Öffentliche Sozialleistungen

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1 Statistisches Bundesamt Öffentliche Sozialleistungen Statistik zum Elterngeld Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2011 geborene Kinder Januar 2011 bis März 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am: Artikelnummer: Ihr Kontakt zu uns: Telefon: +49 (0) / Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2013 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

2 Inhaltsverzeichnis Beschreibung Begriffliche und methodische Erläuterungen Übersicht über die in den Tabellen enthaltenen Erhebungsmerkmale nach der Beziehenden, Erwerbsbeteiligung vor der Geburt, Grundlage der Elterngeldberechnung sowie Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat, Bezugsdauer des Elterngeldes und Ländern nach der Beziehenden, Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat und Bezugsdauer des Elterngeldes Registerblatt Erläuterungen Merkmale Tab 1 (LT) Tab 2 nach der Beziehenden, Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten und im letzten Bezugsmonat Tab 3 nach der Beziehenden, Höhe des Elterngeldanspruchs und des Auszahlbetrags im ersten Bezugsmonat Tab 4 nach der Beziehenden sowie Art und Höhe eines angerechneten Transfereinkommens insgesamt ( 3 BEEG) Tab 5 nach der Beziehenden, Höhe des Elterngeldanspruchs und Grundlage der Elterngeldberechnung ( 2 BEEG) - Erster Bezugsmonat - - Letzter Bezugsmonat - nach der Beziehenden, Grundlage der Elterngeldberechnung ( 2 BEEG) und Höhe des Elterngeldanspruchs - Erster Bezugsmonat - - Letzter Bezugsmonat - nach der Beziehenden, Grundlage der Elterngeldberechnung im ersten Bezugsmonat ( 2 BEEG) sowie nach Bezugsdauer des Elterngeldes Tab 6 Tab 6.1 Tab 6.2 Tab 7 Tab 7.1 Tab 7.2 Tab 8 nach der Beziehenden und Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat sowie nach Anzahl der Kinder im Haushalt Tab 9 nach und Altersgruppen der Beziehenden sowie Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat Tab 10 nach und Altersgruppe der Beziehenden und Alter des Kindes im ersten Bezugsmonat Tab 11 nach der Beziehenden, erster Bezugsmonat und Geburtsmonat und -jahr des Kindes nach und Familienstand der Beziehenden, Inanspruchnahme der Verlängerungsoption, Erwerbsbeteiligung vor der Geburt sowie mit Änderung der Berechnungsgrundlage zwischen ersten und letzten Bezugsmonat Tab 12 Tab 13 nach Staatsangehörigkeit der Beziehenden Tab 14 nach der Beziehenden, Inanspruchnahme und Bezugsdauer des Elterngeldes durch den Partner und nach Ländern nach der Beziehenden, Erwerbsbeteiligung vor der Geburt, durchschnittliche Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat, durchschnittliche Bezugsdauer des Elterngeldes, durchschnittliches Alter der Beziehenden im ersten Bezugsmonat und nach Ländern nach der Beziehenden, Höhe des maßgebenden bereinigten Einkommens vor der Geburt und nach Ländern Tab 15 (LT) Tab 16 (LT) Tab 17 (LT) Im Jahr 2011 geborene Kinder und beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2011 geborene Kinder nach der Beziehenden und Ländern Tab 20 (LT) Zeitreihe: Entwicklung der Väterbeteiligung für ab dem Jahr 2008 geborene Kinder nach Ländern Tab 21 (LT) Statistisches Bundesamt 2

