Westnetz GmbH. Vorwort. Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung. Gültig ab: Gültig für: Bezugsanlagen und Erzeugungsanlagen

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1 Westnetz GmbH Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung Gültig ab: Gültig für: Bezugsanlagen und Erzeugungsanlagen Die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung treten am gleichen Tage außer Kraft. Für in Planung oder in Bau befindliche Übergabestationen gilt eine Übergangsfrist von 6 Monaten, es sei denn, dass gesetzliche Regelungen andere Fristen enthalten. In diesem Zeitraum kann die bisher geltende TAB Mittelspannung noch angewandt werden. Diesbezügliche Fragen sind mit dem VNB abzustimmen. Vorwort Die Gliederung der vorliegenden TAB Mittelspannung der Westnetz GmbH lehnt sich an die Gliederung der BDEW-Richtlinien TAB Mittelspannung 2008 Stand und Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz - Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz Stand (nachfolgend kurz Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz genannt) einschließlich der 4. Ergänzung zu dieser Richtlinie mit dem Titel Regelungen und Übergangsfristen für bestimmte Anforderungen in Ergänzung zur technischen Richtlinie: Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz Stand (nachfolgend kurz als 4. Ergänzung zur Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz bezeichnet) an und formuliert die Spezifikationen zu den einzelnen Kapiteln der beiden BDEW-Richtlinien. Die Spezifikationen, die ausschließlich Erzeugungsanlagen betreffen, sind in Kapitel 7 aufgeführt. In diesem Fall sind die Kapitel-Bezeichnungen der vorliegenden TAB Mittelspannung der Westnetz GmbH an die BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz angelehnt, nur um die 7 vorangestellt. Zudem sind nicht die Vordrucke der beiden oben aufgeführten BDEW-Richtlinien, sondern die dieser TAB Mittelspannung zu verwenden. Falls in dieser TAB Mittelspannung der Westnetz GmbH keine weiteren Spezifikationen zu einzelnen Kapiteln der beiden BDEW-Richtlinien erfolgen, wird kein gesonderter Hinweis darauf gegeben. Seite 1 von 116

2 Die Westnetz GmbH oder deren Beauftragte werden im Folgenden VNB genannt. Kunde im Sinne dieser Technischen Anschlussbedingungen sind der Anschlussnehmer und der Anschlussnutzer. Seite 2 von 116

3 INHALTSVERZEICHNIS 1 GRUNDSÄTZE Geltungsbereich Bestimmungen und Vorschriften Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen Inbetriebsetzung 6 2 NETZANSCHLUSS Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes Netzrückwirkungen 8 3 ÜBERGABESTATION Baulicher Teil Elektrischer Teil 9 4 ABRECHNUNGSMESSUNG Allgemeines Wandler Spannungsebene der Messung Datenfernübertragung 29 5 BETRIEB DER ÜBERGABESTATION Allgemeines Verfügungsbereich/Bedienung Unterbrechung aus betrieblichen Gründen 31 Seite 3 von 116

4 7 ERZEUGUNGSANLAGEN Grundsätze Netzanschluss Ausführung der Anlage Abrechnungsmessung Betrieb 51 ANHANG 54 A BEISPIELE FÜR 10/20-KV- UND 30-KV-ÜBERGABESTATIONEN 54 B WANDLERVERDRAHTUNG 67 C PRÜFLEISTEN 79 D VORDRUCKE 80 E KENNLINIEN ZUR STATISCHEN SPANNUNGSHALTUNG 104 F MITNAHMESCHALTUNG 108 G ANFORDERUNGEN IM RAHMEN DER NACHRÜSTUNG VON WINDENERGIE- BESTANDSANLAGEN NACH SDLWINDV 111 H DATENMODELL DER FERNWIRKTECHNISCHEN ANBINDUNG VON KUNDENANLAGEN 113 Seite 4 von 116

5 1 Grundsätze 1.1 Geltungsbereich Die Technischen Anschlussbedingungen konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik und gelten für Neuanschlüsse an das Verteilnetz des VNB sowie für Netzanschlussänderungen. Netzanschlussänderungen umfassen Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontage einer Kundenanlage sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität oder des Schutzkonzeptes. Der Kunde trägt die Kosten der dadurch an seinem Netzanschluss entstehenden Folgemaßnahmen. Für die technische Ausführung eines Netzanschlusses wie auch für den umgebauten und erweiterten Teil einer Kundenanlage gilt jeweils die zum Erstellungs- oder Umbau- Zeitpunkt gültige TAB. Für Verweise auf die Internetseite des VNB gilt die Adresse: " Der Kunde verpflichtet sich, die Einhaltung der Anschlussbedingungen sicherzustellen und auf Anforderung nachzuweisen. Er gewährleistet, dass auch diejenigen, die neben ihm den Anschluss nutzen, dieser Verpflichtung nachkommen. Der VNB behält sich vor, eine Kontrolle der Einhaltung der Anschlussbedingungen vorzunehmen. Werden Mängel festgestellt, so kann die nachgelagerte Anschlussnutzung bis zur Mängelbeseitigung ausgesetzt werden. Durch die Kontrolle der Kundenanlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilnetz übernimmt der VNB keine Haftung für die Mängelfreiheit der Kundenanlage. 1.2 Bestimmungen und Vorschriften Es gelten die BDEW-Richtlinien TAB Mittelspannung 2008 Stand und Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz Stand einschließlich der 4. Ergänzung zu dieser Richtlinie Stand sowie die nachfolgend aufgeführten Regelungen. Für Erzeugungsanlagen, die in ein primär auf Bezug ausgerichtetes, kundeneigenes Niederspannungsnetz mit Mittelspannungs-Netzanschluss einspeisen, gelten die Anforderungen dieser TAB Mittelspannung erst ab einer maximalen Scheinleistung S Amax > 100 kva (Summe pro Übergabestation). Für Erzeugungsanlagen mit S Amax 100 kva (Summe pro Übergabestation) können anstelle der Anforderungen dieser TAB Mittelspannung die Anforderungen der VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz zugrunde gelegt werden. Seite 5 von 116

6 Für Ersatzstromanlagen (Notstromaggregate), deren Parallelbetrieb mit dem öffentlichen Netz über den zur Synchronisierung zugelassenen Kurzzeitparallelbetrieb von 100 ms hinausgeht, gelten die Anforderungen des Kapitels 7 Erzeugungsanlagen. Die vom Kunden bereitzustellenden Einrichtungen müssen die nachfolgenden Anschlussbedingungen erfüllen. Der Einsatz von anderen als in diesen Anschlussbedingungen aufgeführten Einrichtungen ist nur im Einvernehmen mit dem VNB zulässig. Der Kunde stellt sicher, dass die in diesen Technischen Anschlussbedingungen zitierten Regelwerke, Richtlinien und sonstigen technischen Vorgaben seinem Anlagenerrichter bekannt sind und von diesem bei der Installation eingehalten werden. 1.3 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen Für die Anmeldung von Netzanschlüssen beim VNB bis zu deren Inbetriebsetzung sowie für Aufbau und Inbetriebnahme der Übergabestationen sind die Vordrucke des Anhanges D dieser TAB Mittelspannung zu verwenden. In dem Vordruck D.2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen sind in jedem Fall Geräte, die die folgenden Leistungsangaben überschreiten, aufzuführen: Motoren ab S A 50 kva (S A als Scheinleistung des Motors); Schweißmaschinen, ab S A 20 kva (S A als S 50% ED bei Schweißmaschinen, Pressen, Sägegatter S A als Scheinleistung bei Pressen und Sägegatter); Stromrichter, Schmelzöfen ab S A 60 kva (S A als Scheinleistung bei Stromrichtern und Schmelzöfen). Der Vordruck D.4 Errichtungsplanung ist als Deckblatt der durch den Kunden einzureichenden Projektunterlagen zu verwenden. 1.4 Inbetriebsetzung Vor der Inbetriebnahme der Übergabestation tauschen VNB und Anlagenbetreiber die jeweiligen Ansprechpartner und Telefonnummern der netzführenden Stellen aus (siehe Anlage D.7). Für die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses von Bezugsanlagen und der Belieferung mit elektrischer Energie sind neben den in der BDEW-Richtlinie TAB Mittelspannung 2008 auch folgende vertragliche Voraussetzungen zu erfüllen: Seite 6 von 116

7 rechtsverbindlich unterzeichneter Netzanschlussvertrag zwischen Anschlussnehmer und VNB; rechtsverbindlich unterzeichneter Anschlussnutzungsvertrag zwischen Anschlussnutzer und VNB; Mitteilung des Stromlieferanten zur Versorgung der Entnahmestelle an den VNB. 2 Netzanschluss 2.1 Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes Netzanschluss Die Entnahme bzw. Einspeisung elektrischer Energie erfolgt in unterschiedlichen Spannungsebenen über einen Netzanschluss, der die Kundenanlage mit dem Netz des VNB verbindet. Die Anschlussebene wird dabei entsprechend dem Leistungsbedarf und den technischen Randbedingungen festgelegt. Grundsätzlich gelten die in der Tabelle 2.1 aufgeführten Netzanschlusskapazitäten (für Bezugs- und Erzeugungsanlagen) als Orientierungswerte für die maximale Leistung mit der ein Einzelanschluss in der genannten Ebene angeschlossen wird. Technische Gegebenheiten können dabei im Einzelfall zu anderen Werten führen. Spannungsebene Anschluss an ein 10-kV-Netz Anschluss an eine 10-kV-Sammelschiene Anschluss an ein 20-kV-Netz Anschluss an eine 20-kV-Sammelschiene Anschluss an 30-kV-Netze Anschluss an eine 30-kV-Sammelschiene Anschlussleistungen einzelner Kundenanlagen 200 kva bis 3 MVA 3 MVA bis 11 MVA 200 kva bis 5,5 MVA 5,5 MVA bis 15 MVA 3 MVA bis 11 MVA 11 MVA bis 15 MVA Tabelle 2.1: Anschlussleistungen einzelner Kundenanlagen in Abhängigkeit der Spannungsebene Im konkreten Einzelfall muss die tatsächliche Summenbelastung der Betriebsmittel - einschließlich der vorgelagerten Spannungsebenen - beachtet werden. Weiterhin sind Spannungserhöhung und Netzrückwirkungen zu beachten. Der Netzanschluss von Kundenanlagen erfolgt standardmäßig über eine Einfachstich- Anbindung. In besonderen Fällen kann hiervon abgewichen werden, insbesondere wenn Seite 7 von 116

8 netztechnische Anforderungen dies erfordern. Die Kosten des Netzanschlusses trägt der Kunde. Anschlussvarianten für den Anschluss von Bezugsanlagen an das 10/20-kV-Netz sind in Anhang A in den Bildern A.1 bis A.8 dargestellt, die für den Anschluss von Erzeugungsanlagen in den Bildern A.9 bis A.11. Zwei Anschlussvarianten für den Anschluss von Erzeugungsanlagen an das 30-kV-Netz sind in Anhang A in den Bildern A.12 und A.13 dargestellt. Eigentumsgrenze Die Eigentumsgrenze wird im Netzanschlussvertrag bzw. in der Anschlusszusage geregelt. Sie liegt sowohl bei Anschlüssen an Kabel- als auch an Freileitungsnetze an den Kabelendverschlüssen des in der Kundenanlage ankommenden Mittelspannungskabels des VNB. Die im Eigentum des Messstellenbetreibers bzw. des VNB stehenden Einrichtungen für Messung und informationstechnische Anbindung sind hiervon nicht betroffen. Die Übergabestation von Erzeugungsanlagen, die an eine Sammelschiene des VNB- Umspannwerkes angeschlossen werden, ist in unmittelbarer Nähe des Umspannwerkes ( am UW-Zaun ) zu errichten. Von der Übergabestation ist ein kundeneigenes Mittelspannungskabel zum vom VNB benannten Schaltfeld in der Mittelspannungsanlage des Umspannwerkes zu führen und dort aufzulegen. Die Eigentumsgrenze liegt an den Kabelendverschlüssen des Mittelspannungskabels im benannten Schaltfeld. Im Rahmen der Projektierung sind die Einzelheiten zum Anschluss zu klären (Anzahl der Kabelsysteme, Biegeradien, Art der Endverschlüsse, evtl. Begrenzung des Kabelquerschnittes). Das Schaltfeld verbleibt im Eigentum des VNB. Abrechnungsmessung und Messwandler sind in der Übergabestation zu installieren. Die Benutzung von VNB-eigenen Grundstücken zur Kabelführung der kundeneigenen Kabel zum betreffenden Schaltfeld des VNB-Umspannwerkes ist bei Bedarf im Netzanschlussvertrag bzw. in der Anschlusszusage zu regeln. 2.4 Netzrückwirkungen Tonfrequenz-Rundsteuerung Die verwendeten Rundsteuerfrequenzen im Netzgebiet des VNB betragen 183 1/3 Hz und 2162/3 Hz. In einigen wenigen Netzgebieten sind abweichende Frequenzen möglich. Seite 8 von 116

