Geltungsbereich. Definition
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- Eva Weber
- vor 8 Jahren
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1 Event Truck by CC Bäuml Bahnhofstrasse Schlitz/Hessen AGB 1 Geltungsbereich (1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für alle Leistungen und Serviceaufgaben (z.b. Vermietung, Gestellung Truck, Bühnen und Technik, Moderation, Konzeption, Organisation, Planung, Durchführung, Begleitung von Veranstaltungen, Vermittlung von Leistungen Dritter zur Durchführung von Veranstaltungen sowie Druck & Beschriftung) zwischen dem Kunden und Event Truck by CC Bäuml Bahnhofstraße 13, Schlitz diese ``Allgemeinen Geschäftsbedingungen`` (AGB). (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser ``Allgemeinen Geschäftsbedingungen`` unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der anderen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundlegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 2 Definition (1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit Event Truck by CC Bäuml in Geschäftsbeziehungen treten, ohne das dies ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. (2) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbeziehungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit mit Event Truck by CC Bäuml in eine Geschäftsbeziehung treten. (3) Veranstalter im Sinne dieser AGBs ist der Kunde. Event Truck by CC Bäuml tritt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht als Veranstalter auf.
2 3 Angebote und Vertragsabschluss (1) Grundlage des Vertragsabschlusses ist das jeweilige schriftliche Angebot von Event Truck by CC Bäuml, in dem die Leistungen und das Honorar festgehalten werden. Die Angebote von Event Truck by CC Bäuml sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, Event Truck by CC Bäuml mit der Durchführung von Dienstleistungen zu beauftragen. (2) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt Event Truck by CC Bäuml eine verbindliche Aufforderung auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Event Truck by CC Bäuml kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung von Event Truck by CC Bäuml zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt Event Truck by CC Bäuml nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang ab, so gilt die Bestätigung als erteilt. (3) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch Event Truck by CC Bäuml ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung von Event Truck by CC Bäuml erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebots und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung. 4 Leistungsumfang und Nebenkosten (1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. (2) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilen die Vertragsparteien sich gegenseitig unverzüglich mit. Soweit dadurch Veränderungen der vereinbarten Vertragsinhalte nicht oder nur unwesentlich berührt werden, steht den Parteien aufgrund dieser Abweichungen kein Kündigungsrecht zu. Änderungen können jedoch zur
3 Verschiebung von verbindlichen und unverbindlichen Leistungsterminen führen, die der Kunde mit der Vertragsänderung akzeptiert. Sämtliche zusätzliche Kosten, die sich aus vom Kunden gewünschten Änderungen ergeben, sind vom Kunden zu übernehmen. (3) Zur Erbringung der Leistungen ist es Event Truck by CC Bäuml gestattet Aufträge an Dritte zu vergeben. Der Abschluss der Einzelverträge erfolgt wenn nicht anders schriftlich vereinbart unmittelbar zwischen Event Truck by CC Bäuml und den Dritten. Event Truck by CC Bäuml ist nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Personen vorzulegen. (4) Übliche Nebenkosten, die bei der Erbringung von Leistungen aus dem Vertrag entstehen wie z. B. Boten- oder Taxifahrten, Frachtkosten sowie Nebenkosten, die aus der Anmietung einer Location (Heizungs-, Abfallentsorgungs-, Reinigungskosten etc.) oder aus anderen Veranstaltungs- spezifischen Gründen entstehen, bedürfen keiner separaten Beauftragung durch den Kunden. Gegen Vorlage geeigneter Nachweise erstattet der Kunde Event Truck by CC Bäuml die Nebenkosten. 5 Pflichten des Kunden, Veranstalter Haftpflicht (1) Der Kunde hat Event Truck by CC Bäuml alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich mitzuteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten von Event Truck by CC Bäuml. (2) Als Veranstalter ist der Kunde verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzliche Vorgaben, wie den Jugendschutzvorschriften u. a. zu genügen und insbesondere in Absprachen mit Behörden erforderliche Genehmigungen einzuholen und die Kosten zu tragen. (3) Der Kunde verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalter- Haftpflichtversicherung abzuschließen.