3 Begriffliche und methodische Erläuterungen Inhalt und Rechtsgrundlage Die vorliegende Online-Veröffentlichung enthält Ergebnisse über Personen, deren Elterngeldbezug als beendet gemeldet wurde, sowie Angaben zum Elterngeldbezug dieser Personen. Rechtsgrundlage der Bundesstatistik zum Elterngeld für vor dem geborene Kinder ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S 2748), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom BGBl. I S Allgemeine Erläuterungen Zweck der Erhebung ist, einen Überblick über die beendeten Leistungsbezüge von Elterngeld bereitzustellen. Diese Daten werden zur Beurteilung der Auswirkungen des Gesetzes zum Bundeselterngeld und zur Elternzeit sowie zu seiner Fortentwicklung benötigt. Seit dem Jahr 2008 erfasst die Elterngeldstatistik Angaben über Personen, deren Eltergeldbezug ab dem 1. Januar 2008 geendet hat, und Angaben zum in Anspruch genommenen Elterngeld. Von Januar 2007 bis Juni 2008 wurden Angaben zu den Antragstellenden erhoben, deren Kind im Jahr 2007 geboren wurde, und Angaben zum bewilligten Elterngeld (sog. Antragsstatistik). Die Erfassung der Antragsstatistik für im Jahr 2007 geborene Kinder wurde am 30. Juni 2008 abgeschlossen. Die Erhebung über den beendeten Leistungsbezug von Elterngeld wird vierteljährlich für die vorangegangenen drei Kalendermonate erstmalig zum 31. März 2008 als Totalerhebung durchgeführt. Mit der statistischen Erhebung der beendeten Leistungsbezüge steht die rückwirkende Betrachtung der Situation des Elterngeldbezugs mit Aussagen über die tatsächliche Inanspruchnahme von Elterngeld im Vordergrund. Regelmäßige, umfangreiche Plausibilitätsprüfungen und Qualitätskontrollen sichern Aussagekraft und Qualität der Ergebnisse. Erläuterungen zur Statistik Erfasst werden unter anderen Angaben zu den Elterngeldbeziehenden und dem antragsbegründenden Kind. Weiter werden Angaben zur Höhe des Elterngeldanspruchs und der Berechnungsgrundlage im ersten und letzten Bezugsmonat sowie die tatsächliche Bezugsdauer von Elterngeld erhoben. Zusätzlich können Angaben zur Inanspruchnahme und Bezugsdauer des Elterngeldes durch den Partner gemacht werden. Haben beide Elternteile ihren Leistungsbezug im gleichen Kalenderjahr beendet, können Aussagen zur Inanspruchnahme von Elterngeld durch Paare getroffen werden. Nach 7 Abs. 2, Satz 2 und 3 BEEG kann bis zum Ende des Bezugszeitraums die einmal getroffene Entscheidung zur Inanspruchnahme von Elterngeld durch den Leistungsbeziehenden ohne Angabe von Gründen geändert werden. In Härtefällen ist darüber hinaus bis zum Ende des Bezugszeitraums einmal eine weitere Änderung zulässig. Weiter kann Elterngeld für drei Monate rückwirkend beantragt werden ( 7 Abs. 1 BEEG). Die vierteljährlich gemeldeten Daten zu den beendeten Leistungsbezügen umfassen Meldungen von: beendeten Leistungsbezügen, deren letzter Bezugsmonat in den drei vorangegangen Kalendermonaten liegt und die erstmals gemeldet werden, beendeten Leistungsbezügen, die bereits in einem Vorquartal gemeldet wurden, jedoch auf Grund von Änderungen im Bezugszeitraum mit aktualisierten Angaben erneut gemeldet werden (Folgemeldungen), beendeten Leistungsbezügen, die im Berichtsquartal rückwirkend beendet wurden. In solchen Fällen liegt der letzte Bezugsmonat in einem der Vorquartale ( Nachmeldungen ). Die vierteljährlich veröffentlichten Quartalsergebnisse beinhalten demnach alle Meldungen beendeter Leistungsbezüge der jeweiligen drei zurückliegenden Kalendermonate sowie beendete Leistungsbezüge, die mit einem geänderten Bezugszeitraum ( 7 Abs.2 BEEG) erneut gemeldet wurden, und beendete Leistungsbezüge, die rückwirkend für ein Vorquartal gemeldet wurden. Änderungen beim Leistungsbezug und rückwirkend gemeldete Beendigungen werden in dem jeweils aktuellen Quartalsergebnis berücksichtigt, in dem dies gemeldet wurde. Eine Korrektur bereits veröffentlichter Quartalsergebnisse wird rückwirkend nicht vorgenommen. Die kumulierten Quartalsergebnisse können daher geringfügig vom Jahresergebnis abweichen. Statistisches Bundesamt 3

4 Statistisches Bundesamt H 105 Statistik zum Elterngeld Übersicht über die in den Tabellen enthaltenen Merkmale Auszählgruppe Tabellen-Nr. Erhebungsmerkmale Beendete Leistungsbezüge X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Familienstand X Altersgruppen der Leistungsbeziehenden X X (X) Staatsangehörigkeit X Geburtsmonat und -jahr des Kindes X Anzahl der Kinder im Haushalt X Monat/Jahr des ersten Leistungsbezugs X Monat/Jahr des letzten Leistungsbezugs Alter des Kindes im ersten Bezugsmonat X Art der Berechtigung des Elterngeldbezugs Bezugsdauer des Leistungsbeziehenden X X X X Inanspruchnahme der Verlängerungsoption X Erwerbstätigkeit vor der Geburt X X X Grundlage der Elterngeldberechnung bei Beginn X X X X (X) Grundlage der Elterngeldberechnung am Ende X X (X) Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Monat X X X X X X X X X Höhe des Elterngeldanspruchs im letzten Monat X X X Höhe des Auszahlbetrags im ersten Monat X Art des angerechneten Transfereinkommens X Höhe des angerechneten Transfereinkommens X Höhe des maßgebenden bereinigten Einkommens vor der Geburt X Inanspruchnahme durch den Partner X Bezugsdauer des Partners X Regionale Gliederung Deutschland X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Länder X X X X X X Arithmetisches Mittel X X X X X X X Anzahl der geborenen Kinder X Beteiligung der Väter am Elterngeld X X Beteiligung der Mütter am Elterngeld X Statistisches Bundesamt 4

