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1 unser kind Mutterschaftsleistungen im Überblick

2 02 IMPRESSUM Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: Sozialversicherungsanstalt der Bauern; Redaktion: Dr. Georg Schwarz, Alle in 1030 Wien, Ghegastraße 1, Telefon , AV-302, DVR-Nr Hersteller: Eigendruck - SVD Büromanagement GmbH, Wien Die Broschüre entstand unter Mitarbeit von: Chefarzt Dr. Karl Schmoll, AL DI Dr. Gerhard Reeh, FBM Mag. Martin Zupan, Leopold Krempl, ALStv. Dr. Leopold Wabro Titelfoto: detailblick Fotolia.com Weitere Informationen finden Sie unter Stand: März 2017 Alle Angaben in dieser Broschüre erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr; eine Haftung der Autoren bzw. des Herausgebers ist ausgeschlossen.

3 INHALT 03 INHALT Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen 08 Spitalsaufenthalt 11 Ärztliche Hilfe 11 Heilmittel und Heilbehelfe 11 Wochengeld/ Mutterschaftsbetriebshilfe 12 Kinderbetreuungsgeld 19 Familienzeitbonusgesetz 34 Gesundheit von A-Z 37 Sicherheit für Ihr Kind 43 Gesundheitsaktion Junge Familie 45 Information 46 Kontakt 47

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5 VORWORT 05 LIEBE BÄUERLICHE FAMILIEN! Kinder sind ein großes Geschenk. Für Eltern bedeutet die Geburt eines Kindes Freude und Glück. Damit einhergehen aber auch die Sorge um die Gesundheit, ein hohes Maß an Verantwortung sowie zeitlicher und finanzieller Aufwand für die Betreuung des Nachwuchses. Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern bietet daher neben der Kostenübernahme der medizinischen Versorgung im Zusammenhang mit der Geburt auch wahlweise die Mutterschaftsbetriebshilfe oder das Wochengeld an. Diese Leistungen sind sehr wichtig für werdende Mütter bzw. Wöchnerinnen, damit sie während der Schwangerschaft und in den ersten Wochen nach der Entbindung von der betrieblichen Arbeit entlastet sind und sich Zeit für ihr Kind und sich selbst nehmen können. LK NÖ Wie anderen Eltern auch, gebührt bäuerlichen Familien das Kinderbetreuungsgeld in einer pauschalen oder einkommensabhängigen Form. Mit dem neuen Kinderbetreuungsgeld-Konto, das für Geburten ab 1. März 2017 gilt, haben Eltern die Möglichkeit, die für sie passende Bezugsdauer frei zu wählen, sich der Kinderbetreuung zu widmen und das mit der Gewissheit einer finanziellen Unterstützung. Über diese Leistungen und Möglichkeiten wollen wir Sie auf den folgenden Seiten informieren. Sie finden in dieser Broschüre aber auch einige Gesundheitstipps für Mutter und Kind und zu wichtigen Vorsorgemaßnahmen, wie die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, damit einem guten Start ins Leben nichts im Wege steht. In diesem Sinne alles Gute und viel Freude Ihre Vizepräs. ÖKR Theresia Meier Obfrau der SVB

6 06 EINLEITUNG ELTERNSCHAFT BEDEUTET VERANTWORTUNG Jeder Mensch ist und wird durch seine Familie und seine Umgebung geformt und geprägt. Diese Prägung beginnt, das sagen nicht nur Kinderärzte, schon vor der Geburt und ist in der Kinder- und Jugendzeit besonders bedeutsam. Deshalb ist Elternschaft nicht nur eine Aufgabe, sondern bedeutet vor allem das Übernehmen von Verantwortung. Die Gesellschaft schafft Rahmenbedingungen für alle Menschen. Die Versichertengemeinschaft der Bauern ermöglicht es, dass die SVB Leistungen erbringen kann, die den Eltern bei ihrer Erziehungsarbeit helfen. Diese Broschüre soll eine Orientierungshilfe dafür sein. ATAMANENKO EVGENY Fotolia

7 EINLEITUNG 07 LEISTUNGEN WÄHREND DER SCHWANGERSCHAFT UND NACH DER GEBURT Katalog der Mutterschaftsleistungen I. Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen II. Spitalsaufenthalt III. Ärztliche Hilfe IV. Heilmittel und Heilbehelfe V. Wochengeld oder Mutterschaftsbetriebshilfe VI. Kinderbetreuungsgeld VII. Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld Anspruch auf Mutterschaftsleistungen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen haben nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesez (BSVG) pflichtversicherte Frauen und anspruchsberechtigte weibliche Angehörige des Betriebsführers. Leistungen I. Mutter-Kind-Pass- Untersuchungen Versicherte Bäuerin/Tochter/ Schwiegertochter hauptberufliche mitarbeitende Bäuerin/Tochter/ Schwiegertochter nicht hauptberufliche mitarbeitende Bäuerin/Tochter/ Schwiegertochter ja ja ja II. Spitalsaufenthalt ja ja ja III. Ärztliche Hilfe ja ja ja IV. Heilmittel und Heilbehelfe ja ja ja V. Wochengeld oder Mutterschaftsbetriebshilfe ja ja nein VI. Kinderbetreuungsgeld ja ja ja VII. Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld ja ja ja Anmerkung: Eine Mutterschaftsleistung der Fallgruppen I. bis IV. kann nur dann von der SVB gewährt werden, wenn eine Pflichtversicherung in der bäuerlichen Krankenversicherung vorliegt. Bei Übergangsfällen wegen Aufhebung der Ehegattensubsidiarität zum sind gleichlautende Ansprüche bei der Krankenversicherung des Gatten gegeben.

8 08 MUTTER-KIND-PASS-UNTERSUCHUNGEN MUTTER-KIND-PASS-UNTERSUCHUNGEN Die Untersuchungen, welche im Mutter-Kind-Pass beschrieben werden, dienen der frühzeitigen Erkennung und Behandlung von Erkrankungen der Mutter und des Kindes. Diese Untersuchungen sind kostenlos. Die Anspruchsprüfung wird beim Arzt mit der e-card durchgeführt. Ein Behandlungsbeitrag wird nicht vorgeschrieben. Die Durchführung von fünf Untersuchungen der Schwangeren und fünf Untersuchungen des Kindes ist teilweise Voraussetzung für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe. Untersuchungen der werdenden Mutter: Untersuchung Termin Leistungen 1. bis zur 16. SSW mit Blutuntersuchung bis 20. SSW mit interner Untersuchung bis 28. SSW mit Blutunrersuchung (u.a. Hepatitis-B-Untersuchung) bis 34. SSW bis 38. SSW SSW=Schwangerschaftswoche Diese Untersuchungen umfassen: z eine ausführliche Anamneseerhebung z eine gynäkologische Untersuchung z die Erhebung von Risikofaktoren der Mutter sowie der des Kindes z die Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

9 MUTTER-KIND-PASS-UNTERSUCHUNGEN 09 HIV-TEST Im Rahmen der bis zur 16. SSW vorgesehenen Laboruntersuchung wird ein HIV-Test durchgeführt, denn bei einer unerkannten Infektion besteht ein bis zu 40-prozentiges Risiko einer Übertragung auf das Kind während der Schwangerschaft und der Geburt. Eine entsprechende medikamentöse Behandlung und ein geeigneter Geburtsmodus können das Risiko einer Übertragung deutlich senken. ORALER GLUKOSETOLERANZTEST (ZUCKERBELASTUNGSTEST) Bei der Durchführung eines Zuckerbelastungstests im Rahmen der Laboruntersuchung in der 25. bis 28. Schwangerschaftswoche kann Schwangerschaftsdiabetes festgestellt werden. Dies ist wichtig, da es ohne Gegenmaßnahmen bei dem Ungeborenen zu starker Gewichts- und Größenzunahme sowie Anpassungsstörungen nach der Geburt kommt. ULTRASCHALLUNTERSUCHUNGEN Zusätzlich zu den genannten Untersuchungen werden der Schwangeren Ultraschalluntersuchungen empfohlen. Termin Leistungen 8. bis 12. SSW Ultraschalluntersuchung 18. bis 22. SSW Ultraschalluntersuchung 30. bis 34. SSW Ultraschalluntersuchung Diese Untersuchungen sind aus medizinischer Sicht sehr wichtig und daher unbedingt vorzunehmen. Die Kosten dafür trägt die SVB. Falls Sie diese Untersuchungen nicht durchführen, kommt es jedoch nicht zum Verlust des Kinderbetreuungsgeldes. HEBAMMENBERATUNG IN DER SCHWANGERSCHAFT Zwischen der 18. und der 22. Schwangerschaftswoche besteht die Möglichkeit einer Beratung durch eine Hebamme (kostenlos bei Vertragshebammen). Die Beratung beinhaltet Informationen zum Verlauf einer Schwangerschaft, zur Geburt, zum Wochenbett, zum Stillen, über gesundheitsförderndes Verhalten in diesem Zeitraum und über weitere Unterstützungsmöglichkeiten. Die Hebammenberatung ist keine Voraussetzung für den Bezug des Kinderbretreuungsgeldes in voller Höhe.