9 3 Übergabestation 3.1 Baulicher Teil Allgemeines Fabrikfertige Stationen für Hochspannung/Niederspannung gemäß DIN EN (VDE ) müssen die Störlichtbogenqualifikation IAC AB mit Kurzschlussströmen gemäß Kapitel aufweisen. Übergabestationen, die in ein vorhandenes Gebäude integriert werden, sollen ebenerdig an Außenwänden erstellt werden. Zudem muss das Gebäude der Übergabestation den zu erwartenden Überdruck infolge eines Lichtbogenfehlers standhalten können. Durch den Anlagenerrichter ist ein diesbezüglicher Nachweis zu erbringen und dem VNB vorzulegen Einzelheiten zur baulichen Ausführung Zugang und Türen Die Tür zur Übergabestation sowie zu Räumen, zu denen der VNB Zutritt haben muss, sind mit Schlössern für jeweils zwei Schließzylinder auszustatten. Der VNB stellt Schließzylinder mit seiner Schließung zur Verfügung. Es sind Schließzylinder mit einer Schließseite (Halbzylinder) nach DIN mit einer Baulänge von 31,5 mm zu verwenden. Alle Türen sind gemäß DIN EN (VDE ) zu errichten. 3.2 Elektrischer Teil Allgemeines Alle Betriebsmittel der Übergabestation müssen für die durch den Kurzschlussstrom auftretenden thermischen und dynamischen Beanspruchungen bemessen sein. Unabhängig von den am Netzanschlusspunkt tatsächlich vorhandenen Werten sind die Betriebsmittel mindestens für nachfolgend aufgeführte Kenngrößen zu dimensionieren. Seite 9 von 116

10 Anschluss an 10-kV-Netze Nennspannung Nennfrequenz Isolationsspannung Bemessungsstrom Thermischer Kurzschlussstrom Bemessungsstoßstrom U n = 10 kv f n = 50 Hz U m = 12 kv I r = 630 A I th = 20 ka bei T K = 1 s I p = 50 ka Anschluss an 20-kV-Netze Nennspannung Nennfrequenz Isolationsspannung Bemessungsstrom Thermischer Kurzschlussstrom Bemessungsstoßstrom U n = 20 kv f n = 50 Hz U m = 24 kv I r = 630 A I th = 16 ka bei T K = 1 s I p = 40 ka Anschluss an 30-kV-Netze Nennspannung Nennfrequenz Isolationsspannung Bemessungsstrom Thermischer Kurzschlussstrom Bemessungsstoßstrom U n = 30 kv f n = 50 Hz U m = 36 kv I r = 630 A I th = 16 ka bei T K = 1 s I p = 40 ka Auf Anfrage stellt der VNB dem Kunden zur Einstellung des kundeneigenen Schutzes und für Netzrückwirkungsbetrachtungen folgende Daten zur Verfügung: Anfangskurzschlusswechselstrom aus dem Netz des VNB am Netzanschlusspunkt (ohne Berücksichtigung des Kurzschlussstrombeitrages der Erzeugungsanlagen); Fehlerklärungszeit des Hauptschutzes aus dem Netz des VNB am Netzanschlusspunkt. Seite 10 von 116

11 3.2.3 Kurzschlussfestigkeit In Einzelfällen kann der VNB vom Kunden Einrichtungen zur Begrenzung des von der Kundenanlage in das VNB-Netz eingespeisten Anfangskurzschlusswechselstromes verlangen, um Betriebsmittel zu schützen bzw. Schutzfunktionen im Netz zu gewährleisten. Der Kunde trägt die Kosten der dadurch in seiner Anlage entstehenden Maßnahmen Schutz gegen Störlichtbögen Es sind folgende IAC-Klassifizierungen und Prüfwerte für MS-Schaltanlagen einzuhalten: In nicht begehbaren Stationen bzw. begehbaren Stationen bei Wandaufstellung der - 10-kV-Schaltanlagen: IAC A FL 20 ka/1 s; - 20-kV-Schaltanlagen: IAC A FL 16 ka/1 s; - 30-kV-Schaltanlagen: IAC A FL 16 ka/1 s; In begehbaren Stationen bei Aufstellung der MS-Schaltanlage im freien Raum: - 10-kV-Schaltanlagen: IAC A FLR 20 ka/1 s; - 20-kV-Schaltanlagen: IAC A FLR 16 ka/1 s; - 30-kV-Schaltanlagen: IAC A FLR 16 ka/1 s. Der Nachweis der Einhaltung ist dem VNB auf Deutsch vorzulegen Schaltanlagen Schaltung und Aufbau Die Schaltfelder in den Übergabestationen sind vorzugsweise in folgender Reihenfolge aufzubauen (von links nach rechts): Einspeisefeld(er) für den Anschluss an das Netz des VNB, Übergabe-/Messfeld, Abgangsfeld(er). Anschluss an 10/20-kV-Netze Bei dem Anschluss von Kundenanlagen (Bezugsanlagen und Erzeugungsanlagen) an 10/20-kV-Netze ist für Schaltung und Aufbau der Übergabestation die Bemessungs- Scheinleistung der an die Übergabestation angeschlossenen Transformatoren maßgebend: bis zu Bemessungsleistungen von 1 MVA je Transformator erfolgt die Absicherung über Lasttrennschalter mit untergebauten Hochspannungssicherungen. Der Einsatz von Leistungsschaltern mit unabhängigem Maximalstromzeitschutz ist zulässig; für Transformatoren mit Bemessungsleistungen > 1 MVA sind Leistungsschalter mit unabhängigem Maximalstromzeitschutz erforderlich; Seite 11 von 116

12 bei mehr als einem Abgangsfeld auf der Kundenseite ist ein Übergabeschaltfeld vorzusehen. Der Leistungsschalter mit unabhängigem Maximalstromzeitschutz bzw. der Lasttrennschalter mit untergebauter HH-Sicherung kann in jedem Abgangsfeld einzeln oder im Übergabeschaltfeld eingebaut werden. Dies gilt auch für über Kabel ausgelagerte Transformatoren. Das Schutzkonzept ist mit dem VNB abzustimmen. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass die gewählte Schutzeinrichtung das fehlerhafte Kundennetzteil oder die gesamte Kundenanlage automatisch und selektiv zu vorhandenen Schutzeinrichtungen des VNB abschaltet. Im Übergabeschaltfeld und in den Kunden-Abgangsfeldern ist der Einsatz von Leistungstrennschaltern möglich. Anschluss an 30-kV-Netze Der Anschluss von Kundenanlagen (Bezugsanlagen und Erzeugungsanlagen) an das 30-kV- Netz erfolgt über ein 30-kV-Übergabefeld mit Leistungsschalter. Im Falle eingeschleifter 30- kv-kundenanlagen sind auch die Einspeisefelder mit Leistungsschaltern auszustatten. Wenn Kundenanlagen im Stich angeschlossen werden, so müssen im Einspeisefeld zwei Kabelsysteme anschließbar sein Ausführung Durchführen eines Phasenvergleiches und Feststellen der Spannungsfreiheit In den Feldern, die sich im Verfügungsbereich des VNB befinden, ist ein allpoliges, kapazitives Spannungsprüfsystem mit dem Messprinzip LRM oder HR (gemäß DIN EN (VDE 0682 Teil 415)) zu verwenden. Der Schnittstellenanschluss erfolgt über isolierte Messbuchsen. Bei Anschluss in Netzen bis 20-kV muss die Funktionssicherheit der Systeme für die Betriebsspannungen 10-kV bis 20-kV gewährleistet sein. Geräte zur Kabelfehlerortung/Kabelprüfung Es muss eine Anschlussmöglichkeit für Geräte zur Kabelfehlerortung/Kabelprüfung ohne Lösen von Endverschlüssen bzw. Steckendverschlüssen gegeben sein. Alle Betriebsmittel der Übergabestation, die während einer Kabelfehlerortung/Kabelprüfung mit dem Kabel galvanisch verbunden bleiben, müssen für die verwendeten Prüfspannungen von AC 45 bis 65 Hz - 2 x U 0 (Prüfdauer 60 min) bzw. AC 0,1 Hz - 3 x U 0 (Prüfdauer 60 min) ausgelegt sein. Seite 12 von 116

13 Kurzschlussanzeiger Bei einer Einschleifung bzw. bei mehreren Einspeisefeldern sind beginnend mit dem linken Schaltfeld (Frontansicht) mindestens n-1 -Einspeisefelder mit elektronischen Kurzschlussanzeigern auszurüsten. Betreibt der Kunde ein eigenes Mittelspannungsnetz, ist in diesem Fall jedes Einspeisefeld mit Kurzschlussanzeigern auszurüsten. Es wird empfohlen immer n -Einspeisefelder mit elektronischen Kurzschlussanzeigern auszurüsten. Ein kundeneigenes Mittelspannungsnetz besteht dann, wenn vom Kunden Mittelspannungsleitungen außerhalb der Übergabestation betrieben werden. Es sind selbstrückstellende, 3-polige Kurzschlussanzeiger mit Anzeige im Norm- Einbaugehäuse (48 x 96 mm) und den entsprechenden Messwertgebern zu installieren. Die Anzeige erlaubt eine Ablesung an der Mittelspannungs-Schaltanlage. Die Rückstelldauer muss von Hand zwischen zwei und vier Stunden einstellbar sein. Der Ansprechstrom muss 400 A/600 A/800 A/1000 A umstellbar und mit einem Justierimpuls von 100 ms ± 30 % einzustellen sein. Sofern der VNB nichts anderes vorgibt, ist als Ansprechstrom 400 A und eine Rückstelldauer von 4 h zu parametrieren. Eine Rückstellung von Hand muss weiterhin erfolgen können. Die Kurzschlussanzeiger müssen bei der Anzeige eine Unterscheidung zwischen einfacher Anregung und einer zweiten Anregung (aufgrund AWE/KU) ermöglichen. Auf Anforderung des VNB sind anstelle der Kurzschlussanzeiger Kurzschlussrichtungsanzeiger einzubauen Kennzeichnung und Beschriftung Der VNB gibt dem Kunden die erforderlichen Beschriftungen vor bzw. ist berechtigt, entsprechende Beschriftungen anzubringen Betriebsmittel Schaltgeräte Für die Eingangsschaltfelder sind Erdungsschalter der Klasse E1 gemäß DIN EN (VDE ) zu verwenden. Bei Schleifenanbindung oder bei Anbindung mit nur einem Eingangsschaltfeld, welches aber auch mit einem Lasttrennschalter ausgeführt ist, sind Mehrzweck-Lasttrennschalter der Klasse M1/E3 gemäß DIN EN (VDE ) und Erdungsschalter der Klasse E1 gemäß DIN EN (VDE ) zu verwenden. Die Klassenangaben müssen auf den Typenschildern der Schaltgeräte erkennbar sein. Wenn die Betriebsbedingungen des Kunden es erfordern, können Leistungsschalter mit entsprechenden Netzschutzeinrichtungen eingebaut werden. Weitere Anforderungen zu den in der Übergabestation zu installierenden Schaltgeräten sind in Kapitel Schaltung und Aufbau beschrieben. Seite 13 von 116

14 Verriegelungen Der Erdungsschalter muss gegen den zugehörigen Lasttrenn- bzw. Leistungsschalter verriegelt sein. In SF 6 Anlagen darf das Öffnen der Kabelraumabdeckung nur bei eingeschaltetem Erdungsschalter möglich sein. In Kabelschaltfeldern muss darüber hinaus für die Dauer der Kabelfehlerortung/Kabelprüfung die Möglichkeit bestehen, diese Verriegelung bewusst außer Kraft zu setzen. Die Verriegelungen für den Anschluss von Kundenanlagen sind in den Bildern des Anhanges A dargestellt Transformatoren Bei Anschluss von Kundenanlagen an Netze mit einer Versorgungsspannung von 10/20 kv müssen die Anzapfungen des Transformators einen Einstellbereich von mindestens -4%/0/+4% aufweisen. Bei niederspannungsseitiger Abrechnungsmessung sind Transformatoren nach DIN EN (VDE ) mit mindestens den nachstehend aufgeführten Verlust-Kenndaten einzusetzen. Leerlaufverluste: A 0 nach DIN EN , Tabelle 3 Kurzschlussverluste: B k nach DIN EN , Tabelle 2 Bei Anschluss von Kundenanlagen an Netze mit einer Versorgungsspannung von 30 kv ist die Auswahl der Transformatoren mit dem VNB abzustimmen Mittelspannungskabel Vor einer Inbetriebnahme von kundeneigenen MS-Kabelanlagen ist nach BGV A3 5, VDE 0105 und VDE 0276 eine Inbetriebnahmeprüfung durchzuführen (mindestens Spannungsund Mantelprüfung) Sternpunktbehandlung Die Art der Sternpunktbehandlung wird vom VNB vorgegeben. Die erforderliche Kompensation von Erdschlussströmen des galvanisch mit dem VNB-Netz verbundenen Kundennetzes einer Bezugsanlage führt der VNB zu seinen Lasten durch. Ausnahme von dieser Regelung stellen weitläufige nachgelagerte Kundennetze dar, bei denen die Kompensation von Erdschlussströmen - durch den Kunden selbst oder in seinem Auftrag - in Absprache mit dem VNB durchzuführen ist. Seite 14 von 116