4 (4) Fotografien sowie Video-, und Tonaufzeichnungen von Events, die über den privaten Gebrauch hinausgehen, müssen von Event Truck by CC Bäuml genehmigt werden, insbesondere wenn Fremdleistungen durch Künstler erbracht werden. Aufzeichnungen jeglicher Art für Fernsehen, Rundfunk und andere Institutionen zu tätigen, zu nutzen oder anzubieten, sind ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet. 6 Zahlung, Verzug (1) Alle Honorare/Zahlungen von Leistungen beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer und werden in der jeweils zum Vertragsschluss geltenden Höhe entsprechend mit Rechnungsstellung sofort bzw. zum vereinbarten Termin fällig. (2) Event Truck by CC Bäuml ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse in angemessener Höhe zu verlangen. Die Zahlungsziele sind vom Kunden einzuhalten. (3) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat Event Truck by CC Bäuml das Recht, die Leistung zu verweigern oder den Vertrag fristlos zu kündigen. 7 Konzeption, Präsentation und Urheberschutz (1) Erhält Event Truck by CC Bäuml nach der Teilnahme an einer Präsentation oder nach Erstellung eines Konzepts keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen von Event Truck by CC Bäuml, insbesondere deren Inhalt im Eigentum von Event Truck by CC Bäuml. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese in welcher Form auch immer weiter zu nutzen.
5 (2) Alle Leistungen von Event Truck by CC Bäuml (z.b. Marketingkonzepte, Ideen, Konzepte für Veranstaltungen usw.) sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum von Event Truck by CC Bäuml. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Event Truck by CC Bäuml darf der Kunde die Leistungen von Event Truck by CC Bäuml nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Ergänzungen oder Änderungen von Leistungen von Event Truck by CC Bäuml durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Event Truck by CC Bäuml und soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind des Urhebers zulässig. (3) Wiederholungsnutzungen (z.b. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen von Eventkonzepten sind honorarpflichtig, sie bedürfen der Einwilligung von Event Truck by CC Bäuml. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedürfen der Einwilligung von Event Truck by CC Bäuml. Über den Umfang der Nutzung steht Event Truck by CC Bäuml ein Auskunftsrecht zu. (4) Die durch Event Truck by CC Bäuml überlassenen Vorlagen des Kunden (z.b. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist. 8 Kündigung (1) Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Event Truck by CC Bäuml jederzeit zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. (2) Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare nach folgenden Regelungen: a) Der Kunde ist zum Ausgleich sämtlicher Kosten verpflichtet, die Event Truck by CC Bäuml bis zum Zeitpunkt der Stornierung tatsächlich entstanden sind. Diese Fremdkosten werden anhand der Rechnungen und anhand von Stundenzetteln und Belegen durch Event Truck by CC Bäuml nachgewiesen.
6 b) Unabhängig von a) ist der Kunde verpflichtet Event Truck by CC Bäuml für bereits erbrachte Vorleistungen einen Ausgleich nach folgender Staffelung zu zahlen: bis 5 Monaten vor dem Event = 20% des vereinbarten Entgelts bis 3 Monaten vor dem Event = 40% des vereinbarten Entgelts bis zu 1 Monat vor dem Event = 60% des vereinbarten Entgelts ab 14 Tage vor dem Event = 80% des vereinbarten Entgelts. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. 9 Gewährleistung und Schadenersatz (1) Event Truck by CC Bäuml verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns. Technische Gestellungsleistungen im Sinne von 1 unterliegen der ständigen Wartung sowie der sorgfältigen Vorbereitung/Auswahl für den Zweck. (2) Der Kunde hat Beanstandungen, Reklamationen und Beeinträchtigungen unverzüglich innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch Event Truck by CC Bäuml schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Für den Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden das Recht aus Schadenersatz zu, wobei ein Schadenersatzanspruch gegen Event Truck by CC Bäuml der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar ohne Folgekosten beschränkt ist. Sofern der Kunde Verbraucher ist, richten sich die Fristen nach den gesetzlichen Vorschriften. (3) Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung (höhere Gewalt, Wetterunbill, Unfall, technischer Schaden u. a.), positiver Forderungsverletztung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter
7 Handlungen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Event Truck by CC Bäuml beruhen. 10 Haftung (1) Event Truck by CC Bäuml haftet entsprechend den zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften. (2) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Event Truck by CC Bäuml nur, soweit uns bzw. unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. (3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir gleich aus welchem Rechtsgrund der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Betrag des Honorars nicht überschreitet. (4) Eine wesentliche Vertragspflicht umfasst solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. (5) Soweit Event Truck by CC Bäuml im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadensersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt Event Truck by CC Bäuml derartige Ersatzansprüche an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solche Fall bestehen gegen Event Truck by CC Bäuml keine weiteren Ansprüche. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.
8 11 Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand (1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Event Truck by CC Bäuml und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts. (2) Gerichtsstand ist Gießen/Hessen soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen. (3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend. Stand: Schlitz,
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