"Mutterschutz, Karenz & Kinderbetreuungsgeld" Inhaltsverzeichnis

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download ""Mutterschutz, Karenz & Kinderbetreuungsgeld" Inhaltsverzeichnis"

Transkript

1 Vorwort 3 Teil 1 MUTTERSCHUTZ Kapitel 1 Einleitung 1.1 Das Mutterschutz- bzw das Väter-Karenzgesetz Geltungsbereich des MSchG Geltungsbereich des VKG Kapitel 2 Mitteilungspflichten in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft 2.1 Mitteilung der Schwangerschaft Mitteilung vom vorzeitigen Ende der Schwangerschaft Informationspflicht über den Beginn der Schutzfrist Adressat der Mitteilungen Unterlassung der Mitteilungs- und Vorlagepflicht Mitteilungspflicht des Dienstgebers Kapitel 3 Schutzbestimmungen vor Beginn einer Schwangerschaft 3.1 Evaluierungspflicht des Dienstgebers Umfang der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen bei Gefährdung Kapitel 4 Beschäftigungsverbote vor der Entbindung 4.1 Allgemeines Absolutes Beschäftigungsverbot vor der Geburt des Kindes Dienstverhältnis während des absoluten Beschäftigungsverbotes

2 4.4 Berechnung der Achtwochenfrist Individuelles Beschäftigungsverbot Umfang des individuellen Beschäftigungsverbotes Kapitel 5 Verbotene Arbeiten für werdende Mütter 5.1 Allgemeines Verbotene Arbeiten nach 4 Abs 1 MSchG (Generalklausel) Verbotene Arbeiten nach 4 Abs 2 MSchG Heben und Bewegen von Lasten Arbeiten im Stehen Arbeiten unter schädlichen Einwirkungen Arbeiten im ständigen Sitzen Verbotene Arbeiten gem 4 Abs 3 MSchG Wirksamwerden der Bestimmungen über die verbotenen Arbeiten Kapitel 6 Beschäftigungsverbote nach der Entbindung 6.1 Absolutes Beschäftigungsverbot nach der Geburt des Kindes Dienstverhältnis während des absoluten Beschäftigungsverbotes Berechnung der Schutzfrist Kapitel 7 Wochengeld 7.1 Allgemeines Voraussetzungen Antrag auf Wochengeld Kapitel 8 Arbeitsrechtliche Besonderheiten nach dem MSchG 8.1 Verbot der Nachtarbeit Umfang des Nachtarbeitsverbots Ausnahmen vom Nachtarbeitsverbot Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot

3 8.3 Verbot der Leistung von Überstunden Allgemeines Beginn des Überstundenverbotes Arbeitszeit bei Dienstreisen Kündigungs- und Entlassungsschutz Allgemeines zum Kündigungsschutz Beginn des besonderen Kündigungsschutzes Dauer des Kündigungsschutzes Voraussetzungen für eine rechtswirksame Kündigung Rechtsfolgen einer unwirksamen Kündigung Dienstgeber-Kündigung bei Unwissenheit der Schwangerschaft Der besondere Entlassungsschutz Voraussetzungen für eine rechtswirksame Entlassung Entlassungsgründe Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Entlassung Einvernehmliche Auflösung Allgemeines Voraussetzungen einer rechtswirksamen einvernehmlichen Auflösung Kapitel 9 Die Karenz 9.1 Allgemeines Rechtswirkungen der Karenz Voraussetzungen für den Anspruch auf Karenz Aufrechtes Dienstverhältnis Gemeinsamer Haushalt Beginn der Karenz Dauer der Karenz Meldung der Karenz Verlängerung der Karenz Vorzeitige Beendigung der Karenz Karenz und erneute Schwangerschaft Karenz und Tod eines Kindes Tod des Kindes vor Antritt der Karenz

4 Tod des Kindes während der Karenz Wiederaufnahme der Arbeit nach Ablauf der Karenz Fernbleiben der Dienstnehmerin nach Ablauf der Karenz Beschäftigungsmöglichkeiten während der Karenz Kapitel 10 Die vereinbarte Karenz 10.1 Allgemeines Kündigungs- und Entlassungsschutz Anrechnungsverpflichtung bei vereinbarter Karenz Kapitel 11 Die geteilte Karenz 11.1 Teilung der Karenz Gleichzeitige Karenz der Eltern Meldefristen Besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz Kapitel 12 Die aufgeschobene Karenz 12.1 Allgemeines Voraussetzungen Meldung Verbrauch der aufgeschobenen Karenz Kapitel 13 Arbeitsrechtliche Auswirkungen der Schwangerschaft und der Karenz 13.1 Weiterzahlung des Entgelts bei schwangeren Dienstnehmerinnen Anrechnung der Karenzzeit auf das Dienstverhältnis Berechnung der Sonderzahlungen und des Urlaubes bei Inanspruchnahme der Karenz Urlaubsverjährung Sozialversicherung während der Karenz

5 Kapitel 14 Der Mutterschaftsaustritt 14.1 Allgemeines Voraussetzungen für den Anspruch auf Abfertigung im Falle des Mutterschaftsaustritts Ununterbrochenes Dienstverhältnis von fünf Jahren Lebendgeburt Zeitpunkt der Erklärung Rechtsfolgen des Mutterschaftsaustritts Allgemeines Sonderzahlungen Urlaub Abfertigung alt Abfertigung neu Kapitel 15 Die Elternteilzeit 15.1 Allgemeines Voraussetzung für den Anspruch auf Elternteilzeit Allgemeines Betrieb mit mehr als 20 Dienstnehmern Mindestbeschäftigungsdauer Gemeinsamer Haushalt und Obsorge Elternteilzeit und Karenz Dauer der Elternteilzeit Meldung der Elternteilzeit Anspruch auf Elternteilzeit und Änderung der Lage der Arbeitszeit Allgemeines Verfahren zur Durchsetzung der Elternteilzeit Vereinbarung einer Elternteilzeit und Änderung der Lage der Arbeitszeit Allgemeines Verfahren zur Durchsetzung Rechtsfolgen der Elternteilzeit Allgemeines

6 Dienstzeitabhängige Ansprüche Entgelt und einmalige Bezüge Urlaubsanspruch und -verbrauch Kündigungs- und Entlassungsschutz Kapitel 16 Die Familienbeihilfe 16.1 Voraussetzungen Die Höhe der Familienbeihilfe Familienbeihilfe bei Einkünften des Kindes Studierende Kinder Auszahlung der Familienbeihilfe Teil 2 KINDERBETREUUNGSGELD KINDERBETREUUNGSKOSTEN Kapitel 17 Einleitung 17.1 Kinderbetreuungsgeld-Reform zum 1. März Steuerliche Kinderbetreuungsförderung Darstellung der Änderungen Kinderbetreuungsgeld Familienpaket Kapitel 18 Kinderbetreuungsgeld ab 1. März Änderungen auf einen Blick Die bisherigen Varianten Variante 1: Monate Variante 2: Monate Variante 3: Monate Variante 4: Monate einkommensunabhängig Variante 5: Monate einkommensabhängig

