Information für die Immatrikulation in das 1. Fachsemester eines zulassungsfreien Studienganges an der Hochschule RheinMain im Sommersemester 2018

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1 Information für die Immatrikulation in das 1. Fachsemester eines zulassungsfreien Studienganges an der Hochschule RheinMain im Sommersemester 2018 Am Studienort Wiesbaden Bauingenieurwesen (Bachelor of Engineering) Baukulturerbe (Bachelor of Science) Kommunikationsdesign (Bachelor of Arts) Am Studienort Rüsselsheim Elektrotechnik (Bachelor of Engineering) Maschinenbau (Bachelor of Engineering) Interdisziplinäre Ingenieurwissenschaften (Bachelor of Engineering) Medientechnik (Bachelor of Engineering) Angewandte Physik (Bachelor of Science) Umwelttechnik (Bachelor of Engineering)

2 Impressum Herausgeber Redaktion Druck Der Präsident der Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring Wiesbaden Studentische und Internationale Angelegenheiten Abteilung I - Studienbüro Hochschule RheinMain Stand: November 2017

3 Inhaltsverzeichnis Übersicht Grundständige Studiengänge Voraussetzungen für die Einschreibung in einen zulassungs-freien Studiengang Hochschulzugangsberechtigung und Beglaubigung Schulische Voraussetzungen Berufliche Qualifikation Studienbewerberinnen und -bewerber, die eine Hochschulreife im Ausland erworben haben Sonstige Voraussetzungen Nachweis der Krankenversicherung Nachweis der künstlerischen Begabung für den Studiengang Kommunikationsdesign Praxisvoraussetzungen (Vorpraktikum) Sprachvoraussetzungen Berufliche Voraussetzungen Prüfungsanspruch Immatrikulationsantrag Ablauf des Immatrikulationsverfahrens Stellung des Immatrikulationsantrages, wenn Sie noch nicht an der HSRM studiert haben Stellung des Immatrikulationsantrags als Studierende/Studierender der HSRM Stellung des Immatrikulationsantrags als ehemalige Studierende / ehemaliger Studierender der HSRM Immatrikulationsfrist Einverständniserklärung zur Immatrikulation von Minderjährigen Vorkurse und Einführungsveranstaltungen Studierendenaccount StudentCard Semesterbeitrag Studien-Informations-Centrum i-punkt Studienbüro Zentrale Studienberatung Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten Anlage 1: Merkblatt über die Krankenversicherung der Studierenden Anlage 2: Anlagen zum Immatrikulationsantrag... 22

4 ÜBERSICHT GRUNDSTÄNDIGE STUDIENGÄNGE Die nachstehenden Studiengänge, die zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führen (grundständige Studiengänge) werden an der Hochschule RheinMain angeboten. Studiengänge in Fettdruck sind zulassungsfrei. Informationen zum Zulassungsverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge finden Sie in dem Dokument Informationen zum Zulassungsantrag und zum Zulassungsverfahren für das 1. Fachsemester der zulassungsbeschränkten Studiengänge der Hochschule RheinMain. Studienort Rüsselsheim Studienort Wiesbaden Angewandte Mathematik (B. Sc.) 1 Berufsintegrierter Studiengang Elektrotechnik (Diplom) 1 9 Berufsintegrierter Studiengang Maschinenbau (B.Eng.) 1 9 Elektro- und Luftfahrttechnik (B. Eng.) Elektrotechnik (B. Eng) Interdisziplinäre Ingenieurwissenschaften (B. Eng.) Intern. Wirtschaftsingenieurwesen (B. Eng) Koop. Ingenieurstudium Systems Eng. (B. Sc.) 1 2 Koop. Ingenieurstudium Elektrotechnik (B. Eng.) 1 2 Maschinenbau (B. Eng.) 4 Medientechnik (B. Eng.) Angewandte Physik (B. Sc.) Umwelttechnik (B. Eng.) Angewandte Informatik (B. Sc. ) 1 Angewandte Informatik (dual) (B. Sc.) 1 10 Architektur (B. Sc.) Bauingenieurwesen (B. Eng.) 4 Baukulturerbe (B. Sc.) Bildung in Kindheit und Jugend (B. A.) 1 Business Administration (B. A.) Business and Law in Accounting and Taxation (B. LL) Digital Business Management (B. Sc.) Gesundheitsbezogene Soziale Arbeit (B. A.) 1 Gesundheitsökonomie (B. Sc.) Immobilienmanagement (B. Eng.) 1 Informatik Technische Systeme (B. Sc.) 1 Informatik Technische Systeme (dual) (B. Sc.) 1 10 Innenarchitektur (B. A.) 4 International Management (B. A.) Kommunikationsdesign (B. A.) 3 Media Management (B. Sc.) Media: Conception & Production (B. A.) 7 Medieninformatik (B. Sc.) 1 Medieninformatik (dual) (B. Sc.) 1 11 Mobilitätsmanagement (B. Eng.) 1 Recht und Management in der Sozialen Arbeit (B. LL.) 1 Soziale Arbeit BASA-Online (B. A.) 8 Soziale Arbeit (B. A.) Soziale Arbeit Teilzeit (B. A.) 6 Versicherungs- und Finanzwirtschaft (B. Sc.) Versicherungs- und Finanzwirtschaft (AIS) (B. Sc.) 1 2 Wirtschaftsinformatik (B. Sc.) 1 Wirtschaftsinformatik (dual) (B. Sc.) Studienbeginn nur zu einem Wintersemester möglich 2 Voraussetzung: Ausbildungsvertrag mit einem kooperierenden Partnerunternehmen der Hochschule 3 Voraussetzung: erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zur Feststellung der künstlerischen Begabung bzw. Eignungsprüfung 4 zusätzliche Praxisvoraussetzungen (Vorpraktikum) 5 Sprachvoraussetzungen 6 Voraussetzung: Begründung und Nachweis für ein Teilzeitstudium 7 Sofern eine einschlägige Ausbildung absolviert wurde, ist auch ein Einstieg im 3. Fachsemester möglich. Bitte beachten Sie hierzu das Dokument Informationen zum Zulassungsantrag und zum Zulassungsverfahren in die höheren Fachsemester der Bachelor- und Masterstudiengänge. 8 zusätzliche Voraussetzungen: siehe Informationsdokument zur Bewerbung BASA-Online 9 berufliche Voraussetzungen 10 Voraussetzung: Ausbildungsvertrag oder Studienvertrag über praxisintegriertes Studium mit einem kooperierenden Partnerunternehmen der Hochschule 11 Voraussetzung: Studienvertrag über praxisintegriertes Studium mit einem kooperierenden Partnerunternehmen der Hochschule 4

