Mitteilungsblatt der. Amtsblatt der VG Berka/Werra. 20. Jahrgang Freitag, den 25. Juli 2014 Nr. 9. Freibad Berka/Werra

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1 Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra Amtsblatt der VG Berka/Werra Stadt Berka/Werra Gemeinde Dippach Gemeinde Dankmarshausen Gemeinde Großensee 20. Jahrgang Freitag, den 25. Juli 2014 Nr. 9 Freibad Berka/Werra Öffnungszeiten: Foto: A. Arnold Juni bis September täglich bis Uhr an den Wochenenden und in den Schulferien von bis Uhr

2 Mitteilungsblatt der VG Berka-Werra Nr. 9/2014 Horschlitt: Uhr Uhr Fernbreitenbach: Dienstag Uhr Uhr Vitzeroda: Mittwoch Uhr Uhr Wünschensuhl: Dienstag Uhr Uhr Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra Gemeinschaftlicher Teil Telefonische Erreichbarkeit und Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra Zentrale Tel. 330 Hauptamt Tel Finanzverwaltung Tel Ordnungsamt Tel Meldestelle Tel Standesamt Tel Bauverwaltung Tel Sprechzeiten der Amtsleiter Öffnungszeiten der Ämter Dienstag Freitag Internetseite: Uhr Uhr und Uhr Uhr Uhr Uhr und Uhr Uhr Uhr Uhr und Uhr Uhr Uhr Uhr info@vg-berka.de Sprechzeiten des s der Stadt Berka/Werra Tel Dienstag Uhr Uhr und Uhr Uhr Uhr Uhr und Uhr Uhr (bitte nach vorheriger terminlicher Vereinbarung) Internetseite: info@berkawerra.de Sprechzeiten der Städtischen Gebäude- und Wohnungs-GmbH Tel Uhr Uhr und Uhr Uhr Sprechzeiten des s der Gemeinde Dippach Tel Uhr Uhr Kassenstunde Uhr Uhr Sprechzeiten des s der Gemeinde Dankmarshausen Tel Uhr Uhr Kassenstunde Uhr Uhr Internetseite: Sprechzeiten des s der Gemeinde Großensee Tel Uhr Uhr Sprechzeiten der Ortsteilbürgermeister in den Stadtteilen Berka/Werra: Montag Uhr Uhr Herda Montag Uhr Uhr Gospenroda: Dienstag Uhr Uhr Öffnungszeiten der Bibliothek in Berka/Werra Dienstag: : 14:00 Uhr - 17:00 Uhr 14:00 Uhr - 17:00 Uhr Sprechzeiten des Polizeiposten in Berka/Werra Tel Dienstag: Uhr Uhr : Uhr Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Sprechzeiten des Revierleiters Herr Jörg Ahbe Beratungsraum der Verwaltungsgemeinschaft (Ordnungsamt Zimmer 13) in der Kirchstraße 9 : Uhr Uhr Bereitschaftsdienste Notfalldienstzentrale im St. Georg-Klinikum Die ärztliche Versorgung in Eisenach und Umgebung Mühlhäuser Straße 94-95, Eisenach Tel. Notfalldienstzentrale Hausbesuchsdienst: Bei lebensbedrohlichen Zuständen Montag, Dienstag und : Uhr Mittwoch und Freitag: Uhr...des Folgetages Sa, So und Feiertage Uhr...des Folgetages Dr. med. Steffen Ritsche, FA für Allgemeinmedizin, Chirotherapie und Naturheilverfahren Jacob Töpfer Straße 7, Berka/Werra Tel /20215 Montag: Dienstag: und Uhr Mittwoch: : Uhr und Uhr Freitag: Wir arbeiten nach Terminvergabe! Dr. med. Armin Barth, FA für Allgemeinmedizin und Chirotherapie Berkaer Straße 3, Berka/Werra, Stt. Herda Tel /20886 Montag: Uhr und Uhr Dienstag: Uhr Mittwoch: Uhr : Uhr und Uhr Freitag: Uhr Fachärztin für Kinderheilkunde, Silvia Landefeld Schwanengasse 1, Berka/Werra Tel /28710 Montag: und Uhr Dienstag: und Uhr Mittwoch: : und Uhr Freitag:

3 Mitteilungsblatt der VG Berka-Werra Nr. 9/2014 Zahnarztpraxis Annette und Bernd Schößler Dipl.-Med. Sander, FÄ für Allgemeinmedizin, Marksuhl Schwanengasse 1, Berka/Werra Tel /20344 Montag, Dienstag, und Freitag: Uhr und Uhr Mittwoch: Uhr Zahnärztliche Gemeinschaftspraxis Michael Höch Berkaer Straße 5, Berka/Stt. Herda Tel /20885 Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Montag bis : 14:30 Uhr - 18:30 Uhr Samstag nach Vereinbarung Tel Montag - Freitag Dienstag Uhr Uhr Dr. med. Klaus Büchner, FA für Allgemeinmedizin, Marksuhl Tel.: /60327 Montag - Freitag Montag und Nachmittagssprechstunde Uhr Nächste Samstagssprechstunde, Uhr Wir haben Urlaub vom bis Wilhelmstraße 76 ( Spitze ) Praxis für Gynäkologie Dr. med. Dr. Roznovanu Tel Öffnungszeiten: Montag Dienstag und Uhr Mittwoch und Uhr Freitag HNO Praxis MU Dr. Janovsky Tel Öffnungszeiten: Montag - Freitag Dienstag Mittwoch Freitag und Uhr und Uhr Praxis für Hauterkrankungen/Allergie Dr. R. Reinhardt Fachärztin für Hauterkrankungen/Allergien Terminvereinbarungen unter Telefon: Öffnungszeiten: Montag - Freitag Dienstag und Uhr Mittwoch und Uhr Freitag Marcus Barth, Facharzt für Allgemeinmedizin und Chirotherapie Wilhelmstraße 76, Gerstungen Tel.: Montag: und Uhr Dienstag: Uhr Mittwoch: : in Gerstungen und von Uhr in Herda Freitag: Der Arzt ist am Dienstag von 8.00 bis Uhr in Wünschensuhl sowie am von bis Uhr in Herda zu erreichen. Gemeinschaftspraxis Gerstungen: Dr. med. W. Broßmann, D. Balinski FÄ für Innere Medizin und Allgemeinmedizin Tel.-Nr.: /20216 Montag - Freitag Montag, Dienstag, Uhr Tierärztliche Dienste: Tierarztpraxis Jochen Schäfer Auenheim 1a, Berka/Werra, OT Rienau-Auenheim Tel /37955 Sprechzeiten für Kleintiere: Montag, Dienstag und Freitag von Uhr bis Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Bereitschaftsdienste der Apotheken Schwan-Apotheke Berka/Werra Tel.: Storchen-Apotheke Gerstungen Tel.: Apotheke im Riete Marksuhl Tel.: Hessen-Apotheke Obersuhl Tel.: Glückauf-Apotheke Heringen Tel.: Brücken-Apotheke Heringen Tel.: Der Dienst beginnt um 8.00 Uhr des genannten Tages und endet 8.00 Uhr des folgenden Tages Brücken-Apotheke Hessen-Apotheke Glückauf-Apotheke Storchen-Apotheke Glückauf-Apotheke Brücken-Apotheke Apotheke im Riete Schwan-Apotheke Hessen-Apotheke Glückauf-Apotheke Storchen-Apotheke Apotheke im Riete Brücken-Apotheke Storchen-Apotheke Schwan-Apotheke Storchen-Apotheke Apotheke im Riete Brücken-Apotheke Apotheke im Riete Schwan-Apotheke Hessen-Apotheke Glückauf-Apotheke Storchen-Apotheke Apotheke im Riete Brücken-Apotheke Hessen-Apotheke Schwan-Apotheke Brücken-Apotheke Glückauf-Apotheke Brücken-Apotheke Hessen-Apotheke Informationen Motorsägen-Lehrgänge der Mobilen Waldbesitzerschule Im Rahmen der Mobilen Waldbesitzerschule als besonderes Förderangebot des Thüringer Waldbesitzerverbandes in Zusammenarbeit mit der Landesforstanstalt werden im Forstamtsbereich Marksuhl im Herbst 2014 zwei Motorsägen-Lehrgänge durchgeführt. Zu den nachfolgen genannten Terminen 18. und 19. November 2014, 24. und 25. November 2014 findet die Ausbildung in den Ausbildungsteilen Grundkurs und Fällen von Schwachholz mit praktischer Unterweisung an jeweils zwei Tagen statt. Der Abschluss entspricht den notwendi-

