Richtlinien zu den Gebühren für das Studium an der Pädagogische Hochschule FHNW
|
|
- Alexander Kohler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Richtlinien zu den Gebühren für das Studium an der Pädagogische Hochschule FHNW Vom 1. September 2017 (Stand 16. Oktober 2017) Gestützt auf die Gebührenordnung Diplomstudien (Bachelor- und Masterstudiengänge) der FHNW erlässt die Direktorin der PH FHNW auf Antrag der Hochschulleitung die nachfolgenden Richtlinien: 1. Geltungsbereich Diese Richtlinien gelten für alle Studierenden der PH FHNW der Studiengänge gemäss 1 Studienund Prüfungsordnung vom 1. September 2017 (StuPO), inklusive Fach- und Stufenerweiterungsstudien. Ausgenommen sind Gebühren für Studienangebote, die die PH FHNW in Kooperation mit Partnerinstitutionen oder im Auftrag Dritter anbietet und die sich nach den in den entsprechenden Vereinbarungen getroffenen und publizierten Regelungen richten. 2. Studiengebühren Die Höhe der im Folgenden aufgeführten Gebühren, die bei der Anmeldung bzw. während des Studiums anfallen, richtet sich nach dem Anhang dieser Richtlinien. 3. Semestergebühren 1 Es werden folgende Gebühren jeweils zu Beginn des neuen Semesters erhoben: a. Ordentliche Semestergebühr, b. ausserordentliche Semestergebühr für Studierende, die ihren Wohnsitz weder in der Schweiz noch in einem EU-Staat haben, c. Studierende der Facherweiterungsstudiengänge mit Wohnsitz 1 in einem Kanton ausserhalb des Bildungsraums Nordwestschweiz 2 bezahlen in Ergänzung zur Gebühr gemäss lit. a eine zusätzliche Gebühr, sofern die Studienkosten nicht vollumfänglich vom Kantonsbeitrag gemäss der Interkantonale Fachhochschulvereinbarung abgedeckt werden. 2 Folgende Studierende können von der Bezahlung von Gebühren befreit werden: a. Studierende im Diplomstudiengang Sek II ohne Master-Abschluss, die für das Fachstudium an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind. Voraussetzung für eine Befreiung ist eine Studienbestätigung der Hochschule, an der sie ihr Fachstudium absolvie- 1 Ergänzung vom : gemäss Art. 5 der Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV) ab 2005 vom 12. Juni Ergänzung vom
2 ren. Gesuche sind bis 31. Januar resp. 31. Juli an die Institutsleiterin, den Institutsleiter resp. die Studiengangskoordinatorin, den Studiengangskoordinator zu richten. b. Studierende im Studienprogramm für erfahrene Berufspersonen 3 entrichten maximal drei Semestergebühren ab Beginn des Studiums bis zur Diplomierung bzw. bis zum Abschluss des Studienprogramms. c. Studierende im Status "Urlaub" bezahlen keine Semester- und Materialgebühren. d. Bei einer Exmatrikulation entfällt die Semestergebühr nur dann, wenn der Exmatrikulationsantrag bis spätestens eine Woche nach Semesterbeginn bei der zuständigen Stelle eingetroffen ist. 4. Anmeldegebühren Bei der Anmeldung zu einem Studiengang gemäss Ziff. 1 wird eine Anmeldegebühr erhoben. Bei Abmeldung oder Nichtzulassung wird diese Gebühr nicht zurückerstattet. 5. Gebühren für das Zulassungsverfahren ohne formalen Zulassungsausweis (Admission sur Dossier) Studienbewerberinnen und -bewerber ohne formalen Zulassungsausweis, die sich für das Zulassungsverfahren zu den Studiengängen Kindergarten- und Primarstufe (Primarklassen 1 bis 3), Primarstufe sowie Sekundarstufe I 4 anmelden, bezahlen zusätzlich zur Anmeldegebühr gemäss Ziff. 4 eine Gebühr für die Abklärung der Studierfähigkeit und der Berufseignung. Bei Nichtbestehen der Abklärung der Studierfähigkeit und/oder der Berufseignung, bei Nichtantreten oder bei Abmeldung wird diese Gebühr nicht zurückerstattet. 6. Gebühr für die Anrechnung von Studien- und Bildungsleistungen Für die Anrechnung von Studien- und Bildungsleistungen wird eine Gebühr erhoben. Kommt ein besonderes Verfahren für die Anrechnung von nonformalen und informellen Bildungsleistungen 5 zur Anwendung, werden zusätzliche Kosten erhoben. Zusätzliche Beratung ist kostenpflichtig. Bei Abmeldung oder Nichtzulassung zum Studium wird diese Gebühr nicht zurückerstattet. 7. Gebühr für die Ergänzungsprüfung Für die Anmeldung zur Ergänzungsprüfung Äquivalenznachweis Fachmaturität Pädagogik ( 3 Abs. 3 StuPO) wird eine Gebühr erhoben. Bei Abmeldung oder Nichtbestehen wird diese Gebühr nicht zurückerstattet. 8. Diplomgebühr Die Diplomgebühr wird mit der Anmeldung zur Diplomierung in Rechnung gestellt. Bei Abmeldung oder Nichtzulassung zur Diplomierung wird diese Gebühr nicht zurückerstattet. Erfolgt nach einer Nichtzulassung oder Abmeldung zur Diplomierung eine zweite Anmeldung in demselben Studiengang, so wird die Gebühr nicht mehr verrechnet. Für die Diplomierung im Bachelorstudiengang Sekundarstufe I ( 1 Abs. 1 lit. d StuPO) wird keine Gebühr erhoben. 9. Materialgebühr 1 Zur Abgeltung von abgegebenen Unterlagen und Materialien wird pro Semester eine Gebührenpauschale erhoben. 3 Ordnung für das Studienprogramm für erfahrene Berufspersonen vom 1. September 2011 (Nr ) 4 Richtlinien zum Zulassungsverfahren zu den Studiengängen Kindergarten-/Unterstufe (Kindergarten und Primarklassen 1 bis 3) und Primarstufe (Primarklassen 1 bis 6) sowie Sekundarstufe I von Studienbewerberinnen und bewerbern ohne formalen Zulassungsausweis ( Admission sur Dossier, Richtlinien Admission sur Dossier) vom 1. Januar 2017 (Nr ) 5 Richtlinien zur Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Bildungsleistungen vom 1. September 2017 (Nr ) 2