5 1 nach der Beziehenden, Erwerbsbeteiligung vor der Geburt, Grundlage der Elterngeldberechnung sowie Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat, Bezugsdauer des Elterngeldes und Ländern Davon (Sp.1) Davon (Sp.1) erwerbstätig vor der Geburt Und zwar (Sp.1) Grundlage der Berechnung des Elterngeldanspruchs ( 2 BEEG)2) Davon (Sp.1) nach Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat Davon (Sp. 1) mit einer Bezugsdauer des Elterngeldes lfd. Nr. Land 1) männlich weiblich ja nein Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs. 1) Geringverdienstzuschlag (Abs. 2) Reduzierung des Einkommens (Abs. 3) Mindestbetrag (Abs. 5) 300, und mehr Durchschnitt 3) bis zu 2 Monate Anzahl Euro Anzahl Monate Baden-Württemberg ,6 2 Bayern ,3 3 Berlin ,5 4 Brandenburg ,6 5 Bremen ,3 6 Hamburg ,6 7 Hessen ,9 8 Mecklenburg-Vorpommern ,1 9 Niedersachsen ,0 10 Nordrhein-Westfalen ,4 11 Rheinland-Pfalz ,1 12 Saarland ,5 13 Sachsen ,4 14 Sachsen-Anhalt ,3 15 Schleswig-Holstein ,1 16 Thüringen ,6 17 Deutschland ,8 Männlich 1 Baden-Württemberg ,0 2 Bayern ,9 3 Berlin ,0 4 Brandenburg ,2 5 Bremen ,5 6 Hamburg ,4 7 Hessen ,2 8 Mecklenburg-Vorpommern ,3 9 Niedersachsen ,5 10 Nordrhein-Westfalen ,9 11 Rheinland-Pfalz ,3 12 Saarland ,5 13 Sachsen ,1 14 Sachsen-Anhalt ,6 15 Schleswig-Holstein ,5 16 Thüringen ,0 17 Deutschland ,3 Weiblich 1 Baden-Württemberg ,6 2 Bayern ,7 3 Berlin ,4 4 Brandenburg ,6 5 Bremen ,6 6 Hamburg ,5 7 Hessen ,7 8 Mecklenburg-Vorpommern ,7 9 Niedersachsen ,7 10 Nordrhein-Westfalen ,7 11 Rheinland-Pfalz ,7 12 Saarland ,8 13 Sachsen ,7 14 Sachsen-Anhalt ,8 15 Schleswig-Holstein ,7 16 Thüringen ,7 17 Deutschland ,7 1) Ohne Mehrfachnennungen. 2) Mehrfachnennungen möglich. 3) Arithmetisches Mittel: Summe aller Werte geteilt durch die Anzahl der Werte. 3 bis 9 Monate 10 bis 12 Monate 13 bis 14 Monate Durchschnitt3) Statistisches Bundesamt 5

