Welche Voraussetzungen müssen zur Inanspruchnahme von Elterngeld erfüllt sein? Das Kind muss von Mutter oder Vater selbst betreut und erzogen werden.

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1 Seite 1 Elterngeld Welche Voraussetzungen müssen zur Inanspruchnahme von Elterngeld erfüllt sein? Das Kind muss von Mutter oder Vater selbst betreut und erzogen werden. Die Eltern dürfen nicht mehr als durchschnittlich 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Es muss eine Reduzierung oder Unterbrechung der Beschäftigung erfolgen. Während der Berufsausbildung muss keine Reduzierung der Arbeitszeit vorgenommen werden. Sie müssen mit dem Kind in einem Haushalt leben. Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt muss in Deutschland sein. Ausländische Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen auch Elterngeld erhalten.

2 Seite 2 Ausländische Eltern Elterngeldanspruch? Elterngeldanspruch haben Eltern mit einer Staatsangehörigkeit von EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz, wenn sie in Deutschland arbeiten oder wohnen. Eltern anderer Herkunftsländer: hier empfiehlt sich die Beratung bei der Elterngeldstelle. Ausländische Eltern aus anderen Staaten müssen eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis einreichen. Wer eine Niederlassungserlaubnis hat, erfüllt die Voraussetzungen voll. Wer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, erfüllt die Anspruchsvoraussetzungen nur dann, wenn sie oder er auch zur Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt ist oder hier schon erlaubt gearbeitet hat. Erst nach einem Aufenthalt in Deutschland von drei Jahren und bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses oder Bezug von Arbeitslosengeld kann Elterngeld erhalten, wer eine Aufenthaltserlaubnis in Härtefällen, zum vorübergehenden Schutz, bei Aussetzung der Abschiebung oder wegen des Bestehens von Ausreisehindernissen besitzt.

3 Seite 3 Übersicht

4 Seite 4 Geschwisterbonus Was ist der Geschwisterbonus? Familien mit mehr als einem Kind können einen Geschwisterbonus erhalten. Der Geschwisterbonus beträgt i.d.r. 10% des Elterngeldes, mindestens jedoch 75. Bei zwei Kindern im Haushalt besteht der Anspruch auf den Erhöhungsbetrag so lange, bis das ältere Geschwisterkind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Bei drei und mehr Kindern im Haushalt erhalten Sie den Geschwisterbonus, wenn mindestens zwei Kinder das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben Mit dem Ende des Monats, in dem das ältere Geschwisterkind seinen dritten bzw. sechsten Geburtstag vollendet, entfällt der Geschwisterbonus Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das zustehende Kind um je 300 für jeden Mehrling.

5 Seite 5 Höhe des Elterngelds GeringverdienerInnen Der Gesetzgeber hat eine soziale Komponente eingebaut, den sog. Geringverdienerzuschlag. Für jeweils 20 Euro unter 1000 Euro zu berücksichtigenden Nettoeinkommen erhöht sich die Ersatzrate um 1 Prozent. Maximal werden aber 100 Prozent ersetzt. Der Geringverdienerzuschlag wird ebenfalls unabhängig von der familiären Einkommenssituation gewährt. Beispiel: ein Einkommen von 800 Euro führt zu einer Erhöhung der Ersatzrate um 10 Prozent. Statt 67 Prozent werden dann 77 Prozent von 800 Euro Elterngeld bezahlt, also 616 Euro (statt 536 Euro).

6 Seite 6 Infos zur Beantragung Elterngeld kann rückwirkend für 3 Monate beantragt werden. Jeder Elternteil kann einen Antrag stellen, der Antrag muss von beiden Eltern (außer Alleinerziehende) unterschrieben werden. Beantragt wird das Elterngeld bei den Stellen, bei denen auch das Erziehungsgeld beantragt wurde, z. B. Baden-Württemberg: Baden-Württemberg L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg) Karlsruhe, Schlossplatz 10 Telefon-Hotline (gebührenfrei): 08 00/ familienfoerderung@l-bank.de Internet: Benötigt werden diverse Unterlagen (z.b. Geburts- und Verdienstbescheinigungen).

7 Seite 7 Elternzeit BErzGG - ein kurzer Überblick Freistellung der Eltern eines Kindes in den ersten drei Lebensjahren von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung (Elternzeit) Anspruch besteht ab Geburt und geht grundsätzlich am Ende des Tages vor dem Dritten Geburtstag des Kindes unter (Ausnahme: Übertragung von bis zu 12 Monaten im Zeitraum bis zum 8. Geburtstag des Kindes mit Zustimmung des Arbeitgebers) Anspruch besteht für beide Eltern gleichzeitig völlige Freistellung bedarf weder Genehmigung noch Einigung mit dem Arbeitgeber, sie tritt mit der Anmeldung ein

8 Seite 8 Regelungen zur Elternzeit Antrag Die Voraussetzungen für die Beantragung entsprechen im wesentlichen denen des Elterngelds. Die Elternzeit (als solche) kann der Arbeitgeber nicht ablehnen und auch nicht vertraglich ausschließen. Elternzeit muss sieben Wochen vor ihrem Beginn beantragt werden. Dies gilt für Väter und Mütter und ist nicht auf den Beginn zur Geburt beschränkt. Mit dem Antrag legt sich der beantragende Elternteil verbindlich für die ersten zwei Lebensjahre des Kindes fest. Nur das dritte Jahr ist variabel. Elternzeit gibt es nur auf Antrag! Wenn z.b. ein weiteres Kind geboren wird, muss eine neue Elternzeit beantragt werden.

