steht Ihr Team. Information für Führungsverantwortliche Schwangerschaft, Karenz & Wiedereinstieg Stand: April 2017

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1 Im steht Ihr Team. Information für Führungsverantwortliche Schwangerschaft, Karenz & Wiedereinstieg Stand: April 2017

2 Stand BERUF UND FAMILIE INFO FÜR FÜHRUNGSVERANTWORTLICHE Lieber Führungsverantwortlicher, dieser Leitfaden unterstützt Sie dabei, Ihre Mitarbeiter beruflich durch die Schwangerschaft, Karenz und den Wiedereinstieg zu begleiten. Wenn Ihre Mitarbeiterin schwanger ist, steht ihr eine spannende Zeit bevor. Und auch für Sie bedeutet jede Schwangerschaft eine neue Herausforderung. Anfangs sind noch viele Themen und Pläne unsicher sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich. Jede Familien-Situation ist einzigartig und individuell. Deshalb ist es besonders wichtig, flexibel auf die jeweiligen Bedürfnisse einzugehen. Offene Gespräche helfen, die gegenseitigen Erwartungen zu klären und ermöglichen eine gute gemeinsame Planung. Und davon profitieren beide Seiten! Nutzen auch Sie als Vorgesetzter unser Angebot und informieren Sie sich rechtzeitig und fragen Sie lieber einmal öfters nach. Wenden Sie sich an den zuständigen Ansprechpartner der BILLA Personalabteilung oder den BILLA Betriebsrat (Tel / , Hier wird Ihnen jederzeit weitergeholfen! Dieser Leitfaden gibt Ihnen zusätzlich zur Broschüre einen kurzen Überblick über die wichtigsten Regelungen. Insbesondere wird hier zusammengefasst worauf Sie als Vorgesetzter besonders achten müssen. Übrigens: Schwangerschaft und Familie sind längst nicht mehr reine Frauensache! Familienzeit, Väterkarenz und Teilzeitbeschäftigung ermöglichen es auch Männern, sich sehr aktiv im Familienleben zu engagieren. Auch diese Möglichkeiten begrüßen und fördern wir! audit berufundfamilie Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie liegt BILLA am Herzen. Wir bemühen uns daher, auch für individuelle Wünsche konkrete Lösungen zu finden. Mit der Zertifizierung»berufundfamilie«setzte BILLA im Jahr 2012 ein Zeichen. Viele Maßnahmen helfen dabei, Beruf und Familie besser vereinbaren zu können und steigern den Mehr-Wert von BILLA als Arbeitgeber bei unseren Mitarbeitern. Ihre Mitarbeiterin wird mit einem Info-Package zu Beginn einer Schwangerschaft, einer exklusiven Baby-Box zur Geburt und einem Info-Mailing zum Wiedereinstieg umfassend informiert. Josef Siess Vorstand Robert Nagele Vorstand Alfred Greis Vorsitzender des Betriebsrates stehst du. Kind und Beruf bei BILLA. Ansprechpartner, Schwangerschaft, Karenz, Kinderbetreuungsgeld, Wiedereinstieg und Praxisbeispiele. Im Mehr Informationen & Kontakt Alle rechtlich relevanten Details entnehmen Sie bitte der Broschüre»Kind und Beruf«, die Sie unter der Telefonnummer 02236/ anfordern können. Ihre Mitarbeiterin erhält die Broschüre automatisch, nachdem Sie Ihre Schwangerschaft in der Personalabteilung gemeldet hat. Alle im Folder vorkommenden personenbezogenen Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung im selben Maße für Mitarbeiter beiderlei Geschlechts, aller Nationalitäten und unabhängig von persönlichen Merkmalen. 3

3 Inhaltsverzeichnis 1. Die Schwangerschaft Ihrer Mitarbeiterin Zu beachten während der Schwangerschaft Meldung Arbeitgeber Arbeitsplatzevaluierung Bezahlte Freizeit und Versetzung Überstunden Kündigungs- und Entlassungsschutz Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen während der Arbeitszeit Urlaub Häufige Fragen Fehl- und Totgeburten Schutz bei Fehlgeburten Schutz nach Totgeburten Wochenhilfe & Karenz Wochenhilfe Vorzeitige Wochenhilfe = Freistellung Wochenhilfe (= Absolutes Beschäftigungsverbot) Vor der Karenz Karenz Gesetzliche Karenz Außerordentliche Karenz Unterschied Karenz Kinderbetreuungsgeld Beschäftigungsmöglichkeiten während der Karenz Papamonat (unbezahlter Urlaub) Karenz für Pflegeeltern Häufige Fragen Wiedereinstieg und Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung (Elternteilzeit) Jobrotation Teilzeitbeschäftigung (Elternteilzeit) Antrag auf Teilzeitbeschäftigung Kündigungs- und Entlassungsschutz Änderung der Teilzeitbeschäftigung Häufige Fragen Übersicht: Welche Folder gibt es noch? Die Schwangerschaft Ihrer Mitarbeiterin Sobald eine Schwangerschaft feststeht, sollte