15 Für die Sternpunktbehandlung der der Übergabestation nachgelagerten, galvanisch getrennten Mittel- und Niederspannungsnetze ist der Kunde selbst verantwortlich Sekundärtechnik Die Anschlussbedingungen für Meldungen, Messwerte und Informationstechnische Anbindung an die netzführende Stelle sind in Kapitel Fernsteuerung mit aufgeführt (unbeschadet der Anforderungen nach 6 EEG, siehe Kapitel ) Fernsteuerung In diesem Kapitel ist die für netzbetriebliche Zwecke erforderliche fernwirktechnische Anbindung von Kundenanlagen an die Netzleitstelle des VNB beschrieben. Die Fernsteuerung und die Ist-Leistungserfassung von Erzeugungsanlagen im Rahmen des Netzsicherheitsmanagements ist in Kapitel Wirkleistungsabgabe/Netzsicherheitsmanagement beschrieben. Verfügungsbereich Anschluss an 10/20-kV-Netze Der Begriff Verfügungsbereich ist in Kapitel 5.3 erläutert. Für Bezugs- und Erzeugungsanlagen gelten hierzu folgende Bedingungen: Alle Schaltgeräte im Verfügungsbereich des VNB müssen für den VNB zugänglich und vor Ort zu betätigen sein; bei dem Anschluss von Kundenanlagen an ein vom Kunden allein genutztes Schaltfeld in einem VNB-eigenen Umspannwerk wird das Schaltfeld von der netzführenden Stelle des VNB ferngesteuert; alle anderen 10/20-kV-Netzanschlüsse werden nicht ferngesteuert. In besonderen Fällen mit erhöhten Anforderungen an die Versorgungszuverlässigkeit können individuelle Netzanschlusskonzepte mit dem VNB abgestimmt werden; die Kosten sind durch den Kunden zu tragen. Anschluss an 30-kV-Netze Für Bezugs- und Erzeugungsanlagen gelten folgende Bedingungen: Alle im Verfügungsbereich des Kunden stehenden Schalter werden vom Kunden geschaltet; Seite 15 von 116

16 alle im Verfügungsbereich des VNB stehenden 30-kV-Schaltgeräte werden von der netzführenden Stelle des VNB ferngesteuert, auch netzseitige 30-kV- Erdungsschalter; der 30-kV-Übergabeleistungsschalter wird von der netzführenden Stelle des VNB lediglich per Fernsteuerung ausgeschaltet. Meldungen, Messwerte Anschluss an 10/20-kV-Netze Aus den 10/20-kV-Kundenanlagen werden keine Meldungen und Messwerte zur netzführenden Stelle des VNB übertragen. Eine Ausnahme bilden Erzeugungsanlagen gemäß Kapitel Anschluss an 30-kV-Netze Aus der 30-kV-Übergabestation überträgt der VNB die in Anhang H aufgeführten Meldungen und Messwerte zu seiner netzführenden Stelle. Die Messwerte Spannung, Strom, Wirk- und Blindleistung sind vom Kunden zu erfassen bzw. kontinuierlich als Effektivwerte zu messen. Es gelten die nachfolgend aufgeführten Grenzwerte: Spannung: Gesamtmessfehler 1 %; Strom, Wirk- und Blindleistung: Gesamtmessfehler 3 %. Messwerte sind mit einer Zykluszeit von 3 Sekunden zu übertragen. Bei Bedarf (z.b. bei Verbindungen mit geringer Bandbreite) kann der VNB die Nutzung eines Schwellwertverfahrens fordern. Die Abstimmung hierzu erfolgt in der Planungsphase. Informationstechnische Anbindung an die netzführende Stelle Die fernwirktechnische Anbindung von Kundenanlagen erfolgt über eine serielle Schnittstelle auf Basis der IEC gemäß der RWE-Profilfestlegung. Die Detailfestlegungen zu diesem Profil werden auf Wunsch durch den VNB zur Verfügung gestellt. Übergabepunkt ist der Ausgangsstecker an der fernwirktechnischen Einrichtung der Kundenanlage. Die physikalische Schnittstelle ist als X.21-Schnittstelle auszuführen (15-pol SUB-D, male). Alternativ ist der Einsatz einer V24- Schnittstelle möglich. Dies ist in der Planungsphase abzustimmen. Das Datenmodell der Schnittstelle ist in Anhang H dargestellt. Ggf. erforderliche bauliche Anpassungen am Stationsbaukörper (z.b. Durchführung für den Anschluss einer Antenne) sind zwischen dem VNB und dem Kunden abzustimmen. Seite 16 von 116

17 Anschluss an 10/20-kV-Netze Es ist keine informationstechnische, fernwirktechnische Anbindung an die netzführende Stelle des VNB erforderlich. Eine Ausnahme bilden Erzeugungsanlagen gemäß Kapitel Anschluss an 30-kV-Netze Für die informationstechnische Anbindung der Übergabestation an die netzführende Stelle des VNB stellt der Kunde in der Übergabestation auf seine Kosten eine fernwirktechnische Einrichtung auf. Hierin enthalten ist die Planung, Montage und Inbetriebnahme sowie der anlagenseitige Bittest mit der netzführenden Stelle des VNB. Der VNB richtet auf seine Kosten die erforderliche fernwirktechnische Verbindung ein. Der Einbauplatz für die hierfür erforderlichen Komponenten ist durch den Kunden in der Übergabestation zur Verfügung zu stellen. Die fernwirktechnische Verbindung beinhaltet auch die Planung, Montage und Inbetriebnahme der Einrichtungen der Nachrichtentechnik Hilfsenergieversorgung Zur Sicherstellung der Funktion bei Netzausfällen ist im Falle von Kundenanlagen mit Anschluss an 30-kV-Netze ist eine unterbrechungsfreie Stromversorgung, bestehend aus einer Batterieanlage und einem Gleichrichter zwingend erforderlich, bei allen anderen Anschlüssen an 10-kV- und 20-kV-Netze auf Wunsch des Kunden. Die Batterie muss die Fernüberwachung/ Fernsteuerung der Schaltanlage und die Funktionsweise des Netzschutzes unterbrechungsfrei für einen Zeitraum von mindestens 8 Stunden gewährleisten. Bei der Auslegung der Batterieanlage ist die Grundlast aller Komponenten sowie die Durchführung von mindestens 3 kompletten Schaltfolgen sowie der Kapazitätsverlust über die Lebensdauer zu berücksichtigen. Die Verfügbarkeit der Stromversorgungsanlage inkl. der Batterie und ihrer Kapazität ist permanent mit einer geeigneten Einrichtung zu überwachen und in das Meldekonzept der Fernwirktechnik einzubeziehen. Für Erzeugungsanlagen sind zudem noch die Bedingungen des Kapitels zu beachten. Erfolgt die Speisung der Hilfsenergieversorgung aus Wandlern, so sind diese hinter den Wandlern für die Abrechnungsmessung und ausschließlich zweipolig zwischen den Außenleitern anzuschließen. Seite 17 von 116

18 Schutzeinrichtungen Grundsätze Die Netzschutzeinrichtungen und einstellungen der Übergabestation sind mit dem VNB abzustimmen. Die nachfolgenden Grundsätze gelten für Netzschutzeinrichtungen in einem Übergabefeld. Falls das Übergabefeld ohne Schutzeinrichtung und infolge dessen die Abgangsschaltfelder mit Leistungsschaltern und Schutzrelais ausgestattet sind, gelten die nachstehenden Grundsätze analog für die Ausführung der Schutzeinrichtungen in allen betroffenen Abgangsfeldern. Grundsätze: Alle Netzschutzeinrichtungen müssen den Anforderungen der VDN-Richtlinie für digitale Schutzsysteme entsprechen (siehe Die Netzschutzeinrichtungen sind in den Sekundärflächen der Schaltanlagen anzuordnen. Ist dies aus Platzgründen nicht möglich, kann die Montage auf Relaistafeln bzw. in Schränken in der Übergabestation erfolgen. Alle Bedien- und Anzeigeelemente der Netzschutzeinrichtungen müssen frontseitig zugänglich, bedienbar und ablesbar sein; Als Kurzschlussschutz wird ein unabhängiger Maximalstromzeitschutz eingesetzt. Gegebenenfalls können auch andere Schutzprinzipien (z.b. Überstromrichtungszeitschutz, Distanzschutz, Signalvergleich) erforderlich sein. Ist aus Kundensicht zusätzlich noch ein Überlastschutz erforderlich und lassen sich die beiden Schutzfunktionen - z.b. wegen der Höhe des Stromwandler-Primärstromes - nicht durch eine Schutzeinrichtung realisieren, so muss der Kunde eine weitere Schutzeinrichtung und ggf. zusätzliche Stromwandler installieren; Bei Anschluss an 30-kV-Netze gilt: - Bei Anschluss von Erzeugungsanlagen ist im Übergabefeld ein Distanzschutz einzusetzen; - Bei Ausführung der Einspeisefelder mit Leistungsschalter und Schutz ist ebenfalls ein Distanzschutz einzusetzen; Strom- und Spannungswandler sind so anzuordnen, dass sie im Selektionsabschnitt des Übergabeleistungsschalters zum Einbau kommen. Dabei sind die Spannungswandler im Schutzabschnitt der Stromwandler anzuordnen; Die Wandler für die Mess- und Zähleinrichtungen sind nach Kapitel 4.2 auszuführen; Seite 18 von 116

19 Nur bei gelöscht betriebenen Mittelspannungsnetzen des VNB: Bei kundeneigenem Mittelspannungsnetz ist in dem Übergabefeld bzw. wenn kein Übergabefeld vorhanden ist in dem betroffenen Abgangsfeld eine Erdschlussüberwachung mit Richtungsanzeige (siehe Kapitel Erdschlussrichtungserfassung ) zu installieren. Ein kundeneigenes Mittelspannungsnetz besteht dann, wenn vom Kunden Mittelspannungskabel oder -freileitungen außerhalb der Übergabestation betrieben werden; In den Einspeisefeldern sind Kurzschlussanzeiger nach Kapitel einzusetzen; Zur Durchführung von Schutzfunktionsprüfungen sind in die Verdrahtung zwischen Wandler, Leistungsschalter und Schutzgerät Einrichtungen zur Anbindung von Prüfgeräten einzubauen. Diese Einrichtungen haben folgende Funktionen zu erfüllen: - Heraustrennen der Wandlerkreise zum Schutzgerät, - Kurzschließen von Stromwandlern, - Auftrennen des AUS- und EIN-Befehls zwischen Schutzgerät und Leistungsschalter, - Anbindung der Prüfeinrichtung (Wandlerkreise, Befehle, Generalanregung). Die technische Ausführung dieser Einrichtungen ist in Anhang B (Wandler- anbindung und Einrichtungen zur Schutzprüfung) beschrieben; Schutzeinstellungen zur Gewährleistung der Selektivität zum Mittelspannungsnetz werden durch den VNB vorgegeben. Bei Veränderung des Netzschutzkonzeptes des Mittelspannungs-Verteilungsnetzes kann der VNB vom Kunden nachträglich die Anpassung der Schutzeinstellungen in der Übergabestation fordern; Die installierten Schutzeinrichtungen sowie die Schutzeinstellungen sind vom Anlagenerrichter in die Inbetriebsetzungsprotokolle D.8 (für Bezugsanlagen), D.8 und D.11 (für Erzeugungsanlagen) sowie D.12 (für Erzeugungseinheiten) einzutragen; Die Funktionalität der Schutzsysteme inklusive Auslösekontrollen sind vor deren Inbetriebnahme am Einsatzort zu prüfen; Sofern keine durchgängige Zustandserfassung der Netzschutzeinrichtungen durch den Kunden erfolgt, muss eine Störung der Netzschutzeinrichtung zur Auslösung des zugeordneten Schalters führen; Um dem VNB eine Analyse des Störverlaufes zu ermöglichen, sind im Störungsfall sämtliche Schutzansprechdaten und Störungsaufzeichnungen für mindestens fünf Störungsereignisse festzuhalten und dem VNB auf Anfrage mitzuteilen; Für alle Schutzeinrichtungen sind - vor der erstmaligen Inbetriebnahme, Seite 19 von 116

20 - nach jeder Änderung von Einstellwerten, - zyklisch (mindestens alle 4 Jahre) Schutzprüfungen durchzuführen. Die Prüfungen beinhalten alle Schutzfunktionen und beziehen die Auslöse- und Meldewege mit ein. Ein Nachweis über die Durchführung der Prüfungen ist durch den Anlagenbetreiber durch Prüfprotokolle zu erstellen und dem VNB auf Verlangen vorzulegen. Unabhängiger Maximalstromzeitschutz (UMZ-Schutz) Der UMZ-Schutz muss folgende Grundfunktionen besitzen: Schutzgerät wandlerstromversorgt mit Wandlerstromauslösung, Kondensatorauslösung oder versorgt über eine gesicherte Gleichspannungsquelle; Strommesseingang 4-polig, für Leiterstromanregung zweistufig getrennt einstellbare Zeit- und Stromstufen; unabhängiger Erdstromzeitschutz, einstufig, unabhängig einstellbare Zeit- und Stromstufe, einstellbar auf Auslösung oder Meldung; alle Schutzeinstellungen müssen sich in einem nichtflüchtigen Speicher befinden; Schutzauslösungen sind auch bei Ausfall der Netzspannung bis zur manuellen Quittierung sichtbar anzuzeigen; Es ist eine interne Selbstüberwachungsfunktion erforderlich. Seite 20 von 116

21 Einstellbereiche/Zeiten/Toleranzen Nennstrom Überstromanregung Hochstromanregung Verzögerungszeit Verzögerungszeit Überstromanregung Verzögerungszeit Ansprechzeiten Rückfallzeiten I n = 1 A I> = 0, ,5 x I n, Einstellauflösung mind. 0,1 x I n I>> = 2, x I n, Einstellauflösung mind. 0,1 x I n ti> = 0, s, Einstellauflösung 100 ms ti>> = 0, s und, Einstellauflösung 50 ms I 0 > = 0, ,5 x I n, Einstellauflösung mind. 0,1 x I n ti 0 > = 0, s und, Einstellauflösung 100 ms 50 ms 50 ms Rückfallverhältnis 0,90 Toleranzen Stromanregung 5 % vom Einstellwert, Verzögerungszeiten 5 % bzw. 30 ms kommandofähige Schaltkontakte für Auslösung Leistungsschalter Bedienelemente und ggf. die PC-Schnittstelle müssen frontseitig erreichbar sein. Erdschlussrichtungserfassung Die Erdschlussrichtungserfassung nach dem Erdschlusswischerverfahren oder dem wattmetrischen Verfahren kann im UMZ-Schutz oder durch ein separates Gerät realisiert werden. Ein separates Gerät kann über Wandlerstrom/-spannung oder über eine separate Gleichspannungsquelle versorgt werden. Im Falle des wattmetrischen Verfahrens sind in dem betroffenen Feld Kabelumbauwandler zu installieren. Folgende Anschlussbedingungen und Einstellungen müssen realisiert werden können: Nennspannung Nennstrom Einstellbereich U n = 100/110 V AC, 50 Hz I n = 1 A I 0 > = ma Verlagerungsspannungs-Ansprechwert U NE > = V Verzögerungszeit t UNE > = 0,1 2 s Toleranzen für alle Einstellwerte 10 % kommandofähige Schaltkontakte für Auslösung Leistungsschalter Bedienelemente und ggf. die PC-Schnittstelle müssen frontseitig erreichbar sein. Seite 21 von 116

