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1 Statistische Berichte Kinder- und Jugendhilfe K V - j Einrichtungen und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege in Mecklenburg-Vorpommern 2009 Bestell-: K Herausgabe: 11. Januar 2010 Printausgabe: EUR 4,00 Herausgeber: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Lübecker Straße 287, Schwerin, Telefon: , Telefax: , Internet: statistik.post@statistik-mv.de Zuständige Dezernentin: Gabriele Kleinpeter, Telefon: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin, 2010 Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet. Zeichenerklärungen und Abkürzungen - nichts vorhanden 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts. Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten... Zahl lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor x Aussage nicht sinnvoll oder Fragestellung nicht zutreffend / keine Angabe, da Zahlenwert nicht ausreichend genau oder nicht repräsentativ ( ) Zahl hat eingeschränkte Aussagefähigkeit p vorläufige Zahl s geschätzte Zahl r berichtigte Zahl Abweichungen in den Summen erklären sich aus dem Auf- und Abrunden der Einzelwerte.

2 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen... 3 Zu den Ergebnissen Tabellenteil I. Kinder und tätige Personen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung insgesamt nach Jahren 1. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am Grafiken: Kinder in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung 2009 nach Altersgruppen... 6 Besuchsquote der Kinder in der Kindertagesbetreuung 2009 nach Altersgruppen Kinder in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am II. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am Tageseinrichtungen, pädagogisches Personal, Anzahl der Kinder und genehmigte Plätze nach Art und Träger der Einrichtung Pädagogisches und Verwaltungspersonal nach Beschäftigungsumfang, Arbeitsbereich und Berufsausbildungsabschluss Pädagogisches und Verwaltungspersonal nach Geschlecht, Arbeitsbereich und Altersgruppen Kinder nach persönlichen Merkmalen und Betreuungszeiten sowie erhöhtem Förderbedarf Tageseinrichtungen nach Trägergruppen, Art der Tageseinrichtung und der Anzahl der verfügbaren Plätze Kinder nach Altersgruppen und Schulbesuch sowie Migrationshintergrund III. Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege am Kinder nach persönlichen Merkmalen sowie Anzahl der Betreuungstage pro Woche und Wochenbetreuung Kindertagespflegepersonen nach persönlichen Merkmalen und Berufsausbildungsabschluss Kinder nach persönlichen Merkmalen und Betreuungszeiten sowie erhöhtem Förderbedarf IV. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am nach Kreisen 12. Tätige Personen und Kinder in Kindertagesbetreuung insgesamt Tageseinrichtungen, Anzahl der Plätze und tätige Personen Kinder in Tageseinrichtungen nach persönlichen Merkmalen Tagespflegepersonen und Kinder in Kindertagespflege Kinder in öffentlich geförderter Kindertagespflege und in Großtagespflege... 26