der Arbeitgeber seitens Mitarbeiterin darüber informiert werden! Die Meldung an die Personalabteilung kann auch ohne errechneten Geburtstermin vom Frauenarzt erfolgen. Bitte fordern Sie ihre Mitarbeiterin auf, diese Bestätigung schnellstmöglich nachzubringen. Beachten Sie: Sobald Sie informiert wurden, müssen Sie Rücksicht auf die besonderen Rechte und Schutzmaßnahmen für Schwangere nehmen. Haben Sie für die Fragen Ihrer schwangeren Mitarbeiterin ein offenes Ohr, nehmen Sie sich Zeit und besprechen Sie ihre Anliegen in entspannter Atmosphäre Zu beachten während der Schwangerschaft Meldung Arbeitgeber Bitte leiten Sie die Schwangerschaftsmeldung (inkl. Arztbestätigung) sofort an die Personalabteilung weiter. Diese meldet die Schwangerschaft beim Arbeitsinspektorat, welches jederzeit die Arbeitsbedingungen der schwangeren Mitarbeiterin überprüfen kann. INF Es ist Ihre Pflicht sicherzustellen, dass schwangere Mitarbeiterinnen keine Tätigkeiten ausführen, die ihnen oder ihren ungeborenen Kindern Schaden zufügen könnten. Bitte besprechen Sie dies auch mit Ihren Kollegen Arbeitsplatzevaluierung Für jede schwangere Mitarbeiterin muss die Arbeitsplatzevaluierung nach dem Mutterschutzgesetz (Ordner 14b/ Register 14) durchgeführt werden. Bitte beachten Sie alle Verbote und Hinweise, die Sie hier finden. Zum Beispiel: Bestimmungen zum Heben und Tragen von schweren Lasten Hitze und Kälte (TK-Zelle) Gesundheitsgefährdende Stoffe (Reinigungsmittel) Liege- und Sitzmöglichkeiten zum Ausruhen (Ein Ruhebett bestellen Sie über die Bestellplattform Technik ) Bezahlte Freizeit und Versetzung Ab der 20. Schwangerschaftswoche dürfen Arbeiten im Stehen max. 4 Stunden lang ausgeübt werden! Auch wenn Sie die Mitarbeiterin nicht mehr entsprechend einsetzen können, dürfen keine Minusstunden anfallen. Schwangere Mitarbeiterinnen dürfen maximal neun Stunden am Tag arbeiten. Bei Samstagsmitarbeiterinnen oder Pendlerinnen muss daher ebenfalls die 4 5

4 tägliche Arbeitszeit auf neun Stunden reduziert werden. Die fehlenden Stunden werden im PEP als sonstige Abwesenheit erfasst. Nach Rücksprache mit dem Betriebsrat und mit Zustimmung der Mitarbeiterin können Sie sie auch auf einen geeigneteren Arbeitsplatz versetzen. Es darf jedoch für die Mitarbeiterin zu keiner Verschlechterung kommen Überstunden Schwangere dürfen keine Überstunden leisten, d.h. wöchentlich nicht mehr als 40 Stunden und täglich nicht mehr als 9 Stunden arbeiten. Der Arbeitgeber ist berechtigt eine vorhandene Überstundenpauschale bis zur 40. Stunde einseitig zu kürzen, da auch keine Überstunden mehr geleistet werden dürfen. Kürzungen darüber hinaus benötigen die Zustimmung der Mitarbeiterin. Es kann in Höhe der gekürzten Überstundenpauschale eine befristete Prämie bis auf Widerruf gewährt werden, muss aber nicht Kündigungs- und Entlassungsschutz Schwangere Mitarbeiterinnen haben einen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Eine Kündigung oder Entlassung ist nur aus gesetzlich festgelegten Gründen, mit vorheriger Zustimmung des Arbeitsgerichts, möglich. Bitte kontaktieren Sie bei Bedarf immer vorab die Personalabteilung. Beginn des Kündigungsschutzes Ende des Kündigungsschutzes Eintritt der Schwangerschaft 4 Monate nach der Entbindung (ohne Antritt einer Karenz) bzw. 4 Wochen nach Ende der gesetzlichen Karenz, sofern keine Teilzeitbeschäftigung (Elternteilzeit) beantragt wurde Wird eine Mitarbeiterin, die ihre Schwangerschaft noch nicht bekannt gegeben hat, gekündigt, kann die Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft innerhalb der nächsten 5 Arbeitstage melden. Damit wird die Kündigung rechtlich unwirksam. Weiß die Mitarbeiterin zum Zeitpunkt der Kündigung noch nichts von ihrer Schwangerschaft, wird die Kündigung auch zu einem späteren Zeitpunkt unwirksam. Voraussetzung: Die Schwangerschaft wird unverzüglich nach der Kenntniserlangung beim Arbeitgeber gemeldet. Entscheidend ist, dass die Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs bereits bestanden hat. Weitere Details zur Beendigung, vor allem zu folgenden Themen: Auflösung im Probemonat Schwangerschaft während befristetem Dienstverhältnis Einvernehmliche Lösung und Beendigungsansprüche 1.3. Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen während der Arbeitszeit Die Zeiten für die vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft müssen als Arbeitszeit erfasst werden, wenn die Untersuchungen außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich oder zumutbar sind. Ihre Mitarbeiterin muss, wie bei jedem Arztbesuch, auch hier eine Zeitbestätigung vorlegen Urlaub Vereinbaren Sie mit Ihrer Mitarbeiterin, dass sie offene Urlaubstage möglichst vor Beginn der Wochenhilfe konsumiert. Der Urlaubsanspruch wird bis zum Ende der Wochenhilfe gerechnet. Wird der Urlaub nicht aufgebraucht, bleibt er bis zum Wiedereintritt stehen. Der Urlaub verfällt nicht! 1.5. Häufige Fragen? Was kann ich mit einer Mitarbeiterin tun, wenn sie während der Schwangerschaft nicht mehr ihre vollen Stunden arbeiten kann? (Weil Sie z.b. nicht mehr als 4 Stunden stehen darf) Beim Einsatz in anderen Bereichen als bisher ist der Arbeitsvertrag zu beachten! Es dürfen nur gleichwertige und zumutbare Tätigkeiten zugewiesen werden. Gibt es keine entsprechende Tätigkeit für die schwangere Mitarbeiterin, muss ihr das Entgelt weiter bezahlt werden, obwohl sie nicht arbeitet. Die fehlenden Stunden sind im PEP als sonstige bezahlte Abwesenheiten zu erfassen. Dies gilt auch für Mitarbeiterinnen, die 10 Stunden pro Tag arbeiten, z.b. Samstagsmitarbeiterinnen oder Pendlerinnen.? Kann ich eine Mitarbeiterin von der Feinkost an die Kassa versetzen? Grundsätzlich nur mit ihrer Zustimmung und nur dann, wenn der Vertrag verändert wird. Wird die Feinkostmitarbeiterin an der Kassa eingesetzt, steht ihr sowohl Mankogeld als auch die Umstufung in Verwendungsgruppe 3 zu. Da es sich um eine Vertragsveränderung handelt, braucht man jedenfalls auch ihre Zustimmung. Gegen ihren Willen kann man sie nicht an der Kassa einsetzen!? Kann ich eine Mitarbeiterin freistellen lassen? Nein, eine Freistellung kann nur nach Vorlage einer amtsärztlichen Bestätigung der vorzeitigen Wochenhilfe erfolgen. Dies passiert, wenn die Gesundheit für Mutter oder Kind gefährdet ist.? Wie lange habe ich eine schwangere Mitarbeiterin in den Kosten? Maximal bis zum Beginn der Wochenhilfe. entnehmen Sie bitte der Broschüre»Im Mittelpunkt stehst du. Kind und Beruf bei BILLA«. 6 7

5 2. Fehl- und Totgeburten Eine Fehlgeburt ist immer ein tragisches und einschneidendes Erlebnis für die betroffenen Eltern. Ein solches Erlebnis erfordert rasche Hilfe. Auch Sie als Vorgesetzter können Ihren Beitrag leisten, indem Sie mit den notwendigen Informationen zur Seite stehen. Wichtig ist, zwischen Fehlgeburt und Totgeburt zu unterscheiden, da bei einer Totgeburt die vollen Mutterschutzbestimmungen zur Anwendung gelangen. Fehlgeburt (Abort) Totgeburt 2.1. Schutz bei Fehlgeburten Nach einer Fehlgeburt sieht das Mutterschutzgesetz kein Beschäftigungsverbot für betroffene Frauen vor. Es ist jedoch eine Krankschreibung durch den Arzt möglich. Seit haben Frauen nach einer Fehlgeburt einen Kündigungs- und Entlassungsschutz von 4 Wochen beginnend mit der Fehlgeburt. Bei einer Entlassung ist die Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts notwendig. Im Falle einer Fehlgeburt (Geburtsgewicht unter 500g) innerhalb der (vorzeitigen) Wochenhilfe, kann das Wochengeld nur bis zum Eintritt der Fehlgeburt gewährt werden Schutz nach Totgeburten Frühabort: bis einschließlich 16. Schwangerschaftswoche. Spätabort: nach der 17. Schwangerschaftswoche mit einem Gewicht unter 500 Gramm. Geburtsgewicht über 500 Gramm und ohne Lebenszeichen. Im Falle einer Totgeburt hat die Mitarbeiterin nach der Entbindung Anspruch auf Wochenhilfe und Wochengeld. Wie bei einer Lebendgeburt gilt die Schutzfrist von 8-16 Wochen gemäß 5 MSchG, wie lang konkret entscheidet der Arzt. 3. Wochenhilfe & Karenz 3.1. Wochenhilfe Vorzeitige Wochenhilfe = Freistellung Der Amtsarzt spricht bei einer Risikoschwangerschaft eine vorzeitige Wochenhilfe aus. Die Mitarbeiterin wird sofort freigestellt Wochenhilfe (= Absolutes Beschäftigungsverbot) Die Wochenhilfe ist ein absolutes Beschäftigungsverbot mindestens 8 Wochen vor und 8 Wochen nach dem Geburtstermin. Bei Früh-, Mehrlings- und Kaiserschnittgeburten verlängert sich die Wochenhilfe nach der Geburt auf bis zu 16 Wochen Vor der Karenz Geht eine Mitarbeiterin in Karenz liegt uns viel daran, dass wir mit ihr auch in der Karenz weiterhin gut in Kontakt bleiben