Qualitätssicherungskonzept gemäß Art. 18 Abs. 3 Satz 5 Bayerisches Hochschulpersonalgesetz - BayHSchPG
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- Emil Ackermann
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1 Qualitätskonzept ProfessUR - Tenure Track-Professuren und Karrierewege für Nachwuchswissenschaftler/innen an der Universität Regensburg (Stand 29. März 2017) Qualitätssicherungskonzept gemäß Art. 18 Abs. 3 Satz 5 Bayerisches Hochschulpersonalgesetz - BayHSchPG 1. Zielsetzung Die Universität Regensburg soll als eine national und international leistungsstarke und profilierte Einrichtung in Forschung, Lehre und Transfer wahrgenommen werden, die für Wissenschaftler/innen aus dem In- und Ausland attraktiv ist und Studierende mit hohem Potential anzieht. Als Volluniversität mit großer fachlicher Breite aber vergleichsweise geringer struktureller Tiefe misst sie neben den in besonderer Weise strukturrelevanten Lehrstühlen dem akademischen Mittelbau, dem wissenschaftlichen Nachwuchs und vor allem den W2- Professuren eine besondere Bedeutung in Forschung, Lehre und Transfer zu. W 2 Professuren kommen strategisch eine Schlüsselfunktion zu, dienen diese doch der Verstärkung und profilschärfenden Differenzierung in der fachlichen Tiefe und stellen in anderen Fällen die einzige Fachvertretung dar. W2-Professuren an der UR müssen daher in besonderer Weise für forschungsstarke und innovative Nachwuchswissenschaftler/innen attraktiv sein. Für die Entscheidung, als junge/r Wissenschaftler/in an die Universität Regensburg zu kommen, spielt die Perspektive auf fachliche Weiterentwicklung und persönlichen Aufstieg an der Universität hinsichtlich Planungsperspektiven und Aufstiegsoptionen eine herausragende Rolle. Mit dem Programm ProfessUR können insbesondere jüngere Wissenschaftler/innen nunmehr im Rahmen eines einheitlichen, transparenten und universitätsweiten Verfahrens ihre wissenschaftliche Karriere und Weiterentwicklung besser planen und mitgestalten. Durch die Bereitstellung von Ressourcen und Strukturen werden Unabhängigkeit und Selbstständigkeit in Forschung und Lehre in besonderem Maße gefördert. Das Programm ProfessUR schließt Grundsätze für die Besetzung von Stiftungsprofessuren und für die Gewinnung besonders qualifizierter Persönlichkeiten ein. Allen unter dem Programm ProfessUR berufenen Professoren und Professorinnen steht das Programm der Universitätsleitung für Neuberufene vollumfänglich unterstützend zur Verfügung. Die Universität Regensburg wird das Konzept des Programms ProfessUR in den nächsten Jahren erproben und seine Wirksamkeit nach fünf Jahren evaluieren. Danach wird das Verfahren im fünfjährigen Rhythmus erneut bewertet und dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst berichtet. Im Rahmen der Evaluierung erfolgt auch eine Stellungnahme der Tenure-Kommission. 1
2 2. ProfessUR - Karrierewege 2.1 zur unbefristeten W2-Professur Um junge leistungsstarke Wissenschaftler/innen durch attraktive Karriereperspektiven für die UR zu gewinnen und dauerhaft an die Universität Regensburg zu binden, können im Rahmen von ProfessUR nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayHSchPG in wissenschaftlich herausgehobenen Feldern der Universität ab dem befristete W2-Professuren mit der Perspektive international ausgeschrieben werden, bei Vorliegen hervorragender Leistungen auf eine W2-Professur auf Lebenszeit übernommen zu werden. Die Beantragung einer solchen Übernahmeoption erfolgt durch die Fakultät nach vorheriger Beratung mit der Universitätsleitung. Die Zahl der Anträge wird auf in der Regel maximal 40 % aller W2 Berufungsverfahren pro Jahr festgesetzt. Der verfassungsmäßig gebotenen Bestenauslese wird durch das ProfessUR-Verfahren in besonderer Weise Rechnung getragen, z. B. durch den Einsatz von mindestens vier internationalen Gutachter/innen. Eine erneute Ausschreibung der im ProfessUR-Verfahren auf Lebenszeit zu besetzenden W2-Professuren ist in diesem Fall nicht notwendig (Art. 8 Abs. 2 Satz 7 BayHSchPG). Voraussetzung für eine Bewerbung auf eine Tenure-Track- Professur ist, dass die Kandidatin/der Kandidat nach der Promotion die Universität gewechselt hat oder mindestens zwei Jahre außerhalb der berufenden Universität wissenschaftlich tätig war. Bei der Besetzung einer Tenure-Track-Professur werden Nachwuchswissenschaftler/innen berücksichtigt, die sich nach abgeschlossener Promotion wissenschaftlich weiterqualifiziert und das Karriereziel Professur nachweislich verfolgt haben (z. B. Nachwuchsgruppenleiter/innen, Habilitierende). Die Verfahrensdauer zur Übernahme auf Lebenszeit soll nicht länger als sechs Monate betragen. Die Finanzierung der für die Unabhängigkeit in Forschung und Lehre angemessenen Ausstattung (z. B. eine Postdoc-Stelle, Sekretariatsunterstützung, Geschäftsbedarf, Investitionsmittel für EDV, sonstige Gerätschaften und Literatur, Büroräume) für die Tenure- Track-Professur erfolgt regelmäßig durch die Fakultät. Bei der Beantragung der Ausschreibung einer Tenure-Track-Professur muss ein entsprechendes Konzept der Fakultät vorliegen, ggf. unterstützt die Universitätsleitung die Finanzierung. Um neu auszuschreibende W2-Professuren auf Zeit mit der Perspektive auf Übernahme auf eine W2-Professur auf Lebenszeit zu kennzeichnen, ist folgender Passus in die Ausschreibungstexte aufzunehmen: An der Fakultät der Universität Regensburg ist für die Zeit von bis eine W2-Professur für... im Beamtenverhältnis auf Zeit zu besetzen. Die/der Stelleninhaber/in kann bei dauerhaft hervorragenden Leistungen in Forschung und Lehre im Rahmen des Programms ProfessUR an der Universität Regensburg auf eine W2-Professur auf Lebenszeit übernommen werden. 2.2 von der befristeten W2-Professur zur W3-Professur auf Lebenszeit Um hervorragende Wissenschaftler/innen durch attraktive Karriereperspektiven für die UR zu gewinnen und an die UR zu binden, können W2-Professuren in strategisch besonders wichtigen Feldern der Universität ab dem befristet gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 1 2
3 BayHSchPG mit der Perspektive international ausgeschrieben werden, bei Vorliegen exzellenter Leistungen im Rahmen von ProfessUR auf eine W3-Professur auf Lebenszeit übernommen zu werden. Die Beantragung einer solchen Übernahmeoption erfolgt durch die Fakultät. Die Zahl der Anträge wird auf in der Regel maximal 20 % der gesamten Berufungsverfahren pro Jahr festgesetzt. Der verfassungsmäßig gebotenen Bestenauslese wird durch das ProfessUR-Verfahren in besonderer Weise Rechnung getragen z. B. durch den Einsatz von mindestens vier internationalen Gutachter/innen. Von einer erneuten Ausschreibung der im ProfessUR- Verfahren zu besetzenden W3-Professuren kann abgesehen werden (Art. 18 Abs. 3 Satz 5 BayHSchPG). Voraussetzung für eine Bewerbung auf eine Tenure-Track-Professur ist, dass die Kandidatin/der Kandidat nach der Promotion die Universität gewechselt hat oder mindestens zwei Jahre außerhalb der berufenden Universität wissenschaftlich tätig war. Bei der Besetzung einer Tenure-Track-Professur werden Nachwuchswissenschaftler/innen berücksichtigt, die sich nach abgeschlossener Promotion wissenschaftlich weiterqualifiziert und das Karriereziel Professur nachweislich verfolgt haben (z. B. Nachwuchsgruppenleiter/innen, Habilitierende). Die Verfahrensdauer für die Übernahme auf eine W3-Professur auf Lebenszeit soll nicht länger als sechs Monate betragen. Die Finanzierung der für die Unabhängigkeit in Forschung und Lehre angemessenen Ausstattung (z. B. eine Postdoc-Stelle, Sekretariatsunterstützung, Geschäftsbedarf, Investitionsmittel für EDV, sonstige Gerätschaften und Literatur, Büroräume) für die Tenure- Track-Professur erfolgt regelmäßig durch die Fakultät. Bei der Beantragung der Ausschreibung einer Tenure-Track-Professur muss ein entsprechendes Konzept der Fakultät vorliegen, ggf. unterstützt die Universitätsleitung die Finanzierung. Um neu auszuschreibende W2-Professuren mit der Perspektive auf Übernahme auf eine W3-Professur künftig klar zu kennzeichnen, wird folgender Passus in die Ausschreibungstexte aufgenommen: An der Fakultät der Universität Regensburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine W2-Professur für... im Beamtenverhältnis auf Zeit zu besetzen. Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber kann bei dauerhaft herausragenden Leistungen in Forschung und Lehre im Rahmen des Programms ProfessUR an der Universität Regensburg auf eine W3-Professur auf Lebenszeit übernommen werden. 2.3 von der unbefristeten W2-Professur zur W3-Professur Um hervorragende Wissenschaftler/innen durch attraktive Karriereperspektiven für die UR zu gewinnen und an die UR zu binden, können W2-Professuren in strategisch besonders wichtigen Feldern der Universität ab dem mit der Perspektive international ausgeschrieben werden, bei Vorliegen exzellenter Leistungen im Rahmen von ProfessUR auf eine W3-Professur auf Lebenszeit übernommen zu werden. Die Beantragung einer solchen Übernahmeoption erfolgt durch die Fakultät. Die Zahl der Anträge wird auf in der Regel maximal 20 % der gesamten Berufungsverfahren pro Jahr festgesetzt. 3
4 Der verfassungsmäßig gebotenen Bestenauslese wird durch das ProfessUR-Verfahren in besonderer Weise Rechnung getragen z. B. durch den Einsatz von mindestens vier internationalen Gutachter/innen. Von einer erneuten Ausschreibung der im ProfessUR- Verfahren zu besetzenden W3-Professuren kann abgesehen werden (Art. 18 Abs. 3 Satz 5 BayHSchPG). Voraussetzung für eine Bewerbung auf eine Tenure-Track-Professur ist, dass die Kandidatin/der Kandidat nach der Promotion die Universität gewechselt hat oder mindestens zwei Jahre außerhalb der berufenden Universität tätig war. Bei der Besetzung einer Tenure-Track-Professur werden Nachwuchswissenschaftler/innen berücksichtigt, die sich nach abgeschlossener Promotion wissenschaftlich weiterqualifiziert und das Karriereziel Professur nachweislich verfolgt haben (z. B. Nachwuchsgruppenleiter/innen, Habilitierende).Die Verfahrensdauer für die Übernahme auf eine W3-Professur soll nicht länger als sechs Monate betragen. Die Finanzierung der für die Unabhängigkeit in Forschung und Lehre angemessenen Ausstattung (z. B. eine Postdoc-Stelle, Sekretariatsunterstützung, Geschäftsbedarf, Investitionsmittel für EDV, sonstige Gerätschaften und Literatur, Büroräume) für die Tenure- Track-Professur erfolgt regelmäßig durch die Fakultät. Bei der Beantragung der Ausschreibung einer Tenure-Track-Professur muss ein entsprechendes Konzept der Fakultät vorliegen, ggf. unterstützt die Universitätsleitung die Finanzierung. Um neu auszuschreibende W2-Professuren mit der Perspektive auf Übernahme auf eine W3-Professur künftig klar zu kennzeichnen, wird folgender Passus in die Ausschreibungstexte aufgenommen: An der Fakultät der Universität Regensburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine W2-Professur für... im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu besetzen. Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber kann bei dauerhaft herausragenden Leistungen in Forschung und Lehre im Rahmen des Programms ProfessUR an der Universität Regensburg auf eine W3-Professur übernommen werden. 2.4 über eine Stiftungsprofessur Professor/innen, die von Stiftungs- oder Drittmittelprogrammen zum Zwecke der Etablierung innovativer Forschungsfelder und Lehrkonzepte gefördert werden, können bereits zum Zeitpunkt der Berufung die Perspektive erhalten, nach erfolgreicher Evaluation auf eine (unbefristete) W2-Professur übernommen zu werden. Im Falle der Berufung und Entfristung von Stiftungsprofessuren, deren Förderung ad personam erfolgt und der ein höchsten Ansprüchen genügendes wissenschaftliches Auswahlverfahren der Stiftung vorausgeht, kann von einer Ausschreibung abgesehen werden als besonders qualifizierte Persönlichkeit ProfessUR dient zur Vorbereitung der Entscheidung, ob unter Berücksichtigung der Strukturund Entwicklungsplanung eine in besonderer Weise qualifizierte Persönlichkeit zur 4