10 10 MUTTER-KIND-PASS-UNTERSUCHUNGEN Untersuchungen des Kindes: Untersuchung Termin Leistungen LW=Lebenswoche LM=Lebensmonat 1. in der 1. LW bis 7. LW mit orthopädischer Untersuchung bis 5. LM bis 9. LM mit Hals-Nasen-Ohren-Untersuchung bis 14. LM mit Augenuntersuchung Diese Untersuchungen umfassen: z die Feststellung von Körpergewicht und -größe z die Erhebung von Beobachtungen der Mutter und einer Krankheitsanamnese z eine eingehende ärztliche Untersuchung des Kindes z die Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen Folgende Untersuchungen sind nicht Voraussetzung für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe, jedoch aus medizinischer Sicht sehr wichtig und werden auch von der Sozialversicherung bezahlt. Termin Leistungen in der 1. LW Hüftultraschalluntersuchung 6. bis 8. LW Hüftultraschalluntersuchung 22. bis 26. LM Untersuchung einschließlich augenfachärztlicher Untersuchung 34. bis 38. LM Untersuchung 46. bis 50. LM Untersuchung 58. bis 62. LM Untersuchung Weitere Informationen über Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen erhalten Sie auf

11 SPITAL ÄRZTLICHE HILFE HEILMITTEL 11 SPITALSAUFENTHALT Befinden Sie sich wegen der Entbindung in Spitalspflege, so müssen Sie für die ersten zehn Tage keine Kostenbeteiligung entrichten. Dauert der Spitalsaufenthalt länger als zehn Tage, ist ab dem elften Tag die übliche Kostenbeteiligung zu leisten (ca. 19 EUR pro Tag; Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind vom Kostenanteil befreit). ÄRZTLICHE HILFE Wird ärztliche Hilfe, Hebammenbeistand oder Beistand durch diplomierte Kinderkranken- und Säuglingsschwestern im Zusammenhang mit der Entbindung und den sich daraus ergebenden Folgen notwendig, entfällt die Kostenbeteiligung. HEILMITTEL UND HEILBEHELFE Heilmittel und Heilbehelfe können wie im Erkrankungsfall bezogen werden. Eine eventuelle Kostenbeteiligung entfällt bei Heilbehelfen, sobald ein Zusammenhang mit dem Versicherungsfall der Mutterschaft gegeben ist und solange dieser andauert. Rezeptgebühren für Medikamente sind hingegen zu entrichten, sofern nicht eine Befreiung von der Rezeptgebühr wegen sozialer Schutzbedürftigkeit besteht. Tyler Olson Fotolia

12 12 WOCHENGELD MUTTERSCHAFTSBETRIEBSHILFE WOCHENGELD/ MUTTERSCHAFTSBETRIEBSHILFE Die meisten Arbeiten im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb sind unaufschiebbar. Ohne die tatkräftige Mitarbeit der Bäuerin oder der am Hof mittätigen (Schwieger-)Tochter ist der Betrieb nicht aufrechtzuerhalten. Daher ist es für viele Frauen in diesem Beruf kaum möglich, sich während der Schwangerschaft Zeit für ihren Körper und ihre Gesundheit zu nehmen. Um der Bäuerin im Falle der Schwangerschaft die Freistellung von betrieblicher Arbeit zu erleichtern, bietet die SVB wahlweise zwei Leistungen für die werdende Mutter bzw. Wöchnerin an. Es steht Ihnen frei, sich z für das Wochengeld zu entscheiden, um mit diesem Geld selbst eine geeignete Hilfe zu beschaffen, die Sie von Ihrer Arbeit entlastet oder z die Beistellung einer Betriebshelferin/eines Betriebshelfers über den Maschinenring zu wählen. Im Fall der Entscheidung für Mutterschaftsbetriebshilfe über den Maschinenring wird für Tage, an denen kein Einsatz eines Betriebshelfers durch den Maschinenring erfolgt, bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen das Wochengeld ausgezahlt. Damit eine Leistungsgewährung (Wochengeld und/ oder Betriebshilfe) möglich ist, muss der versicherungsrechtliche Anspruch bereits zum Eintritt des Versicherungsfalles, das ist acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung, gegeben sein. ANSPRUCH Anspruch haben die aufgrund einer Erwerbstätigkeit nach dem BSVG in der Krankenversicherung geschützen weiblichen Pflichtversicherten.

13 WOCHENGELD MUTTERSCHAFTSBETRIEBSHILFE 13 ANSPRUCHSZEITRAUM Generell besteht Anspruch auf Wochengeld bzw. Mutterschaftsbetriebshilfe für die Dauer z der letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung, z für den Tag der Entbindung und z für die ersten acht Wochen nach der Entbindung bzw. 8 Wochen Entbindung 8 Wochen Wochengeld z für zwölf Wochen nach der Entbindung bei Frühgeburten (siehe Seite 42), Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburten. 8 Wochen Entbindung 12 Wochen Wochengeld Früh- und Kaiserschnittgeburten sind durch ein entsprechendes ärztliches Zeugnis bzw. durch den Mutter-Kind-Pass nachzuweisen. Wird dieser Nachweis nicht beigebracht, so kann die Leistung nach der Entbindung nur für acht und nicht für zwölf Wochen gewährt werden.

14 14 WOCHENGELD MUTTERSCHAFTSBETRIEBSHILFE ERWEITERTER ANSPRUCHSZEITRAUM Die Leistungen gebühren schon vor dem Zeitraum von acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung, wenn bei Fortdauer der Tätigkeit das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet wäre (Beschäftigungsverbot). Dieses ist durch ein amtsärztliches Zeugnis nachzuweisen. Beachten Sie bitte, dass eine rückwirkende Feststellung vom Amtsarzt nicht vorgenommen wird. Zur Bestimmung des achtwöchigen Zeitraumes vor der Geburt ist der voraussichtliche Entbindungstermin maßgeblich. Die Vorlage einer Bestätigung über den voraussichtlichen Entbindungstag ist daher notwendig. Die Leistungen gebühren auch bei einer Totgeburt (Seite 42) für den gesamten Zeitraum. MELDUNG DER BEVORSTEHENDEN GEBURT Die Meldung ist spätestens am Beginn des dritten Monates vor der voraussichtlichen Entbindung in Form einer ärztlichen Bestätigung bei der SVB zu erstatten. Sie hat die persönlichen Daten der Schwangeren und den voraussichtlichen Entbindungstag zu enthalten. Achtung Die Meldung allein ist noch kein Antrag auf eine Leistung! Nur eine rechtzeitige Meldung der Schwangerschaft ermöglicht es der SVB, Sie über alle gebührenden Leistungen rechtzeitig zu informieren und Ihnen den Antragsvordruck zuzusenden. Nach der erfolgten Geburt ist eine Geburtsbestätigung bzw. -urkunde (Kopie genügt) vorzulegen.

