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1 on Dachmarke der Jugendkommunikation Die ganze Kommunikation Jahre Jahre Studierende Stand: Media-Daten 2014/2015

2 on Gut zu wissen on-titel Mit zielgruppengerechten Presentern der jeweiligen Themenwelt wird die Brücke zu den Jugendlichen geschlagen Die Titel sind eigenständig, zeit- und jugendgemäß AOK-Gesundheitsthemen werden nah an der Lebenswelt der Jugendlichen angesiedelt Auszeichnung: 2013 BCP-Award in Gold, Kategorie Best Crossmedia Solution. Eine Video-Vorstellung des on-jugend - mediensystems finden Sie auf unserer Webseite unter Auflagenstärke und Wirtschaftlichkeit on /on JOB und on UNI (im Rheinland und Hamburg = vigo UNILIFE) sind die mit Abstand auflagenstärksten Titel in ihrem jeweiligen Mediensegment Mit 13,84 hat on JOB bei weitem den günstigsten TAP aller Printmedien für Jugendliche, liegt damit deutlich unter den Preisen der Mitbewerber wie z.b. Spiesser, Bravo etc. Gleiches gilt für on (TAP 14,71 ) und on UNI/vigo UNILIFE (TAP 20,94 ) in ihrem jeweiligen Konkurrenzumfeld Leser Gut ein Drittel der Schüler und Lehrlinge in Deutschland ist bei der AOK versichert * Bei den Studenten ist es über ein Viertel * Die Zahl der AOK-Neuzugänge bei den Berufsstartern steigt seit 2008 stetig an 60% aller Berufsstarter wählen als Krankenkasse die AOK ** Auch bei den Studenten steigt die Zahl der Neuzugänge seit 2009 stetig an Dies ist ein Beleg für das nachweislich gute Image, das die AOK speziell bei jungen Bundesbürgern genießt * VA 2012 ** AOK/infas geodaten 2 on-jugendmediensystem in der Videovorstellung

3 Wirtschaftslichkeitsvergleich (TAP, 1/1 4c) TAP: 14,71 yaez on SPIESSER hey! Popcorn Mädchen Bravo Sport Bravo TAP: 187,63 Bravo GiRL! TAP: 196,58 TAP: 13,48 on JOB handfest SPIESSER TAP: 51,80 ran* TAP: 166,67 TAP: 20,94 on UNI/vigo UNILIFE aud!maxreifepruefung Der Abiturient UNICUM ABI Uni SPIEGEL unicompactstart * TAP: 90,81 LIFE + SCIENCE TAP: 97,95 Quelle: IVW II/2013/ media daten. Jugendmedien Jobeinsteigermedien Studentenmedien * Für diese Titel wurde die jeweilige Druckauflage genommen, da diese keine IVW-geprüfte, verbreitete Auflage haben. 3

4 II/13 = verbreitete Exemplare Auf einen Blick: 4 x jährlich an Jugendliche, die im Rahmen der Familienver - sicherung bei der AOK versichert sind Alter Jahre (nicht in Rheinland/Hamburg) Persönlich direkt in die Haushalte Redaktionelles Konzept on richtet sich an Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren. Das Versichertenmagazin der AOK erscheint viermal im Jahr. Die Mitglieder dieser Zielgruppe befinden sich in einer großen Umbruchphase. Sie lösen sich von zu Hause und organisieren ihre sozialen Kontakte selbst offline und online. Sie steuern auf einen schulischen Abschluss zu und müssen ihre Zukunft planen, ob sie schon wollen oder nicht. Und sie suchen auf individuelle Weise nach ihrem Platz in der Gesellschaft. Auch wenn sie sich in viele einzelne Szenen aufteilen, besteht ein übergreifendes Interesse an Themenbereichen wie Musik und Sport, Freizeit und Urlaub, Partnerschaft und Sexualität. Dem trägt on Rechnung. Die Inhalte sowie ein umfangreiches Serviceangebot werden konsequent auf dem Internetportal und auf Social Media-Kanälen weitergeführt, die mit eigenen redaktionellen Inhalten das Angebot abrunden. 4