6 Deutschland 1 nach der Beziehenden, Erwerbsbeteiligung vor der Geburt, Grundlage der Elterngeldberechnung sowie Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat, Bezugsdauer des Elterngeldes und Ländern Stand: Mai 2013 Davon (Sp.1) Davon (Sp.1) erwerbstätig vor der Geburt Und zwar (Sp.1) Grundlage der Berechnung des Elterngeldanspruchs ( 2 BEEG)2) davon (Sp.1) nach Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat Davon (Sp. 1) mit einer Bezugsdauer des Elterngeldes lfd. Nr. Land 1) männlich weiblich ja nein Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs. 1) Geringverdienstzuschlag (Abs. 2) Reduzierung des Einkommens (Abs. 3) Mindestbetrag (Abs. 5) 300, Anzahl Anzahl Anteile in % 1 Baden-Württemberg ,4 76,6 70,9 29,1 50,7 20,2 5,1 33,7 21,1 17,9 14,5 12,8 11,2 7,9 6,9 7,7 19,7 6,2 72,5 1,7 2 Bayern ,8 73,2 76,1 23,9 55,0 20,9 5,0 28,2 18,2 15,8 15,5 14,7 12,4 8,4 6,4 8,5 22,9 5,8 69,3 2,0 3 Berlin ,7 74,3 68,9 31,1 46,2 22,7 5,2 38,3 28,3 14,6 15,9 13,6 9,1 6,9 5,0 6,7 17,3 12,4 68,4 2,0 4 Brandenburg ,4 76,6 76,7 23,3 48,0 28,7 3,8 29,3 23,0 12,0 24,0 17,6 10,3 6,1 3,5 3,5 18,6 7,9 71,4 2,2 5 Bremen ,4 81,6 62,1 37,9 38,5 23,7 3,8 44,9 30,8 19,9 15,1 11,9 7,5 4,9 4,2 5,6 11,8 7,8 79,1 1,3 6 Hamburg ,0 76,0 73,6 26,4 54,5 18,9 4,2 31,3 22,0 13,7 14,0 13,3 11,3 8,4 6,9 10,4 18,2 8,9 71,1 1,8 7 Hessen ,4 78,6 69,4 30,6 48,5 20,8 3,6 35,4 24,2 16,6 14,7 12,9 10,7 7,2 5,7 8,1 17,3 6,0 75,3 1,4 8 Mecklenburg-Vorpommern ,6 81,4 73,5 26,5 39,5 33,8 2,9 34,9 26,8 14,2 25,2 16,2 8,3 4,7 2,3 2,2 14,3 7,3 76,6 1,8 9 Niedersachsen ,4 79,6 68,4 31,6 43,5 24,9 4,2 37,2 24,5 19,4 17,1 13,2 9,5 6,4 5,1 4,8 16,1 5,9 76,3 1,7 10 Nordrhein-Westfalen ,6 82,4 65,0 35,0 42,5 22,5 3,4 41,0 27,7 19,1 14,5 12,1 9,5 6,2 5,0 5,9 12,9 5,3 80,6 1,2 11 Rheinland-Pfalz ,2 80,8 67,8 32,2 44,7 23,0 3,5 37,3 24,5 19,0 15,9 13,0 10,2 6,5 5,3 5,7 15,6 6,0 77,0 1,4 12 Saarland ,8 84,2 64,5 35,5 42,3 22,2 3,0 45,6 34,0 18,5 14,5 11,4 8,5 4,9 4,5 3,7 12,1 5,1 81,5 1,3 13 Sachsen ,7 73,3 79,4 20,6 46,8 32,6 4,7 28,7 21,6 12,9 26,2 17,0 10,1 5,9 3,3 3,0 22,2 6,6 68,8 2,4 14 Sachsen-Anhalt ,4 81,6 70,6 29,4 39,8 30,8 1,5 35,9 28,1 14,0 24,1 16,0 8,6 4,6 2,3 2,3 13,8 6,1 77,8 2,3 15 Schleswig-Holstein ,6 80,4 73,3 26,7 46,8 26,2 4,0 34,2 22,7 18,0 17,2 14,9 10,5 6,7 4,7 5,3 15,3 5,3 78,2 1,2 16 Thüringen ,4 75,6 76,6 23,4 45,6 30,5 2,6 30,3 23,7 12,4 25,0 18,3 9,6 5,2 2,8 3,0 20,4 6,3 71,0 2,4 17 Deutschland ,1 77,9 70,9 29,1 47,4 23,4 4,1 34,8 23,7 16,9 16,8 13,8 10,4 6,9 5,3 6,3 17,6 6,3 74,3 1,7 Männlich 1 Baden-Württemberg ,5 9,5 84,6 5,9 15,2 14,5 11,6 5,1 6,2 10,4 15,4 15,4 14,8 21,1 81,4 12,6 6,1 0,0 2 Bayern ,9 8,1 86,6 5,2 14,9 12,0 9,5 4,5 6,1 12,8 18,0 16,0 12,6 20,4 83,4 11,0 5,7 0,0 3 Berlin ,6 15,4 67,5 17,1 17,3 24,8 20,1 8,2 12,3 13,2 11,7 11,1 9,0 14,4 63,3 24,0 12,7 0,0 4 Brandenburg ,4 11,6 72,0 16,4 12,9 17,0 14,3 5,8 19,2 20,1 14,2 10,9 7,4 8,1 76,5 16,2 7,2 0,0 5 Bremen ,3 13,7 71,9 14,4 15,9 24,4 17,6 8,8 9,8 13,8 12,4 11,4 8,9 17,4 61,2 20,5 18,2 0,1 6 Hamburg ,7 10,3 80,1 9,3 14,2 15,9 12,7 5,8 8,7 10,8 13,5 13,5 11,6 23,5 72,8 18,5 8,7 0,0 7 Hessen ,7 11,3 81,2 7,4 13,8 16,3 13,1 5,6 7,2 12,8 15,6 14,1 11,8 20,0 78,0 13,2 8,8-8 Mecklenburg-Vorpommern ,3 12,7 70,9 16,3 12,5 18,1 14,8 6,2 18,3 22,5 15,4 10,8 5,1 6,8 74,3 17,3 8,4 0,0 9 Niedersachsen ,1 13,9 76,9 9,2 16,2 19,7 14,7 7,5 8,4 13,4 16,4 14,5 11,4 13,6 75,9 13,4 10,6 0,0 10 Nordrhein-Westfalen ,8 12,2 78,4 9,4 14,5 19,2 14,2 7,3 7,2 12,1 15,5 14,5 11,5 17,7 71,0 13,8 15,2 0,0 11 Rheinland-Pfalz ,8 12,2 80,7 7,1 14,2 17,2 13,2 6,5 7,4 12,9 17,3 15,1 12,1 15,6 77,3 14,3 8,4-12 Saarland ,3 12,7 81,7 5,6 15,0 19,3 14,7 7,1 4,9 13,0 19,6 14,6 13,5 12,7 74,0 14,7 11,3-13 Sachsen ,4 8,6 72,1 19,2 13,4 15,3 12,7 6,2 21,2 20,6 14,9 11,0 7,0 6,6 80,1 12,8 7,2-14 Sachsen-Anhalt ,6 11,4 72,0 16,7 5,6 16,3 13,7 5,9 19,2 23,1 16,7 10,4 5,0 6,1 72,9 16,1 10,7 0,2 15 Schleswig-Holstein ,3 9,7 80,8 9,0 15,9 16,0 12,5 6,3 8,3 14,4 16,8 15,0 10,3 16,4 75,7 13,1 11,3-16 Thüringen ,3 11,7 70,9 16,0 9,2 18,1 15,5 5,1 18,5 24,1 15,0 9,8 5,6 6,3 81,1 12,7 6,2 0,0 17 Deutschland ,2 10,8 79,5 9,5 14,5 16,5 13,0 6,0 9,4 13,9 15,8 14,1 11,2 16,6 77,1 13,8 9,1 0,0 Weiblich 1 Baden-Württemberg ,0 35,0 40,4 24,6 2,0 39,6 24,1 21,8 17,0 13,6 9,9 5,6 4,5 3,6 0,8 4,2 92,8 2,2 2 Bayern ,3 29,7 43,5 26,7 1,4 34,1 21,3 20,0 18,9 15,4 10,4 5,7 4,1 4,2 0,8 3,9 92,5 2,7 3 Berlin ,5 36,5 38,9 24,6 1,0 43,0 31,2 16,8 17,1 13,8 8,2 5,4 3,5 4,0 1,3 8,3 87,7 2,6 4 Brandenburg ,2 26,8 40,7 32,4 1,1 33,0 25,7 13,9 25,5 16,8 9,1 4,6 2,3 2,1 0,9 5,4 90,9 2,9 5 Bremen ,7 43,3 30,9 25,8 1,0 49,5 33,8 22,4 16,3 11,5 6,5 3,4 3,2 3,0 0,7 4,9 92,9 1,5 6 Hamburg ,6 31,4 46,4 22,0 1,1 36,2 24,9 16,2 15,6 14,1 10,7 6,7 5,4 6,3 0,9 5,9 90,9 2,3 7 Hessen ,1 35,9 39,6 24,5 0,8 40,6 27,2 19,6 16,7 12,9 9,3 5,3 4,0 4,9 0,7 4,1 93,4 1,8 8 Mecklenburg-Vorpommern ,4 29,6 32,4 37,8 0,7 38,7 29,6 16,0 26,7 14,8 6,7 3,4 1,7 1,2 0,7 5,0 92,1 2,2 9 Niedersachsen ,9 36,1 35,0 28,9 1,2 41,7 27,0 22,4 19,3 13,1 7,8 4,3 3,5 2,6 0,9 4,0 93,0 2,1 10 Nordrhein-Westfalen ,1 39,9 34,9 25,2 1,0 45,6 30,6 21,6 16,1 12,1 8,2 4,5 3,6 3,3 0,6 3,4 94,6 1,4 11 Rheinland-Pfalz ,0 37,0 36,2 26,8 1,0 42,1 27,2 21,9 17,9 13,1 8,5 4,4 3,7 3,3 0,9 4,0 93,3 1,7 12 Saarland ,2 39,8 34,9 25,3 0,8 50,6 37,6 20,6 16,3 11,1 6,5 3,1 2,8 2,0 0,5 3,3 94,7 1,6 13 Sachsen ,0 25,0 37,6 37,4 1,5 33,5 24,8 15,3 28,1 15,7 8,4 4,0 1,9 1,7 1,2 4,4 91,2 3,3 14 Sachsen-Anhalt ,5 33,5 32,5 34,0 0,6 40,3 31,3 15,8 25,2 14,4 6,8 3,3 1,7 1,5 0,4 3,8 92,9 2,8 15 Schleswig-Holstein ,2 30,8 38,6 30,4 1,0 38,6 25,2 20,8 19,4 15,1 9,0 4,7 3,4 2,5 0,6 3,5 94,4 1,5 16 Thüringen ,8 27,2 37,4 35,1 0,5 34,3 26,4 14,8 27,1 16,4 7,8 3,7 1,9 1,9 0,7 4,2 91,9 3,2 17 Deutschland ,7 34,3 38,3 27,4 1,2 40,0 26,7 19,9 18,9 13,8 8,9 4,9 3,6 3,4 0,8 4,2 92,8 2,1 1) Ohne Mehrfachnennungen. 2) Mehrfachnennungen möglich. 3) Arithmetisches Mittel: Summe aller Werte geteilt durch die Anzahl der Werte und mehr bis zu 2 Monate 3 bis 9 Monate 10 bis 12 Monate 13 bis 14 Monate Statistisches Bundesamt 6

