DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN LANDESMEISTER - AUFSTIEGSTURNIER IN DIE SENIOREN - BUNDESLIGA

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1 DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN LANDESMEISTER - AUFSTIEGSTURNIER IN DIE SENIOREN - BUNDESLIGA Gültig für das Spieljahr ALLGEMEINES a) Der ÖTV führt zur Ermittlung der Aufsteiger in die Senioren-Bundesliga die Landesmeister-Aufstiegsturniere, getrennt nach Damen (35, 45, 55 und 60) und Herren (35, 45, 55, 60, 65 und 70) durch. Im Sinne der Gleichbehandlung wird eine geschlechtsneutrale Formulierung gewählt. Die Bezeichnung Spieler steht für männliche und weibliche Personen. b) Für die Durchführung und Beaufsichtigung des Landesmeister-Aufstiegsturniers ist der Senioren-Bundesliga Wettspielausschuss (Senioren-Bundesliga-WA) zuständig. Der ÖTV-Disziplinarreferent kann in beratender Funktion an den Sitzungen des Senioren- Bundesliga-WA teilnehmen. Der Senioren- Bundesliga-WA hat seinen Sitz in Vösendorf. Alle Schriftstücke an den Senioren-Bundesliga-WA sind an den ÖTV, Eisgrubengasse 2-6/2, A-2334 Vösendorf, bundesliga.senioren@oetv.at zu richten. c) Jeder Verein hat dem Senioren-Bundesliga-WA eine gültige -Adresse bekanntzugeben. Verbandsmitteilungen werden ausschließlich an diese - Adresse versendet und sind verbindlich. d) Mit der Abgabe der Nennung der Mannschaften akzeptieren und anerkennen die teilnehmenden Vereine und Mannschaften die vom Senioren-Bundesliga-WA vorgelegten und beschlossenen Durchführungsbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung vollinhaltlich. e) Sämtliche Gebühren sind auf das Konto des Österreichischen Tennisverbandes: IBAN AT BIC BKAUATWW bei der BA Unicredit - BLZ 12000, einzubezahlen. 2 TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN a) Teilnahmeberechtigt sind alle Landesmeister der ÖTV Landesverbände, sofern nicht bereits eine Mannschaft desselben Vereines in der Senioren-Bundesliga im jeweiligen Bewerb vertreten ist. Verzichtet der Landesmeister auf die Teilnahme am Landesmeister-Aufstiegsturnier, kann der Vizemeister seinen Platz im Landesmeister- Aufstiegsturnier einnehmen. 1

2 b) Die Nennung erfolgt nur über das zuständige Landeswettspielreferat und ist bis spätestens 15. Juli 2018 und bei den Herren 35 bis spätestens 16. September 2018 an den Senioren-Bundesliga-WA zu richten. Mit der Nennung muss gem. 1 c) die Kontaktperson für das Landesmeister-Aufstiegsturnier sowie deren gültige -Adresse bekanntgegeben werden. c) Die Vereine müssen in der Lage sein, für Wettkämpfe mindestens drei Freiluftplätze (Damen zwei Plätze) und 2 Hallenplätze mit gleichem Belag, die den betreffenden Bestimmungen der Tennisregeln entsprechen, zur Verfügung zu stellen. Dem ÖTV bekannt gegebene und vom Landesverband kommissionierte Hallenplätze müssen vom gastgebenden Verein für den Bedarfsfall freigehalten werden. d) Die Nenngebühr für die Teilnahme am Landesmeister-Aufstiegsturnier beträgt EUR 100,--. Erst mit der Einzahlung der Nenngebühr ist die Mannschaft spielberechtigt. 3 EINTEILUNG UND AUSLOSUNG - AUFSTEIGER a) Das Landesmeister-Aufstiegsturnier wird in zwei Gruppen (A und B) mit jeweils 4 Landesmeistern durchgeführt. Sollten alle neun Landesmeister an den Aufstiegsspielen teilnehmen, erfolgt in einer der beiden Gruppen eine Vorrunde. Die beiden Gruppen werden nach Möglichkeit nach regionalen Gesichtspunkten eingeteilt, wobei darauf geachtet wird, dass die sportliche Ausgeglichenheit der beiden Gruppen gewährleistet bleibt. Nach Meldung aller Landesverbände wird die Auslosung rechtzeitig auf der ÖTV- Homepage unter ÖTV-Bundesliga veröffentlicht. b) Bei der Altersklasse H35 und D60 erfolgt zwischen den beiden Gruppensiegern ein Finale um den Aufstieg in die Senioren-Bundesliga (1 Aufsteiger). c) Andere Altersklassen: Die beiden Gruppensieger bzw. wenn nur eine Gruppe spielt, der Gruppensieger und der Zweitplatzierte, spielen im Folgejahr in der Senioren- Bundesliga (2 Aufsteiger). d) Befinden sich in einer Gruppe nur zwei Mannschaften, wird der Gruppensieger mit Hinund Rückspiel ermittelt. Bei Punktegleichheit entscheiden die direkten Ergebnisse gegeneinander. Haben beide Mannschaften die gleiche Punkteanzahl, so entscheidet: 1) die bessere Matchdifferenz, 2) die bessere Satzdifferenz, 3) die bessere Game- Differenz, 4) das Los e) Spieltermine Landesmeister-Aufstiegsturnier in die Senioren-Bundesliga D35, D45, D55, H45, H55, H60, H65, H70, D60 2