7 Kapitel 19 Pauschales Kinderbetreuungsgeld 19.1 Änderungen auf einen Blick Anspruchsvoraussetzungen Dauer und Inanspruchnahme Grundmodell 365 bzw 456 Tage Flexible Inanspruchnahme 851 bzw Tage Gleichzeitiger Bezug des Kinderbetreuungsgeldes Beginn des Anspruchs auf Kinderbetreuungsgeld Festlegung der Anspruchsdauer und Änderung Höhe des Kinderbetreuungsgeldes Partnerschaftsbonus Kapitel 20 Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld 20.1 Änderungen auf einen Blick Anspruchsvoraussetzungen Allgemeine Voraussetzungen Erwerbstätigkeit vor der Geburt Zuverdienstgrenze Höhe des Kinderbetreuungsgeldes Anspruch auf Wochengeld (Gruppe 1) Beamtinnen (Gruppe 2) Beamte (Gruppe 3) Väter, die nicht Beamte sind (Gruppe 4) Restgruppe (Gruppe 5) Berechnung der maßgeblichen Einkünfte Mindest- und Höchstgrenze Dauer und Inanspruchnahme Grundmodell 365 bzw 426 Tage Gleichzeitiger Bezug des Kinderbetreuungsgeldes Beginn des Anspruchs auf Kinderbetreuungsgeld Reduktion des Unterhalts Wahl der Kinderbetreuungsgeldvariante

8 Kapitel 21 Zuverdienstgrenze 21.1 Änderungen auf einen Blick Absoluter Einkommensgrenzbetrag Relevante Einkunftsarten Berechnung der Einkommensgrenze Individueller Einkommensgrenzbetrag Wirkungsweise Berechnungsweise Rückforderung Einschleifregelung Kapitel 22 Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld 22.1 Änderungen auf einen Blick Anspruchsvoraussetzungen Alleinstehende Verheiratete Mütter oder Väter Nicht alleinstehende Mütter oder Väter Beihilfendauer und Beihilfenhöhe Informationspflicht und Rückforderung Kapitel 23 Familienzeitbonus 23.1 Änderungen auf einen Blick Voraussetzungen Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus Gemeinsamer Haushalt Familienzeit Höhe, Anspruchsdauer, Antrag und Versicherung Rückforderung Inkrafttreten Kapitel 24 Kinderbetreuungskosten 24.1 Änderungen auf einen Blick Voraussetzungen Überblick

9 24.3 Kinderbetreuungseinrichtungen Pädagogisch qualifizierte Person Definition Ausbildungspflicht Nahe Angehörige als Betreuungsperson Beschäftigungsformen Eingrenzung des Begriffes Kind Höhe der abzugsfähigen Ausgaben Geltendmachung Kapitel 25 Arbeitgeberzuschüsse 25.1 Änderungen auf einen Blick Arbeitgeberzuschüsse Allgemeines Gruppen von Arbeitnehmern Weitere Voraussetzungen Zuschuss direkt an Einrichtungen/ Betreuungsperson zu leisten Behandlung von bisherigen Zuschüssen Zusammenspiel von Zuschuss und außergewöhnlicher Belastung Kapitel 26 Kinderfreibetrag 26.1 Änderungen auf einen Blick Keine Altersbeschränkung für Kinder Freibetragshöhe Wirkungsweise Angabe in der Steuererklärung Kapitel 27 Kinderabsetzbetrag 118 Anhang Mustervereinbarungen und Musterschreiben 28.1 Mutterschutzmeldung Vereinbarung über unbezahlten Urlaub im Anschluss an die Karenz Vereinbarung über eine geringfügige Beschäftigung während der Karenz

10 28.4 Vereinbarung über Beschäftigung während der Karenz (max 13 Wochen) Musterschreiben für den Anspruch auf Elternteilzeit (Dienstnehmer) Musterschreiben für die vereinbarte Elternteilzeit (Dienstnehmer) Aufforderung zur Änderung/vorzeitigen Beendigung der Elternteilzeit Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses Paragrafenverzeichnis Stichwortverzeichnis Zusätzlich stehen e n die Mustertexte im Anhang unter im Menüpunkt Ergänzungen zu dbv Werken zur Verfügung. 14

"Mutterschutz und Karenz" 2. Auflage. Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 3

Mutterschutz und Karenz 2. Auflage. Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 3 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 Kap 1 Einleitung 1.1 Das Mutterschutz- bzw das Väter- Karenzgesetz... 11 1.2 Geltungsbereich des MSchG... 11 1.3 Geltungsbereich des VKG... 12 Kap 2 Mitteilungspflichten

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII I. Schwangerschaft... 1 1. Geschützte Arbeitnehmerinnen... 1 2. Pflichten der Arbeitnehmerin... 2 3. Pflichten des Arbeitgebers... 4 a) Meldungen... 4 b) Evaluierung

Mehr

Abschnitt I Allgemeiner Teil

Abschnitt I Allgemeiner Teil Artikel 1 Änderung des Steiermärkischen Mutterschutz- und Karenzgesetzes Das Gesetz über den Mutterschutz und die Karenz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer im Landesdienst, LGBl. Nr. 52/2002, wird

Mehr

Leseprobe aus "Mutterschutz & Karenz" 2. Auflage Mai 2012

Leseprobe aus Mutterschutz & Karenz 2. Auflage Mai 2012 Vorwort Eine Schwangerschaft bringt für DienstnehmerInnen und Dienstgeber zahlreiche Verpflichtungen aber auch Rechte mit sich. Wie komplex die Rechtsmaterie rund um die Geburt eines Kindes geworden ist,

Mehr

TIERÄRZTIN UND KIND, STAND JULI und. Österreichische Tierärztekammer

TIERÄRZTIN UND KIND, STAND JULI und. Österreichische Tierärztekammer ä ki TIERÄRZTIN UND KIND, STAND JULI 2014 und Österreichische Tierärztekammer 1 TIERÄRZTIN UND KIND STAND JULI 2014 Im Zusammenhang mit Schwangerschaften und der Geburt eines Kindes stellen sich immer

Mehr

Ein Baby ist unterwegs

Ein Baby ist unterwegs Ein Baby ist unterwegs Dienst- und Besoldungsrechtliches rund um Schwangerschaft, Geburt und Karenz Daniela Eysn, MA Bereichsleiterin Besoldung Gewerkschaft Öffentlicher Dienst 1010 Wien, Teinfaltstraße

Mehr

Inhaltsverzeichnis Seite

Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 3 Kapitel 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses 1.1 Arbeitsvertrag (ArbV) und Arbeitnehmer (AN)-Begriff... 10 1.1.1 Abschluss des ArbV... 10 1.1.2 Dienstzettel... 10 1.1.3 Kennzeichen des ArbV... 12

