DGB BILDUNGSWERK. Wahljahr2002. einbürgern- wählen- mitentscheiden

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1 DGB BILDUNGSWERK Wahljahr2002 einbürgern- wählen-! mitentscheiden 1

2 Das Jahr 2002 bringt:den Euro! die deutsche Staatsangehörigkeit!? das Bundestagswahlrecht?!...wenn Sie sich einbürgern lassen! 2

3 ? Warum - Weil Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit das Wahlrecht gibt. Wahlrecht wozu? Sie wollten doch schon immer mitentscheiden, ob die doppelte Staatsangehörigkeit zulässig sein soll oder nicht. Als deutsche/r Staatsangehörige/r können Sie es. Mit dem Wahlrecht sind Sie Teil des Wahlvolkes und nur so werden Sie von den Politikern ernst genommen. Nur so können Sie die Politik mitbestimmen. Lassen Sie nicht immer andere entscheiden, es geht um Ihren Arbeitsplatz, Ihre Rente, Ihre Bildung, Ihre Sozialleistungen. Und bedenken Sie, dass schon im Jahr 2002 Ihre Stimme mitzählen kann. Politik ist Ihnen egal? Dann verreisen Sie möglicherweise viel. Die deutsche Staatsangehörigkeit ermöglicht das visumfreie Reisen in viele Länder. Bringen Sie sich in die Lage, um auch von den Last- Minute-Angeboten Gebrauch machen zu können. Sie haben keine Zeit zum Reisen? Dann arbeiten Sie womöglich viel. Gerade im Arbeitsleben bringt die deutsche Staatsangehörigkeit viele Vorteile. Ihnen bleiben Berufe wie Richter, Staatsanwalt, Lehrer oder sonstige Beamte nicht mehr versperrt. Gut, das sind nicht für jeden Wunschberufe. Aber bedenken Sie, dass die deutsche Staatsangehörigkeit Ihnen die Unionsbürgerschaft verleiht. Als Unionsbürgerin und Unionsbürger können Sie überall in der EU arbeiten. Vielleicht möchten Sie künftig im europäischen Ausland selbständig erwerbstätig werden. Im Rahmen der Freizügigkeit ist dies für Unionsbürger kein Problem mehr. Sogar zur Arbeitssuche können Sie sich innerhalb der EU in jedem Land aufhalten. 3

4 Sie wollen weder wählen, noch reisen Sie viel oder gern, Sie sind mit ihrer jetzigen Situation einfach völlig zufrieden? Und trotzdem kann Ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft noch etwas bieten. Stellen Sie sich das Schlimmste vor, das Ihnen passieren kann Sie werden arbeitslos, verlieren Ihre Familie, niemand kümmert sich um Sie, Sie werden ein Sozialfall, vielleicht sogar obdachlos. Bezug von öffentlichen Leistungen ist unter Umständen ein Ausweisungsgrund. Aber eine deutscher Staatsangehörige oder ein deutscher Staatsangehöriger kann nicht ausgewiesen werden er genießt ein Leben lang Ausweisungsschutz. Sie haben das alles schon hinter sich und genießen jetzt nur noch Ihre Rente? Gerade als Rentnerin oder Rentner ist man endlich in der Lage den langersehnten Traum von Rückkehr zu verwirklichen. Aber nach so vielen Jahren in Deutschland kommt eine endgültige Rückkehr ins Herkunftsland oft nicht mehr in Betracht. Sie wollen sicher auch hier Zeit mit Ihren Kindern und Enkelkindern verbringen. Deswegen werden Sie nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde ausreisen, damit Sie auch nach einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten wieder nach Deutschland zurückkehren können. Genehmigungen einholen ist aber lästig. Sie wollten doch genießen und sich nicht mit Verwaltungsvorgängen quälen. Als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger können Sie solange im Ausland bleiben, wie Sie wollen. Übrigens können Sie ihre Rente sogar auf Mallorca genießen, denn auch Rentnern wird Freizügigkeit innerhalb der EU gewährt. Und keine Angst, nichts muss für ewig sein. Wenn Sie sich doch für ein Leben im Ausland entscheiden, dann können Sie sich dort einbürgern lassen und verlieren die deutsche Staatsangehörigkeit! Und jetzt wollen Sie nur noch wissen, wie Sie sich einbürgern können? 4

5 so geht s... 1Sie haben die Aufenthaltserlaubnis (befristet oder unbefristet) oder die Aufenthaltsberechtigung 2Sie leben schon seit 8 Jahren in Deutschland! Die für eine Einbürgerung erforderliche Mindestinlandsaufenthaltszeit (rechtmäßig und gewöhnlich) beträgt nach dem Staatsangehörigkeitsrecht grundsätzlich 8 Jahre. 3Sie leben noch keine 8 Jahre in Deutschland! Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz kann für bestimmte Personengruppen (ausländische Flüchtlinge, anerkannte Asylberechtigte und Staatenlose) ein 6-jähriger Inlandsaufenthalt als ausreichend angesehen werden. 5

