Informationen zum Zulassungsantrag und zum Zulassungsverfahren in die Masterstudiengänge

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1 Informationen zum Zulassungsantrag und zum Zulassungsverfahren in die Masterstudiengänge der Hochschule RheinMain SS 2015 Diese Information können Sie im Internet unter aktuell herunterladen.

2 Impressum Herausgeber Der Präsident der Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring Wiesbaden Redaktion Abteilung I, Studentische und Internationale Angelegenheiten Studienbüro SG I.2 Druck Hochschule RheinMain Stand: November

3 ÜBERSICHT DER ANGEBOTENEN MASTERSTUDIENGÄNGE AN DER HOCHSCHULE RHEINMAIN Studiengang Abschluss Regelstudienzeit Aufnahme Studienort Angewandte 4 Semester WS und SS Wiesbaden Mathematik Science Angewandte Physik Science 3 Semester WS und SS Rüsselsheim Architektur Bauen mit Bestand Berufsintegr. Masterstudium Wirtschaftsing. Bio- Umweltund Verfahrenstechnik Business and Law in Accounting and Taxation Controlling and Finance Fahrzeugentwic klung und Produktionsplanung (F & P) Informatik Innenarchitektur (Conceptual Design) International Business Administration Insurance and Finance Konstruktiver Ingenieurbau/ Baumanagement Management im Gesundheitswesen Media and Communications Technology Science Laws Science Science 4 Semester WS und SS Wiesbaden 4 Semester WS und SS Rüsselsheim 3 Semester WS und SS Rüsselsheim u. Frankfurt 2 Semester WS und SS Wiesbaden 4 Semester WS und SS Wiesbaden 3 Semester WS und SS Rüsselsheim 4 Semester WS und SS Wiesbaden 4 Semester nur WS Wiesbaden 2 Semester WS und SS Wiesbaden 4 Semester WS und SS Wiesbaden 4 Semester WS und SS Wiesbaden 5 Semester WS Wiesbaden 3 Semester WS und SS Rüsselsheim 2

4 Studiengang Abschluss Regelstudienzeit Aufnahme Studienort Media and Design Management * 4 Semester nur WS Wiesbaden Product Development and Manufacturing Sales and Marketing Soziale Arbeit und Bildung (MAPS) Sozialraumentwicklung und Organisation Umweltmanagement und Stadtplanung in Ballungsräumen Zertifikat 4 Semester WS und SS Rüsselsheim 3 Semester 4 Semester WS und SS Wiesbaden 5 Semester SS Wiesbaden 5 Semester; Bewerbung an der Hochschule Fulda SS Fulda und Wiesbaden 4 Semester WS und SS Geisenheim und Wiesbaden * der Studiengang ist zulassungsbeschränkt 3

5 Inhaltsverzeichnis Übersicht der angebotenen Masterstudiengänge an der Hochschule RheinMain Vorbemerkung Wichtige Informationen zur Masterbewerbung Bewerbungsfristen sind Ausschlussfristen! Der Antrag auf Zulassung Unterlagen und Nachweise Zulassungskriterien Das Auswahlverfahren Der Zulassungsbescheid Einschreibung Der Ablehnungsbescheid Nachrückverfahren Semesterbeitrag Studiengebühren Zeitplan und Termine Ansprechpartner Studien Informations Centrum - S!C und i-punkt Studienbüro Zentrale Studienberatung Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten Besondere Hinweise für Bewerber/innen mit ausländischen Bildungsnachweisen Nachweis der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse

6 0. VORBEMERKUNG Auf den folgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie vor dem Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für ein Masterstudium an der Hochschule RheinMain wissen möchten und sollten. Damit Sie Nachteile für sich vermeiden, lesen Sie diese Ausführungen bitte zunächst sorgfältig durch. Wenn Sie Fragen zu den einzelnen Studiengängen haben, wenden Sie sich bitte an die zentrale Studienberatung. Fragen zum Zulassungs- und Vergabeverfahren beantwortet das Studienbüro der Hochschule. Adressen und Telefonnummern finden Sie auf den Seiten 11 und 12. Die Hochschule RheinMain nutzt ein kombiniertes Online- und Papierbewerbungsverfahren. Die Antragstellung ist ausschließlich in elektronischer Form möglich. Den Zugang zur Onlinebewerbung finden Sie auf der Internetseite der Hochschule RheinMain Zulassungsvoraussetzung für alle Masterstudiengänge ist ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss (z.b. Bachelor, Diplom). Studienbewerber, die ihren ersten Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, bewerben sich für einen Master-Studiengang an der Hochschule RheinMain unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit im uni-assist-verfahren. Informationen dazu finden Sie unter Bitte lesen Sie unbedingt zunächst diese Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren gut durch und beginnen Sie erst dann mit der Eingabe der Daten, die die Hochschule für Ihre Teilnahme am Bewerbungsverfahren benötigt und abfragt. Das Bewerbungsportal wird ab Anfang Dezember 2014 für das Sommersemester 2015 freigegeben. Es kann jederzeit und von jedem PC mit Internetzugang aufgerufen werden. Auf der Eingangsseite des Bewerbungsportals finden Sie wichtige Informationen zur Online-Bewerbung, die Sie sich bitte gut durchlesen. Über den Button Jetzt registrieren! können Sie dann mit der Online-Bewerbung beginnen. Zunächst werden Sie aufgefordert persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Adresse etc. einzugeben und Ihr persönliches Zugangspasswort für Ihren Bewerberaccount zu wählen. Es wird Ihnen dann eine automatisch generierte Verifikationsmail mit Ihrer Benutzerkennung an die von Ihnen angegebene Adresse geschickt. Folgen Sie den Anweisungen in der um Ihren Bewerberaccount freizuschalten. Nach erfolgreicher Freischaltung können Sie sich mit der in der Verifikationsmail genannten Benutzerkennung sowie Ihrem selbstgewählten Passwort an Ihrem Bewerberaccount anmelden und sich für einen oder mehrere Studiengänge bewerben. Nach abgeschlossener Datenerfassung erhalten Sie eine automatisch generierte Bestätigung über den Eingang Ihrer Daten. Die Hochschule bestätigt damit jedoch nicht den 5

7 Eingang und die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen! Der Zulassungsantrag ist nun für Sie abrufbar und muss ausgedruckt werden. Für Ihre persönlichen Unterlagen ist es sinnvoll, einen zusätzlichen Ausdruck des Zulassungsantrages zu erzeugen und/oder das PDF-Dokument abzuspeichern. Wenn Sie sich für mehrere Masterstudiengänge bewerben, müssen Sie je Studiengang einen Zulassungsantrag ausdrucken und jeweils die antragsergänzenden Unterlagen hinzufügen. Der Antrag gilt nur dann als gestellt bzw. fristgerecht eingegangen, wenn er in Papierform innerhalb der Bewerbungsfrist im Studienbüro eingegangen ist. Den jeweiligen Bearbeitungsstand Ihres Zulassungsantrages finden Sie ausschließlich in Ihrem Bewerberportal. Nur dort werden Angaben zu fehlerhaften und / oder unvollständigen Antragsunterlagen eingestellt und angezeigt. Außerdem können Ihnen die Mitarbeiterinnen des Studienbüros dort eine ergänzende Nachricht zu Ihrem Antrag hinterlassen haben. Eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung erfolgt nicht. Bitte beachten Sie, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, dass Ihre Bewerbung mit allen geforderten Unterlagen bei der Hochschule eingeht. Die Anzeige von fehlenden Unterlagen im Bewerbungsportal stellt ein Serviceangebot der Hochschule dar. Die Hochschule übernimmt keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Darüber hinaus kann nicht sichergestellt werden, insbesondere wenn Sie sich zum Ende der Frist bewerben, dass Ihre Bewerbung vor Ende der Nachreichfrist bearbeitet wird. Bei technischen Problemen mit der Onlinebewerbung wenden Sie sich bitte an bewerbungssupport@hs-rm.de. Bei Fragen zur Bewerbung, Zulassung oder Immatrikulation helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Studienbüros gerne weiter. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 7.2 dieser Informationsbroschüre. 1. WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR MASTERBEWERBUNG 1.1 Bewerbungsfristen sind Ausschlussfristen Bis müssen die Zulassungsanträge in Papierform mit den geforderten Nachweisen bei der Hochschule RheinMain eingegangen sein für die Studiengänge des Fachbereiches Wiesbaden Business School (Business Law, Controlling & Finance, International Business Administration, Sales and Marketing, Insurance and Finance). Eine Nachreichfrist gibt es nicht. Bis ist eine Onlinebewerbung für den Master MAPS Soziale Arbeit und Bildung und den Master Umweltmanagement und Stadtplanung in Ballungsräumen (UMSB) möglich. Die Zulassungsanträge in Papierform müssen mit den geforderten Nachweisen bis spätestens zum Ende der Nachreichfrist am eingegangen sein. Bis kann für alle übrigen zulassungsfreien Masterstudiengänge der Bewerbungsantrag online gestellt werden. Der Zulassungsantrag in Papierform muss vollständig, zusammen mit allen geforderten Nachweisen bis spätestens im Studienbüro des jeweiligen Studienortes eingegangen sein. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei einer Bewerbung zum Ende der Frist Ihre Zulassung und Einschreibung dann evtl. erst nach Vorlesungsbeginn möglich ist! Sofern für den gewählten Masterstudiengang eine Bewerbung und Immatrikulation an einer anderen Hochschule vorgesehen ist, gelten die Bewerbungsfristen dieser Hochschule. 6