3 Vorrunde Sa, 25. August 2018 (nur falls 9 Landesmeister teilnehmen) Runde 1 Sa, 01. September 2018 Runde 2 Sa, 08. September 2018 Runde 3 Sa, 15. September 2018 Finale Sa, 22. September 2018 (nur für D60) H35 Vorrunde Sa, 22. September 2018 (nur falls 9 Landesmeister teilnehmen) Runde 1 Sa, 29. September 2018 Runde 2 Sa, 06. Oktober 2018 Runde 3 Sa, 13. Oktober 2018 Finale Sa, 20. Oktober 2018 f) Das Heimrecht wird durch das Los entschieden, wobei jeder Verein mindestens ein Heimspiel oder max. zwei Heimspiele in den Gruppenspielen hat. Das Finale der Gruppensieger in den Altersklassen D60 und H35 erhält jener Verein, welcher zuvor weniger Heimspiele hatte. Sollten beide Finalisten die gleiche Anzahl von Heimspielen gehabt haben, entscheidet das Los. 4 SPIELBERECHTIGUNG a) In allen Altersklassen H35 bis H70 und D35 bis D60 ist pro Begegnung nur 1 nichtösterreichischer Staatsbürger (im Einzel und Doppel jeweils nur die gleiche Person) spielberechtigt. Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Spieler, welche dem 42 Pkt. 1-3 der ÖTV-Wettspielordnung zugeordnet werden (Gleichstellungsparagraph). b) Alle in der Mannschaftsliste genannten Spieler sind für das Landesmeister- Aufstiegsturnier spielberechtigt, unabhängig davon oder wie oft sie im Landesmeister- Bewerb angetreten sind. c) Spieler dürfen österreichweit bei einem zweiten Verein Mannschaftsmeisterschaft spielen, allerdings darf dieser Spieler bei dem zweiten Verein nicht in der gleichen Altersklasse angetreten sein. d) Alle Spieler, welche bei einer BL- und einer am Aufstiegsturnier in die BL teilnehmenden Mannschaft oder in zwei am Aufstiegsturnier in die BL teilnehmenden Mannschaften genannt sind, dürfen an einem Spieltag (gleiches Datum) nur in einer Mannschaft spielen. e) Alle in der Mannschaftsliste genannten Spieler sind in einem Finalspiel gemäß 3b spielberechtigt, unabhängig davon ob sie in den Gruppenspielen angetreten sind. 3

