Zwei bayerische Infanterie-Offiziersäbel
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- Käthe Fürst
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1 Zwei bayerische Infanterie-Offiziersäbel Der Infanterie-Offiziersäbel von 1855 gehörte zur Bewaffnung bayerischer Offiziere bis zum Ende der Monarchie. Manche wurden sogar noch bis in die 30er Jahre getragen. Analog dazu führten auch die Portepee-Unteroffiziere dieses Modell. Der folgende Beitrag zeichnet den Werdegang zweier dieser "Feldwebelsäbel" am Beginn und am Ende dieser Dienstzeit nach. Ein Feldwebelsäbel von Die Offiziere der königlich bayerischen Truppen zu Fuß erhielten 1855 (1) ein neues Säbelmodell. Erst Jahre später - genaugenommen dürfen auch die Feldwebeldienstgrade dieses Seitengewehr anlegen. Abweichend von der Stahlblechscheide der Offizierausführung wird der Feldwebelsäbel in einer Lederscheide mit aufgeschobenen Messingbeschlägen versorgt. Diese Unterscheidung wird erst 1890 aufgehoben. Es erfolgt nunmehr eine Umrüstung der alten Feldwebelsäbel mit neuen Stahlblechscheiden. Die Anpassung an das Offiziermodell ist dadurch vollzogen. Für detailliertere Angaben zur Lederscheide und zu den einzelnen Einführungsformalitäten wird auf die Veröffentlichung von Ehle 1 verwiesen. Der hier vorgestellte Säbel entstammt der oben erwähnten ersten Serie von Abnahmestempel - wie bei späteren Waffen üblich - kommen hierbei noch nicht vor. Einzig der Klingenkopf trägt auf seiner Außenseite die Jahreszahl "1868" sowie innen den Stempel "H - Krone - Z" eingeschlagen. Bei letzterem dürfte es sich um den Übernahmestempel der Zeughaus-Hauptdirektion handeln. Eine präzise Vorstellung über diese Einrichtung vermittelt Münich 2 : "Die Zeughaushauptdirektion besorgte die Erzeugung oder den Ankauf, die Uebernahme, die Verteilung, Erhaltung und Aufbewahrung aller zur Bewaffnung 1 Ehle, Franz; Die Seitengewehre zu Fuß im Königreich Bayern, 3. Auflage, Eigenverlag, Rosenheim Münich, Friedrich; Geschichte der Entwicklung der bayerischen Armee seit zwei Jahrhunderten, München 1864 sowie erweiterter Nachdruck Krefeld 1972.
2 des Heeres und der festen Plätze gehörigen Gegenstände, dann auch jener Rüstungsstücke, welche nicht von der Armeemonturdepot-Commission abgegeben werden.". Der Säbel - und somit auch der damalige Träger - dürfte im Verlauf des 70/71er Krieges an keinen Kampfhandlungen teilgenommen haben. Bereits bei Einführung der neuen "Feldwebelsäbel" im Jahre 1868 wurden diese ebenfalls an die Bezirksfeldwebel bei den Landwehr-Bezirks-Kommandos ausgegeben. Und genau in dieser Funktion läßt sich auch der Werdegang des vorliegenden Säbels bis hin zu 1. Weltkrieg nachvollziehen. Bereits im Jahre wurden die einzelnen Landwehr-Bataillone nicht mehr durchnumeriert, sondern als 1. und 2. Landwehr-Bataillon des aktiven Infanterie-Regiments bezeichnet, aus dessen Rekrutierungsbezirk sie sich formierten. Die Kompagnien der beiden Bataillone werden durchlaufend - von 1 bis 8 - durchnumeriert. Hier läßt sich auch der gelöschte Truppenstempel einordnen: "B.9.I.R.2.L.B.6.2". Er steht für die 2. Kompagnie beim 2. Landwehr-Bataillon des bayerischen 9. Infanterie-Regiments. Die ohne Punkt geschlagene Waffennummer bezeichnet zusätzlich den 2. Feldwebelsäbel innerhalb dieser Kompagnie. Während dieser Truppenstempel sich nur noch auf der Stichblattunterseite befindet, die nummerngleiche Lederscheide wurde ja 1890 gegen eine Stahlscheide ausgetauscht, ist der folgende gültige Stempel auf Waffe und Scheide geschlagen: "B.L.B.K.As.2". Also, weiterhin Landwehr: Bayerisches Landwehr-Bezirks-Kommando Aschaffenburg, Waffe Nr. 2. Der Stempel stammt aus der Zeit nach 1888, als die bisherigen Landwehrbezirks- Bataillone in Bezirkskommandos umgegliedert wurden. Träger der Waffe dürfte wiederum ein Bezirksfeldwebel gewesen sein. Der Säbel wurde kontinuierlich bis in den 1. Weltkrieg geführt. Dazwischen erfolgte bereits 1909 das Dunkelfärben (Brünieren) der Scheiden und 1910 die Entfernung des unteren Scheidenbandes mit Ringöse und Ring. Der Polizeioffiziers-Säbel mit Bügelgefäß. Das Kriegsende und der Zerfall der alten Ordnungsstrukturen erforderte auch in Bayern ein Umdenken. Freikorpsverbände und Teile der vorläufigen Reichswehr hatten zwischen April und Mai 1919 dem bolschewistischen Treiben ein Ende bereitet. Offen blieb, mit welchen Truppen man zukünftig einer Wiederholung vorbeugen konnte. Zeitfreiwillige und 3 Münich, s. o.