5 Verfügung steht, deren Gewinnung im Hinblick auf die Stärkung der Qualität und Profilbildung im besonderen Interesse der Universität Regensburg liegt (Art. 18 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 BayHSchPG). Im besonderen Gewinnungsinteresse der Universität liegt es, dass die Berufung in diesen Fällen ohne Tenure Track unmittelbar auf eine unbefristete W 2 oder W 3 Professur erfolgen muss, da die Persönlichkeit nicht anders gewonnen werden kann und diese für die Zielerreichung der Universität von besonderer strategischer Bedeutung ist aufgrund ihrer bisherigen exzellenten wissenschaftlichen Leistungen. In diesen Fällen kann mit Zustimmung des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst von einer Ausschreibung abgesehen werden. 3. ProfessUR das Verfahren 3.1 Verfahrenseröffnung Die grundlegende strategische Entscheidung für die Wahl des Wegs zur W2-Professur bzw. zur W3-Professur auf Lebenszeit wird mit der Ausschreibung der Professur getroffen. Die Dekanin/der Dekan beantragt nach einem Planungsgespräch mit der Präsidentin/dem Präsidenten zur Zukunft der betreffenden Professur auf Basis eines Fakultätsratsbeschlusses bei der Universitätsleitung die Ausschreibung mit dem entsprechenden Passus im Ausschreibungstext (siehe 2.1 bzw. 2.2). Nach einer Stellungnahme des Forschungsrats und des Senats entscheidet die Universitätsleitung über den Antrag. Das Berufungsverfahren unterliegt im Interesse der Nachwuchsförderung und angesichts der Bedeutung der Perspektive auf Übernahme auf eine Professur auf Lebenszeit besonders hohen qualitativen Maßstäben und Sorgfaltsanforderungen. Nach Beendigung des Berufungsverfahrens und der Berufung einer Bewerberin/eines Bewerbers auf die befristete W2-Professur (s.o. Ziff. 2.1) obliegt es der Dekanin/dem Dekan der Fakultät frühestens vier Jahre nach Ernennung der Professorin/des Professors gegebenenfalls einen Antrag auf Verstetigung der Professur beim Präsidenten/bei der Präsidentin zu stellen. Der Antrag kann auch vom der Professorin/dem Professor selbst nach Beratung durch den Dekan/die Dekanin gestellt werden. Die Präsidentin/der Präsident als Dienstvorgesetzte/r der Professor/innen trägt dafür Sorge, dass diese Frist eingehalten wird. Bei Geburt oder Adoption eines Kindes verlängert sich diese Frist einmalig um ein Jahr. Die Laufzeit der Tenure-Track-Professur kann bei Geburt/Adoption eines Kindes um die Dauer der gewährten Elternzeit verlängert werden (gem. Art. 8 Abs. 2 Satz 2, Art. 17 Abs. 2 BayHSchPG). Nach Eingang des Antrags der Dekanin/des Dekans beauftragt die Präsidentin/der Präsident die Vizepräsidentin/den Vizepräsidenten für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs und die Vizepräsidentin/den Vizepräsidenten für Studium, Lehre und Weiterbildung sowie drei fachbezogene Vorgutachterinnen und Vorgutachter auf Grundlage der zu würdigenden fachlich-wissenschaftlichen, pädagogischen und persönlichen Eignung mehrheitlich eine gemeinsame Empfehlung auszusprechen, ob das Berufungsverfahren ohne Ausschreibung fortgesetzt werden soll. Fällt die Empfehlung negativ aus, ist das Verfahren beendet. 5
6 Ist die Empfehlung positiv, wird die Präsidialkommission für wissenschaftliche Personalentwicklung (Tenure-Kommission) mit einer Evaluierung beauftragt. Die Evaluierung muss spätestens nach fünf Jahren abgeschlossen sein. Bei negativer Tenure-Evaluation gewährt die Universität auf Antrag der geförderten Tenure- Track-Professorin/des geförderten Tenure-Track-Professors im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine Überbrückung von bis zu einem Jahr in Form einer Übergangsfinanzierung in Höhe von EUR (z. B. für neue Forschungsprojekte, individuelle Fördermaßnahmen zur Umorientierung). Innerhalb des Überbrückungsjahres haben die Professor/innen des Weiteren die Möglichkeit individuelle Angebote zur alternativen Karriereplanung der Universität zu nutzen. Durch die Verfahrenseröffnung