22 Die Meldung Erdschluss-Kundennetz muss auch bei Ausfall der Netzspannung erhalten bleiben. Es ist eine automatische Rückstellung mit einstellbarer Zeit (i.d.r. 2 Stunden) vorzusehen. Gibt der VNB für die Erdschlussrichtungserfassung die Funktion Auslösung vor, so muss diese auf den zugeordneten Leistungsschalter bzw. Lasttrennschalter wirken. Hochspannungssicherungen Die Auswahl von HH-Sicherungen muss den konkreten Einsatzbedingungen entsprechen. Die Selektivitätskriterien zu den Netzschutzeinrichtungen sind zu berücksichtigen. Schutzwandler Die Kenndaten für Schutzwandler sind in Kapitel 4.2 Wandler beschrieben Nachweispflichtige Prüfungen zur Inbetriebsetzung der Wandler und des Schutzes Die Strom- und Spannungswandlerkreise sind auf Isolation, Phasenzuordnung, sekundäre Erdung und Bürde zu prüfen. Die Stromwandlererdung wird an der ersten sekundären Klemmstelle, vorzugsweise am Klemmbrett der Stromwandler, gefordert. Die sekundäre Stromwandlererdung am Schutzgerät wird nicht zugelassen. Die Bürdenmessung ist mit der Primärprüfung bei Wandlernennstrom durchzuführen. Die korrekte Schaltung und Erdung der Messwicklungen (2a-2n; da-dn) ist durch eine Primärprüfung mit Wechsel- oder Drehstrom nachzuweisen. Durch Sekundär- und Primärprüfungen sind die Wirksamkeiten der Schutzsysteme UMZ- Schutz, Erdschlussschutz, Q/U-Schutz und übergeordneter Entkupplungsschutz nachzuweisen. Es ist eine Richtungsprüfung durchzuführen und die Melde- und Auslösefunktion bei Erdkurzschluss Vorwärtsrichtung (vorwärts = in Richtung Kundennetz) nachzuweisen. Die Schalterauslösung bei Hilfsspannungs- und/oder Schutzrelaisausfall sowie die Mitnahme- und Freigabefunktion über das Steuerkabel zur VNB-eigenen Umspannanlage (siehe Anhang F) ist zu überprüfen und zu dokumentieren, sofern vorhanden. Seite 22 von 116

23 Diese Prüfungen sind am Aufstellungsort der Übergabestation als Inbetriebsetzungsprüfung durch eine fachkompetente Firma ausführen zu lassen. Relaisschutzprüfungen in Form von Werksvorprüfungen werden nicht akzeptiert. Die Netzschaltung der Kundenstation erfolgt nur bei Vorlage und Freigabe folgender Prüfnachweise: Prüfprotokoll übergeordneter Entkupplungsschutz; Prüfprotokoll UMZ-Schutz; Prüfprotokoll Q/U-Schutz, wenn vorhanden; Prüfprotokoll Strom-Spannungswandler; Funktionsprüfprotokoll Mitnahme- und Freigabesignale über Steuerkabel (zur VNBeigenen Umspannanlage); Prüfprotokoll der USV und Schalterauslösung bei Hilfsspannungs- und/oder Schutzrelaisausfall. Funktionslos gewordene Betriebsmittel sind zu deaktivieren/kurzzuschließen bzw. zurück zu bauen (Schutzrelais WIP1 und XU2-AC, Stromwandler, i Prüfsteckdosen usw.) Erdungsanlage Die Mittelspannungsnetze des VNB werden in der Regel kompensiert betrieben. Für die elektrische Bemessung der Erdungsanlagen in Mittelspannungsnetzen ist grundsätzlich ein Erdfehlerstrom (Erdschlussreststrom) von 60 A zu Grunde zu legen. In Ausnahmefällen können durch den VNB andere Erdfehlerströme als Bemessungsgrundlage genannt werden. Es ist sicherzustellen, dass die zulässigen Berührungsspannungen nach DIN EN (VDE ) eingehalten werden. Die Erdungsanlage der Übergabestation ist thermisch für den Doppelerdschlussstrom I KEE = 4 ka für T k = 1 s auszulegen. In Gebieten mit globalem Erdungssystem (geschlossener Bebauung) ist eine gemeinsame Erdungsanlage für Hochspannungsschutzerdung (Anlagen > 1 kv) und Niederspannungsbetriebserdung aufzubauen. Es wird dort kein spezieller Nachweis für die Erdungsimpedanz gefordert. Unbeschadet dessen ist die Erdungsanlage mit einer Erdungsprüfzange auf niederohmige Wirksamkeit zu prüfen. Außerhalb geschlossener Bebauung ist die Einhaltung der vorgegebenen Erdungsimpedanz vor Inbetriebnahme der Übergabestation messtechnisch mit einer Erdungsmessbrücke nachzuweisen. Die Erdungsimpedanz der Hochspannungsschutzerdung muss Z E 2,5 Ω betragen. Damit sind die Anforderungen des vorgelagerten Mittelspannungsnetzes des VNB er- Seite 23 von 116

24 füllt. Der Nachweis ist dem VNB zu übergeben. Abweichende Werte sind mit dem VNB abzustimmen. Bezüglich der Höhe der Erdungsimpedanz, hinsichtlich der Anforderungen des Niederspannungsnetzes des Kunden, ist der Kunde selbst verantwortlich. Es ist sicherzustellen, dass die zulässigen Berührungsspannungen nach DIN EN (VDE ) eingehalten werden. Darüber hinaus ist, unabhängig ob innerhalb oder außerhalb geschlossener Bebauung, durch den Errichter der Stationserdungsanlage nachzuweisen, dass eine ordnungsgemäße und funktionierende Erdungsanlage errichtet wurde. Neben der Anfertigung von Lageplänen und Angaben zum verwendeten Material/Längen muss die elektrische Wirksamkeit der Erdungsanlage bereits vor dem Anschluss an das Erdungssystem des VNB und die Kabelanlagen des Kunden messtechnisch nachgewiesen werden. In Abhängigkeit des spezifischen Erdwiderstandes wird im Allgemeinen ein Ausbreitungswiderstand von 2 bis 20 Ω je Erdungsanlage erreicht (Richtwert), im Einzelfall auch höher. Liegen die Werte bei sonst vorschriftsmäßig errichteter Erdungsanlage dagegen deutlich höher als 20 Ω, so sind gesonderte Abstimmungen mit dem VNB erforderlich. In jedem Fall ist dem VNB das ausgefüllte Erdungsprotokoll (siehe Anhang D.6) zu übergeben. In der Nähe der Prüftrennstelle ist der zum Erder führende Erdungsleiter so auszuführen, dass er problemlos mit einer Erdungsprüfzange mit 32 mm Umschließungsdurchmesser umfasst werden kann. Auf die Prüftrennstelle kann verzichtet werden, wenn sich die Verbindungsstelle zum Erdungsleiter im allgemein zugänglichen Bereich (z.b. Maste) befindet. Seite 24 von 116

25 Erdungsanlage in der kundeneigenen Übergabestation dargestellt. Mittelspannungsanlage Haupterdungsschiene mit Beschriftung sämtlicher Anschlüsse >40m L1 L2 L3 MS-SCHALTANLAGE TRAFO NIEDERSPANNUNGS-HV ZÄHLERSCHRANK STATIONSTÜR; LÜFTUNGSGITTER AUSSENERDER 5 < 2,5Ohm Erdungsmessbrücke (außerhalb geschloss. Bebauung) Sonde >40m 5 Erdungsprüfzange Hilfs- Erder VNB - Leitung 1U 1V 1W 2U 2V 2W Trafo 2N 1 (innerhalb geschloss. Bebauung) 2 Aussenerder NS-Verteilung Fundamenterder L1 L2 L3 PEN lösbare Verbindung Im Folgenden ist eine Übersicht für die gemeinsame Mittel- und Niederspannungs- Lüftungsgitter 4 TrSt-Türen 4 Zählerschrank 3 Verbraucher in der TrSt Natürlicher Erder oder Erdungsleiter Künstlicher Erder im Außenbereich Erdungsleiter für das NS-Netz Separate Erdungsleiter können dann entfallen, wenn zu erdende Teile über Rahmen, Baukörper, leitfähige Scharniere o.ä. zuverlässig und stromtragfähig geerdet sind! Wichtiger Hinweis: Die Erdungsprüfzange dient nur der Prüfung des Stationserders auf niederohmige Wirksamkeit (Richtwert <20 Ohm), die Erdungsmessung (der Erdungsimpedanz des Erdungssystems TrSt+NS-Netz) kann nur mit einer Meßbrücke oder gleichwertigem Verfahren erfolgen. Die zulässige Erdungsimpedanz hängt u.a. vom Fehlerstrom auf der MS-Seite ab (Sternpunktbehandlung des MS- Netzes). Bei globalem Erdungssystem (größere Siedlungen, Dörfer, Städte) kann die Erdungsmessung entfallen (DIN VDE 0101). Seite 25 von 116

26 4 Abrechnungsmessung 4.1 Allgemeines Es gelten die in der VDE Anwendungsregel "VDE-AR-N 4400 Messwesen Strom" (Metering Code) beschriebenen Standards. Ergänzend gelten die nachfolgenden Regelungen sowie weitere, auf der Internetseite des VNB aufgeführte Bedingungen. Zählerplatz Zum Einbau der Mess- und Steuer- sowie der Kommunikationseinrichtungen ist in der Übergabestation ein Zählerwechselschrank mindestens der Größe I vorzusehen bzw. Zählerschränke/Industrieschränke einzusetzen, deren Zählerplatzflächen für Dreipunktbestfestigung nach "DIN Teil 1 Zählerplätze auszuführen sind. Messeinrichtung Es sind indirekt-messende Lastgangzähler einzusetzen. Der VNB in seiner Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber setzt hier standardmäßig Lastgangzähler des Typs SyM² (Lastgang-Kombizähler für Wirk- und Blindarbeit, Zweienergierichtungszähler für induktive und kapazitive Blindarbeit) ein. Ist der VNB der Messstellenbetreiber, stellt er dem Kunden auf Wunsch Steuerimpulse über ein Impulsweitergabemodul aus der Abrechnungsmesseinrichtung zur Verfügung. Die Kosten hierfür trägt der Kunde. 4.2 Wandler Die Wandler müssen mindestens folgenden Bedingungen genügen: Zulassung zur innerstaatlichen Eichung durch die PTB und Eichung; thermischer Kurzschlussstrom entsprechend Kapitel (d.h. bei 10 kv: 20 ka/1 s, bei 20- und 30 kv: 16 ka/1 s); Bemessungsstoßstrom und Isolationsspannung ebenfalls gemäß Kapitel 3.2.1; thermischer Bemessungs-Dauerstrom der Stromwandler: 1,2 x I pn ; Bemessungsspannungsfaktor der Spannungswandler: 1,9 x Un/8 h (6 A); Schutzkerne der Stromwandler zum Anschluss von Kurzschlussschutzeinrichtungen müssen Kurzschlussströme von 6 ka im 10-kV-Netz und 3 ka im 20-kV-Netz entsprechend der Genauigkeitsklasse 10P sowie 16 ka im 30-kV-Netz entsprechend der Genauigkeitsklasse 5P oder besser gemäß DIN EN übertragen; Seite 26 von 116

27 Anmerkungen: Der erforderliche Bemessungs-Genauigkeitsgrenzfaktor nach DIN EN ist wie folgt zu ermitteln: 1. Bei einem primären Nennstrom von beispielsweise 100 A im 10-kV-Netz muss der Bemessungs- Genauigkeitsgrenzfaktor mindestens 60 betragen. Minimal notwendig ist dann ein Stromwandler der Klasse 10P60. Im 20-kV-Netz würde sich bei gleichem primären Nennstrom von 100 A ein Stromwandler der Klasse 10P30 oder besser ergeben. 2. Der VNB behält sich vor, aufgrund besonderer Netzkonstellationen auch höhere Anforderungen an das Übertragungsverhalten der Schutzkerne zu stellen. Schutz- oder Messkerne der Stromwandler zum Anschluss von Q & U< -Schutz - einrichtungen müssen entsprechend der Genauigkeitsklasse 5P oder besser gemäß DIN EN übertragen und mindestens folgendem Verhältnis genügen: I n EZA /I n Wandler 0,33; Schutz- oder Messkerne der Stromwandler zum Anschluss von Schutzeinrichtungen müssen der thermischen Kurzschlussfestigkeit der Schutzrelais am Strommesseingang genügen. Es gilt im 10-kV-Netz:, sowie im 20- und 30-kV-Netz:. Ansonsten muss die Berechnungsgrundlage ein Bestandteil der einzureichenden Projektdokumentation sein. Messkerne und Messwicklungen zum Anschluss von Parkreglern für die Blindleistungsregelung/statische Spannungshaltung müssen mindestens der Klasse 0,5 genügen. Ist der VNB der Messstellenbetreiber, so kommen bei 10-kV- und 20-kV-Netzanschlüssen nicht kippschwingungsarme Wandler in schmaler Bauform nach DIN Teil 8 und Teil 9 und bei 30-kV-Netzanschlüssen nicht kippschwingungsarme Wandler in großer Bauform nach DIN Teil 3 und Teil 5 mit folgenden Kenndaten zum Einsatz: 3 einpolige Spannungswandler (3 Wicklungen) Wicklung 1 Zählung Klasse 0,5; 15 VA; geeicht Wicklung 2 Schutz Klasse 0,5; 30 VA Wicklung 3 da - dn Klasse 3P; 100 VA Die Wicklung 2 kommt nur zum Einsatz, wenn Schutz- und/oder Betriebsmessaufgaben zu erfüllen sind (z.b. bei allen Erzeugungsanlagen). Die Wicklung 3 kommt nur zum Einsatz, wenn eine Erdschlusserfassung oder eine Erdschlussrichtungserfassung notwendig sind. Seite 27 von 116