und bei Bedarf relevante Informationen ausgetauscht werden. So ist auch sichergestellt, dass wichtige Veränderungen besprochen werden das erleichtert auch Ihre Planung! Denken Sie aber auch rechtzeitig bei Ihrer Personalplanung an eine geordnete Übergabe und Einschulung neuer bzw. anderer Mitarbeiter. Eine rechtzeitige und angemessene Nachbesetzung liegt in Ihrer Verantwortung! INF Verwenden Sie dazu unseren Karenzleitfaden, der zwei Termine während der Karenz vorsieht. So bleiben Sie mit der Mitarbeiterin in Kontakt und der Wiedereinstieg wird besser planbar. Für Geburten ab 1. März 2017 gilt eine neue Rechtslage: Die bisherigen vier Pauschalvarianten werden in ein sogenanntes Kinderbetreuungsgeld-Konto umgewandelt. Die Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) als Konto kann innerhalb eines vorgegebenen Rahmens von 365 bis zu 851 Tagen (das sind rund 12 bis 28 Monate) ab der Geburt des Kindes für einen Elternteil in Anspruch genommen werden. Je nach individuell gewählter Dauer beträgt das KBG zwischen 33,88 und 14,53 täglich, je länger man bezieht, desto geringer ist der Tagesbetrag. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bleibt bestehen. 8 9

6 Stand Karenz Gesetzliche Karenz Ihre Mitarbeiterin muss das Ende der Wochenhilfe und die Dauer der Karenz bis spätestens 8 Wochen nach der Geburt schriftlich in der Personalabteilung melden. Während der Karenz ruht das Dienstverhältnis Ihrer Mitarbeiterin. Sie erhält kein Entgelt und erwirbt keine neuen Ansprüche, wie z.b. Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration oder Abfertigung alt. Die gesetzliche Karenz dauert maximal bis 1 Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. D.h. der 2. Geburtstag ist der 1. Arbeitstag Außerordentliche Karenz stehst du. Kind und Beruf bei BILLA. Ansprechpartner, Schwangerschaft, Karenz, Kinderbetreuungsgeld, Wiedereinstieg und Praxisbeispiele. Im Der gesetzliche Anspruch für eine Karenz geht bis zum 2. Geburtstag des Kindes. Auf eine längere Karenz hat Ihre Mitarbeiterin keinen rechtlichen Anspruch. Viele Mitarbeiterinnen möchten trotzdem länger als die ersten beiden Jahre in Karenz bleiben. Das ist prinzipiell mit Ihrem Einverständnis möglich! Besprechen Sie eine längere Karenz genau mit Ihrer Mitarbeiterin. Informieren Sie dann die Personalabteilung, welche eine schriftliche Vereinbarung für Ihre Mitarbeiterin aufsetzt. Achtung: Während einer außerordentlich vereinbarten Karenz nach dem 2. Geburtstag des Kindes hat Ihre Mitarbeiterin keinen Kündigungs- und Entlassungsschutz mehr. Besondere Bestimmungen zur Karenz (z. B.: Verhinderungs karenz, geteilte Karenz, Aufgeschobene Karenz, Informationen für Pflege- und Adoptiveltern etc.) und nähere Informationen zum Kinderbetreuungsgeld (Bezugsarten, Höhe, etc) entnehmen Sie bitte der Broschüre»Im Mittelpunkt stehst du. Kind und Beruf bei BILLA« Unterschied Karenz Kinderbetreuungsgeld Kinderbetreuungsgeld Karenz Ihre Mitarbeiterin erhält monatlich Geld von der Gebietskrankenkasse. Die Dauer ist frei wählbar bis zu 851 Tagen. Das Dienstverhältnis bei BILLA ruht. Ihre Mitarbeiterin erhält kein Entgelt und erwirbt keine neuen Ansprüche. Eine gesetzliche Karenz ist bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes möglich. Die Dauer der Karenz beim Arbeitgeber ist unabhängig von der Dauer des Bezugs des Kinderbetreuungsgeldes. Hier kommt es häufig zu Missverständnissen. Wir empfehlen den Mitarbeitern, die Länge der Karenz der Länge der gewählten Kinderbetreuungsgeldvariante anzupassen. Weisen Sie Ihre Mitarbeiterin bitte darauf hin! Beschäftigungsmöglichkeiten während der Karenz Neben der Karenz kann Ihre Mitarbeiterin bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazu verdienen. Für die geringfügige Beschäftigung während der Karenz wird ein komplett neues Dienstverhältnis abgeschlossen. Zusätzlich können max. 13 Wochen (aliquot zur Karenz) pro Kalenderjahr Voll- oder Teilzeit gearbeitet werden. Übrigens: Ihre Mitarbeiterin muss nicht unbedingt in Karenz sein, um Kinderbetreuungsgeld zu erhalten. Dafür gibt es genau geregelte Zuverdienstgrenzen, je nach Kinderbetreuungsgeld-Variante Familienzeit Bei Geburten ab dem können Väter eine sogenannte Familienzeit beantragen. Die BILLA Geschäftsleitung unterstützt diese