6 4Sie leben noch keine 6 Jahre in Deutschland! Sofern Sie Ehefrau/Ehegatte einer/s deutschen Staatsangehörigen sind und die Ehe weiterhin besteht, ist ein rechtmäßiger Inlandsaufenthalt von 3 Jahren als ausreichend anzusehen, sofern die Ehe zum Zeitpunkt der Einbürgerung seit mindestens 2 Jahren besteht (wobei die deutsche Ehegattin oder der deutsche Ehegatte während der gesamten geforderten Ehezeit im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gewesen sein muss). 5Weder noch?!? Ausnahmen und Sonderregelungen gibt es auch hier. Es gelten für alle der o.g. Fälle verkürzte Mindestinlandsaufenthaltszeiten für miteinzubürgernde Ehegatten und/oder Kinder. Die genauen (in Ihrem Einzelfall) erforderlichen Zeiten können Sie bei den jeweiligen Einbürgerungsstellen der Wohnortgemeinden erfragen. 6Sie haben keine Vorstrafen! Hier zählen als Straftat jedes mit Strafe bedrohte Handeln oder Unterlassen, aber keine Ordnungswidrigkeiten. Zum Beispiel können Verkehrsverstöße Ordnungswidrigkeiten sein. Unbescholten? 6

7 7Leider doch Vorstrafen? Die Verurteilung wegen einer Straftat steht der Einbürgerung dann nicht entgegen, wenn die Straftat nach 88 Ausländergesetz unbeachtlich ist. Zum Beispiel bleiben Erziehungsmaßregeln sowie Zuchtmittel nach dem Jugendgerichtsgesetz unberücksichtigt. Erziehungsmaßregeln sind Heimunterbringung oder betreutes Wohnen. Zuchtmittel sind Verwarnungen, Auflagen wie Schadenswiedergutmachung, Zahlung eines Geldbetrags zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung, Erbringung von Arbeitsleistungen oder Entschuldigung beim Verletzten. Auch Verurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 180 Tagessätzen stehen der Einbürgerung oder Miteinbürgerung nicht entgegen. Ist eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt und die Bewährungszeit noch nicht abgelaufen, hat die zuständige Behörde zu prüfen, ob sie den Einbürgerungsantrag ablehnt oder das Verfahren bis zum Erlass der Freiheitsstrafe nach Ablauf der Bewährungszeit aussetzt. In dem Fall sprechen Sie mit Ihrer Behörde Aussetzen ist besser als Ablehnung. Auch, aber nur in begründeten Ausnahmefällen, kann eine Straftat nicht berücksichtigt werden, wenn z.b. eine Tilgung der Verurteilung in nächster Zeit zu erwarten ist oder wenn eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten nicht zur Bewährung ausgesetzt oder nach Ablauf der Bewährungszeit nicht erlassen worden ist. Wann welche Straftat unbeachtlich ist, ist so kompliziert, dass Sie auf jeden Fall bei Ihrer Einbürgerungsbehörde und/oder einer Beratungsstelle erkundigen sollten. Vielleicht geht s ja doch

8 8Sie haben ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache D. h. Sie müssen in der Lage sein, einen deutschen Text des alltäglichen Lebens meistens einen Text aus der Zeitung zu lesen und inhaltlich wiederzugeben. Davon wird ausgegangen, wenn Sie ein Sprachdiplom haben, oder vier Jahre eine deutschsprachige Schule mit Erfolg besucht haben, oder einen Hauptschulabschluss oder wenigstens einen gleichwertigen deutschen Schulabschluss erworben haben, oder in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule versetzt worden sind oder ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule oder eine deutsche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. 9Sie sind sich nicht sicher, dann testen Sie sich selbst mit unserem Beispielssprachtest (von der Düsseldorfer Einbürgerungsbehörde) Lesen Sie den unten aufgeführten Text und erzählen Sie ihn dann Ihrem Freund oder Ihrer Freundin: Doch keine Silvester-Fete auf dem Burgplatz Die große Silvester-Party am Burgplatz Zwar sollten diesmal Einlasskontrollen doch keine Stände aufstellen. fällt dieses Jahr doch aus. Dies beschloss sicherstellen, dass es zu keinem gefährlichen Feuerwerk auf dem Burgplatz Der städtische Ordnungs- und Service- die Verwaltungsspitze. Die Marketingund Touristik GmbH hielt das Risiko für kommt. Aber es werden wieder viele ihre Dienst will zwar mit Doppelstreifen versuchen das illegale Abbrennen von Feu- zu groß, eine große Party an der Rheinuferpromenade zu organisieren. Vor zwei den, ist sich Jörg Schueler, Geschäftserwerkskörpern zu verhindern. Doch das Raketen und Böller mitbringen und zün- Jahren wurden bei der Millennium-Feier führer der Tourismus- und Marketing versuchten die Kontrolleure schon im über 180 Menschen durch umfliegende GmbH sicher. Im Gedränge kommt es letzten Jahr. Das Verbot wurde trotzdem Böller und Raketen verletzt. schnell zu einer Panik. Da können wir von zahlreichen Besuchern missachtet. Zeitungsartikel aus der NRZ