7 2 nach der Beziehenden, Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat und Bezugsdauer des Elterngeldes Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat Davon mit einer Bezugsdauer des Elterngeldes von... Monaten Anzahl Durchschnittl. Bezugsdauer1) Monate ,8 300, , , , , , , ,4 und mehr ,3 Männlich ,3 300, , , , , , , ,8 und mehr ,8 Weiblich ,7 300, , , , , , , ,5 und mehr ,1 Anteile in % ,1 17,6 1,1 0,9 0,7 0,9 1,0 0,9 0,9 1,9 2,0 70,5 0,0 1,6 X 300, ,1 9,1 0,7 0,7 0,7 1,0 1,0 1,0 1,1 1,8 2,1 79,6 0,0 1,2 X ,0 5,3 0,6 0,5 0,4 0,6 0,6 0,7 0,8 1,7 2,0 85,2 0,0 1,6 X ,0 9,2 0,6 0,6 0,4 0,6 0,7 0,6 0,6 1,9 1,8 79,9 0,1 2,9 X ,0 18,0 0,9 0,8 0,5 0,8 0,8 0,7 0,7 2,0 1,8 70,8 0,0 2,1 X ,1 28,3 1,3 1,0 0,6 0,9 0,9 0,9 0,8 1,9 1,9 60,1 0,0 1,4 X ,1 37,8 2,1 1,5 0,8 1,1 1,3 1,0 0,9 2,0 2,0 48,4 0,0 1,0 X ,1 38,0 2,5 1,8 1,2 1,5 1,5 1,3 1,1 2,3 2,5 45,4 0,0 0,9 X und mehr ,2 46,9 3,7 2,6 1,5 2,0 1,9 1,5 1,3 2,2 2,2 33,1 0,0 0,7 X Männlich ,2 76,9 3,9 2,7 1,6 2,1 1,7 1,0 0,8 1,1 1,4 6,6 0,0 0,0 X 300, ,1 64,3 2,1 2,0 1,8 2,5 1,9 1,6 1,3 1,9 2,2 18,3-0,0 X ,1 56,3 2,9 2,5 1,8 2,7 2,1 1,8 1,6 2,1 2,9 23,2 0,0 0,0 X ,1 72,4 3,4 2,9 2,0 2,5 2,4 1,6 1,2 1,8 2,0 7,7 0,0 0,0 X ,2 80,1 3,4 2,6 1,6 2,0 1,8 1,0 0,7 1,1 1,3 4,2 0,0 0,0 X ,2 83,6 3,5 2,3 1,3 1,7 1,3 0,8 0,6 0,8 1,0 3,0 0,0 0,0 X ,2 83,3 4,2 2,7 1,4 1,6 1,3 0,7 0,6 0,7 0,8 2,5-0,0 X ,2 80,6 4,9 3,2 1,8 2,0 1,5 0,7 0,6 0,7 1,0 2,9 0,0 - X und mehr ,3 79,9 5,8 3,6 1,7 2,1 1,5 0,6 0,6 0,6 0,9 2,4 0,0 0,0 X Weiblich ,0 0,8 0,4 0,4 0,4 0,6 0,8 0,8 0,9 2,1 2,2 88,6 0,0 2,1 X 300, ,1 1,5 0,6 0,5 0,6 0,8 0,9 0,9 1,1 1,7 2,0 88,0 0,0 1,4 X ,0 0,9 0,4 0,3 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 1,7 2,0 90,5 0,0 1,7 X ,0 0,3 0,2 0,2 0,2 0,3 0,5 0,5 0,6 1,9 1,7 90,1 0,1 3,3 X ,0 0,3 0,2 0,3 0,2 0,4 0,6 0,6 0,6 2,2 1,9 89,8 0,1 2,7 X ,0 0,3 0,2 0,3 0,3 0,5 0,7 0,9 0,9 2,5 2,3 89,0 0,0 2,2 X ,0 0,4 0,3 0,5 0,4 0,7 1,2 1,3 1,3 3,0 3,0 86,0 0,1 1,8 X ,0 0,5 0,3 0,6 0,6 1,0 1,4 1,7 1,6 3,7 3,9 82,9 0,1 1,7 X und mehr ,0 0,8 0,8 1,2 1,2 1,9 2,5 2,7 2,3 4,5 4,1 76,0 0,0 1,7 X 1) Arithmetisches Mittel: Summe aller Werte geteilt durch die Anzahl der Werte. Statistisches Bundesamt 7