15 WOCHENGELD MUTTERSCHAFTSBETRIEBSHILFE 15 WOCHENGELD DIE GELDLEISTUNG BEI SELBSTBESCHAFFTER HILFE Voraussetzung des ständigen Einsatzes Damit Sie Anspruch auf Wochengeld haben, muss während des Anspruchszeitraumes (siehe Seite 13) ständig eine geeignete Hilfe zur Entlastung der (werdenden) Mutter eingesetzt werden. Ein ständiger Einsatz einer geeigneten Hilfe ist gegeben, wenn z an mindestens vier Tagen z oder jeweils 20 Stunden pro Woche eine Einsatzkraft im Betrieb tätig ist. Der Name der Einsatzperson sowie die geleisteten Arbeitsstunden müssen zwar nicht dokumentiert werden, auf Nachfrage ist jedoch eine Bestätigung an die SVB zu senden. Entfall der Vorsaussetzung des ständigen Einsatzes Die Voraussetzung des ständigen Einsatzes einer geeigneten Hilfe entfällt, wenn infolge der örtlichen Lage des Betriebes keine geeignete Hilfe eingesetzt werden kann, z.b. in Gebieten mit einem Mangel an land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften. Trifft dieser Fall bei Ihnen zu, so legen Sie dem Antrag auf Wochengeld einen Nachweis bei, dass eine geeignete Hilfe nicht eingesetzt werden konnte. Diesen Nachweis erhalten Sie bei Gemeindeämtern, Bauernkammern oder Maschinenringen. JMG Pixelio.de

16 16 WOCHENGELD MUTTERSCHAFTSBETRIEBSHILFE Antragstellung notwendig Stellen Sie den Antrag frühestens nach Ablauf von acht (zwölf) Wochen nach der Entbindung. In Ausnahmefällen (z.b. finanzielle Notlage, Beschäftigungsverbot) ist auch eine Teilabrechnung möglich. In diesen Fällen kann der Antrag (mit Hinweis, dass eine Teilabrechnung gewünscht wird) bereits vorher gestellt werden. Bitte legen Sie die Geburtsbestätigung bzw. Geburtsurkunde des Neugeborenen bei. Die Berechnung des Wochengeldes erfolgt anhand des voraussichtlichen Geburtstermines, wenn dieser bekannt gegeben wurde, ansonsten anhand des tatsächlichen Geburtstermines. Höhe der Leistung Das Wochengeld ist ein täglicher Betrag in der Höhe von 53,11 EUR (Wert 2017), der jährlich mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor vervielfacht wird. Auszahlung Das Wochengeld kann sowohl z in einem Betrag, und zwar nach Ablauf des gesamten An spruchs zeitraumes, als auch z in Teilbeträgen (in Ausnahmefällen) ausbezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf ein Bankkonto. Geben Sie bitte im Antrag die IBAN bzw. den BIC an. Eine Auszahlung in Teilbeträgen ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn wegen der örtlichen Lage eine geeignete Hilfe nicht zum Einsatz kommt. Bei Teilabrechnungen empfiehlt es sich, diese auf die Zeiträume z des Beschäftigungsverbotes, z bis zur Entbindung und z auf die der Entbindung folgenden Wochen bis zum Ende des Anspruchszeitraumes zu beschränken.

17 WOCHENGELD MUTTERSCHAFTSBETRIEBSHILFE 17 MUTTERSCHAFTSBETRIEBSHILFE Allgemeines Anstelle des Wochengeldes können Sie bei unaufschiebbaren Arbeiten im Betrieb außerhalb des Haushaltes auch Mutterschaftsbetriebshilfe beantragen. Die SVB hat mit den bäuerlichen Betriebshilfeorganisationen Vereinbarungen abgeschlossen, wodurch die Beistellung fachlich geeigneter Personen gewährleistet wird. Vermittlung eines Betriebshelfers Meldung bei der SVB Damit ein Betriebshelfer vermittelt werden kann, melden Sie die bestehende Schwangerschaft bei der SVB bitte drei Monate vor der voraussichtlichen Entbindung. Ein Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstermin legen Sie bitte bei. Ist jedoch die Gefährdung von Mutter oder Kind bereits vor der achtwöchigen Schutzfrist amtsärztlich nachgewiesen, so ist das ärztliche Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstermin und das amtsärztliche Zeugnis über das Beschäftigungsverbot umgehend der SVB zu übermitteln. Die SVB teilt Ihnen dann sofort den Leistungsanspruchsbeginn und den für Sie örtlich zuständigen Maschinenring mit. Antragstellung beim Maschinenring (MR) Der Antrag auf Betriebshilfe ist beim zuständigen Maschinenring unter Vorlage des Schreibens der SVB über den Leistungszeitraum zu stellen. Die Antragstellung muss immer vor Einsatzbeginn erfolgen. Dieser Antrag ist beim jeweiligen Maschinenring erhältlich.

18 18 WOCHENGELD MUTTERSCHAFTSBETRIEBSHILFE Verrechnung Im Rahmen der Verrechnung werden vom Maschinenring der SVB die Kalendertage des durchgeführten Einsatzes mitgeteilt. Diese übernimmt die Kosten im anerkannten Ausmaß, höchstens 48,81 EUR/Tag (Wert 2017) inklusive anteiliger Umsatzsteuer. Der festgesetzte tägliche Vergütungsbetrag wird jährlich mit dem Anpassungsfaktor erhöht. Für die Tage, an denen kein Einsatz durch den Maschinenring erfolgt ist, gebührt bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen das Wochengeld.

19 KINDERBETREUUNGSGELD 19 Christian v.r. Pixelio.de KINDERBETREUUNGSGELD Seit gibt es das Kinderbetreuungsgeld. Beim Kinderbetreuungsgeld handelt es sich um eine Familienleistung, die unabhängig von einer früheren Erwerbstätigkeit oder Pflichtversicherung gebührt. Kinderbetreuungsgeld kann als Pauschalleistung in Form des Kinderbetreuungsgeld-Kontos oder als Ersatz des Erwerbseinkommens (einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld) in Anspruch genommen werden. Die Wahl des Systems ist bei der ersten Antragstellung zu treffen und bindet beide Elternteile. Eine Änderung des Systems ist ausnahmslos binnen 14 Tagen ab erstmaliger Antragstellung einmal möglich. Die SVB wickelt sämtliche Kinderbetreuungsgeld-Fälle in dem im Regionalbüro Oberösterreich eingerichteten Kompetenzzentrum ab. ANSPRUCH Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hat ein Elternteil: z sofern für sein Kind Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, z er mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt (identer Hauptwohnsitz) und z der Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte im Kalenderjahr die jeweilige Zuverdienstgrenze nicht übersteigt. Bei nichtösterreichischen Elternteilen erfolgt eine Prüfung im Einzelfall. ANTRAGSTELLUNG Der Antrag ist grundsätzlich nach dem Wochengeldzeitraum (Antragstellung nach der Geburt, wenn kein Wochengeld gebührt) bei der SVB zu stellen. KRANKENVERSICHERUNG Bezieher von Kinderbetreuungsgeld sind krankenversichert. Zuständig ist grundsätzlich der Krankenversicherungsträger, der für die Administration des Kinderbetreuungsgeldes zuständig ist. Wichtig: Stellen Sie den Antrag unbedingt innerhalb von 182 Tagen nach Anspruchsbeginn, da eine rückwirkende Auszahlung höchstens bis zu 182 Tagen möglich ist.

20 20 KINDERBETREUUNGSGELD PAUSCHALES KINDERBETREUUNGSGELD ALS KONTO Bezugsdauer Die Anspruchsdauer kann bei Inanspruchnahme durch nur einen Elternteil zwischen 365 und 851 Tagen frei gewählt werden. Beziehen beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld, so verlängert sich die Anspruchsdauer auf 456 bis max Tage. Bei Bezug durch beide Elternteile ist ein Anteil von mindestens ca. 20 Prozent der gesamten Anspruchsdauer für den zweiten Elternteil unübertragbar reserviert. Kürzeste Bezugsvariante ( Tage ab Geburt) In dieser Variante beträgt das Kinderbetreuungsgeld täglich 33,88 EUR. Bei alleinigem Bezug beträgt die Anspruchsdauer 365 Tage. Nimmt auch der zweite Elternteil Kinderbetreuungsgeld in Anspruch, verlängert sich die Anspruchsdauer auf 456 Tage, von denen 91 Tage unübertragbar für den zweiten Elternteil reserviert sind. Längste Bezugsvariante ( Tage ab Geburt) In der längsten Bezugsvariante beträgt die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes 14,53 EUR täglich. Bei alleinigem Bezug beträgt die Anspruchsdauer 851 Tage. Nimmt auch der zweite Elternteil Kinderbetreuungsgeld in Anspruch, verlängert sich die Anspruchsdauer auf Tage, von denen 212 Tage unübertragbar für den zweiten Elternteil reserviert sind. Individuelle Bezugsvarianten Zwischen der längsten und kürzesten Variante bestehen für die Eltern zahlreiche Möglichkeiten, die frei gewählt werden können. Die Höhe des täglichen Kinderbetreuungsgeld-Betrages errechnet sich aus der Länge der Anspruchsdauer. Je länger die Anspruchsdauer, desto niedriger der Tagesbetrag. Dieser kann 33,88 EUR nicht überschreiten und 14,53 EUR nicht unterschreiten. Dies gilt auch, wenn Kinderbetreuungsgeld für einen kürzeren Zeitraum in Anspruch genommen wird oder der Anspruch aus welchen Gründen auch immer vorzeitig endet. Zur Berechnung des individuellen Tagesbetrages steht auf der Website des famveldman Fotolia