9 Zeitungsartikel aus der WZ So schmeckt der Sommer 1,2 Millionen Besucher kamen am Ohren bei afro-kubanischem Salsa auf Abend rund Menschen von den Samstag zum Kaufen und Gucken. An dem Grabbeplatz. Bands aus Afrika und Kuba zum Tanz der Langen Tafel waren schon am verleiten, allein Menschen schauten sich die neue Klee-Ausstellung an. Mittag die Plätze rar. Einzelhändler Allein am Samstag nahmen vor strahlten über Umsätze. der gelungenen Dekoration aus Rosen Die Polizei freute sich über eine ruhige und Grün an den 34 Tischen der Tafel Nacht. Sie lachten alle mit der Sonne um die Platz. Sie hatten an den Ständen der Wette, Veranstalter, Einzelhandel und 15 Gastronomen die Auswahl zwischen Die hatte schon mittags begonnen. Die Gäste. italienischer Pasta, Parmaschinken Parkhäuser um die Einkaufsstraßen oder pfefferschotenscharfem Gerichten waren nach 12 Uhr besetzt, auf der Kö 1,2 Millionen Besucher kamen zum mit zartem Huhn aus Sri Lanka. Andere standen Schlange vor den werden können. Die Geschäftswelt von hätten die Autos übereinander gestapelt Fest der Mittsommernacht. Sie genossen den strahlenden Sommertag und andalusischen Spezialitäten oder dem Altstadt, Innenstadt und Schadowstraße war zufrieden, berichtet Ralf -abend nach langer Regenzeit, verwöhnten ihren Gaumen mit Köstlichkeiten Häppchen waren schon um halb zehn Esser vom Forum Stadtmarketing, der Sushi-Stand die japanischen Reisan der 180 Meter langen Tafel auf der ausverkauft. Vor der Kunstsammlung Umsatz entsprach dem zum Vorjahresfest da war s allerdings Rheinuferpromenade und labten ihre NRW am Grabbeplatz ließen sich am regnerisch. Hat Ihr Freund ihre Erzählung verstanden, die Freundin auch? Nein?? Probieren Sie es noch einmal, es wird schon klappen, und/oder suchen Sie eine Beratungsstelle auf, um zu klären, was Sie in dem Fall tun können. 9

10 10Sie sind verfassungstreu. In der Regel bei der Beantragung der Einbürgerung, spätestens vor der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde hat die Einbürgerungsbewerberin oder der Einbürgerungsbewerber folgendes Bekenntnis und folgende Erklärung abzugeben: 1. Ich bekenne mich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere erkenne ich an: a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, c) das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, d) die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, e) die Unabhängigkeit der Gerichte, f) den Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und g) die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. 2. Ich erkläre, dass ich keine Bestrebungen verfolge oder unterstütze oder verfolgt oder unterstützt habe, die a) gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder b) eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben oder c) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Natürlich sind Sie verfassungstreu, denn sonst hätten Sie schon aufenthaltsrechtliche Probleme also... 10

11 11Ihr Lebensunterhalt ist gesichert ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Leistungen. Wenn Sie arbeiten, ist Ihr Lebensunterhalt gesichert. Vielleicht arbeiten Sie nicht selbst, aber Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann arbeitet, so ist der Lebensunterhalt auch gesichert. Wichtig ist nur, dass Sie keine Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe beziehen. Nein, Sie bekommen Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe? Und sind noch nicht 23 Jahre alt? Bezug von Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe spielt für die Einbürgerung von unter 23-jährigen keine Rolle. Ja, dann haben Sie Glück gehabt und können... 12Doch schon 23 und drüber? Dann muss geprüft werden, ob Sie verantwortlich dafür gemacht werden können, dass Sie z.b. Ihre Arbeit verloren haben. Wenn Sie Ihre Arbeit verloren haben, z.b. aufgrund von Krankheit, oder die Firma musste Personal kürzen und hat Sie deswegen gekündigt, dann kann Ihnen das nicht angelastet werden. Hier wird nur noch geprüft, ob Sie sich darum bemühen, eine neue Arbeit zu bekommen. Wenn Sie sich aber weigern, eine Ihnen angebotene Arbeit anzunehmen, dann müssen Sie dies auch verantworten. Dies wird im Einzelfall genau zu prüfen sein, ggf. durch Anfragen bei den Sozial- und Arbeitsämtern. Also... 11