5 Terminplan 2014/15 Folge Nr. Thema Anzeigenschluss DU-Schluss Auslieferungsbeginn 2/14 Musik /14 Sport /14 Selbermachen /14 Digital /15 Musik In den Folgen 1,3,5,7/14 und 1,3/15 erscheint on als XXL-Poster. Diese Ausgaben stehen für Insertionen nicht zur Verfügung. Das Auslieferungszeitfenster der Gesamtauflage einer Folge (von der jeweils erstausliefernden bis zur letztausliefernden AOK) beträgt 2 Wochen. Anzeigenformate und -preise Anzeigenformat Satzspiegel Angeschnittene Anzeigen* Preise Breite/mm Höhe/mm Breite/mm Höhe/mm 1/1 Seite ,- 1/2 Seite hoch ,- quer Umschlagseite ,- 3. Umschlagseite ,- 4. Umschlagseite ,- * zuzüglich 4 mm Beschnittzugabe seitlich sowie oben und unten. Bei der 4. Umschlagseite 4 mm seitlich und unten. Textelemente sind mind. 5 mm vom Rand zu platzieren. 5 Musterheft on job online ansehen

6 II/13 = verbreitete Exemplare Auf einen Blick: 6 x jährlich An Berufsstarter, die bei der AOK versichert sind, Alter Jahre (nicht in Rheinland,Hamburg und Sachsen-Anhalt) Persönlich direkt in die Haushalte Redaktionelles Konzept on JOB richtet sich an Berufs einsteiger im Alter von 18 bis 24 Jahren. Das Versicherten magazin der AOK erscheint sechsmal im Jahr. Die Mitglieder dieser Zielgruppe befinden sich in einer Phase, die für ihre per sönliche Entwicklung ausgesprochen wichtig ist. Denn mit dem Einstieg ins Be rufsleben verändert sich der gesamte Lebensrhythmus. Ungeachtet der starken Zersplit terung der Zielgruppe, der individuellen Lebensstile und persönlichen Präferenzen besteht ein großes, übergreifendes Interesse an Themenbereichen wie Job und Karriere, Sport und Wellness, Freizeit und Urlaub, Partnerschaft und Sexualität, Alltags psychologie und Verbraucher beratung. Dem trägt on JOB Rechnung. Inhaltlichen Zusatznutzen sowie ein umfangreiches Service angebot, das spe ziell auf die Bedürfnisse der Zielgruppe zu geschnitten ist, bietet das Internet portal Dialog- und Interaktionsmöglichkeiten inklusive. 6

7 Terminplan 2014/15 Folge Nr. Thema Anzeigenschluss DU-Schluss Auslieferung ab bis 1/ /14 Familie/Beziehung /14 Sport/Bewegung /14 Glück /14 Selbermachen /14 Online/Digital /15 Musik / Die Auslieferung im Bereich der einzelnen AOK n (Bundesländer) erfolgt je nach Anzahl der Mitglieder innerhalb eines Zeitfensters von 3 Tagen bis 3 Wochen. Das Auslieferungszeitfenster der Gesamtauflage einer Folge (von der jeweils erstausliefernden bis zur letztausliefernden AOK) beträgt 8 Wochen. Anzeigenformate und -preise Anzeigenformat Satzspiegel Angeschnittene Anzeigen* Preise Breite/mm Höhe/mm Breite/mm Höhe/mm 1/1 Seite ,- 3/4 Seite ,- 1/2 Seite hoch ,- quer Umschlagseite ,- 4. Umschlagseite ,- * Beschnittzugabe seitlich sowie oben und unten je 4 mm, bei 4. US 4 mm seitlich und unten. Textelemente sind mind. 5 mm vom Rand zu platzieren. 7 Musterheft on job online ansehen

8 II/13 = verbreitete Exemplare II/13 = verbreitete Exemplare Auf einen Blick: 6 x jährlich An studierende AOK-Mitglieder (nicht in Sachsen-Anhalt) Personalisiert direkt in die Haushalte Redaktionelles Konzept on UNI (in Rheinland/Hamburg ist der Titelname vigo UNILIFE) richtet sich an Studenten und erscheint sechsmal im Jahr. Die Magazine der AOK sprechen Studierende in einer Lebensphase an, in der Orientierung und die Entwicklung der Persönlichkeit im Vordergrund stehen. Ne ben Themen aus den Bereichen Freizeit, Reisen, Ernährung, Sport und Lifestyle spielt das Studium eine entscheidende Rolle. Gerade in diesem Zusammenhang sind auch Aufklärung und Information rund um das Thema Sozialversicherung gefragt. on UNI und vigo UNILIFE basieren auf einem Heftkonzept, das inhalt - liche und gestalterische Synergien mit dem Schwesterheft on JOB nutzt. Ein Teil der Beiträge geht jedoch speziell auf die Interessen und Lebensumstände der Studieren den ein. Die Magazine sind außerdem mit der Internetplattform vernetzt. Hier finden die User ergänzende Informationen und interaktive Zusatztools inklu sive zahl reicher Dialog- und Interaktionsmöglichkeiten. 8