5 1 VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE EINSCHREIBUNG IN EINEN ZULASSUNGS- FREIEN STUDIENGANG Für die Immatrikulation in ein erstes Fachsemester in Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung ist an der Hochschule RheinMain eine zusätzliche Bewerbung oder persönliche Immatrikulation im örtlichen Studienbüro nicht erforderlich, wenn die Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben wurde. 1.1 Hochschulzugangsberechtigung und Beglaubigung Schulische Voraussetzungen Die Onlineimmatrikulation ist möglich für Bewerberinnen und Bewerber mit einem in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworbenem Vorbildungsnachweis. Zum Studium berechtigen folgende Vorbildungsnachweise (gemäß 54 Hessisches Hochschulgesetz): 1. Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder 2. Zeugnis der Fachhochschulreife oder 3. Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife oder 4. Zeugnis der Meisterprüfung oder vergleichbare Abschlüsse nach der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen Ein Zeugnis der Fachoberschule ist in jedem Fall anerkannt. Wenn Unsicherheit darüber besteht, ob das von Ihnen erworbene Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife zum Studium an einer Fachhochschule in Hessen berechtigt, reichen Sie vorab eine Kopie des Zeugnisses zur Prüfung bei der Hochschule ein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass telefonische Anfragen zur Zeugnisanerkennung nicht beantwortet werden können. Das Zeugnis der Fachhochschulreife besteht in der Regel aus dem schulischen Teil (Schulabgangszeugnis) und dem beruflichen Teil (Praktikum und/oder Berufsausbildung). Erst wenn beide Zeugnisbestandteile erworben und nachgewiesen sind, wird das Zeugnis der Fachhochschulreife erteilt. Daher sind alle Zeugnisbestandteile mit dem Antrag einzureichen. Ob das von Ihnen in einem anderen Bundesland erworbene Zeugnis durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz in Hessen anerkannt ist, geht in der Regel aus einem entsprechenden Vermerk im Zeugnis hervor. Enthält das Zeugnis lediglich einen Vermerk, wie z.b....dieses Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule in Baden- Württemberg..., so reichen Sie Ihr Zeugnis bitte frühzeitig vor der Bewerbung beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und für die Stadt Darmstadt Rheinstraße 95; Darmstadt Tel / ein und beantragen Sie eine Bescheinigung der Gleichstellung mit der hessischen Fachhochschulreife. Nähere Informationen zu dem Antrag auf Gleichstellung finden Sie unter In diesem Fall ist die Anerkennung mit den in dem Gleichstellungsbescheid genannten Unterlagen dem Zulassungsantrag beizufügen. 5

6 Die Hochschulzugangsberechtigung muss amtlich beglaubigt sein und einen originalen Beglaubigungsvermerk tragen. Zur Beglaubigung befugt sind z.b.: die Schule, die das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung ausgestellt hat, Ortsgerichte, Stadt- oder Gemeindeverwaltungen, Notariate. Nicht befugt Beglaubigungen auszufertigen sind z.b.: Pfarrbüros, Rechtsanwälte (ohne Notariat), ausländische Botschaften, Geldinstitute, Vereine, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Krankenkassen, Polizeibehörden und Krankenhäuser Berufliche Qualifikation Die Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen vom (GVBl. S. 655 ff.) regelt den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter, die ohne Abitur oder Fachhochschulreife in Hessen studieren möchten. Nähere Informationen sowie den Verordnungstext finden Sie auf der Internetseite der Hochschule RheinMain unter dem Link Bewerberinnen und Bewerber mit einer erfolgreich abgelegten Hochschulzugangsprüfung für besonders befähigte Berufstätige im Land Hessen können sich nur für die benannte Fachrichtung bewerben Studienbewerberinnen und -bewerber, die eine Hochschulreife im Ausland erworben haben Die Hochschule RheinMain ist Mitglied des Bewerbungsverbunds uni-assist (Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbung). Alle Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, müssen sich daher, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, grundsätzlich im uni-assist-verfahren bewerben, also nicht über das Bewerbungsportal der Hochschule RheinMain. Ausführliche Informationen zu dem Bewerbungsverfahren mit ausländischen Zeugnissen finden Sie unter Incoming. 1.2 Sonstige Voraussetzungen Nachweis der Krankenversicherung Nach dem Sozialgesetzbuch 5 (SGB V) sind Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen krankenversicherungspflichtig. Daher hat jede/jeder Studieninteressierte der Hochschule zur Einschreibung eine Krankenversicherungsbescheinigung einzureichen. Studieninteressierte, die gesetzlich versichert sind, müssen eine sogenannte Versicherungsbescheinigung zur Vorlage bei der Hochschule einreichen, aus der auch ihre Krankenversicherungsnummer und die Betriebsnummer der Krankenkasse hervorgehen. Studieninteressierte, die während des Studiums privat versichert sind/sein wollen, müssen sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, indem sie sich eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht ausstellen lassen. Diese Bescheinigung wird von der letzten gesetzlichen Krankenkasse, bei der sie versichert waren ausgestellt. Falls eine gesetzliche Versicherung bisher noch nie bestand, stellt diese Bescheinigung jede gesetzliche Krankenkasse aus. 6

7 Grundsätzlich gilt: Keine Einschreibung ohne Vorlage der richtigen Versicherungsbescheinigung! Ausführliche Informationen zum Thema Krankenversicherung finden Sie in der Anlage 1 dieser Broschüre. Die Hochschule teilt sowohl Ihre Einschreibung als auch Ihre Exmatrikulation der Krankenkasse automatisch mit. Falls Sie ihre Beiträge nicht ordnungsgemäß an die Krankenversicherung entrichten, wird die Hochschule darüber informiert und Sie werden aufgefordert, Ihren Verpflichtungen innerhalb einer Frist nachzukommen. Wird dieser Aufforderung nicht Folge geleistet, ist die Hochschule gesetzlich verpflichtet, Sie zwangsweise zu exmatrikulieren. Sollten Sie während des Studiums Ihre Krankenversicherung wechseln, denken Sie bitte daran, dass Sie der Hochschule eine neue Krankenversicherungsbescheinigung vorlegen müssen Nachweis der künstlerischen Begabung für den Studiengang Kommunikationsdesign Für die Immatrikulation in den Studiengang Kommunikationsdesign ist der Nachweis der künstlerischen Begabung zu erbringen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der Studieninformation des Studienganges. Anmeldefrist zum Eignungstest: für ein Wintersemester bis 01. Juni des Jahres für ein Sommersemester bis 01. Dezember des Vorjahres. Die erfolgreiche Teilnahme an der künstlerischen Begabtenprüfung ist neben der Hochschulzugangsberechtigung zusätzliche Voraussetzung für die Immatrikulation in den Studiengang. Für Bewerberinnen/Bewerber, die im Eignungstest ihre überragende künstlerische Begabung unter Beweis stellen, ist eine Immatrikulation auch ohne Hochschulzugangsberechtigung möglich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Begabtenprüfung erhalten vom Prüfungsamt der Hochschule RheinMain einen Bescheid über Ihr Prüfungsergebnis. Nach Erhalt des Bescheides über die erfolgreiche Teilnahme kann der Antrag auf Immatrikulation gestellt werden. Eine Kopie des Bescheides ist dem Antrag auf Immatrikulation beizufügen Praxisvoraussetzungen (Vorpraktikum) Für den Studiengang Bauingenieurwesen ist vor Studienbeginn der Nachweis eines fachbezogenen Praktikums im Bauhauptgewerbe von 8 Wochen erforderlich. Die Praktikumsbestätigung mit Angaben zu den auszuführenden Tätigkeiten ist mit dem Immatrikulationsantrag einzureichen. Das Vorpraktikum muss mindestens vier Wochen im Bauhauptgewerbe und kann vier Wochen in einem Ingenieurbüro abgeleistet werden. Bei einer abgeschlossenen Ausbildung in den Ausbildungsberufen des Bauhauptgewerbes oder zum Bauzeichner ist ein Praktikum vor Studienbeginn nicht erforderlich. Wenn das Praktikum bei Stellung des Immatrikulationsantrages noch nicht abgeschlossen ist, müssen Sie mit dem Antrag eine Vorabbestätigung des Praktikumsbetriebes (Bestätigung des Betriebes, dass das Praktikum spätestens bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen des Studienganges - siehe für den 7