Mehr

ELTERNKARENZ UND ELTERNTEILZEIT

ELTERNKARENZ UND ELTERNTEILZEIT Arbeit ELTERNKARENZ UND ELTERNTEILZEIT Arbeitsrechtlicher Leitfaden Stand: Jänner 2016 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Stubenring

Mehr

Eltern Kind Kalender IHR WEGBEGLEITER IN FRAGEN RUND UM RECHT GELD GESUNDHEIT

Eltern Kind Kalender IHR WEGBEGLEITER IN FRAGEN RUND UM RECHT GELD GESUNDHEIT Eltern Kind Kalender / IHR WEGBEGLEITER IN FRAGEN RUND UM RECHT GELD GESUNDHEIT Sie erwarten ein Baby? Wir gratulieren herzlich! Hier ist ja auch ein wirklich guter Platz, um zur Welt zu kommen. Der Staat

Mehr

Steiermärkisches Mutterschutz- und Karenzgesetz St.-MSchKG

Steiermärkisches Mutterschutz- und Karenzgesetz St.-MSchKG Textgegenüberstellung Steiermärkisches Mutterschutz- und Karenzgesetz St.-MSchKG geltender Text vorgeschlagener Text Z 3 ( 25) Teilzeitbeschäftigung (1) Teilzeitbeschäftigung, ihr Beginn, ihre Dauer, ihr

Mehr

Inhaltsverzeichnis Seite

Inhaltsverzeichnis Seite Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Kapitel 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses 1.1 Arbeitsvertrag (ArbV) und Arbeitnehmer (AN)-Begriff 10 1.1.1 Abschluss des ArbV 10 1.1.2 Dienstzettel 10 1.1.3 Kennzeichen des

Mehr

KARENZ 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN 3. LEITFADEN

KARENZ 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN 3. LEITFADEN KARENZ 1. RECHTLICHE INFORMATION 1.1 Elternkarenz 1.2 Beschäftigungsmöglichkeiten 1.3 Beendigung während der Karenz 1.4 Kinderbetreuungsgeld 1.5 Einkunftsarten bei Zuverdienst - Kinderbetreuungsgeld 1.6

Mehr

ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN. 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren

ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN. 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren 2. MUSTERVORLAGEN Vereinbarung Elternteilzeit Nichtinanspruchnahme bzw. Dauer/Beginn Änderung bzw.

Mehr

"Wegweiser für die Personalabrechnung" Inhaltsverzeichnis. Vorwort Wichtiges bei Einstellung eines Arbeitnehmers

Wegweiser für die Personalabrechnung Inhaltsverzeichnis. Vorwort Wichtiges bei Einstellung eines Arbeitnehmers Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 Kap 1 Wichtiges bei Einstellung eines Arbeitnehmers 1.1 Allgemeines... 10 1.2 Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse 10 1.3 Meldung bei der Gemeinde... 11 1.4 Meldung beim

Mehr

stehst du willkommen zurück! Stand: April 2016

stehst du willkommen zurück! Stand: April 2016 Im stehst du willkommen zurück! Stand: April 2016 MEIN WIEDEREINSTIEG BEI BILLA Ihre Teilzeitbeschäftigung (Elternteilzeit) Falls Sie nach der Karenz nicht mit Ihrer vollen Stundenanzahl bei BILLA arbeiten

Mehr

Mutterschutz- und Väterkarenzgesetz

Mutterschutz- und Väterkarenzgesetz Mutterschutz- und Väterkarenzgesetz Bücher die nicht fehlen sollten! 2 Das Gesetz gilt für alle ArbeitnehmerInnen in privaten und öffentlichen Dienstverhältnissen. Ausnahmen siehe Tabelle in Kind und Beruf

Mehr

WAS VÄTER WISSEN SOLLTEN

WAS VÄTER WISSEN SOLLTEN Beruf und Familie WAS VÄTER WISSEN SOLLTEN INFORMATION ÜBER ARBEITSRECHTLICHE ANSPRÜCHE BEI GEBURT EINES KINDES (FAMILIENZEIT, KARENZ, ELTERNTEILZEIT ETC.) Stark für Sie. AK Infoservice Freistellungsanspruch

Mehr

Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Mutterschutzgesetz (MuSchG) Titel, Vorname, Name Abteilung, Fachbereich oder Institut Mutterschutzgesetz (MuSchG) Was gilt seit dem 01.01.2018? Bildquelle:pixabay.de Mutterschutzgesetz Ziele: Gesetz zum Schutz von Müttern bei der

Mehr

KARENZ 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN 3. LEITFADEN

KARENZ 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN 3. LEITFADEN KARENZ 1. RECHTLICHE INFORMATION 1.1 Elternkarenz 1.2 Beschäftigungsmöglichkeiten 1.3 Beendigung während der Karenz 1.4 Kinderbetreuungsgeld für Geburten bis 28.02.2017 1.5 Einkunftsarten bei Zuverdienst

Mehr

MUTTERSCHUTZGESETZ/VÄTER- KARENZGESETZ

MUTTERSCHUTZGESETZ/VÄTER- KARENZGESETZ 487 MUTTERSCHUTZGESETZ/VÄTER- KARENZGESETZ Geltungsbereich ArbeiterInnen, Angestellte und Lehrlinge; mit entsprechenden Abänderungen auch gültig für HeimarbeiterInnen, Haushaltsbeschäftigte sowie für gewisse

Mehr

Wir bekommen ein Kind

Wir bekommen ein Kind Wir bekommen ein Kind Informationen zu Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und sonstigen Familienförderungen Mag. Gabriele Hebesberger Stand: 2017-06 Inhaltsverzeichnis Wochengeld/Betriebshilfe... 3 Kinderbetreuungsgeld

Mehr

ELTERNKARENZ KÜNDIGUNGS- UND ENTLASSUNGSSCHUTZ, TEILUNGSMÖGLICHKEITEN GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

ELTERNKARENZ KÜNDIGUNGS- UND ENTLASSUNGSSCHUTZ, TEILUNGSMÖGLICHKEITEN GERECHTIGKEIT MUSS SEIN ELTERNKARENZ KÜNDIGUNGS- UND ENTLASSUNGSSCHUTZ, TEILUNGSMÖGLICHKEITEN GERECHTIGKEIT MUSS SEIN BERUF UND FAMILIE Wir wollen gerechte Bedingungen für Familien: Kind und Job und nicht Kind oder Job. Rudi

Mehr

SOZIALES WIRTSCHAFT WOHNEN BILDUNG. Ein Baby kommt JUGEND. Von Schwangerschaft bis Wiedereinstieg KONSUMENT. Wir sind für Sie da

SOZIALES WIRTSCHAFT WOHNEN BILDUNG. Ein Baby kommt JUGEND. Von Schwangerschaft bis Wiedereinstieg KONSUMENT. Wir sind für Sie da RA WW > SOZIALES CM PAN RA WW > WIRTSCHAFT CM PAN RA WW > WOHNEN CM PAN RA WW > BILDUNG CM PAN RA WW Ein Baby kommt > JUGEND Von Schwangerschaft bis Wiedereinstieg CM PAN RA WW > KONSUMENT CM PAN RA WW

Mehr

ELTERNKARENZ IHRE ANSPRÜCHE, RECHTE UND PFLICHTEN. WIR INFORMIEREN! Die Ratgeber der AK-Burgenland GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

ELTERNKARENZ IHRE ANSPRÜCHE, RECHTE UND PFLICHTEN. WIR INFORMIEREN! Die Ratgeber der AK-Burgenland GERECHTIGKEIT MUSS SEIN ELTERNKARENZ IHRE ANSPRÜCHE, RECHTE UND PFLICHTEN 03 2018 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN WIR INFORMIEREN! Die Ratgeber der AK-Burgenland Welche Gesetze regeln Betriebskosten? ELTERN KARENZ IHRE ANSPRÜCHE, RECHTE

Mehr

Alle Infos für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes Elternteilzeit beanspruchen möchten!

