Ausschreibung der Landesliga Baden-Württemberg 2017/2018
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- Wolfgang Bader
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1 Ausschreibung der Landesliga Baden-Württemberg 2017/2018 A Allgemeines A.1 Geltende Vorschriften Für die unten aufgeführten Wettbewerbe der Landesliga Baden-Württemberg (LLBW) gelten die Regeln und Regelinterpretationen des Internationalen Rollstuhlbasketballverbandes (IWBF), die Bestimmungen des Fachbereichs Rollstuhlbasketball im DRS (Gesamtausschreibung, Spielordnung, Schiedsrichter-Ordnung, Klassifizierungsordnung) sowie die aktuelle Ausschreibung und die Schiedsrichter-Ordnung der LLBW. A.2 Änderung und Ergänzung der Ausschreibung Änderungen und Ergänzungen zur aktuellen Ausschreibung und Schiedsrichter-Ordnung des LLBW können nur durch den Spielleiter, den Schiedsrichter-Einsatzleiter, den Kassenwart oder den Staffeltag erfolgen. B Wettbewerbe und Spielmodi B.1 Ligapokal Baden-Württemberg - Wolfgang-Beh-Gedächtnisturnier B.1.1 Die Landesliga Baden-Württemberg richtet vor Beginn der Ligaspiele am ersten Oktober- Wochenende oder am 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit) den eintägigen Ligapokal, als Wolfgang-Beh-Gedächtnisturnier aus. B.1.2 Der jeweilige Pokalsieger kann ggf. das nächstjährige Turnier ausrichten. Die Turnierleitung übernimmt der Pokalspielleiter oder der Schiedsrichterwart. Der diesjährige Ligapokal findet am in Freiburg statt. B.1.3 Der Pokalsieger erhält den von Fumiko Beh gestifteten Wanderpokal. B.2 Landesliga Baden-Württemberg B.2.1 Die Spieltage werden als Sammelspieltage ausgerichtet. An jedem Spieltag spielen eine Heimmannschaft (ausrichtender Verein) und zwei Gastmannschaften, im Modus Jeder gegen Jeden gegeneinander. In Ausnahmefällen finden auch Einzel-Spieltage oder Vierer-Spieltage statt. B.2.2 Der Meister der LLBW erhält je nach Wunsch einen Basketball, einen Pokal oder einen Sachpreis in Höhe von 50,-. C Technische Ausrüstung C.1 Wenn der ausrichtende Verein keine sichtbare elektronische Anzeigetafel, Spieluhr, 24/14 Sekunden-Uhr, Auszeituhr oder Spielzeituhr bzw. Hallenanlage hat, müssen Ersatzgeräte bereitgestellt und Ersatzanlagen manuell bedient werden. C.2 Sanitätsdienst Der ausrichtende Verein muss am Spieltag mindestens einen Verbandskasten und ein Telefon für den ärztlichen Notruf in der Sporthalle zur Verfügung haben. 1
2 D Durchführung der Spiele D.1 Einladungen D.1.1 Der ausrichtende Verein verschickt frühestens vier Wochen bis spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Spieltag die Einladung an die Gastmannschaften, die Spielleitung, die SR- Einsatzleitung (jeweils eine WORD- oder EXCEL-Datei) und die angesetzten Schiedsrichter. Die Einladung enthält: Die Anschrift der Sporthalle und die Telefonnummer einer Person, die am Spieltag in der Halle erreichbar ist. Die Wegbeschreibung zur Sporthalle, falls diese nicht von der Homepage ( unter Regionalligen und mehr AG Rollstuhlbasketball Süd) herunter zu laden ist. Die Spieltag-Nummer, die Anspielzeiten, die Spiel-Nummern, die Spiel-Paarungen und die SR-Ansetzungen (optional). Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten. D.1.2 Die Einladungen sind für jeden Spieltag getrennt vorzunehmen. Eine Sammeleinladung für mehrere Heimspieltage eines Vereins in der Saison ist unzulässig. D.1.3 Falls dem SR-Einsatzleiter bei einer Umbesetzung die SR-Einladung durch den Heimverein schon vorliegt, verschickt der SR-Einsatzleiter die Einladungen an die neu angesetzten SR. D.2 Anfangszeiten Die Anfangszeit des ersten Spiels kann variabel angesetzt werden. Das erste Spiel soll frühestens um 10:00 Uhr beginnen und im Abstand von 2 Stunden erfolgt jeweils das nächste Spiel. Bei einem späteren Beginn als 10:00 Uhr ist der Spielleiter bis zum zu unterrichten. Ansonsten bleiben die üblichen Anfangszeiten (10:00 Uhr, 12:00 Uhr und 14:00 Uhr) bestehen. Das letzte Spiel darf nicht später als um 16:00 Uhr beginnen. E Einsatzberechtigung der Spieler Spieler sind nur einsatzberechtigt, wenn sie einen gültigen Spielerpass haben und dem Spielleiter gemeldet wurden. E.1 Stammspieler-Regelung Jeder auf dem Mannschaftsmeldebogen einer Mannschaft aufgeführte Spieler ist Stammspieler dieser Mannschaft. Er darf nach der aktuellen Stammspieler-Regelung nur in seiner Mannschaft spielen und in der Mannschaft seines Vereins mit der niedrigeren Ordnungszahl bis zu 40% aushelfen. Spielen zwei Mannschaften eines Vereins in der LLBW gelten die Vorschriften der Gesamtausschreibung, d.h. die Mannschaften spielen personell getrennt (das gilt auch für Spielerinnen und Spieler mit Doppellizenz). E.2 Sonderregelungen für Einsteiger-Mannschaften E.2.1 Den Teilnahmeantrag am Spielbetrieb der LLBW müssen Einsteiger-Mannschaften zusammen mit der Mannschaftsmeldung L-17 bis zum des Jahres bei der jeweiligen Spielleitung stellen. Der Antrag muss hinsichtlich der Sonderregelungen und der Einsatzberechtigungen hinreichend begründet sein. Die Teilnahmeberechtigung wird immer nur für eine Saison erteilt. Im Folgejahr muss die Mannschaft regulär mitspielen. E.2.2 Ein Verein kann nur eine Einsteiger-Mannschaft melden. Die Einsteiger-Mannschaft darf dem Spielleiter nur zwei Spieler aus der Vereinsmannschaft mit der niedrigeren Ordnungszahl auf dem Mannschaftsmeldebogen L-20 angeben, die von oben mitspielen. E.2.3 Spielen eine Einsteiger-Mannschaft und eine weitere Mannschaft eines Vereins in der LLBW gelten die Vorschriften der Gesamtausschreibung (personelle Trennung). Die vom Staffeltag unter E 2.2 genehmigten Einsatzmöglichkeiten gelten nicht an gemeinsamen Spieltagen. E.2.4 Die Einsteiger-Mannschaften mit Sonderregelungen sind nicht aufstiegsberechtigt. Am Saisonende wird für diese Mannschaften eine separate Tabelle erstellt. 2
3 F Mannschafts- und Spieler-Meldungen, Meldefristen und Meldinhalte F.1 Die Mannschaftsmeldung - die Teilnahme am Ligapokal und Spielbetrieb müssen alle Vereine mit der Mannschaftsmeldung L-17 bis zum des Jahres beim amtierenden Spielleiter melden. F.2 Die Spielermeldung muss bis spätestens des Jahres bei der Spielleitung erfolgt sein. Meldeinhalt der Spielermeldung Den vollständig ausgefüllten Mannschaftsmeldebogen (MMB, Formular L-20). Gegebenenfalls muss der Nachmeldebogen (Formular L-21) von den