nach vier Jahren wird sichergestellt, dass im Falle einer negativen Evaluation durch Unterstützung der Universität eine Umorientierung möglich ist. Professor/innen, die negativ evaluiert wurden und während der Tenure-Track-Professur Elternzeit gem. Art. 8 Abs. 2 Satz 2, Art. 17 Abs. 2 BayHSchPG in Anspruch genommen haben, erhalten eine Zusatzfinanzierung in Höhe von EUR und können bei Bedarf eine Sonderberatung durch einen Karrierecoach erhalten. Nach Beendigung des Berufungsverfahrens und der Berufung eines Bewerbers/einer Bewerberin auf die (un-)befristete W2-Professur mit Tenure Track Option auf W3 (s.o. Ziff. 2.2 und 2.3) obliegt es der Dekanin/dem Dekan der Fakultät frühestens vier (Ziff. 2.2) bzw. sechs Jahre (Ziff. 2.3) nach Ernennung der Professorin/des Professors gegebenenfalls einen Antrag auf Verstetigung (Ziff. 2.2) und Anhebung der Professur nach W3 bei der Präsidentin/dem Präsidenten zu stellen. Der Antrag kann auch von der Professorin/dem Professor selbst nach Beratung durch die Dekanin/den Dekan gestellt werden. Die Präsidentin/der Präsident als Dienstvorgesetzte/r der Professor/innen trägt dafür Sorge, dass diese Frist eingehalten wird. Bei Geburt oder Adoption eines Kindes verlängert sich diese Frist einmalig um ein Jahr. Bei nach Ziff. 2.3 ernannten Professor/innen verlängert sich die Frist im Übrigen bei Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren um zwei Jahre je Kind. Die Laufzeit der Tenure-Track-Professur (Ziff. 2.2) kann bei Geburt/Adoption eines Kindes um die Dauer der gewährten Elternzeit verlängert werden (gem. Art. 8 Abs. 2 Satz 2, Art. 17 Abs. 2 BayHSchPG). Nach Eingang des Antrags der Dekanin/des Dekans beauftragt die Präsidentin/der Präsident die Vizepräsidentin/den Vizepräsidenten für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs und die Vizepräsidentin/den Vizepräsidenten für Studium, Lehre und Weiterbildung sowie drei fachbezogene Vorgutachterinnen und Vorgutachter auf Grundlage der zu würdigenden fachlich-wissenschaftlichen, pädagogischen und persönlichen Eignung mehrheitlich eine gemeinsame Empfehlung auszusprechen, ob das Berufungsverfahren ohne Ausschreibung fortgesetzt werden soll. Fällt die Empfehlung negativ aus, ist das Verfahren beendet. Ist die Empfehlung positiv, wird die Präsidialkommission für wissenschaftliche Personalentwicklung (Tenure-Kommission) mit einer Evaluierung beauftragt. Die Evaluierung (Ziff. 2.2) muss spätestens nach fünf Jahren abgeschlossen sein. Bei negativer Tenure-Evaluation verbleibt die Professorin/der Professor in ihrer/seiner bisherigen Position (Ziff. 2.3). Der Professorin/dem Professor, der/die nach Ziff. 2.2 berufen wurde, gewährt die Universität auf Antrag im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine Überbrückung von bis zu einem Jahr Form einer Übergangsfinanzierung in Höhe von EUR (z. B. für neue Forschungsprojekte, individuelle Fördermaßnahmen zur 6
7 Umorientierung). Innerhalb des Überbrückungsjahres haben die Professor/innen des Weiteren die Möglichkeit individuelle Angebote zur alternativen Karriereplanung der Universität zu nutzen. Durch die Verfahrenseröffnung nach vier Jahren (Ziff. 2.2) wird sichergestellt, dass im Falle einer negativen Evaluation durch Unterstützung der Universität eine Umorientierung möglich ist. Professor/innen (Ziff. 2.2), die negativ evaluiert wurden und während der Tenure-Track-Professur Elternzeit gem. Art. 8 Abs. 2 Satz 2, Art. 17 Abs. 2 BayHSchPG in Anspruch genommen haben, erhalten eine Zusatzfinanzierung in Höhe von EUR und können bei Bedarf eine Sonderberatung durch einen Karrierecoach erhalten. Nach Beendigung des Berufungsverfahrens und der Berufung eines Bewerbers/einer Bewerberin auf eine Professur, die von Stiftungs- oder Drittmittelprogrammen zum Zwecke der Etablierung innovativer Forschungsfelder und Lehrkonzepte gefördert wird, (s.o. Ziff. 2.4) obliegt es der Dekanin/dem Dekan der Fakultät frühestens vier Jahre nach Ernennung der Professorin/des Professors