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22 22 KINDERBETREUUNGSGELD Bundesministeriums für Familien und Jugend ein Kinderbetreuungsgeld-Online-Rechner zur Verfügung, der eine wertvolle Entscheidungshilfe für die Wahl der optimalen Variante darstellt ( Die Wahl der individuellen Variante erfolgt bei der ersten Antragstellung durch Festlegung der Anspruchsdauer. An diese Wahl ist auch der zweite Elternteil gebunden. EINMALIGE ÄNDERUNGSMÖGLICHKEIT DER ANSPRUCHSDAUER Die ursprünglich festgelegte Anspruchsdauer kann einmal geändert werden. Dazu ist vom beziehenden Elternteil ein eigener Änderungsantrag einzubringen. Dieser Änderungsantrag muss bis spätestens 91 Tage vor Ablauf der ursprünglich beantragten Anspruchsdauer bei der SVB einlangen und bindet auch den zweiten Elternteil. Aufgrund des Änderungsantrages wird von der SVB ein neuer Tagesbetrag für den geänderten Anspruchszeitraum berechnet. Dies gilt auch für rückwirkende Zeiträume, das heißt, die Eltern werden so gestellt, als hätten sie von Anfang an die geänderte Variante gewählt. Aufgrund des geänderten Tagesbetrages kann es zu einer Nachzahlung oder zu einer Rückzahlungsverpflichtung kommen. Diese Rückzahlung hat bis 61 Tagen ab Einlangen des Änderungsantrages bei der SVB zu erfolgen. Wird die Rückzahlung nicht geleistet, so ist der Änderungsantrag gegenstandslos. Für den Fall, dass der andere Elternteil bereits Kinderbetreuungsgeld bezogen hat, ist auch von diesem die Zustimmung zur Änderung des Antrages einzuholen. RUHEN Das Kinderbetreuungsgeld ruht, sofern ein Anspruch auf Wochengeld bzw. Mutterschaftsbetriebshilfe besteht, in der Höhe des Wochengeldbezuges bzw. der Höhe des Zuschusses zur Mutterschaftsbetriebshilfe. Ausgenommen vom Ruhen sind Kinderbetreuungsgeldbeziehende Väter bei Wochengeldanspruch der Mutter für ein weiteres Kind im Wochengeldzeitraum vor der Geburt des weiteren Kindes. Im Anlassfall sollte unbedingt eine vorherige Beratung durch die SVB erfolgen.

23 KINDERBETREUUNGSGELD 23 VORZEITIGE BEENDIGUNG DES ANSPRUCHES DURCH NEUE GEBURT Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld endet mit Ablauf jenes Tages, welcher der Geburt eines weiteren Kindes bzw. der Adoption (Inpflegenahme) eines jüngeren Kindes vorangeht. WECHSEL ZWISCHEN DEN ELTERNTEILEN Die Elternteile können sich beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes höchstens zweimal abwechseln. Es können daher max. drei Bezugsblöcke entstehen, wobei ein Block mindestens durchgehend 61 Tage dauern muss. Anlässlich des ersten Bezugwechsels besteht die Möglichkeit für beide Elternteile, für eine Dauer von bis zu 31 Tagen gemeinsam Kinderbetreuungsgeld zu beziehen. Die gleichzeitig bezogenen Tage werden allerdings von der Gesamtanspruchsdauer abgezogen. MEHRLINGSGEBURTEN Bei einer Mehrlingsgeburt gebührt ein Zuschlag von 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrages pro Mehrlingskind. MUTTER-KIND-PASS-UNTERSUCHUNGEN Für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe ist die Absolvierung von fünf Untersuchungen der werdenden Mutter und fünf Untersuchungen des Kindes nachzuweisen. Der Nachweis für die fünf Untersuchungen der Mutter und die erste Untersuchung des Kindes ist bereits anlässlich der Antragstellung auf Kinderbetreuungsgeld zu erbringen. Die restlichen vier Untersuchungen des Kindes sind bis zum 15. Lebensmonat des Kindes nachzuweisen. Wird nur eine der Untersuchungen nicht rechzeitig nachgewiesen oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt, kommt es zu einer Reduktion des Kinderbetreuungsgeldes um EUR pro Elternteil (650 EUR pro Mehrling und Elternteil). Es besteht allerdings die Möglichkeit, die Nachweise für die Erbringung der

24 24 KINDERBETREUUNGSGELD fehlenden vier Untersuchungen bis zur Vollendung des 18. Lebensmonates des Kindes nachzureichen. PARTNERSCHAFTSBONUS Für Eltern, die das Kinderbetreuungsgeld zu annähernd gleichen Teilen beziehen, wird ein Partnerschaftsbonus in der Höhe von 500 EUR pro Elternteil eingeführt. Voraussetzung ist die Aufteilung des Bezuges zu annähernd gleichen Teilen innerhalb einer Bandbreite von 50:50 bis 60:40. Des Weiteren muss jeder Elternteil zumindest Kinderbetreuungsgeld im Ausmaß von je 124 Tagen beziehen. Der Partnerschaftsbonus muss von beiden Elternteilen gesondert beantragt werden. Der Antrag kann gleichzeitig mit dem Antrag auf Kinderbetreuungsgeld, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden, spätestens allerdings 124 Tage ab Ende des letzten Bezugteiles des Kinderbetreuungsgeldes. ZUVERDIENST Während des Bezuges von pauschalem Kinderbetreuungsgeld darf der Gesamtbetrag der Einkünfte EUR pro Kalenderjahr nicht übersteigen bzw. darf der Zuverdienst max. 60 Prozent der Letzteinkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt (beschränkt auf das drittvorangegangene Jahr), in dem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde, mindestens aber EUR im Kalenderjahr betragen (individuelle Zuverdienstgrenze). EINKOMMENSERMITTLUNG Die Zuverdienstgrenze stellt auf die Einkünfte desjenigen Elternteiles ab, der Kinderbetreuungsgeld be zieht. Es ist also nicht das Familieneinkommen bzw. das Einkommen des (Ehe-)Partners maßgeblich. Die Überprüfung der Einkommensdaten erfolgt immer rückwirkend für ein Kalenderjahr. Fol gende Einkunftsarten sind für die Ermittlung des Gesamtbetrages der maßgeblichen Einkünfte re levant: z Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit z Einkünfte aus Gewerbebetrieb z Einkünfte aus selbstständiger Arbeit z Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft

25 KINDERBETREUUNGSGELD 25 UNSELBSTSTÄNDIG ERWERBSTÄTIGE Der für die Zuverdienstgrenze relevante Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte setzt sich wie folgt zusammen: Das während des Kinderbetreuungsgeldbezuges verdiente Bruttoeinkommen wird durch die Anzahl der Monate mit Anspruch auf Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes dividiert und um die gesetzlichen Abzüge (Beiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeitrag, Kammerumlage,...) reduziert. Die so ermittelte Lohnsteuerbemessungsgrundlage wird um 30 Prozent bzw. um 15 Prozent bei Arbeitslosengeld- oder Notstandshilfebezug erhöht, um das 13. und 14. Monatsgehalt sowie die Sozialversicherungsbeiträge pauschal zu berücksichtigen. Danach wird dieser Betrag mit zwölf multipliziert, um einen Jahresbetrag zu erhalten. Die tatsächliche Höhe der beiden Sonderzahlungen hat somit keine Auswirkung auf die Zuverdienstgrenze. SELBSTSTÄNDIGE UND LANDWIRTE Grundsätzlich werden alle Einkünfte, die während des Kalenderjahres, in dem Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde, zugeflossen sind, für die Ermittlung des für die Zuverdienstgrenze geltenden Gesamtbetrages der maßgeblichen Einkünfte herangezogen. Diese Einkünfte werden um 30 Prozent (wie bei unselbstständigen Erwerbstätigen) erhöht. Der so ermittelte Betrag darf die Zuverdienstgrenze nicht überschreiten. Wird nachgewiesen, dass Einkünfte nur vor Beginn oder nach dem Ende des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld zugeflossen sind, werden diese bei der Einkommensermittlung nicht berücksichtigt. Die Einkünfte von pauschalierten Landwirten berechnen sich nach dem Einheitswert gemäß der Pauschalierungs-Verordnung. Die Einkünfte werden um 30 Prozent erhöht. Der ermittelte Betrag darf die Zuverdienstgrenze nicht übersteigen. Selbstständige und nicht pauschalierte Landwirte können, sofern sie eine Zwischenbilanz vorlegen, eine zeitliche Zuordnung jener Einkünfte, die wäh-

26 26 KINDERBETREUUNGSGELD rend des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld zugeflossen sind, vornehmen. Der Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte wird dann wie folgt berechnet: Jene Einkünfte, die während des Bezugszeitraumes zugeflossen sind, werden durch die Anzahl der Bezugsmonate dividiert und mit zwölf multipliziert. Der so erhaltene Betrag wird dann wieder um 30 Prozent erhöht und darf die Zuverdienstgrenze nicht überschreiten. Die Vorlage einer Zwischenbilanz ist bis zum Ablauf des zweiten auf das Bezugsjahr folgenden Kalenderjahres möglich. Die spätere Vorlage einer Zwischenbilanz ist NICHT möglich. VERZICHT Durch die Möglichkeit des Verzichts auf das Kinderbetreuungsgeld für einen im Vorhinein bestimmten Zeitraum von einem oder mehreren Monaten bleiben die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte außer Ansatz. Für Selbstständige und Landwirte ist ein Verzicht nur in Verbindung mit der Vorlage einer Zwischenbilanz (bei pauschalierten Landwirten nicht möglich) wirksam. Der Verzicht ist mittels eines Formulares zu erklären, welches Sie bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger erhalten können.

27 KINDERBETREUUNGSGELD 27 Beispiel für Einkommensermittlung aus land- und forstwirtschaftlichem Betrieb (Bezug von pauschalem Kinderbetreuungsgeld): land- und forstwirtschaftlicher Einheitswert (EW) der bewirtschafteten Fläche EUR EW EUR x 42 % = EUR ,00 Nebentätigkeit: Einnahmen EUR ,00 Ausgaben EUR 7.000,00 (70 %) EUR 3.000,00 EUR 3.000,00 vereinnahmter Pachtzins EUR 500,00 EUR ,00 abzüglich bezahlter Pachtzins EUR 1.000,00 bezahlte Schuldzinsen EUR 800,00 Ausgedinge (2 Personen) EUR 1.400,00 bezahlte SV-Beiträge EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 abzüglich Grundfreibetrag (13 % der Einkünfte, max. EUR 3.900,00) EUR 2.289,30 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft EUR ,70 Hinzurechnung für KBG 30 % (analog unselbst. Einkommen) EUR 4.596,21 EUR ,91 : 2 (gemeinsame Betriebsführung) EUR 9.958,46 Kinderbetreuungsgeld steht zu

28 28 KINDERBETREUUNGSGELD INDIVIDUELLE ZUVERDIENSTGRENZE Die individuelle Zuverdienstgrenze steht für das pauschale Kinderbetreuungsgeld zur Verfügung und ist dann interessant, wenn man vor der Geburt des Kindes über hohe Einkünfte verfügt hat. Grundsätzlich können mit der individuellen Zuverdienstgrenze etwa 60 Prozent der früheren Einkünfte dazuverdient werden. Für die Berechnung der individuellen Zuverdienstgrenze sind die Einkünfte aus dem Steuerbescheid jenes Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes heranzuziehen, in dem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde (beschränkt auf das drittvorangegangene Jahr). Relevante Einkünfte sind: z Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit z Einkünfte aus selbstständiger Arbeit z Einkünfte aus Gewerbebetrieb und z Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Weiters werden auch Arbeitslosengeld und Notstandshilfe berücksichtigt. Steuerfreie Einkünfte werden nicht einbezogen. Einkünfte nach 67 Einkommensteuergesetz 1988 (z.b. 13., 14. Gehalt) bleiben ebenfalls außer Ansatz. Ebenso wenig zählen Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte gemäß 29 Einkommensteuergesetz 1988 dazu. Die Berechnungsmethode: Achtung: Für die Berechnung der individuellen Zuverdienstgrenze ist unbedingt ein Steuerbescheid notwendig. Informieren Sie sich dazu bitte bei Ihrem Finanzamt. 1. Schritt: z Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit werden nach Abzug der Werbungskosten (zumindest des Werbungskostenpauschales ihv 132 EUR) um 30 Prozent erhöht. z Arbeitslosengeld und Notstandshilfe werden um 15 Prozent erhöht. z Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb und die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft werden jeweils um 30 Prozent erhöht. Werden mehrere verschiedene Einkünfte erzielt, so sind die jeweiligen Endbeträge zu einem Gesamtendbetrag zusammenzuzählen.

29 KINDERBETREUUNGSGELD Schritt: 60 Prozent des oben berechneten (Gesamt)Endbetrages ergeben die jährliche individuelle Zuverdienstgrenze! BEIHILFE ZUM PAUSCHALEN KINDERBETREUUNGSGELD Eltern mit nur geringem Einkommen können eine Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 6,06 EUR pro Tag beantragen. Anspruchsberechtigt sind: z Alleinerziehende, die Anspruch auf pauschales Kinderbetreuungsgeld haben und nicht mehr als EUR im Kalenderjahr verdienen z Elternteile, die in Ehe bzw. Lebensgemeinschaft leben und Anspruch auf pauschales Kinderbetreuungsgeld haben, wobei der beziehende Elternteil nicht mehr als EUR sowie der zweite Elternteil bzw. Partner nicht mehr als EUR im Kalenderjahr verdienen darf. Die Beihilfe gebührt höchstens für die Dauer von 365 Tagen ab Antragstellung, unabhängig von der gewählten Bezugsdauer des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes. Zuverdienstgrenze Werden die Zuverdienstgrenzen überschritten, so gilt: z Alleinerziehende Wird die Zuverdienstgrenze um nicht mehr als 15 Prozent überschritten, so verringert sich die Beihilfe im betreffenden Kalenderjahr um den Überschreitungsbetrag. Wird die Zuverdienstgrenze um mehr als 15 Prozent überschritten, so ist die gesamte, im betreffenden Kalenderjahr bezogene Beihilfe an die Krankenkasse zurückzuzahlen.