3 Vorbemerkungen Im Rahmen der Jugendhilfestatistiken werden, erstmalig ab Berichtsjahr 2006, im jährlichen Abstand Totalerhebungen über Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und über Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege mit Stichtag 15. März durchgeführt. Ab dem Berichtsjahr 2009 wurde der Stichtag auf den 1. März vorverlegt. Zweck der Erhebungen ist es, einen Überblick über das Angebot verschiedener Formen der Betreuung in Tageseinrichtungen sowie über das Angebot an mit öffentlichen Mitteln geförderter Kindertagespflege und die personellen Voraussetzungen für einen bedarfsgerechten Ausbau dieser Angebote zu erhalten. Beide Erhebungen stellen die Grunddaten für die Planung von Kindertagesbetreuung auf örtlicher und überörtlicher Ebene bereit. Rechtsgrundlagen des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBl. I S ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S ), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S ), in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S ). Erhoben werden Angaben zu 99 Abs. 7 SGB VIII. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus 102 Abs. 2 1 bis 3, 5 bis 7 SGB VIII in Verbindung mit 15 BStatG. Hiernach sind die örtlichen und überörtlichen Träger der Jugendhilfe, die obersten Landesjugendbehörden, die kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen, die Träger der freien Jugendhilfe und die Leitungen von Einrichtungen, Behörden und Geschäftsstellen in der Jugendhilfe auskunftspflichtig. Erläuterungen Kinder Im Sinne des SGB VIII sind Kinder alle Personen, die noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben ( 7 Absatz 1 1 SGB VIII). Es werden alle Kinder erfasst, die am Stichtag ein Betreuungsverhältnis in der Einrichtung haben bzw. die sich am Stichtag in einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Tagespflege befinden. Dabei ist es nicht notwendig, dass am Stichtag tatsächlich eine Betreuung stattgefunden hat. Unberücksichtigt bleibt die Zahl möglicher bzw. gewünschter Betreuungsverhältnisse (Kapazität). Erfasst werden persönliche Merkmale des Kindes, wie Geschlecht, Geburtsmonat und Geburtsjahr und der Migrationshintergrund. So ist bei ausländischem Herkunftsland der Eltern/eines Elternteils anzugeben, ob die Mutter und/oder der Vater des Kindes aus dem Ausland stammen. Hierbei ist die aktuelle Staatsangehörigkeit der Eltern nicht maßgeblich (beispielsweise ist bei Aussiedlern aus Russland mit deutscher Staatsangehörigkeit hier ja anzugeben). Bei vorrangig in der Familie gesprochener Sprache ist anzugeben, ob in der Familie des Kindes vorrangig deutsch oder nicht deutsch gesprochen wird. Weiterhin wird ausgewiesen, ob Kinder nach dem 6. Kapitel 53, 54 SGB XII (wegen körperlicher/geistiger Behinderung) bzw. 35a SGB VIII (wegen seelischer Behinderung) oder 27 SGB VIII (erzieherische Hilfe) einen nachgewiesenen erhöhten Förderbedarf haben, der in der Einrichtung zu einer entsprechenden Leistung führt. Kindertageseinrichtungen Kindertageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages aufgenommen sowie pflegerisch und erzieherisch regelmäßig betreut werden, die über haupt- oder nebenberufliches Personal verfügen und für die eine Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII oder eine vergleichbare Genehmigung vorliegt. Die Statistik erstreckt sich auf alle Kindertageseinrichtungen für behinderte und/oder nicht behinderte Kinder. Erfasst werden die Kindertageseinrichtungen, die Art und Zahl der Plätze sowie die dort betreuten Kinder und tätigen Personen. Öffentlich geförderte Kindertagespflege Erfasst werden alle Kinder, die sich in mit öffentlichen Mitteln geförderter Kindertagespflege befinden sowie alle Tagespflegepersonen, die die Kindertagespflege durchführen. Die Förderung mit öffentlichen Mitteln bezieht sich dabei nicht ausschließlich auf die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Tagespflegepersonen. Nach 23 SGB VIII ist öffentliche Förderung weiter gefasst. Sie kann jede einzelne der in 23 Abs. 1 und Abs. 4 SGB VIII genannten Leistungen umfassen. Danach werden auch solche Kinder zur Statistik gemeldet, bei denen das Jugendamt (nur) die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson und/oder die Beratung der Kindertagespflegeperson oder der Eltern übernommen hat. Ebenfalls zur Statistik zu melden sind solche Kinder, die von Kindertagespflegepersonen betreut werden, die vom Jugendamt in ihrer Tätigkeit begleitet werden (z. B. in Praxisbegleitgruppen) und/oder an Kursen/Veranstaltungen zur weiteren Qualifizierung ihrer Tätigkeit teilnehmen. Tagespflegeverhältnisse auf rein privater Basis, bei denen kein Jugendamt in die Vermittlung oder Förderung eingeschaltet war, werden mit dieser Statistik nicht erfasst. 3

4 Kinderkrippe Um eine Kinderkrippe handelt es sich, wenn in dieser Einrichtung in einer oder mehreren Gruppen ausschließlich Kinder unter 3 Jahren betreut werden. Kindergarten Kindergarten trifft für alle diejenigen Einrichtungen zu, in denen in einer oder mehreren Gruppen ausschließlich Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt betreut werden. Hort Hort ist eine Einrichtung, in der die vorhandenen Plätze ausschließlich der Betreuung von Schulkindern dienen. Anderweitige Einrichtungen Eine anderweitige Einrichtung liegt vor, wenn unter einem Dach Kinder verschiedener Altersklassen, d. h. Kinder im Krippenalter, Kindergartenalter und/oder Hortalter gemeinsam in altersübergreifenden Gruppen betreut werden. Kinder unterschiedlicher Altersklassen in verschiedenen altershomogenen Gruppen parallel betreut werden oder sowohl altersübergreifende als auch altershomogene Gruppen vorhanden sind. Personal in Kindertageseinrichtungen In Einrichtungen der Jugendhilfe Tätige sind Personen, die im erzieherischen und pädagogischen sowie im verwaltungs- und hauswirtschaftlich-technischen Bereich beschäftigt sind. Letztere sind z. B. Hausmeister, Küchen- und Reinigungspersonal, auch geringfügig beschäftigte Personen auf 400 Euro-Basis, sofern diese direkt von der Einrichtung bzw. beim Träger angestellt sind. Personal externer Firmen wird hier nicht erfasst. Einzubeziehen sind alle Personen, die in der Einrichtung am Stichtag in einem haupt- oder nebenberuflichen Arbeitsverhältnis tätig sind. Es sind auch zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse zu melden, ebenso Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM). Personen, die auf der Basis von 16 Abs. 3 SGB II in der Einrichtung tätig sind ( 1-Euro-Jobs ), werden nicht zur Statistik gemeldet. Personen, die ehrenamtlich in der Einrichtung tätig sind, werden ebenfalls nicht erfasst. Tagespflegepersonen Die Kindertagespflege soll durch geeignete Tagespflegepersonen durchgeführt werden ( 23 Abs. 1 SGB VIII). Geeignet sind nach 23 Abs. 3 SGB VIII Personen, die u. a. über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben. Verfügt die Tagespflegeperson über einen fachpädagogischen Berufsausbildungsabschluss, ist dieser anzugeben. Maßgebend sind dabei die Verhältnisse am Stichtag. 4