4 5 NENNUNG UND MANNSCHAFTSLISTEN a) Vom Landesverbands-Wettspielausschuss erhält der Senioren-Bundesliga-WA bis spätestens 15. Juli des laufenden Jahres die Nennungen seiner Landesmeister pro Altersklasse, die am Landesmeister-Aufstiegsturnier teilnehmen. Für die H35 muss der entsprechende Landesmeister bis spätestens 16. September 2018 namentlich bekannt gegeben werden! b) Die Stammdaten und die Mannschaftsliste, inklusive aller genannten Nicht- Österreicher, welche vor Beginn der Landesmeisterschaft vom zuständigen LV- Wettspielausschuss genehmigt wurde, werden aus dem nuliga-system- Landesverband in das nuliga-system der Bundesliga übernommen. Der Senioren- Bundesliga-WA kann bei gravierenden Unterschieden zu den Aufstellungskriterien gemäß 9d der Durchführungsbestimmungen Senioren Bundesliga bzw. bei gravierenden Abweichungen von der tatsächlichen Spielstärke Umreihungen der Mannschaftslisten vornehmen. c) Die genehmigte Mannschaftsliste wird rechtzeitig auf der ÖTV-Homepage unter ÖTV- Bundesliga veröffentlicht. 6 SPIELREGLEMENT a) Bewerbe Damen 35 Damen 45 Damen 55 Damen 60 Herren 35 Herren 45 Herren 55 Herren 60 Herren 65 Herren 70 4 Einzel und 2 Doppel 4 Einzel und 2 Doppel 4 Einzel und 2 Doppel 4 Einzel und 2 Doppel b) Für jeden Sieg in den Reihungsspielen werden dem Sieger bzw. Verlierer abhängig vom Spielergebnis Punkte gutschrieben. Ergebnis Sieger Verlierer Ergebnis Sieger Verlierer 7:0 3 Pkt. 0 Pkt. 6:0 4 Pkt. 0 Pkt. 6:1 3 Pkt. 0 Pkt. 5:1 4 Pkt. 0 Pkt. 5:2 2,5 Pkt. 0,5 Pkt. 4:2 3 Pkt. 1 Pkt. 4:3 2 Pkt. 1 Pkt. 3:3 2 Pkt. 2 Pkt. 4

5 Wenn eine Mannschaft alle ihre Spiele gewonnen hat, ist sie unabhängig von ihrer Gesamtpunkteanzahl Gruppen-Erster. Wenn eine Mannschaft alle ihre Spiele verloren hat ist sie unabhängig von ihrer Gesamtpunkteanzahl Gruppen-Letzter. d) Bei Punktegleichheit zweier Mannschaften innerhalb einer Gruppe entscheidet das direkte Ergebnis gegeneinander. Sind jedoch mehr als zwei Mannschaften punktegleich, so entscheidet 1) die bessere Wettspiel-Differenz 2) die bessere Satz-Differenz, 3) die bessere Game-Differenz, 4) das Los Wobei jedoch nur die Wettspielergebnisse der punktegleichen Mannschaften untereinander, ohne Berücksichtigung der Ergebnisse gegen die anderen, nicht punktegleichen Mannschaften einer Gruppe, gezählt werden. Nach dem Bewerb wird vom Senioren-Bundesliga-WA ein Tabellenstand auf Basis der erzielten Siege erstellt. Spielt eine Mannschaft die Gruppenspiele nicht zu Ende, werden alle gegen diese Mannschaft erzielten Ergebnisse nicht gewertet und die Mannschaft aus dem Aufstiegsturnier herausgenommen. 7 DURCHFÜHRUNG DER SPIELE a) Die Termine für die Aufstiegsspiele werden vom Senioren-Bundesliga-WA festgelegt. b) Am vorgesehenen Spieltag haben die beiden Mannschaften auch bei zweifelhafter Witterung so rechtzeitig auf der Anlage zu erscheinen, dass der in lit. d) genannte Zeitpunkt eingehalten werden kann. Entscheidungen über die Benutzbarkeit der Anlage sind nur am Austragungsort vom Mannschaftsführer der Heimmannschaft zu treffen. c) Vor Spielbeginn hat jede Mannschaft einen Mannschaftsführer zu nominieren. Nur der Mannschaftsführer ist berechtigt, für die Mannschaft seines Vereines bindende Erklärungen abzugeben. Weiters ist er berechtigt, vom Mannschaftsführer der gegnerischen Mannschaft den Nachweis der Identität der Spieler zu verlangen. d) Spielbeginn ist grundsätzlich um 11:00 Uhr auf 3 Plätzen (Damen auf 2 Plätzen). e) Der Wettkampf beginnt mit den Einzelspielen. 15 Minuten vor der in lit. d festgelegten Beginnzeit haben die Mannschaftsführer die Aufstellung der Spieler für die Einzelspiele auszutauschen. Die Aufstellung darf nur Spieler enthalten, die zum Zeitpunkt der Übergabe der Aufstellungen anwesend und spielfähig sind. Ist die Mannschaft nicht vollzählig, sondern fehlt (fehlen) ein oder mehrere Spieler der Ränge 1-4 (1-3 bei Damen), so ist entsprechend der Spielerliste nachzurücken. Gleichzeitig mit der Mannschaftsaufstellung hat der Mannschaftsführer des Heimvereines auch die 5

