Berufseignungsabklärung durch Assessmentverfahren
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- Carl Lang
- vor 6 Jahren
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1 Berufseignungsabklärung durch Assessmentverfahren Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ); Stand: Nr. Frage Antwort 1. Geltungsbereich und Zeitpunkt für Assessment 1.1. Für welche Studiengänge erfolgt die Berufseignungsabklärung durch das Assessmentverfahren? 1.2. Ich habe an einer anderen Pädagogischen Hochschule ein vergleichbares Verfahren bestanden. Muss ich das Berufseignungsassessment absolvieren? 1.3. Ich bin im Besitz eines EDK anerkannten Lehrdiplom. Muss ich die Berufseignungsabklärung durch Assessment absolvieren? 1.4. Bis wann muss die Berufseignungsabklärung durch das Assessmentverfahren absolviert werden? 1.5. Wo finde ich die rechtlichen Grundlagen zur Berufseignungsabklärung? Die Abklärung der Berufseignung geschieht für die folgenden Studiengänge: a. Bachelorstudiengang Kindergarten-/ Unterstufe (Kindergarten und Primarklassen 1 bis 3) b. Bachelorstudiengang Primarstufe (Primarklassen 1 bis 6) c. Bachelorstudiengang Sekundarstufe I d. Masterstudiengang Sekundarstufe I (aufbauend auf einem Fachbachelordiplom) e. Diplomstudiengang Sekundarstufe ll Nein. Falls Sie an einer Pädagogischen Hochschule ein vergleichbares Verfahren bestanden haben, sind Sie von der Abklärung der Berufseignung ausgenommen. Für die Zulassung benötigen Sie eine Bestätigung der anderen Pädagogischen Hochschule. Bezüglich der Anrechnung können Sie Kontakt mit der Studienberatung aufnehmen. Nein. Falls Sie im Besitz eines EDK anerkannten Lehrdiploms sind, sind Sie von der Abklärung der Berufseignung ausgenommen. In diesem Fall können Sie Kontakt mit der Studienberatung aufnehmen. Bei den folgenden Bachelorstudiengängen muss das Assessment vor dem ersten Praktikum absolviert werden: - Kindergarten- und Primarschule (Klassen 1 bis 3) - Primarstufe (Klassen 1 bis 6) - Sekundarstufe I - Diplomstudiengang Sekundarstufe ll Beim Masterstudiengang Sekundarstufe I (aufbauend auf einem Fach-Bachelordiplom) muss das Assessment vor Studienbeginn absolviert werden. In den Richtlinien zur Berufseignungsabklärung und in der Studien- und Prüfungsordnung (StuPo) für alle Studierenden. 2. Anmeldung und Zulassung zum Assessment Variante A: Bachelorstudiengänge Kindergarten-/Unterstufe (Klassen 1-3), Primarstufe (Klassen 1-6), Sekundarstufe I sowie Diplomstudiengang Sekundarstufe II 2.1. Wie melde ich mich zur Berufseignungsabklärung durch Assessment an? 2.2. Kann ich das Berufseignungsassessment auch vor Studienbeginn absolvieren? Mit der Anmeldung zum entsprechenden Studiengang geben Sie zwei mögliche Termine für das Assessment-Verfahren an. Der definitive Termin wird Ihnen zugeteilt. Die Einladung erfolgt nach Bezahlung der Anmeldegebühr schriftlich. Wir empfehlen Ihnen, möglichst frühe Termine zu wählen, idealerweise bereits solche vor Studienbeginn oder bis spätestens Oktober. FAQ Berufseignungsabklärung durch Assessmentverfahren Seite 1 von 6 Stand:
2 2.3. Muss ich die Anmeldegebühr für das Studium bereits bezahlt haben, wenn ich am Berufseignungsassessment teilnehmen möchte. Ja. Sie können am Assessment nur teilnehmen, wenn Sie die Anmeldegebühr für das Studium bezahlt und einen provisorischen Zulassungsentscheid erhalten haben. 3. Wiederholung Variante A: Bachelorstudiengänge Kindergarten-/Unterstufe (Klassen 1-3), Primarstufe (Klassen 1-6), Sekundarstufe I sowie Diplomstudiengang Sekundarstufe II 3.1. Kann ich die Berufseignungsabklärung durch Assessment wiederholen Ich habe das Berufseignungsassessment nicht bestanden. Wie gehe ich vor, wenn ich die Berufseignungsabklärung durch Assessment wiederholen möchte? 