3 2 Werden drei oder weniger Lehrveranstaltungen im betreffenden Semester belegt, wird die Materialgebühr erlassen. Anträge mit entsprechendem Nachweis (Auszug aus dem Einschreibeportal ESP) sind bis spätestens Ende der ersten Semesterwoche an die Zentrale Studienadministration zu richten. Eine Rückerstattung bei nachträglicher Abmeldung von Lehrveranstaltungen ist ausgeschlossen. 10. Gebühr für Hörerinnen und Hörer Hörerinnen und Hörer entrichten pro Semester eine Gebühr. Praxislehrpersonen resp. Praxisleitende der PH FHNW sowie Leiterinnen und Leiter von Schulen und Bildungsinstitutionen im Bildungsraum Nordwestschweiz können Lehrveranstaltungen im Hörerstatus kostenlos besuchen. 11. Gebühr für den freiwilligen Instrumentalunterricht (ohne ECTS-Punkte) Für den freiwilligen Instrumentalunterricht werden semesterweise Gebühren erhoben, die von der Dauer der Lektion und von der Anzahl Teilnehmenden abhängig sind. 12. Gebühr für Ausgleichsmassnahmen im Rahmen von Anerkennungsverfahren ausländischer Lehrdiplome Neben einer einheitlichen Abklärungsgebühr wird die Gebühr für Ausgleichsmassnahmen entsprechend dem Umfang der zu absolvierenden Ausgleichsmassnahme pro ECTS-Punkt festgelegt. Die Gebühren werden nach der Unterzeichnung der entsprechenden Vereinbarung fällig. 13. Diverse Gebühren Für die Kopie von Diplomen und Diplomabschriften, für die Übersetzung von Diplomen und für Äquivalenzbestätigungen sowie für den Ersatz des Studierendenausweises werden Gebühren erhoben. 14. Bezahlung der Gebühren Studierende können Studiengebühren oder andere Gebühren, die den Betrag von Fr. 700 pro Semester erreichen oder übersteigen, in maximal drei Raten bezahlen. Unter einem Betrag von Fr. 700 ist eine Ratenzahlung ausgeschlossen. Entsprechende Gesuche sind bis spätestens 2 Wochen nach Eintreffen der Rechnung an die Zentrale Studienadministration beziehungsweise für Anrechnungen gemäss Ziff. 6 und für Ausgleichsmassnahmen gemäss Ziff. 12 an die Studienberatung zu richten. Es gelten die Bedingungen des Ratenzahlvertrags. Eine Nichterfüllung dieser Bedingungen hat die sofortige Beendigung des Vertrags und das Fälligwerden des noch offenen Restbetrags zur Folge. 15. Zahlungsaufschub, Gebührenreduktion oder Gebührenerlass Studierenden in schwerwiegenden finanziellen Notsituationen kann ausnahmsweise ein Zahlungsaufschub, eine Gebührenreduktion oder ein Gebührenerlass gewährt werden, falls damit die erfolgreiche Fortsetzung des Studiums gewährleistet werden kann. Begründete Gesuche mit entsprechenden Nachweisen, welche die Notsituation belegen (Auszug aus der Steuererklärung, Übersicht über Einnahmen und Ausgaben, Studienplanung) können immer nur für ein Semester gestellt werden und sind bis Ende der ersten Semesterwoche an die Zentrale Studienadministration zuhanden der Beurteilungskommission einzureichen. Die Direktorin, der Direktor entscheidet auf Antrag der Beurteilungskommission. 16. Fälligkeit und Zahlungsfrist Die Gebühren werden mit der Rechnungsstellung fällig. Wird nichts anderes bestimmt, beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage ab Rechnungsstellung. 3
4 17. Zahlungsversäumnis Werden fällige Gebühren trotz Mahnung nicht beglichen, erfolgt der Ausschluss aus dem Studium gemäss 10 Abs.1 lit. b in Verbindung mit 11 StuPO. 18. Inkrafttreten Diese Bestimmungen treten auf den 1. Januar 2018 in Kraft. Erlassen von Brugg-Windisch, 16. Oktober 2017 Ort, Datum Prof. Dr. Sabina Larcher Klee, Direktorin 4
5 Anhang: Höhe der Gebühren Art der Gebühr CHF 1. Ordentliche Semestergebühren Ausserordentliche Semestergebühren für Studierende mit Wohnsitz nicht in der Schweiz oder in der EU 3.1 Zusätzliche Gebühr in Facherweiterungsstudiengängen für Studierende mit Wohnsitz 6 in einem Kanton ausserhalb des Bildungsraums Nordwestschweiz 7, sofern die Studienkosten nicht vollumfänglich vom Kantonsbeitrag gemäss der Interkantonale Fachhochschulvereinbarung abgedeckt werden, Differenz zwischen Anzahl ECTS- Punkten gemäss Tarif FHV und zu erwerbenden Punkten, pro ECTS-Punkt 5' Anmeldegebühren Gebühren für das Zulassungsverfahren ohne formalen Zulassungsausweis (Admission sur Dossier, zusätzlich zur Anmeldegebühr) 6.1 Gebühren für die Anrechnung von formalen Studien- und Bildungsleistungen 6.2 Gebühren für die Anrechnung von nonformalen und informellen Bildungsleistungen (VAE-Verfahren) 6.3 