Elternteilzeit. seit 01. Juli 2004

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1 Elternteilzeit seit 01. Juli 2004

2 Bücher die nicht fehlen sollten! Birgit Isepp 2

3 Anspruchvoraussetzungen AN, die in Betrieben mit mehr als 20 ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind UND die bereits seit 3 Jahren beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind. Karenzzeiten werden angerechnet. Birgit Isepp 3

4 Anspruchvoraussetzungen Herabsetzung und/oder Änderung der Lage der bisherigen Arbeitszeit Gemeinsamer Haushalt bzw. Obsorge. Der andere Elternteil darf nicht gleichzeitig in Karenz sein. Für jedes Kind gibt es nur eine einmalige Inanspruchnahme. Lehrlinge haben keinen Anspruch. Birgit Isepp 4

5 Rahmenbedingungen Mindestens 2 Monate Beginn frühestens nach Ablauf des Mutterschutzes Längstens bis zum Ablauf des 7. Lebensjahres des Kindes oder bis zum späteren Schuleintritt Die ETZ endet vorzeitig mit Inanspruchnahme einer Karenz oder ETZ für ein weiteres Kind. Birgit Isepp 5

6 Rahmenbedingungen Beginn Dauer Ausmaß Lage sind schriftlich bis zum Ende der Schutzfrist bzw. spätestens 3 Monate vor Antritt dem AG bekanntzugeben. Birgit Isepp 6

7 Rahmenbedingungen Arbeitszeit: Es gibt keine Minimalbzw. Maximalgrenzen. Veränderung der Lage der Arbeitszeit reicht bereits aus. Eine Änderung und auch eine vorzeitige Beendigung kann jeweils nur einmal verlangt werden. ETZ kann von beiden Elternteilen gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Birgit Isepp 7

8 Rahmenbedingungen Änderung bzw. Beendigung spätestens 3 Monate vorher bekanntgeben. AG ist verpflichtet eine Bestätigung über Beginn und Dauer der ETZ auszustellen. AN muss unterfertigen. Nach dem Ende der Elternteilzeit besteht das Recht auf die ursprüngliche Arbeitszeit. Birgit Isepp 8

9 Kündigungs- und Entlassungsschutz Beginnt mit Bekanntgabe, frühestens jedoch 4 Monate vor Antritt. Endet 4 Wochen nach Ende der ETZ. Längstens jedoch 4 Wochen nach Ablauf des 4. Lebensjahres des Kindes. Danach besteht ein Motivkündigungsschutz. AN darf nicht wegen der Elternteilzeit gekündigt werden. Birgit Isepp 9

10 Verfahren bei Nichteinigung Auf Verlangen ist BR beizuziehen. Kommt binnen 2 Wochen keine Einigung zustande, können im Einvernehmen die gesetzlichen Interessenvertretungen beigezogen werden. = 4 Wochen für die Verhandlungsphasen 1 & 2 Birgit Isepp 10

11 Verfahren bei Nichteinigung Kommt binnen dieser 4 Wochen ab Bekanntgabe keine Einigung zustande, muss der AG binnen weiterer 2 Wochen einen Antrag auf gütliche Einigung beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht stellen. Wird kein Antrag gestellt = AN kann ETZ zu den eigenen Bedingungen antreten Birgit Isepp 11

12 Verfahren bei Nichteinigung Kommt binnen weiterer 4 Wochen ab Einlangen des Antrages bei Gericht keine gütliche Einigung zu Stande, hat der AG binnen einer weiteren Woche die/den AN auf Einwilligung in die von ihm vorgeschlagenen Bedingungen zu klagen. Arbeits- und Sozialgericht entscheidet. Klagt der AG nicht = AN kann ETZ zu eigenen Bedingungen antreten Birgit Isepp 12

13 Karenz statt ETZ Wenn keine Einigung gefunden wird: AN kann binnen einer Woche bekanntgeben, dass sie/er an Stelle der ETZ oder bis zur Entscheidung des Arbeits- und Sozialgerichtes Karenz in Anspruch nimmt. Achtung: Karenz längstens aber bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes möglich. Birgit Isepp 13

14 Keinen Anspruch auf Elternteilzeit AN, die keinen Anspruch haben, können mit AG längstens bis zum Ablauf des 4. Lebensjahres des Kindes eine ETZ vereinbaren. Kündigungs- und Entlassungsschutz besteht frühestens 4 Monate vor Antritt und endet spätestens 4 Wochen nach dem 4. Lebensjahr des Kindes. Birgit Isepp 14

15 Mutterschafts-/Vaterschaftsaustritt Abfertigung ALT Halbe Abfertigung, höchstens jedoch das 3fache des monatlichen Entgeltes. 5 Jahre Beschäftigung im Betrieb Zeitgerechte Meldung! Nach 5jähriger Beschäftigung: 1,5 ME Nach 10jähriger Beschäftigung: 2 ME Nach 15jähriger Beschäftigung oder länger: 3 ME Birgit Isepp 15

16 Mutterschafts-/Vaterschaftsaustritt Abfertigung NEU 3 Jahre Beschäftigung Zeitgerechte Meldung! AG hat laufenden Beitrag in Höhe von 1,53% vom monatlichen Entgelt inkl. Sonderzahlungen aus der Elternteilzeit an GKK zu leisten. Birgit Isepp 16

17 Kontaktdaten GPA-djp GPA-djp Region Wien Alfred Dallinger Platz 1, 1030 Wien Birgit Isepp, Wr. Frauensekretärin Tel /DW Birgit Isepp 17

18 Es gibt vieles, für das es sich lohnt, organisiert zu sein.

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