Personal- und Organisationsreferat Personalbetreuung, Stellenwirtschaft P 2.23

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1 Telefon: Telefax: Frau Lallinger Personal- und Organisationsreferat Personalbetreuung, Stellenwirtschaft P 2.23 Umwandlung der Ein-Euro-Jobs bei der Stadtverwaltung München und in den städtischen Eigenbetrieben in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse Antrag Nr / A von die DIE LINKE vom Sitzungsvorlage Nr / V Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass Inhalt Entscheidungsvorschlag des Referenten Antrag von DIE LINKE vom auf Umwandlung der Ein- Euro-Jobs (MAW-Beschäftigungen) bei der Stadtverwaltung München und in den städtischen Eigenbetrieben in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse Rechtsgrundlage und Begründung für die Einrichtung von MAW- Beschäftigungen ( 16 SGB II) Darstellung der Voraussetzungen für die Einrichtung von MAW- Beschäftigungen Ablehnung des Antrags Gesucht werden kann auch im RIS unter Ein-Euro-Jobs, MAW, MAW-Beschäftigungen, 16 SGB II

2 Telefon: Telefax: Frau Lallinger Personal- und Organisationsreferat Personalbetreuung, Stellenwirtschaft P 2.23 Umwandlung der Ein-Euro-Jobs bei der Stadtverwaltung München und in den städtischen Eigenbetrieben in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse Antrag Nr / A von die DIE LINKE vom Sitzungsvorlage Nr / V Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Einleitung Im Zuge der Arbeitsmarktreform Einführung von Hartz IV sind zum die bisherigen BSHG-Beschäftigungsverhältnisse von so genannten Arbeitsgelegenheiten gegen Mehraufwandsentschädigung (MAW-Stellen), auch bekannt als "Ein-Euro-Jobs", abgelöst worden. Die rechtliche Grundlage für die Arbeitsgelegenheiten gegen Mehraufwandsentschädigung ist 16 Abs. 3 SGB II. Mit Beschluss des Sozialausschusses, des Kinder- und Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom (VB), VV am , wurde u.a. entschieden, dass die Landeshauptstadt München entsprechend der gesetzlichen Voraussetzungen des SGB II Beschäftigungsmöglichkeiten unter Anpassung an die neuen Regelungen einrichtet. 2. Anlass Mit Schreiben vom beantragt die Fraktion DIE LINKE, der Stadtrat möge beschließen 1. Die Ein-Euro-Jobs in der Stadtverwaltung München und in sämtlichen städtischen Eigenbetrieben werden in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt. Die Eingruppierung dieser Stellen erfolgt anschließend nach dem jeweils gültigen TVöD.