4 Mitteilungsblatt der VG Berka-Werra Nr. 9/2014 gen Standards des Kuratoriums für Waldarbeit. Das Angebot wird hiermit langfristig bekanntgegeben und richtet sich hauptsächlich an Waldbesitzer. Sofern die Lehrgänge nicht ausgebucht sind, wird eine Teilnahme auch für sonstige Interessenten ermöglicht. Nähere Angaben erhalten Sie beim Forstamt Marksuhl, Frau Kempf, die Voranmeldungen entgegennimmt. Das Forstamt Marksuhl Ein Bienenjahr geht zu Ende! Für den Imker geht das Bienenjahr im August zu Ende, denn ab August/September werden die Winterbienen geboren. Sie bilden im Körper ein Fett-Eiweiß-Polster und sind so in der Lage, ca 8 Monate bis zum nächsten Frühjahr zu überleben um nach dem Winter die Frühjahrsbienen aufzuziehen. Die Bienen, die im Frühjahr und Sommer geboren wurden, leben nur ca. 8 Wochen, denn sie haben nicht das Fett-Eiweiß-Polster im Körper. Für den Imker ist es nun Zeit, Bilanz über das vergangene Jahr zu ziehen: Dieses Jahr war für die Bienen - und sicherlich auch für die Menschen - ein Jahr der Extreme. Das Frühjahr begann sehr früh und die Blüte von Obstbäumen, Löwenzahn, Raps u.a. setzte fast gleichzeitig ein. Durch die warme Witterung verblühte aber auch alles sehr schnell und die Imker konnten im Frühjahr nur mäßig Honig ernten. Dafür schwärmten die Völker sehr stark, wenn der Imker keine Gegenmaßnahmen ergriffen hatte. Die Wetterkapriolen setzten sich weiter fort, mal war es zu warm und zu trocken, sodass die Pflanzen keinen Nektar liefern konnten, mal zu kalt und zu nass, sodass die Bienen auch nichts fanden. So kam es, dass dieses Jahr das schlechteste Honigjahr seit langer Zeit war - ich habe beispielsweise nur 25 % der sonst üblichen Honigmenge geschleudert. Doch es gibt auch erfreuliches in diesem Jahr zu berichten: Wir haben wieder einen Imkerlehrgang durchgeführt, an dem 17 angehende Imker teilgenommen haben. Die Teilnehmer kamen vorwiegend aus den Orten Berka/Werra, Gerstungen und Marksuhl. Doch auch Teilnehmer aus den Orten Moorgrund und Vacha waren dabei. Die meisten Teilnehmer haben sich in der Zwischenzeit schon Bienenvölker besorgt und sind in unseren Imkerverein eingetreten. Während der Verein im Januar vorigen Jahres 23 Mitglieder zählte, sind es zur Zeit 39, die Zahl hat sich also fast verdoppelt. Auch in Bezug Versammlung und Weiterbildung hat der Verein einige Anstrengungen unternommen: Nach dem Abschleudern des letzten Honigs wird das Brutnest geordnet und es sollte etwas Futter gereicht werden. Anschließend wird mit Ameisensäure das Volk behandelt um die Varroamilben abzutöten und danach aufgefüttert - das ist nötig, damit das Volk im Winter nicht verhungert. Der Mensch nimmt den Honig, den die Bienen als Nahrung für den Winter gesammelt haben, er gibt ihnen als Ersatz Zucker, aber nur so viel, dass er im Frühjahr verbraucht ist und nicht in den geschleuderten Honig gerät. Als letzte Maßnahme in diesem Jahr steht die Varroabehandlung während der brutlosen Zeit im November/Dezember mit Oxalsäure an. Auch diese Behandlung ist unumgänglich, um möglichst wenig Varroamilben im Frühjahr zu haben. Bei jeder Behandlung gegen die Varroamilben werden nur ca. 90 bis 95 % der Milben abgetötet, es bleibt also immer ein kleiner Teil Milben übrig, deshalb mehrere Behandlungen. Die angewendeten Mittel: Ameisensäure und Oxalsäure kommen auch in der Natur in Obst und Gemüse als natürlicher Bestandteil vor - bekannt ist der Anteil von Oxalsäure im Rabarber. Es gibt natürlich auch synthetische Mittel, die von Pharmazieunternehmen hergestellt werden, aber der verantwortungsbewusste Imker nimmt diese Mittel nicht, da sie sich im Bienenwachs anreichern und somit in den Honig gelangen können. Kaufen Sie deshalb Honig vom Imker Ihres Vertrauens und Sie unterstützen den Imker und tun etwas für Ihr Wohlbefinden. Gerhard Wolf Vorsitzender des Imkervereins Werraaue Philipp-Melanchthon-Gymnasium Gerstungen Die Abiturienten des Jahres Versammlung in der Gaststätte Freytag Zusammenkunft bei Imkerfreund Bickel über Frühjahrsentwicklung Zusammenkunft bei Imkerfreund Wolf über Zuchtmaßnahmen, es konnten auch einige Weiselzellen an die Teilnehmer verteilt werden Zusammenkunft bei Imkerfreund Schönfeld über Schleuderung Zusammenkunft bei Imkerfreund Weidemann über Vasrroabehandlung und Einfütterung Einer Schulklasse wurde der Aufbau des Bienenvolkes und vor allem die Schleuderung des Honigs bei Imkerfreund Wolf gezeigt Versammlung in der Gaststätte Freytag Vielen Dank für die Mühe der Veranstalter bei den Zusammenkünften. Bei den Zusammenkünften ging es vor allem um den Erfahrungsaustausch: es sollte gezeigt werden, wie machen es die anderen, welche Maßnahmen muss ich bei meinen Völkern durchführen. Natürlich wurde auch versucht, alle auftretenden Fragen zu beantworten. Ein Höhepunkt war die Standschau am bei Imkerfreund Wittich in Rienau. Eingeladen waren nicht nur die Imker, sondern auch die Ehebzw. Lebenspartner. Bei Kaffee und Kuchen wurde gefachsimpelt, zum Abend wurde gegrillt. Die Bienenstände von Imkerfreund Wittich und Imkerfreund Köhler wurden besichtigt und dabei Erfahrungen ausgetauscht. Vielen Dank der Familie Köhler und besonders der Familie Wittich für die Mühe bei der Vorbereitung und Durchführung der Standschau. Als nächste Arbeit für den Imker stehen an: Kurs 12 BIO1 Stammkursleiterin: Frau Heike Haag Kyrillos Bekheit (Bebra) Christopher Gotzian (Dankmarshausen) Dominic Häde (Bebra) Sabrina Hof (Berka/W.) Ida Knüpfer (Marksuhl OT Förtha) Adrian Mehner (Gerstungen) Irma Nedbajlo (Bebra) Andreas Ruhl (Berka/W.) Vanessa Rust (Marksuhl OT Förtha) Alexander Schönfeld (Gerstungen) Martin Schrön (Berka/W. ST Herda) Franziska Simon (Gestungen OT Oberellen) Alexander Stauffenberg (Bebra) Larissa Virnau (Herleshausen) Carolin Weber (Heringen ST Leimbach) Sabrina Werner (Nentershausen)

