Personal- und Organisationsreferat Personalbetreuung Stellenwirtschaft

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1 Telefon Telefax Herr Ruland Personal- und Organisationsreferat Personalbetreuung Stellenwirtschaft Die Stadt unterstützt ihre Beschäftigten bei der Einbürgerung! Antrag Nr / A von Die Linke vom Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Herr Stadtrat Orhan Akman hat unter dem Betreff Die Stadt unterstützt ihre Beschäftigten bei der Einbürgerung! folgenden Antrag gestellt: 1. Die zuständigen Referate legen ein Konzept vor, wie die LHM und ihre Tochterunternehmen sowie Beteiligungsgesellschaften, die Einbürgerung ihrer Beschäftigten fördern und forcieren können. 2. Das Konzept beinhaltet Angaben zu: a) einer gezielten Ansprache in Form von Informationen; b) wie das Thema schwerpunktmäßig durch die Referatsleitungen, Betriebs- und Personalräte, Gesamtpersonalräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und sowie Gesamt- Jugend- und Auszubildendenvertretung verfolgt werden kann; c) wie eine Unterstützung durch Serviceleistungen (Vorabinformationen zur Einbürgerung, Beschaffung von Unterlagen etc.) aussehen könnte; d) wie die städtischen Beschäftigten von den positiven Erfahrungen des KVR und der Einbürgerungsstelle Gebrauch machen können; e) was die Stadt in dieser Hinsicht bereits getan hat. 3. Das Konzept wird dem Stadtrat möglichst zeitnah vorgelegt. Zur Begründung führte Herr Stadtrat Akman insbesondere aus, dass die Stadt München als Arbeitgeberin viel unternimmt, um bei ihren Beschäftigten ein Bewusstsein für die Notwendigkeit von kultureller Vielfalt am Arbeitsplatz und für Interkulturalität im Allgemeinen zu schaffen. Beschäftigten, die eingebürgert werden wollen, sollte die LHM als Arbeitgeberin jedoch mit Rat und Tat zur Seite stehen.

2 Seite 2 Zu diesem Antrag führe ich im Zusammenwirken mit der Geschäftsstelle des Ausländerbeirates, dem Kreisverwaltungsreferat und der Stelle für interkulturelle Arbeit, Sozialreferat, Folgendes aus: 1. Aktuelle Beschäftigungssituation Anlässlich des Antrages wurde die Datenlage über die Beschäftigten der Landeshauptstadt München mit ausländischer Staatsangehörigkeit zum Stichtag erhoben. Sie ist als Anlage 1 und 2 beigefügt. Daraus lassen sich insbesondere folgende Erkenntnisse ableiten: Zum Stichtag sind 3201 Dienstkräfte mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit bei der Landeshauptstadt München beschäftigt. Der größte Teil davon ist im Bereich der an- und ungelernten Beschäftigten (58,83 %) tätig, in der 4. Qualifikationsebene liegt der Anteil bei 3,34 % (Anlage 1). Die Nationalitäten sind in Anlage 2 dargestellt, die sechs häufigsten sind (in zahlenmäßig absteigender Reihenfolge): 1. türkisch (47,49 %) 2. österreichisch (7,90 %) 3. kroatisch (6,97 %) 4. italienisch (6,22 %) 5. griechisch (4,75 %) 6. serbisch (4,72 %). Aus den Anlagen ergibt sich insbesondere, dass über ein Drittel der betroffenen ausländischen Beschäftigten ungelernte bzw. angelernte Arbeiter/ - innen türkischer Herkunft sind der größte Anteil der ausländischen Beschäftigten im Referat für Bildung und Sport (1.114) sowie im Baureferat (660 Personen - ohne Eigenbetrieb) arbeitet. 2. Rechtliche Situation Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist im Staatsangehörigkeitsgesetz StAG geregelt. Die überwiegende Mehrzahl der Einbürgerungen wird nach den 8, 9 und 10 StAG durchgeführt. Weitere Rechtsgrundlagen sind so speziell, dass sie nur in seltenen Einzelfällen zur Anwendung kommen und hier außer Betracht bleiben können. Gem. 10 StAG ist ein Ausländer, der sich seit acht Jahren rechtmäßig und gewöhnlich (d.h. nicht nur vorü bergehend) im Bundesgebiet aufhält, auf Antrag einzubürgern, wenn er sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt keinen verfassungsfeindlichen Betätigungen nachgeht ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt in der Regel den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln

3 Seite 3 bestreiten kann seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert nicht wegen einer rechtswidrigen Tat verurteilt wurde, ausgenommen Bagatelldelikte über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt. Sofern keine in Deutschland abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung vorliegt, sind die ausreichenden Sprachkenntnisse durch ein Zertifikat Deutsch (B1 des Gesamteuropäischen Referenzrahmens) nachzuweisen. Die Prüfung zum Zertifikat Deutsch kann an den Volkshochschulen, dem Goethe- Institut und zertifizierten Sprachschulen absolviert werden. Die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung können ebenfalls durch eine abgeschlossene Schul- und Berufsausbildung nachgewiesen werden. Anderenfalls ist der Einbürgerungstest bei der Volkshochschule durchzuführen. Bei erfolgreicher Teilnahme an einem Integrationskurs wird die erforderliche Aufenthaltsdauer auf 7 Jahre verkürzt. Grundsätzlich ist im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, sofern sie nicht durch die Einbürgerung automatisch verloren geht. Ausnahmen von dieser Voraussetzung sind nur dann möglich, wenn der Verlust der Heimatstaatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonderen Schwierigkeiten durchgeführt werden kann. In 12 StAG sind die Ausnahmen aufgeführt, bei denen die Einbürgerung ggf. unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit durchgeführt werden kann. Bei EU- Staaten und der Schweiz wird generell Mehrstaatigkeit hingenommen. Während bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen ein Anspruch auf Einbürgerung besteht, handelt es sich bei den 8, 9 StAG um sogenannte Ermessenseinbürgerungen. Bei 8 StAG muss der Aufenthalt zwar ebenfalls seit acht Jahren rechtmäßig, aber erst zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Einbürgerungsantrag auch gewöhnlich (d.h. von Dauer) sein. Desweiteren kann in Ausnahmefällen bei Vorliegen von besonderem öffentlichen Interesse von der geforderten Aufenthaltsdauer von acht Jahren abgewichen werden. Eine besondere Regelung wurde in 9 StAG für Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen geschaffen. In diesen Fällen ist eine Aufenthalts- und Ehedauer von 3 Jahren bzw. eine Aufenthaltsdauer von vier Jahren verbunden mit einer Ehedauer von zwei Jahren ausreichend. Die übrigen in 10 StAG aufgeführten Voraussetzungen müssen allerdings auch bei

4 diesen Ermessensgrundlagen erfüllt sein. Seite 4 3. Bereits vorhandene Aktivitäten der Landeshauptstadt München Das Kreisverwaltungsreferat informiert in seinem Internetauftritt bereits seit langem über Voraussetzungen und Verfahren der Einbürgerung. Der Ausländerbeirat der Landeshauptstadt München hat darüber hinaus in Zusammenarbeit mit dem Kreisverwaltungsreferat Hinweise und Tipps für den Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit in einer Broschüre zusammengefasst. Darin werden insbesondere die mit der deutschen Staatsangehörigkeit verbundenen Rechte, die Voraussetzungen und Verfahren für deren Erwerb sowie die Kontaktstellen im Kreisverwaltungsreferat und im Ausländerbeirat dargestellt. Diese Broschüre wird in der Ausländerbehörde insbesondere den Inhabern einer Niederlassungserlaubnis ausgehändigt bzw. liegt diese an den Servicepoints aus. Darüber hinaus werden Einbürgerungs- Interessenten im KVR von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Einbürgerungsbehörde über die Voraussetzungen eines Einbürgerungsantrags, die Erfolgsaussichten in ihrem konkreten Fall, Verfahrenswege und vorzulegende Unterlagen ausführlich und anhand ihrer individuellen Situation beraten. Das KVR nimmt außerdem regelmäßig an Veranstaltungen des Referats für Arbeit und Wirtschaft sowie des Ausländerbeirats mit Informationsständen teil. Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren verschiedene Informationsveranstaltungen z.b. in Moscheen und für andere spezielle Zielgruppen durchgeführt. Die Stelle für interkulturelle Arbeit führt zweimal jährlich gemeinsam mit dem Direktorium Einbürgerungsfeiern für neu Eingebürgerte durch, bei der die Stadtspitze begrüßt. 4. Folgen für Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen Für Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, ergeben sich Auswirkungen insbesondere in Bezug auf: das aktive und passive Wahlrecht ggf. eine Verbeamtung die Wehrpflicht Erleichterungen bei Visabestimmungen, wie z.b. die visafreie Einreise in eine Reihe von Ländern konsularischer Schutz durch deutsche Auslandsvertretungen bei Reisen im Ausland. Wie bereits dargestellt, muss allerdings die vorhandene ausländische Staatsangehörigkeit in der Regel aufgegeben werden. Mittlerweile erfolgen zwar über 50 % aller Einbürgerungen unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit. Dies ist allerdings bei