Alle Infos für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes Elternteilzeit beanspruchen möchten! Elternteilzeit Alle Infos für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes Elternteilzeit beanspruchen möchten! www.proge-frauen.at RECHT AUF ELTERNTEILZEIT Das Bundesgesetz über die Elternteilzeit ist mit

Mehr

Wichtiges für die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes (M0120/ )

Wichtiges für die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes (M0120/ ) 6 Wichtiges für die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes (M0120/6-2016 08.09.2016) 1 Bekanntgabe der Schwangerschaft Werdende Mütter haben, sobald ihnen ihre Schwangerschaft bekannt ist, dem Leiter/der

Mehr

Wichtiges für die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes (IVa-301/ )

Wichtiges für die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes (IVa-301/ ) 25 Wichtiges für die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes (IVa-301/134 20.08.2015) 1 Beschäftigungsverbot nach der Entbindung Es dauert acht Wochen, bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen

Mehr

Mutterschutz- und Väterkarenzgesetz

Mutterschutz- und Väterkarenzgesetz Mutterschutz- und Väterkarenzgesetz Das Gesetz gilt für alle ArbeitnehmerInnen in privaten und öffentlichen Dienstverhältnissen. Ausnahmen siehe Tabelle Seite 28 in Kind und Beruf Schwangerschaft, Mutterschutz,

Mehr

WENN EIN BABY KOMMT MUTTERSCHUTZ KARENZ ELTERN- TEILZEIT KINDERBETREUUNGSGELD.

WENN EIN BABY KOMMT MUTTERSCHUTZ KARENZ ELTERN- TEILZEIT KINDERBETREUUNGSGELD. WENN EIN BABY KOMMT MUTTERSCHUTZ KARENZ ELTERN- TEILZEIT KINDERBETREUUNGSGELD 1 AK Infoservice Wir stehen auf Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese Broschüre gibt einen Überblick über Ihre

Mehr

WENN EIN BABY KOMMT MUTTERSCHUTZ KARENZ ELTERN- TEILZEIT KINDERBETREUUNGSGELD.

WENN EIN BABY KOMMT MUTTERSCHUTZ KARENZ ELTERN- TEILZEIT KINDERBETREUUNGSGELD. WENN EIN BABY KOMMT MUTTERSCHUTZ KARENZ ELTERN- TEILZEIT KINDERBETREUUNGSGELD www.arbeiterkammer.at 1 AK Infoservice Wir stehen auf Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese Broschüre gibt einen

Mehr

Das Mutterschutzgesetz

Das Mutterschutzgesetz Das Mutterschutzgesetz 1 Kündigungs- und Entlassungsschutz Der Kündigungs und Entlassungsschutz beginnt bei der Mutter grundsätzlich ab Bekanntgabe bzw ab Bekanntwerden der Schwangerschaft beim/bei der

Mehr

Das Mutterschutzgesetz

Das Mutterschutzgesetz Das Mutterschutzgesetz 1 Kündigungs- und Entlassungsschutz Der Kündigungs und Entlassungsschutz beginnt bei der Mutter grundsätzlich ab Bekanntgabe bzw ab Bekanntwerden der Schwangerschaft beim/bei der

Mehr

Elternteilzeit. seit 01. Juli 2004

Elternteilzeit. seit 01. Juli 2004 Elternteilzeit seit 01. Juli 2004 Anspruchvoraussetzungen Für AN, die in Betrieben mit mehr als 20 AN beschäftigt sind UND die bereits seit 3 Jahren beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind. Karenzzeiten

Mehr

WENN EIN BABY KOMMT VON SCHWANGERSCHAFT BIS ELTERNTEILZEIT RECHTSLAGE FÜR GEBURTEN AB 1. MÄRZ 2017 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

WENN EIN BABY KOMMT VON SCHWANGERSCHAFT BIS ELTERNTEILZEIT RECHTSLAGE FÜR GEBURTEN AB 1. MÄRZ 2017 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN WENN EIN BABY KOMMT VON SCHWANGERSCHAFT BIS ELTERNTEILZEIT RECHTSLAGE FÜR GEBURTEN AB 1. MÄRZ 2017 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Die Arbeiterkammer Kärnten berät und informiert ihre Mitglieder in allen Fragen

Mehr

Elternteilzeit. seit 01. Juli 2004

Elternteilzeit. seit 01. Juli 2004 Elternteilzeit seit 01. Juli 2004 Bücher die nicht fehlen sollten! Birgit Isepp 2 Anspruchvoraussetzungen AN, die in Betrieben mit mehr als 20 ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind UND die bereits seit 3

Mehr

M E R K B L A T T. für M Ü T T E R anlässlich der Geburt eines Kindes

M E R K B L A T T. für M Ü T T E R anlässlich der Geburt eines Kindes M E R K B L A T T für M Ü T T E R anlässlich der Geburt eines Kindes 1. Meldung der Schwangerschaft Sobald der Lehrerin / Bediensteten die Schwangerschaft bekannt ist, meldet sie diese ehestens mit einer

Mehr

Die "Wochengeldfalle" "Wochengeldfalle"

Die Wochengeldfalle Wochengeldfalle Die "Wochengeldfalle" "Wochengeldfalle" Arbeits-, beitrags-und leistungsrechtliche Besonderheiten in Verbindung mit kurzen Kinderbetreuungsgeldvarianten VERÖFFENTLICHUNG: NÖDIS, NR. 11/AUGUST 2014 Das

Mehr

Schutz der berufstätigen Mutter am Arbeitsplatz Aufgaben des Betriebsrats / Personalrats Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?