5 Zu den Ergebnissen 2009 Im März 2009 wurden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt Kinder unter 14 Jahren in Kindertageseinrichtungen (einschließlich Hortbetreuung) oder Kindertagespflege betreut. Das waren nochmals 4,1 Prozent oder über Kinder mehr als im Vorjahr Kinder besuchten eine der insgesamt Kindertageseinrichtungen und Mädchen und Jungen waren bei Tagesmüttern bzw. 23 Tagesvätern in öffentlich geförderter Kindertagespflege. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung wies in diesem Jahr in der Altersklasse der unter 3-Jährigen einen besonders hohen Anstieg auf. Hier wurden Kinder mehr gezählt, das ist gegenüber 2008 ein Plus von 12,5 Prozent. Diese Entwicklung ist vor allem auf die wieder gestiegene Zahl der Geburten in den vergangenen drei Jahren zurückzuführen. Die Betreuungsquote bei den unter 3-jährigen Kindern liegt jetzt bei 49,6 Prozent und damit deutlich über dem Vorjahresniveau von 45,0 Prozent. In der Altersgruppe der 3- bis unter 6-Jährigen ist demgegenüber die Zahl der betreuten Kinder seit dem vergangenen Jahr nur noch wenig angestiegen, da mit einer Quote von 95,1 Prozent bereits eine nahezu flächendeckende Kindertagesbetreuung erreicht ist Mädchen und Jungen im diesem Alter besuchten im März 2009 eine Kindertagesstätte. Im Unterschied zu den unter 3-Jährigen wurde von den 3- bis unter 6-Jährigen die Betreuung durch eine Tagesmutter oder einem Tagesvater nur noch im geringen Umfang (596 Kinder) genutzt. Des Weiteren nahmen Kinder im Alter von 6 bis unter 11 Jahren die Möglichkeit der ergänzenden Erziehung und Bildung außerhalb des Elternhauses in Anspruch. Die Zahl der betreuten Kinder dieses Alters hat sich gegenüber dem Vorjahr um weitere Kinder bzw. um 4,1 Prozent erhöht. Damit besuchten rund 60 Prozent der 6- bis unter 11-Jährigen eine Kindertagesstätte oder gingen nach der Schule in den Hort. In Tagespflege befanden sich nur noch 118 Kinder dieses Alters Kinder, die im März 2009 jünger als 7 Jahre waren und noch nicht zur Schule gingen, wurden in der Kindertagesbetreuung ganztags, d. h. über 7 Stunden täglich, erzieherisch betreut. Bei den unter 3-Jährigen haben die Eltern von 62,3 Prozent der Kinder, die eine Kindertagesstätte bzw. eine Tagespflege besuchten, das Angebot der Ganztagsbetreuung in Anspruch genommen, bei den 3- bis unter 7-jährigen Nichtschulkindern lag der vergleichbare Anteil bei 58,8 Prozent. Rund 95 Prozent der insgesamt in Kindertagesstätten oder Kindertagespflege betreuten Mädchen und Jungen nahmen dort auch an der täglichen Mittagsversorgung teil. I. Kinder und tätige Personen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung insgesamt nach Jahren 1. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 1.3. Merkmal in Tageseinrichtungen ) ) 2009 in Kindertagespflegeinrichtungetagespflege in Tages- in Kinder- in Tageseinrichtungen in Kindertagespflege Tätige Personen insgesamt mit fachpädagogischem Berufsausbildungsabschluss Kinder in Kindertagesbetreuung insgesamt im Alter von bis unter Jahren Besuchsquote 2)... 34,0 10,1 34,4 10,6 37,8 11, Besuchsquote 2)... 91,3 1,9 92,2 2,0 93,6 1, Besuchsquote 2)... 55,0 0,2 57,2 0,2 59,3 0, Besuchsquote 2)... 1,1 0 1,1 0 1,1 0 1) Stichtag ) Anzahl der betreuten Kinder je 100 Kinder der gleichen Altersgruppe 5