6 Platzeinteilung für alle Einzelspiele bekannt zu geben. Bei Abwicklung der Spiele muss mit den Spielen 2, 3, 4 (2 und 3 bei Damen) begonnen werden. Die restlichen Einzelspiele haben unverzüglich nach Freiwerden der für sie bestimmten Plätze zu beginnen. Auf mehr als 3 Plätzen (2 bei Damen) kann nur mit Zustimmung der Gastmannschaft gespielt werden. Sollte aus gewissen Umständen nur 2 Plätze zur Verfügung stehen, so wird mit den Spielen 2,3 begonnen, mit den Spielen 1,4 fortgesetzt und mit dem Spiel 5 abgeschlossen. f) Die Mannschaftsführer haben die Aufstellung ihrer Spieler für die Doppelspiele spätestens 15 Minuten vor deren Beginn, längstens 15 Minuten nach Beendigung des letzten Einzelspieles auszutauschen. Die Aufstellung darf nur Spieler enthalten, die zum Zeitpunkt der Übergabe der Aufstellungen anwesend und spielfähig sind. Gleichzeitig hat der Mannschaftsführer des Heimvereines die Platzeinteilung für die Doppelspiele zu übergeben. Auch die in den Doppelspielen einzusetzenden Spieler sind nach der Spielerliste zu reihen und erhalten danach die Platzziffern 1-4. Die Summe der Platzziffern eines Doppelpaares darf nicht größer sein, als die des Folgenden. Bei Summengleichheit steht die Reihung dem Mannschaftsführer frei. g) Die Reihenfolge der Spiele kann nur einvernehmlich abgeändert werden. Ist ein Spieler nach Übergabe einer Aufstellung nicht mehr spielfähig, verliert die betroffene Mannschaft den Punkt. Sollte ein Spieler das Singlespiel unabhängig vom Grund nicht beenden, so darf dieser Spieler im anschließenden Doppel nicht mehr eingesetzt werden. h) Alle Spiele werden auf zwei Gewinnsätze ausgetragen. Bei Doppelspielen kommt es zur No-ADD Regelung und der dritte Satz wird als Match-Tie-Break (bis 10 Gewinnpunkte, zwei Punkte Unterschied) gespielt. In der Altersklasse H70 werden die fünf Einzelbegegnungen im dritten Satz mit Match-Tie-Break entschieden. Alle Spieler haben nach dem zweiten Satz ein Anrecht auf 10 Minuten Pause, ausgenommen Herren 35. i) Zwischen zwei Wettspielen kann ein Spieler eine Pause von 30 Minuten beanspruchen. j) Wenn Einzel- oder Doppelspiele nach Übergabe oder Austausch der Aufstellungen nicht begonnen werden konnten (aus Gründen höherer Gewalt), so können zum neuen Spieltag die Aufstellungen wie zu Beginn eines neuen Spieles übergeben oder ausgetauscht werden. k) Bei Nichtbespielbarkeit der Freiplätze - sowohl zum vorgesehenen Spielbeginn, als auch während der Spiele - ist der Wettkampf in die bekanntgegebene Halle zu verlegen. Ein in der Halle begonnenes oder fortgesetztes Spiel ist in dieser zu beenden. 6