8 3 nach der Beziehenden, Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten und im letzten Bezugsmonat Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat Davon nach Höhe des Elterngeldanspruchs im letzten Bezugsmonat 300, und mehr , und mehr Männlich , und mehr Weiblich , und mehr Anteile in % ,5 12,5 16,6 13,6 10,2 6,7 5,0 5,8 300, ,4 0,2 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0 0, ,5 68,9 0,2 0,1 0,1 0,0 0,0 0, ,3 2,9 94,0 0,4 0,2 0,1 0,0 0, ,1 1,1 3,3 93,6 0,4 0,2 0,1 0, ,8 0,8 1,2 3,5 93,0 0,5 0,1 0, ,7 0,7 1,4 1,3 4,1 90,8 0,5 0, ,7 0,6 1,1 1,4 1,4 4,4 89,1 1,4 und mehr ,8 0,9 1,1 1,0 1,1 1,0 3,4 89,6 Männlich ,1 5,6 9,4 13,8 15,9 13,9 11,0 16,3 300, ,7 0,6 0,8 0,5 0,3 0,2 0,2 0, ,2 82,6 2,2 1,4 0,8 0,5 0,5 0, ,3 1,2 92,1 2,6 1,1 0,7 0,3 0, ,0 0,6 1,4 94,0 1,6 0,6 0,3 0, ,9 0,4 0,5 1,5 94,6 1,2 0,4 0, ,8 0,5 0,7 0,5 2,5 93,1 1,0 0, ,8 0,5 0,6 0,5 0,5 3,5 91,3 2,4 und mehr ,6 0,7 0,6 0,4 0,4 0,4 2,4 93,6 Weiblich ,9 14,5 18,7 13,5 8,6 4,6 3,3 2,9 300, ,8 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,2 67,7 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,4 3,2 94,3 0,1 0,0 0,0 0,0 0, ,2 1,3 3,9 93,5 0,1 0,0 0,0 0, ,7 0,9 1,6 4,4 92,2 0,1 0,0 0, ,6 0,9 1,9 2,0 5,4 89,0 0,1 0, ,6 0,7 1,6 2,2 2,2 5,1 87,0 0,6 und mehr ,1 1,3 1,9 1,9 2,1 1,9 4,7 84,2 Statistisches Bundesamt 8