9 Terminplan 2014/15 Folge Nr. Thema Anzeigenschluss DU-Schluss Auslieferung ab bis 1/ /14 Familie/Beziehung /14 Sport/Bewegung /14 Glück /14 Selbermachen /14 Online/Digital /15 Musik / Die Auslieferung im Bereich der einzelnen AOK n (Bundesländer) erfolgt je nach Anzahl der Mitglieder innerhalb eines Zeitfensters von 3 Tagen bis 3 Wochen. Das Auslieferungszeitfenster der Gesamtauflage einer Folge (von der jeweils erstausliefernden bis zur letztausliefernden AOK) beträgt 8 Wochen. Anzeigenformate und -preise Anzeigenformat Satzspiegel Angeschnittene Anzeigen* Preise Breite/mm Höhe/mm Breite/mm Höhe/mm 1/1 Seite ,- 3/4 Seite ,- 1/2 Seite hoch quer ,- 2. Umschlagseite ,- 4. Umschlagseite ,- * Beschnittzugabe seitlich sowie oben und unten je 4 mm, bei 4. US 4 mm seitlich und unten. Textelemente sind mind. 5 mm vom Rand zu platzieren. 9 Musterheft on uni online ansehen

10 Anzeigenteilbelegung Teilbelegungspreise: verbr. Auf- on UNI (Studierende) verbr. Auf- on JOB (18-24 Jahre) verbr. Auf- on (15-18 Jahre) lage TEx* 1/1 sw-4c 1/2 sw-4c lage TEx* 1/1 sw-4c 1/2 sw-4c lage TEx* 1/1 sw-4c 1/2 sw-4c Baden-Württemberg Bayern Bremen/Niedersachsen Nordost NORDWEST Rheinland/Hamburg Südwest Sachsen/Thüringen * Stand: September Nordost: Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern 2 NORDWEST: Westfalen-Lippe/Schleswig-Holstein 3 on UNI heisst dort vigo UNILIFE 4 Südwest: Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland Beilagen & Beihefter Der Grundpreis für eine Beilage bis 20g beträgt 59,- pro TEx. Der Grundpreis für einen vierseitigen Beihefter beträgt 57,- pro TEx. Es gibt zahlreiche Zielgruppen-Selektionsmöglichkeiten (u.a. Geschlecht,PLZ). Auf Anfrage geben wir hierzu gerne weitere Informationen. 10 Intelligentes Beilagenmanagement mit TopSplitting

