Johannes Kepler Universität Linz Institut für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Aufbaustudium MBA TOURISMUSMANAGEMENT

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1 Beilage 2 Johannes Kepler Universität Linz Institut für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Aufbaustudium MBA TOURISMUSMANAGEMENT Wissenschaftliche Gesamtleitung: Univ. Prof. Dr. Rudolf Kropf Stellvertreter der wissenschaftlichen Gesamtleitung: o. Univ. Prof. Dr. Roman Sandgruber Allgemeine BWL: o. Univ. Prof. Dr. Reinbert Schauer Marketing, Tourismus: o. Univ. Prof. Dr. Gerhard Wührer Rechnungswesen, Finanzierung: o. Univ. Prof. Dr. Helmut Pernsteiner Volkswirtschaftslehre: Vizerektor o. Univ. Prof. Dr. Friedrich Schneider Rechtswissenschaften: Univ. Prof. Dr. Helmut Widder

2 Regelungen 2 hinsichtlich der Durchführung des Aufbaustudiums mit der Bezeichnung MBA TOURISMUSMANAGEMENT der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz. Mit Hinweis auf 23 Abs. 1 UniStG werden die weiter unten angeführten Regelungen getroffen. Diese Regelungen bestehen aus: a) Satzung b) Studienplan c) Prüfungsordnung d) Bestimmungen über Lehrgangsbeitrag und Prüfungsgebühren

3 a) Satzung 3 "Aufbaustudium MBA Tourismusmanagement" der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz Artikel 1: Errichtung Der Tourismussektor hat in Österreich, aber auch in vielen anderen Ländern große Bedeutung. Weltweit nahm der Tourismus in den letzten vier Jahren durchschnittlich um ca. 3,3 % pro Jahr zu und beschäftigt gegenwärtig 115 Millionen Menschen. Europa ist der am meisten von Touristen besuchte Teil der Welt. Die Hälfte der gesamten Tourismuseinnahmen entfallen auf Europa. In den nächsten Jahren wird die Anzahl der Touristen weltweit von 381 Millionen (1998) auf 771 Millionen bis 2020 zunehmen. Innovation und technologische Entwicklung werden im Tourismusbereich in den nächsten Jahren daher ein unverzichtbares Instrument zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusunternehmen sein. Vor allem durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union kann eine fortschreitende internationale Vernetzung und Globalisierung des Tourismusmarktes festgestellt werden. Es wird daher ab dem Studienjahr 2001/02 an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz der AUFBAUSTUDIUM MBA TOURISMUSMANAGEMENT gemäß 23 des UniStG, BGB1. I Nr. 48/1997, in der derzeit geltenden Fassung, eingerichtet. Unterrichtssprachen des Lehrgangs sind gem. 10 Abs. 4 des UniStG Deutsch und Englisch. Das "Aufbaustudium MBA Tourismusmanagement" verfolgt als Ausbildungsziel, die Wirksamkeit und Effizienz touristischer Dienstleistungen durch eine verbesserte Personalqualifikation zu erhöhen. Einsatzbereiche der AbsolventInnen: - Mittlere und höhere Managementebene im Tourismus - AssistentIn der Geschäftsführung einer Tourismusunternehmung bzw. Tourismusorganisation - Einschlägig selbständig im Tourismus tätige Personen Der erfolgreiche Abschluss des Programms und eine einjährige einschlägige Praxis im Bereich des Tourismus ermöglichen die Beantragung des Gastgewerbebefähigungsnachweises (Verordnung Nr. 19 vom BGBl II des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten), die zweijährige einschlägige Erfahrung im Reisebüro die Reisebürobefähigung (Verordnung Nr. 401 vom BGBl II des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten).