5 Mitteilungsblatt der VG Berka-Werra Nr. 9/2014 Kurs 12 GE2 Stammkursleiter: Herr Harald Gebhardt Marvin Bardt (Ronshausen) Arno Bernhardt (Wildeck-Bosserode) Clemens Biehl (Herleshausen OT Unhausen) Linda Bracke (Gerstungen OT Lauchröden) Jan Buchenau (Wildeck-Bosserode) Maximilian Deist (Bebra ST Solz) Melina Gunkel (Ronshausen) Martin Heinzerling (Sontra ST Ulfen) Christian Hoven (Wildeck-Hönebach) Hannes Jäger (Marksuhl) Lennart Koch (Ronshausen) Andreas Körner (Berka/W. ST Horschlitt) Fabian Kurz (Berka/W.) Julian Nieding (Gerstungen) Maximilian Raupach (Berka/W.) Tiemo Riemenschneider (Ronshausen) Peter Ringsleben (Gerstungen) Konstantin Zerfas (Nentershausen) Kurs 12 MA4 Stammkursleiterin: Frau Astrid Meiland Madeleine Bornschier (Nentershausen) Tabea Fischer (Ronshausen) Marie Luise Göpel (Herleshausen) Julia Kallenbach (Großensee) Sophie Kilies (Berka/W. ST Herda) Sandra Krause (Gerstungen) Lisa Mai (Gerstungen) Stefan Matthäi (Gerstungen OT Oberellen) Raschad Muschadiew (Gerstungen) Sophia Schmidt (Nentershausen) Nadine Schulte (Gerstungen) Laura Schurstein (Gerstungen) Angelina Sinn (Berka/W. ST Herda) Abitur mit 1,0 v. l. n. r. Alexander Stauffenberg, Andreas Körner, Larissa Virnau, Andreas Ruhl, Kyrillos Bekheit Kurs 12 DE3 Stammkursleiterin: Frau Angela Jaentsch Cedric Adler (Marksuhl) Samantha Fox (Marksuhl OT Lindigshof) Kim Alicia Golez (Wildeck-Obersuhl) Tommi Griebel (Gerstungen OT Lauchröden) Lisa Hartmann (Wildeck-Hönebach) Marc Herrmann (Bebra) Marcus Knapp (Gerstungen OT Lauchröden) Philipp Koch (Gerstungen OT Lauchröden) Yu Hui Lu (Nentershausen OT Süß) Lisa Niebling (Marksuhl) Sophie Raupach (Berka/W.) Paul Rudloff (Gerstungen) Nadine Sauer (Wildeck-Obersuhl) Alexandra Senf (Marksuhl) Tobias Zachmann (Rotenburg) Stadt Berka/Werra Amtliche Bekanntmachungen Sitzung des Stadtrates der Stadt Berka/Werra vom 27. Juni 2014 Anwesenheit der Mitglieder des Stadtrates: anwesend: Weisheit, Renè (FWG) Arnold, Christian (FWG) Bachmann, Rainer (CDU) Bartholme, Lutz (FWG) Bickel, Karsten (FWG)