Gebühren für die Beratung im VAE-Verfahren (pro Stunde) Gebühr Ergänzungsprüfung Äquivalenznachweis Fachmaturität Pädagogik Diplomgebühr Materialgebühren Gebühr für Hörerinnen und Hörer Freiwilliger Instrumentalunterricht 11.1 Einzelunterricht pro Semester für 1 Lektion pro Woche Einzelunterricht pro Semester für ½ Lektion pro Woche 11.3 Gruppenunterricht zu zweit pro Semester für 1 Lektion pro Woche 11.4 Gruppenunterricht zu dritt pro Semester für 1 Lektion pro Woche Gruppenunterricht zu viert pro Semester für1 Lektion pro Woche Gruppenunterricht zu fünft pro Semester für 1 Lektion pro Woche Gruppenunterricht ab 6 bis 12 Studierende pro Semester für 1 Lektion pro Woche 12. Gebühren für Ausgleichsmassnahmen 12.1 Gebühren für die Abklärung der konkreten Ausgleichsmassnahme 12.2 Gebühren pro an der PH FHNW zu absolvierenden ECTS-Punkt (Maximal CHF 2'.- pro Anpassungslehrgang; CHF 12'000.- für eine Zusatzausbildung und CHF 5'000.- für eine Eignungsabklärung) 13. Diverse Gebühren 13.1 Kopie von archivierten Diplomen (bei Verlust) 13.2 Diplomabschriften gemäss Akten aus dem Archiv, nach Aufwand jedoch mind Übersetzung von Diplomen, nach Aufwand jedoch mind Äquivalenzbestätigung, nach Aufwand jedoch mind Ersatz Studierendenausweis Ergänzung vom : gemäss Art. 5 der Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV) ab 2005 vom 12. Juni Ergänzung vom
Aufnahmereglement der Pädagogischen Hochschule St.Gallen*
Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 6. Aufnahmereglement der Pädagogischen Hochschule St.Gallen* vom 6. August 007 (Stand. Januar 05) Der Rat der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen erlässt
MehrGebührenordnung der Universität St.Gallen
Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 7.4 Gebührenordnung der Universität St.Gallen vom 7. Februar 006 (Stand. August 04) Der Universitätsrat der Universität St.Gallen erlässt gestützt auf Art. 9 Abs.
MehrSchulmusik Sekundarstufe II
Hochschule für Musik/FHNW der Musik Akademie Basel Pädagogische Hochschule/FHNW Institut Sekundarstufe II UNI INFO 2015 Schulmusik Sekundarstufe II Bachelor- und Masterstudiengang Master of Arts in Musikpädagogik
MehrZulassung zur PH Luzern
Zulassung zur PH Luzern Gemäss Ausbildungsreglement der PH Luzern 2 Kindergarten/Unterstufe (KU) und Primarstufe (PS) Gymnasiale Matura Berufsmatura mit Passerelle Fachmatura Berufsfeld Pädagogik Fachhochschule
MehrZulassung zur PH Luzern
Zulassung zur PH Luzern Gemäss Ausbildungsreglement der PH Luzern 2 Kindergarten/Unterstufe (KU) und Primarstufe (PS) Gymnasiale Matura Berufsmatura mit Passerelle Fachmatura Berufsfeld Pädagogik Fachhochschule
MehrRichtlinien des EHB-Rats über die Konkretisierung der Zulassungsbedingungen für die Ausbildungsstudiengänge des EHB
Richtlinien des EHB-Rats über die Konkretisierung der Zulassungsbedingungen für die Ausbildungsstudiengänge des EHB vom 1. August 2010 (Stand: 30. Oktober 2012) Der Rat des Eidgenössischen Hochschulinstituts
MehrGebührenVO_IWB_2015_02_12
Gebührenordnung für berufsbegleitende Bachelor- und weiterbildende Masterstudiengänge sowie spezielle weiterbildende Studien an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut vom 12. August 2013
MehrAmtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2013 Laufende Nr.: 220-24
Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Jahrgang: 2013 Laufende Nr.: 220-24 Gebührenordnung für berufsbegleitende Bachelor- und weiterbildende Masterstudiengänge sowie spezielle
Mehrfür Inhaberinnen und Inhaber eines universitären Master- oder Lizentiatsabschlusses in Geschichte
Code Anmeldung zum Studiengang «Sekundarstufe II Lehrdiplom für Maturitätsschulen in Geschichte» für Inhaberinnen und Inhaber eines universitären Master- oder Lizentiatsabschlusses in Geschichte an einer
MehrAbschluss Studiengang H11
Abschluss Studiengang H11 Liebe Studierende Sie schliessen Ihr Studium mit dem Frühlingssemester 2014 an der PHZH ab. Damit wir Ihr Lehrdiplom auf den 09. Juli 2014 datieren können, müssen folgende Voraussetzungen
MehrBachelorarbeit (für die Studiengänge Kindergarten, Kindergarten-Unterstufe, Primarstufe)
PH-Nr. 1.5.3 Richtlinie zur Bachelorarbeit für Studiengänge Kindergarten, Kindergarten-Unterstufe, Primarstufe sowie Masterarbeit Sekundarstufe I (vom 30. November 2010) 2 Gestützt auf das Reglement über
MehrReglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Betriebsökonomie. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, I. Allgemeine Bestimmungen
Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 6. Mai 011, gestützt auf die Rahmenrichtlinien für die Grundausbildung
MehrNützliche Hinweise SEK II
Nützliche Hinweise SEK II A-Z Berufspädagogik Belegungen Uni im Rahmen des Wahlbereichs Sek II (Veranstaltungen des Masters of Arts in Educational Sciences) Belegungen Uni ausserhalb des Studiengangs Sek
