Begleitheft zum. Einbürgerungsfilm. des Kreises Kleve

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1 Begleitheft zum Informationen, erste Schritte und Einbürgerungsfilm Voraussetzungen für eine erfolgreiche des Kreises Kleve Einbürgerung in die deutsche Gesellschaft

2 Inhaltsverzeichnis Seite Grußwort des Landrats 3 Vorteile der Einbürgerung 4 Erste Schritte... 6 Voraussetzungen für die Einbürgerung 8 Impressum 12 Landrat Wolfgang Spreen gratuliert nach der Übergabe der Einbürgerungsurkunde im Maywaldsaal.

3 Grußwort des Landrats Seite 3 Im Kreis Kleve leben aktuell etwa Einwohnerinnen und Einwohner. Von diesen besitzen rd Menschen eine ausländische Staatsangehörigkeit. So wie viele dieser zugewanderten Menschen haben auch Sie sich hier eine Existenz aufgebaut, einen Freundeskreis geschaffen und evtl. auch eine Familie gegründet. Mit einem großen Teil Ihrer Wurzeln sind Sie inzwischen hier im Kreis Kleve fest verankert. Sie beeinflussen und bereichern unsere Kultur, unser Gemeinschaftsleben und auch unsere Lebensgewohnheiten. Die erfolgreiche Integration zugewanderter Menschen ist mir ein wichtiges Anliegen, das ich als Landrat des Kreises Kleve voranbringen möchte. Deshalb habe ich bereits im Jahre 2010 die Initiative für mehr Einbürgerung gestartet. Die vorliegende DVD und diese Broschüre richten sich gezielt an zugewanderte Menschen, die sich mit dem Thema Einbürgerung bisher nicht befasst haben oder die Voraussetzungen für eine Einbürgerung nicht kennen. Sie sollen dazu beitragen, Schwellenängste abzubauen und Mut zu einem ersten Schritt zu machen. Ich würde mich freuen, wenn sich möglichst viele Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zur Einbürgerung entschließen. Die Einbürgerung ist das stärkste Bekenntnis zum deutschen Staat und ein Ausdruck nachhaltiger Integration. Deshalb lade ich Sie herzlich ein: Nutzen Sie unser Angebot! Lassen Sie sich über die Möglichkeiten Ihrer Einbürgerung informieren. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Ausländerbehörde und in der Einbürgerungsstelle unterstützen Sie gerne. Ihr LLandrat

4 Vorteile der Einbürgerung Sie leben seit Jahren in Deutschland oder sind als Kind ausländischer Eltern hier geboren? Sie fühlen sich hier zu Hause und sind ein Teil unserer Gesellschaft, aber haben noch keinen deutschen Pass? Sie stellen sich die Frage: Was passiert, wenn ich mich einbürgern lasse? Die Einbürgerung macht Sie zu einer gleichberechtigten Bürgerin bzw. zu einem gleichberechtigten Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als deutscher Staatsbürger.

5 Seite 5 Sie können dann in Ihrer Stadt oder Gemeinde den Rat, im Kreis Kleve den Kreistag, in Nordrhein-Westfalen den Landtag und auf Bundesebene den Bundestag wählen. Sie haben auch die Möglichkeit selbst zu kandidieren und Ihre Interessen aktiv zu vertreten. Zu Ihren Rechten zählen außerdem: das uneingeschränkte Recht auf Freizügigkeit in Deutschland und der Europäischen Union, also die freie Wahl Ihres Aufenthaltes und Ihres Wohnsitzes, die freie Berufswahl, das freie Niederlassungsrecht (z.b. für Ärzte) und die Gewerbefreiheit. Mit einem deutschen Pass können Sie ohne Visum in viele Länder reisen, auch außerhalb von Europa. Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger können Sie Ehrenämter z.b. als Wahlhelfer, Schöffe oder Betreuer übernehmen. Musikerinnen und Musiker der Kreis Klever Musikschule beim Spiel der Nationalhymne im Rahmen einer Einbürgerungsfeier.

6 Erste Schritte Wenn Sie eingebürgert werden möchten, stellen Sie zunächst einen Antrag. Antragsformulare hält das Service-Center oder das Bürgerbüro in Ihrem Rathaus für Sie vor. Sie können sich aber auch direkt an die Einbürgerungsstelle in der Kreisverwaltung Kleve wenden. Wir helfen Ihnen gerne! Die Einbürgerung kostet 255,00 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die mit einem Elternteil eingebürgert werden, sind 51,00 Euro pro Kind zu zahlen. Fragen Fragen zur Einbürgerung und zum Verfahren beantwortet Ihnen die Einbürgerungsstelle. Gerne können Sie dort auch einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren. Empfangsbereich der Ausländerbehörde Als Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen in der Kreisverwaltung Kleve, Nassauerallee 16 in Kleve, folgende Mitarbeiterinnen zur Verfügung: Karin Metzelaers Telefon: Mail: Zimmer: D.796 Bürozeiten: montags, dienstags, donnerstags, freitags bis Uhr mittwochs bis Uhr