28 Bei Entfall der Wicklungen 2 und 3 kann der VNB an Stelle von drei einpoligen Spannungswandlern zwei zweipolige Wandler einsetzen. 3 Stromwandler (3 Kerne) Kern 1 Zählung Klasse 0,5S; 10 VA; 5 A; FS 5; geeicht Kern 2 Schutz Klasse 5Px; 5 VA; 1 A Kern 3 Messwerte Klasse 0,5; 5 VA; 1 A; FS 5 Der Kern 2 ist nur bei Installation von Leistungsschaltern mit Kurzschlussschutz erforderlich. Der Kern 3 ist nur für den Anschluss von Parkreglern und/oder einer fernwirktechnischen Anbindung erforderlich. Kern 2 oder Kern 3 können ebenfalls zum Anschluss eines Q und U < -Schutzes genutzt werden. Eine von der Tabelle Stromwandler abweichende Auslegung der Stromwandler ist in begründeten Ausnahmefällen möglich, die Auslegung muss aber den oben genannten grundlegenden Anforderungen an die Stromwandler entsprechen. Bereits im Zuge der Anlagenplanung ist eine rechtzeitige Abstimmung zwischen dem Kunden und dem VNB über die bereitzustellenden Wicklungen und Kerne erforderlich. Die beim VNB verfügbaren Strom- und Spannungswandler können beim VNB nachgefragt werden. Detailliertere Angaben zu den geforderten Wandlerspezifikation sind auf Nachfrage bzw. auf der Internetseite des VNB verfügbar. Ansonsten gelten für die Mittelspannungswandler sowie für deren Aufbau und Verdrahtung die Anforderungen der BDEW-Richtlinie TAB Mittelspannung 2008 sowie des Anhanges B "Wandlerverdrahtung". 4.3 Spannungsebene der Messung Im Falle eines einzelnen Anschlussnutzers erfolgt die Messung der von der an das Mittelspannungsnetz angeschlossenen Kundenanlage bezogenen bzw. eingespeisten elektrischen Energie grundsätzlich auf der Mittelspannungsseite. In Abstimmung mit dem VNB ist auch eine Messung auf der Niederspannungsseite bis max. 630 kva je Messung möglich. In diesen Fällen hat der Kunde die durch die Umspannung entstehenden Verluste zu tragen. Im Falle mehrerer Anschlussnutzer, die über einen Mittelspannungs-Kundentransformator versorgt werden, sind die hierfür verwendeten Messeinrichtungen grundsätzlich nach dem gleichen Standard und parallel aufzubauen. Werden diese Anschlussnutzer aus der kundeneigenen Niederspannung versorgt, sind diese Messeinrichtungen auf der Unterspannungsseite zu installieren. Seite 28 von 116

29 Bei niederspannungsseitiger Messung erfolgt der Abgriff der Messspannung in Energierichtung vor den Stromwandlern über Kurzschlussleistungsbegrenzer, die der VNB auf Wunsch des Kunden ohne weiteres Entgelt beistellt. 4.5 Datenfernübertragung Erfolgt der Messstellenbetrieb durch den VNB, so setzt er für die Zählerfernauslesung standardmäßig eine Funklösung ein. Sollte eine Funklösung nicht möglich sein, so ist der Kunde verpflichtet, in unmittelbarer Nähe zur Abrechnungsmesseinrichtung dauerhaft einen durchwahlfähigen, analogen und betriebsbereiten Telekommunikations-Endgeräte-Anschluss in der Ausführung TAE N für die Fernauslesung der Messwerte auf seine Kosten bereitzustellen. Bei Bedarf stellt der Kunde eine Spannungsversorgung (230 V Wechselspannung) zur Verfügung. 5 Betrieb der Übergabestation 5.1 Allgemeines Netzführung Die Gesamtverantwortung für die Netzführung des Netzanschlusses aller Kundenanlagen obliegt dem VNB. Bei allen Anschlüssen an 30-kV-Netze sowie bei 10/20-kV-Netzanschlüssen mit separatem Schaltfeld (singulär genutztes Schaltfeld) in einer VNB-eigenen 110/30/10 (20)-kV-, 110/10 (20)-kV- oder einer 30/10 (20)-kV-Station sind zwischen dem Kunden und dem VNB Details zum technischen Betrieb der Kundenanlage in dem Netzanschlussvertrag sowie in Vordruck D.7 Netzführung dieser TAB zu vereinbaren. Die Ausführung von Schalthandlungen hat mit Nennung der Schaltzeit an die netzführende Stelle des VNB zu erfolgen. Telefonate zu Schaltgesprächen werden aufgezeichnet. Der Kunde informiert seine Mitarbeiter über diese Regelung. Schalthandlungen müssen vor der Durchführung zwischen den beteiligten netzführenden Stellen abgestimmt und nach der Schalthandlung mitgeteilt und dokumentiert werden. Für die Durchführung der Schalthandlungen und die Überwachung der Betriebsmittel ist grundsätzlich die jeweilige netzführende Stelle in ihrem Bereich verantwortlich. Seite 29 von 116

30 Schalthandlungen, die mittel- oder unmittelbar der Versorgung des anderen Partners dienen, sollen möglichst an Werktagen während der normalen Arbeitszeit erfolgen. Die Ausführungen in diesem und im folgenden Kapitel Arbeiten in der Station gelten auch bei Schalthandlungen von kundeneigenen Betriebsmitteln, die sich im Verfügungsbereich des Kunden befinden und die unmittelbar mit dem Netz des VNB verbunden sind. Die netzführenden Stellen des Kunden und des VNB müssen jederzeit (24 Stunden) telefonisch erreichbar sein. Arbeiten in der Station Vor Aufnahme von geplanten oder ungeplanten Arbeiten, die Meldungen zum Partner zur Folge haben könnten, ist die netzführende Stelle des Partners zu verständigen. Für Arbeiten an oder in der Nähe von VNB-eigenen Betriebsmitteln ist bei der netzführenden Stelle des VNB eine Verfügungserlaubnis (VE) bzw. eine Freigabe zur weiteren Verwendung (FWV) bzw. eine Prüferlaubnis (PE) bzw. eine Freischaltgenehmigung (FG) einzuholen. Die entsprechende Verfügung wird durch die netzführende Stelle erteilt. Vor Ort ist für Arbeiten an oder in unzulässiger Nähe von Netzteilen eine Durchführungserlaubnis (DE) erforderlich. Der Anlagenverantwortliche des Eigentümers erteilt dem Arbeitsverantwortlichen des Partners nach Durchführung aller erforderlichen Sicherungsmaßnahmen die DE für das entsprechende Netzteil. 5.3 Verfügungsbereich/Bedienung Verfügungsbereichsgrenze Die Verfügungsbereichsgrenze legt die Zuständigkeit für die Anordnung von Schalthandlungen fest (Hiermit ist nicht die Verfügungserlaubnis gemeint, die von der netzführenden Stelle z.b. für Arbeiten in einem bestimmten Bereich erteilt wird). Sie verläuft (aus Netzsicht) hinter dem/den Einspeisefeld(ern). Die Verfügungsbereichsgrenzen sind in Anhang A dargestellt. Es gelten folgende Festlegungen: In dem/den Einspeisefeld(ern) werden Schaltbefehle nur durch den VNB angeordnet und Schaltgeräte bedient. Im/in den Übergabe-/Trafoschaltfeld(ern) der Kundenanlage werden durch den Anlagenbetreiber Schaltbefehle angeordnet und Schaltgeräte bedient. Seite 30 von 116

31 Diese Grundsätze gelten auch, wenn kein Lasttrennschalter im Einspeisefeld vorhanden ist. Schaltgeräte, die Veränderungen auf den Schaltzustand im Netz des VNB bewirken, befinden sich im Verfügungsbereich des VNB. Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die in seinem Verfügungsbereich liegenden Schaltfelder nach Aufforderung des VNB abzuschalten. Unabhängig von den Verfügungsbereichsgrenzen kann der VNB im Falle von Störungen oder anderem Handlungsbedarf (z. B. höhere Gewalt, Gefahr für Leib und Leben, zur Herstellung der Spannungsfreiheit bzw. zur Unterbrechung der Anschlussnutzung) die Kundenanlage unverzüglich vom Netz schalten. Falls möglich, unterrichtet der VNB den Anlagenbetreiber hierüber rechtzeitig. Das Wiedereinschalten erfolgt entsprechend der Verfügungsbereichsgrenzen. Diese Grundsätze gelten gleichermaßen für Übergabestationen mit und ohne Erzeugungsanlagen. 5.5 Unterbrechung aus betrieblichen Gründen Die Anschlussnutzung kann unterbrochen werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung eines drohenden Netzzusammenbruchs erforderlich ist. Der VNB hat jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit unverzüglich zu beheben. Der VNB hat den Kunden bei einer beabsichtigten Unterbrechung der Anschlussnutzung rechtzeitig in geeigneter Weise zu unterrichten. Bei kurzen Unterbrechungen ist er zur Unterrichtung nur gegenüber den Kunden verpflichtet, die zur Vermeidung von Schäden auf eine unterbrechungsfreie Versorgung angewiesen sind und dies dem VNB unter Angabe von Gründen schriftlich mitgeteilt haben. Die Pflicht zur Benachrichtigung entfällt, wenn die Unterrichtung nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und der VNB dies nicht zu vertreten hat oder die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen verzögern würde. Seite 31 von 116

32 7 Erzeugungsanlagen 7.1 Grundsätze Geltungsbereich Hinsichtlich der Erfüllung der nachstehenden Anforderungen an die technischen Eigenschaften von Erzeugungsanlagen sowie an die Zertifikate gilt das in der nachstehenden Tabelle aufgeführte Datum (siehe auch Ergänzung zur BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz ). Windenergie PV-Anlagen/ Brennstoffzellenanlagen Verbrennungs- kraftmaschi- nen* Geltungsbereich ab Inbetriebsetzungsdatum ab Datum Antragstellung ** Statische Spannungshaltung siehe Blindleistung (unten) Dynamische Netzstützung - keine Netztrennung im Fehlerfall Blindstromeinspeisung im Fehlerfall nach BDEW-Richtlinie - Blindstromeinspeisung im Fehlerfall nach SDLWindV - kein Blindstrombezug nach Fehlerklärung Wirkleistungsabgabe - Netzsicherheitsmanagement entsprechend der gesetzlichen Vorgaben - Frequenzverhalten Blindleistung Zuschaltbedingungen Zertifikate *** Anmerkungen: * Im wesentlichen Verbrennungsmotoren wie z.b. KWK-Anlagen, Biomasse- oder BHKW-Anlagen. Wasserkraftmaschinen zählen ebenfalls in die Gruppe der Verbrennungskraftmaschinen. ** Antrag: Datum der Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen (siehe Kap ). Seite 32 von 116

33 *** Die Einheiten- und Anlagenzertifikate können für Verbrennungskraftmaschinen unter bestimmten Voraussetzungen bis zum nachgereicht werden (siehe 4. Ergänzung zur BDEW Mittelspannungsrichtlinie ). Zur Information: Für Windenergieanlagen, die nach dem und vor dem in Betrieb genommen wurden, müssen an Stelle der obigen Angaben die Anforderungen nach der SDL- WindV, Anlage 3 (siehe auch Anlage G dieser TAB) erfüllt und nachgewiesen werden, wenn ein Systemdienstleistungsbonus erzielt werden soll, 5 SDLWindV. Der SDL-Bonus kann nur erreicht werden, wenn diese Anforderungen vor dem eingehalten werden. Windenergieanlagen, die nach dem und vor dem in Betrieb genommen worden waren, konnten zur Erlangung des SDL-Bonus den notwendigen Nachweis nur bis zum erbringen, 8 Abs. 1 SDLWindV 2012 i. V. mit 8 Abs. 1 SDLWindV Unter wesentlichen Änderungen von Verbrennungskraftmaschinen versteht sich ein Tausch von Motor und Generator oder eine Erhöhung der Motor-Wirkleistung von > 10% P n. Werden Motor und Generator nur überholt, bleiben die ursprünglichen Anforderungen erhalten Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen Für die Anmeldung der Netzanschlüsse von Erzeugungsanlagen beim VNB bis zu deren Inbetriebsetzung sowie für den Aufbau der Übergabestationen sind die Vordrucke D.1, D.4, D.5, D.6 und D.7 dieser TAB Mittelspannung zu verwenden. Der Vordruck D.4 Errichtungsplanung ist dabei als Deckblatt der durch den Kunden einzureichenden Projektunterlagen zu verwenden. Nachdem der VNB dem Anlagenbetreiber den Netzanschlusspunkt mitgeteilt hat, füllt der Anlagenbetreiber den Vordruck D.10 Vordruck zur Sicherstellung der Netzkapazität am Netzanschlusspunkt aus und sendet ihn an den VNB. Als vollständige Antragsunterlagen im Sinne der BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz gelten: der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck D.1 Antragstellung (sofern bei der Errichtung der Erzeugungsanlage auch eine Übergabestation neu errichtet oder erweitert wird); ein Lageplan, aus dem Orts- und Straßenlage, die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Anschlussanlage und der Erzeugungseinheiten hervorgehen (vorzugsweise im Maßstab 1:10.000, innerorts 1:1.000); Seite 33 von 116