8 Maßgeblich ist der Tag des Eingangs bei der Hochschule, nicht das Datum des Poststempels (Ausschlussfristen!). Bitte berücksichtigen Sie, dass die Postzustellung in einzelnen Fällen bis zu einer Woche betragen kann. Anträge, die nicht innerhalb der genannten Fristen mit allen erforderlichen Unterlagen vorliegen, werden vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. 1.2 Der Antrag auf Zulassung Bitte füllen Sie für jeden gewünschten Studiengang den Vordruck sorgfältig und vollständig aus und vergessen Sie nicht die Unterschrift. Von jedem Bewerber werden zur Verfahrensdurchführung gespeichert: Name und Vorname(n), Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, Wohnanschrift, -Adresse, Studiengang, Tag, Ort und Note der Hochschulzugangsberechtigung, sowie weitere verfahrenssteuernde Merkmale. Soweit eine Zulassung erfolgt, werden die Daten für die Immatrikulation weiterverarbeitet. Ohne Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung ist die Bearbeitung Ihrer Bewerbung nicht möglich. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Bewerberdaten spätestens zwölf Monate nach dem Ende des jeweiligen Semesters, für das das Verfahren durchgeführt wurde, gelöscht. Auf dem Bewerbungsportal haben Sie die Möglichkeit den Eingang und Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung zu verfolgen. Nur dort werden fehlende Antragsunterlagen gekennzeichnet. Eine schriftliche Benachrichtigung erfolgt nicht! (vgl. hierzu die Vorbemerkungen) Falls Sie selbst nach der Absendung Ihres Zulassungsantrages feststellen, dass Sie eine Angabe nicht oder nicht ordnungsgemäß belegt haben, kann die Hochschule diese Angabe nur berücksichtigen, wenn Sie den entsprechenden Nachweis unter Angabe des Studienganges und Ihres vollständigen Namens und Bewerbernummer rechtzeitig nachreichen. Zulassungsanträge, die per oder Fax bei der Hochschule eingehen, sind ungültig. 1.3 Unterlagen und Nachweise Ihrem Zulassungsantrag legen alle Bewerberinnen und Bewerber (auch diejenigen, die bereits an der Hochschule RheinMain immatrikuliert sind oder waren) eine einfache Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung sowie die Zeugniskopie des abgeschlossenen grundständigen Studienganges bei. Falls das Bachelor- oder Diplomzeugnis zum Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt, reichen Sie bitte eine aktuelle und vollständige Leistungsübersicht ein. Für den Studiengang Media & Design Management (nur WS) und Soziale Arbeit und Bildung (MAPS) (nur SS), muss in diesem Fall ein vorläufiges Zeugnis mit Ausweis der Durchschnittsnote eingereicht werden. Die Durchschnittsnote muss auf eine Stelle nach dem Komma gerundet sein. Sollten Sie bei einer Bewerbung für den Studiengang Management im Gesundheitswesen (nur WS) für Ihren grundständigen Studiengang noch kein Abschlusszeugnis vorlegen können, müssen Sie spätestens zur Immatrikulation einen Nachweis erbringen, dass Sie sämtliche Leistungen erbracht haben und z.b. lediglich die Bewertung von einzelnen Leistungen noch aussteht. Für den Studiengang Fahrzeugentwicklung und Produktionsplanung muss ein vorläufiges Zeugnis mit Durchschnittsnote oder ein Notenauszug, auf dem eine Durchschnittsnote ausgewiesen ist, eingereicht werden. Bewerberinnen/ Bewerber für den Studiengang Media & Design Management ohne Bachelorabschluss werden mit der bescheinigten Durchschnittsnote am Vergabeverfahren beteiligt. Je nach Studiengang müssen weitere Nachweise (z.b. Nachweis einer Berufstätigkeit) eingereicht werden. Bei der Einschreibung müssen die Originaldokumente bzw. beglaubigte Kopien zur Einsicht vorgelegt bzw. eingeschickt werden! 7