7 Seite 7 Barbara Mandel Telefon: Mail: barbara.mandel@kreis-kleve.de Zimmer: D.795 Bürozeiten: montags, dienstags, donnerstags, freitags bis Uhr mittwochs bis Uhr Ulrike Artz-Mulder Telefon: Mail: ulrike.artz-mulder@kreis-kleve.de Zimmer: D.795 Bürozeiten: dienstags bis Uhr Das Bild zeigt Familie Erlich bei der Übergabe der Einbürgerungsurkunde im Maywaldsaal des Kreishauses mit Landrat Wolfgang Spreen

8 Voraussetzungen für die Einbürgerung Die Einbürgerung richtet sich nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Nach diesen Regelungen können Sie einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung haben ( 10 StAG). Besteht kein Rechtsanspruch, kommt im Einzelfall eine so genannte Ermessenseinbürgerung in Betracht ( 8 StAG). Auf diesem Wege kann die Einbürgerungsstelle eine positive Entscheidung treffen, wenn es ein öffentliches Interesse an Ihrer Einbürgerung gibt. Vielleicht gehören Sie auch zu einer Personengruppe, für die besondere Bestimmungen gelten, die den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erleichtern. Das trifft z.b. zu, wenn Sie: Familienangehöriger einer Ausländerin oder eines Ausländers mit Einbürgerungsanspruch sind, einen deutschen Ehegatten haben, Unionsbürger sind, asylberechtigt, anerkannter Flüchtling oder staatenlos sind. Der Landrat verabschiedet sich am Ende einer Einbürgerungsfeier von seinen Gästen.

9 Seite 9 Grundsätzlich gelten aber für alle Einbürgerungen folgende Voraussetzungen: A 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt Sie halten sich seit 8 Jahren oder länger legal in Deutschland auf. Eine kürzere Aufenthaltszeit genügt, wenn Sie Inhaber des Zertifikats Integrationskurs sind, 7 Jahre asylberechtigt, anerkannter Flüchtling oder staatenlos sind, 6 Jahre einen deutschen Ehegatten haben. 3 Jahre B Loyalitätserklärung Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. C Aufenthaltsrecht Sie haben eine Niederlassungserlaubnis, eine befristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Freizügigkeitsbescheinigung EU. Eine Aufenthaltserlaubnis nach den 16, 17, 20, 22, 23 Abs. 1 oder 23a Abs oder 25 Abs. 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes ist nicht ausreichend. Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach den 23 Abs. 1 oder 23a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes haben, muss die Einbürgerungsstelle prüfen, ob eine Einbürgerung dennoch möglich ist. D Dauerhafte Sicherung des Lebensunterhaltes Sie können für sich und Ihre Familie aus eigenen Mitteln den Lebensunterhalt sicherstellen. Unter bestimmten Umständen sind Ausnahmen möglich, über die Sie die Einbürgerungsstelle gerne informiert.

10 E Vermeidung doppelter Staatsangehörigkeit Sie sind grundsätzlich bereit, Ihre Heimatstaatsangehörigkeit aufzugeben. Ausnahmeregelungen bestehen z. B. für EU-Staatsangehörige und Asylberechtigte sowie anerkannte Flüchtlinge. F Keine strafrechtlichen Verurteilungen Sie haben keine Straftaten begangen. Verurteilungen unter 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe sind unschädlich. G Kenntnisse der deutschen Sprache Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. In der Regel weisen Sie dies über ein Zertifikat Deutsch der Leistungsstufe B1 nach. Anerkannt werden auch ein deutscher Schulabschluss an einer allgemeinbildenden Schule, ein abgeschlossenes deutsches Hochschulstudium oder eine deutsche Berufsausbildung. H Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse Solche Kenntnisse haben Sie, wenn Sie erfolgreich einen Einbürgerungstest abgelegt haben. Aber auch ein deutscher Schulabschluss an einer allgemeinbildenden Schule kann anerkannt werden. Ob Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, können Sie am einfachsten in einem vertraulichen persönlichen Beratungsgespräch in der Einbürgerungsstelle erfahren. Weitere Informationen z. B. auch die Infoblätter Deutschkenntnisse Information und Einbürgerungstest Information finden Sie im Internet auf der Homepage des Kreises Kleve unter (Politik & Verwaltung / Ausländerangelegenheiten / Einbürgerung)

11 Seite 11 Besuchen Sie im Internet das Integrationsportal des Kreises Kleve unter:

12 Ausländerbehörde des Kreises Kleve Impressum Herausgeber dieses Begleithefts: Kreis Kleve - Der Landrat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Nassauerallee Kleve Die auf der DVD enthaltenen Podcastbeiträge wurden durch das KOMM-IN Programm des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Stand: Mai 2011

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