6 Mitteilungsblatt der VG Berka-Werra Nr. 9/2014 Börner, Manfred (FWG) Börner, Reiner (CDU) Danischus, Stefan (FWG) Hartmann, Steffi (FWG) Kümmel, Johannes (FWG) Mayr, Matthias (CDU) Muschter, Manfred (CDU) Preißel, Alexander (FWG) Salzmann, Christian (CDU) Schlotzhauer, Robi (FWG) Schneider, Kurt (FWG) Trinks, Inge (FWG) Beschluss Nr. 15/2014 Der Stadtrat der Stadt Berka/Werra hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2014 beschlossen, folgende Vertreter in den Haupt- und Finanzausschuss zu bestellen: Lutz Bartholme (FWG) Stellv.: Roby Schlotzhauer Steffi Hartmann (FWG) Stellv.: Inge Trinks Johannes Kümmel (FWG) Stellv.: Karsten Bickel Kurt Schneider (FWG) Stellv.: Alexander Preißel Rainer Bachmann (CDU) Stellv.: Reiner Börner Manfred Muschter (CDU) Stellv.: Christian Salzmann Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen Beschluss Nr. 16/2014 Der Stadtrat der Stadt Berka/Werra hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2014 beschlossen, folgende Vertreter in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra zu bestellen: Christian Arnold (FWG) Stellv.: Stefan Danischus Manfred Börner (FWG) Stellv.: Kurt Schneider Alexander Preißel (FWG) Stellv.: Lutz Bartholme Reiner Börner (CDU) Stellv.: Christian Salzmann Matthias Mayr (CDU) Stellv.: Manfred Muschter Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen Einladung zur Einwohnerversammlung im Ortsteil Vitzeroda Der der Stadt Berka/Werra lädt alle Bürgerinnen und Bürger am Dienstag, dem 02. September 2014, um Uhr zur Einwohnerversammlung in das Dorfgemeinschaftshaus Vitzeroda ein. Tagesordnung: 1. Wahl der Mitglieder des Ortsteilrates 2. Informationen des s 3. Fragestunde Wahlvorschläge für die Mitgliedschaft im Ortsteilrat Vitzeroda nimmt die Ortsteilbürgermeisterin Gabriele Winkelstein, Hauptstraße 68, Berka/Werra-OT Vitzeroda entgegen. gez. René Weisheit Einladung zur Einwohnerversammlung in Berka/Werra Der der Stadt Berka/Werra lädt alle Bürgerinnen und Bürger am Dienstag, dem 09. September 2014, um Uhr zur Einwohnerversammlung in den Felsenkeller ein. Tagesordnung: 1. Wahl der Mitglieder des Ortsteilrates 2. Informationen des s 3. Fragestunde Wahlvorschläge für die Mitgliedschaft im Ortsteilrat Berka/Werra nimmt der Ortsteilbürgermeister Manfred Muschter, Herdaer Straße 9, Berka/Werra entgegen. gez. René Weisheit Einladung zur Einwohnerversammlung im Ortsteil Wünschensuhl Der der Stadt Berka/Werra lädt alle Bürgerinnen und Bürger am Mittwoch, dem 10. September 2014, um Uhr zur Einwohnerversammlung in den Gemeindesaal Wünschensuhl ein. Tagesordnung: 1. Wahl der Mitglieder des Ortsteilrates 2. Informationen des s 3. Fragestunde Wahlvorschläge für die Mitgliedschaft im Ortsteilrat Wünschensuhl nimmt der Ortsteilbürgermeister Norbert Wagner, Salzunger Straße 27, Berka/Werra-OT Wünschensuhl entgegen. gez. René Weisheit Einladung zur Einwohnerversammlung im Ortsteil Fernbreitenbach Der der Stadt Berka/Werra lädt alle Bürgerinnen und Bürger am Dienstag, dem 16. September 2014, um Uhr zur Einwohnerversammlung in das Mehrzweckgebäude Fernbreitenbach ein. Tagesordnung: 1. Wahl der Mitglieder des Ortsteilrates 2. Informationen des s 3. Fragestunde Wahlvorschläge für die Mitgliedschaft im Ortsteilrat Fernbreitenbach nimmt der Ortsteilbürgermeister Alexander Preißel, Brückenstraße 5, Berka/Werra-OT Fernbreitenbach entgegen. gez. René Weisheit Einladung zur Einwohnerversammlung im Ortsteil Horschlitt Der der Stadt Berka/Werra lädt alle Bürgerinnen und Bürger am Mittwoch, dem 03. September 2014, um Uhr zur Einwohnerversammlung in das Bürgerhaus Horschlitt ein. Tagesordnung: 1. Wahl der Mitglieder des Ortsteilrates 2. Informationen des s 3. Fragestunde Wahlvorschläge für die Mitgliedschaft im Ortsteilrat Horschlitt nimmt die Ortsteilbürgermeisterin Christine Trinks, Auenheim 11a, Berka/Werra-OT Horschlitt entgegen. gez. René Weisheit Gemeinde/Stadt Berka/Werra Landkreis Wartburgkreis Wahlkreis 06 Wartburgkreis II/ Eisenach Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 6. Thüringer Landtag am Das Wählerverzeichnis zur Thüringer Landtagswahl für die Wahlbezirke der Stadt Berka/Werra liegt in der Zeit vom bis (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der Dienststunden Mo - Fr: 9:00 bis 12:00 Uhr Di: 13:00 bis 16:00 Uhr und am :00 bis 18:00 Uhr