8 Vorlesungsbeginn - abgeschlossen sein wird) einreichen. Bitte beachten Sie, Sie werden in diesem Fall nicht endgültig eingeschrieben so lange Sie das Praktikum nicht abschließend nachgewiesen haben, d.h. Sie erhalten nur eine vorläufige Bescheinigung über die Einschreibung und z.b. noch kein Semesterticket. Sie sollten also nach Möglichkeit das Praktikum vor Semesterbeginn beenden um Nachteile zu vermeiden. Ausführliche Informationen zu den Anforderungen des Vorpraktikums finden Sie als Download unter => Bachelor Bauingenieurwesen => Infos für Studieninteressierte. Für den Studiengang Internationales Wirtschaftsingenieurwesen ist ein Vorpraktikum in einem Handwerks- oder Industriebetrieb oder einem Ingenieurdienstleister von mindestens 8 Wochen zu absolvieren. Das Vorpraktikum ist in der Regel vor Beginn des Studiums, spätestens aber bis zum Ende des zweiten Fachsemesters zu absolvieren. Eine Berufsausbildung in einem Handwerks- oder Industrieberuf kann anerkannt werden. Sofern das Vorpraktikum bei der Einschreibung nicht nachgewiesen wird, erfolgt die Einschreibung unter dem Vorbehalt, dass das Vorpraktikum bis zum Ende des zweiten Semesters beim Praktikumsbeauftragten des Studienganges nachgewiesen und dort anerkannt wird. Achtung! Sollten Sie unter Vorbehalt immatrikuliert werden, so bedeutet dies, dass Sie den Vorbehalt erfüllen müssen, sonst gilt die Immatrikulation als nie stattgefunden. Eventuell erbrachte Leistungen werden Ihnen nicht anerkannt Darüber hinaus kann der Anspruch auf Sozialleistungen wie z.b. BaföG oder Kindergeld rückwirkend entfallen und somit Rückerstattungen zu leisten sein. Sie können sich dem Vorbehalt nicht dadurch entziehen, dass Sie sich vor Ende des Zeitraums zur Erfüllung des Vorbehaltes exmatrikulieren. In anderen Worten, solange Sie den Vorbehalt nicht erfüllt haben, ist eine Exmatrikulation auf eigenen Antrag nicht möglich. Sie können selbstverständlich die Hochschule verlassen bzw. den Studiengang wechseln, dies hat jedoch zur Folge, dass Ihre Einschreibung als nie erfolgt anzusehen ist, was die oben beschriebenen Konsequenzen nach sich zieht. Ausführliche Informationen zu den Anforderungen des Vorpraktikums finden Sie als Download unter => Bachelor Internationales Wirtschaftsingenieurwesen => Infos für Studieninteressierte. Für den Studiengang Maschinenbau ist ein Vorpraktikum von insgesamt 8 Wochen vorgesehen. Die Vorpraxis sollte vor der Aufnahme des Studiums absolviert werden, muss aber mindestens bis zum Ende des 2. Fachsemesters absolviert sein. Es wird jedoch dringend empfohlen, mindestens 4 Wochen des Vorpraktikums vor Aufnahme des Studiums absolviert zu haben. Fehlende Praktikumswochen können studienbegleitend nachgeholt werden. In diesem Fall erfolgt jedoch die Immatrikulation in den Studiengang unter dem Vorbehalt, dass das vollständige Praktikum bis zum Ende des 2. Fachsemesters nachgewiesen wird. Geschieht dies nicht, ist ein Weiterstudium im 3. Fachsemester nicht möglich, d.h. Sie werden mit Wirkung zum Ende des 2. Fachsemesters exmatrikuliert. Eine Berufsausbildung in einschlägigen Ausbildungsberufen (Metallberufen) kann anerkannt werden. Ausführliche Informationen zu den Anforderungen an das Vorpraktikum sowie die für den Nachweis des Vorpraktikums erforderlichen Formulare finden Sie unter Bachelor Maschinenbau Infos für Studieninteressierte Sprachvoraussetzungen Für den Studiengang Internationales Wirtschaftsingenieurwesen sind sehr gute englische Sprachkenntnisse - Niveau B1 entsprechend dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen erforderlich. Nachzuweisen sind diese über mind. 6 Jahre Schulenglisch (mindestens Note 4,0 auf dem letzten Schulzeugnis, nachzuweisen 8