9 Die eingereichten Unterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Falls Sie die Rücksendung Ihrer Unterlagen wünschen, legen Sie Ihrem Zulassungsantrag einen entsprechend großen, ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag bei! Bewerber mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss im Ausland beachten bitte die Hinweise unter 9.1 und die Informationen des Büro für Internationanles im Internet unter Ihre Bewerbung richten Sie an: Hochschule RheinMain c/o ASSIST Helmholtzstraße Berlin 2 ZULASSUNGSKRITERIEN Zusätzlich zu den allgemeinen und formalen Zulassungsvoraussetzungen sind für die einzelnen Masterprogramme weitere fachliche und/oder fremdsprachliche Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. Ausführliche Informationen über Inhalte und Anforderungen der einzelnen Masterprogramme finden Sie auf der Internetseite der Hochschule RheinMain Die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen werden nach Eingang und der formellen Prüfung Ihres Antrages im Studienbüro der Hochschule von den jeweiligen Auswahlkommissionen der jeweiligen Studiengänge der Hochschule RheinMain überprüft. 3 DAS AUSWAHLVERFAHREN Für den zulassungsbeschränkten Masterstudiengang Media & Design Management sind die Vorschriften des 18 Hess. Vergabeverordnung in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit 54 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Hessischen Hochschulgesetzes vom (GVBl I vom , Seite 666 ff.) anzuwenden. Die verfügbaren Plätze werden danach zu 80% nach Qualifikation und zu 20 % nach Wartezeit vergeben. Die Wartezeit berechnet sich ab dem Datum des Erwerbs des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (Bachelor/Diplom). Für alle übrigen Masterstudiengänge gilt Abschnitt 6 des HHG vom i.v. mit den jeweiligen Zulassungskriterien, die in der Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges festgelegt sind. 3.1 Der Zulassungsbescheid Im Zulassungsbescheid wird Ihnen die Frist mitgeteilt, innerhalb derer Sie sich bei der Hochschule einschreiben müssen. Ihr Zulassungsbescheid wird unwirksam, wenn Sie sich nicht binnen der darin genannten Frist einschreiben. Stellen Sie daher sicher, dass der Zulassungsbescheid Sie erreicht! Einschreibung Zur Einschreibung des Studienganges Media & Design Management (nur WS) müssen Sie zu dem im Zulassungsbescheid genannten Termin persönlich erscheinen und die im Zulassungsbescheid geforderten Unterlagen vorlegen. Falls Sie sich nicht persönlich einschreiben können, beauftragen Sie einen Bevollmächtigten, dies für Sie vorzunehmen; erteilen Sie dazu eine formlose schriftliche Vollmacht, die bei der Einschreibung vorgelegt werden muss. Der/ die Bevollmächtigte muss sich durch seinen/ ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen, der Ausweis des Bewerbers/ der Bewerberin ist in diesem Fall nicht erforderlich! Alle anderen Studiengänge: Zur Einschreibung senden Sie die im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen an das Studienbüro in Wiesbaden bzw. in Rüsselsheim und überweisen den Semesterbeitrag auf 8