9 4 nach der Beziehenden, Höhe des Elterngeldanspruchs und des Auszahlbetrags im ersten Bezugsmonat Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat 0, ,00 Davon nach Höhe des Auszahlbetrags im ersten Bezugsmonat und mehr , und mehr Männlich , und mehr Weiblich , und mehr Anteile in % ,5 3,5 20,4 10,2 3,3 3,5 3,7 3,3 2,7 3,9 300, ,2 2,6 86, ,0 6,2-56, ,4 8,2 0,0 1,5 17, ,1 1,8-1,9 0,8 24, ,9 0,9-0,3 1,0 0,5 35, ,4 0,8-0,3 0,3 0,7 0,3 47, ,5 0,7-0,4 0,6 0,2 0,4 0,3 49,9 - und mehr ,3 0,5 0,0 0,2 0,7 0,2 0,3 0,3 0,3 62,2 Männlich ,5 0,2 12,9 5,9 9,1 13,8 15,8 14,0 11,2 16,6 300, ,6 0,1 99, ,5 0,7-97, ,5 0,9-0,3 97, ,6 0,2-0,1 0,1 99, ,2 0,1-0,0 0,0 0,1 99, ,1 0,0-0,0 0,0 0,0 0,0 99, ,1 0, ,0 0,0 0,0 0,0 99,8 - und mehr ,1 0, ,0 0,0 0,0 0,0 0,0 99,8 Weiblich ,3 4,4 22,6 11,4 1,6 0,6 0,3 0,2 0,2 0,3 300, ,7 2,9 84, ,0 6,7-53, ,4 9,2 0,0 1,7 6, ,2 2,3-2,4 1,1 3, ,1 1,3-0,5 1,5 0,7 2, ,6 1,3-0,6 0,5 1,2 0,5 4, ,4 1,3-0,8 1,1 0,4 0,7 0,5 5,9 - und mehr ,4 1,1 0,0 0,5 1,6 0,6 0,8 0,7 0,7 9,6 Statistisches Bundesamt 9

10 5 nach der Beziehenden sowie Art und Höhe eines angerechneten Transfereinkommens insgesamt ( 3 BEEG) Art eines angerechneten Transfereinkommens ( 3 BEEG) unter 300 Davon nach Höhe des angerechneten Transfereinkommens insgesamt und mehr Männlich Arbeitslosengeld I alleine mit anderen Leistungen (Abs.2) mit ausländischen Ansprüchen (Abs.3) mit anderen Leistungen (Abs.2) und ausländischen Ansprüchen (Abs.3) Andere Leistungen (Abs.2) alleine mit ausländischen Ansprüchen (Abs.3) Ausländische Ansprüche (Abs.3) alleine Weiblich Mutterschaftsgeld alleine mit Arbeitgeberzuschuss mit Arbeitgeberzuschuss und anderen Leistungen (Abs.2) mit Arbeitgeberzuschuss und ausländischen Ansprüchen (Abs.3) mit Arbeitgeberzuschuss und anderen Leistungen (Abs.2) und ausländischen Ansprüchen (Abs.3) mit Arbeitslosengeld I mit Arbeitslosengeld I und anderen Leistungen (Abs.2) mit Arbeitslosengeld I und ausländischen Ansprüchen (Abs. 3) mit Arbeitslosengeld I und anderen Leistungen (Abs.2) und ausländischen Ansprüchen (Abs.3) mit anderen Leistungen (Abs.2) mit anderen Leistungen (Abs.2) und ausländischen Ansprüchen (Abs.3) mit ausländischen Ansprüchen (Abs.3) Arbeitgeberzuschuss alleine mit anderen Leistungen (Abs.2) mit ausländischen Ansprüchen (Abs.3) mit anderen Leistungen (Abs.2) und ausländischen Ansprüchen (Abs.3) Dienst- und Anwärterinnenbezüge alleine mit anderen Leistungen (Abs.2) mit ausländischen Ansprüchen (Abs.3) mit anderen Leistungen (Abs.2) und ausländischen Ansprüchen (Abs.3) Arbeitslosengeld I alleine mit anderen Leistungen (Abs.2) mit ausländischen Ansprüchen (Abs.3) mit anderen Leistungen (Abs.2) und ausländischen Ansprüchen (Abs.3) Andere Leistungen (Abs.2) alleine mit ausländischen Ansprüchen (Abs.3) Ausländische Ansprüche (Abs.3) alleine Statistisches Bundesamt 10