6 Kinder in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung 2009 nach Altersgruppen Tageseinrichtungen im Alter von... bis unter... Jahren Kindertagespflege bis unter bis unter bis unter bis unter Anzahl Anzahl Besuchsquote *) der Kinder in der Kindertagesbetreuung 2009 nach Altersgruppen Tageseinrichtungen im Alter von... bis unter... Jahren Kindertagespflege 37,8 0bisunter 3 11,7 93,6 3bisunter 6 1,6 59,3 6bisunter11 0,2 1,1 11 bis unter 14 0, Prozent Prozent *) Anzahl der betreuten Kinder je 100 Kinder der gleichen Altersgruppe 6

7 Noch: I. Kinder und tätige Personen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung insgesamt nach Jahren 2. Kinder in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 1.3. Persönliche Merkmale Kinder in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung insgesamt Tageseinrichtungen Davon in Kindertagespflege ) ) ) nach Altersgruppen Im Alter von bis unter Jahren unter unter (von 2009) mit Migrationshintergrund ausländisches Herkunftsland mindestens eines Elternteils in der Familie wird vorrangig nicht deutsch gesprochen Männlich Im Alter von bis unter Jahren unter unter (vom ) mit Migrationshintergrund ausländisches Herkunftsland mindestens eines Elternteils in der Familie wird vorrangig nicht deutsch gesprochen... Weiblich Im Alter von bis unter Jahren unter unter (vom ) mit Migrationshintergrund ausländisches Herkunftsland mindestens eines Elternteils in der Familie wird vorrangig nicht deutsch gesprochen ) Stichtag

8 II. Kinder und tätige Personen in 3. Tageseinrichtungen, pädagogisches Personal, Anzahl Öffentliche Träger davon Lfd. Art der Tageseinrichtung örtliche Träger überörtliche Träger Land Gemeinden oder Gemeindeverbände ohne Jugendamt Tagesein Tageseinrichtungen mit Kindern im Alter von bis unter Jahren (ohne Schulkinder) (nur Schulkinder) mit Kindern aller Altersgruppen davon 5 mit alterseinheitlichen Gruppen mit altersgemischten Gruppen mit alterseinheitlichen Gruppen und altersgemischten Gruppen und zwar 9 Integrative Tageseinrichtungen Tageseinrichtungen für behinderte Kinder Tageseinrichtungen für Kinder von Betriebsangehörigen Kindergartenähnliche Tageseinrichtungen Tageseinrichtungen von Elterninitiativen Pädagogisches Personal Tageseinrichtungen mit Kindern im Alter von bis unter Jahren (ohne Schulkinder) (nur Schulkinder) mit Kindern aller Altersgruppen davon 18 mit alterseinheitlichen Gruppen mit altersgemischten Gruppen mit alterseinheitlichen Gruppen und altersgemischten Gruppen und zwar 22 Integrative Tageseinrichtungen Tageseinrichtungen für behinderte Kinder Tageseinrichtungen für Kinder von Betriebsangehörigen Kindergartenähnliche Tageseinrichtungen Tageseinrichtungen von Elterninitiativen Anzahl der Tageseinrichtungen mit Kindern im Alter von bis unter Jahren (ohne Schulkinder) (nur Schulkinder) mit Kindern aller Altersgruppen davon 31 mit alterseinheitlichen Gruppen mit altersgemischten Gruppen mit alterseinheitlichen Gruppen und altersgemischten Gruppen und zwar 35 Integrative Tageseinrichtungen Tageseinrichtungen für behinderte Kinder Tageseinrichtungen für Kinder von Betriebsangehörigen Kindergartenähnliche Tageseinrichtungen Tageseinrichtungen von Elterninitiativen Genehmigte Tageseinrichtungen mit Kindern im Alter von bis unter Jahren (ohne Schulkinder) (nur Schulkinder) mit Kindern aller Altersgruppen davon 44 mit alterseinheitlichen Gruppen mit altersgemischten Gruppen mit alterseinheitlichen Gruppen und altersgemischten Gruppen und zwar 48 Integrative Tageseinrichtungen Tageseinrichtungen für behinderte Kinder Tageseinrichtungen für Kinder von Betriebsangehörigen Kindergartenähnliche Tageseinrichtungen Tageseinrichtungen von Elterninitiativen