3 Reichswehr kamen nicht in Frage, da deren Reduzierung bzw. Auflösung durch Anweisung der Entente unmittelbar bevorstand. Abhilfe konnte hierbei nur eine militärisch organisierte Länderpolizeitruppe schaffen. So entstand nach diverser Umstrukturierung und Planung im Sommer , 5, 6 das Wehrregiment München und Nürnberg-Fürth. Im Herbst 1919 erfolgte die Errichtung der dem bayerischen Innenministerium direkt unterstellten "Staatlichen Polizeiwehr". Das Personal der Stadtkommandantur München trat zur Inspektion der Polizeiwehr Bayern (PwB) über, ebenso das Wehrregiment München mit 3000 und das Wehrbataillon Nürnberg-Fürth mit 1600 Mann. Dementsprechend erfolgte auch im Laufe der nächsten Monate eine erhebliche personelle und materielle Aufstockung: Technische Hundertschaften mit leichten Feldhaubitzen, mit MG bestückte Straßenpanzerwagen und Fliegerstaffeln. Wie auch in den anderen deutschen Ländern kam es auf Forderung der Alliierten zum Jahresende 1920 zur Umstrukturierung und teilweise Auflösung der Polizeiwehr. Die Behörde wurde - auf 9600 Mann verstärkt - als Ordnungspolizei dezentralisiert und in Landespolizei umbenannt. Und genau in dieses Umfeld ist der zweite hier vorgestellte bayerische Infanterie-Offizier-Säbel eingebettet. Hergestellt wurde die Waffe von der Solinger Firma Carl Eickhorn und 1909 in den Staatsbesitz übernommen. Somit weisen auch alle Teile die typischen Abnahmestempel in Form von kleinen gekrönten gotischen Buchstaben auf. Was diesen I.O.S. aber so ungewöhnlich macht, ist die Stempelung auf der vorderen Stichblattunterseite: "1920" und "Pw.B.10"! Die in die Reichswehr und Polizeitruppen übernommenen Waffen werden gemäß der 1920 erlassenen "Stempelvorschrift für Handwaffen und M.G. der Reichswehr aus Anlaß der allgemeinen Entwaffnung der Bevölkerung" mit dem Jahr der Übernahme bzw. Erfassung [also "1920" ] gestempelt. Hinzu kommt der Stempel der Polizeiwehr Bayerns. Die Notwendigkeit dazu ergibt sich aus der Vorschrift "Stempelung und Bezeichnung der Waffen der P.W.B. 7. "Nachdem nunmehr die Ausrüstung im allgemeinen durchgeführt ist, sind sämtliche Waffen zu stempeln.... Jede Waffenart erhält in sich fortlaufende Nummern, aber für jeden Stab und jede Hundertschaft usw. in sich abgeschlossen.... Beim Neustempeln wird die alte Stempelung 8 durchkreuzt und die neue Stempelung daneben oder darunter geschlagen." Der Stempel "Pw.B. 10" läßt sich somit wie folgt deuten: Polizeiwehr Bayern mit Waffennummer Kameradschaft ehemaliger Angehöriger der Bayerischen Landespolizei, Hg; Vorarbeit zu einer Geschichte der bayerischen Landespolizei, Manuskript, München Sagerer, E. und Emil Schuler; Die Bayerische Landespolizei von , München Schuler, Emil; Die Bayerische Landespolizei , München Stempelung und Bezeichnung der Waffen der P.W.B., München Selzer, Rolf; Ein Pallasch bei der Polizeiwehr Bayerns, Archiv für Polizeigeschichte, Heft 1 / 1991.