MehrEntgeltordnung der Hochschule für Künste Bremen
1 Entgeltordnung der Hochschule für Künste Bremen Der Rektor der Hochschule für Künste Bremen hat gemäß 110 Abs. 3 des Bremischen Hochschulgesetzes vom 09. Mai 2007 (Brem.GBl. S.339) am 28.08.2008 die
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 37/2013 vom 4. September 2013
Mitteilungsblatt Nr. 37/2013 vom 4. September 2013 Zulassungsordnung des Master-Studiengangs MBA Master of Business Administration des IMB Institute of Management Berlin vom 18.06.2013 Mitteilungsblatt
MehrDas Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,
Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Wirtschaftsinformatik Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz
MehrPhilosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät UNI INFO 2015. Bachelor- und Masterstudiengang
Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät UNI INFO 2015 Mathematik Bachelor- und Masterstudiengang Bachelor of Science: BSc in Mathematics Master of Science: MSc in Mathematics Studieninhalt Mathematik
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 18/2014 vom 25. April 2014
Mitteilungsblatt Nr. 18/2014 vom 25. April 2014 Zulassungsordnung des Master-Studiengangs Tax Policy and Tax Administration des IMB Institute of Management Berlin vom 21.01.2014 Mitteilungsblatt Herausgeber:
MehrORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG
UNIVERSITÄT LEIPZIG WISSENSCHAFTLICHE WEITERBILDUNG UND FERNSTUDIUM ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (EXTERNENORDNUNG)
Mehr(vom 6. April 2009) 1. Der Universitätsrat beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Double Degree Master-Studiengänge Rahmenverordnung 45.45.7 Rahmenverordnung für die Double Degree Master-Studiengänge der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und der ausländischen
MehrStudienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen*
Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 6.4 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen* vom. April 008 (Stand. September 04) Der Rat der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen erlässt
Mehr2 Spezifische Bestimmungen für Personen mit einem Bachelor-Diplom in Interdisziplinären Naturwissenschaften der ETH Zürich
zum Studienreglement 2007 für den Master-Studiengang Interdisziplinäre Naturwissenschaften vom 31. August 2010 (Stand am 1. November 2011) Gültig für Eintritte, inkl. Wiedereintritte in den Studiengang
MehrPrüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Orchesterspiel am Orchesterzentrum NRW
Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Orchesterspiel am Orchesterzentrum NRW geänderte Fassung vom 25. Februar 2008 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 94 Abs. 1 des Hochschulgesetzes in der
MehrDas Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,
Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Pflege (gültig für Studierende, die mit ihrer Ausbildung ab dem Studienjahr 01/01 beginnen) Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt
MehrMaster of Law UZH UNIL
Rechtswissenschaftliche Fakultät Studienordnung Master of Law UZH UNIL Für den zweisprachigen Joint Degree Masterstudiengang in Rechtswissenschaft der Fakultät der Rechts-, Kriminal- und Verwaltungswissenschaften
MehrMaster (M.A.) Studiengang LehrerInnen Pflege und Gesundheit
Bewerbungsunterlagen für einen Studienplatz im Master (M.A.) Studiengang LehrerInnen Pflege und Gesundheit Master (M.A.) Studiengang Pflegemanagement an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen
MehrI. Allgemeine Bestimmungen
Richtlinien für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Wirtschaftsinformatik Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz über die Fachhochschulen (FHSG) vom
MehrStudiengang Sekundarstufe I. Master of Arts in Secondary Education. Pädagogische Hochschule Thurgau. Lehre Weiterbildung Forschung
Studiengang Sekundarstufe I Master of Arts in Secondary Education Lehre Weiterbildung Forschung Pädagogische Hochschule Thurgau. Sekundarstufe I Ein Studiengang in grenzüberschreitender Zusammenarbeit
MehrDieses Dokument stützt sich auf die folgenden Gesetzes- und Verordnungstexte:
ZULASSUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE BACHELORSTUDIENGÄNGE BETRIEBSÖKONOMIE TOURISMUS WIRTSCHAFTSINFORMATIK INFORMATION UND DOKUMENTATION DES BEREICHS WIRTSCHAFT & DIENSTLEISTUNGEN LISTE DER ABSCHLÜSSE, DIE DEN
MehrPasserelle zum Master-Studiengang Sonderpädagogik mit Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik für Personen ohne Lehrdiplom
Passerelle zum Master-Studiengang Sonderpädagogik mit Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik für Personen ohne Lehrdiplom Ein Angebot im Rahmen der Studiengruppe HfH-PHSG in Zusammenarbeit der Pädagogischen
MehrIn diesem Dokument finden Sie wichtige Informationen zum Masterstudiengang Sonderpädagogik.