5 Seite 5 den hauptbetroffenen städtischen Beschäftigten türkischer Herkunft in der Regel nicht möglich. Der Ausländerbeirat teilte im Rahmen seiner Beteiligung zur Beantwortung der Anfrage mit, er habe sich in den vergangenen Jahren immer wieder für die Einbürgerung unter Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft eingesetzt, zuletzt mit Vollversammlungsbeschluss des Ausländerbeirates vom Hier sei die Anerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft für Kinder gefordert worden und zwar für diejenigen, die die deutsche Staatsbürgerschaft durch Geburt in Deutschland erworben hätten und diejenigen, die im Jahr 2000 aufgrund einer auf ein Jahr befristeten Einbürgerungsoption eingebürgert worden seien. Dieses Anliegen ist durch das Kreisverwaltungsreferat im KVA vom ebenfalls aufgegriffen worden. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass eine Abwägung zwischen den persönlichen Vor- und Nachteilen nur jede Person für sich vornehmen kann. Die Landeshauptstadt München als Arbeitgeberin hat aber die Möglichkeit, die Voraussetzungen für eine fundierte Entscheidung zu schaffen. 5. Geplantes weiteres Vorgehen Da ich nicht ausschließen will, dass sich Dienstkräfte mit nicht deutscher Nationalität bewusst für ihre derzeitige Staatsangehörigkeit entschieden haben, scheint mir eine nicht personenbezogene Vorgehensweise sinnvoll, damit nicht der Eindruck entsteht, die Stadtverwaltung wolle die betroffenen Personen in die deutsche Staatsangehörigkeit hineindrängen. Darüber hinaus kann die Information auch über MultiplikatorInnen wie z.b. Personalvertretungen oder Geschäftsleitungen erfolgen. Zur Unterstützung des Anliegens von Herrn Akman beabsichtige ich daher ein zweistufiges Verfahren. In einem ersten Schritt werden alle Beschäftigten sowie die genannten MultiplikatorInnen mit einem Rundschreiben des Personal- und Organisationsreferates über Voraussetzungen und Verfahren informiert. Das Schreiben könnte sich an dem für die Einbürgerung werbenden Text im Internet- Auftritt des KVR orientieren (vgl. Anlage 3). In einem zweiten Schritt werden je nach Bedarfslage in den hauptbetroffenen Referaten (voraussichtlich insbesondere im Referat für Bildung und Sport und im Baureferat) durch das Kreisverwaltungsreferat Informationsveranstaltungen durchgeführt. Das KVR teilt hierzu Folgendes mit: Sofern sich in einem Referat eine entsprechende Anzahl an Interessenten meldet, könnten in den Räumlichkeiten des jeweiligen Referates Informationsveranstaltungen durchgeführt werden. Hierzu müsste die Veranstaltung von den Referaten vorbereitet und das Personal vorab informiert werden, dass keine Klärung und Beratung in Einzelfällen möglich ist, sondern nur generelle Informationen vermittelt und auf grundlegende Fragen eingegangen werden kann. Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass ausreichende Deutschkenntnisse wünschenswert wären, da ansonsten eine Informationsveranstaltung nicht besonders zielführend ist.

6 Seite 6 Sinnvoll wäre auch, wenn Vertreter/ - innen der örtlichen Personalräte (möglichst mit Migrationshintergrund) für diese Veranstaltungen werben und daran teilnehmen würden, evtl. auch Mitglieder des Ausländerbeirats. Die vorgeschlagenen Veranstaltungen sind der Einbürgerungsstelle im Hinblick auf die derzeit sehr schwierige personelle Situation allerdings erst dann möglich, wenn die derzeit seit längerem unbesetzten Stellen der Leitung der Einbürgerungsbehörde und die u.a. auch für Informations- und Werbemaßnahmen zugeschaltete Stelle eines/- er Grundsatzsachbearbeiters/ - in wieder besetzt und die Dienstkräfte eingearbeitet sind. Desweiteren steht die Einbürgerungsbehörde zur individuellen Beratung von Interessenten natürlich weiterhin während der Öffnungszeiten im KVR zur Verfügung. So wurden bereits in der Vergangenheit immer wieder städtische Kolleginnen und Kollegen eingebürgert. Die Information von Tochterunternehmen und Beteiligungsgesellschaften der Landeshauptstadt München erfolgt durch Zuleitung des o.g. Rundschreibens mit der Bitte, in gleicher Weise zu verfahren. Auch diese können den dargestellten Service des Kreisverwaltungsreferats in Anspruch nehmen. Dem Korreferenten des Personal- und Organisationsreferats, Herrn Stadtrat Amlong, der zuständigen Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Caim, und dem Gesamtpersonalrat ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten 1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. Der Antrag Nr von Herrn Stadtrat Akman vom ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent

7 Seite 7 Ober- /Bürgermeister/in Ehrenamtliche/ - r Stadtrat/rätin Stadtrat Dr. Böhle Berufsmäßiger IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Revisionsamt zur Kenntnis V. Wv. Personal- und Organisationsreferat, P Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. an den Gesamtpersonalrat an das Kreisverwaltungsreferat an das Sozialreferat zur Kenntnis Am

8 Seite 8

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