3.3. Ich habe die Berufseignungsabklärung durch Assessment nicht bestanden. Kann ich mein Studium dennoch fortsetzen? Ja. Die Wiederholung eines nicht bestandenen Assessments ist nur einmal und innerhalb einer Frist von 12 Monaten (ab Datum des schriftlichen Entscheids) möglich. Dazu ist eine erneute Anmeldung per (studienadministration.ph@fhnw.ch) an die zentrale Studienadministration mit Angabe von zwei möglichen Terminen erforderlich. Der definitive Termin wird nach Verfügbarkeit der Plätze zugeteilt. studienadministration.ph@fhnw.ch Wenn Sie das Assessment ein erstes Mal nicht bestehen, können Sie das Studium fortsetzen, das erste Praktikum aber erst beginnen, wenn Sie das Assessment in der Wiederholung bestanden haben. Bestehen Sie das Assessment auch ein zweites Mal nicht, erfolgt der Ausschluss aus dem Studium Ist der Entscheid einsprachefähig? Gegen eine negative Beurteilung des Assessments kann gemäss den Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung der PH FHNW bei der Direktorin der PH FHNW Einsprache erhoben werden ( 3 bis Abs. 6 StuPO). 4. Anmeldung und Zulassung zum Assessment Variante B: Studiengang Master Sekundarstufe I, aufbauend auf einem Fach-Bachelor (S I konsekutiv) 4.1. Wie melde ich mich zur Berufseignungsabklärung durch Assessment an? 4.2. Bis wann muss ich die Berufseignungsabklärung durch Assessment absolviert haben, falls ich im Herbstsemester 2017 mit dem Studium beginnen möchte? 4.3. Muss ich die Anmeldegebühr für das Studium bereits bezahlt haben, wenn ich am Berufseignungsassessment teilnehmen möchte. 5. Wiederholung Variante B: Studiengang Master Sekundarstufe I, aufbauend auf einem Fach-Bachelor (S I konsekutiv) 5.1. Kann ich die Berufseignungsabklärung durch Assessment wiederholen. Mit der Anmeldung zum Studiengang Master Sekundarstufe I geben Sie zwei mögliche Termine für das Assessment-Verfahren an. Für Studienbeginn HS 17/18 muss das Assessment spätestens bis zum 6. Juli 2017 absolviert sein. Wir empfehlen Ihnen daher, frühe Termine zu wählen, zumal auch die Platzzahl pro Durchführung begrenzt ist. Der definitive Termin wird Ihnen zugeteilt. Die Einladung erfolgt nach Bezahlung der Anmeldegebühr schriftlich. Ja. Sie können am Assessment nur teilnehmen, wenn Sie die Anmeldegebühr für das Studium bezahlt und einen provisorischen Zulassungsentscheid erhalten haben. Ja. Die Wiederholung eines nicht bestandenen Assessments ist nur einmal und innerhalb einer Frist von 12 Monaten (ab Datum des schriftlichen Entscheids) möglich. FAQ Berufseignungsabklärung durch Assessmentverfahren Seite 2 von 6 Stand:
3 5.2. Ich habe das Berufseignungsassessment nicht bestanden. Wie gehe ich vor, wenn ich die Berufseignungsabklärung durch Assessment wiederholen möchte? 5.3. Ich habe die Berufseignungsabklärung durch Assessment nicht bestanden. Kann ich mein Studium dennoch beginnen? Dazu ist eine erneute Anmeldung per an die zentrale Studienadministration mit Angabe von zwei möglichen Terminen erforderlich. Der definitive Termin wird nach Verfügbarkeit der Plätze zugeteilt. Nein. Sie müssen das Assessment erfolgreich absolviert haben, damit der Eintritt in das Studium möglich ist Ist der Entscheid einsprachefähig? Gegen eine negative Beurteilung des Assessments kann gemäss den Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung der PH FHNW bei der Direktorin der PH FHNW Einsprache erhoben werden ( 3 bis Abs. 6 StuPO). 6. Assessmentverfahren 6.1. Wie lange dauert die Berufseignungsabklärung durch Assessment? Das Assessmentverfahren dauert einen Tag, von 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr Wo findet die Berufseignungsabklärung durch Assessment statt? Das Assessmentverfahren findet an der PH FHNW im Campus Brugg-Windisch statt In welcher Form findet das Berufseignungsassessment statt? Die Teilnehmenden werden einer Gruppe von maximal 8 Teilnehmenden zugeteilt. In diesen bearbeiten sie verschiedene Aufgaben Erfolgt die Gruppenzuteilung je nach Studiengang? Nein Nach welchen Kriterien werden die Teilnehmenden der Berufseignungsabklärung durch Assessment beobachtet und eingeschätzt? 