9 Tageseinrichtungen am der Kinder und genehmigte Plätze nach Art und Träger der Einrichtung richtungen Arbeiterwohlfahrt Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Deutsches Rotes Kreuz Diakon. Werk/sonst. der EKD angeschl. Träger Freie Träger davon Caritasverband/sonstige kath. Träger Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland sonstige Religionsgemeinschaften öffentlichen Rechts Jugendgruppen, -verbände, -ring Wirtschaftsunternehmen sonstige juristische Personen, andere Vereinigungen Lfd (ohne freigestellte Einrichtungsleitung, Verwaltung, Hauswirtschaft und Technik) Kinder Plätze

10 Lfd. Arbeitsbereich Noch: II. Kinder und tätige Personen in 4. Pädagogisches und Verwaltungspersonal nach Beschäftigungs- Dipl. Sozialpädagogen/-innen, Dipl. Sozialarbeiter/-innen 1) Dipl. Pädagogen/-innen, Dipl. Sozialpäd., Erziehungswissenschaftler/-innen 2) Darunter nach Dipl.-Heilpädagogen/ -innen 1) Ins 1 Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft Förderung von Kindern nach SGB VIII/ SGB XII in der Tageseinrichtung Leitung Verwaltung Gruppenübergreifend tätig in den Gruppen mit Kindern im Alter von bis unter Jahren Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft (ohne Schulkinder) 9 Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft (nur Schulkinder) 11 Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft aller Altersjahre 13 Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft (ohne Schulkinder) 15 Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft Hauptberuflich tätige Personen: vollzeittätige 20 Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft Förderung von Kindern nach SGB VIII/ SGB XII in der Tageseinrichtung Leitung Verwaltung Gruppenübergreifend tätig in den Gruppen mit Kindern im Alter von bis unter Jahren Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft (ohne Schulkinder) 28 Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft (nur Schulkinder) 30 Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft aller Altersjahre 32 Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft (ohne Schulkinder) 34 Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft ) Fachhochschule oder vergleichbarer Abschluss 2) Universität oder vergleichbarer Abschluss 10

11 Tageseinrichtungen am umfang, Arbeitsbereich und Berufsausbildungsabschluss Berufsausbildungsabschluss Erzieher/ -innen Heilpädagogen/-innen (Fachschule) Kinderpfleger/ -innen sonstige Sozial- und Erziehungsberufe sonstiger Berufsausbildungsabschluss Praktikanten im Anerkennungsjahr anderweitig noch in Berufsausbildung ohne abgeschlossene Berufsausbildung Lfd. gesamt Personen (38,5 und mehr Wochenstunden)

12 Lfd. Arbeitsbereich Noch: II. Kinder und tätige Personen in Noch: 4. Pädagogisches und Verwaltungspersonal nach Beschäftigungs- Dipl. Sozialpädagogen/-innen, Dipl. Sozialarbeiter/-innen 1) Dipl. Pädagogen/-innen, Dipl. Sozialpäd., Erziehungswissenschaftler/-innen 2) Darunter nach Dipl.-Heilpädagogen/ -innen 1) Hauptberuflich tätige Personen: teilzeittätige 1 Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft Förderung von Kindern nach SGB VIII/ SGB XII in der Tageseinrichtung Leitung Verwaltung Gruppenübergreifend tätig in den Gruppen mit Kindern im Alter von bis unter Jahren Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft (ohne Schulkinder) 9 Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft (nur Schulkinder) 11 Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft aller Altersjahre 13 Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft (ohne Schulkinder) 15 Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft Hauptberuflich tätige Personen: teilzeittätige 20 Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft Förderung von Kindern nach SGB VIII/ SGB XII in der Tageseinrichtung Leitung Verwaltung Gruppenübergreifend tätig in den Gruppen mit Kindern im Alter von bis unter Jahren Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft (ohne Schulkinder) 28 Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft (nur Schulkinder) 30 Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft aller Altersjahre 32 Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft (ohne Schulkinder) 34 Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft ) Fachhochschule oder vergleichbarer Abschluss 2) Universität oder vergleichbarer Abschluss 12

13 Tageseinrichtungen am umfang, Arbeitsbereich und Berufsausbildungsabschluss Berufsausbildungsabschluss Erzieher/ -innen Heilpädagogen/-innen (Fachschule) Kinderpfleger/ -innen sonstige Sozial- und Erziehungsberufe sonstiger Berufsausbildungsabschluss Praktikanten im Anerkennungsjahr anderweitig noch in Berufsausbildung ohne abgeschlossene Berufsausbildung Lfd. Personen (32 bis unter 38,5 Wochenstunden) Personen (21 bis unter 32 Wochenstunden)