Schutz der berufstätigen Mutter am Arbeitsplatz Aufgaben des Betriebsrats / Personalrats Für wen gilt das Mutterschutzgesetz? Inhalt 21 Vorwort 101 Abkürzungen 121 Einleitung 141 1 Überblick Mutterschutz 141 1. Schutz der berufstätigen Mutter am Arbeitsplatz 15 2. Aufgaben des Betriebsrats / Personalrats 16 3. Für wen gilt das

Mehr

Inhaltsverzeichnis Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte K. Portele/M. Portele, 1 1 der Personalverrechnung VII

Inhaltsverzeichnis Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte K. Portele/M. Portele, 1 1 der Personalverrechnung VII Vorwort... V Tabellenverzeichnis... XIII 1. Arbeitsrecht (Grundlagen)... 1 1.1. Kollektivvertrag Betriebsvereinbarung Einzelvereinbarung... 1 1.2. Beschäftigungsformen... 1 1.2.1. Echtes Dienstverhältnis...

Mehr

MUTTERSCHUTZ SCHUTZBESTIMMUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER

MUTTERSCHUTZ SCHUTZBESTIMMUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER MUTTERSCHUTZ SCHUTZBESTIMMUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER Stand 2007 FOTO: BILLIONPHOTOS.COM - FOTOLIA Ihr starker Partner. bgld.arbeiterkammer.at MUTTERSCHUTZ INHALT Mutterschutz 5 Schwangerschaft und Stillen

Mehr

14 I 1. Schutz der berufstätigen Mutter am Arbeitsplatz Aufgaben des Betriebsrats/Personalrats 16 I 3. Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?

14 I 1. Schutz der berufstätigen Mutter am Arbeitsplatz Aufgaben des Betriebsrats/Personalrats 16 I 3. Für wen gilt das Mutterschutzgesetz? 2 1 Vorwort 10 I Abkürzungen 12 1 Einleitung 14 1 1 Oberblick Mutterschutz 14 I 1. Schutz der berufstätigen Mutter am Arbeitsplatz 15 1 2. Aufgaben des Betriebsrats/Personalrats 16 I 3. Für wen gilt das

Mehr

Elternkarenz. Kündigungs- und Entlassungsschutz, Teilungsmöglichkeiten. Gerechtigkeit muss sein

Elternkarenz. Kündigungs- und Entlassungsschutz, Teilungsmöglichkeiten. Gerechtigkeit muss sein Elternkarenz Kündigungs- und Entlassungsschutz, Teilungsmöglichkeiten Gerechtigkeit muss sein Beruf und Familie Wir wollen gerechte Bedingungen für Familien: Kind und Job und nicht Kind oder Job. Rudi

Mehr

E. Eltern-Teilzeitbeschäftigung

E. Eltern-Teilzeitbeschäftigung E. Eltern-Teilzeitbeschäftigung 1. Was bringt die Eltern-Teilzeitbeschäftigungsregelung? a) Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung In Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern ( 15h MSchG und 8 VKG) Ein

Mehr

Kinderbetreuungsgeld, Elternkarenz & Co

Kinderbetreuungsgeld, Elternkarenz & Co Kinderbetreuungsgeld, Elternkarenz & Co Ein Überblick für werdende Eltern zu den aktuellen Regelungen und Möglichkeiten 02/2017 recherchiert und erstellt: Brigitte Pölzl Angaben ohne Gewähr Kontakt: brigitte.poelzl@kabelplus.at

Mehr

17 1. Schutz der berufstätigen Mutter am Arbeitsplatz Aufgaben des Betriebsrats / Personalrats Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?

17 1. Schutz der berufstätigen Mutter am Arbeitsplatz Aufgaben des Betriebsrats / Personalrats Für wen gilt das Mutterschutzgesetz? Inhalt \ 21 Vorwort 101 Abkürzungen 121 Einleitung 16 1 Überblick Mutterschutz 17 1. Schutz der berufstätigen Mutter am Arbeitsplatz 17 2. Aufgaben des Betriebsrats / Personalrats 18 3. Für wen gilt das

Mehr

Schwangerschaft - Was ist zu tun

Schwangerschaft - Was ist zu tun Schwangerschaft - Was ist zu tun Link: http://www.arbeiterkammer.com/familie/schwanger.htm (vom 21. März 2013) Meldepflicht Den Dienstgeber informieren Sobald die Schwangerschaft bekannt ist, ist der Arbeitgeber/die

Mehr

stehst du gerade in der Schwangerschaft. Stand: April 2016

stehst du gerade in der Schwangerschaft. Stand: April 2016 Im stehst du gerade in der Schwangerschaft. Stand: April 2016 IHRE SCHWANGERSCHAFT & IHR BERUF Wir haben die wichtigsten Infos für Sie auf einen Blick Sie haben uns Ihre Schwangerschaft mitgeteilt und

Mehr

ELTERN- KALENDER AK INFORMIERT WICHTIGE TERMINE UND FRISTEN AB BEGINN DER SCHWANGERSCHAFT. ermöglicht durch den gesetzlichen AK.

ELTERN- KALENDER AK INFORMIERT WICHTIGE TERMINE UND FRISTEN AB BEGINN DER SCHWANGERSCHAFT. ermöglicht durch den gesetzlichen AK. ELTERN- KALENDER WICHTIGE TERMINE UND FRISTEN AB BEGINN DER SCHWANGERSCHAFT Mit Terminplan als Übersicht! AK INFORMIERT ermöglicht durch den gesetzlichen AK Mitgliedsbeitrag 1 AK Infoservice NETWORK BBB

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Kapitel 2 Das Bewerbungsgespräch Fragen im Bewerbungsgespräch Ersatz von Vorstellungskosten...

Inhaltsverzeichnis. Kapitel 2 Das Bewerbungsgespräch Fragen im Bewerbungsgespräch Ersatz von Vorstellungskosten... Kapitel 1 Vor Abschluss des Dienstvertrages... 1 1.1 Von der Bewerbung bis zum Vertragsabschluss... 1 1.2 Abgrenzung Arbeiter und Angestellte... 2 1.2.1 Arbeitnehmergruppen... 2 1.2.2 Angestellte... 2

Mehr

Mehr Rechte und bessere Vereinbarkeit für alle Eltern

Mehr Rechte und bessere Vereinbarkeit für alle Eltern Mehr Rechte und bessere Vereinbarkeit für alle Eltern Bianca Schrittwieser, Abt FF Wien, am 13.10.2016 Überblick Rahmenbedingungen: Karenz, Elternteilzeit/Verschiebung der Lage und Kinderbetreuungsgeld

Mehr

Personalvertretung. Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss

Personalvertretung. Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss ZA Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss Personalvertretung Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld Februar 2010 Personalvertretung Die Nr. 1 in Service INHALTSVERZEICHNIS DIENSTRECHT

Mehr

AKTUELL ELTERNTEILZEIT UND ÄNDERUNG DER LAGE DER ARBEITSZEIT RECHT WIEN. DAS INFO-SERVICE DER AK 5 04

AKTUELL ELTERNTEILZEIT UND ÄNDERUNG DER LAGE DER ARBEITSZEIT RECHT WIEN.  DAS INFO-SERVICE DER AK 5 04 AKTUELL DAS INFO-SERVICE DER AK 5 04 RECHT ELTERNTEILZEIT UND ÄNDERUNG DER LAGE DER ARBEITSZEIT Um Eltern die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben zu erleichtern, fordert die Arbeiterkammer seit