gegebenenfalls einen Antrag auf Verstetigung der Professur bei der Präsidentin/beim Präsidenten zu stellen. Der Antrag kann auch von der Professorin/dem Professor selbst nach Beratung durch die Dekanin/den Dekan gestellt werden. Die Präsidentin/der Präsident als Dienstvorgesetzter/Dienstvorgesetzte der Professor/innen trägt dafür Sorge, dass diese Frist eingehalten wird. Die Frist verlängert sich bei Geburt/Adoption eines Kindes einmalig um ein Jahr. Laufzeit der Professur kann bei Geburt/Adoption eines Kindes um die Dauer der gewährten Elternzeit verlängert werden (gem. Art. 8 Abs. 2 Satz 2, Art. 17 Abs. 2 BayHSchPG) verlängert werden Nach Eingang des Antrags der Dekanin/des Dekans beauftragt die Präsidentin/der Präsident die Vizepräsidentin/den Vizepräsidenten für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs und die Vizepräsidentin/den Vizepräsidenten für Studium, Lehre und Weiterbildung sowie drei fachbezogene Vorgutachterinnen und Vorgutachter auf Grundlage der zu würdigenden fachlich-wissenschaftlichen, pädagogischen und persönlichen Eignung mehrheitlich eine gemeinsame Empfehlung auszusprechen, ob das Berufungsverfahren ohne Ausschreibung fortgesetzt werden soll. Gehört einer der beiden Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten der beantragenden Fakultät an, wird statt seiner die dritte Vizepräsidentin/der dritte Vizepräsident beauftragt. Fällt die Empfehlung negativ aus, ist das Verfahren beendet. Ist die Empfehlung positiv, wird die Präsidialkommission für wissenschaftliche Personalentwicklung (Tenure-Kommission) mit einer Evaluierung beauftragt. Die Evaluierung muss spätestens nach fünf Jahren abgeschlossen sein. In den Fällen der Berufung einer besonders qualifizierten Persönlichkeit nach Art. 18 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 BayHSchPG wird das Verfahren durch den Antrag der Fakultät auf Absehen von der Ausschreibung eröffnet. 3.2 Verfahren in der Präsidialkommission - Tenure-Kommission Zusammensetzung Die Tenure-Kommission setzt sich aus sechs dauerhaft an der Universität Regensburg tätigen Professor/innen, zwei Emeriti bzw. Professor/innen im Ruhestand, zwei externen Professor/innen, der Frauenbeauftragten/dem Frauenbeauftragten der Universität sowie der Vizepräsidentin/dem Vizepräsidenten für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs zusammen, die/der den Vorsitz führt. Jeder Wissenschaftsbereich (Geistes-, Rechts- und 7
8 Sozialwissenschaften, Naturwissenschaften, Medizin) sollte in der Kommission vertreten sein. Die Mitglieder der Tenure-Kommission werden auf Vorschlag des Senats durch die Präsidentin/den Präsidenten für eine Amtszeit von zehn Semestern bestellt. Wiederbestellung ist möglich. Bestimmung von Gutachter/innen Die Tenure-Kommission bestimmt mindestens vier externe Gutachter/innen für jedes Verfahren. Die Gutachter/innen sollen um eine schriftliche Beurteilung der bisherigen wissenschaftlichen Leistungen und um eine Entwicklungsprognose der Kandidatin/des Kandidaten gebeten werden. Mindestens zwei der Gutachten müssen von nicht in Deutschland tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern stammen. Die Unabhängigkeit der Gutachter/innen muss gewährleistet sein. Die Richtlinie der Universität Regensburg für den Ausschluss von Personen in Berufungsverfahren, insbesondere wegen der Besorgnis der Befangenheit, ist zu berücksichtigen. Evaluation durch die Gutachter/innen Als Grundlage für ihr Gutachten erhalten die Gutachter/innen den von der Kandidatin/dem Kandidaten in Deutsch und Englisch zusammengestellten Selbstbericht. Außerdem erhalten die Gutachter/innen diesen Leitfaden auf Deutsch oder Englisch. Stellungnahme der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten für Studium, Lehre und Weiterbildung Die Vizepräsidentin/der Vizepräsidentin für Studium, Lehre und Weiterbildung gibt auf der Grundlage der Lehrevaluation der Studierenden und einer Anhörung der zuständigen Studiendekanin/des zuständigen Studiendekans