12 13Sie geben Ihre bisherige Staatsangehörigkeit auf, um eingebürgert zu werden. Grundsätzlich gilt im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht der sog. Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit, d.h. Sie müssen sich bei Antragstellung bereit erklären, Ihre Heimatstaatsangehörigkeit im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens aufzugeben. Dann können Sie nun ohne Probleme Ihren Antrag stellen. 14Sie wollen Ihre Staatsangehörigkeit behalten, wenn sie eingebürgert werden? Als anerkannter Asylberechtigter und ausländischer Flüchtling können sie das auch, Sie werden unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert. Sie können Ihren Antrag stellen. 12

13 Für andere wird es jetzt schwierig. Von dem Erfordernis der Entlassung gibt es jedoch für bestimmte Personengruppen und Fälle Ausnahmen, in denen die Heimatstaatsangehörigkeit nicht aufgegeben werden muss: Ausnahmen bestehen, wenn das Heimatrecht keinen Staatsangehörigkeitsverlust kennt; wenn der Heimatstaat die Entlassung regelmäßig verweigert; wenn der Heimatstaat die Entlassung im Einzelfall aus Gründen, die die Einbürgerungsbewerberin oder der Einbürgerungsbewerber nicht zu vertreten hat, versagt, von unzumutbaren Bedingungen abhängig macht oder über einen Entlassungsantrag nicht in angemessener Zeit entscheidet; bei der Einbürgerung älterer Personen, deren Entlassung auf unverhältnismäßige Schwierigkeiten stößt und für die die Versagung der Einbürgerung eine besondere Härte darstellen würde; bei Drohen erheblicher Nachteile, insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art; und bei Unionsbürgern, sofern mit dem Herkunftsstaat Gegenseitigkeit besteht. Aber Achtung: Bei Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit ohne Genehmigung verlieren Sie automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Ist das auch geschafft, können auch Sie den Antrag auf Einbürgerung stellen. 13

14 Die letzte wichtige Frage was kostet die Einbürgerung nix ist umsonst Die Gebühren für Einbürgerungen betragen pro Person. Für ein miteingebürgertes minderjähriges Kind ohne eigenes Einkommen Auch hier gilt keine Regel ohne Ausnahme. An den Kosten soll die Einbürgerung nicht scheitern, deswegen kann von der Gebühr aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses Gebührenermäßigung oder -befreiung gewährt werden. Fragen Sie bei der Behörde nach und/ oder erkundigen Sie sich bei einer Beratungsstelle. Wo beantragen Sie die Einbürgerung? Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich bei der für Sie zuständigen Wohnortgemeinde. Hier erhalten Sie auch die für die Beantragung erforderlichen Formulare und Vordrucke. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an die Ausländerämter, Standesämter oder Einwohnermeldeämter. Die genauen Anforderungen für Ihren speziellen Einzelfall können Sie bei den jeweiligen Wohnortgemeinden erfragen. 14

15 ? Sie haben noch weitere Fragen oder Informationsbedarf? Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen oder noch nicht erfüllen, dann ist es vielleicht doch noch möglich, an die deutsche Staatsangehörigkeit zu kommen, denn es gibt viele Möglichkeiten deutsche(r) Staatsangehörige(r) zu werden: durch Geburt ( 4 Staatsangehörigkeitsgesetz - StAG) durch Erklärung ( 5 StAG) durch Annahme als Kind ( 6 StAG) durch Ausstellung der Bescheinigung gemäß 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetz ( 7 StAG) durch Überleitung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ( 40a StAG) für einen Ausländer durch Einbürgerung. In den Fällen und für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnortgemeinde, wo Sie auch die für die Antragstellung erforderlichen Vordrucke und Unterlagen erhalten. Sie können sich zusätzlich in einer Beratungsstelle informieren. Beratungsstellen gibt es in vielen Organisationen und vielen Städten: z.b. bei den Gewerkschaften, den Wohlfahrtsverbänden, den Ausländerbeiräten, den Antidiskriminierungsbüros, Migrationsberatungsstellen usw. Adressen und Telefonnummern finden Sie in Ihrem örtlichen Telefonbuch. Oder fragen Sie ihren Betriebsrat im Betrieb, der wird sie auch weiterleiten können. 15

16 Dezember 2001 DGB BILDUNGSWERK Herausgeber: DGB Bildungswerk e.v. Bereich Migration & Qualifizierung Hans-Böckler-Straße Düsseldorf Verantwortlich: Leo Monz Autorin: Semiha Akın Redaktion: Michaela Dälken Telefon: 0211/ Layout: Thomas Rubbert Druck und Vertrieb: Der Setzkasten GmbH Bestellungen an: Der Setzkasten Tel. 0211/ Fax. 0211/ Gefördert durch: 16

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