11 Druckunterlagen Datenformat PDF: 1.3. ICC-Profil: ISOcoated v2-39l_v5. Ausgabeauflösung: 2438 dpi; Rasterweite 152 Ipi (60er Raster). Flächendeckung: maximal 300%. Modus: CMYK. Weitere Hinweise: Keine Multiple-Page-Dokumente, Composite-PDF mit Acrobat-Distiller erzeugen (nicht mit PDF-Writer!). Sollten keine PDF-Dateien geliefert werden können, beachten Sie folgende Angaben: Programme QuarkXPress (bevorzugt); InDesign; Macromedia Freehand; Photoshop; EPS mit inkludierten Fonts Bilddatenformate 1filiges EPS mit JPEG-Komprimierung (maximale Qualität). Bitmap: Tiff. Alle 4c-Bilder im CMYK-Modus. Auflösung: 120 Linien/cm (304,8 dpi) für 4c-Bilder, 360 Linien/cm (914 dpi) für Bitmaps. EPS mit Pfad: möglichst wenig Ankerpunkte. Dokumentgröße 205 x 275 netto + 4mm Beschnitt für on job und on uni. 195 x 245 netto + 4mm Beschnitt für on. Dokument Schriften: eingebunden, keine True Type Fonts, bitte keine Schriftenmodifikation (fett, kursiv) verwenden, negative Schriften mit der Option Aussparen versehen. Auflösung Bilder: 120 Linien/cm. Bildkomprimierung: Die Qualität von JPEGkomprimierten Bildern wird vom Anlieferer bestimmt. Wir empfehlen die höchste Qualitäts - stufe. Bilder möglichst in 100 % Größe einbauen. Vergrößerung bis max. 120 % (Achtung: Auflösung des Bildes wird niedriger!) Vektordaten (Freehand/Illustrator) können beliebig skaliert werden, kein Qualitätsverlust. Keine True-Type- Schriften verwenden. Schriften müssen bei offenen Dokumenten immer mitgeliefert werden. Die Mindest schriftgröße im Dokument muss 6 pt betragen. Dokument- und PDF-Namen dürfen keine Sonderzeichen enthalten. Farbabweichungen in den Magazinen durch auflagenbedingte, unterschiedliche Druckverfahren sind möglich. Proof Ein farb- und sachverbindliches Kundenproof ist zwingend notwendig. Datenträger CD-ROM + DVD. Der Datenträger ist mit dem Dateinamen zu beschriften. Der Dateiname enthält Objektkürzel, Ausgabe, Kundenname und Formatendung. Das Inhaltsverzeichnis ist auszudrucken. Datenanlieferung wdv Gesellschaft für Medien & Kommunikation mbh & Co. OHG Dilek Kazar/Christina Rupperti/ Stefanie Roeder/ Dieselstraße Offenbach Telefon: /-887/-843 Telefax: aok.anzeigenservice@wdv.de FTP: Voranmeldung ist erforderlich Hinweise Alle Anzeigen werden vom Verlag grundsätzlich mit Anzeige gekennzeichnet. Erstinserenten werden gebeten frühestmöglich ein Ansichts- PDF des Anzeigenmotivs zur Prüfung durch den Herausgeber an anzeigenmarketing@wdv.de zu schicken. Dies gilt auch für Beihefter und Beilagen. In den Insertionen selbst sind Ansprache-Formulierungen wie: Für AOK-Mitglieder, für AOK-Versicherte, für on/on JOB/on UNI-Leser vom Herausgeber nicht erwünscht. Grund: Diese Formulierungen führen aufgrund des Community-Empfehlungscharakters, den die Insertionen in den Bleibgesund-Medien ge - nießen, dazu, dass viele AOK-Versicherte sich bei Rückfragen zu Insertionsinhalten an ihre jeweilige AOK wenden. Deshalb sollte auch bei Ver wen dung von Code-Nummern nicht AOK oder der jeweilige Titelname verwendet werden. Wir empfehlen Kennzeichnungen wie zum Beispiel onj 6/12 (Kürzel für: on JOB Folge 6 des Jahres 2012). Auftragsbestätigungen des Verlages erfolgen daher solange die endgültige Druckunterlage nicht gesichtet werden konnte unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Heraus gebers. 11

12 Wichtige Hinweise zur Gestaltung der Insertionen 1. Alle Anzeigen werden vom Verlag mit Anzeige gekennzeichnet. 2. Die Inserenten werden gebeten, frühestmöglich ein Ansichts-PDF des Anzeigenmotivs zur Prüfung durch den Herausgeber an zu schicken. Dies gilt auch für Beilagen und Beihefter. 3. In den Insertionen selbst sind Ansprache-Formulierungen wie Leser oder Bleibgesund/vigo/on-Empfänger vom Herausgeber nicht zugelassen, ebenso eine Bezugnahme auf die AOK. Grund: Diese Formulierungen führen aufgrund des Community-Empfehlungscharakters, den die Insertionen in den AOK-Medien genießen, dazu, dass viele AOK-Versicherte sich bei Rückfragen zu Insertionsinhalten an die AOK wenden. 4. Bei Verwendung von Code-Nummern in den Insertionen darf nicht AOK oder der Titelname (Bleibgesund/vigo/on) verwendet werden. Dies gilt auch für die Verwendung von Internet-Flash-Pfaden. 5. Die gesetzlichen Vorschriften zur Kostenangabe bei Servicenummern müssen beachtet werden. Gemäß dem Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften muss in Insertionen, die eine Rufnummer bis -5 beinhalten, ab dem nicht nur auf die für die Anrufer geltenden Festnetz-Telefongebühren hingewiesen werden, sondern zusätzlich ein Hinweis auf den Höchstpreis aus den Mobilfunknetzen erfolgen. Dieser beträgt ab dem ,42 Euro pro Minute. 6. Auftragsbestätigungen des Verlages erfolgen daher solange die endgültige Druckunterlage nicht gesichtet werden konnte unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Herausgebers. 12

13 Skonti Verlag wdv Gesellschaft für Medien & Kommunikation mbh & Co. OHG Dieselstr Offenbach Postfach Offenbach Anzeigenmarketing Walter Krey Telefon: Telefax: Bankverbindung Postbank, Frankfurt a. M. Konto , BLZ IBAN DE , BIC PBNKDEFFXXX Deutsche Bank AG, Hanau Konto , BLZ IBAN DE , BIC DEUTDEFF506 Frankfurter Sparkasse Konto , BLZ IBAN DE , BIC HELADEF1822 Zahlungsbedingungen 14 Tage nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder nach 30 Tagen rein netto. Lastschriftverfahren mit 3% Skonto möglich. Hinweise: Skonto wird nur gewährt, sofern keine älteren Rechnungen überfällig sind. Vorauszahlung bis zum Anzeigenschlusstermin bei Kunden aus dem Ausland. Alle ausgewiesenen Insertionspreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen gültigen Mehrwertsteuer. 13