4 Artikel 2: Ziele des Aufbaustudiums Das Ziel des Aufbaustudiums besteht darin, junge TourismusmanagerInnen auszubilden, die den Anforderungen des internationalen Tourismus gewachsen sind. Die sich ständig wandelnden Ansprüche im internationalen Tourismus benötigen ManagerInnen, die sowohl neue Impulse setzen als auch neue Tourismusprodukte entwickeln und anbieten können. Darüber hinaus stellt der Lehrgang eine Plattform internationaler Begegnung dar. Für die Zukunft ist eine wesentliche Beeinflussung der Entwicklung einer qualitativ hochwertigen Tourismuskultur zu erwarten. Die rasant wachsende wirtschaftliche Vernetzung stellt erhöhte Anforderungen an das Personal international agierender Unternehmen. Dadurch ist ein vermehrter Bedarf an Mitarbeitern, die den geänderten Bedingungen entsprechen müssen. Gefordert sind in diesem internationalen Feld Kommunikationsfähigkeit, profunde betriebswirtschaftliche, juristische und Fremdsprachenkenntnisse. Wichtig ist aber auch eine Sensibilisierung für kulturelles Verständnis. In einem ersten Lehrgangsabschnitt (4 Semester) werden die erforderlichen Kenntnisse des Tourismusmanagements umfassend vermittelt. Der zweite Lehrgangsabschnitt (1 Semester) dient zur Vertiefung vor allem im Bereich des internationalen Tourismusmanagements. Dieses Lehrgangsziel soll didaktisch vor allem dadurch erzielt werden, dass theoretische mit praxisrelevanten Kenntnissen eng verknüpft werden, sodass eine direkte Anwendung des vermittelten Wissens im unternehmerischen Umfeld gewährleistet ist. 4 Artikel 3: Teilnehmer, Aufnahmebedingungen und Gebühren Als Teilnehmer an diesem Programm werden aufgenommen: 1. AbsolventInnen eines fachlich in Betracht kommenden Bakkalaureatsstudiums oder 2. eines gleichwertigen Studiums oder 3. einer vergleichbaren Qualifikation Die Aufnahme in das Aufbaustudium setzt die bestandene Aufnahmeprüfung und die Zulassung entsprechend den Bestimmungen der 30 bis 33 sowie den Vorschriften der 41 und 42 UniStG voraus. Die Teilnahme am Aufbaustudium ist von der vollständigen Einzahlung der festgelegten Teilnahmegebühren abhängig. Über die Zulassung zur Teilnahme entscheidet die Lehrgangsleitung autonom. Dies gilt ebenso für die Durchführung nach Prüfung der finanziellen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen. Artikel 4: Studienplan Aufgrund des 48 Abs. 1 Z. 10 UOG 93 und des 23 Abs. 1 UniStG beschließt die Sozialund Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz den Studienplan und die Prüfungsordnung zur Erreichung des in Artikel 2 genannten Lehrgangsziels. Das "Aufbaustudium MBA Tourismusmanagement" ist nach folgenden Grundsätzen gestaltet: - Die Studiendauer beträgt fünf Semester. Während der fünf Semester sind Pflichtveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 850 Unterrichtseinheiten, davon mindestens 140, durch Lektoren betreute Projektarbeitsstunden, zu absolvieren. - Eine zweimonatige Praxis, im Bereich Tourismus ist verpflichtend.