4 Auffällig ist, daß hierbei - abweichend zur Stempelvorschrift - keine Teileinheit benannt wurde. Der Stempel dürfte deshalb, analog zur 1920er Vorschrift, vorrangig zur Erfassung der vorhandenen Waffen gedient haben. Der Säbel dürfte auch in der Bayerischen Landespolizei weiter geführt worden sein. Eine Umstempelung in "B.L.P." wurde nicht vorgenommen. Viele der Beamten verstanden sich noch immer als Polizeiwehr. Einem neuen Stempel wurde - vor allem von den in Frage kommenden altgedienten Portepeeträgern - nur eine geringe Bedeutung beigemessen, zumal auch für die Umformierung keine Notwendigkeit bestanden hatte, sondern diese allein auf Anordnung der Siegermächte erfolgte. In der Folgezeit änderte sich an der Bewaffnung der Portepeeträger nur wenig. So erscheint, wenngleich unter neuer Bezeichnung, der alte bayerische I.O.S. noch in der Vorschrift von : "Soweit die Dienstbestände reichen, Können auf Anfordern im Rahmen der in den Ausrüstungsnachweisungen vorgesehen Sätze an Polizei-Haupt- und Oberwachtmeister außer dem langen [SG 98/05] bzw. kurzen Seitengewehr [SG 84/98 bzw. aptiertes 98/05] auch Polizei-Offiziers-Säbel mit Bügelgriff [I.O.S.] oder Polizei-Offiziers-Säbel mit Korbgriff [d.h. der frühere Artillerie-Offizier-Säbel] abgegeben werden. Diese Polizei-Offiziers-Säbel dürfen jedoch von Polizei-Haupt- und Oberwachtmeistern nur außer Dienst getragen werden. Eine Nachbeschaffung von Polizei-Offiziers-Säbeln als Dienstwaffe findet nicht mehr statt. Dagegen ist es den Polizei-Haupt- und Oberwachtmeistern freigegeben, sich aus eigenen Mitteln Polizei-Offiziers-Säbel mit Bügelgriff als außer Dienst zu tragende Seitenwaffe zu beschaffen." Diese nach 1933 privat beschafften Stücke orientierten sich dann zumeist weniger am ehemaligen königlich bayerischen I.O.S., als vielmehr am sogenannten "Einheitssäbel" von Für die freundlicherweise erteilte Unterstützung und Bereitstellung von Realstücken sei an dieser Stelle den Herren Franz Ehle, Wolfgang Friedrich, Herbert Reibetanz, Hans-Rudolf v. Stein, Christiane Teschauer-Selzer, Peter Wacker sowie Dr. Jürgen Kraus vom Bayerischen Armeemuseum Ingolstadt herzlich gedankt. Erweiterte Fassung des im Deutschen Waffen-Journal (DWJ) Heft 11 /1996 erschienenen Artikels. 9 Polizei Vorschrift 3; Die Waffen der Bereitschaftspolizei, Heft D, München 1933.
5 Unteroffiziere aus dem 6. Königlich Bayerischen Infanterie-Regiment um Die Portepee-Unteroffizieren mit dem alten bayerischen Feldwebelsäbel in Lederscheide und die Unteroffizieren mit aptierten Werder Seitengewehren. Eine Gruppe von Unteroffizieren des Königlich Bayerischen 9. Infanterie-Regiments Wrede um Der Portepeeunteroffizier rechts trägt noch den Feldwebelsäbel in Lederscheide.
6 Die beiden Infanterie-Offizier-Säbel. Beim "1868er" ist die Klingenätzung stark verputzt.
7 Der Stempel der Zeughaus-Hauptdirektion. Die Jahreszahl der Übernahme in den Staatsbesitz.
8 Die beiden Landwehr-Truppenstempel.
9 Links der Schlepper des "Pw.B." und rechts der mit zusätzlicher Abnahme versehene des "1868er". Der Stempel der Polizeiwehr Bayern. Die Waffennummer wurde von 11 auf 10 umgestempelt, sowie die Jahreszahl über eine vorhandene Abnahme geschlagen.
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