14 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anzeigen-Auftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Betr. Textteilanzeigen. Unzutreffend. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf Absatz betr. Textteilanzeigen. Unzutreffend. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der tech - nischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftrags - erteilung ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nichtoffensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Betr. Berechnung nach Abdruckhöhe. Unzutreffend. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. (Bei gerichtlichen Vergleichen im Rahmen der Zwangsvollstreckung entfällt jeglicher Nachlass). Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 14

15 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluß über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu Exempl. 20 v. H., bei einer Auflage bis zu Exempl. 15 v. H., bei einer Auflage bis zu Exempl. 10 v. H., bei einer Auflage über Exempl. 5 v. H., beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Betr. Ziffernanzeigen. Unzutreffend. 19. Betr. Maternaufbewahrung. Unzutreffend. 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages gelten sinngemäß auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter oder technische Sonderausführungen. b) Jeder Auftrag wird vorbehaltlich der Zustimmung des Herausgebers und nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich. c) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. d) Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge, nicht jedoch vor Ablauf von 4 Monaten nach Bekanntgabe. e) Für die Anwendung eines Konzernrabattes auf Tochtergesellschaften ist eine mindestens 50prozentige Kapitalbeteiligung erforderlich. f) Beilagen sind der Zeitschrift lose beigefügte Drucksachen eines Werbungtreibenden. Beilagen, die Angebote mehrerer Werbungtreibender unter einem gemeinsamen Thema verbinden (Verbundwerbung), sind nach besonderer Vereinbarung möglich. g) Beihefter sind fest in die Zeitschrift eingeheftete Drucksachen eines Werbungtreibenden. Beihefter, die Angebote mehrerer Werbungtreibender unter einem gemeinsamen Thema verbinden (Verbundwerbung), sind nach besonderer Vereinbarung möglich. h) Beihefter, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als Werbung erkennbar sind, müssen mit dem Wort Anzeige gekennzeichnet werden. Genaue Absprache nach Vorlage eines Musters. i) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen stornierte Anzeigen, so stehen dem Auftraggeber etwaige Ansprüche daraus nur im Rahmen der vorstehend abgedruckten Ziffer 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. j) Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (z.b. Arbeitskämpfe, Beschlagnahme und dgl.) hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 % der garantierten verkauften Auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausender-Seitenpreis gemäß der im Tarif genannten garantierten verkauften Auflage zu bezahlen. k) Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. l) Die Übersendung von mehr als zwei Farbvorlagen, die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Plazierung und Druckqualität verursachen. Etwaige Ansprüche hieraus können lediglich im Rahmen der vorstehend abgedruckten Ziffer 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend gemacht werden. Der Verlag muß sich die Berechnung entstehender Mehrkosten vorbehalten. 15

16 Gesellschaft für Medien & Kommunikation mbh & Co.OHG Dieselstraße Offenbach Fax Walter Krey Fon Claudia Mecky Fon Baden-Württemberg GuTe MEDIABERATUNG Gunther Teufel Christine Breitkopf Stuttgarter Str Schwieberdingen Fon Fax Nordrhein-Westfalen GETZ & GETZ Medienvertretung Sebastian Getz Stöcker Weg Rösrath Fon Fax Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Medienbüro Petra Macari Petra Macari Karin Schuster Parkstraße 27 / Fasanenpark Unterhaching Fon Fax medienbuero.macari@t-online.de Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz MD Medien Dienste GmbH Rainer Karpenfeld Baumweg Frankfurt am Main Fon Fax info@mdmedien.de Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern M.O.Z. Media media-office-ziegler media services & consulting Seestraße Gedern Fon +49 (0) Mobil +49 (0) M.O.Z.Media@t-online.de International M.O.Z. Media media-office-ziegler media services & consulting P.O.Box: 1167 Germany Karben Fon +49 (0) Mobil +49 (0) M.O.Z.Media@t-online.de Aktuelle Informationen zum Verlag und zu den führenden Print-Werbeträgern des wdv finden Sie auch unter

XITIX Agentur & Verlag Hildebrandtstraße 9 40215 Düsseldorf Tel.: 0211.37 02 43 Fax: 0211.37 02 42 www.libelle-magazin.de info@libelle-magazin.

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