7 Mitteilungsblatt der VG Berka-Werra Nr. 9/2014 in der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra, Berka/Werra, Kirchstraße 9, Einwohnermeldeamt (barrierefrei: nein) zu jedermanns Einsicht aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wahlberechtigte können verlangen, dass in dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist ihr Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens am (16. Tag vor der Wahl) bis 12:00 Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra, Berka/Werra, Kirchstraße 9, Einwohnermeldeamt Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 06 Wartburgkreis II/ Eisenach durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung (bis zum Tag vor der Wahl) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes (bis zum Tag vor der Wahl) versäumt hat. b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes entstanden ist. oder c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum (2. Tag vor der Wahl) Uhr, bei der Gemeinde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein zugleich - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Der Wahlberechtigte kann die Briefwahlunterlagen nachträglich bis spätestens am Wahltag, 15:00 Uhr, anfordern. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch ein Postunternehmen übersandt oder amtlich überbracht werden können. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel, dem Stimmzettelumschlag und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Berka/Werra, gez. Weisheit Informationen Waldfest am Kamphaus in Gospenroda Am fand anlässlich der 775-Jahrfeier von Gospenroda ein Waldfest am Kamphaus statt. Zu Beginn des Festes wurde der neue Naturlehrpfad am Weinberg durch den der Stadt Berka/Werra, Herrn Rene Weisheit, den Forstamtsleiter des Thüringer Forstamtes Marksuhl, Herrn Ansgar Pape und den Träger des Lehrpfades, der Gruppe für Natur- und Umweltschutz Gospenroda unter Hannes Baum feierlich eröffnet. Anwesend waren zwei 6. Klassen der Eichelbergschule Berka/Werra und die Jagdhornbläsergruppe unter der Leitung von Werner Hunstock. Ziel des Naturlehrpfades soll es zukünftig sein, einen interessanten Anlaufpunkt für Bürger, Schulklassen, Kindergärten und Ausflügler der Region zu haben, betonte Rene Weisheit. Der neue Lehrpfad beginnt unmittelbar am Ende des Wünschensuhler Weges in Gospenroda und erstreckt sich unterhalb des Weinberges in östlicher Richtung. Wie von Forstamtsleiter Ansgar Pape betont wurde, ist es der Beginn. Der Lehrpfad soll nun über die Jahre um weitere Elemente ergänzt werden. Der Direktor der Eichelbergschule Berka/Werra Herr Helmut Rackwitz sicherte Unterstützung zu: Hier können interessante Projekte für unsere Schule entstehen. Rund um das Kamphaus Gospenroda wurde der Öffentlichkeit ein interessantes Programm geboten. Zu sehen waren Stände über verschiedene Naturschutzthemen der Gruppe für Natur und Umweltschutz (Fledermausschutz, Gewässerschutz). Weiterhin anwesend waren die Pilzsachverständige des Wartburgkreises Nicole Morgenweck, die Forstlehrlingsausbildungsstätte des Forstamtes Bad Salzungen mit Thomas Reichhardt (historische Motorsägen, das örtliche Forstunternehmen Roland Barth aus Wünschensuhl (Rücketechnik), Dieter Ahbe aus Marksuhl (Rückevorführung mit seinen Pferden), das Forstamt (Wegepflegetechnik, mehrere Spielstände für Kinder, Jagd). Die Bewirtung der Gäste erfolgte über Gospenrodaer Bürger. Insgesamt war dies ein gelungener Tag, etwa 300 Interessierte besuchten das Fest am Kamphaus. Es zeigt sich, dass Forstwirtschaft, Naturschutz und Erholung im Wald in keinem Widerspruch stehen, sondern dass diese Themen bei vielen Bürgern hohe Wertschätzung genießen, betont der zuständige Revierleiter Jörg Ahbe.

8 Mitteilungsblatt der VG Berka-Werra Nr. 9/2014 Eine historische Nachbetrachtung zur urkundlichen Ersterwähnung von Gospenroda Im Vorlauf der im Jahr 1989 beabsichtigten Feierlichkeiten aus Anlass der damals 750-jährigen ersturkundlichen Erwähnung Gospenrodas war durch den damaligen Karl Wilhelm auf seine Anfrage hin vom Staatsarchiv Weimar schriftlich mitgeteilt worden, dass Gospenroda in einer Urkunde aus dem Jahr 1239 erstmals erwähnt wurde; die Signatur-Nummer ist bekannt. Weitere Angaben zum Textinhalt wurden durch das Staatsarchiv nicht gemacht. Eine (eher schlechte) Kopie dieser zweifach gesiegelten, in Latein geschriebenen Urkunde, wurde dem Schreiben beigefügt (s. Abbildung). Um diese beiden wichtigen Fakten im Text für den Leser besser erkennen zu können, wurden die relevanten Zeilen durch den Unterzeichner nummeriert. Die Bezeichnung Gozbrachtiroth für Gospernoda ist in der Zeile 10 und das Jahr der Urkunde mit 1239 in der Zeile 19 zu finden. Die neuerliche Rückfrage beim Thüringer Staatsarchiv in Weimar, ob es denn möglich sei, den Text dieser Urkunde für Lateinunkundige in`s Deutsche zu übersetzen, war aus Zeitgründen nicht möglich. Daraufhin wurde im Februar in Vorbereitung der 775-Jahr-Feier in Gospenroda Kontakt zum Lateinlehrer am Gymnasium Gerstungen, Herrn C. Krause, aufgenommen und ihm eine Kopie der Urkunde ausgehändigt, da er sich bereiterklärte, helfen zu wollen. Bei einer Nachfrage bei Herrn Krause einige Monate später zum Fortgang seiner Recherche, teilte er mir mit, dass es sich bei dem Text zwar um die Lateinische Schrift handele, jedoch es sich nicht um das klassische Latein handelt, was heute gesprochen, geschrieben und gelehrt werde. Die Urkunde sei in einer ganz speziellen Art der Verschriftung für Urkunden im Mittelalter geschrieben, was sehr selten sei und heute kaum noch beherrscht werde. Deshalb habe er eine Kopie der Urkunde an die Uni Leipzig zu einer ihm bekannten dort tätigen Sprachwissenschaftlerin geschickt, die wohl dieses Latein übersetzen könne - so weit die Schrift überhaupt lesbar sei. Inzwischen liegt der in s Deutsche übersetzte Text dieser Urkunde vor. Er enthält neben den o.g. beiden bekannten Fakten viele bisher nicht bekannte Informationen, wie die nachfolgenden, sinngemäß widergegebenen, Auszüge aus dem Text belegen dürften: - Der Abt Ludwig vom Klosters Hersfeld hat diese Urkunde verfassen lassen und war bei der Abfassung zugegen. - Er verweist darauf, dass er die nachfolgenden Dinge schriftlich habe verfassen lassen, um sie nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. - Verhandelt worden ist dies alles in Creinberc im Jahre 1239 seit der Fleischwerdung des Herrn. - Ein Ritter Bertochus von Beringen übergibt seine Tochter Gertrud in die Obhut der Nonnen des Klosters Laach sowie einige Äcker seines Besitzes in Beringen an das gleiche Kloster.