5 - Voraussetzung für die erfolgreiche Absolvierung des Lehrgangs sind die bestandenen schriftlichen Prüfungen aus allen Pflichtfächern aller fünf Semester, die positive Beurteilung der Projektarbeit, der Nachweis über das zweimonatige Praktikum sowie das Ablegen der am Ende des vierten Semesters stattfindenden kommissionellen Prüfung aus den im Studienplan festgelegten tragenden Fächern. - Die erfolgreiche Absolvierung des Aufbaustudiums MBA Tourismusmanagement wird durch ein von der zuständigen akademischen Behörde ausgestelltes Abschlusszeugnis bestätigt. 5 Artikel 5: Lehrgangsträger und wissenschaftliche Leitung Träger des "Aufbaustudiums MBA Tourismusmanagement" ist die Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz in Zusammenarbeit mit dem "Verein zur Förderung des Aufbaustudiums für Tourismusmanagement der Johannes Kepler Universität Linz", entsprechend dem Kooperationsvertrag gem. 23 Abs. 1 UniStG. Die wissenschaftliche Leitung des "Aufbaustudiums MBA Tourismusmanagement" obliegt dem/r wissenschaftlichen LeiterIn bzw. dessen StellvertreterIn. Die wissenschaftliche Leitung entscheidet über: - die Aufnahme in das Aufbaustudium - die Bestellung von Vortragenden und Prüfern - sowie alle weiteren Angelegenheiten der normalen Geschäftsführung im Rahmen des Studienplans und der Prüfungsordnung Artikel 6: Kosten des Ausbaustudiums Die Kosten des Aufbaustudiums MBA Tourismusmanagement werden durch Einhebung von Teilnahme- und Prüfungsgebühren, öffentliche Förderungen sowie Sponsorengelder vollständig gedeckt. Der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz entstehen aus dem Lehrgang keinerlei Kosten. Artikel 7: Teilnahmegebühren "Das Aufbaustudium MBA Tourismusmanagement" ist kostendeckend zu führen. Das Fakultätskollegium legt aufgrund der Budgetvorschau zu Beginn eines Studienjahres gemäß 5 Hochschultaxengesetz die Höhe des Unterrichtsgeldes (Teilnahmegebühren) fest. Nach Maßgabe der Möglichkeiten zusätzlicher Finanzierungsquellen dürfen die Teilnahmegebühren die kalkulatorisch notwendige Mindestsumme nicht überschreiten. Die Teilnahmegebühr ist für das jeweilige Semester im Vorhinein zu entrichten, wobei für das Wintersemester der Beitrag bis spätestens 15. September und für das Sommersemester bis spätestens 15. Februar des jeweiligen Studienjahres zu entrichten ist. Ab diesen Terminen wird bei Rücktritt eine Stornogebühr von 50 % verrechnet. Bei Absagen nach Lehrgangsbeginn wird die volle Teilnahmegebühr für das zugelassene Semester einbehalten. Anpassungen des Unterrichtsgeldes, die den Hundertsatz, um den das Gehalt eines Beamten der Allgemeinen Verwaltung der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V einschließlich einer allfälligen Teuerungszulage gegenüber dem 1. Oktober des Vorjahres angestiegen ist, nicht übersteigen, gehören gemäß der 24 der Geschäftsordnung zu den selbständig zu besorgenden Aufgaben des Vorsitzenden des Fakultätskollegiums.

6 b) Studienplan 6 "Aufbaustudium MBA Tourismusmanagement" der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz Gemäß 48 Abs. 1 Z. 10 UOG 93 und 23 Abs. 1 und 2 UniStG., in den derzeit gültigen Fassungen, beschließt die Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz den Studienplan für das "Aufbaustudium MBA Tourismusmanagement" gemäß den folgenden Prinzipien: - Die Lehrveranstaltungen werden in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren, Vorträgen, Workshops, Fallstudien, Gruppenarbeiten, Exkursionen und Projektstudien sowie Fernstudieneinheiten durchgeführt. - Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrziels durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der TeilnehmerInnen mittels geeigneter Lernmaterialien sicherzustellen. - Der didaktische Schwerpunkt liegt auf der zu leistenden Projektarbeit unter fachlicher wissenschaftlicher Anleitung. - Eine Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten ( 7 Abs. 3 UniStG) - Die insgesamt 850 Unterrichtseinheiten werden auf fünf Semester verteilt. - Im vierten Semester ist ein Projektstudium zu absolvieren: - Der zeitliche Mindestumfang beträgt 140 EH, die durch Lektoren in Kleinstgruppen betreut werden und 10 EH Rhetorik- und Präsentationstechnik, 6 EH Power-Point- Präsentation, 8 EH angewandtes Personalmanagement, 7 EH Persönlichkeitsbildung sowie 4 EH Präsentationsvorbereitung beinhalten - Themenstellung, fachliche und wissenschaftliche Betreuung sowie die Bearbeitung der Projektarbeit haben so zu erfolgen, dass die Kenntnisse in den tragenden Fächern der Tourismusausbildung vertieft werden. Die Themenstellung ist von der wissenschaftlichen Leitung zu genehmigen. Erster Lehrgangsabschnitt Erstes Semester Einführung in die Betriebswirtschaftslehre 05 Unternehmensführung 14 Personalwesen 09 Finanzwirtschaft 31 Rechnungswesen 38 Marketing 14 Informationsmanagement 23 Tourismusgeographie und Raumplanung 11 Englisch 12 Zweite Fremdsprache