34 der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck D.9 Datenblatt einer Erzeugungsanlage ; ab den in Kapitel aufgeführten Datumsangaben: Einheiten-Zertifikat(e). Ab den in Kapitel aufgeführten Datumsangaben wird das Anlagen-Zertifikat und eine Konformitätserklärung erforderlich: für Windenergieanlagen generell; für alle anderen Erzeugungsanlagen ab einer Anschlussscheinleistung > 1 MVA oder einer Länge der Anschlussleitung vom Netzanschlusspunkt bis zur am weitesten entfernten Erzeugungseinheit von > 2 km. Einheiten-Zertifikat, Sachverständigengutachten, Anlagen-Zertifikat sowie die Konformitätserklärung sind entsprechend Teil 8 der Technischen Richtlinie für Erzeugungseinheiten und anlagen Zertifizierung der Elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und anlagen am Mittel-, Hoch und Höchstspannungsnetz, herausgegeben von der Fördergesellschaft Windenergie und andere erneuerbare Energien, (FGW TR8) anzufertigen. Gibt der VNB zunächst nur die Nutzung der eingeschränkten dynamischen Netzstützung vor, so ist neben dieser Betriebsweise auch bereits die Möglichkeit der Umsetzung einer vollständigen dynamischen Netzstützung im Anlagenzertifikat nachzuweisen. Für Erzeugungsanlagen, in denen Erzeugungseinheiten mit Prototypen-Regelung installiert sind, erfolgt der Nachweis der elektrischen Eigenschaften im Rahmen der Inbetriebsetzung mit einer Konformitätserklärung des Anlagenbetreibers. In der Konformitätserklärung bestätigt der Anlagenbetreiber, dass die mit dem VNB abgestimmte Elektroplanung sowie die im Datenabfragebogen Netzbetreiber nach FGW TR 8 übergebenen Vorgaben des VNB zum Zeitpunkt der Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage umgesetzt worden sind. -Die Konformitätserklärung ist spätestens 2 Monate nach Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage beim VNB vorzulegen. Hinweis: Diese Konformitätserklärung stellt nicht den Nachweis nach 6 Abs. 3 SDLWindV dar, der innerhalb der dort genannten Frist von 2 Jahren ab Inbetriebsetzung der vollständigen Erzeugungsanlage vorgelegt werden muss. Sie dient der Sicherstellung der Kenntnis des VNB über die o. g. vereinbarten Parameter der Anlage Inbetriebsetzung Mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Inbetriebsetzungstermin der Übergabestation informiert der Kunde den VNB, damit dieser (der VNB) den Netzanschluss rechtzeitig in Betrieb setzen kann. Seite 34 von 116

35 Bei der Inbetriebsetzung der Übergabestation ist der VNB mit anwesend. Der Anlagenbetreiber verwendet hierfür den Vordruck D.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen sowie den Vordruck D.11 Inbetriebsetzungsprotokoll für die Anschlussanlage (Erzeuger). Der Vordruck D.11 beinhaltet die für Erzeugungsanlagen gegenüber Bezugsanlagen zusätzlich erforderlichen Abfragen. Der VNB behält sich vor, auch an der Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage teilzunehmen. Die Inbetriebnahme der Erzeugungseinheiten nimmt der Anlagenbetreiber ohne den VNB vor. Hierfür ist der Vordruck D.12 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten zu verwenden und ausgefüllt und unterschrieben an den VNB zu schicken. 7.2 Netzanschluss Grundsätze für die Festlegung des Netzanschlusspunktes Die Übergabestation von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist in unmittelbarer Nähe des ermittelten Netzanschlusspunktes zu errichten (bis ca. 25 m Abstand). Die Eigentumsgrenzen für Erzeugungsanlagen sind in Kapitel 2.1 aufgeführt Verhalten der Erzeugungsanlage am Netz Statische Spannungshaltung Ab den in Kapitel aufgeführten Datumsangaben müssen sich die Erzeugungsanlagen an der statischen Spannungshaltung beteiligen. Die Realisierung der statischen Spannungshaltung ist in Kapitel Blindleistung beschrieben Dynamische Netzstützung Ab den in Kapitel aufgeführten Datumsangaben müssen sich die Erzeugungsanlagen an der dynamischen Netzstützung beteiligen. Die dynamische Netzstützung zeichnet sich durch die folgenden drei Kriterien aus; Erzeugungsanlagen dürfen sich bei Fehlern im Netz nicht vom Netz trennen (Vermeiden von großflächigen Versorgungsunterbrechungen), müssen während eines Netzfehlers die Netzspannung durch Einspeisung eines induktiven Blindstromes stützen (Reduzierung der Spannungseinbruch-Tiefe), dürfen nach Fehlerklärung dem MS-Netz nicht mehr induktive Blindleistung entnehmen als vor dem Fehler (Spannungserholung). Im Falle der eingeschränkten dynamischen Netzstützung müssen die Erzeugungsanlagen die Kriterien 1. und 3. realisieren. Auf die Anlageneigenschaft des Kriteriums 2. (Blindstromein- Seite 35 von 116

36 speisung während eines Netzfehlers) kann zunächst verzichtet werden. Dazu ist die Erzeugungsanlage im LVRT-Modus (d.h. während eines Netzfehlers/Spannungseinbruchs) ohne Blindstromeinspeisung zu betreiben (Betrieb mit cos φ = Eine Blindstromstatik mit der Proportionalitätskonstante k=0, k=1 oder k=2 erfüllt daher nicht die Anforderungen.). Die Wirkleistungseinspeisung ist soweit wie möglich zu reduzieren. Galvanisch trennende Schaltgeräte sind nicht auszuschalten. Im Falle der vollständigen dynamischen Netzstützung sind von den Erzeugungsanlagen alle drei Kriterien zu erfüllen, d.h. dass neben den Kriterien 1. und 3. auch Kriterium 2. (Einspeisung eines induktiven Blindstromes während eines Netzfehlers) erfüllt werden muss. Ab den in Kapitel aufgeführten Datumsangaben gelten die Grenzlinien der BDEW- Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz. Bei Spannungseinbrüchen mit Werten zwischen den Grenzkurven 1 und 2 des Bildes der BDEW-Richtlinie ist bei Typ 2-Anlagen eine kurzzeitige Trennung vom Netz (KTE) erlaubt. Bei Spannungseinbrüchen unterhalb der Grenzkurve 2 dürfen Typ 2-Anlagen im Zuge einer KTE maximal 5 Sekunden vom Netz bleiben. Im Anschluss an Spannungseinbrüche darf die von den Erzeugungsanlagen in das Netz gespeiste Wirkleistung mit einem Gradienten von 10 % der vereinbarten Anschlusswirkleistung P AV pro 5 Sekunden erfolgen. Die Blindstrom-Spannungscharakteristik zur Spannungsstützung während eines Netzfehlers erfolgt mit einer Blindstromstatik gemäß SDLWindV mit der Proportionalitätskonstante k=2. Das Spannungstotband entspricht 10 % der Nennspannung, d.h. die Totbandgrenzen liegen bei 0,9 U c und 1,1 U c. Die niedrigste dauernd zulässige Betriebsspannung ist demnach 0,9 U c. Innerhalb des Spannungstotbandes, also im Normalbetrieb des Netzes, gelten die Festlegungen des Kapitels Zu Blindleistung/Statische Spannungshaltung dieser TAB Mittelspannung. Anschluss an 10/20-kV-Netze Erzeugungsanlagen mit Anschluss an die 10/20-kV-Sammelschiene müssen sich mit der vollständigen dynamischen Netzstützung beteiligen. Abweichend davon kann eine vom VNB durchgeführte Einzelfallprüfung ergeben, dass die Erzeugungsanlage lediglich mit der eingeschränkten dynamischen Netzstützung betrieben werden muss. Die Erzeugungsanlagen mit Anschluss im 10/20-kV-Netz sind mit der eingeschränkten dynamischen Netzstützung zu betreiben, d.h. dass auf Kriterium 2 verzichtet wird. Der VNB kann jedoch die vollständige dynamische Netzstützung zu einem späteren Zeitpunkt fordern. Der VNB behält sich vor, auch bei Erzeugungsanlagen mit Anschluss im Mittelspannungsnetz sofort die vollständige dynamische Netzstützung zu fordern. Seite 36 von 116

37 Anschluss an 30-kV-Netze Sowohl bei Anschluss an die 30-kV-Sammelschiene des VNB als auch bei Anschluss im 30- kv-netz müssen die Erzeugungsanlagen mit der vollständigen dynamischen Netzstützung betrieben werden Wirkleistungsabgabe/Netzsicherheitsmanagement Das Netzsicherheitsmanagement (NSM) ist das System zur Umsetzung von Maßnahmen nach 11 EEG (Einspeisemanagement) und 13 Abs. 2 EnWG (Systemverantwortung) in Verbindung mit 14 Abs. 1 und Abs. 1c EnWG (Verantwortung für Sicherheit und Zuverlässigkeit im Verteilnetz) und beinhaltet u. a. die Wirkleistungsvorgabe zur Begrenzung der Wirkleistungsabgabe von Erzeugungsanlagen bis zu deren kompletter Abschaltung. Einspeisemanagement In allen Erzeugungsanlagen (also sowohl in EEG- und KWKG-Anlagen als auch in Erzeugungsanlagen ohne gesetzliche Förderung) mit einer installierten elektrischen Leistung > 100 kw installiert der Anlagenbetreiber auf seine Kosten eine Einrichtung zur Leistungsabregelung mit den im folgenden Abschnitt beschriebenen technischen Spezifikationen für die Befehle des VNB zur Wirkleistungsvorgabe. Diese Regelung gilt für Photovoltaikanlagen unabhängig von der installierten Leistung. Bei Photovoltaikanlagen mit einer Leistung 30 kwp kann auf diese Regelung verzichtet werden, wenn der Anlagenbetreiber die Erfüllung der Bedingung nach 6 Abs. 2 EEG nachweisen kann (z.b. durch Beschränkung der Wechselrichterleistung auf 70 % der Anlagenleistung in kwp oder durch Installation eines Leistungswächters am Netzanschlusspunkt mit Ansteuerung des Wechselrichters). Bei Überschreitung der Leistungsgrenzen durch Zusammenlegung gemäß 6 Abs. 3 EEG findet diese Regelung bei jeder Einzelanlage - auch wenn die Einzelanlage die jeweilige Leistungsgrenze nicht überschreitet - Anwendung. Der VNB greift bei Maßnahmen mit Wirkleistungsvorgabe nicht in die Steuerung der Erzeugungsanlagen ein, sondern stellt lediglich die entsprechenden Signale auf der jeweils vorhandenen Schnittstelle gemäß technischer Ausführung zur Verfügung. Erzeugungsanlagen mit Verbrennungskraftmaschine dürfen sich bei momentanen Betriebsleistungen < 50 % P AV vom Netz trennen. Die Kosten für die nachrichtentechnische Übertragung der Steuerbefehle und ggfs. der Ist- Leistungswerte trägt der VNB. Seite 37 von 116

38 Priorisierung Netz- und systemrelevante Vorgaben zum Verhalten von Erzeugungsanlagen haben immer Vorrang vor marktrelevanten Vorgaben. Technische Spezifikation In Abhängigkeit von der Energieart, der Leistungsgröße und der Spannungsebene der Einspeisung kommen unterschiedliche technische Einrichtungen zum Einsatz: Energieart Leistung Spannungsebene Technische Umsetzung PV 100 kwp alle Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 % (Weiterverarbeitung der 4 Stufen siehe Funkrundsteuerempfänger unten) Alle >100 kw 400V + 10/20 kv Keine Ist-Leistungserfassung Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 % Ist-Leistungserfassung über die Fernanbindung des Zählers Alle Alle 30 kv Mitnutzung der fernwirktechnischen Anbindung gemäß Kapitel Analogwert (100 % - 0 %) in 10 Stufen Ist-Leistungserfassung über Messwerte der fernwirktechnischen Anbindung (siehe Kapitel ) Typ der technischen Einrichtung Funkrundsteuerempfänger (FRE) Fernwirktechnik Funkrundsteuerempfänger (FRE) Es kommt ein Funkrundsteuerempfänger gemäß VNB-Spezifikation zum Einsatz (siehe Internetseite des VNB). Der Funkrundsteuerempfänger ist durch den Anlagenbetreiber auf einem Zählerplatz nach DIN 43870, Teil 1 mit Dreipunktbefestigung zu installieren. Es ist darauf zu achten, dass der Abstand zwischen der Antenne des Funkrundsteuerempfängers und anderen elektronischen Geräten (wie z.b. dem Einspeisezähler oder einem Umrichter mit Leistungselektronik) so bemessen wird, dass durch diese Geräte keine Beeinträchtigung des Empfangs hervorgerufen wird. Zur Sicherstellung des einwandfreien Empfangs der Befehle ist grundsätzlich eine externe Antenne zu verwenden, die am Ort optimaler Empfangseigenschaften zu montieren ist. Dies ist in vielen Fällen außerhalb von Gebäuden der Fall. Bei Bedarf sind Antennen mit Bodentank in ausreichendem Abstand zum Anlagengebäude zu verwenden (s. Spezifikation des FRE).Die Ausrichtung der Antenne und die Seite 38 von 116