9 Mitteilungsblatt der VG Berka-Werra Nr. 9/2014 (Das Kloster Laach liegt am Laacher See in der Eifel, im heutigen Rheinland/Pfalz - der Verf.) - Der Probst des Klosters Laach Reinbold erwirbt eine Gut vom Ritter Bertochus im Relehes (Rehlos). - Der Ministeriale Heinrich von Brecha - vermutlich das heutige Berka - vermacht bei seinem Tod dem gleichen Kloster eine Fläche im Relehes. - Der Ministeriale Eckbert vom Kloster Hersfeld vermacht dem Probst Reinbold vom Kloster Laach eine Fläche in Gozbrachtiroth, dem heutigen Gospenroda. - Der Ritter Eckehard von Wartberg vermacht einen Teil seines Waldes, der Holenberc genannt wird, ebenfalls dem Kloster Laach. - Als anwesende Zeugen dieser Sache werden u. a., neben vielen weiteren Personen, genannt: Siboto von Frankenstein, Siboto von Heringen, Albert und Eckehard, Söhne des Erkenbert von Lengisfelt, mehrere Burgmänner vom Creinberc, Ritter Bertold Willebrechtiroth und ein Bethohus, der Kreuzfahrer war, ein Ritter von Hohenroth sowie weitere Geistliche und Laienbrüder. Von Interesse war natürlich auch, woher der Name Gozbrachtiroth kommt und was er bedeutet. Deshalb wurde über das MDR Thüringen mit dem aus dem Radio bekannten Prof. Udolph, Uni Göttingen, Kontakt aufgenommen und ihm die interessierenden Fragen zugearbeitet. In der Radio-Sendung am 18. Juni gab der Sprachforscher folgende Antwort, die auch schriftlich vorliegt: Der Ortsname ist zusammengesetzt aus einem Vornamen und der Endung -rode, die in Thüringen meistens als -roda erscheint. Es ist die Rodung einer Person, die in irgendeiner Weise dafür verantwortlich war, sie geleitet hat o. ä. Der Vorname kann aufgrund der alten Form Gozbracht-, Großbrecht-, Gosprecht- zurückgeführt werden auf eine althochdeutsche Form Goz-bert, Goz-brecht. Darin enthalten ist germanisch Gaut-, ein Wort, das in der heutigen Sprache nicht mehr vorhanden ist, aber vielleicht mit dem Namen der Goten verbunden werden kann, und -bercht, -brecht, ein häufiges Vornamenselement, das mit bekannt, berühmt übersetzt werden kann. Wir haben also die Rodung eines Gozbert, Gozbrecht vor uns.. Der Vorname ist seit über Tausend Jahren mit Thüringen verbunden, denn im 7. Jahrhundert ist ein Thüringer Herzog Gozbert bezeugt. Reiner Guth Senioren Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag übermittelt der im Namen der Stadt Berka/Werra Berka/Werra Herrn Josef Schwannberger zum 90. Geburtstag Frau Sieglinde Morgenthal zum 75. Geburtstag Frau Irene Forell zum 92. Geburtstag Herrn Manfred Albertus zum 75. Geburtstag Frau Else Bornemann zum 94. Geburtstag Frau Ute Hänsel zum 70. Geburtstag Herrn Rudolf Kühnl zum 75. Geburtstag Fernbreitenbach Herrn Gerhard Heilemann zum 70. Geburtstag Frau Marlies Biehl zum 70. Geburtstag Herda Frau Elsbeth Jäger zum 85. Geburtstag Vitzeroda Herrn Adolf Grosser zum 75. Geburtstag Frau Ingrid Mack zum 75. Geburtstag Frau Lina Schulz zum 93. Geburtstag Frau Elfriede Trieschmann zum 85. Geburtstag Gemeinde Dippach Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Dippach vom Beschluss Nr. 07/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Dippach hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2014 beschlossen, folgende Vertreter in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra zu bestellen: DIE LINKE- Ronny Wittkowski Stellvertreter(in): Offene Liste Sandra Mötzing-Wittkowski SPD Volker Pforr Stellvertreter(in): Mathias Böck Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltung Beschluss Nr. 09/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Dippach hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2014 die überplanmäßige Ausgabe aus der Haushaltsführung 2014 beschlossen. Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltung Ausschussbildung der Gemeinde Dippach Haupt- und Finanzausschuss ( + 5 Gemeinderatsmitglieder, davon 3 Sitze DIE LINKE - Offene Liste und 2 Sitze SPD) DIE LINKE- Herr Harald Gebhardt Offene Liste DIE LINKE- Frau Silvia Wiegand Offene Liste DIE LINKE- Herr Edgar Witzel Offene Liste Stellvertreter Herr Ingo Schmidt Stellvertreter Herr Steffen Baum Stellvertreterin Frau Sandra Mötzing- Wittkowski SPD Herr Rico Hohmann Stellvertreter Herr Mathias Böck SPD Herr Johannes Woth Stellvertreter Herr Volker Pforr Planungs- Bau- u. Umweltausschuss ( + 3 Gemeinderatsmitglieder, davon 2 Sitze DIE LINKE - Offene Liste und 1 Sitz SPD) DIE LINKE- Herr Ingo Schmidt Stellvertreter Offene Liste Herr Ronny Wittkowski DIE LINKE- Herr Steffen Baum Stellvertreter Offene Liste Herr Harald Gebhardt SPD Herr Thomas Frenzel Stellvertreter Herr Mathias Böck Bekanntmachung über die Bestätigung und Auslegung der Satzung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Unter der Steinkutte der Gemeinde Dippach Der Gemeinderat der Gemeinde Dippach hat in seiner Sitzung am 16. September 2013 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Unter der Steinkutte gemäß 10 BauGB beschlossen. Die Satzung liegt samt Begründung ab dem in der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra, Bauverwaltung, Kirchstraße 9, in Berka/Werra

10 Mitteilungsblatt der VG Berka-Werra Nr. 9/2014 während der Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Auf die Frist zur Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften gemäß 214 und 215 BauGB wird hingewiesen. Dippach, gez. Hohmann Gemeinde/Stadt Dippach Landkreis Wartburgkreis Wahlkreis 06 Wartburgkreis II/ Eisenach Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 6. Thüringer Landtag am Das Wählerverzeichnis zur Thüringer Landtagswahl für die Wahlbezirke der Gemeine Dippach liegt in der Zeit vom bis (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der Dienststunden Mo - Fr: 9:00 bis 12:00 Uhr Di: 13:00 bis 16:00 Uhr und am :00 bis 18:00 Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra, Berka/Werra, Kirchstraße 9, Einwohnermeldeamt (barrierefrei: nein) zu jedermanns Einsicht aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wahlberechtigte können verlangen, dass in dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist ihr Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens am (16. Tag vor der Wahl) bis 12:00 Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra, Berka/Werra, Kirchstraße 9, Einwohnermeldeamt Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 06 Wartburgkreis II/ Eisenach durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung (bis zum Tag vor der Wahl) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes (bis zum Tag vor der Wahl) versäumt hat. b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes entstanden ist. oder c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum (2. Tag vor der Wahl) Uhr, bei der Gemeinde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein zugleich - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Der Wahlberechtigte kann die Briefwahlunterlagen nachträglich bis spätestens am Wahltag, 15:00 Uhr, anfordern. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch ein Postunternehmen übersandt oder amtlich überbracht werden können. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel, dem Stimmzettelumschlag und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Dippach, gez. Hohmann Informationen Der Dippacher Ortsfunk (von Johannes Woth) Welchen Weg nimmt unser Trinkwasser? Die Thüringer Kommunalordnung legt im 2 die Wasserversorgung als eine der vorrangigsten Aufgaben einer Gemeinde fest. Die Gemeinde kann dies eigenständig vornehmen oder ihre Aufgabe in einem Zweckverband erfüllen. Bis Ende der 60-ziger Jahre bezog die Gemeinde Dippach, wie auch ihre Nachbargemeinden, das Trinkwasser aus eigenen Quellen.