3 Seite 3 2. Zukünftig werden bei der Stadtverwaltung München und in den städtischen Eigenbetrieben keine Ein-Euro-Jobs geschaffen. 3. Beurteilung des Antrages Die ARGE München bezuschusst derzeit stadtweit besetzte MAW-Stellen. Dies entspricht 5,9 % gemessen an den arbeitslosen Kunden der ARGE München (23.504, Stand Sept. 08). Aktuell sind bei der Landeshauptstadt München 248 MAW-Beschäftigungen genehmigt, wovon 178 besetzt sind. In den städtischen Eigenbetrieben werden keine MAW- Beschäftigungen bereit gehalten. MAW-Stellen als Instrument eines 2. Arbeitsmarktes stellen alleine von der Anzahl her das bedeutendste Beschäftigungsinstrument im Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm dar. Als Beschäftigungsorte sollen neben dem Schwerpunkt bei Freien Trägern auch die städtischen Potentiale genutzt werden. Rund 20 % der MAW-Beschäftigten gelingt direkt nach Maßnahmenabschluss der Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, weiteren 20 % der Einstieg in ein weiterführendes Angebot (z.b. Qualifizierung). Angesichts der relativen Integrationsferne vor Beginn der Maßnahme und der eingeschränkten Leistungsfähigkeit der Absolventen sind dies aus Sicht des Referates für Arbeit und Wirtschaft akzeptable Ergebnisse. Nicht vergessen werden darf der Aspekt der individuellen Stabilisierung und die Verbesserung der persönlichen Wettbewerbsfähigkeit. Die potentiellen Kundinnen und Kunden für eine MAW-Beschäftigung haben zunächst keine Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Die Aufnahme eines regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ist aufgrund der individuellen Vermittlungshemmnisse der Betroffenen nicht möglich. Nur unter diesen Voraussetzungen kommt für den/die Arbeitsvermittler/in der ARGE München eine Zuweisung in eine MAW in Betracht. Der Landeshauptstadt München ist sehr daran gelegen, alle Förderinstrumente einzusetzen, die dazu führen, dass sich für langzeitarbeitslose Personen Chancen auf den Wiedereinstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnen. Ein wichtiges Instrument dabei ist die Bereitstellung von MAW-Beschäftigungen für Personen, die ansonsten keinerlei Tätigkeit finden würden. Gerade auch Tätigkeiten an städtischen Dienststellen bieten hier die Chance, unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten die Potentiale des Beschäftigungsortes Landeshauptstadt München zur Weiterentwicklung von Arbeitslosen zu nutzen. Die Landeshauptstadt München hat gerade auch auf Grund ihrer eigenen Initiativen zur Förderung und Qualifizierung im 2. Arbeitsmarkt eine Vorbildfunktion gegenüber anderen Kommunen. Ein Ausstieg aus diesem wertvollen Instrument der Förderung von Langzeitarbeitslosen wäre das falsche Signal für andere Kommunen. Das Verfahren bzgl. der MAW-Beschäftigungen wird in der Arbeitshilfe AGH (Arbeitsgelegenheiten), herausgegeben von der Bundesagentur für Arbeit, geregelt. Entsprechend der Arbeitshilfe AGH sind die Ziele der öffentlich geförderten Beschäftigungen immer nachrangig gegenüber Vermittlung in Arbeit, Ausbildung, Qualifizierung und anderen Eingliederungsinstrumenten ( ultima ratio ). Die vorrangige Zielsetzung von öffentlich geförderter Beschäftigung ist die (Wieder-)Heranführung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen an den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie dient insbesondere dazu, einerseits die soziale Integration zu fördern als auch die Beschäftigungsfähigkeit aufrecht zu erhalten bzw. wiederherzustellen und damit die Chance zur Integration in den regulären Arbeitsmarkt zu erhöhen. Im Rahmen der Beschäftigung werden Erkenntnisse über Eignungs- und Interessenschwerpunkte incl. Qualifikationen sowie Motivation und Arbeitsbereitschaft vermittelt. Die