39 Überprüfung des Empfängerstatus hat nach Herstellervorgabe zu erfolgen. Der einwandfreie Empfang von Zeittelegrammen ist durch Auslesen des Geräteprotokolls nachzuweisen. Es wird dringend empfohlen, die Überprüfung des Empfängerstatus im Volllastbetrieb der Anlage durchzuführen, da in diesem Zustand eine maximale Störbeeinflussung vorliegt. Die Installation nimmt eine in das Installateurverzeichnis des VNB eingetragene Elektroinstallationsfirma vor. Im Falle einer Begrenzung der Wirkleistungsabgabe gibt der VNB auf die vereinbarte Anschlusswirkleistung P AV bezogene Sollwerte in den Stufen 100 %/60%/30%/0% vor. Diese Werte werden über die Funkrundsteuerung übertragen und anhand vier potentialfreier Relaiskontakte (je P AV -Stufe ein Kontakt) wie nachfolgend aufgeführt zur Verfügung gestellt. Für PV-Anlagen mit einer Anschlussleistung 100 kwp wird durch den VNB lediglich die Umsetzung der Sollwerte 100 % und 0 % gefordert. Sollwertvorgaben des VNB auf die Werte 30 % und 60 % können dazu hinsichtlich ihrer Wirkung auf den Sollwert 0 % umgelegt werden. Eine Vergütung erfolgt lediglich für die Höhe der angeforderten Abregelung. Da der Anlagenbetreiber die Sollwerte des VNB in seiner Anlagensteuerung umsetzen muss, besteht kein Direkteingriff des VNB in die Kundenanlage. In Anlagen mit einer Nennleistung > 100 kw erfolgt die Bereitstellung der Ist-Einspeiseleistung über die Fernauslesung der installierten Lastgangzähler nach Kapitel 4 dieser TAB Mittelspannung, wenn der VNB auch Messstellenbetreiber ist. Ein Abruf der Messwerte erfolgt je nach Bedarf mit einer Zykluszeit von 1 Minute. Bei abweichendem Messstellenbetreiber stellt der Anlagenbetreiber die Ist-Messwerte für die Wirkleistung P und die Blindleistung Q dem VNB über eine geeignete Schnittstelle zur Verfügung, die in der Planungsphase mit dem VNB abzustimmen ist. Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Schnittstelle trägt der Anlagenbetreiber. Der VNB entscheidet über den Abruf der obigen Werte nach Notwendigkeit. Betriebsspannung: 230 V AC K % P AV (keine Reduzierung der Einspeiseleistung) K 2 60 % P AV (Reduzierung auf maximal 60 % der Einspeiseleistung) Seite 39 von 116

40 K 3 30 % P AV (Reduzierung auf maximal 30 % der Einspeiseleistung) K 4 0 % P AV (keine Einspeisung) Die Relais sind als potentialfreie Wechsler (250 V, 25 A) ausgeführt. An die Kontakte a der Relais K2, K3 und K4 ist die Steuerung zur Reduktion der Einspeiseleistung anzuschließen, am Kontakt a des Relais K1 das Signal zur Freigabe der Volleinspeiseleistung. Die Anbindung der Steuersignale an die Anlagensteuerung erfolgt in Verantwortung des Anlagenbetreibers. Systembedingt können sich vorübergehend mehrere Relais gleichzeitig in Stellung a befinden. Steht das Relais K1 in Stellung a, bedeutet dies immer Freigabe der Volleinspeisung, unabhängig von der Stellung der übrigen Relais. Befindet sich das Relais K1 in Stellung b, gilt das Relais mit der geringsten Sollwertvorgabe (0% vor 30 % vor 60 %). Befindet sich kein Relais in Stellung a, ist die Freigabe zur Volleinspeisung gegeben. Die sich aus dieser Logik ergebenden Relaiszustände sind in der Anlagensteuerung durch passende Verdrahtung oder Nutzung von Logikbausteinen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei Nutzung der vereinfachten Ansteuerung von PV-Anlagen 100 kwp. Fernwirktechnik Sofern in der Übergabestation gem. Kap eine fernwirktechnische Anbindung aufzubauen ist, erfolgt die Übertragung und Ausgabe der Befehle zur Wirkleistungsvorgabe über die zugehörige fernwirktechnische Einrichtung. Im Falle einer Begrenzung der Wirkleistungsabgabe gibt der VNB auf die vereinbarte Anschlusswirkleistung P AV bezogene Sollwerte vor. Hierbei werden die Sollwerte über ein definiertes Fernwirktelegramm, welches im Fernwirkgerät auf ein von der Anlagensteuerung der Erzeugungsanlage zu verarbeitendes Format umgesetzt wird, übergeben (s. Anhang H). Die Übergabe des Sollwertes der Wirkleistungsvorgabe ist als Analogwert mit fest vereinbarten Stufen von jeweils 10 % zwischen 0 % und 100 % der Wirkleistung P AV zu realisieren. Die Ausgabe des Analogwertes erfolgt wahlweise über einen Analogausgang des Fernwirkgerätes (4 20 ma) oder über eine serielle Verbindung in die Anlagensteuerung der Erzeugungsanlage. Die Wahl des Verfahrens stimmen VNB und Anlagenbetreiber im Zuge Planungsphase miteinander ab. Die Beschreibung der verwendeten fernwirktechnischen Signale zur Wirkleistungsvorgabe ist in Anhang H aufgeführt. Seite 40 von 116

41 Die Ist-Leistungserfassung erfolgt über die in der fernwirktechnischen Anbindung definierte Übertragung von Messwerten. Inbetriebnahme und regelmäßige Prüfung Der Anlagenbetreiber stellt jederzeit sicher, dass die technische Einrichtung zum Empfang und zur Weitergabe der Wirkleistungsvorgabe zuverlässig angesteuert werden kann und die Befehle ordnungsgemäß von der Anlagensteuerung verarbeitet werden. Zu diesem Zweck ist die Funktionskette von der Empfangseinrichtung (Funkrundsteuerempfänger/ Fernwirkgerät) bis zur Umsetzung der Steuerbefehle in der Anlagensteuerung sowie die Empfangsbereitschaft der Empfangseinrichtung zu prüfen. In Anlagen > 1 MVA mit Einspeisung in die MS- Ebene ist darüber hinaus bei Inbetriebnahme der fehlerfreie Empfang über eine manuelle Sollwertvorgabe aus der netzführenden Stelle des VNB zu prüfen. Hierzu stellt der VNB eine Rufnummer zur Verfügung, unter der eine Sollwertvorgabe durch den VNB oder den Anlagenbetreiber angefordert werden kann. Für den Funktionstest der Einrichtung zum Empfang und zur Weitergabe der Wirkleistungsvorgabe muss die Erzeugungsanlage in Betrieb sein. Sollte zum Zeitpunkt der Prüfung eine Einspeiseleistung < 75 % von PAV vorliegen, ist die Prüfung mit manueller Sollwertvorgabe bei Vorliegen dieser Mindestleistung zu wiederholen. In jedem Fall hat der Anlagenbetreiber dem VNB eine Bestätigung des ordnungsgemäßen Anschlusses und der ordnungsgemäßen Inbetriebsetzung des für den Empfang und die Weitergabe der Wirkleistungsvorgabe installierten Gerätes und der Wirkung auf die Anlagensteuerung der Erzeugungsanlage vorzulegen. Hierfür stellt der VNB ein entsprechendes Formular auf seiner Internetseite zur Verfügung. Darüber hinaus behält sich der VNB vor die Inbetriebnahmeprüfung wiederholen zu lassen. Der Anlagenbetreiber stellt die dauerhafte Funktionstüchtigkeit des Netzsicherheitsmanagements sicher. Zu diesem Zweck ist mindestens alle 4 Jahre die Funktionskette von der Empfangseinrichtung (Funkrundsteuerempfänger/ Fernwirkgerät) bis zur Umsetzung der Steuerbefehle in der Anlagensteuerung sowie die Empfangsbereitschaft der Empfangseinrichtung zu kontrollieren. Die Überprüfung ist durch eine in ein Installateurverzeichnis eingetragene Installationsfirma durchzuführen. Ein Nachweis über die Durchführung der Prüfungen ist durch den Anlagenbetreiber durch Prüfprotokolle zu erstellen und dem VNB auf Verlangen vorzulegen. Der VNB behält sich eine Prüfung der gesamten Funktionskette vor. Die Überprüfung kann entfallen, wenn im Rahmen des Netzbetriebes innerhalb dieser 4 Jahre eine erfolgreiche Nutzung des Netzsicherheitsmanagements erfolgt ist. Weitere Randbedingungen Die Reduzierung der Einspeiseleistung nach der Signalübertragung durch den VNB ist von der Erzeugungsanlage mit einem Gradienten von mindestens 20 % P AV /min vorzunehmen Blindleistungsregelung/Statische Spannungshaltung Seite 41 von 116

42 Alle Erzeugungsanlagen beteiligen sich an der statischen Spannungshaltung - also an der Stützung der Netzbetriebsspannung - mit einem Verschiebungsfaktor cos φ zwischen 0,95 übererregt und 0,95 untererregt. Der zulässige Fehler für den Verschiebungsfaktor cos φ beträgt 0,005. Bei Erzeugungsanlagen, die so ausgelegt sind, dass sie über die oben aufgeführten Grenzwerte für die Verschiebungsfaktoren cos φ von ± 0,95 hinaus betrieben werden können, holt der VNB für den erweiterten Betrieb die Zustimmung des Anlagenbetreibers ein. Die hierfür erforderlichen technischen und vertraglichen Rahmenbedingungen sind zwischen Anlagenbetreiber und VNB zu vereinbaren. Die jeweils erforderliche Kennlinie sowie das Steuer- bzw. Regelverhalten ist vom Anlagenbetreiber in der Erzeugungsanlage einzustellen. Für den Eigenbedarf der Erzeugungsanlage ist ein Verschiebungsfaktorbereich von cos φ ± 0,9 einzuhalten. Die Verfahren zur Blindleistungseinspeisung sind abhängig von der Spannungsebene, an die die Erzeugungsanlagen angeschlossen sind: 10 kv und 20 kv mit Anschluss an die Sammelschiene des VNB-Umspannwerkes: cos φ (P)-Kennlinie übererregt gemäß Anhang E.1; 10 kv und 20 kv mit Anschluss im Netz: o Standardmäßig cos φ (P)-Kennlinie untererregt gemäß Anhang E.2; o In Einzelfällen kann der VNB eine Q (U)-Kennlinie gemäß den Anhängen E.3 (für 10 kv) bzw. E.4 (für 20 kv) vorgeben; 30 kv mit Anschluss an die Sammelschiene des VNB-Umspannwerkes: o o cos φ (P)-Kennlinie übererregt gemäß Anhang E.1; In Einzelfällen kann der VNB auch eine Q (U)-Kennlinie nach Anhang E.5, mit Umschaltmöglichkeit auf eine feste Blindleistungseinspeisung vorgeben; 30 kv mit Anschluss im Netz: Q (U)-Kennlinie gemäß Anhang E.5 Alle Spannungsebenen: Im Einzelfall kann der VNB ein anderes in der BDEW Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz genanntes Verfahren der Blindleistungseinspeisung vorgeben Bei der cos ϕ (P)-Kennlinien-Steuerung muss sich jeder aus der Kennlinie ergebende Blindleistungswert automatisch innerhalb von 10 Sekunden einstellen. Seite 42 von 116

43 Grundsätzlich gibt der VNB bei der Q (U)-Kennlinien-Regelung zwei Spannungen vor, nämlich die Referenzspannung und die Vorgabespannung. Die Referenzspannung einer Q (U)-Kennlinie ist die Spannung, bei der die DEA bei mittlerer Netzbetriebsspannung keine Blindleistung in das Netz einspeist. Die Referenzspannung ist wie die Q (U)-Kennlinie und das Regelverhalten selbst - von dem Anlagenbetreiber in der Regelung seiner DEA einzustellen. Die mittlere Netzbetriebsspannung wird vom VNB ermittelt und stellt die mittlere Netzspannung am Netzanschlusspunkt der DEA dar, mit der das Netz üblicherweise betrieben wird. Die Vorgabespannung U V bei einer Q (U)-Kennlinien-Regelung ist die Spannung, die vom VNB entweder über einen festen Wert oder aber flexibel vorgegeben wird und die die DEA über ihre Blindleistungseinspeisung möglichst erzielen soll. Auf die Vorgabespannung regeln die DEA also ihre Blindleistungseinspeisung aus. Ist die Vorgabespannung höher als die aktuelle Netzbetriebsspannung am Netzanschlusspunkt, bedeutet dies Netzspannung durch DEA steigern. Die DEA ermittelt die Spannungsdifferenz U und fährt damit auf der Q (U)- Kennlinie die induktive Blindleistungseinspeisung hoch. Liegt die Vorgabespannung unterhalb der aktuellen Netzbetriebsspannung am Netzanschlusspunkt, bedeutet dies Netzspannung durch DEA reduzieren. Die DEA ermittelt wiederum die Spannungsdifferenz U und fährt damit auf der Q (U)-Kennlinie die induktive Blindleistungseinspeisung herunter. Die Spannungsdifferenz U wird gebildet aus der jeweils aktuellen Netzbetriebsspannung und der Vorgabespannung (U Ist U V ). Auf diese Differenzbildung ist zwingend zu achten. Ein Vorzeichenfehler hat eine fehlerhafte Blindleistungseinspeisung zur Folge. Beim Schalten von Kompensationsanlagen darf ein maximaler Spannungssprung von 0,5 % nicht überschritten werden. Hierbei wird von einem konstanten Übersetzungsverhältnis des Transformators ausgegangen. Bestandsanlagen (bei denen die Inbetriebsetzung bzw. die Anmeldung vor den in Kapitel aufgeführten Datumsangaben zur Beteiligung an der statischen Spannungshaltung erfolgte) sind so zu betreiben, dass bei Einspeisung ein Verschiebungsfaktor cos φ zwischen 0,9 kapazitiv und 0,9 induktiv eingehalten wird, soweit mit dem VNB nichts anderes abgestimmt wurde. Seite 43 von 116