11 Mitteilungsblatt der VG Berka-Werra Nr. 9/2014 Durch die intensivere Nutzung der Flächen seitens der Landwirtschaftsbetriebe wurden die oberflächennahen Grundwässer für eine Trinkwasserversorgung unbrauchbar. Eine Gewinnung von Trinkwasser aus tieferen Gesteinsschichten war aufgrund der Laugenverpressung durch die Kaliindustrie und der damit verbundenen Belastungen des Grundwassers nicht gegeben. Es wurde zu dieser Zeit eine Trinkwasser-Fernversorgung aus der Nähe der Gemeinde Unkeroda aufgebaut. Die Gemeinde Dippach erfüllt ihre Pflichten zur Trinkwasserversorgung gemeinsam mit anderen Gemeinden durch den Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Horschlitter Mulde - Berka/Werra. Welchen Weg nimmt unser Trinkwasser von der Quelle bis zu Ihrem Wasserhahn? Unser Trinkwasser wird aus 5 Tiefbrunnen in den Gemarkungen Wolfsburg-Unkeroda und Epichnellen gefördert. In der Regel wird der überwiegende Teil der durch die HOMU angehörenden Gemeinden mittels eines Ringsystemes versorgt, d.h., dass bei einer Havarie an der Versorgungsleitung des Ortes eine Weiterbelieferung durch einen Ringschluss gegeben ist. Der Zweckverband Horschlitter Mulde betreibt für den Transport des Trinkwassers ca. 122 km Hauptleitungen und 20 km Hausanschlussleitungen. Ich danke dem Werkleiter des Zweckverbandes Herrn Martin Lindner für die Unterstützung bei der Erstellung dieses Beitrages. 100 Jahre Grundschule im ehemaligen Gutshaus Dippach In der vergangenen Ausgabe des Mitteilungsblattes hatten wir bereits auf das Schulfest der Grundschule Dippach am 20. Juni 2014 verwiesen. Der Redaktionsschluss des vergangen Mitteilungsblattes lag vor dem Schulfest, daher an dieser Stelle noch ein kurzes Resümee. Die Schulleiterin Frau Wunderlich eröffnete das Programm und begrüßte viele ehemalige Lehrer und Schulleiter als auch Förderer der Festveranstaltung. Schüler der 10. Klasse der Eichelberg-Regelschule Berka/Werra erstellten im Rahmen einer Projektarbeit eine Präsentation zum geschichtlichen Abriss der Schule in den letzten 100 Jahren und stellten diese den Gästen vor. Bohrbrunnen Förtha II - Epichnellen Die Bohrbrunnen-Tiefe liegt bei ca. 100 m im Buntsandstein. Der Zufluss der Bohrbrunnen kommt überwiegend aus dem Bereich Rennsteig und durchquert Kalksteinschichten. Hieraus resultiert ein relativ hoher Härtegrad unseres Trinkwassers von ca deutscher Härte. Die 5 Bohrbrunnen können wahlweise - entsprechend der Schüttung bzw. Bedarf - zugeschaltet werden. Das geförderte Trinkwasser wird von den Brunnen zum zentralen Hochbehälter oberhalb von Oberellen geleitet. Zuvor werden die Orte Wolfsburg-Unkeroda und Förtha versorgt. Der zentrale Hochbehälter besteht aus drei Wasserspeichern mit einem Gesamtfassungsvermögen von cbm = Liter Trinkwasser. Schüler der Eichbergschule Vinzent Langlotz, Julian Vetterlein u. Philipp Böttner( v.l.n.r) Die einzelnen Programmpunkte der Veranstaltung wurden von ca. 300 Gästen besucht. Rege Unterstützung bei der Ausgestaltung der Feier erfuhren die Lehrer und Schüler durch die Eltern, die Kameraden/innen der Freiwilligen Feuerwehr Dippach, der Polizeiinspektion Eisenach, den Mitarbeitern des DRK, die Kindergärten von Dankmarshausen und Dippach, Frau Wermig mit ihren Fussballkindern, dem Kinderschminken mit Frau Wittkowski, dem Revierförster Herr Jörg Ahbe und die Bereitstellung von Technik und Unterhaltung mit Reiner Pforr. Dank gilt auch allen Sponsoren, stellvertretend genannt die Gemeinden Dankmarshausen, Großensee und Dippach. Zentrale Hochbehälter-Anlage bei Oberellen Der Ablauf der Hochbehälter liegt auf einer Höhe von 313 m NN und versorgt die nachfolgenden Gemeinden bis hin nach Dankmarshausen bzw. Großensee im freien Fall. Das Trinkwasser für Großensee wird teilweise mit Wasser aus der Quelle bei Großensee gemischt. Der Höhenunterschied zwischen dem zentralen Hochbehälter bei Oberellen 313 m NN und z.b. unserer Gemeinde Dippach (im Unterdorf) 208 m NN bedarf einer Druckminderung, da ansonsten das Ortsnetz diesem Druck nicht standhält. Für die Orte Gospenroda und Vitzeroda ist nochmals eine Druckerhöhung mittels eines Nachhebewerkes erforderlich. Die Darbietungen der Bläsergruppe des Gymnasiums Gerstungen unter der Leitung von Frau Grit Korngiebel waren ein gelungener Höhepunkt des Schulfestes.