Möglichkeit daher wurde mit dem Betriebsrat eine Absichtserklärung abgeschlossen, wonach jedem Vater, der eine Familienzeit in Anspruch nehmen möchte, dies grundsätzlich ermöglicht wird. Aufgrund dieser Bestimmung können Väter zwischen 28 bis 31 zusammenhängende Kalendertage Familienzeit innerhalb der ersten 91 Tagen nach der Geburt ihres Kindes in Anspruch nehmen. Voraussetzungen dafür sind: Es darf während der Familienzeit keine Erwerbstätigkeit (und auch keine Neben- oder geringfügige Tätigkeit) ausgeführt werden, das heißt, dass das Dienstverhältnis während der vereinbarten Familienzeit ruht. Es muss vor Antritt mindestens durchgehend 182 Tage eine volle Pensions- und Krankenversicherung bestanden haben. Das Kind muss im gemeinsamen Haushalt leben. Der Lebensmittelpunkt der Familie muss sich in Österreich befinden und es muss Anspruch auf Familienbeihilfe gegeben sein. Während der Familienzeit hat der Vater Anspruch auf den Familienzeitbonus von der Gebietskrankenkasse. Dieser beträgt für ,60/Tag. Bei BILLA wird die Familienzeit auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche aus dem Dienstverhältnis angerechnet und ein besonderer Kündigungsschutz gewährt

7 Der Vater hat mittels schriftlichen Antrags spätestens 3 Monate vorher den voraussichtlichen Beginn und Dauer der Familienzeit bekannt zu geben. Mit der Geburt des Kindes wird mittels schriftlicher Vereinbarung die Familienzeit fixiert. Antrag und Formular finden Sie im Intranet Karenz für Pflegeeltern Mit haben auch Pflegeeltern ohne Adoptionsabsicht das Recht auf gesetzliche Karenz. Ihnen steht ebenso der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld und Elternteilzeit zu. Adoptiv- und Pflegeeltern haben damit grundsätzlich die gleichen Ansprüche wie Eltern mit leiblichen Kindern. Bei diesen besonderen Müttern oder Vätern beginnt die Karenz am Tag der Adoption oder an jenem Tag, an dem sie ein Kind in unentgeltliche Pflege übernehmen. Die Karenz dauert in diesem Fall höchstens bis zum 2. Geburtstag des Kindes wie bei einem leiblichen Kind. Ist das Kind zum Zeitpunkt der Adoption oder Übernahme in die Pflege bereits zwischen 18 und 24 Monate alt, endet die Karenz nicht mit dem vollendeten 2. Lebensjahr. Es können zusätzlich bis zu 6 Monate Karenz in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf eine Karenz im Höchstausmaß von 6 Monaten für Adoptiv- oder Pflegeeltern gilt bis zum 7. Geburtstag des Kindes. Natürlich kann auch bei Pflegeeltern eine längere außerordentliche Karenz zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden Häufige Fragen? Muss eine Mitarbeiterin in Karenz gehen? Nein, man ist nicht dazu verpflichtet in Karenz zu gehen. Die Mitarbeiterin könnte nach dem Ende der Wochenhilfe sofort wieder arbeiten kommen. Sie kann auch mittels Elternteilzeit ihre Stunden reduzieren und die Lage der Arbeitszeit anpassen. Der Antrag auf Elternteilzeit muss dann bis zum Ende der Wochenhilfe gestellt werden, nicht 3 Monate vorher! Die Mitarbeiterin erhält auch das Kinderbetreuungsgeld, wenn sie nicht in Karenz ist.? Kann die Mitarbeiterin während ihrer Karenz bei BILLA beschäftigt werden? Darf sie mehr als geringfügig beschäftigt sein? Ein Dienstverhältnis neben der Karenz kann nur eine geringfügige Beschäftigung sein. Es handelt sich um ein eigenes neues Dienstverhältnis, welches nach Ende der Karenz auch wieder beendet werden muss.? Muss ich eine Mitarbeiterin neben ihrer Karenz einstellen, wenn Sie das möchte? Nein, das ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.? Kann eine Karenz vorzeitig beendet werden? Ja, aber nur mit Zustimmung des Arbeitgebers und Arbeitnehmers.? Muss ich die Karenz eines Vaters genehmigen? Sie kann nicht abgelehnt werden. Auch Väter haben einen Rechtsanspruch auf Karenz. Voraussetzungen: Die Karenz wird rechtzeitig beantragt (3 Monate vorher). Das Kind ist noch keine 2 Jahre alt. Kind und Vater leben im selben Haushalt. Zu Kündigungs-/Entlassungsschutz und Rückkehr nach der Karenz gelten für Männer und Frauen dieselben Bestimmungen. 