7 7 Zweites Semester Volkswirtschaftslehre 08 Rechtliche Grundlagen 53 Tourismussoziologie und -psychologie 05 Kultur- und Fremdenverkehrsgeschichte 23 Systeme des Tourismus 03 Rahmenbedingungen des Tourismus 12 Instrumentarium der Tourismus- und Fremdenverkehrsforschung 23 Tourismusverbände 04 Exkursionen und Gastvorträge 14 Englisch 12 Zweite Fremdsprache Drittes Semester Tourismusmarkt 12 Touristische Leistungsträger 09 Hotellerie-, Gastronomie-, Wellness- und Kongressmanagement 16 Event- und Freizeitmanagement 12 Ausgewählte Gebiete des Tourismusmarketing 79 Exkursionen und Gastvorträge 17 Englisch 12 Zweite Fremdsprache Viertes Semester Projektstudium 140 Englisch 15 Zweite Fremdsprache Zweiter Lehrgangsabschnitt Fünftes Semester Globalisierungstendenzen im Internationalen Tourismus 10 Internationales Tourismusmarketing und interkulturelles Management 25 Internationales Wirtschaftsrecht 20 Angewandtes Finanzmanagement 20 Entstehung und Entwicklung des internationalen Tourismus 12 Internationale Wirtschaftsbeziehungen 15 Soziale Kompetenz 20 Gastvorträge 08 Case Studies Englisch

8 c) Prüfungsordnung 8 1. Im Rahmen des Aufbaustudiums werden im Sinne des 52 Abs. 1 UniStG aus den Fächern des ersten bis vierten Semesters schriftlichen Lehrveranstaltungsprüfungen und über die tragenden Fächer des ersten Lehrgangsabschnitts eine schriftliche und kommissionelle mündliche Prüfung am Ende des vierten Semesters gemäß 49 UniStG durchgeführt. Über die Fächer des zweiten Lehrgangsabschnitts werden schriftliche Lehrveranstaltungsprüfungen abgehalten. Für die Durchführung der Prüfungen gelten die 45 bis 47 sowie die 53 bis 60 UniStG sinngemäß. 2. Die Zulassungen zu den Prüfungen und die Vergabe der Projektarbeit sind bei der wissenschaftlichen Lehrgangsleitung zu beantragen. 3. Voraussetzung zur Zulassung zu den schriftlichen Lehrveranstaltungsprüfungen im ersten bis fünften Semester ist die Absolvierung der im Studienplan vorgesehenen Lehrveranstaltungen. 4. Die Zulassung zur mündlichen kommissionellen Prüfung am Ende des vierten Semesters ist von der positiven Bewertung der im ersten bis zum vierten Semester vorgesehenen schriftlichen Lehrveranstaltungsprüfungen sowie der am Ende des vierten Semesters stattfindenden schriftlichen Prüfung abhängig. Weiters ist sie von der positiven Beurteilung der Projektarbeit gemäß 45 Abs. 1 UniStG, die im Laufe des vierten Semesters zu verfassen ist und der Absolvierung einer zweimonatigen Praxis im Tourismusbereich abhängig. Die positive Beurteilung der Projektarbeit ist Voraussetzung für die Zulassung zur schriftlichen Prüfung am Ende des vierten Semesters. 5. Die Zulassung zum zweiten Lehrgangsabschnitt bedingt den positiven Abschluss des ersten Lehrgangsabschnitts. 6. Das Thema der Projektarbeit ist bei der wissenschaftlichen Leitung zu beantragen. Sie muss in einem engen thematischen Zusammenhang mit den unterrichteten Fächern stehen. 7. Die Lehrveranstaltungsprüfungen sind nach 53 Abs. 2 UniStG als Einzelprüfungen in schriftlicher Form an drei Terminen im jeweiligen Vortragssemester einzurichten. 8. Lehrveranstaltungsprüfungen werden mit Hinweis auf den 52 Abs. 1. UniStG von den Leitern der betreffenden Lehrveranstaltungen zusammengestellt und abgehalten. Sind in einem Fach mehrere Vortragende tätig gewesen, oder ist ein Vortragender zum Prüfungszeitpunkt verhindert, legt die wissenschaftliche Lehrgangsleitung im Einvernehmen mit den Vortragenden den Prüfer, der die Prüfung abhält, fest. 9. Über die Anerkennung von Prüfungen aus einem ordentlichen Studium oder außeruniversitären Einrichtungen entscheidet nach dem Grundsatz der Gleichwertigkeit die Lehrgangsleitung. 10. Auf Wiederholung von Prüfungen finden die Bestimmungen des 58 UniStG sinngemäß Anwendung. Aus organisatorischen Gründen hat sich die Kandidatin bzw. der Kandidat bis spätesten zwei Wochen vor dem Wiederholungstermin im Sekretariat anzumelden.