7 Ob "Nichtbespielbarkeit" der Plätze (insbesondere wegen Schlechtwetter) vorliegt, stellt der Mannschaftsführer der Heimmannschaft fest. Spielende in der Halle ist Uhr. Ein vor Uhr begonnenes Spiel muss zu Ende gespielt werden. Die Form der Abwicklung in der vom Verein gemeldeten Halle ist mit dem Mannschaftsführer der Gastmannschaft vor Beginn der Wettkämpfe festzulegen. l) Während eines Spieles darf ein Spieler nur jeweils von einer Person betreut (gecoacht) werden. 8 PFLICHTEN DES HEIMVEREINES a) Die Kosten für die ITF-zertifizierten Bälle, die vom zuständigen Landesverband genehmigt wurden, den Platzmeister, die Platzpflege sowie die Reservierungskosten der Halle übernimmt der Heimverein. b) Die Kosten für die Benützung der Halle trägt der Heimverein. c) Jedes Einzel- bzw. Doppelspiel und jeder 3. Satz wird mit 3 neuen Bällen begonnen. Im Doppel werden im 3. Satz (Match-Tie-Break) keine neuen Bälle aufgelegt. (Strafbestimmung siehe Strafenkatalog). d) Der anreisenden Mannschaft sind am Spieltag vormittags und am Nachmittag des Vortages zwei Freiluftplätze zumindest 2 Stunden (Halle 1 Stunde) je nach Witterung und Wunsch des Anreisenden zu Trainingszwecken zu überlassen. e) Zur Führung des zur Verfügung gestellten Bundesliga-Spielberichtes (dreifach): Das Ausfüllen des Spielberichtes muss in Blockschrift (deutlich lesbar) erfolgen. Der Heimverein ist verpflichtet, das Spielbericht Original aufzuheben und bei Aufforderung an den Senioren-Bundesliga-WA zu senden. Aushändigen des Spielberichtes: Original bleibt beim Heimverein 1. Kopie an die Gastmannschaft Der Heimverein ist verpflichtet, alle Doppelspiele im Spielbericht mit Spielernamen zu versehen. Werden im Spielbericht bei einem oder mehreren Doppel(n) keine Namen eingetragen, wird eine Strafe von Euro 100,00 gegenüber derjenigen Mannschaft verhängt, die bei der Doppelaufstellung keine Spielernamen bekannt gegeben (Auswärtsmannschaft) bzw. im Spielbericht eingetragen hat (Heimmannschaft). f) Unmittelbar nach Spielende sind Spielergebnisse in das Meisterschaftsportal im Internet ( einzugeben. Bei Nichteingabe des Spielberichtes im 7

8 Internet am gleichen Tag wird durch den Senioren-Bundesliga-WA eine Strafe von EUR 100,-- pro Fall verhängt. Zusätzlich wird in der Tabelle ein Punkt abgezogen. g) Eine Spielunterbrechung ist sofort in das Meisterschaftsportal im Internet ( einzugeben. h) Zur Bereitstellung vorhandener Umkleidemöglichkeiten, sowie Duschen mit Warm- und Kaltwasser für die Gastmannschaft. i) Für Ruhe und Ordnung ist während des Wettspieles zu sorgen. 9 MANNSCHAFTSVERPFLICHTUNGEN a) Aufsteiger: Eine Teilnahme am Bundesliga Senioren-Hearing im Herbst 2018 ist erwünscht. b) Jede Mannschaft hat selbstständig Sorge zu tragen, rechtzeitig am Spielort zu erscheinen. c) Jede Mannschaft hat in voller Mannschaftsstärke anzutreten. 10 NICHTAUSTRAGUNG VON WETTSPIELEN a) Bei Nichtantreten bzw. Antreten mit weniger als 3 SpielerInnen im Einzel zu einem Gruppenspiel des Landesmeister-Aufstiegsturniers kann der Senioren-Bundesliga-WA eine Geldstrafe bis max. EUR pro Spiel aussprechen. Bei Nichtantreten zu einer Begegnung, werden alle gegen diese Mannschaft erzielten Ergebnisse nicht gewertet und die Mannschaft aus dem Aufstiegsturnier herausgenommen. b) Bei Antreten bei den Herren mit nur 4 oder 3 Spielern oder bei den Damen mit nur 3 Spielerinnen bei den Einzelspielen erhält der Verein eine Geldstrafe von 100,--pro nicht angetretenem Spieler. c) Kann zum vorgesehenen Termin der Wettkampf nicht ausgetragen oder beendet werden, so bedarf auch ein einvernehmlich festgelegter Ersatztermin der Zustimmung des Senioren-Bundesliga-WA. Bei Nichteinigung entscheidet der Senioren-Bundesliga- WA über den Ersatztermin. 11 OBERSCHIEDSRICHTER Wenn eine der beiden Mannschaften darauf besteht, muss ein Oberschiedsrichter nominiert werden. Die Anforderung muss mindestens 2 Wochen vor dem betreffenden Wettspiel beim ÖTV-Schiedsrichterreferat sowie beim Senioren-Bundesliga-WA erfolgen. Die Kosten trägt der anfordernde Verein. 8