zum Masterstudiengang Sonderpädagogik1 mit den Vertiefungsrichtungen Heilpädagogische Früherziehung und Schulische Heilpädagogik Gültig ab 2. März 2015, Änderungen vorbehalten In diesem Dokument finden
MehrGEBÜHRENORDNUNG. für die Bachelor- und Masterstudiengänge des Fachbereichs Design der staatlich anerkannten, privaten Hochschule Fresenius
Gültigkeit ab WiSe 2014/15 Fachbereich Design Gebührenordnung GEBÜHRENORDNUNG für die Bachelor- und Masterstudiengänge des Fachbereichs Design der staatlich anerkannten, privaten Hochschule Fresenius Wintersemester
MehrCAS-ABU und MAS-ABU Studiengänge für allgemeinbildende Lehrpersonen
CAS-ABU und MAS-ABU Studiengänge für allgemeinbildende Lehrpersonen CAS-ABU Studiengang für allgemeinbildende Lehrpersonen (ABU) Der berufsbegleitende Studiengang CAS-ABU ist Teil des Masterstudienganges
MehrPädagogische Hochschule Weingarten Seite 2. Inhaltsverzeichnis. 1. Allgemeines 3
Stand: März 2011 Pädagogische Hochschule Weingarten Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 3 1.1 Wer muss zahlen? 3 1.2 Wie hoch ist die Studiengebühr? 3 1.3 Zu welchem Zeitpunkt muss ich die Gebühr
MehrReglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen der HES-SO. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,
Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 6. Mai 011, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 1 Das
MehrNichtamtliche Lesefassung. Gebührensatzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg für Masterstudiengänge
Nichtamtliche Lesefassung Gebührensatzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg für Masterstudiengänge vom 15. Juli 2011 Erste Änderungssatzung vom 14. Mai 2012 Amtliche Bekanntmachung der Dualen Hochschule
MehrReglement über die Zulassung zum Studium an der Universität Bern für Personen, welche das 30. Lebensjahr vollendet haben (Reglement 30+)
Reglement über die Zulassung zum Studium an der Universität Bern für Personen, welche das 0. Lebensjahr vollendet haben (Reglement 0+) Die Universitätsleitung, gestützt auf Artikel 9 Absatz Buchstabe f
MehrStudien- und Prüfungsordnung Pädagogische Hochschule FHNW (StuPO PH FHNW)
Fachhochschule Nordwestschweiz Pädagogische Hochschule.0 Studien- und Prüfungsordnung Pädagogische Hochschule FHNW (StuPO PH FHNW) vom. September 05 Gestützt auf die Rahmenordnung für die Studiengänge
MehrVom 21. September 2005
Verordnung über die Erprobung von Bachelor- und Master-Abschlüssen in der Lehrerausbildung und die Gleichstellung mit der Ersten Staatsprüfung (Bachelor-Master-Abschlussverordnung BaMaV) Vom 21. September
MehrVerordnung über die Ausrichtung von Stipendien und Studiendarlehen
46.0 Verordnung über die Ausrichtung von Stipendien und Studiendarlehen vom 8. April 978 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf 7 und 8 des Dekretes des Grossen Rates des Kantons Schaffhausen
MehrReglement über die Zulassung zum Master-Studium an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
Reglement über die Zulassung zum Master-Studium an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW Gestützt auf die Studien- und Prüfungsordnung des Master-Studiums an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW vom.juni
MehrRichtlinien für den Studiengang Master of Science HES-SO in Business Administration. Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz,
Richtlinien für den Studiengang Master of Science HES-SO in Business Administration Version vom 16. Dezember 011 Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Vereinbarungsprotokoll
MehrReglement über die Zulassung zum Bachelor-Studium an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
Reglement über die Zulassung zum Bachelor-Studium an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW Das vorliegende Reglement stützt sich auf die Studien- und Prüfungsordnung der Bachelor-Studiengänge an der Hochschule
Mehrfür Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005.
PH-Nr..5. Diplomreglement zum Master of Advanced Studies Pädagogische Hochschule Zürich in Bildungsmanagement sowie zum Master of Advanced Studies Pädagogische Hochschule Zürich in Bildungsinnovation (vom
MehrORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK
ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN IN DEN BERUFLICHEN FACHRICHTUNGEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK
MehrDas Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,
(gültig für Studierende, die mit ihrer Ausbildung ab dem Studienjahr 01/01 begonnen haben) Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre (Eignungsfeststellungsordnung) Vorläufige, vom Fakultätsrat
MehrZulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik
Zulassungsordnung Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Aufgrund von 13 Abs. 3 i. V. m. 81 Abs. 1 Nr.1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHSG) vom 10.