14 Noch: II. Kinder und tätige Personen in 5. Pädagogisches und Verwaltungspersonal nach Geschlecht, Lfd. Arbeitsbereich Davon im Alter von bis unter Ins 1 Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft Förderung von Kindern nach SGB VIII/ SGB XII in der Tageseinrichtung Leitung Verwaltung Gruppenübergreifend tätig in den Gruppen mit Kindern im Alter von bis unter Jahren Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft (ohne Schulkinder) 9 Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft (nur Schulkinder) 11 Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft aller Altersjahre 13 Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft (ohne Schulkinder) 15 Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft Darunter: 20 Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft Förderung von Kindern nach SGB VIII/ SGB XII in der Tageseinrichtung Leitung Verwaltung Gruppenübergreifend tätig in den Gruppen mit Kindern im Alter von bis unter Jahren Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft (ohne Schulkinder) 28 Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft (nur Schulkinder) 30 Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft aller Altersjahre 32 Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft (ohne Schulkinder) 34 Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft Gruppenleitung Zweit- bzw. Ergänzungskraft

15 Tageseinrichtungen am Arbeitsbereich und Altersgruppen unter Jahren und älter Lfd. gesamt weiblich

16 Noch: II. Kinder und tätige Personen in 6. Kinder nach persönlichen Merkmalen und Betreuungszeiten Lfd. Geschlecht Schulbesuch Alter von bis unter Jahren Migrationshintergrund morgens/ vormittags Und durchschnittlich vereinbarte bis zu 5 Stunden mehr als 5 nachmittags/ abends sonstige zeitliche Belegung vor und nach dem Schulunterricht überwiegend morgens/vormittags Ins Im Alter von bis unter Jahren Nichtschulkinder Schulkinder (vom ) mit Migrationshintergrund ausländisches Herkunftsland mindestens eines Elternteils in der Familie wird vorrangig nicht deutsch gesprochen Männ Im Alter von bis unter Jahren Nichtschulkinder Schulkinder (vom ) mit Migrationshintergrund ausländisches Herkunftsland mindestens eines Elternteils in der Familie wird vorrangig nicht deutsch gesprochen Weib Im Alter von bis unter Jahren Nichtschulkinder Schulkinder (vom ) mit Migrationshintergrund ausländisches Herkunftsland mindestens eines Elternteils in der Familie wird vorrangig nicht deutsch gesprochen

17 Tageseinrichtungen am sowie erhöhtem Förderbedarf zwar Betreuungszeit (pro Tag) Kind erhält in der Tageseinrichtung bis zu 7 Stunden mehr als 7 Stunden Eingliederungshilfe wegen vor- und überwiegend sonstige mehr als 7 mehr als tagsver- Behindesche Hilfe mit Mit- vor und nachmittags ohne geistiger Behin- seelischer erzieheri- körperlicher/ nach dem nachmittags/ Belegung Stunden den zeitliche bis zu Stunpflegunrung (nach (nach 27 Schulunterrichbetreuung Mittagsderung (nach 35a SGB ff SGB VIII) dem SGB XII) abends VIII) Lfd. gesamt lich lich

18 Noch: II. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am Tageseinrichtungen nach Trägergruppen, Art der Tageseinrichtung und der Anzahl der verfügbaren Plätze Art der Tageseinrichtung Davon mit verfügbaren Plätzen und mehr Tageseinrichtungen mit Kindern im Alter von bis unter Jahren (ohne Schulkinder) (nur Schulkinder) mit Kindern aller Altersgruppen davon mit alterseinheitlichen Gruppen mit altersgemischten Gruppen mit alterseinheitlichen Gruppen und altersgemischten Gruppen und zwar Integrative Tageseinrichtungen Tageseinrichtungen für behinderte Kinder Tageseinrichtungen für Kinder von Betriebsangehörigen Kindergartenähnliche Tageseinrichtungen Tageseinrichtungen von Elterninitiativen Öffentliche Träger Tageseinrichtungen mit Kindern im Alter von bis unter Jahren (ohne Schulkinder) (nur Schulkinder) mit Kindern aller Altersgruppen davon mit alterseinheitlichen Gruppen mit altersgemischten Gruppen mit alterseinheitlichen Gruppen und altersgemischten Gruppen und zwar Integrative Tageseinrichtungen Tageseinrichtungen für behinderte Kinder Tageseinrichtungen für Kinder von Betriebsangehörigen Kindergartenähnliche Tageseinrichtungen Tageseinrichtungen von Elterninitiativen Freie Träger Tageseinrichtungen mit Kindern im Alter von bis unter Jahren (ohne Schulkinder) (nur Schulkinder) mit Kindern aller Altersgruppen davon mit alterseinheitlichen Gruppen mit altersgemischten Gruppen mit alterseinheitlichen Gruppen und altersgemischten Gruppen und zwar Integrative Tageseinrichtungen Tageseinrichtungen für behinderte Kinder Tageseinrichtungen für Kinder von Betriebsangehörigen Kindergartenähnliche Tageseinrichtungen Tageseinrichtungen von Elterninitiativen