9 12 STRAFBESTIMMUNGEN a) Im Falle des Einsatzes nicht berechtigter Spieler ist das Spiel zu null straf zu verifizieren. b) Im Falle einer falschen Reihung gehen alle Spiele ab der falschen Reihung w.o. c) Im Falle der Nichtverwendung von ITF - zertifizierten Bällen und bei Nichtverwendung der Ballmarke/-type lt. Mannschaftsliste, wird der Wettkampf mit 7:0/6:0 für die Gastmannschaft strafbeglaubigt. Die Strafverifizierung erfolgt auch, wenn innerhalb eines Aufstiegsspieles nur ein Spiel gegen die o.a. Bestimmungen verstößt. 13 PROTESTE a) Alle Protestgründe sind, soweit sie zum Zeitpunkt der Unterfertigung des Spielberichts bekannt sind oder bekannt sein müssten, unter Anführung des Wortes Protest und unter Angabe der genauen Uhrzeit ihres Eintrittes auf allen Ausfertigungen des Spielberichtes anzumerken. Andernfalls wird ein Protest nicht behandelt. Zusätzlich ist ein Protestschreiben mit genauer Darstellung des Protestgrundes innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis des Protestgrundes eingeschrieben an den Bundesliga-WA, der in erster Instanz entscheidet, zu richten. Die Protestgebühr von EUR 110,-- sowie eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,-- ist gleichzeitig mit Eingabe des Protestes an den ÖTV einzubezahlen. Dem Protest ist eine Kopie des Zahlungsbeleges beizulegen, da dieser sonst nicht behandelt wird. b) Einsprüche gegen obige Bestimmunen soweit sie nicht den laufenden Bewerb betreffen, sind innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis des Protestgrundes eingeschrieben an den Senioren-Bundesliga-WA, der in erster Instanz entscheidet, zu richten. Die Protestgebühr von EUR 110,-- sowie eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,- - ist gleichzeitig mit Eingabe des Protestes an den ÖTV einzubezahlen. Dem Protest ist eine Kopie des Zahlungsbeleges beizulegen, da dieser sonst nicht behandelt wird. c) Gegen den Entscheid der ersten Instanz kann binnen 7 Tagen Berufung beim Berufungssenat des ÖTV erhoben werden. Die Berufungsgebühr von EUR 145,-- sowie eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,-- ist gleichzeitig mit Eingabe des Protestes an den ÖTV einzubezahlen. Der Berufung ist eine Kopie des Zahlungsbeleges beizulegen, da diese sonst nicht behandelt wird. d) Der Berufungssenat des Senioren-Bundesliga-WA ist der ÖTV-Berufungssenat, bestehend aus dem ÖTV-Disziplinarreferenten mit zwei weiteren Personen seiner Wahl, aus der vom ÖTV-Präsidium genehmigten Liste. e) Wird einem Protest oder der Berufung stattgegeben, wird die Protest- oder Berufungsgebühr rückerstattet; im gegenteiligen Fall verfallen diese Gebühren zugunsten des ÖTV. 9

10 f) Sämtliche Gebühren sind auf das Konto des Österreichischen Tennisverbandes: IBAN AT BIC BKAUATWW bei der BA Unicredit, BLZ 12000, einzubezahlen. 14 SONSTIGES a) Die Aufsicht über die Aufstiegsbewerbe in die Senioren-Bundesliga hat der Vorsitzende des Senioren- Bundesliga-WA oder bei deren Verhinderung eine bestimmte Vertretung, welche ein Mitglied des ÖTV sein muss. Diese entscheiden unmittelbar bei auftretenden Fällen. Gegen diesen Entscheid gibt es keinen Rechtsmittelweg. b) In allen Fällen, die durch die angeführten Bestimmungen nicht geregelt sind, entscheidet der Bundesliga-WA. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der ÖTV- Wettspielordnung sowie die Tennisregeln des ÖTV. Ausnahmen von den DFB können in begründeten Fällen nach schriftlichem Ansuchen vom Senioren-Bundesliga-WA genehmigt werden. Strafenkatalog: Nicht-Antreten / Zurückziehen aus LM-Aufstiegsturnier Bis zu 1.000,-- Verstoß gegen Spielerfassung (nuliga 100,-- Antreten mit weniger als 3 Einzelspielern Bis zu 1.000,-- pro Spiel Antreten mit nur 4 oder 3 Spielern, oder nur 3 Spielern im Einzel Unberechtigter Einsatz eines Spielers Nichtverwendung der gemeldeten und ITF zertifizierten Bälle 100,-- pro nicht-angetretenem Spieler Verifizierung zu null Verifizierung zu null Allgemeine Verstöße gegen die DFB bis zu EUR 1.000,-- Für den Bundesliga-WA: Helmut Köck, Vorsitzender der Senioren-Bundesliga Jänner

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