9 Seite 9 Regelungen zur Elternzeit Aufteilung der Zeit Die Elternzeit kann zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden. Maximal sind aber zwei Zeitabschnitte je Elternteil möglich. Elternzeit kann auch von beiden Eltern gleichzeitig genommen werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann das dritte Elternzeitjahr bis zum 8. Lebensjahr des Kindes verschoben werden. (Achtung: ein neuer Arbeitgeber ist daran nicht gebunden!) Bei Interesse an einer Verschiebung/ Übertragung sollte diese bereits rechtzeitig vor dem 2. Geburtstag bei der Personalabteilung beantragt werden. Grund: Sollte die Personalabteilung der Übertragung nicht zustimmen können (was sicher selten vorkommen wird, aber auch nicht ausgeschlossen werden kann), kann das dritte Elternzeitjahr zumindest direkt im Anschluss an das zweite Elternzeitjahr genommen werden. Das dritte Jahr kann aber auch im dritten Lebensjahr genommen werden und auch erst sieben Wochen vor seinem Beginn beantragt werden.

10 Seite 10 Regelungen zur Elternzeit Teilzeit Um eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit bewilligt zu erhalten, sollten folgende Punkte beachtet werden: Arbeitsverhältnis besteht seit mehr als 6 Monaten Arbeitszeit ist zwischen 15 und 30 Stunden geplant (weniger Arbeitszeit erwünscht: Beratung durch die Personalabteilung) Antragsfrist: sieben Wochen vor Beginn Keine entgegenstehenden dringenden betrieblichen Gründe. Eine Teilzeitbeschäftigung kann auch bei einem anderen Arbeitgeber mit Zustimmung des Arbeitgebers aufgenommen werden. Denken Sie daran, dies mit unserer Personalabteilung abzustimmen (Nebentätigkeit) Die Universität hat vier Wochen Zeit, die dringenden betrieblichen Gründe schriftlich anzuführen.

11 Seite 11 Regelungen zur Elternzeit Rückkehr / Teilzeit Eine vorzeitige Beendigung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Allerdings kann er in bestimmten Fällen die vorzeitige Rückkehr/ Beendigung nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Stirbt das Kind, endet die Elternzeit automatisch drei Wochen nach dem Tod des Kindes. Mit dem Ende der Elternzeit lebt das Arbeitsverhältnis mit den vertraglichen Rechten und Pflichten wieder auf. Es besteht aber kein Anspruch auf den alten Arbeitsplatz! Wird während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet, kann daher nur mit einem Antrag nach TV-L bzw. TzBfG die Teilzeit weitergeführt werden.

12 Seite 12 Verlängern sich befristete Arbeitsverträge durch die Elternzeit? Befristete Verträge verlängern sich durch die Elternzeit grundsätzlich nicht. Ausnahmen können bei Verträgen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz, Paragraf 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 Wissenschaftszeitvertragsgesetz, beziehungsweise nach dem Hochschulrahmengesetz, vergleiche 57 b Absatz 4 Nummer 3 Hochschulrahmengesetz, gültig für Verträge, die bis zum 17. April 2007 abgeschlossen wurden, bestehen.

13 Seite 13 Soziale Absicherung während der Elternzeit In der Krankenversicherung gilt folgendes: Gesetzliche Krankenversicherung: Während der (rechtmäßigen) Elternzeit erfolgt eine beitragsfreie Versicherung für Pflichtversicherte. Der/die PartnerIn ist nur dann in der Familienversicherung kostenfrei mitversichert, solange seine/ihre Einkünfte die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten (400 / Monat Erwerbseinkommen oder 345 andere Einnahmen). Liegt das Einkommen darüber, dann muss sich ihr Ehepartner beitragspflichtig selbst versichern. Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, muss u.u. einen Mindestsatz leisten. Wer privat krankenversichert ist, muss in der Elternzeit Beiträge leisten. Er kann während der Elternzeit nicht in die Familienversicherung des Partners/ der Partnerin wechseln. In der Rentenversicherung werden automatisch der Mutter (Vater auf Antrag) drei Entgeltpunkte (PEP) nach der Geburt eines Kindes gutgeschrieben. Achtung: Beschäftigung während der Elternzeit Entgeltpunkte gemäß Beschäftigungsgrad

14 Seite 14 Steuern und Abgaben Steuern: Das Elterngeld wird steuerfrei ausgezahlt. Es fließt aber in die Progression ein. Abgaben: Während der Elternzeit (bzw. des Bezugs von Elterngeld) fallen keine Beiträge zu den Sozialversicherungen an. Wird eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung ausgeübt, müssen auf das Entgelt Beiträge geleistet werden.

15 Seite 15 Wie wird das Elterngeld steuerrechtlich betrachtet? Grundsätzlich ist das Elterngeld steuerfrei, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt Das bedeutet: Zur Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes wird das Elterngeld dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet Der so ermittelte Steuersatz wird dann auf das Einkommen abzüglich des Elterngeldes angewendet Bsp: Eine Familie hat bezieht Elterngeld i.h.v Das zu versteuernde Einkommen beträgt Der zu anzuwendende Einkommensteuersatz wird auf Basis von berechnet Angewandt wird er allerdings auf das zu versteuernde Einkommen von

16 Seite 16 Ausblick aktuelle Planungen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Stand: März 2010): o Ausdehnung der Partnermonate von zwei auf vier Monate o Einführung des Teilelterngeldes, das man mit Teilzeit kombinieren kann und das doppelt so lange ausgezahlt wird.

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