eine schriftliche Stellungnahme zu den Fähigkeiten und Erfahrungen der Kandidatin/des Kandidaten gegenüber der Tenure- Kommission ab. Empfehlung der Tenure-Kommission Auf der Grundlage der eingegangenen Gutachten und der Stellungnahme der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten für Studium, Lehre und Weiterbildung gibt die Tenure- Kommission eine Empfehlung an die Präsidentin/den Präsidenten ab. 3.3 Abschluss des Verfahrens Entscheidung durch die Präsidentin/den Präsidenten Nach Vorlage aller Unterlagen (Lebenslauf, Publikationen, Antrag der Dekanin/des Dekans sowie Empfehlung der Tenure-Kommission) entscheidet die Präsidentin/der Präsident auf Grundlage des Votums der Tenure-Kommission. Von dem anschließend durch die Präsidentin/den Präsidenten erteilten Rufschreiben erhält das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst einen Abdruck. Dem Schreiben wird der Lebenslauf der/des Berufenen sowie das Protokoll der Tenure-Kommission und eine Stellungnahme der Präsidentin/des Präsidenten beigefügt. 8
9 Berufungsverhandlungen Nach der Ruferteilung werden Berufungsverhandlungen geführt. Bei der Ernennung der Tenure-Track-Professorin/des Tenure-Track-Professors erläutert die Präsidentin/der Präsident die Bewertungskriterien und händigt der Professorin/dem Professor das Konzept ProfessUR aus. Berichtspflichten Die Präsidentin/der Präsident berichtet dem Senat jährlich über die Ergebnisse der Verfahren im Programm ProfessUR. 3.4 Verfahren bei Stiftungen Grundsätzlich gelten auch bei Stiftungen die vorstehenden Verfahrensregeln mit folgenden Besonderheiten: In den Fällen einer Neueinstellung auf eine Stiftungs-Professur wird das Verfahren durch die Vorlage der Antragsunterlagen zur Förderung durch die Stiftung parallel an die Universitätsleitung eröffnet. Ein Vorgutachten ist nicht nötig. Dem Auswahlverfahren der jeweiligen Stiftung wird ein hoher Stellenwert zugemessen. Die Universität Regensburg lässt die Ergebnisse dieser Auswahlverfahren maßgeblich mit in ihre Entscheidung einfließen. Bei Stiftungsprofessuren, deren Förderung ad personam erfolgt, prüft die Tenure- Kommission, ob das jeweilige Stiftungsformat den Kriterien des ProfessUR-Verfahrens entspricht. Als Standard gelten die Auswahlverfahren bei Lichtenberg- oder Heisenbergprofessuren. 4. Begleitung der Tenure-Track-Professuren Die Tenure-Track-Professor/innen werden insbesondere in den ersten vier Jahren durch ein speziell für sie entwickeltes Personalentwicklungsprogramm begleitet. Dieses umfasst eine gruppenbezogene Förderung (Informationsveranstaltungen zu ausgewählten Themen wie Dienstrecht, Führung, Management) sowie eine individuelle Förderung (Mentoring, Coaching). Das Programm ist in das Personalentwicklungskonzept für Universitätsangehörige im wissenschaftlichen Bereich (PE-W) der Universität integriert. Wissenschaftler/innen, die aufgrund einer negativen Evaluation keine Professur auf Lebenszeit erhalten, stehen individuelle Angebote zur alternativen Karriereplanung für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen des Zentrums für Nachwuchsförderung und der Personalentwicklung zur Verfügung (z. B. Bewerbungstraining, Karrierecoaching/-beratung). 9
10 Anhang zum Qualitätskonzept I. Selbstbericht der Professorin/des Professors Der Selbstbericht der Professorin/des Professors besteht aus zwei Teilen, einer persönlichen Stellungnahme und einer Dokumentation. Die persönliche Stellungnahme beschreibt die bisherigen Aktivitäten an der Universität Regensburg. Hierbei soll auf die Bereiche Forschung und Lehre eingegangen werden. Im Gegensatz zu der eher faktischen Bestandsaufnahme der Dokumentation hat die Professorin/der Professor in der Stellungnahme die Gelegenheit, Forschungsschwerpunkte darzustellen und zu gewichten. Dabei sollen vor allem Pläne und Konzepte für die weitere Ausgestaltung der Professur entwickelt werden. Die Stellungnahme sollte höchstens zehn Seiten umfassen. Die von der Kandidatin/dem Kandidaten