4. Wiedereinstieg und Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung (Elternteilzeit) Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie liegt BILLA am Herzen. Es ist unser ausdrücklicher Wunsch, dass erfahrene Mitarbeiter nach der Karenz zurückkehren und ihre gewohnten oder auch neue, andere Tätigkeiten übernehmen. Ein gelungener Wiedereinstieg ist die Basis für eine weitere erfolgreiche Zusammenarbeit. Viele Mitarbeiter haben einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung. Überlegen Sie sich rechtzeitig, in welchem Einsatzgebiet die Mitarbeiterin eine wertvolle Unterstützung sein könnte und wie die Arbeitszeiten für alle zufriedenstellend geregelt werden können. Besprechen Sie die unterschiedlichen Varianten gemeinsam und stehen Sie den Wünschen und Bedürfnissen Ihrer Mitarbeiterin offen gegenüber. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist uns wichtig. Individuelle Lösungen sind ein wertvoller Beitrag dafür. Wir haben diverse Leitfäden und Hilfetools für Sie zusammengestellt, die Sie im Intranet finden (Unternehmen - Beruf & Familie). Außerdem erhalten Sie und die Mitarbeiterin fünf Monate vor dem Ende der Karenz eine Information über den bevorstehenden Wiedereinstieg. Jeder Regionalmanager erhält alle Infos per Mail. Ihre Mitarbeiterin erhält einen Brief mit ihren Kontaktdaten Jobrotation Die Jobrotation bietet gerade in Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie viele interessante Vorteile: Ihre Mitarbeiterin integriert sich nach der Karenz sehr leicht auch mit geringer Wochenstundenanzahl ins Team und ist eine willkommene Verstärkung. Durch die Jobrotation erwirbt man breit gefächertes Wissen. Wenn die Kinder selbstständiger werden, können die Wochenstunden erhöht und das vor

8 handene Wissen z. B. in Form einer Führungsverantwortung für ein Team genutzt werden. Zusätzliche Flexibilität Auch für Sie als Führungskraft bringt dies zusätzliche Flexibilität. Mittels Jobrotation kann ein Mitarbeiter auch mit sehr geringer Stundenanzahl eine große Hilfe sein: Eine Filiale benötigt an den Liefertagen vormittags zusätzliche Unterstützung? Eine Mitarbeiterin hilft in der Feinkostabteilung früh morgens aus. Unterstützung vom Kassateam an den Wochenenden. Aber bitte beachten Sie: Die Möglichkeit der Jobrotation besteht nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Mitarbeiters. Bitte besprechen Sie alle Möglichkeiten in Ruhe mit Ihren Mitarbeitern. Bei einer Jobrotation kann auch vorab eine Vertragsveränderung notwendig werden. (z. B.: Wechsel von Feinkost an die Kassa) 4.2. Teilzeitbeschäftigung (Elternteilzeit) Eltern haben das Recht auf eine Veränderung des Ausmaßes, der Lage sowie der Dauer der Arbeitszeit. Es muss ein der alten Aufgabe gleichwertiger Arbeitsplatz angeboten werden. Beginn Ende Unterschiede zur normalen Teilzeit Während der Elternteilzeit besteht ein Kündigungs- und Entlassungsschutz. Der Antrag auf Elternteilzeit kann jederzeit, auch während einem laufenden Dienstverhältnis oder einer außerordentlichen Karenz, gestellt werden, spätestens jedoch 3 Monate vor Antritt. Die Arbeitszeit kann den familiären Bedürfnissen angepasst werden. Nach Ablauf der Teilzeitbeschäftigung muss der Mitarbeiter zu den gleichen Bedingungen wie vor der Karenz beschäftigt werden. Achtung: Lehrlinge sind von dieser Regelung ausgenommen! Mindestdauer Ab Bekanntgabe der Elternteilzeit, frühestens jedoch 4 Monate vor Antritt der Elternteilzeit. 4 Wochen nach dem 4. Geburtstag des Kindes bzw. einem früheren Ende der Elternteilzeit; bis zum Ende des 7. Lebensjahres des Kindes besteht ein Motivkündigungsschutz. maximale Dauer 2 Monate bis zum Ende des 7. Lebensjahres des Kindes oder eines späteren Schuleintritts Voraussetzungen: Der Mitarbeiter ist seit 3 Jahren im Unternehmen. Die Karenzzeit wird miteingerechnet. Die Teilzeitbeschäftigung muss 3 Monate vor Antritt schriftlich beantragt werden. Der Mitarbeiter muss im selben Haushalt wie das Kind leben. Der andere Elternteil darf nicht in Karenz sein. Für Geburten ab gilt: Mindest-Wochenstundenanzahl 12. Außerdem müssen die bisherigen Normal-Wochenstunden mind. um 20 % reduziert werden. Der Mitarbeiter entscheidet, wie lange er/sie die Elternteilzeit im Rahmen der gesetzlichen Mindest- und Maximaldauer in Anspruch nehmen möchte. Besondere Möglichkeiten bei Elternteilzeit Samstag Bei Elternteilzeitvereinbarungen bis zu 18 Stunden darf jeden Samstag gearbeitet werden. Die Schwarz-Weiß-Regelung wird aufgehoben aber die Zuschläge gelten trotzdem. Die