12 Mitteilungsblatt der VG Berka-Werra Nr. 9/2014 Zurück zu den Wurzeln! Unter diesem Motto fand am 08. Juni 2014 das Dippacher Waldfest statt - Diesmal jedoch wieder am alten Veranstaltungsort Rimbachs Ruh! Attraktionen, wie beschwingte Blasmusik, leckere Erbsensuppe aus der Feldküche, süße Kuchenspezialitäten und eine knallbunte Hüpfburg lockten viele Gäste auf die wunderschöne Waldlichtung. Jung und Alt genossen so einen entspannten Tag bei strahlendem Pfingstsonnenschein und einem kühlen Getränk. Auch die Tombola war ein großer Erfolg! Die Lose fanden reißenden Absatz, was nicht zuletzt an den attraktiven Preisen lag. Darum möchten wir uns an dieser Stelle bei den vielen Sponsoren ganz herzlich für Ihre großzügige Unterstützung bedanken! VIELEN DANK Gemeinde Dankmarshausen Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Dankmarshausen vom 24. Juni 2014 Beschluss Nr. 07/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Dankmarshausen hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2014 beschlossen, folgende Vertreter in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra zu bestellen: CDU Yvonne Voigtländer Stellvertreter: Tobias Christ FW Klaus Reinhardt Stellvertreter: Frank Herzog Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltung Ausschussbildung der Gemeinde Dankmarshausen Haupt- und Finanzausschuss: ( + 6 Gemeinderatsmitglieder, davon 4 Sitze CDU und 2 Sitze FW) CDU Herr Werner Otto (ohne Stellvertreter) CDU Herr Gunter Kaufmann Stellvertreter Herr Raimund Schäfer CDU Herr Manuel Führer Stellvertreter Herr Markus Glock CDU Herr Tobias Christ Stellvertreterin Frau Yvonne Voigtländer FW Herr Klaus Reinhardt Stellvertreter Herr Matthias Moßkau FW Herr Frank Herzog Stellvertreter Herr Ronald Hamm Planungs- Bau- u. Umweltausschuss: ( + 3 Gemeinderatsmitglieder, davon 2 Sitze CDU und 1 Sitz FW) CDU Herr Werner Otto Stellvertreter Herr Tobias Christ CDU Herr Raimund Schäfer Stellvertreter Herr Markus Glock FW Herr Frank Herzog Stellvertreter Herr Matthias Moßkau Senioren Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag übermittelt der im Namen der Gemeinde Dippach Frau Rosel Rosse zum 75. Geburtstag Frau Roselinde Attrot zum 75. Geburtstag Herrn Siegfried Trieschmann zum 70. Geburtstag Frau Lieselotte Schäfer zum 92. Geburtstag Sozialausschuss: ( + 3 Gemeinderatsmitglieder, davon 2 Sitze CDU und 1 Sitz FW) CDU Herr Markus Glock Stellvertreter Herr Manuel Führer CDU Frau Yvonne Voigtländer Stellvertreter Herr Raimund Schäfer FW Frau Karin Malsch Stellvertreter Herr Ronald Hamm Nächster Redaktionsschluss Montag, den Nächster Erscheinungstermin Freitag, den

13 Mitteilungsblatt der VG Berka-Werra Nr. 9/2014 Gemeinde/Stadt Dankmarshausen Landkreis Wartburgkreis Wahlkreis 06 Wartburgkreis II/ Eisenach Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 6. Thüringer Landtag am Das Wählerverzeichnis zur Thüringer Landtagswahl für die Wahlbezirke der Gemeine Dankmarshausen liegt in der Zeit vom bis (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der Dienststunden Mo - Fr: 9:00 bis 12:00 Uhr Di: 13:00 bis 16:00 Uhr und am :00 bis 18:00 Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra, Berka/Werra, Kirchstraße 9, Einwohnermeldeamt (barrierefrei: nein) zu jedermanns Einsicht aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wahlberechtigte können verlangen, dass in dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist ihr Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens am (16. Tag vor der Wahl) bis 12:00 Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra, Berka/Werra, Kirchstraße 9, Einwohnermeldeamt Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 06 Wartburgkreis II/ Eisenach durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung (bis zum Tag vor der Wahl) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes (bis zum Tag vor der Wahl) versäumt hat. b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes entstanden ist. oder c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum (2. Tag vor der Wahl) Uhr, bei der Gemeinde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein zugleich - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Der Wahlberechtigte kann die Briefwahlunterlagen nachträglich bis spätestens am Wahltag, 15:00 Uhr, anfordern. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch ein Postunternehmen übersandt oder amtlich überbracht werden können. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel, dem Stimmzettelumschlag und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Dankmarshausen, gez. Stein Senioren Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag übermittelt der im Namen der Gemeinde Dankmarshausen Herrn Karl Bachmann zum 85. Geburtstag Herrn Bernhard Witzel zum 70. Geburtstag Frau Barbara Gimpel zum 85. Geburtstag Frau Käthe Bachmann zum 90. Geburtstag Frau Margret Pietschmann zum 75. Geburtstag

14 Mitteilungsblatt der VG Berka-Werra Nr. 9/2014 Gemeinde Großensee Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Großensee vom Beschluss - Nr. : 06/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Großensee hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2014 beschlossen, folgende Vertreter in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra zu bestellen: WHVV-Wählergemeinschaft Heimat- und Verkehrsverein: Herr Mathias Wagner Stellvertreter: Herr Hagen Bause Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltung Einladung zur Einwohnerversammlung der Gemeinde Großensee Der der Gemeinde Großensee lädt alle Bürgerinnen und Bürger am Mittwoch, dem 27. August 2014, um Uhr zur Einwohnerversammlung in das Gemeindehaus, Hauptstraße 66, herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Informationen des s 2. Einwohnerfragestunde gez. Platzdasch Gemeinde/Stadt Großensee Landkreis Wartburgkreis Wahlkreis 06 Wartburgkreis II/ Eisenach Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 6. Thüringer Landtag am Das Wählerverzeichnis zur Thüringer Landtagswahl für die Wahlbezirke der Gemeine Großensee liegt in der Zeit vom bis (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der Dienststunden Mo - Fr: 9:00 bis 12:00 Uhr Di: 13:00 bis 16:00 Uhr und am :00 bis 18:00 Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra, Berka/Werra, Kirchstraße 9, Einwohnermeldeamt (barrierefrei: nein) zu jedermanns Einsicht aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wahlberechtigte können verlangen, dass in dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist ihr Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens am (16. Tag vor der Wahl) bis 12:00 Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra, Berka/Werra, Kirchstraße 9, Einwohnermeldeamt Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 06 Wartburgkreis II/ Eisenach durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung (bis zum Tag vor der Wahl) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes (bis zum Tag vor der Wahl) versäumt hat. b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes entstanden ist. oder c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum (2. Tag vor der Wahl) Uhr, bei der Gemeinde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein zugleich - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Der Wahlberechtigte kann die Briefwahlunterlagen nachträglich bis spätestens am Wahltag, 15:00 Uhr, anfordern. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch ein Postunternehmen übersandt oder amtlich überbracht werden können. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel, dem Stimmzettelumschlag und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Großensee, gez. Platzdasch

15 Mitteilungsblatt der VG Berka-Werra Nr. 9/2014 Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos im Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.

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