19 Noch: II. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am Kinder nach Altersgruppen und Schulbesuch sowie Migrationshintergrund Geschlecht Schulbesuch Alter von bis unter Jahren In der Familie wird vorrangig deutsch gesprochen ja nein Ausländisches Herkunftsland mindestens eines Elternteils ja in der Familie wird vorrangig deutsch gesprochen ja nein nein in der Familie wird vorrangig deutsch gesprochen ja nein Im Alter von bis unter Jahren Nichtschulkinder Schulkinder Männlich Im Alter von bis unter Jahren Nichtschulkinder Schulkinder Weiblich Im Alter von bis unter Jahren Nichtschulkinder Schulkinder

20 III. Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege am Kinder nach persönlichen Merkmalen sowie Anzahl der Betreuungstage pro Woche und Wochenendbetreuung Geschlecht Alter von bis unter Jahren Verwandtschaftsverhältnis Migrationshintergrund Und zwar Betreuungstage pro Woche Betreuung findet (auch) am Wochenende statt Im Alter von bis unter Jahren Verwandtschaftsverhältnis zur Tagespflegeperson Großeltern andere Verwandte nicht verwandt (vom ) mit Migrationshintergrund ausländisches Herkunftsland mindestens eines Elternteils in der Familie wird vorrangig nicht deutsch gesprochen Männlich Im Alter von bis unter Jahren Verwandtschaftsverhältnis zur Tagespflegeperson Großeltern andere Verwandte nicht verwandt (vom ) mit Migrationshintergrund ausländisches Herkunftsland mindestens eines Elternteils in der Familie wird vorrangig nicht deutsch gesprochen Weiblich Im Alter von bis unter Jahren Verwandtschaftsverhältnis zur Tagespflegeperson Großeltern andere Verwandte nicht verwandt (vom ) mit Migrationshintergrund ausländisches Herkunftsland mindestens eines Elternteils in der Familie wird vorrangig nicht deutsch gesprochen

21 Noch: III. Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege am Kindertagespflegepersonen nach persönlichen Merkmalen und Berufsausbildungsabschluss Alter von bis unter Jahren Dipl.- Sozialpädagogen/ -innen, Dipl.- Sozialarbeiter/ -innen 1) Dipl.- Pädagogen/ -innen, Dipl.- Sozialpädagogen/ -innen, Dipl.-Erziehungswissenschaftler/ -innen 2) Dipl.- Heilpädagogen/ -innen 1) Davon nach Berufsausbildungsabschluss Erzieher/ -innen Heilpädagogen/ -innen (Fachschule) Kinderpfleger/ -innen Heilerzieher/ -innen, Heilerziehungspfleger/ -innen Familienpfleger/ -innen Assistenten/ -innen im Sozialwesen 3) soziale und medizinische Helferberufe 4) sonstige soziale/sozialpädagogische Kurzausbildung anderer, nicht fachpädagogischer Berufsausbildungsabschluss noch in Berufsausbildung ohne abgesch lossene Berufsausbildung Im Alter von bis unter Jahren unter und älter Darunter: weiblich Im Alter von bis unter Jahren unter und älter ) Fachhochschule oder vergleichbarer Abschluss 2) Universität oder vergleichbarer Abschluss 3) Sozialassistenten/-innen, Sozialbetreuer/-innen, Sozialpflegeassistenten/-innen, sozialpädagogische Assistenten/-innen 4) Erziehungshelfer/-innen, Heilerziehungshelfer/-innen, Heilerziehungspflegehelfer/-innen, Hauswirtschaftshelfer/-innen, Krankenpflegehelfer/-innen 21

22 Noch: III. Kinder und tätige Personen in öffentlich 11. Kinder nach persönlichen Merkmalen und Lfd. Geschlecht Schulbesuch Alter von bis unter Jahren Migrationshintergrund Und mit einer durchschnittlich bis zu 5 Stunden morgens/vormittags nachmittags/abends sonstige zeitliche Belegung Ins Im Alter von bis unter Jahren Nichtschulkinder Schulkinder (vom ) mit Migrationshintergrund ausländisches Herkunftsland mindestens eines Elternteils in der Familie wird vorrangig nicht deutsch gesprochen Männ Im Alter von bis unter Jahren Nichtschulkinder Schulkinder (vom ) mit Migrationshintergrund ausländisches Herkunftsland mindestens eines Elternteils in der Familie wird vorrangig nicht deutsch gesprochen Weib Im Alter von bis unter Jahren Nichtschulkinder Schulkinder (vom ) mit Migrationshintergrund ausländisches Herkunftsland mindestens eines Elternteils in der Familie wird vorrangig nicht deutsch gesprochen