MehrORDNUNG STEUERWISSENSCHAFTEN (TAXATION) FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG
FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG STEUERWISSENSCHAFTEN (TAXATION) Neufassung beschlossen in der 233. Sitzung des Fachbereichsrats
MehrAnhang. zum Studienreglement 2014 für den. Master-Studiengang Physik. vom 31. August 2010 (Stand am 1. April 2012)
zum Studienreglement 2014 für den Master-Studiengang Physik vom 31. August 2010 (Stand am 1. April 2012) Gültig für Eintritte, inkl. Wiedereintritte in den Studiengang ab Herbstsemester 2011. Für Eintritte
MehrEnglisch für die Primarstufe. Zertifikatslehrgang (CAS) / Nachqualifikation
Englisch für die Primarstufe Zertifikatslehrgang (CAS) / Nachqualifikation Englisch für die Primarstufe Zertifikatslehrgang (CAS) / Nachqualifikation In der Nachqualifikation «Englisch für die Primarstufe»
MehrAuskunft bei: Unterrichtssprachen in Bachelor- und Master-Studiengängen sowie in Programmen der universitären Weiterbildung
WEISUNG Inkrafttreten: 1. August 2010 Stand: 1. September 2013 Auskunft bei: Rektoratsadjunkt (für BSc/BAund MSc/MA-Studiengänge) Zentrum für Weiterbildung (für Programme der universitären Weiterbildung)
MehrMaster-Studiengang Medicinal and Industrial Pharmaceutical Sciences (MIPS)
zum Studienreglement 2007 für den Master-Studiengang Medicinal and Industrial Pharmaceutical Sciences (MIPS) vom 31. August 2010 (Stand am 1. November 2011) Gültig für Eintritte, inkl. Wiedereintritte
MehrDer Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz,
Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 199 über die Fachhochschulen (FHSG), gestützt auf die Fachhochschulverordnung (FHV) vom 11. September
MehrAmtliche Bekanntmachung
Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2011 Ausgegeben Karlsruhe, den 26. Mai
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN
AMTLICHE MITTEILUNGEN VERKÜNDUNGSBLATT DER FACHHOCHSCHULE DÜSSELDORF HERAUSGEBER: DER REKTOR DATUM: 06.07.2006 NR. 103 Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang
MehrVerordnung über die Ausrichtung von Stipendien und unverzinslichen Darlehen für die Vor-, Aus- und Weiterbildung von Jugendlichen und Erwachsenen
416.100 Verordnung über die Ausrichtung von Stipendien und unverzinslichen Darlehen für die Vor-, Aus- und Weiterbildung von Jugendlichen und Erwachsenen Gemeinderatsbeschluss vom 7. April 1971 1 A. Allgemeines
MehrAnmeldedossier. CAS in Geriatrischer Praxis. Einzelmodule. Departement Gesundheit
Bitte leer lassen Anmeldedossier CAS in Geriatrischer Praxis Einzelmodule Seite 1/8 Definitive Anmeldung Angaben zur Person Name Vorname Strasse PLZ, Ort Bitte aktuelles Foto einkleben Kanton AHV-Nummer
MehrFachprüfungsordnung. für den Bachelor-Studiengang. Wirtschaftsinformatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31.
Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-62.pdf)
MehrMitteilungsblatt Nr. 02-2014
Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Inhalt: vorläufige Zulassungsordnung für den postgradualen Studiengang Master of Social Work Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession (ZulO-MSW-MA) Seite: 1-3 Datum: 26.03.2014
MehrWirtschaftsrecht. Masterstudiengang. Juristische Fakultät UNI INFO 2015
Juristische Fakultät UNI INFO 2015 Wirtschaftsrecht Masterstudiengang Master of Law Wirtschaftsrecht/Business Law: MLaw mit Vertiefungsrichtung oder freier Master Wirtschaftsrecht Studieninhalt Die Rechtswissenschaft
MehrNBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 2/2016, S. 23. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 4. Februar 2016
Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den postgradualen Studiengang Wirtschaftspsychologie (M.Sc.) ab Jahrgang 16 (April) Vom 4. Februar 2016 NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr.
MehrOrdnung CS 2009-124 über die Zulassungsbeschränkung zum Studium der Medizin an der Universität Basel
Med. Fakultät: O über die Zulassungsbeschränkung 446.0 Ordnung CS 009-14 über die Zulassungsbeschränkung zum Studium der Medizin an der Universität Basel Vom 18. Juni 009 Der Universitätsrat der Universität
MehrLehrdiplom: Erteilung einer kantonalen Wahlfähigkeit bei gleichwertigem Ausweis
Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Merkblatt Lehrdiplom: Erteilung einer kantonalen Wahlfähigkeit bei gleichwertigem Ausweis Bildungsdepartement Vorwort Für eine Unterrichtstätigkeit in der Volksschule
MehrMaster-Studiengang Management, Technologie und Ökonomie (MTEC)
zum Studienreglement 2006 für den Master-Studiengang Management, Technologie und Ökonomie (MTEC) vom 31. August 2010 (Stand am 1. November 2015) Gültig für Eintritte, inkl. Wiedereintritte in den Studiengang
MehrDas Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,
Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Information und Dokumentation Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule
MehrZIEL TEIL 2 GRUNDREGELN GRUNDREGELN. 5 (1) Die Grundregeln sind folgende:
1 ZIEL REPUBLIK TÜRKEI TÜRKISCH-DEUTSCHE UNIVERSITÄT VERORDNUNG FÜR DIE ZULASSUNG VON STUDIENBEWERBER/INNEN AUS DEM AUSLAND ZUM STUDIUM TEIL 1 ZIEL, GELTUNGSBEREICH, BEZUG, DEFINITIONEN 1 (1) Die vorliegende
MehrMERKBLATT AUFNAHMEANTRAG FSP. Merkblatt für den Antrag auf die FSP-Mitgliedschaft. A. Allgemeines. B. Welche Unterlagen braucht es für den Antrag?