4 Seite 4 MAW-Beschäftigung liefert somit wichtige Hinweise auf die künftigen Vermittlungsstrategien zur Arbeitsaufnahme. Hierbei dürfen die öffentlich geförderten Beschäftigungen Maßnahmen der Berufsausbildung, der Berufsvorbereitung oder der beruflichen Weiterbildung nicht ersetzen. Für Jugendliche, die nicht in eine Ausbildung oder Arbeit vermittelt werden können, sollen MAW-Beschäftigungen insbesondere mit Qualifizierungselementen bereitgestellt werden. Auf Grund der Wochenarbeitszeit von 30 Std. haben die MAW-Kräfte auch noch Zeit für die Vorbereitung von Bewerbungen. Daneben sind die Beschäftigungen auch Ausdruck des Grundsatzes von Fördern und Fordern ( 2 SGB II) und damit der zumutbare Beitrag des Hilfeempfängers zur Reduzierung seiner Hilfebedürftigkeit sowie die von ihm erbrachte Gegenleistung für die Unterstützung durch die Solidargemeinschaft. Parallel zur Maßnahme werden die MAW-Beschäftigten durch die Münchner Arbeit ggmbh sozialpädagogisch betreut. Diese Betreuung dient unter anderem der Unterstützung bei Schulden, Wohnproblemen, physischen oder psychischen Einschränkungen und familiären Problemen. MAW-Beschäftigungen sind demzufolge ein Instrument zur Arbeitsintegration und zielen insoweit auch auf die Unabhängigkeit von Transferleistungen. Gemäß 16 Abs. 3 SGB II begründen diese Arbeiten kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts, vielmehr handelt es sich um eine integrative Maßnahme, bei der zusätzlich zu den Leistungen des ALG II der Mehraufwand i. H. v. 1,25 /Std. erstattet wird. Daneben wird die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Rahmen der Weiterzahlung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Sicherung des Lebensunterhaltes) gewährleistet. Des weiteren wird in der SGB II-Arbeitshilfe AGH festgelegt, dass MAW-Beschäftigungen reguläre Beschäftigungen nicht verdrängen oder beeinträchtigen dürfen. Die Schaffung neuer Arbeitsplätze darf durch MAW-Stellen nicht gefährdet oder verhindert werden. Dies unterstreicht nochmals den gesetzlich vorgeschriebenen Charakter der Zusätzlichkeit und Gemeinnützigkeit der Beschäftigungen. Die Umwandlung in reguläre Stellen und damit die Aufnahme in den Stellenplan widerspräche zudem den haushaltsrechtlichen Vorschriften ( 5 Abs. 1 KommHV-Doppik). In den Stellenplan dürfen nur Stellen aufgenommen werden, die im Haushaltsjahr erforderlich sind. Das Merkmal der Erforderlichkeit kann von Stellen, die zusätzlich eingerichtet werden und für die Aufgabenerfüllung nicht erforderlich sind, nicht erfüllt werden. Nachrichtlich teilen wir mit, dass ausgehend von einem durchschnittlichen Jahresmittelwert von Euro sich für die fiktive Umwandlung der MAW-Stellen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, die entsprechend dem TVöD zu bewerten wären, rechnerisch eine Mehrbelastung in Höhe von rund 7,4 Mio. Euro pro Jahr ergäbe, die vor dem Hintergrund der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung nicht zu rechtfertigen ist. 4. Entscheidungsempfehlung Dem Stadtrat wird empfohlen, die Umwandlung von MAW-Stellen (Ein-Euro-Jobs) in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadtverwaltung und ggf. in den Städtischen Eigenbetrieben abzulehnen. Dem Stadtrat wird empfohlen den Vorschlag bei der Stadtverwaltung und ggf. in den Städtischen Eigenbetrieben keine weiteren MAW-Stellen einzurichten abzulehnen.

5 Seite 5 Der Beschluss ist mit dem Sozialreferat und dem Referat für Arbeit und Wirtschaft abgestimmt. Dem Korreferenten des Personal- und Organisationsreferates, Herrn Stadtrat Amlong sowie der Verwaltungsbeirätin Frau Stadträtin Caim, der Stadtkämmerei, dem Sozialreferat und der ARGE für Beschäftigung München GmbH ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

6 II. Antrag des Referenten 1. Der Antrag, MAW-Beschäftigungen in der Stadtverwaltung München und in den Städtischen Eigenbetrieben in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln und entsprechend dem TVöD zu bewerten, wird abgelehnt. 2. Der Antrag, bei der Stadtverwaltung München und in den Städtischen Eigenbetrieben keine weiteren MAW-Beschäftigungen mehr zu schaffen, wird abgelehnt. 3. Der Antrag Nr / A von DIE LINKE vom ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/in Ehrenamtliche/r Stadtrat/-rätin Dr. Böhle Berufsmäßiger Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Sozialreferat an die Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung München GmbH an die Agentur für Arbeit München an das Referat für Arbeit und Wirtschaftt zur Kenntnis V. Wv. im Personal- und Organisationsreferat, P 2.23 Mitzeichnung P 2.3:

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8 Telefon: Telefax: Frau Lallinger Personal- und Organisationsreferat Personalbetreuung, Stellenwirtschaft P 2.23 Umwandlung der Ein-Euro-Jobs bei der Stadtverwaltung München und in den städtischen Eigenbetrieben in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse Antrag Nr / A von die DIE LINKE vom Sitzungsvorlage Nr / V Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom Öffentliche Sitzung I. Vortrag und Antrag des Referenten wie in der Sitzung des Verwaltungs- und Personalausschusses vom Der Ausschuss hat die Ablehnung des Antrags empfohlen. II. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/-in Ehrenamtliche/-r Stadtrat/-rätin Dr. Böhle Berufsmäßiger Stadtrat III. Abdruck von I. und II. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Sozialreferat an die Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung München GmbH an die Agentur für Arbeit München an das Referat für Arbeit und Wirtschaft IV. Wv. im Personal- und Organisationsreferat, P 2.23 Mitzeichnung P 2.3:

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