Spielern, die eine Doppellizenz besitzen, per an die Spielleitung gesendet werden. Eine Kopie der Sportlizenz (Vorder- und Rückseite). Hat ein Spieler in der vorherigen Saison in der gleichen Liga gespielt, so ist eine Kopie der Sportlizenz nicht erforderlich. Vereinserklärung Ab der Saison 2017/2018 gibt jeder Verein mit der Mannschaftsmeldung und jeder Nachmeldung bzw. Meldung von Doppellizenz-Spieler/innen eine Vereinserklärung ab, in der ein autorisierter Vereinsvertreter der Spielleitung versichert, dass dem Verein alle fristgerecht eingeholten Bescheinigungen zur Sporttauglichkeit seiner Spieler/Innen vorliegen. Die Erklärung ist auf dem Formblatt Vereinserklärung zur Sporttauglichkeit.doc abzugeben. Die Spielleitung hat das Recht, jederzeit vor und während der jeweiligen Saison, von jedem Verein stichprobenweise Kopien der Bescheinigung/en zur Sporttauglichkeit der Spieler/innen anzufordern. Falls die Bescheinigungen zur Sporttauglichkeit für Spieler/innen vom Verein nicht vorgelegt werden können, liegt ein Vergehen gegen die Einsatzberechtigung vor und wird entsprechend bestraft. Eine Kopie des Einzahlungsbeleges der Bank in Höhe von 100,- pro gemeldete Mannschaft als Meldegebühr. Eine Kopie des Einzahlungsbeleges der Bank in Höhe von 60,- als Ligaumlage, der Mannschaften, die anderen Landesverbänden angehören, zum Ausgleich der Verbandumlagen, die von den in der LL-BW ansässigen Mannschaften an ihre Verbände entrichtet werden müssen. Und eine Kopie des Einzahlungsbelegs der Bank in Höhe von 100,- pro gemeldete Mannschaft als Kaution. Die Kaution wird am Saisonende mit den ausstehenden Forderungen an den Verein verrechnet bzw. den Vereinen zurückerstattet. Diese Überweisungen haben auf das Konto: zu erfolgen. Klaus Müller Basketball LLBW Sparkasse XXXX XXXX IBAN: XXXX XXXX Eine Kopie des Einzahlungsbeleges der Bank in Höhe von 5,- pro gemeldeten Spieler als Meldegebühr. Die Meldegebühr muss an die Fachausschuss- Kasse gezahlt werden. F.3 Die Nachmeldungen (L-21), Spielerneumeldungen (L-22) und die Beantragung der Doppellizenzen (L-31) von Spielern sind gemäß der DRS/RBB Gesamtausschreibung auszuführen. 3
4 G Spielbericht und Korbauswertung G.1 Spielergebnisse, Spielauswertungsbogen Die Spielergebnisse (mit Halbzeitständen) sind vom ausrichtenden Verein am Spieltag bis 20:00 Uhr per an den Spielleiter zu senden. Die Spielauswertungsbogen (L-29) sind vom ausrichtenden Verein spätestens am ersten Werktag (12:00 Uhr) nach dem Spieltag per ebenfalls an den Spielleiter zu senden. Die Spielauswertung ist hinsichtlich der Korbpunkte, 3-Punkte-Treffer, Freiwürfen und Fouls pro Mannschaft und Spieler abzugeben. G.2 Spielberichte Die originalen Spielberichtsbögen sind spätestens am ersten Werktag nach dem Spieltag (Poststempel) an den Spielleiter zu senden. Für die Zusendung ist der ausrichtende Verein zuständig. H Schiedsrichter Die Ansetzung der Schiedsrichter zu den Spieltagen wird vom Schiedsrichter-Einsatzleiter der LLBW vorgenommen und den Vereinen zur Einladung bekannt gegeben. H.1 Schiedsrichter-Kosten Die Schiedsrichter werden gemäß dem Schiedsrichter-Abrechnungsbogen der LLBW vor