30 30 KINDERBETREUUNGSGELD z Paare Werden die beiden Zuverdienstgrenzen um jeweils nicht mehr als 15 Prozent überschritten, so verringert sich die Beihilfe im betreffenden Kalenderjahr um den Überschreitungsbetrag. Wird auch nur eine der beiden Zuverdienstgrenzen um mehr als 15 Prozent überschritten, so ist die gesamte, im betreffenden Kalenderjahr bezogene Beihilfe an die Krankenkasse zurückzuzahlen. EINKOMMENSABHÄNGIGES KINDERBETREUUNGSGELD Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld hat die primäre Funktion, jenen Eltern, die sich nur für kurze Zeit aus dem Berufsleben zurückziehen wollen und über ein höheres Einkommen verfügen, die Möglichkeit zu geben, in dieser Zeit einen Einkommensersatz zu erhalten. Bezugshöhe 80 Prozent der Letzteinkünfte bzw. des Wochengeldes, max. 66 EUR täglich/rd EUR pro Monat. Bezugsdauer Bis zur Vollendung des 365. Tages ab Geburt des Kindes, wenn nur ein Elternteil einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezieht. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich die Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den der andere Elternteil beansprucht hat, max. aber gebührt einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bis zur Vollendung des 426. Tages ab Geburt des Kindes (ein Elternteil kann nie mehr als 365 Tage einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld beziehen). Anspruchsvoraussetzungen Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld muss neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen in den 182 Kalendertagen vor der Geburt des Kindes eine tatsächliche sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit (Kranken- und Pensionsversicherung) in Österreich ausgeübt werden. Unterbrechungen von insgesamt bis zu 14 Tagen sind irrelevant. Krankheit oder Erholungsurlaub bei aufrechtem Dienstverhältnis stellen keine Unterbrechungen dar. Nicole Effinger Fotolia

31 KINDERBETREUUNGSGELD 31 Einer solchen Erwerbstätigkeit gleichgestellt sind Zeiten des Beschäftigungsverbotes (Mutterschutz) bzw. Zeiten des Wochengeldbezuges sowie Zeiten der Karenz (bis max. zum zweiten Geburtstag eines Kindes), sofern in dem Zeitraum das Dienstverhältnis aufrecht ist. Ebenfalls gleichgestellt sind Zeiten der Gewährung einer Betriebshilfe oder eines Wochengeldes für Selbstständige. Ist jemand in den 182 Kalendertagen vor der Geburt erwerbstätig und bezieht zusätzlich Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld, etc., so besteht kein Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. Berechnung des Tagesbetrages 1. Bezieherinnen von Wochengeld (Unselbstständige, Selbstständige, Landwirtinnen, Vertragsbedienstete, freie Dienstnehmerinnen, geringfügig Beschäftigte mit Selbstversicherung): Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt 80 Prozent des Wochengeldes. 2. Beamtinnen Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen täglichen Nettoverdienstes der letzten drei Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes inklusive aliquoter Sonderzahlungen. 3. Männliche Beamte Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen täglichen Nettoverdienstes der letzten drei Kalendermonate vor Beginn der 8-Wochenfrist vor der Geburt des Kindes inklusive aliquoter Sonderzahlungen. 4. Väter 80 Prozent eines fiktiv zu berechnenden Wochengeldes 5. Alle anderen und Günstigkeitsrechnung Herangezogen werden die im Steuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (wenn sie auf Grund eines bestehenden Dienstverhältnisses erzielt wurden, daher sind z.b. Pensionen ausgenommen), aus selbstständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb und aus Land- und Forstwirtschaft. Relevant ist der Steuerbescheid des letzten Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes, in dem kein Kinderbetreuungsgeld (egal für welches Kind) bezogen wurde. Dabei kann maximal das drittvorangegangene Jahr berücksichtigt werden. Achtung: Ein Steuerbescheid ist für die Günstigkeitsrechnung unbedingt erforderlich. Informieren Sie sich dazu bitte bei Ihrem Finanzamt.

32 32 KINDERBETREUUNGSGELD Der Betrag der Einkünfte aus dem relevanten Steuerbescheid (Summe der Einkünfte) ist in folgende Formel einzusetzen: Summe der maßgeblichen Einkünfte x 0, Der Endbetrag aus der Formel ergibt den Tagesbetrag des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, aus Gewerbetrieb und aus Land- und Forstwirtschaft sind vor dem Einsetzen in die Formel einmalig um 3,5 Prozent zu erhöhen. Zuverdienst Da das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld eine Art Einkommensersatz ist, ist ein Zuverdienst nur im Ausmaß von EUR pro Kalenderjahr zulässig (ein geringfügiges Dienstverhältnis etwa wäre zulässig). Berücksichtigt werden nur die Einkünfte desjenigen Elternteils, der das Kinderbetreuungsgeld bezieht. Außerdem dürfen im gesamten Bezugszeitraum keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen werden. Wechsel zwischen den Elternteilen und Partnerschaftsbonus Auch beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld besteht die Möglichkeit eines zweimaligen Wechsels zwischen den Elternteilen sowie einer gemeinsamen Inanspruchnahme von max. 31 Tagen anlässlich des ersten Wechsels. Der Partnerschaftsbonus wird bei entsprechender Aufteilung (50:50 bis 60:40) auch zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld auf Antrag gewährt.

33 KINDERBETREUUNGSGELD 33 Der Bezug einer Beihilfe sowie die 50-prozentige Erhöhung für Mehrlinge sind allerdings bei Bezug des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes nicht möglich. Sonderleistung Erfüllt ein Elternteil das Erwerbstätigkeitserfordernis nicht oder liegt der errechnete Tagesbetrag unter 33,88 EUR, so gebührt auf Antrag bei Erfüllung sämtlicher anderer Anspruchsvoraussetzungen ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld als sogenannte Sonderleistung in der Höhe von 33,88 EUR täglich. SVB

34 34 FAMILIENZEITBONUSGESETZ FAMILIENZEITBONUSGESETZ Mit dem Familienzeitbonusgesetz wurde die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung für erwerbstätige Väter geschaffen, die sich nach der Geburt des Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen. Das Gesetz gilt für Geburten ab dem Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienzeitbonus: z Anspruch und Bezug der Familienbeihilfe für das Kind z Lebensmittelpunkt von antragstellendem Elternteil, Kind und anderem Elternteil in Österreich z Ein auf Dauer angelegter gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und dem anderen Elternteil sowie idente Hauptwohnsitzmeldungen z Inanspruchnahme der Familienzeit z Erfüllung des Erwerbstätigkeitserfordernisses vor Bezugsbeginn z Für NichtösterreicherInnen zusätzlich ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich FAMILIENZEIT UND HÖHE DER LEISTUNG Der Familienzeitbonus beträgt 22,60 EUR pro Tag. Er gebührt für einen ununterbrochenen Zeitraum von 28 bis 31 Tagen, der zur Gänze innerhalb eines Zeitfensters von 91 Tagen ab der Geburt des Kindes liegen muss. Ein gleichzeitiger Bezug von Familienzeitbonus und Kinderbetreuungsgeld durch die selbe Person ist ausgeschlossen (es kann allerdings der Vater einen Familienzeitbonus beziehen, wenn die Mutter zur selben Zeit Wochengeld oder Kinderbetreuungsgeld bezieht). Der Familienzeitbonus wird auf einen allfälligen späteren Kinderbetreuungsgeld-Bezug des Vaters angerechnet. Der Vater muss während der Familienzeit alle Erwerbstätigkeiten vorübergehend einstellen (Sonderurlaub, Ruhendstellung des Gewerbes, Streichung aus der Liste der Rechtsanwälte, etc.). Die Erwerbstätigkeit muss unmittelbar im Anschluss wieder aufgenommen werden, und es ist nicht möglich, eine andere als die unterbrochene Erwerbstätigkeit auszuüben. Der Vater muss in den letzten 182 Kalendertagen unmittelbar vor Bezugsbeginn der Leistung durchgehend eine in Österreich kranken- und pensionsversi- Boggy Fotolia

35 FAMILIENZEITBONUSGESETZ 35

36 36 FAMILIENZEITBONUSGESETZ cherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich und ununterbrochen ausgeübt haben. Außerdem dürfen in diesem Zeitraum vor Bezugsbeginn keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen worden sein. Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit von insgesamt bis zu 14 Tagen sind irrelevant. Krankheit oder Erholungsurlaub bei aufrechtem Dienstverhältnis mit Lohnfortzahlung des Arbeitgebers stellen keine Unterbrechung dar. Während der Familienzeit besteht eine Kranken- und Pensionsversicherung. Nach der derzeitigen Rechtslage ist ein Bezug des Familienzeitbonus für Betriebsführer kaum möglich, da eine Betriebsunterbrechung für einen derartig kurzen Zeitraum nicht möglich ist. Denkbar wäre der Bezug allenfalls für hauptberuflich in er Landwirtschaft tätige Angehörige. ANTRAGSTELLUNG UND ZUSTÄNDIGKEIT Der Familienzeitbonus gebührt nur auf Antrag und kann frühestens ab dem Tag der Geburt des Kindes beantragt werden. Wird der Antrag nicht bis spätestens 91 Tagen ab dem Tag der Geburt (der Tag der Geburt wird mitgezählt) gestellt, so geht der Anspruch auf Familienzeitbonus verloren. Zuständig ist jener Krankenversicherungsträger, bei dem der Vater am letzten Tag vor Antritt der Familienzeit als Erwerbstätiger versichert war.