9 9 Folgende Fächer sind Gegenstand der schriftlichen Prüfung am Ende des vierten Semesters: o Betriebswirtschaftslehre o Tourismusmanagement o eine der gewählten Fremdsprachen - aus folgenden Fachbereichen müssen drei Fächer ausgewählt werden: o Kultur- und Fremdenverkehrsgeschichte o Tourismusgeographie o Informationsmanagement o Volkswirtschaftslehre o Recht o Tourismussoziologie und -psychologie Folgende Fächer sind Gegenstand der mündlichen kommissionellen Prüfung am Ende des vierten Semesters: - zweite gewählte Fremdsprache - Betriebswirtschaftslehre - Tourismusmanagement im Rahmen der Projektpräsentation - aus folgenden Fachbereichen müssen drei Fächer ausgewählt werden, wobei Bereiche, die zur schriftlichen Prüfung am Ende des vierten Semesters ausgewählt wurden, ausgeschlossen sind: o Kultur- und Fremdenverkehrsgeschichte o Tourismusgeographie o Informationsmanagement o Volkswirtschaftslehre o Recht o Tourismussoziologie und psychologie 11. Der Erfolg der Lehrveranstaltungsprüfungen ist unter Anwendung des 45 Abs. 1 UniStG zu beurteilen (fünfteilige Notenskala). 12. Für die kommissionelle Prüfung am Ende des vierten Semesters ist gemäß 45 Abs. 3 des UniStG eine Gesamtnote auszusprechen. 13. Über die erfolgreiche Absolvierung wird von der zuständigen akademischen Behörde ein Zeugnis ausgestellt (gemäß 47 UniStG). 14. Den erfolgreichen AbsolventInnen des Aufbaustudiums MBA Tourismusmanagement wird nach Erlass der im 26 Abs. 1 UniStG vorgesehenen Verordnung der Bundesministerin oder des Bundesministern der akademische Grad Master of Business Administration, abgekürzt MBA, mit dem Zusatz Tourismusmanagement (in Klammern) verliehen und durch ein Diplom der Johannes Kepler Universität beurkundet.

10 10 d) Lehrgangsbeitrag und Prüfungsgebühren Dieses Programm stellt eine Einheit aus fünf Semestern dar. Gemäß 5 Abs. 1 und 3 des Hochschultaxengesetzes 1972 wird das zu entrichtende Unterrichtsgeld (Lehrgangsbeitrag) auf der Grundlage der Budgetvorschau zu Beginn des jeweiligen Studienjahres festgelegt. Der Lehrgangsbeitrag beträgt für das Studienjahr 2001/02 für den ersten Lehrgangsabschnitt (erstes bis viertes Semester) pro Semester jeweils ATS S ,--. ( 1.598,49 ), der Lehrgangsbeitrag für den zweiten Lehrgangsabschnitt (fünftes Semester) ATS ,-- ( 2.543,55 ).

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