mehr

Entgelt- und Benutzungsordnung des Stadtbetriebes Kultureinrichtungen Euskirchen -Bereich Stadtbibliothekvom 12.12.2012

Entgelt- und Benutzungsordnung des Stadtbetriebes Kultureinrichtungen Euskirchen -Bereich Stadtbibliothekvom 12.12.2012 Entgelt- und Benutzungsordnung des Stadtbetriebes Kultureinrichtungen Euskirchen -Bereich Stadtbibliothekvom 12.12.2012 Aufgrund 2 Abs. 1 der Betriebssatzung des Stadtbetriebes Kultureinrichtungen vom

Mehr

Benutzungsordnung. der Stadtbibliothek Calw

Benutzungsordnung. der Stadtbibliothek Calw Stadtrecht der Großen Kreisstadt Calw Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Calw (Stand: 01.01.2014) 1 Allgemeines Die Stadtbibliothek mit ihren Zweigstellen in Stammheim, Hirsau und Altburg ist eine öffentliche

Mehr

Satzung für die öffentliche Bücherei der Gemeinde Neunkirchen- Seelscheid vom zuletzt geändert durch Satzung vom

Satzung für die öffentliche Bücherei der Gemeinde Neunkirchen- Seelscheid vom zuletzt geändert durch Satzung vom Satzung für die öffentliche Bücherei der Gemeinde Neunkirchen- Seelscheid vom 18.08.2003 zuletzt geändert durch Satzung vom 22.06.2016 Aufgrund des 41 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Benutzungs-, Gebühren - und Hausordnung für die Bibliothek der Gemeinde Emmering

Benutzungs-, Gebühren - und Hausordnung für die Bibliothek der Gemeinde Emmering Benutzungs-, Gebühren - und Hausordnung für die Bibliothek der Gemeinde Emmering Allgemeines Benutzerkreis Anmeldung Öffnungszeiten Ausleihe, Verlängerung, Vormerkung Leihverkehr Behandlung der entliehenen

Mehr

Benutzungsordnung der Zentralen Hochschulbibliothek Flensburg Allgemeine Bestimmungen

Benutzungsordnung der Zentralen Hochschulbibliothek Flensburg Allgemeine Bestimmungen Benutzungsordnung der Zentralen Hochschulbibliothek Flensburg Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Diese Benutzungsordnung regelt die Benutzung der Zentralen Hochschulbibliothek Flensburg (im Folgenden:

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbücherei Lünen

Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbücherei Lünen Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbücherei Lünen Der Rat der Stadt Lünen hat in seiner Sitzung am 23.04.2015 folgende Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbücherei Lünen beschlossen: 1 Allgemeines

Mehr

Benutzungsordnung der Mediathek Eltville am Rhein

Benutzungsordnung der Mediathek Eltville am Rhein Benutzungsordnung der Mediathek Eltville am Rhein Die in nachstehender Benutzungsordnung verwendeten personenbezogenen Begriffe gelten als neutrale Bezeichnungen. 1 Träger der Mediathek Die Mediathek ist

Mehr

Benutzungsordnung. 1 Aufgabenbereich der Bibliothek und Dokumentationsstelle (BiDok)

Benutzungsordnung. 1 Aufgabenbereich der Bibliothek und Dokumentationsstelle (BiDok) Benutzungsordnung Bibliothek und Dokumentationstelle 1 Aufgabenbereich der Bibliothek und Dokumentationsstelle (BiDok) Die BiDok ist eine wissenschaftliche Bibliothek. Sie dient in erster Linie als Forschungsbibliothek

Mehr

Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 303. Sitzung des Senats am 19. Januar 2011 verabschiedet.

Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 303. Sitzung des Senats am 19. Januar 2011 verabschiedet. Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 303. Sitzung des Senats am 19. Januar 2011 verabschiedet. Nur diese Gebührensatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor Studium, Lehre

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG Juli 2013

GEBÜHRENORDNUNG Juli 2013 GEBÜHRENORDNUNG Juli 2013 Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz GEBÜHRENORDNUNG vom 7. November 2012 mit Wirkung vom 1. Juli 2013 INHALT 1 Benutzungsgebühr 5 2 Ausstellung eines Ersatzausweises

Mehr

2 Mahngebühren Die Mahngebühren bei Überschreitung der Leihfrist betragen je Band bzw. Stück

2 Mahngebühren Die Mahngebühren bei Überschreitung der Leihfrist betragen je Band bzw. Stück 27. März 2013 Auf der Grundlage der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst in der jeweils gültigen Fassung und 12 der Ordnung für das Bibliothekssystem

Mehr

Nachstehende Benutzerordnung wurde geprüft und in der 320. Sitzung des Senats am 14. November 2012 verabschiedet.