Spielbeginn vom Ausrichter unaufgefordert bezahlt. Die Spielgebühr beträgt 25,- pro Spiel und Schiedsrichter. Die Fahrtkosten für den Fahrer betragen 0,30 pro km. Den Mitfahrerzuschlag in Höhe von 0,05 pro km erhält der Mitfahrer. H.1.1 Die Tagegelder betragen, wenn ein Schiedsrichter: a) 2 Spiele pfeift und seine Abwesenheit unter 12 Std. liegt 9,- b) eine Fahrgemeinschaft einhält 18,- c) 2 Spiele pfeift und seine Abwesenheit über 12 Std. liegt 18,- d) oder, wenn ein Schiedsrichter alle 3 Spiele pfeift 18,- H.1.2 Die Gebühr für das Schiedsrichter-Coaching beträgt 15,- pro Spieltag und Schiedsrichter. Die Coaching-Gebühren werden mit dem Schiedsrichter-Kostenausgleich verrechnet. H.2 Schiedsrichter-Abrechnungsbogen Der ausrichtende Verein muss die Kopien der SR-Abrechnungsbogen am ersten Werktag nach dem Spieltag an den amtierenden Kassenwart per , Fax oder Post (Poststempel) senden. H.2.1 Schiedsrichterabrechnung in Sonderfällen Leitet ein Schiedsrichter ein Spiel allein, so erhält er in der Landesliga 35,00 EUR. Erscheint ein Schiedsrichter erst nach dem regulären Spielbeginn, aber vor der Halbzeitpause, so erhält er 15,00 EUR für dieses Spiel. Ein Schiedsrichter, der erst ab der Halbzeitpause anwesend ist, darf nicht mehr pfeifen und erhält für dieses Spiel keine Spielgebühr. Bei Spielausfällen, die dem Spielleiter weniger als 48 Stunden vor dem Austragungstermin und der Anspielzeit gemeldet werden, erhalten die Schiedsrichter für jedes Spiel, zu dem sie angesetzt waren, eine Spielgebühr von 15,00 EUR. Bei Spielausfällen, zu denen die Schiedsrichter bereits angereist oder unterwegs sind, erhalten die Schiedsrichter die vollen Spielgebühren gem. H.1 für die Spiele, zu denen sie angesetzt waren sowie die Tagegelder nach Abwesenheit vom Wohnort und die Fahrtkosten der nachweislich zurückgelegten Strecke. Bei Spielausfällen erfolgt die Auszahlung an die Schiedsrichter durch den Ausrichter, wenn diese den Spielort bereits erreicht haben. In den anderen Fällen erfolgt eine Überweisung der Beträge auf das von den Schiedsrichtern angegebene Konto durch den Kassenwart der Landesliga. Die Finanzierung dieser Zahlungen erfolgt aus den festgesetzten Strafen. 4
5 H.3 Ausgleich der Schiedsrichter-Kosten Nach Ende der Spielrunde wird zwischen den Vereinen ein Ausgleich der Schiedsrichter- Kosten vorgenommen. Die Schiedsrichter-Kosten werden nicht durch die Anzahl der Spiele, sondern durch die Anzahl der teilnehmenden Mannschaften geteilt. Der Schiedsrichter-Ausgleich der voraus gegangenen Saison muss spätesten bis abgeschlossen sein. H.4 Schiedsrichter-Vereins-Beurteilungen Jede Heim- und Gastmannschaft hat für seine Spiele an jedem Spieltag eine Schiedsrichter- Beurteilung abzugeben. Die Schiedsrichter-Beurteilungsbogen sind spätestens bis zum ersten Werktag (24:00 Uhr) nach dem Spieltag per an den stellv. Schiedsrichter-Einsatzleiter zu senden. H.5 Schiedsrichter-Coaching Das Schiedsrichter-Coaching wird für den engeren Schiedsrichter-Kader der LLBW weiterhin durchgeführt. Die Schiedsrichter-Einsatzleitung wird einen erfahrenen Schiedsrichter, der auch am Spieltag als Schiedsrichter tätig ist, als