9 durch Bescheinigung der Schule oder Kopie der entsprechenden Zeugnisse) oder durch entsprechende Sprachprüfung (z.b. TOEFL). Für die zweite Fremdsprache Französisch, Russisch oder Spanisch ist Niveau GER A2 Voraussetzung. Ein A2 Niveau entspricht etwa drei Jahren Schulunterricht (es wird mindestens eine 4,0 im letzten Schulzeugnis oder eine Schulbescheinigung gefordert). Der Nachweis kann auch durch einen äquivalenten Sprachtest erfolgen. Sollten Sie mehr als eine der genannten Fremdsprachen auf A2-Niveau beherrschen, müssen Sie sich spätestens bei der Immatrikulation festlegen, welche dieser Sprachen als zweite Wahlpflichtsprache belegt werden soll Berufliche Voraussetzungen Bitte beachten Sie: Bei allen dualen Studiengängen muss zusätzlich zum Abschluss des Ausbildungs- bzw. Studienvertrages unbedingt die Einschreibung in den gewählten Studiengang an der Hochschule RheinMain erfolgen! Die Immatrikulation in das ausbildungsintegrierte Angebot der Informatikstudiengänge (nur WS) Angewandte Informatik (dual), Informatik - Technische Systeme (dual) setzt einen abgeschlossenen Ausbildungsvertrag mit einem Kooperationsunternehmen der Hochschule RheinMain voraus. Im Ausbildungsvertrag muss eine Regelung enthalten sein, die die Weiterführung der praktischen Tätigkeit bis zum Abschluss des Studiums, nach Abschluss der Ausbildungsprüfung bei der Industrie und Handelskammer, im kooperierenden Unternehmen sichert. Sieht der Ausbildungsvertrag eine solche Regelung nicht vor, ist eine dementsprechend gesonderte Vereinbarung mit dem kooperierenden Unternehmen vorzulegen. Kooperierende Unternehmen sind Unternehmen, die mit der HSRM und der zuständigen Industrie- und Handelskammer Kooperationsvereinbarungen geschlossen haben, die die Zusammenarbeit im Sinne eines ausbildungsintegrierten Studiums regeln. Eine Liste der kooperierenden Unternehmen finden Sie unter beim jeweiligen Studiengang unter Infos für Studieninteressierte. Die Immatrikulation in das praxisintegrierte Angebot der Informatikstudiengänge (nur WS) Angewandte Informatik (dual), Informatik - Technische Systeme (dual), Medieninformatik (dual), Wirtschaftsinformatik (dual) setzt einen Studienvertrag über das praxisintegrierte Studium Fachrichtung Informatik mit einem Unternehmen, das einen Kooperationsvertrag mit der HSRM geschlossen hat, voraus. Kooperierende Unternehmen sind Unternehmen, die mit der Hochschule RheinMain Kooperationsvereinbarungen geschlossen haben, die die Zusammenarbeit im Sinne eines praxisintegrierten Studiums regeln. Details über die Praxisphasen werden im Kooperationsvertrag geregelt. Eine Liste der kooperierenden Unternehmen finden Sie unter beim jeweiligen Studiengang unter Infos für Studieninteressierte. Die Immatrikulation in die Studiengänge Kooperatives Studium Elektrotechnik oder Systems Engineering (nur WS) setzen einen Ausbildungsvertrag über ein duales Studium in der entsprechenden Fachrichtung mit einem Unternehmen, das einen Kooperationsvertrag mit der HSRM geschlossen hat, voraus. Kooperierende Unternehmen sind Unternehmen, die mit der Hochschule RheinMain Kooperationsvereinbarungen geschlossen haben, die die Zusammenarbeit im Sinne eines praxisintegrierten Studiums regeln. Details über die Praxisphasen werden im Kooperationsvertrag geregelt. Eine Liste der kooperierenden Unternehmen finden Sie unter beim jeweiligen Studiengang unter Infos für Studieninteressierte. 9

10 1.2.6 Prüfungsanspruch Sofern Sie Vorstudienzeiten haben und den Prüfungsanspruch in gleichen / gleichnamigen Studiengängen endgültig verloren haben (endgültig nicht bestanden) werden Sie von der Immatrikulation für diesen Studiengang ausgeschlossen. Gemeint ist hiermit z.b.: Sie haben an einer anderen Hochschule einen Studiengang mit dem Namen Maschinenbau studiert und wollen sich bei uns in Maschinenbau immatrikulieren. Eine Immatrikulation ist in diesem Fall nicht möglich. Gleichnamig bezieht sich hierbei auch auf die entsprechende englische Übersetzung, z.b. Bauingenieurwesen und Civil Engineering. Sofern Sie in einem Studiengang den Prüfungsanspruch verloren haben (endgültig nicht bestanden), aber sich in einen andersnamigen Studiengang immatrikulieren wollen, so ist dies möglich. Mit dem Immatrikulationsantrag muss nicht nur bei gleichen / gleichnamigen Studiengängen, sondern auch bei vergleichbaren Studiengängen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Bescheinigung über vorhandenen Prüfungsanspruch) eingereicht werden. Während bei gleichen / gleichnamigen Studiengängen eine negative Unbedenklichkeitsbescheinigung wie beschrieben zu einer Versagung der Immatrikulation führt, so steht bei vergleichbaren Studiengängen (= inhaltlich ähnliche, aber andersnamige Studiengänge) eine negative Unbedenklichkeitsbescheinigung der Immatrikulation nicht im Wege. Sie wird nur für statistische Zwecke benötigt. Geht z.b. aus der Exmatrikulationsbescheinigung der Exmatrikulationsgrund endgültig nicht bestanden hervor, dann muss nicht zusätzlich noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eingereicht werden. 1.3 Immatrikulationsantrag Die Immatrikulation kann nach 57 Abs. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes i. V. mit 1-4 der Hess. Immatrikulationsverordnung in der jeweils gültigen Fassung versagt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber die Form und Frist des Immatrikulationsantrages nicht beachtet, d.h. der Antrag verspätet bzw. nur unvollständig oder ohne Nachweise eingereicht wird. Der Immatrikulationsantrag ist für eine Immatrikulation im 1. Fachsemester. Sollten Sie bereits in demselben oder einem ähnlichen Studiengang Leistungen erbracht haben, und die Anerkennung beantragen wollen, so ist dies grundsätzlich nach Einschreibung beim Prüfungsausschuss des Studienganges möglich. Da Sie jedoch im 1. Fachsemester eingeschrieben sind, haben Sie keinen Anspruch darauf, dass Sie in einem höheren Semester studieren dürfen, auch wenn Ihnen die Leistungen inhaltlich anerkannt werden können. Wenn eine Leistung z.b. dem 4. Semester zugeordnet ist, kann es sein, dass ein Antrag auf Anerkennung auch erst in diesem Fachsemester genehmigt wird. Wenn Sie sich also Leistungen anerkennen lassen wollen und mit dem Studium in einem höheren Fachsemester einsteigen wollen, sollten Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben (siehe gesondertes Informationsdokument zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester). Ergänzend bzw. falls Ihre Bewerbung für ein höheres Fachsemester abgelehnt wurde, können Sie einen Immatrikulationsantrag für ein erstes Fachsemester stellen, sofern Sie gewillt sind, das Studium im 1. Fachsemester aufzunehmen Ablauf des Immatrikulationsverfahrens Die Hochschule RheinMain nutzt ein kombiniertes Online- und Papierbewerbungsverfahren. Den Zugang zur Onlinebewerbung auf HSRM COMPASS als erstem Schritt des Bewerbungsverfahrens finden Sie unter 10