Nachstehende Benutzerordnung wurde geprüft und in der 320. Sitzung des Senats am 14. November 2012 verabschiedet. Nachstehende Benutzerordnung wurde geprüft und in der 320. Sitzung des Senats am 14. November 2012 verabschiedet. Nur diese Benutzerordnung ist daher verbindlich! Dr. jur. Lars Kulke Kanzler Senatsentscheid

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt- und Regionalbibliothek Cottbus

Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt- und Regionalbibliothek Cottbus Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt- und Regionalbibliothek Cottbus Auf der Grundlage des 3 Abs. 1 des Art 1 (Kommunalverfassung des Landes Brandenburg) des Gesetzes zur Reform der Kommunalverfassung

Mehr

Die Benutzung der Stadtbibliothek ist natürlichen Personen und juristischen Personen auf privatrechtlicher Grundlage gestattet.

Die Benutzung der Stadtbibliothek ist natürlichen Personen und juristischen Personen auf privatrechtlicher Grundlage gestattet. Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Marl Auf Grund des Ratsbeschlusses vom 18.11. 2010 1 Allgemeines Die Stadtbibliothek erfüllt die gemeinnützige Aufgabe, Medien (z. B. Bücher, Zeitschriften,

Mehr

Satzung der Stadtbibliothek Speyer vom 06.01.2012 i.d.f. vom 21.12.2012

Satzung der Stadtbibliothek Speyer vom 06.01.2012 i.d.f. vom 21.12.2012 Satzung der Stadtbibliothek Speyer vom 06.01.2012 i.d.f. vom 21.12.2012 Der Stadtrat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBL. S. 153), zuletzt

Mehr

Thüringer Verwaltungskostenordnung für Hochschulbibliotheken Vom 16. April 2002

Thüringer Verwaltungskostenordnung für Hochschulbibliotheken Vom 16. April 2002 1 Thüringer Verwaltungskostenordnung für Hochschulbibliotheken Vom 16. April 2002 Auf Grund des 107 Abs. 5 des Thüringer Hochschulgesetzes in der Fassung vom 9. Juni 1999 (GVBl. S. 331), zuletzt geändert

Mehr

Verwaltungs- und Benutzungsordnung für die Bibliothek. der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft. vom 11. Februar 1997

Verwaltungs- und Benutzungsordnung für die Bibliothek. der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft. vom 11. Februar 1997 Verwaltungs- und Benutzungsordnung für die Bibliothek der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 11. Februar 1997 in der Fassung vom 16. Februar 2009 I Allgemeines 1 Aufgaben der Bibliothek (1)

Mehr

Hier stellen wir Ihnen die. Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Lauingen (Donau)

Hier stellen wir Ihnen die. Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Lauingen (Donau) Hier stellen wir Ihnen die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Lauingen (Donau) informativ zur Verfügung. Diese ist seit 01.10.2013 in Kraft. Es handelt sich hierbei um keine rechtssichere

Mehr

Satzung zur Benutzung der Campus-Bibliothek

Satzung zur Benutzung der Campus-Bibliothek Satzung zur Benutzung der Campus-Bibliothek Aufgrund der 3 und 28 Abs. 2 Ziffer 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), geändert durch Artikel

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bibliothek der Stadt Bitterfeld. Präambel

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bibliothek der Stadt Bitterfeld. Präambel Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bibliothek der Stadt Bitterfeld Präambel Aufgrund der 6, 8 und 44 (3) Ziff. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA

Mehr

Stadtbibliothek. Anmeldehinweise für Erwachsene

Stadtbibliothek. Anmeldehinweise für Erwachsene Stadtbibliothek Anmeldehinweise für Erwachsene Gültig seit Mai 2015 Anmeldung Für die Ausleihe benötigen Sie einen Kundenausweis, den Sie kostenlos nach der Anmeldung erhalten. Folgende Unterlagen benötigen

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Bad Nauheim

Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Bad Nauheim Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Bad Nauheim Aufgrund der 5, 19, 20, 51, 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt

Mehr

BENUTZUNGS- ORDNUNG. der Hochschulbibliothek der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM)

BENUTZUNGS- ORDNUNG. der Hochschulbibliothek der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) BENUTZUNGS- ORDNUNG der Hochschulbibliothek der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) Fassung vom 09.02.2015 Impressum Technische Hochschule Mittelhessen Hochschulbibliothek Wiesenstraße 14, 35390

Mehr

Stadt Friedrichsdorf Hochtaunuskreis

Stadt Friedrichsdorf Hochtaunuskreis Stadt Friedrichsdorf Hochtaunuskreis Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei der Stadt Friedrichsdorf 1 Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

Benutzungsordnung der Städtischen Bibliotheken Dresden. Vom 16. April Veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 18/15 vom