Schiedsrichter-Coach einsetzen. H.6 Vereinsschiedsrichter-Meldungen H.6.1 Jede am Spielbetrieb teilnehmende Mannschaft der LLBW hat in ihrer 2. Saison mindesten einen einsatzbereiten und einsatzwilligen Schiedsrichter zu melden, der dem engeren Schiedsrichter-Kader der LLBW angehört. Der gemeldete Schiedsrichter muss seine Einsatzbereitschaft schriftlich bestätigen. Jeder Schiedsrichter kann nur für einen Verein gemeldet werden. H.6.2 Die Meldungen und die Bestätigungen der Schiedsrichter müssen bis spätestens des Jahres dem stellv. Schiedsrichterwart vorliegen. Liegen die Meldungen und die Bestätigungen bis dahin nicht vor, erfolgt eine Bestrafung durch den Schiedsrichterwart. H.6.3 Eine Mannschaft kann mehr als einen Schiedsrichter melden. Die gemeldeten Schiedsrichter müssen zusammen an mindestens vier Spieltagen einsatzbereit und einsatzfähig sein. Sollte kein Schiedsrichter gemeldet werden, ist eine Strafgebühr in Höhe von 60,- zu zahlen. Die Strafe wird vom Schiedsrichterwart vor dem ersten Spieltag ausgesprochen. Waren die gemeldeten Schiedsrichter einer Mannschaft an weniger als vier Spieltagen einsatzbereit und einsatzfähig, ist folgende gestaffelte Strafgebühr vom Verein der Mannschaft zu entrichten: a) waren gar nicht einsatzbereit 80,- b) waren nur an einem Spieltag einsatzbereit 60.- c) waren nur an zwei Spieltagen einsatzbereit 40,- d) waren nur an drei Spieltagen einsatzbereit 20,- H.7 Schiedsrichter-Lehrgang Für die Kader-Schiedsrichter der LLBW besteht am jährlichen Fortbildungslehrgang Teilnahmepflicht. Nimmt ein Schiedsrichter nicht teil, wird dies mit einer Geldstrafe von 60,- geahndet. Diese Strafe hat der Verein zu tragen, für den der Schiedsrichter gemeldet ist. Zusätzlich kann der Schiedsrichter -Einsatzleiter den Schiedsrichter aus dem Kader ausschließen - dieser Schiedsrichter gilt dann für die Saison als nicht gemeldet. Die BL- Schiedsrichter, die am Lehrgang der BL teilgenommen haben, sind von der Teilnahme am Fortbildungslehrgang der LLBW grundsätzlich befreit. H.8 Schiedsrichter-Hemden für neue Schiedsrichter Jeder neue Schiedsrichter des Kaders der LLBW, der keinem Verein angehört, wird einmalig mit einem RBB-SR-Hemd ausgestattet, falls er kein SR-Hemd von der Kommission 3 des DRS-RBB erhält. Die Abwicklung der Bestellung, der Auslieferung und der Bezahlung (möglichst aus Mitteln des Schiedsrichter-Wesens) wird vom Kassenwart der LLBW durchgeführt. Jedem neuen Vereins- Schiedsrichter besorgt der Verein, für den er pfeift, ein RBB-SR-Hemd, falls er kein SR-Hemd von der Kommission 3 des DRS-RBB erhält. Alles Weitere zum Schiedsrichterwesen der LLBW ist in der Schiedsrichter-Ordnung und speziellen Formularen geregelt. 5
6 I Staffeltag Der nächste Staffeltag der Landesliga Baden-Württemberg findet am statt. Wenn eine teilnehmende Vereinsmannschaft keinen Vertreter zum Staffeltag entsendet, wird ihm eine Geldstrafe in Höhe von 51.- auferlegt. Pforzheim, Fumiko Beh Spielleiterin der Landesliga Baden-Württemberg Termine: Baden-Württembergische Meisterschaft Ulm Ligapokal (4. Wolfgang-Beh-Gedächtnis-Turnier) Freiburg 6
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