11 Studienbewerber, die ihren ersten Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, bewerben sich für das 1. Fachsemester an der Hochschule RheinMain unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit im uni-assist-verfahren, also nicht über das Bewerbungsportal der Hochschule. Informationen hierzu finden Sie unter Incoming. Das Bewerbungsportal wird für das Bewerbungsverfahren für ein Wintersemester ab Ende Mai / Anfang Juni und für das Bewerbungsverfahren für ein Sommersemester ab Anfang Dezember freigegeben. Es kann jederzeit und von jedem PC mit Internetzugang aufgerufen werden. Auf der Startseite von COMPASS finden Sie Informationen dazu, welche Browser zur Nutzung empfohlen sind. Der Ablauf der Stellung des Immatrikulationsantrages unterscheidet sich, je nachdem ob Sie sich erstmals bei uns immatrikulieren wollen, also noch nie bei uns studiert haben aktuell Studierende / Studierender bei uns sind bereits bei uns an der HSRM studiert haben, aber aktuell keinen gültigen Studierendenzugang (HDS-Zugang) zu den Hochschulsystemen mehr besitzen Stellung des Immatrikulationsantrages, wenn Sie noch nicht an der HSRM studiert haben Wählen Sie auf der Startseite den Button. Auf der sich öffnenden Seite finden Sie links Informationen zum Bewerbungsverfahren, u.a. einen Link zu dieser Informationsbroschüre. Auf der rechten Seite finden Sie den nebenan dargestellten Button. Die Selbstregistrierung ist der erste Schritt der Onlinebewerbung. Nach Klick auf den Button Jetzt Registrieren! werden Sie aufgefordert persönliche Daten wie Name, Adresse etc. einzugeben und Ihr persönliches Zugangspasswort für Ihren Bewerbungsaccount zu wählen. Es wird Ihnen dann eine automatisch generierte Verifikationsmail mit Ihrer Benutzerkennung an die von Ihnen angegebene Adresse geschickt. Folgen Sie den Anweisungen in der um Ihren Bewerbungsaccount freizuschalten. Nach erfolgreicher Freischaltung können Sie sich mit der in der Verifikationsmail genannten Benutzerkennung sowie Ihrem selbstgewählten Passwort anmelden und sich für einen oder mehrere Studiengänge bewerben. Nach abgeschlossener Online-Immatrikulation erhalten Sie eine automatisch generierte Bestätigung über den Online-Eingang des Immatrikulationsantrages. Die Hochschule bestätigt hiermit jedoch nicht den Eingang und die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen! Der Immatrikulationsantrag ist nun für Sie als PDF-Dokument unter dem gewählten Studiengang abrufbar und muss ausgedruckt werden. Für Ihre persönlichen Unterlagen ist es sinnvoll, einen zusätzlichen Ausdruck des Antrages zu erzeugen und/oder das PDF- Dokument abzuspeichern. Der Antrag gilt nur dann als gestellt bzw. fristgerecht eingegangen, wenn er in Papierform zusammen mit sämtlichen geforderten Unterlagen innerhalb der Immatrikulationsfrist im Studienbüro eingegangen ist. Neben der fristgerechten Einreichung des Immatrikulationsantrages in Papierform mit allen antragsergänzenden Unterlagen ist auch die Zahlung des Semesterbeitrages Voraussetzung für die Immatrikulation. Die Zahlung muss bis zum Ende der 11

12 Nachreichungsfrist auf dem Konto der Hochschule RheinMain eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass die Überweisung je nach Kreditinstitut einige Werktage in Anspruch nehmen kann. Nur wenn die Unterlagen vollständig sind (inkl. Zahlungseingang des Semesterbeitrages auf dem Konto der Hochschule RheinMain), alle Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllt sind und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse vorliegen, werden Sie immatrikuliert. Sie erhalten dann Ihr Stammdatenblatt mit Immatrikulationsbescheinigungen, einem vorläufigen Studierendenausweis mit vorläufigem Semesterticket für Fahrten im ÖPNV, sowie allgemeine Hinweise. Den jeweiligen Bearbeitungsstand Ihres Immatrikulationsantrages finden Sie ausschließlich auf Ihrem Bewerbungsaccount. Nur dort werden Angaben zu fehlerhaften und / oder unvollständigen Antragsunterlagen eingestellt und angezeigt. Außerdem können Ihnen die Mitarbeiterinnen des Studienbüros dort eine ergänzende Nachricht zu Ihrem Antrag hinterlassen. Eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung erfolgt nicht. Wenn Sie sich nach der letzten Statusänderung mindestens einmal im Bewerbungsportal eingeloggt haben, erhalten Sie bei einer erneuten Statusänderung Ihrer Bewerbung eine automatisch generierte . Es wird jedoch empfohlen, unabhängig hiervon, regelmäßig den Stand Ihrer Bewerbung zu kontrollieren. Sie können dem Bewerbungsportal auch entnehmen, ob Ihr Semesterbeitrag eingegangen ist. Dazu müssen Sie auf den Reiter Mein Studium => Studienservice => Zahlungen klicken. Wenn Sie Unterlagen nachreichen müssen, fügen Sie Ihrer Nachreichung bitte unbedingt das Schreiben Nachzureichende Unterlagen bei, das Ihnen als PDF- Dokument auf Ihrem Bewerbungsaccount zum Ausdrucken und Ausfüllen zur Verfügung steht, damit wir Ihre Nachreichung zuordnen können. Bitte beachten Sie, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, dass Ihr Immatrikulationsantrag mit allen geforderten Unterlagen bei der Hochschule eingeht. Die Anzeige von fehlenden Unterlagen im Bewerbungsportal stellt ein Serviceangebot der Hochschule dar. Die Hochschule übernimmt keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Bei Stellung des Immatrikulationsantrages zum Ende der Frist kann nicht sichergestellt werden, dass Ihre Bewerbung vor Ende der Nachreichungsfrist bearbeitet wird. Sollten Sie sich bereits letztes Semester oder zuvor an unserer Hochschule beworben oder registriert haben und versuchen sich mit diesem Account auch dieses Semester einzuloggen: Wir sind datenschutzrechtlich verpflichtet nach Ablauf einer Bewerbungsphase alle Bewerberdaten aus dem Bewerbungsportal zu löschen. Von daher sind Ihr Account und Ihre Daten nicht mehr vorhanden und Sie müssen sich neu registrieren. Bei technischen Problemen mit der Onlinebewerbung wenden Sie sich bitte per an service-itmz[at]hs-rm.de. Bei inhaltlichen Fragen zur Bewerbung, Zulassung oder Immatrikulation helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Studienbüros gerne weiter. Die Kontaktdaten finden Sie unter der Überschrift Studienbüro dieser Informationsbroschüre Stellung des Immatrikulationsantrags als Studierende/Studierender der HSRM Eine Registrierung als Bewerberin / Bewerber ist nicht möglich. Sie müssen sich wie gewohnt als Studierende / Studierender oben rechts auf HSRM COMPASS ( einloggen. Wechseln Sie dann auf der linken Seite auf den Reiter Bewerben. 12