Benutzungsordnung der Städtischen Bibliotheken Dresden. Vom 16. April Veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 18/15 vom Benutzungsordnung der Städtischen Bibliotheken Dresden 4.1 Vom 16. April 2015 Veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 18/15 vom 30.04.15 Auf der Grundlage des 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Francisceumsbibliothek als öffentliche Einrichtung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Francisceumsbibliothek als öffentliche Einrichtung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Benutzungs- und Entgeltordnung für die Francisceumsbibliothek als öffentliche Einrichtung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Der Kreistag Anhalt-Bitterfeld hat auf der Grundlage der 6, 33 III. Nr. 1 und

Mehr

- 1 - Bekanntmachung. der Neufassung der "Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bücherei der Samtgemeinde. (Bücherei-Satzung)

- 1 - Bekanntmachung. der Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bücherei der Samtgemeinde. (Bücherei-Satzung) - 1 - Bekanntmachung der Neufassung der "Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bücherei der Samtgemeinde Hollenstedt" (Bücherei-Satzung) Aufgrund des Artikels 3 der 1. Änderungssatzung der "Benutzungs-

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung Stadtbibliothek Hermsdorf Vom: 08.12.2003

Benutzungs- und Entgeltordnung Stadtbibliothek Hermsdorf Vom: 08.12.2003 Stadt Hermsdorf Benutzungs- und Entgeltordnung Stadtbibliothek Hermsdorf Vom: 08.12.2003 Benutzungsordnung Bibliothek 1 Allgemeines Die Stadtbibliothek Hermsdorf ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt

Mehr

Benutzungsordnung, Entgelttarif & Hausordnung der Stadtbibliothek Pirna

Benutzungsordnung, Entgelttarif & Hausordnung der Stadtbibliothek Pirna 1 Allgemeines 1. Die Stadtbibliothek Pirna ist ein Geschäftsbereich der Kultur- und Tourismusgesellschaft Pirna mbh (im Folgenden KTP ). 2. Jedermann kann die Bibliothek benutzen und Bücher, Zeitschriften,

Mehr

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin Nr. 8/2010 vom 2. März 2010 Bibliotheksbenutzungsordnung der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Mitteilungsblatt der Hochschule

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bücherei der Samtgemeinde Hollenstedt

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bücherei der Samtgemeinde Hollenstedt Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bücherei der Samtgemeinde Hollenstedt Aufgrund der 10, 13, 58, 98 und 111 der Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Satzung über die Einführung einer Benutzungsordnung für die Mediathek Kehl (Mediatheksordnung)

Satzung über die Einführung einer Benutzungsordnung für die Mediathek Kehl (Mediatheksordnung) Satzung über die Einführung einer Benutzungsordnung für die Mediathek Kehl (Mediatheksordnung) Der Gemeinderat der Stadt Kehl hat in seiner Sitzung vom 29.04.2015 die nachstehende Satzung über die Benutzungsordnung

Mehr

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Bibliothek der Stadt Kamenz (Benutzungsordnung)

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Bibliothek der Stadt Kamenz (Benutzungsordnung) Satzung über die Benutzung der öffentlichen Bibliothek der Stadt Kamenz (Benutzungsordnung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003

Mehr

Kreis- und Hansestadt Korbach - STADTBÜCHEREI- Prof.-Kümmell-Str Korbach Tel.: ( )

Kreis- und Hansestadt Korbach - STADTBÜCHEREI- Prof.-Kümmell-Str Korbach Tel.: ( ) Kreis- und Hansestadt Korbach - STADTBÜCHEREI- Prof.-Kümmell-Str. 14 34497 Korbach Tel.: (0 56 31) 53-246 E-Mail: stadtbuecherei@korbach.de Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag 11:00 18:00 Uhr Die Stadtbücherei

Mehr

S A T Z U N G über die Benutzung der Stadtbibliothek Schwetzingen (Benutzungsordnung)

S A T Z U N G über die Benutzung der Stadtbibliothek Schwetzingen (Benutzungsordnung) Stadt Schwetzingen Rhein-Neckar-Kreis S A T Z U N G über die Benutzung der Stadtbibliothek Schwetzingen (Benutzungsordnung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und 2 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung. für die Benutzung der Stadtbibliothek Deggendorf. Vom 28.08.1991

Satzung. für die Benutzung der Stadtbibliothek Deggendorf. Vom 28.08.1991 Satzung für die Benutzung der Stadtbibliothek Deggendorf Vom 28.08.1991 Die Stadt Deggendorf erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern mit Beschluss

Mehr

Satzung über die Nutzung der Stadtbücherei der Stadt Tornesch und des Kreismedienzentrums in Tornesch (mit Gebührenordnung im Anhang)

Satzung über die Nutzung der Stadtbücherei der Stadt Tornesch und des Kreismedienzentrums in Tornesch (mit Gebührenordnung im Anhang) Satzung über die Nutzung der Stadtbücherei der Stadt Tornesch und des Kreismedienzentrums in Tornesch (mit Gebührenordnung im Anhang) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der

Mehr