10 das Konto der Hochschule RheinMain. Sobald der Semesterbeitrag verbucht ist, nehmen die Mitarbeiterinnen des Studienbüros die endgültige Einschreibung vor und Sie erhalten Ihr Stammdatenblatt mit dem Semesterticket per Post. Selbstverständlich können Sie Ihre Unterlagen auch persönlich zu den Öffnungszeiten des Studienbüros vorbeibringen. 3.2 Der Ablehnungsbescheid Im Ablehnungsbescheid wird Ihnen der Ablehnungsgrund, beim Studiengang Media & Design Management zusätzlich auch die Auswahlgrenze nach Note und Wartezeit und der von Ihnen jeweils erreichte Rangplatz mitgeteilt. Gegen den Ablehnungsbescheid der Hochschule können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch erheben. 3.3 Nachrückverfahren Nach Ablauf der ersten Einschreibfrist werden in den zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen die nicht angenommenen Studienplätze im Nachrückverfahren an noch nicht zugelassene Bewerber vergeben. Die Auswahl im Nachrückverfahren erfolgt nach den gleichen Kriterien wie im Hauptverfahren. Das Vergabeverfahren ist dann abgeschlossen, wenn die Hochschule alle Bewerber für diese Studiengänge auswählen konnte oder alle verfügbaren Studienplätze vergeben hat. 4 SEMESTERBEITRAG Bei der persönlichen Immatrikulation erhalten Sie einen vorbereiteten Überweisungsträger für den Semesterbeitrag. Der Semesterbeitrag beinhaltet den Beitrag für die Studentenschaft, das Studentenwerk sowie den ÖPNV-Anteil. Der Betrag ist innerhalb von 3 Tagen zu überweisen. Auf der Internetseite der Hochschule finden Sie Erläuterungen zur Höhe und den Bestandteilen des Semesterbeitrages (die in jedem Semester geringfügig abweichen) sowie zur Beurlaubung und zum Teilzeitstudium. Mit der Immatrikulation und zur Rückmeldung in die Folgesemester wird an den Hochschulen des Landes Hessen der Semesterbeitrag zur Zahlung fällig. Die Rückmeldeaufforderung für das Folgesemester wird per Plakataushang und als Erinnerungsmail an Ihre studentische Mailadresse verschickt. Achten Sie daher darauf, diese Mailadresse auf Ihre private Mailadresse weiterzuleiten und Ihre Mails regelmäßig abzurufen.. 5 STUDIENGEBÜHREN Für den Studiengang Product-Development wird zusätzlich zu dem Semesterbeitrag eine Studiengebühr in Höhe von Euro für das erste bis dritte Semester und ab dem vierten Semester eine Studiengebühr von 625 Euro erhoben. 6 ZEITPLAN UND TERMINE Die Semestertermine finden Sie unter Informationen zum Studienbeginn (z.b. Einführungsveranstaltungen und Vorkursen finden Sie unter 9

11 7 ANSPRECHPARTNER 7.1 Studien Informations Centrum - S!C und i-punkt Das S!C ist der zentrale Ort für Studieninteressierte, Bewerberinnen und Bewerber sowie Studierende. Sie erhalten hier Informationen rund um das Studium an der Hochschule RheinMain. Im Foyer des Gartengeschosses am Kurt-Schumacher-Ring in Wiesbaden finden Sie als Erstanlaufstelle des S!C den i-punkt. Hier können einfache Fragen ohne lange Wartezeiten geklärt werden. Öffnungszeiten des i-punkts: Montag bis Mittwoch 9 Uhr bis 15 Uhr Donnerstag Freitag Telefon: Uhr bis 17 Uhr 9 Uhr bis 13 Uhr ipunkt@hs-rm.de 7.2 Studienbüro Information und Beratung zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren und zur Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen, Bearbeitung von Bewerbungen und Anträgen auf Immatrikulation, Zulassung zum Studium, Einschreibung am Studienort Wiesbaden Frau König Frau Nerad Frau Paatsch Frau Proft Frau Römer Frau Ruttert Frau Sand Telefon: Beurlaubungs-/Teilzeitanträge: Tel Frau Proft Gebührenverbuchung und Erstattung Tel Frau Dormann Tel Frau Fauth Telefon- und Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9:00 bis 11:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr Studienort Rüsselsheim Am Brückweg Rüsselsheim Frau Stiefl Tel o Frau Schmitt Bitte beachten: Freitags sind die Mitarbeiterinnen nicht erreichbar! 7.3 Zentrale Studienberatung Information zum Studium an der Hochschule RheinMain und zu den Studiengängen, Beratung bei Fragen der Studiengangswahl und der Studienverlaufsplanung Frau Jack-Balzer Tel Beratungszeiten nur nach Anmeldung mit persönlicher Terminabsprache: Studienort Wiesbaden Petra Witt, Chantal Mommertz und Marlene Schulz Studienort Rüsselsheim Marlene Schulz 10