Mehr

ELTERN KARENZ IHRE ANSPRÜCHE, RECHTE UND PFLICHTEN

ELTERN KARENZ IHRE ANSPRÜCHE, RECHTE UND PFLICHTEN ELTERN KARENZ IHRE ANSPRÜCHE, RECHTE UND PFLICHTEN AK Infoservice Wir wollen gerechte Bedingungen für Familien: Kind und Job statt Kind oder Job. Rudi Kaske AK Präsident wien.arbeiterkammer.at 2 www.arbeiterkammer.at

Mehr

MUTTERSCHUTZ SCHUTZBESTIMMUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

MUTTERSCHUTZ SCHUTZBESTIMMUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER GERECHTIGKEIT MUSS SEIN MUTTERSCHUTZ SCHUTZBESTIMMUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER GERECHTIGKEIT MUSS SEIN BERUF UND FAMILIE Wir wollen gerechte Bedingungen für Familien: Kind und Job und nicht Kind oder Job. Rudi Kaske AK Präsident

Mehr

Kinderbetreuungsgeld. für Geburten ab 1. März Mag. Gabriele Hebesberger Stand:

Kinderbetreuungsgeld. für Geburten ab 1. März Mag. Gabriele Hebesberger Stand: Kinderbetreuungsgeld für Geburten ab 1. März 2017 Mag. Gabriele Hebesberger Stand: 2017-06 Inhaltsverzeichnis Allgemeines zum Kinderbetreuungsgeld... 3 Pauschales Kinderbetreuungsgeld als Konto... 4 Einkommensabhängiges

Mehr

Mutterschutzgesetz. Grundlagen der Sozial- und Konfliktberatung bei Schwangerschaft Oktober 2017

Mutterschutzgesetz. Grundlagen der Sozial- und Konfliktberatung bei Schwangerschaft Oktober 2017 Mutterschutzgesetz Grundlagen der Sozial- und Konfliktberatung bei Schwangerschaft Oktober 2017 Heike Pinne Reform Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts BGBl Nr. 30 vom 29.05.2017 Vom Bundesrat

Mehr

Beruf und Familie SEITE 1. Karenz. Begriffserklärung, Meldefristen, Sonderfälle. Stark für Sie. AK Vorarlberg.

Beruf und Familie SEITE 1. Karenz. Begriffserklärung, Meldefristen, Sonderfälle. Stark für Sie. AK Vorarlberg. Beruf und Familie SEITE 1 Karenz Begriffserklärung, Meldefristen, Sonderfälle www.ak-vorarlberg.at Job & Kind 2008 SEITE 2 Karenz SEITE 3 Vorwort Bereits während der Schwangerschaft sollten sich die Eltern

Mehr

Personalvertretung. Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss

Personalvertretung. Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss ZA Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss Personalvertretung Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld März 2008 Personalvertretung Die Nr. 1 in Service INHALTSVERZEICHNIS DIENSTRECHT

Mehr

STAND: DEZEMBER

STAND: DEZEMBER Mit 01.01.2018 hat sich wieder eine Reihe von Beträgen geändert. Wir haben für Sie einen Überblick über die aktuellen sozialrechtlichen Werte zusammengestellt.... 2... 3... 4... 4... 4... 5... 7 Seite

Mehr

Kinderbetreuungsgeld (KBG) Geburten bis Geburten ab

Kinderbetreuungsgeld (KBG) Geburten bis Geburten ab Kinderbetreuungsgeld (KBG) Geburten bis 28.2.2017 Geburten ab 1.3.2017 Bücher die nicht fehlen sollten! Birgit Isepp 2 Gemeinsame Bestimmungen Geburten bis 28. Februar 2017 Geburten ab 1. März 2017 Wichtig!

Mehr

Kinderbetreuungsgeld. für Geburten bis Mag. Gabriele Hebesberger Stand:

Kinderbetreuungsgeld. für Geburten bis Mag. Gabriele Hebesberger Stand: Kinderbetreuungsgeld für Geburten bis 28.2.2017 Mag. Gabriele Hebesberger Stand: 2017-04 Inhaltsverzeichnis Wer hat Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld?... 3 Wie hoch ist das Kinderbetreuungsgeld und wie

Mehr

Freie Dienstnehmerinnen

Freie Dienstnehmerinnen Das Gesetz gilt für Alle ArbeitnehmerInnen in privaten Arbeitsverhältnissen und in öffentlichen Dienstverhältnissen. Ausnahme sind arbeitnehmerähnliche Verhältnisse: zb. freier Dienstvertrag, Werkvertrag

Mehr

Hurra, ein Kind ist da!

Hurra, ein Kind ist da! Rechtsinfo der ÖGB-Frauen Frauen Nr. 5 / Jänner 2008 Hurra, ein Kind ist da! Inklusive Bildungskarenz Inhalt I. In der Schwangerschaft Meldepflicht der Arbeitnehmerin... 4 Meldepflicht des Arbeitgebers...

Mehr

Besser informiert. Wir werden Eltern

Besser informiert. Wir werden Eltern Besser informiert. Wir werden Eltern Checkliste und Amtswege rund um die Geburt Kinderbetreuungsgeld-Konto neu Partnerschaftsbonus Familienzeitbonus www.ooe-oeaab.at Der OÖVP-Arbeitnehmerbund. Wir werden

Mehr

Beruf und Familie. Beruf und Familie. Die häufigsten Fragen und größten Irrtümer. Stark für Sie. www.ak-vorarlberg.at

Beruf und Familie. Beruf und Familie. Die häufigsten Fragen und größten Irrtümer. Stark für Sie. www.ak-vorarlberg.at Beruf und Familie Beruf und Familie Die häufigsten Fragen und größten Irrtümer Stark für Sie. www.ak-vorarlberg.at Beruf und Familie SEITE 2 Stark für Sie. AK Vorarlberg Beruf und Familie Vorwort Die Freude

Mehr

MUTTER- SCHUTZ SCHUTZBESTIMMUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER

MUTTER- SCHUTZ SCHUTZBESTIMMUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER MUTTER- SCHUTZ SCHUTZBESTIMMUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER AK Infoservice Wir wollen gerechte Bedingungen für Familien: Kind und Job statt Kind oder Job. Rudi Kaske AK Präsident wien.arbeiterkammer.at 2 www.arbeiterkammer.at

Mehr

MUTTERSCHUTZ UND KARENZ MUTTERSCHUTZ KARENZ ELTERNTEILZEIT KINDERBETREUUNGSGELD

MUTTERSCHUTZ UND KARENZ MUTTERSCHUTZ KARENZ ELTERNTEILZEIT KINDERBETREUUNGSGELD MUTTERSCHUTZ UND KARENZ MUTTERSCHUTZ KARENZ ELTERNTEILZEIT KINDERBETREUUNGSGELD EIN RATGEBER ZU MUTTERSCHUTZ, KARENZ, ELTERNTEILZEIT UND KINDERBETREUUNGSGELD Wann muss ich meinem Chef sagen, dass ich schwanger