6.6. Von wie vielen Personen werde ich während der Berufseignungsabklärung durch Assessment beobachtet? 6.7. Wie ist der Raum eingerichtet, in dem das Berufseignungsassessment stattfindet? 6.8. Welche Aufgaben bearbeite ich während des Berufseignungsassessment? 6.9. Müssen alle Beurteilungskriterien erfüllt sein, damit die Berufseignungsabklärung durch Assessment bestanden ist? Das Verhalten der Teilnehmenden wird über das gesamte Assessmentverfahren anhand folgender Beurteilungskriterien beobachtet und beurteilt: - Problemlösefähigkeit - Zielorientierung - Kommunikation und Zusammenarbeit - Perspektivenwechsel - Eigenständigkeit im Denken und Handeln - Flexibilität - Offenheit/Lernbereitschaft Während des Assessment-Verfahrens werden Sie von zwei Assessorinnen/Assessoren sowie einer Moderatorin/Moderator beobachtet und eingeschätzt. Die Teilnehmenden sitzen an einem Gruppentisch. Sowohl die Moderatorin/der Moderator wie die beiden Assessorinnen/Assessoren sitzen ausserhalb des Gruppentischs. Sie erhalten verschiedene Aufgaben, die einen mehr oder wenigen direkten Bezug zum Lehrberuf haben. Die Aufgaben bearbeiten Sie alleine oder mit den anderen Gruppenmitgliedern. Ja Welche Beurteilungsskala/Prädikate werden bei der Beurteilung der Kriterien eingesetzt? Ein Beurteilungskriterium wird mit dem Prädikat bestanden oder nicht bestanden beurteilt. FAQ Berufseignungsabklärung durch Assessmentverfahren Seite 3 von 6 Stand:
4 6.11. Ich kenne jemanden persönlich, der an der PH FHNW arbeitet oder als Assessorin/Assessor oder Moderatorin/Moderator bei der Berufseignungsabklärung durch Assessment mitwirkt. Werden Bekanntschaften vorgängig abgeklärt? Sowohl die Moderatorin/der Moderator wie auch die Assessorin/der Assessor werden über Bekanntschaften im Voraus des Assessmentverfahrens befragt. 7. Rechte und Pflichten der Teilnehmenden der Berufseignungsabklärung durch Assessment 7.1. Muss ich mich selbständig für einen angebotenen Termin für die Berufseignungsabklärung durch Assessment anmelden? 7.2. An wen muss ich mich wenden, wenn ich das Berufseignungsassessment am zugeteilten Termin aus wichtigen Gründen nicht absolvieren kann? 7.3. Welche wichtigen Gründe werden akzeptiert, wenn ich die Berufseignungsabklärung durch Assessment nicht an dem mir zugeteilten Termin absolvieren kann? 7.4. Wer teilt mir den neuen Termin für das Berufseignungsassessment mit, falls ich aus wichtigen Gründen nicht am zugeteilten Termin teilnehmen kann? 7.5. Was ist die Konsequenz, wenn ich ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht an der Berufseignungsabklärung durch Assessment teilnehme oder nicht termingerecht erscheine? 7.6. Werde ich automatisch im Falle des Nichtbestehens für einen Wiederholungstermin angemeldet? Ja. Mit der Anmeldung zum entsprechenden Studiengang geben Sie zwei mögliche Termine für das Assessment-Verfahren an. In diesem Fall melden Sie sich unverzüglich bei der Zentralen Studienadministration (telefonisch): T Folgende wichtige Gründe werden akzeptiert, falls das Assessment nicht an dem zugeteilten Termin absolviert werden kann: - Unfall - Krankheit - Wahrnehmung von nicht delegierbaren Familienpflichten - Verweigerung von Urlaub im Militär-, Zivildienst oder Zivilschutz - höhere Gewalt Innerhalb von drei Arbeitstagen sind entsprechende ärztliche Zeugnisse oder Nachweise an die Zentrale Studienadministration nachzureichen. Der neue Termin wird Ihnen von der Zentralen Studienadministration in Absprache mit der mit der Fachstelle Berufseignung, Studierfähigkeit und Validierung mitgeteilt. In diesem Fall hat dies das Ergebnis nicht bestanden zur Folge. Nein, Sie müssen sich selbständig für die Wiederholung anmelden. Die Anmeldung erfolgt wieder über die Zentrale Studienadministration Wenn ich die Berufseignungsabklärung durch Assessment nicht bestanden habe, wann kann ich mich für die Wiederholung anmelden? Den Termin