MERKBLATT AUFNAHMEANTRAG FSP Merkblatt für den Antrag auf die FSP-Mitgliedschaft Gültig ab 1. Juli 2015 Dieses Merkblatt hilft Ihnen bei der Formulierung Ihres Antrages für die FSP-Mitgliedschaft und unterstützt
MehrMitteilungsblatt Nr. 179. Änderung zum Prüfungsausschuss. für die Studiengänge:
Änderung zum Prüfungsausschuss für die Studiengänge:, Informatik (Diplom, Bachelor und Master), Wirtschaftsingenieurwesen (Diplom, Bachelor und Master), Maschinenbau (Diplom, Bachelor und Master), Elektrotechnik
MehrAnmeldung für den Studiengang Kindergarten/Unterstufe (KU)
Anmeldung für den Studiengang Kindergarten/Unterstufe (KU) Regelstudiengang (Bachelorstudiengang Kindergarten/Unterstufe der Primarschule) Diplomstudiengang für Lehrpersonen mit einem Lehrdiplom Anmeldeschluss:
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 31/2013 vom 1. August 2013
Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 31/2013 vom 1. August 2013 Zulassungsordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Recht für die öffentliche Verwaltung des Fachbereichs
MehrAnhang. zum Studienreglement 2006 für den. Master-Studiengang Management, Technologie und Ökonomie (MTEC)
zum Studienreglement 2006 für den Master-Studiengang Management, Technologie und Ökonomie (MTEC) vom 31. August 2010 (Stand am 1. November 2011) Gültig für Eintritte, inkl. Wiedereintritte in den Studiengang
MehrAntrag auf Zulassung zum Studium für ausländische Studienbewerber/innen Antrag auf Zulassung zum Studium zum Wintersemester / Sommersemester an der
Antrag auf Zulassung zum Studium für ausländische Studienbewerber/innen Antrag auf Zulassung zum Studium zum Wintersemester / Sommersemester an der Nicht vom Bewerber auszufüllen! (Name der Hochschule)
MehrDie Unterrichtsveranstaltungen des Bachelorstudiengangs in Pflege werden in französischer Sprache abgehalten.
(gültig für Studierende, die mit ihrer Ausbildung ab dem Studienjahr 01/01 beginnen) Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über die Fachhochschulen
MehrPhilosophisch-Historische Fakultät UNI INFO 2015. Bachelor- und Masterstudienfach
Philosophisch-Historische Fakultät UNI INFO 2015 Deutsche Philologie Bachelor- und Masterstudienfach Bachelor of Arts: BA in Deutscher Philologie und einem weiteren Bachelorstudienfach Master of Arts:
Mehr210 Studienreglement der Studiengänge Kindergarten (KG) und Primarschule (PS) an der Pädagogischen Hochschule Graubünden (PHGR)
0 Studienreglement der Studiengänge Kindergarten (KG) und Primarschule (PS) an der Pädagogischen Hochschule Graubünden (PHGR) Gestützt auf das Gesetz über Hochschulen und Forschung GHF (47.00), sowie auf
MehrRichtlinie zur Vergabe von Stipendien im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms / Deutschlandstipendium an Studierende der Fachhochschule Flensburg
Richtlinie zur Vergabe von Stipendien im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms / Deutschlandstipendium an Studierende der Fachhochschule Flensburg auf den Rechtsgrundlagen des Deutschlandstipendiums
MehrÜber Einzelheiten der Weiterbildungsstudiengänge orientiert der Studienplan (Study
Studiengangreglement - «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Clinical Trial Practice and Management» der Universität Basel - «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Clinical Research I (Clinical Trial
MehrSpezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 03.07.2013
SO ML Spezielle rüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 03.07.2013 räambel Nach Beschluss des Fachbereichsrats des Fachbereichs Dienstleistungen
MehrReglement über den Weiterbildungsstudiengang CAS in Clinical Trial Management an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich
Reglement über den Weiterbildungsstudiengang CAS in Clinical Trial Management an der Medizinischen Fakultät der (vom 3. März 2010) Die Erweiterte Universitätsleitung beschliesst: I. Grundlagen 1. Anwendungsbereich
MehrGEMEINDE WELSCHENROHR
GEMEINDE WELSCHENROHR Gebührenreglement Kanzlei 2016 Die Gemeindeversammlung gestützt auf beschliesst: 56 lit. a des Gemeindegesetzes vom 16. Februar 1992 I. Allgemeines 1. Begriff Gebühren sind Entschädigungen
MehrDas Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,
Version vom 15. Juli 2014 Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 26. Mai 2011, gestützt auf das Reglement
MehrDer Prorektor Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern,