37 GESUNDHEIT VON A-Z 37 GESUNDHEIT VON A-Z ALARMZEICHEN FÜR ENTWICKLUNGSSTÖRUNGEN Wenn Ihr Kind z in der 13. Woche den Kopf beim Sitzen noch nicht aus eigener Kraft aufrecht hält, z bis zum fünften Monat noch nicht lächelt, z keine Reaktion auf Licht zeigt, z ständig schielt, z bis zum siebten Monat nicht auf Ge räusche reagiert, z mit sieben Monaten noch nicht nach einem Spielzeug greift, z mit zehn Monaten noch nicht mit Hilfe stehen kann, z nach einem Jahr sich noch nicht vom Rücken auf den Bauch drehen kann, dann sprechen Sie sicherheitshalber mit Ihrem Arzt! BRUSTPFLEGE IN DER SCHWANGERSCHAFT Tägliche Brustpflege in der Schwangerschaft hält die Brust gesund und beugt Stillproblemen vor. BRUSTPFLEGE WÄHREND DER STILLZEIT Eine besondere Reinigung der Brust vor dem Stillen ist nicht notwendig Hände waschen genügt. Zur Brustpflege während des Stillens genügt die normale Körperhygiene. Die Brust sollten Sie nur mit Wasser, nicht mit Seife oder alkoholhältigen Mitteln waschen, damit die Haut nicht austrocknet. Die Brustwarzen nicht trockenfrottieren, sondern nur abtupfen und trocknen lassen. In den ersten Wochen empfiehlt es sich, die Brustwarzen um das Rissigwerden zu verhindern dünn mit einer geeigneten Salbe einzucremen. Erkundigen Sie sich beim Pflegepersonal oder bei Ihrem Arzt nach entsprechenden Produkten. ENTWICKLUNG DES UNGEBORENEN Bereits im zweiten Schwangerschaftsmonat hat das drei cm große Baby Arme, Beine und Gesicht mit Augen, Ohren, Nase und Mund.

38 38 GESUNDHEIT VON A-Z Ab dem vierten Monat ist es nahezu vollständig entwickelt und lässt im fünften Monat die Mutter seine Bewegungen spüren. Im achten Monat sind die Lungen schon soweit, dass es selbst atmen könnte. ERNÄHRUNG DER SCHWANGEREN Die Ernährung soll gut schmecken und die Entwicklung des Kindes fördern. Keine Schwangere muss für zwei essen... Viel Salat, Obst, Gemüse und Fruchtsäfte garantieren die wichtigen Vitamine. Vollkornprodukte und ballaststoffreiche Kost fördern die Verdauung. Fett im Fleisch und in der Wurst ist überflüssig. Verboten ist rohes oder haltbares Fleisch wegen der Gefahr einer Toxoplasmoseinfektion (auch Katzen können übrigens diesen für das Kind gefährlichen Erreger übertragen). FRUCHTWASSERUNTERSUCHUNG Ab der 16. Schwangerschaftswoche kann mit einer dünnen Kanüle durch die Bauchdecke Fruchtwasser aus der Gebärmutter entnommen werden (Amniozentese), um bestimmte Krankheiten (z.b. Mongolismus) zu erkennen. GEBURTSVORBEREITUNG Verschiedenste Kurse stehen der werdenden Mutter zur Verfügung, um die richtige Atemtechnik für die Geburt sowie schmerzlindernde Entspannungsmethoden zu erlernen und Information über die Anzeichen, mit denen sich die Geburt ankündigt oder auch die Technik im Kreissaal zu erhalten. IMPFUNGEN Die Empfehlungen für Impfungen für Säuglinge und Kleinkinder werden im Impfplan Österreich jährlich an die neuesten Erkenntnisse angepasst. Der Impfplan Österreich 2017 empfiehlt für Meningokokken B drei Impfungen im Abstand von jeweils einem Monat ab dem dritten Lebensmonat. Die Impfempfehlung für Meningokokken C lautet auf einmalige Impfung ab dem 13. Lebensmonat.

39 GESUNDHEIT VON A-Z 39 Gegen Hepatitis A wird ab dem 13. Lebensmonat eine Impfung empfohlen mit einer Auffrischung nach sechs Monaten, jedenfalls vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen. Gegen Varizellen soll ebenfalls ab dem 13. Lebensmonat geimpft werden, eine Auffrischung nach vier Wochen ist notwendig. Auch hier gilt spätestens vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen zu impfen. Die FSME-Impfung wird ab dem 13.Lebensmonat mit zwei Auffrischungsimpfungen empfohlen, wobei die dritte Auffrischung, je nach Impfstoffhersteller, nach fünf oder neun bis zwölf Monaten erfolgen sollen. Allgemeiner Impfkalender für Säuglinge und Kleinkinder Rotavirus Diphtherie Tetanus Keuchhusten Kinderlähmung Hämophilus Hepatitis B Pneumokokken Masern Mumps Röteln ab 7. Woche 3. Monat 4. Monat 5. Monat 2 bzw. 3x (Schluckimpfung) 1. 6-fach Impfung 1. Impfung 2. 6-fach Impfung 2. Impfung 6. Monat Monat 1. Impfung (2. Impfung vier Wochen später) ab 12. Monat 3. 6-fach Impfung 3. Impfung Meningokokken B 1. Impfung 2. Impfung 3. Impfung

40 40 GESUNDHEIT VON A-Z 13. Monat 14. Monat 19. Monat Monat 5. Lb-Jahr Varizellen 1. Impfung Auffrischung* Hepatitis A 1. Impfung 2. Impfung* Meningokokken C 1. Impfung FSME 1. Impfung 2. Impfung 3. Impfung Auffrischung * vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen KRAMPFADERN können bei entsprechender Veranlagung während der Schwangerschaft entstehen. Stützstrumpfhosen sollte daher eigentlich jede schwangere Frau tragen. MEDIKAMENTE dürfen während der Schwangerschaft nur nach Rücksprache mit dem Arzt eingenommen werden, um mögliche Schädigungen des Ungeborenen zu vermeiden. RISKEN DER SCHWANGERSCHAFT Alkohol, Drogen, Rauchen, unkontrollierte Medikamenteneinnahmen können das Ungeborene gefährden! Höheres Alter, Zuckerkrankheit, Herz- bzw. Nierenleiden oder hoher Blutdruck erfordern eine besonders sorgfältige medizinische Betreuung während der Schwangerschaft. ROOMING IN Die harmonische Förderung der Mutter-Kind-Beziehung ist heute in fast allen Krankenhäusern zur Selbstverständlichkeit geworden.

41 GESUNDHEIT VON A-Z 41 SCHWANGERSCHAFTSSTREIFEN können reduziert werden. Vor allem normalgewichtige Frauen können durch die regelmäßige Massage mit einer Ölmassagesalbe (mit Vitaminen, freien Fettsäuren, Pantenol, Elastin und Menthol) erfolgreich ihre Haut vor der Spannungsbeanspruchung schützen. STILLEN ist besser. Die natürlichste Ernährung des Neugeborenen gewährleistet auch die Versorgung mit Abwehrstoffen gegen Infektionskrankheiten und eine normale Gewichtsentwicklung. ULTRASCHALLUNTERSUCHUNGEN ermöglichen gefahrlos eine Kontrolle der Entwicklung des ungeborenen Kindes: Lage, Wachstum, Kopfdurchmesser werden damit ermittelt. VITAMIN D GEGEN RACHITIS Die täglich verordneten Vitamin D-Tabletten oder -Tropfen beugen zuverlässig den früher so häufigen Wachstumsstörungen und Verkrümmungen am Skelettsystem vor. ZÄHNE Schon im zweiten Schwangerschaftsmonat beginnt die Entwicklung der Zähne. Zwischen dem vierten und neunten Lebensmonat brechen dann im Unterkiefer die ersten Milchzähne durch, bis mit ungefähr zweieinhalb Jahren das Milchgebiss vollständig ist. Zähneputzen nach jeder Mahlzeit (und jedem Naschen!) sollte schon dem Kleinkind angewöhnt werden. Denn auch die Milchzähne müssen sorgfältig gepflegt werden, damit sie bis zum natürlichen Zahnwechsel erhalten bleiben. Übrigens: Wegen der vermehrten Kariesgefahr während der Schwangerschaft nicht auf den regelmäßigen Zahnarztbesuch vergessen! Zähneputzen nach jeder Mahlzeit ist eine Selbstverständlichkeit.