13 Auf der sich öffnenden Seite finden Sie linker Hand Informationen zum Bewerbungsverfahren, u.a. einen Link zu dieser Informationsbroschüre. Auf der rechten Seite können Sie den Button auswählen, um mit der Stellung des Immatrikulationsantrages zu beginnen. Bevor Sie jedoch mit dem Antrag starten, müssen Sie auf der rechten Seite Ihre aktuelle Adresse und adresse erfassen. Nach abgeschlossenem Immatrikulationsantrag erhalten Sie eine automatisch generierte Bestätigung über den Online-Eingang des Antrages. Die Hochschule bestätigt hiermit jedoch nicht den Eingang und die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen! Der Immatrikulationsantrag ist nun für Sie als PDF-Dokument unter dem gewählten Studiengang abrufbar und muss ausgedruckt werden. Achtung: Der Antrag gibt nur die uns bisher in Ihren Studierendendaten vorliegenden Informationen wieder. Im nächsten Schritt müssen Sie also die Daten im Antrag kontrollieren und an den Stellen, wo Sie dazu aufgefordert werden, ggf. ergänzen. Der Antrag gilt nur dann als gestellt bzw. fristgerecht eingegangen, wenn er in Papierform zusammen mit sämtlichen geforderten Unterlagen innerhalb der Immatrikulationsfrist im Studienbüro eingegangen ist. Neben der fristgerechten Einreichung des Immatrikulationsantrages in Papierform mit allen antragsergänzenden Unterlagen ist auch die Zahlung des Semesterbeitrages Voraussetzung für die Immatrikulation. Die Zahlung muss bis zum Ende der Nachreichungsfrist auf dem Konto der Hochschule RheinMain eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass die Überweisung je nach Kreditinstitut einige Werktage in Anspruch nehmen kann. Nur wenn die Unterlagen vollständig sind (inkl. Zahlungseingang des Semesterbeitrages auf dem Konto der Hochschule RheinMain), alle Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllt sind und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse vorliegen, werden Sie immatrikuliert. Sie erhalten dann Ihr Stammdatenblatt mit Immatrikulationsbescheinigungen, einem vorläufigen Studierendenausweis mit vorläufigem Semesterticket für Fahrten im ÖPNV, sowie allgemeine Hinweise. Den jeweiligen Bearbeitungsstand Ihres Immatrikulationsantrages finden Sie ausschließlich auf HSRM COMPASS. Nur dort werden Angaben zu fehlerhaften und / oder unvollständigen Antragsunterlagen eingestellt und angezeigt. Außerdem können Ihnen die Mitarbeiterinnen des Studienbüros dort eine ergänzende Nachricht zu Ihrem Antrag hinterlassen. Eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung erfolgt nicht. Wenn Sie sich nach der letzten Statusänderung mindestens einmal im Bewerbungsportal eingeloggt haben, erhalten Sie bei einer erneuten Statusänderung Ihrer Bewerbung eine automatisch generierte . Es wird jedoch empfohlen, unabhängig hiervon, regelmäßig den Stand Ihrer Bewerbung zu kontrollieren. Nach dem Log-In wählen Sie den Reiter Bewerben und klicken danach auf den Button Für anderen Studiengang bewerben / Bewerbung sichten, um den Status der Bewerbung einsehen zu können. Sie können dem Bewerbungsportal auch entnehmen, ob Ihr Semesterbeitrag eingegangen ist. Dazu müssen Sie auf den Reiter Mein Studium => Studienservice => Zahlungen klicken. Wenn Sie Unterlagen nachreichen müssen, fügen Sie Ihrer Nachreichung bitte unbedingt das Schreiben Nachzureichende Unterlagen bei, das Ihnen als PDF- 13

14 Dokument auf Ihrem Bewerbungsaccount zum Ausdrucken und Ausfüllen zur Verfügung steht, damit wir Ihre Nachreichung zuordnen können. Bitte beachten Sie, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, dass Ihr Immatrikulationsantrag mit allen geforderten Unterlagen bei der Hochschule eingeht. Die Anzeige von fehlenden Unterlagen im Bewerbungsportal stellt ein Serviceangebot der Hochschule dar. Die Hochschule übernimmt keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Bei einer Bewerbung zum Ende der Frist kann nicht sichergestellt werden, dass Ihre Bewerbung vor Ende der Nachreichfrist bearbeitet wird. Bei technischen Problemen mit der Onlinebewerbung wenden Sie sich bitte per an service-itmz[at]hs-rm.de. Bei inhaltlichen Fragen zur Bewerbung, Zulassung oder Immatrikulation helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Studienbüros gerne weiter. Die Kontaktdaten finden Sie unter der Überschrift Studienbüro dieser Informationsbroschüre Stellung des Immatrikulationsantrags als ehemalige Studierende / ehemaliger Studierender der HSRM Wenn Sie bereits einmal bei uns studiert haben, also aktuell exmatrikuliert sind, und keinen gültigen HDS-Account mehr besitzen, müssen Sie sich einen Bewerbungsaccount erstellen lassen. Die Registrierung als Bewerber funktioniert in Ihrem Fall nicht. Klicken Sie daher auf den Button. Auf der sich öffnenden Seite finden Sie rechts Informationen zum Bewerbungsverfahren, u.a. einen Link zu dieser Informationsbroschüre. Sie finden dort auch die adresse service-itmz[at]hs-rm.de an die Sie sich wenden müssen, um sich einen Bewerbungsaccount erstellen zu lassen. Geben Sie in der an, dass Sie bereits bei uns studiert haben und für eine erneute Bewerbung einen Bewerbungsaccount benötigen. Achtung: Die Erstellung des Bewerbungsaccounts funktioniert nicht automatisch, kann also etwas Zeit in Anspruch nehmen. Darüber hinaus ist sie nur an den Wochentagen Montag bis Freitag möglich. Lassen Sie sich also rechtzeitig vor Fristende einen Bewerbungsaccount erstellen, denn ohne freigeschalteten Bewerbungsaccount ist eine Bewerbung nicht möglich! Nach abgeschlossenem Immatrikulationsantrag erhalten Sie eine automatisch generierte Bestätigung über den Online-Eingang des Antrages. Die Hochschule bestätigt hiermit jedoch nicht den Eingang und die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen! Der Immatrikulationsantrag ist nun für Sie als PDF-Dokument unter dem gewählten Studiengang abrufbar und muss ausgedruckt werden. Achtung: Der Antrag gibt nur die uns bisher in Ihren Studierendendaten vorliegenden Informationen wieder. Im nächsten Schritt müssen Sie also die Daten im Antrag kontrollieren, ggf. aktualisieren und an den Stellen, wo Sie dazu aufgefordert werden, ggf. ergänzen. Der Antrag gilt nur dann als gestellt bzw. fristgerecht eingegangen, wenn er in Papierform zusammen mit sämtlichen geforderten Unterlagen innerhalb der Immatrikulationsfrist im Studienbüro eingegangen ist. Neben der fristgerechten Einreichung des Immatrikulationsantrages in Papierform mit allen antragsergänzenden Unterlagen ist auch die Zahlung des Semesterbeitrages Voraussetzung für die Immatrikulation. Die Zahlung muss bis zum Ende der Nachreichungsfrist auf dem Konto der Hochschule RheinMain eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass die Überweisung je nach Kreditinstitut einige Werktage in Anspruch nehmen kann. 14