11 6 nach der Beziehenden, Höhe des Elterngeldanspruchs und Grundlage der Elterngeldberechnung ( 2 BEEG) 6.1 Erster Bezugsmonat Höhe des Elterngeldanspruchs 1) Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs. 1) Davon nach Grundlage der Elterngeldberechnung2) ( 2 BEEG) Geringverdienstzuschlag (Abs. 2) Reduzierung des Einkommens (Abs. 3) Geschwisterbonus (Abs. 4) Mindestbetrag (Abs. 5) Mehrlingszuschlag (Abs. 6) , und mehr Männlich , und mehr Weiblich , und mehr Anteile in % , ,7 1,2 16,1 21,4-68, ,9 0,9 29,8 15,8 56,5 30, ,8 8,3 53,0 17,6 13,6 1,4 29, ,8 28,6 1,0 14,3 7,4 0,0 14, ,4 21,9 0,1 11,1 5,7 0,0 14, ,9 14,5 0,0 9,2 5,0 0,0 13, ,3 11,2-9,1 4,4-10,9 und mehr... 6,3 13,3-1,5 7,5-16,0 Männlich , ,0 2,5 26,2 20,1-78, ,0 2,1 22,8 15,6 20,2 19, ,4 5,6 49,7 17,8 6,4 1,9 14, ,9 17,3 1,2 14,5 7,3 0,1 8, ,8 19,9 0,1 11,5 10,7-13, ,1 17,7 0,0 9,6 13,5-16, ,2 14,1-9,4 14,3-17,8 und mehr... 16,6 20,9-1,6 27,5-29,6 Weiblich , ,7 0,5 15,1 25,9-66, ,9 0,3 30,5 16,6 64,7 31, ,9 9,9 53,3 16,9 15,2 1,4 36, ,8 35,3 1,0 13,6 7,4 0,0 17, ,9 23,1 0,1 9,6 4,6 0,0 15, ,9 12,7 0,0 8,0 3,0 0,0 12, ,6 9,4-8,3 2,2-8,1 und mehr... 3,4 8,8-1,1 2,9-10,4 1) Ohne Mehrfachnennung. 2) Mehrfachnennungen möglich Statistisches Bundesamt 11

12 6 nach der Beziehenden, Höhe des Elterngeldanspruchs und Grundlage der Elterngeldberechnung ( 2 BEEG) 6.2 Letzter Bezugsmonat Höhe des Elterngeldanspruchs 1) Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs. 1) Davon nach Grundlage der Elterngeldberechnung2) ( 2 BEEG) Geringverdienstzuschlag (Abs. 2) Reduzierung des Einkommens (Abs. 3) Geschwisterbonus (Abs. 4) Mindestbetrag (Abs. 5) Mehrlingszuschlag (Abs. 6) , und mehr Männlich , und mehr Weiblich , und mehr Anteile in % , ,5 2,1 21,1 28,7-81, ,5 1,7 27,8 17,4 54,8 16, ,6 9,5 50,1 19,4 13,5 1,4 30, ,6 28,2 1,0 13,4 7,4 0,0 14, ,2 21,5 0,0 9,0 5,9 0,0 14, ,7 14,0 0,0 6,2 5,4-13, ,0 10,6-5,4 4,8-10,7 und mehr... 5,8 12,3-0,5 8,2-15,6 Männlich , ,1 3,1 27,7 25,5-82, ,6 2,3 21,1 16,3 22,1 15, ,4 5,6 49,9 17,6 6,8 1,9 15, ,8 17,2 1,2 13,1 7,6 0,1 8, ,9 19,9 0,1 10,3 10,9-13, ,9 17,5 0,0 8,2 13,3-16, ,0 13,8-7,9 13,5-17,4 und mehr... 16,3 20,5-1,0 25,8-29,6 Weiblich , ,9 1,5 20,5 31,0-81, ,5 1,3 28,4 18,2 65,3 16, ,7 11,8 50,1 20,7 15,7 1,3 36, ,5 34,7 1,0 13,7 7,4 0,0 17, ,6 22,5 0,0 8,0 4,3 0,0 15, ,6 12,0 0,0 4,7 2,8-12, ,3 8,7-3,5 2,0-7,9 und mehr... 2,9 7,5-0,2 2,5-9,8 1) Ohne Mehrfachnennung. 2) Mehrfachnennungen möglich Statistisches Bundesamt 12

13 7 nach der Beziehenden, Grundlage der Elterngeldberechnung ( 2 BEEG) und Höhe des Elterngeldanspruchs 7.1 Erster Bezugsmonat Grundlage der Elterngeldberechnung ( 2 BEEG) 300, Davon nach Höhe des Elterngeldanspruchs und mehr Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) alleine ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) und Reduzierung des Einkommens (Abs.3) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) und Reduzierung des Einkommens (Abs.3) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Geringverdienstzuschlag (Abs.2) alleine ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Einkommens (Abs.3) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Einkommens (Abs.3) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Geringverdienstzuschlag (Abs.2) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Mindestbetrag (Abs.5) alleine ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Abs. 1-3, 5 zusammen ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Statistisches Bundesamt 13

14 Deutschland 7 nach der Beziehenden, Grundlage der Elterngeldberechnung ( 2 BEEG) und Höhe des Elterngeldanspruchs 7.1 Erster Bezugsmonat Stand: Mai 2013 Grundlage der Elterngeldberechnung ( 2 BEEG) 300, Davon nach Höhe des Elterngeldanspruchs und mehr Männlich Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) alleine ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) und Reduzierung des Einkommens (Abs.3) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) und Reduzierung des Einkommens (Abs.3) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Geringverdienstzuschlag (Abs.2) alleine ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Einkommens (Abs.3) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Einkommens (Abs.3) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Geringverdienstzuschlag (Abs.2) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Mindestbetrag (Abs.5) alleine ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Abs. 1-3, 5 zusammen ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Statistisches Bundesamt 14

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