42 42 GESUNDHEIT VON A-Z ERLÄUTERUNG VERSCHIEDENER GEBURTSBEGRIFFE Lebendgeburt Als lebendgeboren gilt, unabhängig von der Schwangerschaftsdauer, eine Leibesfrucht dann, wenn nach dem vollständigen Austritt aus dem Mutterleib entweder die Atmung eingesetzt hat oder irgend ein anderes Lebenszeichen erkennbar ist, wie Herzschlag, Pulsation der Nabelschnur oder deutliche Bewegung willkürlicher Muskeln, gleichgültig, ob die Nabelschnur durchgeschnitten ist oder nicht oder ob die Plazenta ausgestoßen ist oder nicht. Frühgeburt Als Frühgeburt gilt eine Geburt vor Beendigung der 37. Schwangerschaftswoche (259. Tag). Totgeburt Als totgeboren oder in der Geburt verstorben, gilt eine Leibesfrucht dann, wenn keines der unter Lebendgeburt angeführten Zeichen erkennbar ist und sie ein Geburtsgewicht von mind. 500 g aufweist. Fehlgeburt Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn bei der Leibesfrucht keines der unter Lebendgeburt angeführten Zeichen vorhanden und die Leibesfrucht ein Geburtsgewicht von weniger als 500 g aufweist.

43 SICHERHEIT FÜR IHR KIND 43 SICHERHEIT FÜR IHR KIND Am Bauernhof entstehen für Kinder durch die Verschmelzung des Arbeitsplatzes von Erwachsenen und dem Wohn- und Spielbereich von Kindern Gefahrensituationen, die es bei anderen Berufsgruppen in der Form nicht gibt. Kinder bewegen sich und spielen am Hof, wo gleichzeitig Fahrzeuge fahren, sich Absturzstellen befinden, Güter gelagert und Maschinen betrieben werden. WICHTIGE SICHERHEITSMASSNAHMEN Was Eltern tun können, um Kinder vor Gefahren zu schützen, wird in der Checkliste der Sicherheitsberatung Kindersicherheit am Bauernhof ausführlich dargestellt. Die Tipps und Informationen beziehen sich sowohl auf den landwirtschaftlichen Betrieb als auch auf Haushalt und Wohnung. Manche Gefahren lassen sich durch technische Einrichtungen beseitigen, anderen kann durch bewusstes Verhalten begegnet werden. In der Praxis haben sich insbesondere folgende Sicherheitsmaßnahmen bewährt: z Stiegen und Leitern haben eine Kindersicherung, damit erhöhte Arbeitsplätze von den Kleinkindern erst gar nicht betreten werden können. z Die Stallungen werden von Kindern nur unter Aufsicht von Erwachsenen betreten. z Maschinen und Geräte müssen die erforderlichen Schutzvorrichtungen aufweisen und immer gegen Kippen/Umfallen gesichert sein. z Kinder unter fünf Jahren werden am Traktor nicht mitgenommen. z Pestizide, Lacke, Lösungsmittel, etc. müssen versperrt aufbewahrt werden. Bei vielen Chemikalien reicht schon ein Schluck und Mundhöhle und Speiseröhre sind verätzt! z Ordnung halten: Werkzeuge, Nägel, Sensen, Gabeln, etc. sind kein Kinderspielzeug! z Einrichtung eines geeigneten Kinderspielplatzes, der die Kinder von den Wirtschaftsgebäuden und Maschinen fernhält. z Teich, Biotop, Schwimmbecken, etc. haben eine kindersichere Umzäunung.

44 44 SICHERHEIT FÜR IHR KIND Besonders vorzuheben ist die Vorbildwirkung von Bezugspersonen. Kinder ahmen nicht nur unser negatives Verhalten, sondern auch das Positive nach. Wenn wir ihnen sicherheitsbewusstes Verhalten vorleben, so werden sie auch dazu neigen. Ein Sprichwort lautet: Wir können unsere Kinder erziehen wie wir wollen, sie machen uns trotzdem alles nach. SVB-AKTIVITÄTEN ZUR KINDERSICHERHEIT Kindersicherheitsberatung am Hof Seit 1998 bietet die SVB bei der Geburt eines Bauernkindes eine Sicherheitsberatung für Haushalt und Betrieb an. Die Mütter erhalten im Rahmen der Beratung umfangreiche Informationsmaterialien (Broschüren, Merkblätter und Bezugsquellenlisten) und nützliche Kindersicherheitsartikel werden gezeigt, z.b. Herdschutzgitter, Türstopper, Fenstersicherung, Steckdosenschutz, Schubladenstopp, Eckenschutz usw. Dieses Projekt wird von den jungen Eltern sehr positiv aufgenommen und wird sicherlich zu einer Verbesserung der Kindersicherheit in bäuerlichen Betrieben beitragen. Kindersicherheit in Kindergärten und Volksschulen Die SVB bietet Sicherheitsstunden in Volksschulen in bäuerlichen Gemeinden zum Thema Kindersicherheit am Bauernhof an. Dabei wird der Film Moritz auf Sicherheitstour vorgeführt. Der Film vermittelt in spannender und spaßiger Form eine Fülle wesentlicher Sicherheitsinhalte nachhaltig und einprägsam. In einem anschließenden Gespräch werden die Kinder auf die ständigen Gefahren, die auf den Bauernhöfen lauern, hingewiesen. Die Kinder nehmen begeistert am Unterricht teil und tragen durch die Information über die Gefahrensituationen und die Befassung mit dem Thema dazu bei, Unfälle auf den Bauernhöfen zu vermeiden. Die SVB-Aktivitäten zur Kindersicherheit, sowohl Kindersicherheitsberatungen am Hof sowie Kindersicherheit in Kindergärten und Volksschulen, können Eltern und PädagogInnen kostenlos über das jeweilige SVB-Regionalbüro im Bundesland anfordern. Mehr Informationen unter Mit Sicherheit gehört den Kindern und damit vielfach dem bäuerlichen Betrieb die Zukunft!

45 GESUNDHEITSAKTION JUNGE FAMILIE 45 GESUNDHEITSAKTION JUNGE FAMILIE VORAUSSETZUNGEN Diese Gesundheitsaktion richtet sich an belastete bzw. überforderte Mütter bedingt durch familiäre, gesundheitliche oder soziale Stressoren, wobei die anlassgebende Situation auch beim Kind oder Partner liegen kann. Weiters müssen die Mütter z einen land(forst)wirtschaftlichen Betrieb führen oder in einem solchen hauptberuflich beschäftigt sein, z der Pflichtversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung nach dem BSVG unterliegen und z zumindest ein Kind im Alter ab 1,5 Jahren (zum Zeitpunkt des Turnusses) bis zum schulpflichtigen Alter mitnehmen. DAUER Die Gesundheitsaktion dauert 16 Tage und beinhaltet ein dreitägiges Follow-Up nach drei Monaten. ZIELE z Vielfältige Hilfestellung für die Mütter, aber auch für die Partner und Kinder z Körperliche und seelische Erholung der belasteten Mütter KOSTENBETEILIGUNG EUR 220,35 oder EUR 100,80 (ermäßigt): Werte 2017 Weitere Informationen erhalten Sie im SVB-Kompetenzzentrum Gesundheitsaktionen unter der Telefonnummer oder der -Adresse gesundheitsaktionen@svb.at

46 46 INFORMATION INFORMATION Für nähere Auskünfte steht Ihnen die SVB gerne zur Verfügung. Beratung und Information in Angelegenheiten Ihrer Sozialversicherung erhalten Sie bei unseren Sprechtagen, die regelmäßig in ganz Österreich abgehalten werden (Sprechtagstermine werden bei den Bauernkammern sowie in der bäuerlichen Presse bekanntgegeben) bzw. direkt in Ihrem SVB-Regionalbüro. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der SVB unter SVB

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