15 Nur wenn die Unterlagen vollständig sind (inkl. Zahlungseingang des Semesterbeitrages auf dem Konto der Hochschule RheinMain), alle Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllt sind und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse vorliegen, werden Sie immatrikuliert. Sie erhalten dann Ihr Stammdatenblatt mit Immatrikulationsbescheinigungen, einem vorläufigen Studierendenausweis mit vorläufigem Semesterticket für Fahrten im ÖPNV, sowie allgemeine Hinweise. Den jeweiligen Bearbeitungsstand Ihres Immatrikulationsantrages finden Sie ausschließlich auf HSRM COMPASS. Nur dort werden Angaben zu fehlerhaften und / oder unvollständigen Antragsunterlagen eingestellt und angezeigt. Außerdem können Ihnen die Mitarbeiterinnen des Studienbüros dort eine ergänzende Nachricht zu Ihrem Antrag hinterlassen. Eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung erfolgt nicht. Wenn Sie sich nach der letzten Statusänderung mindestens einmal im Bewerbungsportal eingeloggt haben, erhalten Sie bei einer erneuten Statusänderung Ihrer Bewerbung eine automatisch generierte . Es wird jedoch empfohlen, unabhängig hiervon, regelmäßig den Stand Ihrer Bewerbung zu kontrollieren. Nach dem Log-In wählen Sie den Reiter Bewerben und klicken danach auf den Button Für anderen Studiengang bewerben / Bewerbung sichten, um den Status der Bewerbung einsehen zu können. Sie können dem Bewerbungsportal auch entnehmen, ob Ihr Semesterbeitrag eingegangen ist. Dazu müssen Sie auf den Reiter Mein Studium => Studienservice => Zahlungen klicken. Wenn Sie Unterlagen nachreichen müssen, fügen Sie Ihrer Nachreichung bitte unbedingt das Schreiben Nachzureichende Unterlagen bei, das Ihnen als PDF- Dokument auf Ihrem Bewerbungsaccount zum Ausdrucken und Ausfüllen zur Verfügung steht, damit wir Ihre Nachreichung zuordnen können. Bitte beachten Sie, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, dass Ihr Immatrikulationsantrag mit allen geforderten Unterlagen bei der Hochschule eingeht. Die Anzeige von fehlenden Unterlagen im Bewerbungsportal stellt ein Serviceangebot der Hochschule dar. Die Hochschule übernimmt keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Bei einer Bewerbung zum Ende der Frist kann nicht sichergestellt werden, dass Ihre Bewerbung vor Ende der Nachreichfrist bearbeitet wird. Sollten Sie sich bereits letztes Semester oder zuvor an unserer Hochschule beworben oder registriert haben und versuchen sich mit diesem Account auch dieses Semester einzuloggen: Wir sind datenschutzrechtlich verpflichtet nach Ablauf einer Bewerbungsphase alle Bewerberdaten aus dem Bewerbungsportal zu löschen. Von daher sind Ihr Account und Ihre Daten nicht mehr vorhanden und Sie müssen sich über den oben beschriebenen Weg einen Bewerbungsaccount erstellen lassen. Bei technischen Problemen mit der Onlinebewerbung wenden Sie sich bitte per an service-itmz[at]hs-rm.de. Bei inhaltlichen Fragen zur Bewerbung, Zulassung oder Immatrikulation helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Studienbüros gerne weiter. Die Kontaktdaten finden Sie unter der Überschrift Studienbüro dieser Informationsbroschüre Immatrikulationsfrist Sie müssen den Immatrikulationsantrag für das Sommersemester 2018 spätestens am online erfasst haben und bis zum (Ausschlussfristen) müssen alle Unterlagen bei der Hochschule eingegangen sein. Dies gilt auch für den Eingang des Semesterbeitrages auf dem Konto der Hochschule RheinMain. Sie können dem Bewerbungsportal entnehmen, ob Ihr Semesterbeitrag eingegangen ist. Dazu müssen Sie auf den Reiter Mein Studium => Studienservice => Zahlungen klicken. 15

16 Bitte bedenken Sie, dass, wenn Ihr Immatrikulationsantrag erst zum Ende der Frist eingeht, Sie eventuell nicht rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn eingeschrieben sind oder Ihre Zugangsdaten zu den Hochschul-IT-Systemen zu Vorlesungsbeginn noch nicht erhalten haben. Stellen Sie den Immatrikulationsantrag daher möglichst frühzeitig. Sollten Sie den Antrag außerhalb der Öffnungszeiten des Studienbüros an der Hochschule einwerfen wollen, so beachten Sie bitte die Ausführungen zum Fristenbriefkasten der Hochschule unter Die Hochschule kann sich in absoluten Ausnahmefällen gezwungen sehen für einen Studiengang die Einschreibungsfrist zu verkürzen, wenn deutlich wird, dass die Zahl der Immatrikulationsanträge so hoch ist, dass bei weiteren Einschreibungen keine ordnungsgemäßen Studienbedingungen mehr gewährleistet werden können. Bitte kontrollieren Sie daher gegebenenfalls, ob entsprechende Informationen auf der Startseite der Homepage bzw. auf dem Online-Portal veröffentlicht wurden. Die Immatrikulation muss u.a. abgelehnt werden, wenn Ihr Antrag verspätet eingeht, die geforderten Nachweise nicht der geforderten Form oder dem nötigen Inhalt entsprechen, oder eine Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung für den gewünschten Studiengang endgültig Nichtbestanden wurde Einverständniserklärung zur Immatrikulation von Minderjährigen Mit der Immatrikulation (Einschreibung) werden Sie nach den Regelungen des 55 Abs. 1 Hessisches Hochschulgesetz vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I, Seite 666 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. S. 510), Mitglied der Hochschule RheinMain (HSRM). Damit sind sowohl Rechte (u.a. Teilnahme an den Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Übungen und Exkursionen, Teilnahme am Hochschulsport, Teilnahme an der Selbstverwaltung der Hochschule, Wahlrecht zu den Gremien, Bibliotheksbenutzung) als auch Pflichten (u. a.: Zahlung des Semester- und des Verwaltungskostenbeitrags, Rückmeldeverpflichtung, verschiedene Vorlage- und Nachweispflichten) verbunden. Die oben genannten personenbezogenen Daten werden von der HSRM zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den gesetzlichen Vorschriften erhoben und gespeichert. Während des Studiums stehen Sie bei allen Tätigkeiten, die dem organisatorischen Verantwortungsbereich der HSRM zuzurechnen sind, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zur Immatrikulation von Minderjährigen an der Hochschule RheinMain ist die Einverständniserklärung der oder des Erziehungsberechtigten erforderlich. Informationen und den entsprechenden Vordruck finden Sie unter 2 VORKURSE UND EINFÜHRUNGSVERANSTALTUNGEN Informationen zu Vorkursen, das Programm zu Einführungsveranstaltungen sowie weitere Informationen zu Ihrem Studiengang finden Sie auf der Internetseite der Hochschule Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme an Vorkursen bzw. Veranstaltungen der Einführungswoche ggf. nicht mehr möglich ist, wenn Sie erst zum Ende der Immatrikulationsfrist einen Immatrikulationsantrag stellen. 16