Ausführungsbestimmungen für den Diplomstudiengang Dozentin oder Dozent an Höheren Fachschulen im Nebenberuf (DHF NB) der Pädagogischen Hochschule Luzern vom 1. Dezember 014 Der Prorektor Weiterbildung
MehrPRÜFUNGSAUSSCHUSS WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN. Obligatorische Fachstudienberatung
Obligatorische Fachstudienberatung 1 Ansprechpartnerin des Prüfungsausschusses/ Fachstudienberatung Dr. phil. Alexandra Rese (Studium Wirtschaftsingenieurwesen und Promotion an der Universität Karlsruhe),
MehrLesefassung vom 25. Februar 2015
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Produktentwicklung und Fertigung (konsekutiv) mit akademischer Abschlussprüfung (Master of Engineering)
MehrDas Rektorat der Fachhochschule Westschweiz
Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom. Mai 011, beschliesst: Anwendungsbereich Art. 1 1 Das vorliegende
MehrFragen und Antworten zum Studium Produk4on und Logis4k in Hannover nach der P02012
Fragen und Antworten zum Studium Produk4on und Logis4k in Hannover nach der P02012 Gliederung 1 Bachelor of Science in Produk4on und Logis4k 2 Master of Science in Produk4on und Logis4k 3 Allgemeines 4
Mehrweitergeben. Informationsveranstaltung
Informationsveranstaltung PH Luzern, 3. Dezember 2014 Studienprogramm für Quereinsteigende Referent Prof. Dr. phil. Werner Hürlimann Leiter Studiengang Sekundarstufe I PH Luzern Facts & Figures Bis 2013
MehrAbschnitt 7 Immatrikulation 41 Antragserfordernis, Antragsinhalt, Anzahl der Anträge, Ergänzende Anträge, Vertretung [ZZS-HU] 2: [ZZS-HU] 9:
Abschnitt 7 Immatrikulation 41 Antragserfordernis, Antragsinhalt, Anzahl der Anträge, Ergänzende Anträge, Vertretung (1) Die Immatrikulation setzt eine entsprechende, vorherige Antragstellung voraus. Gegenstand
MehrSS 2016 Bewerbungsende 15.03.2016
Antrag auf Zulassung zum Studium an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf - ausgenommen Studienanfänger - Fach Abschluss Fachsemester Psychologie Bachelor
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 227 2015 Verkündet am 1. April 2015 Nr. 80 Zugangs- und Zulassungsordnung für den Master of Education für ein Lehramt an Grundschulen der Universität Bremen Vom 4.
MehrMerkblatt ausländische Bildungsnachweise zu International Baccalaureate Diploma (IB)
Merkblatt ausländische Bildungsnachweise zu International Baccalaureate Diploma (IB) Studienbewerber mit ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen dürfen nach erfolgreichem Durchlaufen des EBS Aufnahmeverfahrens
MehrDie Aufnahme des Studiums ist immer nur zum Wintersemester möglich.
FAQs Master EB: Wann kann ich das Masterstudium beginnen? Die Aufnahme des Studiums ist immer nur zum Wintersemester möglich. Wie kann ich mich für den Masterstudiengang Europäische Betriebswirtschaft
Mehrder Hochschule Heilbronn vom 10. Juli 2009
Satzung für das Auswahlverfahren Masterstudiengänge International Business & Intercultural Management (MIBIM) und International Tourism Management (MITM) der Hochschule Heilbronn vom 10. Juli 2009 Aufgrund
MehrNachdiplomstudium Certificate of Advanced Studies CAS Theaterpädagogik Master of Advanced Studies MAS Theaterpädagogik
Bewerbung Nachdiplomstudium Certificate of Advanced Studies CAS Theaterpädagogik Master of Advanced Studies MAS Theaterpädagogik! für das CAS (Zertifikatslehrgang I)! für den MAS (Zertifikatslehrgang I
MehrOrdnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Sonderpädagogik und Rehabilitationswissenschaften
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat mit Erlass vom 24.06.2013 (Az.: 27.5-74503-116) gemäß 18 Abs. 8 und 14 NHG und 7 Abs. 2 NHZG i.v.m. 51 Abs. 3 NHG die folgende Ordnung über
MehrSchulleitungsmanagement, Master of Art Postgradualer Weiterbildungsstudiengang
Katholische Hochschule NRW, Abteilung Köln Fachbereich Gesundheitswesen Schulleitungsmanagement, Master of Art Postgradualer Weiterbildungsstudiengang Bewerbungsunterlagen Wintersemester 2015/16 Semesterbeginn:
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 280 2014 Verkündet am 6. Mai 2014 Nr. 82 Zugangs- und Zulassungsordnung für den Master of Education Lehrämter Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und Grundschule
MehrLohnband: Lehrperson für den Heilpädagogischen Kindergarten. Lehrperson Deutsch für fremdsprachige Kinder
Lehrpersonalverordnung Anhang 1 165.117 ANHANG 1 Berufliche Tätigkeiten Die Dauer einer Lektion beträgt 45 Minuten. 1 Lehrperson für den Kindergarten. Die gesamte Unterrichtsverpflichtung von gliedert
Mehr