12 8 BENACHRICHTIGUNG ÜBER DIE SPEICHERUNG PERSONENBEZOGENER DATEN Aufgrund 18 Abs. 2 des Hessischen Datenschutzgesetzes vom 7. Januar 1999 (GVBl I. S. 98) ist die Hochschule RheinMain verpflichtet, die Bewerberinnen und Bewerber über die Speicherung personenbezogener Daten in einer automatisierten Datei zu informieren. Im Rahmen des automatisierten Zulassungsverfahrens werden personenbezogene Daten der Bewerberinnen und Bewerber verarbeitet und gespeichert. Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung ist ohne Ihre Einwilligung in diese Datenverarbeitung und -speicherung nicht möglich. Es werden folgende Daten gespeichert ( 4 Vergabeverordnung Hessen in der jeweils gültigen Fassung): Name und Vorname(n), Geburtsdatum und -ort Geschlecht Anschrift, Adresse, Staatsangehörigkeit verfahrenssteuernde Merkmale Die Löschung der Daten erfolgt gemäß 4 Abs. 2 Vergabeverordnung Hessen für ein Sommersemester spätestens bis zum 30. September, für ein Wintersemester bis zum 31. März des Folgejahres. Zweck der Datenverarbeitung ist die Vergabe von Studienplätzen und die Erstellung von Zulassungs- und Ablehnungsbescheiden im Rahmen des jeweiligen Verfahrens ( 13 Hessisches Datenschutzgesetz). 9 BESONDERE HINWEISE FÜR BEWERBER/INNEN MIT AUSLÄNDISCHEN BILDUNGSNACHWEISEN 9.1 Nachweis der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung - Ausländische Zeugnisse müssen in amtlich beglaubigter Kopie (durch Notar oder Stadtverwaltung) eingereicht werden. Beglaubigungen aus dem Ausland werden nur akzeptiert, wenn sie von einer der folgenden Stellen ausgestellt wurden: o o o o o Botschaft oder Konsulat der Bundesrepublik Deutschland Außenstellen des DAAD Schule oder Universität, die das Zeugnis ausgestellt hat Notare Übersetzer (für die von Ihnen übersetzten Zeugnisse) - Von den Originalzeugnissen muss eine deutsche Übersetzung vorgelegt werden! (Ausnahme: englischsprachige sowie französischsprachige Zeugnisse) Die Übersetzung muss von einem öffentlich ermächtigten/ vereidigten Übersetzer erstellt sein. Die Übersetzung muss im Original oder in amtlicher Beglaubigung eingereicht werden. - Folgende Bildungsnachweise sind in beglaubigter und übersetzter Form einzureichen: - Schulabschlusszeugnis mit Fächer- und Notenübersicht - ausländische Studiennachweise mit Fächer- und Notenübersicht (wenn vorhanden!) 11

13 9.2 Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse Bewerber/innen, die einen ausländischen Studienabschluss haben und deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen mit der Bewerbung eine der folgenden Sprachprüfungen nachweisen: - das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) Wird die DSH-Prüfung nach der neuen Rahmenordnung durchgeführt, ist der Nachweis des Gesamtergebnisses DSH-2 erforderlich! - das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz 2. Stufe - das Große oder das Kleine Sprachdiplom des Goethe-Instituts - die Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts TestDaF (mindestens Niveaustufe 4 in allen Prüfungsteilen) 12

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