einzureichende Dokumentation ist einmal in gedruckter Ausfertigung sowie als pdf-datei abzugeben und sollte folgende Unterlagen umfassen: 1. Lebenslauf (mit Stipendien, berufliche Positionen, Preisen, Funktionen innerhalb und außerhalb der Universität) 2. Schriftenverzeichnis (Bücher, Zeitschriftenartikel, Beiträge in Sammelbänden, Rezensionen, Proceedings; bislang unveröffentlichte Schriften müssen als solche gekennzeichnet sein.), Kopien der drei wichtigsten Veröffentlichungen sind beizufügen 3. Skizze geplanter Forschungsvorhaben (Thema, Positionierung in der Forschung, methodischer Ansatz, Perspektiven) im Umfang von höchstens 3-4 Seiten 4. Liste der Vorträge 5. Lehrbericht und Ergebnis von Lehrevaluationen, sofern sie in dem Bereich durchgeführt wurden. 6. Liste der eingeworbenen Drittmittel (Drittmittelgeber und Höhe) 7. Die Fakultät hat die Möglichkeit, vorab eine Stellungnahme zum Selbstbericht abzugeben. Sofern eine Stellungnahme der Fakultät verfasst wurde, ist diese ebenfalls den Gutachterinnen/Gutachtern vorzulegen. II Bewertungskriterien Der Evaluation liegen Kriterien zu Grunde, die sich bereits in national und international anerkannten Verfahren zur Beurteilung von akademischer Leistung bewährt haben. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass einzelne Kriterien, insbesondere aus dem quantitativen Bereich (Drittmittel, internationale Publikationen) in den jeweiligen Disziplinen sehr unterschiedliche Bedeutung und Realisierungschancen haben. Die unten aufgeführten Kriterien bieten deshalb einen möglichen Rahmen der Evaluation, der abhängig vom jeweiligen Fach und in Abstimmung mit der jeweiligen Fakultät durch die Präsidenten/den Präsidenten erweitert oder eingegrenzt werden kann. Ebenfalls wird berücksichtigt, ob und gegebenenfalls wie lange jemand familienbedingte Auszeiten (Eltern- oder Pflegezeit) genommen hat. 10
11 Forschung Qualität der Veröffentlichungen, belegbar durch: Plausibilität, methodische Fundierung und innovativen Charakter des Forschungsprojekts (insbesondere des wichtigsten langfristigen Forschungsvorhabens) oder Beitrag zur Entwicklung des Forschungsgebietes Zitationen Rezeption und Bewertung der Veröffentlichungen in der Forschung Einwerben von Drittmitteln (Umfang, Institution) Breite und Tiefe der Fragestellungen und Veröffentlichungen Erweiterung und Innovation der Forschungsansätze im Vergleich mit der Dissertation Eigenständigkeit des wissenschaftlichen Ansatzes Bereitschaft und Fähigkeit zur interdisziplinären Forschung Wissenschaftliche Kooperationen: mit anderen universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen internationale Kooperationen gemeinsame Veröffentlichungen (dabei müssen die jeweiligen Arbeitsanteile deutlich erkennbar sein) Fachtagungen Tätigkeit als Herausgeber/in, Redakteur/in oder Rezensent/in für wissenschaftliche Journale und andere Publikationen Kooperationen mit kulturellen, sozialen und wissenschaftlichen Einrichtungen sowie mit Wirtschaft und Industrie im Bereich von Grundlagen-, Anwendungs- und produktorientierter Forschung Forschungspreise Lehre Lehrevaluation durch Studierende Betreuung von Abschlussarbeiten Internationalität (Betreuung von Austauschstudierenden, internationale Doktorandinnen/Doktoranden, Teilnahme an internationalen Hochschulkooperationen, persönlich eingeworbene Studienplätze im Ausland, internationale Sommerschulen, Lehrangebote in englischer Sprache oder anderen Fremdsprachen Hochschuldidaktik (Kommunikation, Präsentation von Wissen, Lehrmaterial etc.) Lehrspektrum Lehrpreise Übernahme der Funktion einer Studiendekanin/eines Studiendekans Zusätzliches Engagement/Sonstiges Tätigkeit für Wissenschaftsorganisationen (z. B. als Amtsträgerin/Amtsträger oder Mitglied eines Komitees) Tätigkeiten für Bildungs-, Regierungs- oder andere Institutionen Erfolge in der Nachwuchsförderung Rufe auf W2-/W3-Professuren Tätigkeit in der Universitären Selbstverwaltung 11
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