Mehr

steht Ihr Team. Information für Führungsverantwortliche Schwangerschaft, Karenz & Wiedereinstieg Stand: April 2017

steht Ihr Team. Information für Führungsverantwortliche Schwangerschaft, Karenz & Wiedereinstieg Stand: April 2017 Im steht Ihr Team. Information für Führungsverantwortliche Schwangerschaft, Karenz & Wiedereinstieg Stand: April 2017 Stand 1.4.2016 BERUF UND FAMILIE INFO FÜR FÜHRUNGSVERANTWORTLICHE Lieber Führungsverantwortlicher,

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 24 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2004 Ausgegeben am 22. Juni 2004 Teil I 64. Bundesgesetz: Änderung des Mutterschutzgesetzes 1979, des Väter-Karenzgesetzes, des Landarbeitsgesetzes

Mehr

Hurra, ein Baby! INFORMATIONEN RUND UMS KIND

Hurra, ein Baby! INFORMATIONEN RUND UMS KIND Hurra, ein Baby! INFORMATIONEN RUND UMS KIND Ergänzendes Skriptum zur Broschüre GÖD-Frauen, Ein Baby kommt für Kärntner PflichtschullehrerInnen mit Verweisen auf Formulare und Informationsblätter der Kärntner

Mehr

Merkblatt zur Neuregelung des Mutterschutzrechts

Merkblatt zur Neuregelung des Mutterschutzrechts Merkblatt zur Neuregelung des Mutterschutzrechts A. kurzer Überblick 1. Ziele Ziel der Reform ist es, auch weiterhin eine verantwortungsvolle Abwägung zwischen dem Gesundheitsschutz für eine schwangere

Mehr

Handbuch zum Mutterschutzgesetz

Handbuch zum Mutterschutzgesetz FACHSCHRIFTENREIHE GESETZLICHES RECHT BAND 12 Handbuch zum Mutterschutzgesetz Praxiskommentar mit Bußgeldkatalog und den Vorschriften für den öffentlichen Dienst 13. Auflage KLAGES-VERLAG HANNOVER INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Häufig gestellte Fragen rund um das neue Kinderbetreuungsgeld und zum Familienzeitbonus

Häufig gestellte Fragen rund um das neue Kinderbetreuungsgeld und zum Familienzeitbonus BMFJ, November 2016 Häufig gestellte Fragen rund um das neue Kinderbetreuungsgeld und zum Familienzeitbonus Für Geburten ab 1. März 2017 treten neue Regelungen rund um das Kinderbetreuungsgeld in Kraft.

Mehr

Besser informiert. Wir werden Eltern

Besser informiert. Wir werden Eltern Besser informiert. Wir werden Eltern Checkliste und Amtswege rund um die Geburt Kinderbetreuungsgeld-Konto neu Partnerschaftsbonus Familienzeitbonus www.ooe-oeaab.at Der OÖVP-Arbeitnehmerbund. Wir werden

Mehr

ELTERNTEILZEIT ANSPRUCH DER ELTERN AUF TEILZEITBESCHÄFTIGUNG

ELTERNTEILZEIT ANSPRUCH DER ELTERN AUF TEILZEITBESCHÄFTIGUNG ELTERNTEILZEIT ANSPRUCH DER ELTERN AUF TEILZEITBESCHÄFTIGUNG Stand 2007 FOTO: JENKOATAMAN - FOTOLIA Ihr starker Partner. bgld.arbeiterkammer.at ELTERNTEILZEIT INHALT Elternteilzeit Teilzeitbeschäftigung

Mehr

Gesetz vom., mit dem das Burgenländische Mutterschutz- und Väter- Karenzgesetz geändert wird

Gesetz vom., mit dem das Burgenländische Mutterschutz- und Väter- Karenzgesetz geändert wird 21-338 Gesetz vom., mit dem das Burgenländische Mutterschutz- und Väter- Karenzgesetz geändert wird Der Landtag hat beschlossen: Das Burgenländische Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz - Bgld. MVKG, LGBl.

Mehr

Sozialleistungen auf einen Blick 2012

Sozialleistungen auf einen Blick 2012 Sozialleistungen auf einen Blick 2012 Zuverdienst-/ Einkommensgrenzen Alleinverdienerabsetzbetrag / Alleinerzieherabsetzbetrag Anspruch u. Höhe: bei einem Kind 494,-- bei zwei Kindern 669,-- 6.000,-- für

Mehr

Unsere Juristinnen stehen Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung: Tel: (01)

Unsere Juristinnen stehen Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung: Tel: (01) 2018 0 1 Unsere Juristinnen stehen Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung: Tel: (01) 404 14 200 Mag.iur. Maria-Christina Müller maria-christina.mueller@gk.or.at Mag.iur. Nikola-Maria Salzer

Mehr

Wir bekommen ein Kind

Wir bekommen ein Kind Wir bekommen ein Kind Informationen zu Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und sonstigen Familienförderungen Mag. Gabriele Hebesberger Stand: 2016-04 Inhaltsverzeichnis Wochengeld/Betriebshilfe... 3 Kinderbetreuungsgeld

Mehr

Altersteilzeit und Teil pension sowie Wiedereingliederungsteilzeit

Altersteilzeit und Teil pension sowie Wiedereingliederungsteilzeit ! Altersteilzeit und Teil pension sowie Wiedereingliederungsteilzeit HIER STEHT DER TITEL Wesentliche Regelungsinhalte Betriebsversammlung allgemeines Personal MUW 09. Mai 2017 Mag. Stefan Jöchtl Gewerkschaft

Mehr

636/A XXII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

636/A XXII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich. 636/A XXII. GP - Initiativantrag 1 von 5 636/A XXII. GP Eingebracht am 08.06.2005 Antrag der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl und GenossInnen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Vaterschutzmonat geschaffen

Mehr

Wiedereingliederungsteilzeit

Wiedereingliederungsteilzeit ! HIER STEHT DER TITEL Wesentliche Regelungsinhalte Mag. Stefan Jöchtl Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Abteilung für Kollektivvertrags- und Arbeitsverfassungsrecht - Grundlage BGBl I 30/2017 Inkrafttreten

Mehr

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Mutterschutz...