23 geförderter Kindertagespflege am Betreuungszeiten sowie erhöhtem Förderbedarf zwar Kind erhält in der Tageseinrichtung Eingliederungshilfe vereinbarten Betreuungszeit (pro Tag) mehr als 5 bis zu 7 Stunden mehr als 7 Stunden davon wegen mit Mittagsverpflegung überwiegend nach- mehr als 10 geistiger Behin- überwiegend sonstige mehr als 7 körperlicher/ morgens/ zeitliche Belegung Stunden bis zu 10 mittags/ Stunden derung (nach vormittags abends dem SGB XII) seelischer Behinderung (nach 35a SGB VIII) Lfd. gesamt lich lich

24 IV. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich 12. Tätige Personen und Kinder Lfd. Kreisfreie Stadt Landkreis Land Tätige Personen mit fachpädagogischem Berufs- insgesamt ausbildungs- abschluss insgesamt erhöhtem Förderbedarf und zwar mit ausländischem Herkunftsland mindestens eines Elternteils Kinder in überwiegend gesprochener Sprache nichtdeutsch Kreisfreie Städte 1 Greifswald Neubrandenburg Rostock Schwerin Stralsund Wismar Landkreise 7 Bad Doberan Demmin Güstrow Ludwigslust Mecklenburg-Strelitz Müritz Nordvorpommern Nordwestmecklenburg Ostvorpommern Parchim Rügen Uecker-Randow Mecklenburg-Vorpommern ) Anzahl der betreuten Kinder je 100 Kinder der gleichen Altersgruppe 13. Tageseinrichtungen, Anzahl der Plätze und tätige Personen Kreisfreie Stadt Landkreis Land Darunter mit Kindern im Alter von bis unter Jahren 2-8 (ohne Schulbesuch) 5-14 (nur Schulkinder) Kinder aller Altersjahre Anzahl der Plätze insgesamt Tätige Personen und zwar mit fachpädagogischer Berufsausbildung Vollzeitkräfte Kreisfreie Städte Greifswald Neubrandenburg Rostock Schwerin Stralsund Wismar Landkreise Bad Doberan Demmin Güstrow Ludwigslust Mecklenburg-Strelitz Müritz Nordvorpommern Nordwestmecklenburg Ostvorpommern Parchim Rügen Uecker-Randow Mecklenburg-Vorpommern

25 geförderter Kindertagespflege am nach Kreisen in Kindertagesbetreuung insgesamt Kindertagesbetreuung davon (Spalte 3) im Alter von bis unter Jahren und zwar und zwar Besuchsquote 1) Besuchs- mehr als 7 Besuchsquote 1) Stunden quote 1) mehr als 7 Besuchs- Stunden quote 1) Lfd , , ,5 11 1, , , ,2 33 3, , , ,4 33 1, , , ,6 23 1, , , ,5 10 1, , , ,3 9 1, , , ,2 25 0, , , ,1 8 0, , , ,8 24 1, , , ,1 48 1, , , ,5 14 0, , , ,3 13 1, , , ,6 22 1, , , ,4 21 0, , , ,5 17 0, , , ,4 24 1, , , ,6 4 0, , , ,4 21 1, , , , , Kinder in Tageseinrichtungen nach persönlichen Merkmalen Kreisfreie Stadt Landkreis Land insgesamt erhöhtem Förderbedarf und zwar mit ausländischem Herkunftsland mindestens eines Elternteils überwiegend gesprochener Sprache nicht deutsch Kinder (Spalte 1) im Alter von bis unter Jahren Besuchsquote 1) Besuchsquote 1) Besuchsquote 1) Kreisfreie Städte Greifswald ,9.... Neubrandenburg , , ,0 Rostock , , ,4 Schwerin , , ,3 Stralsund , , ,8 Wismar , , ,3 Landkreise Bad Doberan , , ,1 Demmin , , ,8 Güstrow ,9.... Ludwigslust , , ,9 Mecklenburg-Strelitz , , ,0 Müritz , , ,1 Nordvorpommern , , ,6 Nordwestmecklenburg , , ,3 Ostvorpommern , , ,0 Parchim , , ,1 Rügen ,7.... Uecker-Randow , , ,0 Mecklenburg- Vorpommern , , ,3 1) Anzahl der betreuten Kinder je 100 Kinder der gleichen Altersgruppe 25

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Öffentliche Sozialleistungen Statistisches Bundesamt Öffentliche Sozialleistungen Statistik zum Betreuungsgeld 1. August bis 31. Dezember 2013 Erscheinungsfolge: vierteljährlich Stand: März 2014 Erschienen am 13. März 2014 Artikelnummer:

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