Mitarbeiterin kann zusätzlich einen weiteren Tag unter der Woche arbeiten. Ganze Tage vereinbaren nie am Samstag arbeiten? Kinderbetreuung Antrag auf Teilzeitbeschäftigung Dadurch ist die Arbeitszeit kompakter und es fallen weniger Kosten für die Kinderbetreuung an. Der Mitarbeiterin steht mehr Freizeit mit den Kindern zur Verfügung. Die Filiale profitiert von einer ganztägig einsetzbaren Arbeitskraft. Samstagdienste können nicht komplett verweigert werden! Wenn der Partner eine 5 Tage Woche hat (und im gemeinsamen Haushalt lebt), sollte der Kinderbetreuung nichts im Wege stehen. In jedem Fall muss die individuelle Lebenssituation erfragt werden, z.b. Betreuung durch Oma, Tante, Tagesmutter usw.! Bitte nehmen Sie auf die Öffnungszeiten des jeweiligen Kindergartens Rücksicht und beachten Sie auch die Wegzeiten. Der Mitarbeiter beantragt schriftlich Elternteilzeit. In dem Schreiben muss Folgendes angegeben sein: Ausmaß der Wochenstunden Dauer und Lage der Arbeitszeit Beginn und Ende der Teilzeitbeschäftigung 14 15

9 Eine Vorlage dazu finden Sie auf im Bereich»BILLA als Arbeitgeber«. Der Vorgesetzte erhält im Normalfall von seinem Mitarbeiter den Antrag auf Elternteilzeit und leitet diesen an die Personalabteilung weiter. Sollten Sie mit den gewünschten Arbeitszeiten nicht einverstanden sein, müssen Sie innerhalb von 4 Wochen nach dem Erhalt der Vereinbarung eine Lösung finden. Bestimmte Wünsche dürfen nie von vornherein abgelehnt werden. Finden Sie eine für beide Seiten akzeptable Lösung! Sobald Sie mit Ihrem Mitarbeiter zu einer Übereinstimmung gekommen sind, wird eine Vereinbarung von der Personalabteilung aufgesetzt. Sie erhalten diese Vereinbarung zur Unterschrift Kündigungs- und Entlassungsschutz Der Mitarbeiter darf nur aus bestimmten Gründen und mit vorheriger gerichtlicher Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt oder entlassen werden Änderung der Teilzeitbeschäftigung Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die Elternteilzeit einmal zu ändern. Achtung: Auch diese Änderung muss mindestens 3 Monate vorher schriftlich beantragt werden! 4.3. Häufige Fragen? Ist eine Mitarbeiterin für die Jobrotation geeignet, wenn sie vor der Karenz nur einen Arbeitsbereich, z. B. Kassa, erlernt hat? Natürlich sind Allroundkenntnisse ein Vorteil, ein Stolperstein ist das aber nicht. Durch gezielte Schulungen kann sehr rasch das erforderliche Knowhow trainiert werden. Bitte beachten Sie aber auch: Der Einsatz in einem anderen Bereich bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Mitarbeiterin!? Was passiert, wenn ich mich auf einen Elternteilzeit-Antrag nicht innerhalb von 4 Wochen nach Antragsstellung bei der Mitarbeiterin melde? Der Antrag, den die Mitarbeiterin eingebracht hat, ist in dieser Form gültig.? Was tue ich, wenn die Mitarbeiterin keinen Antrag auf Elternteilzeit oder den Antrag zu spät gestellt hat? Grundsätzlich gibt es eine gerichtliche Entscheidung, dass jede Veränderung/ Kürzung der Arbeitszeit nach der Karenz aufgrund von Kinderbetreuung eine Elternteilzeit ist, egal ob ein schriftlicher Antrag auf Elternteilzeit gestellt wurde oder nicht! Auch bei einem verspätet eingebrachten Antrag sollte man eine Lösung von Beginn an finden, da die beantragte Elternteilzeit spätestens 3 Monate nach Antragsstellung ohnedies gelten würde. So ist die Verhandlungsbereitschaft auf beiden Seiten sicher optimaler.? Muss die Mitarbeiterin während der Elternteilzeit wieder in der gleichen Filiale arbeiten? Nein, es darf jedoch zu keiner Verschlechterung kommen. Und natürlich muss darauf geachtet werden, dass der Arbeitsweg zumutbar ist. Wir arbeiten bei BILLA übergreifend zusammen. Nachdem sich durch die Familie tägliche Wege und die Bedürfnisse hinsichtlich der Arbeitszeit verändern, sind Sie als Führungsverantwortlicher flexibel und suchen gemeinsam mit der Mitarbeiterin nach der besten Lösung.? Muss ich eine Mitarbeiterin zurücknehmen? Ja, jedenfalls 4 Wochen nach der Karenz. Hat sie eine Elternteilzeit so hat sie einen Kündigungs- und Entlassungsschutz bis 4 Wochen nach dem 4. Geburtstag des Kindes, darüber hinaus bis zum 7. Lebensjahr einen Motivkündigungsschutz.? Gibt es eine Elternteilzeit mit 38,5 Stunden? Ja, es kann auch eine Elternteilzeit sein, wenn nur die Lage der Arbeitszeit