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Mutterschutz... Seite 1 von 5 06.06.2017 Gesetz Mutterschutzgesetz Um den geänderten gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu entsprechen, wurde das Mutterschutzrecht 2017 grundlegend reformiert. Weitere

Mehr

Ein Baby kommt... Stand: April 2017

Ein Baby kommt... Stand: April 2017 Ein Baby kommt... Stand: April 2017 Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! Die Bestimmungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes (B-PVG) geben der Personalvertretung einen eng umgrenzten

Mehr

Zeit für Ihr Kind. Markus (42) mit Benjamin (3)

Zeit für Ihr Kind. Markus (42) mit Benjamin (3) Zeit für Ihr Kind Markus (42) mit Benjamin (3) Liebe Väter! Zeit, die man bewusst mit seinem neugeborenen Baby verbringt, zählt zu den schönsten Momenten im Leben. Väter, die sich von Beginn an um ihren

Mehr

Beispiele zur Ausstellung des sozialversicherungsrechtlichen Teils des Lohnzettels (L 16)

Beispiele zur Ausstellung des sozialversicherungsrechtlichen Teils des Lohnzettels (L 16) Wienerbergstraße 15 19 Postfach 6000 1100 Wien Telefon: +43 1 601 22-0 www.wgkk.at DVR: 0023957 Öffnungszeiten: Mo Fr 07.00 18.00 Uhr Kundenbetreuungszeiten: Mo Fr 07.00 14.30 Uhr UID-Nr.: ATU 16250401

Mehr

Kindergeld-Konto. Bundesministerin Dr. Sophie Karmasin

Kindergeld-Konto. Bundesministerin Dr. Sophie Karmasin Kindergeld-Konto Bundesministerin Dr. Sophie Karmasin Die bisherigen 4 pauschalen Kindergeld-Varianten 30+6 ( 436/Monat) 13.080 2.616 15.696 20+4 ( 624/Monat) 12.480 2.496 14.976 15+3 ( 800/Monat) 12.000

Mehr

Frauen haben Zukunft. Rechtsinfo der ÖGB-Frauen. Jänner Baby-Package. Inklusive. Bildungskarenz

Frauen haben Zukunft. Rechtsinfo der ÖGB-Frauen. Jänner Baby-Package. Inklusive. Bildungskarenz Rechtsinfo der ÖGB-Frauen Frauen Jänner 2009 Baby-Package Inklusive Bildungskarenz Inhalt I. In der Schwangerschaft Meldepflicht der Arbeitnehmerin... 4 Meldepflicht des Arbeitgebers... 4 Beschäftigungsverbote

Mehr

GRUNDZÜGE DES ARBEITSRECHTS FÜR STEUERBERATER

GRUNDZÜGE DES ARBEITSRECHTS FÜR STEUERBERATER GRUNDZÜGE DES ARBEITSRECHTS FÜR STEUERBERATER Bernhard GEIGER 8/2017 Nr.: 137 Vorwort Das Arbeitsrecht nimmt in der täglichen Beratungspraxis eines Steuerberaters einen immer wesentlicheren Bestandteil

Mehr

Rechtsinfo der ÖGB-Frauen. Nr. 1 / Wann, Was, Wo Kinderbetreuungsgeld Elternteilzeit NEU! Pensionssplitting BABY-PACKAGE

Rechtsinfo der ÖGB-Frauen. Nr. 1 / Wann, Was, Wo Kinderbetreuungsgeld Elternteilzeit NEU! Pensionssplitting BABY-PACKAGE Rechtsinfo der ÖGB-Frauen Nr. 1 / 2016 Wann, Was, Wo Kinderbetreuungsgeld Elternteilzeit NEU Pensionssplitting -PACKAGE INHALT I. IN DER SCHWANGERSCHAFT Meldepflicht der Arbeitnehmerin 2 Meldepflicht von

Mehr

Beilage zum Bericht des Landwirtschafts-Ausschusses, Ltg.-812/L-2/ ANTRAG

Beilage zum Bericht des Landwirtschafts-Ausschusses, Ltg.-812/L-2/ ANTRAG Beilage zum Bericht des Landwirtschafts-Ausschusses, Ltg.-812/L-2/2-2001 ANTRAG der Abgeordneten Nowohradsky und Farthofer zur Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung der NÖ Landarbeitsordnung

Mehr

Bildungskarenz und Bildungsteilzeit. Stark für Sie. Arbeit und Recht.

Bildungskarenz und Bildungsteilzeit. Stark für Sie. Arbeit und Recht. Arbeit und Recht Bildungskarenz und Bildungsteilzeit Arbeitszeitreduzierung bzw. Freistellung im Arbeitsverhältnis bei Weiterbildungen Stark für Sie. www.ak-vorarlberg.at BILDUNGSKARENZ UND BILDUNGSTEILZEIT

Mehr

Der Mutterschutz. Rechte und Regelungen

Der Mutterschutz. Rechte und Regelungen Der Mutterschutz Der Gesetzgeber schützt die Gesundheit von Mutter und Kind. Schwangere Arbeitnehmerinnen haben deshalb fast alle Rechte und praktisch keine Pflichten. Ein wichtiger Bestandteil der Vorschriften

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 13 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2009 Ausgegeben am 17. November 2009 Teil I 116. Bundesgesetz: Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, des Väter-Karenzgesetzes, des Mutterschutzgesetzes

Mehr

Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik

Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik in Zusammenarbeit mit der juris GmbH www.juris.de Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik AGB DDR Ausfertigungsdatum: 16.06.1977 Vollzitat: "Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen

Mehr

Spielregeln im Berufsleben einhalten

Spielregeln im Berufsleben einhalten Kapitelübersicht Aufbau des Arbeitsrechts Beschäftigungsverhältnisse Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin ist in das Unternehmen eingegliedert, wirtschaftlich abhängig, kein Eigentum an den Betriebsmitteln,

Mehr

Personalvertretung. Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss

Personalvertretung. Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss ZA Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss Personalvertretung Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld Juli 2017 Personalvertretung Die Nr. 1 in Service INHALTSVERZEICHNIS DIENSTRECHT

Mehr

Personalvertretung. Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss

Personalvertretung. Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss ZA Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss Personalvertretung Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld Juni 2017 Personalvertretung Die Nr. 1 in Service INHALTSVERZEICHNIS DIENSTRECHT

Mehr

Beruf und Familie. Beruf und Familie. Die häufigsten Fragen und größten Irrtümer. Stark für Sie.

Beruf und Familie. Beruf und Familie. Die häufigsten Fragen und größten Irrtümer. Stark für Sie. Beruf und Familie Beruf und Familie Die häufigsten Fragen und größten Irrtümer Stark für Sie. www.ak-vorarlberg.at Familie und Frau SEITE Familie und Frau Vorwort Die Freude ist groß, wenn sich in der

Mehr

Unabhängige Gewerkschaft Öffentlicher Dienst / Team BMLVS Roßauer Lände 1 1090 Wien. Sehr geehrte Damen und Herren Geschätzte Kolleginnen und Kollegen

Unabhängige Gewerkschaft Öffentlicher Dienst / Team BMLVS Roßauer Lände 1 1090 Wien. Sehr geehrte Damen und Herren Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Unabhängige Gewerkschaft Öffentlicher Dienst / Team BMLVS Roßauer Lände 1 1090 Wien Vorsitzender Stv. Vorsitzender Stv. Vorsitzende Stv. Vorsitzender Stv. Vorsitzender Vzlt Bernhard Struger Hofrat Mag.

Mehr