17 3 STUDIERENDENACCOUNT Den Nutzeraccount zur Anmeldung und Fächerbelegung im Hochschul Directory Service (HDS) wird Ihnen einige Tage nach der Einschreibung per Post vom IT-Center an die von Ihnen angegebene Adresse geschickt. Reichen Sie auch aus diesem Grund den vollständigen Immatrikulationsantrag frühzeitig vor Vorlesungsbeginn ein. 4 STUDENTCARD An der Hochschule RheinMain gibt es einen Studierendenausweis in Form einer Chipkarte. Diese StudentCard ist mit Ihrem Passfoto versehen und dient als Studierendenausweis, Fahrausweis für den ÖPNV und Bibliotheksausweis. Zusätzlich ist eine Geldkartenfunktion für die Mensa und die Kopiergeräte an der Hochschule integriert. Die Produktion der StudentCard nimmt einige Zeit in Anspruch. Die Ausgabe der Student Card erfolgt i. d. R. kurz nach Vorlesungsbeginn im örtlichen Studienbüro. Die StudentCard kann nur im Tausch gegen den vorläufigen Studierendenausweis ausgehändigt werden. Sollten Sie diesen verlieren, fallen Zweitausfertigungsgebühren in Höhe von 30,00 an. 5 SEMESTERBEITRAG Zur Immatrikulation und zur Rückmeldung in die Folgesemester wird an den Hochschulen des Landes Hessen der Semesterbeitrag zur Zahlung fällig. Der Semesterbeitrag beinhaltet den Beitrag für die Studentenschaft, das Studentenwerk sowie den ÖPNV-Anteil. Die Rückmeldeaufforderung für das Folgesemester wird per Plakataushang und als Erinnerungsmail an Ihre studentische Mailadresse verschickt. Achten Sie daher darauf, diese Mailadresse auf Ihre private Mailadresse weiterzuleiten und Ihre Mails regelmäßig abzurufen. Auf der Internetseite finden Sie Erläuterungen zur Höhe und den Bestandteilen des Semesterbeitrages, ebenso wie Informationen zur Beurlaubung und zum Teilzeitstudium. 6 STUDIEN-INFORMATIONS-CENTRUM Das Studien-Informations-Centrum (S!C) ist die zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte, Bewerberinnen und Bewerber sowie Studierende. Sie erhalten hier Informationen rund um das Studium an der Hochschule RheinMain. 6.1 i-punkt Im Foyer des Gartengeschosses am Kurt-Schumacher-Ring in Wiesbaden finden Sie einen Infopoint (i-punkt). Hier können einfache Fragen ohne lange Wartezeiten geklärt werden. Tel.: ipunkt@hs-rm.de Telefon- und Öffnungszeiten des i-punkts: Montag bis Donnerstag Freitag 9:00 bis 15:00 Uhr 9:00 bis 13:00 Uhr 17

18 6.2 Studienbüro Hier erhalten Sie Informationen und Beratung zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren und zur Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen. Das Studienbüro bearbeitet die Studienplatzbewerbungen und Anträge auf Immatrikulation und führt die Zulassung zum Studium sowie die Einschreibungen durch. Studienort Wiesbaden Telefon- und Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9:00 bis 11:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr Tel Fax Gebührenverbuchung und Erstattung, Produktion/ Zweitausfertigung StudentCard Tel Frau Dormann Sonderanträge (Anträge auf Nachteilsausgleich, Härtefälle, Spitzensportlerquote), Zweitstudium Tel Frau Gerster Studienbüroleitung, sachgebietsübergreifende Angelegenheiten, Vergabeverfahren Tel Frau Weiler Vertretung der Studienbüroleitung, sachgebietsübergreifende Angelegenheiten, Vergabeverfahren Tel Frau Schumacher Studienort Rüsselsheim Telefon- und Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9:00 bis 11:00 und Mittwoch 13:00 bis 15:00 Uhr Tel Fax Zentrale Studienberatung Information zum Studium an der Hochschule RheinMain und zu den Studiengängen, Beratung bei Fragen der Studiengangwahl und der Studienverlaufsplanung und Anmeldung zu Studienberatungsgesprächen. Sekretariat der Zentralen Studienberatung: Tel Frau Untergasser Beratungszeiten nur nach Anmeldung und persönlicher Terminabsprache: Studienort Wiesbaden Marlene Schulz, Chantal Mommertz, Alexander Kallenberg Studienort Rüsselsheim Marlene Schulz 7 BENACHRICHTIGUNG ÜBER DIE SPEICHERUNG PERSONENBEZOGENER DATEN Aufgrund 18 Abs. 2 des Hessischen Datenschutzgesetzes vom 7. Januar 1999 (GVBl I. S. 98) ist die Hochschule RheinMain verpflichtet, über die Speicherung personenbezogener Daten in einer automatisierten Datei zu informieren. Von jedem Bewerber werden zur Verfahrensdurchführung gespeichert: Name und Vorname(n), Geschlecht, Geburtsdatum 18

19 und -ort, Wohnanschrift, -Adresse, Studiengang, Tag, Ort und Note der Hochschulzugangsberechtigung, sowie weitere verfahrenssteuernde Merkmale. Ohne Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung ist die Bearbeitung Ihres Immatrikulationsantrages nicht möglich. Nach Abschluss des Vergabe- und Immatrikulationsverfahrens werden die Bewerberdaten spätestens zwölf Monate nach dem Ende des jeweiligen Semesters, für das das Verfahren durchgeführt wurde, gelöscht ( 4 Abs. 2 Vergabeverordnung Hessen). Soweit eine Immatrikulation erfolgt, werden die erfragten Daten personenbezogen in automatisierten Dateien zu folgenden Zwecken verarbeitet und gespeichert: Studentenverwaltung (Einschreibung, Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation) Prüfungsverwaltung (Anmeldung zu Studien- u. Prüfungsleistungen, Erstellung von Prüfungsanmelde- und Leistungsnachweislisten, Zusammenfassung der erbrachten Leistungen, Organisation des Berufspraktischen Semesters) Erstellung von Wählerlisten ( 35 Hess. Hochschulgesetz i.d.f. vom ; GVBl I S. 666 ff. vom ) Anonyme statistische Auswertungen ( 6 Abs. 2 Hess. Hochschulgesetz, Bestimmungen des Hochschulstatistikgesetzes u. Hess. Landesstatistikgesetz) Übermittlung von Daten an die Krankenkasse, den jeweiligen Fachbereich, erforderlichenfalls an die Bibliothek. Sie haben das Recht, Auskunft zu erhalten über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, den Zweck und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung, die Herkunft der Daten und die Empfänger regelmäßiger Übermittlungen. 8 HDSG regelt: Als Betroffene/r haben Sie das Recht auf: 1. Auskunft und Benachrichtigung über die zu ihrer Person gespeicherten Daten 2. Überprüfung der rechtmäßigen Verarbeitung ihrer Daten auf Grund vorgebrachter besonderer persönlicher Gründe 3. Einsicht in das Verfahrensverzeichnis 4. Berichtigung, Sperrung oder Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten 5. Schadensersatz 6. Anrufung des Datenschutzbeauftragten. 19

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