für die Wiederholung können Sie erst vereinbaren, nachdem die schriftliche Verfügung versendet wurde Darf ich die ausgehändigten Unterlagen während des Berufseignungsassessment behalten? Nein. Alle Ihnen am Tag des Assessments ausgehändigten Unterlagen müssen der Moderatorin/dem Moderator unaufgefordert zurückgegeben werden Wie lange ist meine Berufseignungsabklärung gültig? Eine bestandene Berufseignungsabklärung ist auch bei einer Verschiebung des Studienbeginns weiterhin gültig und muss nicht wiederholt werden. FAQ Berufseignungsabklärung durch Assessmentverfahren Seite 4 von 6 Stand:
5 8. Auswertungsgespräch 8.1. Wann und mit wem findet die Terminvereinbarung zum Auswertungsgespräch statt? Die Assessorin/der Assessor vereinbart am Ende des Assessmenttages mit den Teilnehmenden den Zeitpunkt sowie Ort des Auswertungsgesprächs Wann findet das Auswertungsgespräch statt? Das Auswertungsgespräch findet in aller Regel eine Woche nach dem Assessment statt Wo findet das Auswertungsgespräch statt? In aller Regel findet das Auswertungsgespräch in den Räumlichkeiten des Campus Brugg-Windisch statt Wie lange dauert das Auswertungsgespräch? Das Auswertungsgespräch dauert Minuten Wer nimmt am Auswertungsgespräch teil? Am Auswertungsgespräch nimmt die/der (zukünftige) Studierende sowie eine Assessorin/ein Assessor teil. Das Auswertungsgespräch wird durch die Assessorin/den Assessor geleitet Was wird am Auswertungsgespräch besprochen/mitgeteilt? Die Studentin/der Student werden informiert, ob das Assessment-Verfahren erfolgreich absolviert wurde oder nicht. Anhand der sieben Beurteilungskriterien werden einzelne Verhaltensbeispiele durch die Assessorin/den Assessor erläutert Wann erhalte ich die schriftliche Assessment-Auswertung? Sie erhalten die schriftliche Assessment-Auswertung zusammen mit der Ergebnismitteilung spätestens 8 Wochen nach dem Assessment. 9. Allgemeine Informationen 9.1. Wer hilft mir bei inhaltlichen Fragen zur Berufseignungsabklärung durch Assessment? 9.2. An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zur Zulassung und Anmeldung habe? 9.3. Ich habe bereits die Berufseignungsabklärung an einer anderen PH absolviert. An wen wende ich mich, mit Fragen zur Anerkennung von bereits erbrachten Studien- und Bildungsleistungen? 9.4. Bestehen Unterlagen in Papierform mit Informationen zur Berufseignung durch Assessment? 9.5. Kann ich mich für die Berufseignungsabklärung durch Assessment vorbereiten? 9.6. Gibt es eine durch die PH zu erreichende "Durchfallquote" der Berufseignungsabklärung? 9.7. Ich studiere bereits an der PH FHNW (Studienbeginn vor September 2017), muss ich die Berufseignungsabklärung durch Assessment nachholen? Die Fachstelle Studierfähigkeit, Berufseignung und Validierung: berufseignung.iwb.ph@fhnw.ch; T An die Zentrale Studienadministration: studienadministration.ph@fhnw.ch; T In diesem Fall können Sie sich an die Studienberatung wenden: studienberatung.ph@fhnw.ch; T Nein. Alle wichtigen Informationen zur Berufseignung entnehmen Sie der Webseite PH FHNW. Eine explizite Vorbereitung ist nicht möglich. Nein. Die Berufseignung durch Assessment unterliegt keiner Quote. Falls Sie die Berufseignungsabklärung bereits absolviert haben, müssen Sie das Assessment nicht nachholen. FAQ Berufseignungsabklärung durch Assessmentverfahren Seite 5 von 6 Stand:
6 9.8. Erhalte ich nebst der Einladung durch die Zentrale Studienadministration noch weitere Unterlagen? Nein. Dem Einladungsschreiben entnehmen Sie das Datum sowie die Uhrzeit. Beachten Sie bitte am Assessment-Tag die Raumzuteilung an den Monitoren beim Eingang des Gebäudes 6 am Campus Brugg-Windisch Welche Unterlagen muss ich am Assessment-Tag bei mir haben? Bitte bringen Sie einen Ausweis (Identitätskarte oder Pass) sowie Schreibmaterialien mit. FAQ Berufseignungsabklärung durch Assessmentverfahren Seite 6 von 6 Stand:
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