verändert wird. Darüber hinaus (Überstundenpauschale), gibt es keine Elternteilzeit!? Kann ich eine Elternteilzeit»verhindern«, z.b. indem ich mit der Mitarbeiterin eine normale Teilzeit-Anstellung vereinbare? Nein, jede Veränderung der Arbeitszeit aufgrund der Kinderbetreuung ist eine Elternteilzeit.? Kann ich eine Elternteilzeit mit flexiblen Arbeitszeiten vereinbaren? Nein! Eine Elternteilzeit muss fixe Arbeitszeiten haben! Diese werden schriftlich vereinbart. Auch eine Änderung (von beiden Seiten) muss schriftlich erfolgen.? Kann eine Elternteilzeit mit Dienst an jedem Samstag vereinbart werden? Ja, bei einer Elternteilzeit bis 18 Wochenstunden. Sonst ist dies aufgrund der Schwarz-Weiß-Regelung im Kollektivvertrag nicht möglich, auch wenn die Mitarbeiterin dies wünscht.? Muss eine Elternteilzeit unmittelbar nach der Karenz beginnen? Kann eine Elternteilzeit auch nachträglich beantragt werden, wenn die Mitarbeiterin schon wieder arbeitet? 16 17

10 Ein Elternteilzeit-Antrag muss nicht während der Karenz gestellt werden und eine Elternteilzeit muss nicht unmittelbar nach der Karenz beginnen. Die Mitarbeiterin hat jederzeit die Möglichkeit Elternteilzeit zu beantragen, wenn der vereinbarte Dienst z.b. nicht mit der Kinderbetreuung vereinbar ist. Spätestens 3 Monate nach Antragsstellung beginnt die Elternteilzeit! Übrigens kann auch ein Vater einen Antrag auf Elternteilzeit stellen!? Hat eine Mitarbeiterin auch nach einer außerordentlichen Karenz Anspruch auf Elternteilzeit? Ja! Ein Elternteilzeitantrag kann bis zum 7. Lebensjahr des Kindes gestellt werden!? Wie kann ich eine Elternteilzeit den Betriebsbedürfnissen anpassen? Durch Verhandlung mit der Mitarbeiterin. Ihr Ziel ist es eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden. So ist für die Mitarbeiterin zum Beispiel wichtig, dass ihre Bedürfnisse zur Kinderbetreuung berücksichtigt werden (z. B.: Schließungszeiten des Kindergartens).? Können Vater und Mutter gleichzeitig in Elternteilzeit gehen? Ja. Beide Elternteile können sich die Kinderbetreuung teilen und somit beide in Elternteilzeit sein. Ist einer der beiden in Karenz, kann der andere Teil keine Elternteilzeit beantragen! Das Kind muss zudem im gemeinsamen Haushalt leben!? Welche besonderen Beendigungsvoraussetzungen gibt es während der Elternteilzeit? Welche Abrechnungsansprüche (Abfertigung alt) kommen auf mich zu? Achtung während einer Elternteilzeit gilt: Bei einer Kündigung des Dienstnehmers während der Elternteilzeit steht der Mitarbeiterin die halbe Abfertigung alt (max. 3 Monatsentgelte) zu. Bemessungsgrundlage für die Höhe ist der Schnitt der Arbeitszeiten der letzten 5 Jahre (ohne Karenzzeit). Bei einer einvernehmlichen Lösung während der Elternteilzeit ist bei Abfertigung alt von der Bemessungsgrundlage die Arbeitszeit vor der Karenz heranzuziehen und nicht das Entgelt während der Elternteilzeit! (Dies gilt auch bei: Kündigung Dienstgeber, berechtigter Austritt und unberechtigte Entlassung) 5. Übersicht: Welche Infofolder gibt es noch? Beruf & Familie Guide Im Mittelpunkt stehst du Hier finden Sie alle Informationen, die Sie brauchen und viele tolle Angebote, die Sie als BILLA Mitarbeiter nutzen können. Schwangerschaft: Im Mittelpunkt stehst du gerade in der Schwangerschaft Sie sind schwan ger? Was gibt s jetzt schon zu beachten? Wann müssen Sie dem Arbeitgeber bzw. der Krankenkasse was melden? Alles Wissenswerte zu Schwangerschaft, Wochenhilfe und Karenz übersicht lich zusammengefasst. Karenz: Im Mittelpunkt stehst du auch in der Karenz Hier finden Sie alles, was Sie zu Ihrer Karenzzeit wissen müssen. (Kinderbetreu ungsgeld-modelle, Arbeiten während der Karenz, etc). Wiedereinstieg: Im Mittelpunkt stehst du willkommen zurück Alle Informationen für Sie, damit der Wiedereinstieg und der Spagat zwischen Familie und Beruf auch langfristig perfekt funktioniert. BR-Broschüre: Im Mittelpunkt stehst du. Kind & Beruf bei BILLA Die umfassende Broschüre zum Thema Kind und Beruf. Auf 60 Seiten werden wirklich alle Fragen beantwortet. Pflegebroschüre: Im Mittelpunkt stehst du mit deiner Familie Ihr umfassender Ratgeber zu Freistellungen, Pflegekarenz und -teilzeit. Damit Sie die Möglichkeit haben, für Ihre Familie da zu sein

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