44 7.3 Ausführung der Anlage Hilfsenergieversorgung Ergänzend zu Kapitel muss ein Ausfall der Hilfsenergieversorgung der Erzeugungseinheiten zum unverzögerten Auslösen der betroffenen Erzeugungseinheiten führen. Bei Erzeugungsanlagen mit vollständiger dynamischer Netzstützung ist zwingend eine unterbrechungsfreie Hilfsenergieversorgung mit Batterie gem Kap einzusetzen.. Der Ausfall der Hilfsenergie muss zum unverzögerten Auslösen des zugeordneten Schaltgerätes führen und ist durch eine Unterspannungsauslösung (Nullspannungsspule) zu realisieren. Seite 44 von 116

45 Schutzeinrichtungen Allgemeines Steuerkabel/Mitnahmeschaltung Bei Anschluss an die Sammelschiene eines VNB-eigenen Umspannwerkes wird in Abhängigkeit der bestehenden Netzverhältnisse eine Mitnahmeschaltung für die Auslösung des Leistungsschalters in der Übergabestation oder für weitere Schutz- oder Steuerfunktionen benötigt. In Einzelfällen ist die Mitnahmeschaltung auch bei Anschlüssen im Mittelspannungsnetz erforderlich. Einzelheiten zur Ausführung der Mitnahmeschaltung sind in Anhang F aufgeführt. Rahmen der Projektierung ist eine konkrete Umsetzung mit dem VNB abzustimmen. Die Kosten für die Herstellung der Mitnahmeschaltung trägt der Kunde. Bei vorhandener und aktiver Mitnahmeschaltung wird die Übertragung einer Schutzauslösung über diesen Weg in die turnusmäßigen Schutzprüfungen durch den VNB einbezogen. Des Weiteren wird die Verlegung eines Steuerkabels zwischen der Übergabestation und den Erzeugungseinheiten zur Befehlsübertragung der Auslösung des übergeordneten Entkupplungsschutzes zu den Erzeugungseinheiten empfohlen. Lastabwurf Um den ungewollten Inselbetrieb eines lokalen öffentlichen Netzes zu vermeiden ist bei an das Mittelspannungsnetz angeschlossenen Bezugsanlagen mit (integrierten) inselfähigen Erzeugungsanlagen der Frequenzrückgangsschutz f< auf 49,5 Hz einzustellen. Übergeordneter Entkupplungsschutz in der Übergabestation Die Funktionalität (Messwertbereitstellung, Auslösekreis) dieses übergeordneten Entkupplungsschutzes ist mit mittelspannungsseitiger Messwerterfassung in der Übergabestation auszuführen. Zur Bereitstellung der Steuer- und Messspannung kann unter Einhaltung der zulässigen Wandlerdaten die Schutz-/Betriebsmesswicklung des Messwandlersatzes genutzt werden. Der übergeordnete Entkupplungsschutz muss mindestens eine verkettete Spannung und den Halbschwingungs-Effektivwert auswerten. Hierbei reicht die Auswertung der 50-Hz- Grundschwingung aus. Folgende Anschlussbedingungen und Einstellungen müssen realisiert werden können: Nennhilfsspannung Nennspannung U H = V AC, 50 Hz U n = 100/110 V AC, 50 Hz Rückfallverhältnis 0,95 Einstellbereich U> 1,0 1,3 x U n, Auflösung mindestens 0,01 x U n Seite 45 von 116

46 Verzögerungszeit t U > unverzögert 60 s, Auflösung mindestens 0,1 s zu überwachende Messgröße Leiter-Leiter-Spannung Toleranzen Spannungsanregung 5 % vom Einstellwert, Verzögerungszeiten 3 % bzw. 20 ms kommandofähige Schaltkontakte für Auslösung Die Meldungen Auslösung U>> und Auslösung U> müssen bis zur manuellen Quittierung (z.b. bei Einsatz eines Fallklappenrelais) auch bei Ausfall der Netzspannung erhalten bleiben. In Abstimmung mit dem VNB ist in Ausnahmefällen auch eine Messung auf der Niederspannungsseite zulässig. In diesem Fall kann auch der übergeordnete Entkupplungsschutz auf der Niederspannungsseite installiert werden. U c ist dann U NS., die Schutzeinstellwerte bleiben betragsmäßig unverändert. Der Transformator in der Übergabestation ist dann in Mittelstellung vom Anlagenerrichter zu verplomben oder anderweitig gegen ungewollte Verstellung zu sichern. Eigenschutz der Erzeugungsanlage Die nachstehend aufgeführten Schutzrelais-Einstellwerte sichern das systemgerechte Verhalten der Erzeugungsanlage bei Fehlern im Netz. Für den Eigenschutz der Erzeugungsanlage ist der Kunde selbst verantwortlich; der Eigenschutz darf aber die in dieser Richtlinie beschriebenen technischen Anforderungen nicht unterlaufen. Nachrüstung von Windenergie- Altanlagen (Systemdienstleistungsbonus) Für Windenergieanlagen, die nach dem und vor dem in Betrieb genommen wurden und die vor dem mit Anlageneigenschaften zur Erlangung des Systemdienstleistungsbonus nach EEG nachgerüstet werden, gelten die gleichen schutztechnischen Anforderungen wie für die Erzeugungsanlagen, die nach den in Kapitel aufgeführten Datumsangaben beim VNB angemeldet und an der dynamischen Netzstützung beteiligt werden. Bei der Nachrüstung von Windparks ist der Frequenzbereich zwischen 51,0 und 51,5 Hz gleichmäßig gestaffelt über alle Windenergieanlagen einzustellen. Für die Nachrüstung von Windenergie-Bestandsanlagen bez. Systemdienstleistungsbonus ist der Q & U< -Schutz unabhängig von der Anschlussvariante grundsätzlich in der Übergabestation am Netzanschlusspunkt an der Spannungsebene des Netzanschlusses zu installieren. In Absprache mit dem VNB ist eine Installation auch an einem anderen, zwischen Übergabestation und Windenergie-Bestandsanlage gelegenen, Punkt möglich. Die Auslösung kann dann mittel- oder niederspannungsseitig in der Übergabestation oder an der/den Erzeugungseinheit(en) erfolgen. Seite 46 von 116

47 Blindleistungsrichtungs-/Unterspannungsschutz (Q und U <) Die Einstellwerte entsprechen den Vorgaben der BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz. Als Ansprechschwelle stehen folgende zwei Möglichkeiten zur Verfügung: a) I min = 0,1 I n Wandler, jedoch maximal 0,15 I n EZA und Q min = 0,05 S A oder b) I min = 0,1 I n Wandler, jedoch maximal 0,15 I n EZA und φ = 3. Die Nutzung des Freigabestromes I min in der Variante a) ist optional und mit dem VNB abzustimmen. Für Erzeugungsanlagen mit Anschluss an die Sammelschiene eines VNB-Umspannwerkes ist die Meldung Auslösung Q und U < -Schutz über das Steuerkabel (für die Mitnahmeschaltung) dem VNB zur Verfügung zu stellen. Umstellung von eingeschränkter auf vollständige dynamische Netzstützung Bei einer Umstellung von eingeschränkter auf vollständige dynamische Netzstützung sind die Schutzfunktionen und Einstellwerte wie beim Anschluss einer Erzeugungsanlage an die Sammelschiene eines Umspannwerkes umzusetzen. Den Zeitpunkt des Übergangs zur vollständigen dynamischen Netzstützung bestimmt der VNB. Schutzrelais-Einstellwerte Bei den in den Tabellen und aufgeführten Schutzrelais-Einstellwerten für die Entkupplungsschutz-Einrichtungen ist folgendes zu beachten: Sobald der in den Tabellen vorgegebene Grenzwert für Spannung bzw. Frequenz über- /unterschritten wird, kommt es zur Anregung des Schutzes. Ein Überschreiten der vorgegebenen Anregezeit (d.h., dass die Spannung bzw. die Frequenz ununterbrochen oberhalb/unterhalb des vorgegebenen Grenzwertes bleibt) führt zur sofortigen Schutzauslösung. Die in dieser TAB Mittelspannung angegebenen Einstellwerte für die Entkupplungsschutzeinrichtungen sind Richtwerte. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Summe aus Eigenzeit von Schutzeinrichtung und Schalteinrichtung 100 ms nicht überschreitet. Damit ergibt sich z.b. bei einem Schutzrelais-Einstellwert von 100 ms eine Gesamtabschaltzeit von maximal 200 ms. Ist die Summe aus Eigenzeit der Schutzeinrichtung und der Schalteinrichtung > 100 ms (z.b. bei verschiedenen Frequenz-Schutzeinrichtungen, die schon allein 100 ms als Mess- und Auswertezeit benötigen und weitere 50 ms bis 70 ms Eigenzeit des Schalters) steht für den Schutzrelais-Einstellwert ein entsprechend geringerer Zeitwert zur Verfügung. Seite 47 von 116

48 und Anschluss von Erzeugungsanlagen ohne dynamische Netzstützung Die folgenden Angaben gelten für Windenergieanlagen sowie PV-Anlagen und Brennstoffzellenanlagen, die vor dem ohne dynamische Netzstützung/Systemdienstleistung in Betrieb genommen werden, sowie für alle Verbrennungskraftmaschinen, die vor dem beim VNB angemeldet werden. Kurzschlussschutz Leistungsschalter mit unabhängigem Maximalstromzeitschutz oder Lasttrennschalter mit Sicherung nach Kapitel Schaltung und Aufbau. Übergeordneter Entkupplungsschutz in der Übergabestation Funktion Einstellbereich des Schutzrelais Schutzrelais-Einstellwerte Spannungssteigerungsschutz U>> 1,00 1,15 U n 1,15 U c 500 ms Spannungssteigerungsschutz U> 1,00 1,15 U n 1,10 U c 1 min Entkupplungsschutz an den Erzeugungseinheiten Funktion Einstellbereich des Schutzrelais Schutzrelais-Einstellwerte Spannungssteigerungsschutz U>> 1,00 1,15 U n 1,15 U NS 100 ms Spannungsrückgangsschutz U< 0,70 1,00 U n 0,80 U NS 100 ms Frequenzsteigerungsschutz f> 50,0 52,0 Hz 51,5 Hz 100 ms Frequenzrückgangsschutz f< 47,5 50 Hz 47,5 Hz* 100 ms Anmerkung *: Bei an das Mittelspannungsnetz angeschlossenen Bezugsanlagen mit (integrierten) inselfähigen Erzeugungsanlagen ist der Frequenzrückgangsschutz f< auf 49,5 Hz einzustellen Anschluss der Erzeugungsanlage an die Sammelschiene eines UW Die folgenden Angaben gelten für Windenergieanlagen sowie für PV-Anlagen und Brennstoffzellenanlagen, die nach dem in Betrieb genommen werden sowie für alle Verbrennungskraftmaschinen, die nach dem beim VNB angemeldet werden (vollständige dynamische Netzstützung, siehe auch Kapitel ). Seite 48 von 116

49 Kurzschlussschutz Mindestens gerichteter UMZ-Schutz. Ansonsten sind die Bedingungen des Kapitels Schaltung und Aufbau zu beachten. Bei dieser Anschlussvariante ist ein Steuerkabel von der Übergabestation am UW-Zaun in das VNBeigene Umspannwerk zu verlegen. Gibt der VNB anstelle der vollständigen die eingeschränkte dynamische Netzstützung vor, so gelten die Einstellwerte gemäß Anschluss der Erzeugungsanlage im Mittelspannungsnetz. Übergeordneter Entkupplungsschutz in der Übergabestation Funktion Einstellbereich des Schutzrelais Schutzrelais-Einstellwerte Spannungssteigerungsschutz U>> 1,00 1,30 U n 1,15 U c 500 ms Spannungssteigerungsschutz U> 1,00 1,30 U n 1,10 U c 1 min Spannungsrückgangsschutz U< 0,10 1,00 U n 0,80 U c 2,7 s Blindleistungsrichtungs- /Unterspannungsschutz (Q & U<) 0,70 1,00 U n 0,85 U c 0,5 s Entkupplungsschutz an den Erzeugungseinheiten Funktion Einstellbereich des Schutzrelais Schutzrelais-Einstellwerte Spannungssteigerungsschutz U>> 1,00 1,30 U n 1,20 U NS 100 ms Spannungsrückgangsschutz U< 0,10 1,00 U n 0,80 U NS 1,8 s Spannungsrückgangsschutz U<< 0,10 1,00 U n 0,45 U NS 300 ms Frequenzsteigerungsschutz f> 50,0 52,0 Hz 51,5 Hz * 100 ms Frequenzrückgangsschutz f< 47,5 50 Hz 47,5 Hz ** 100 ms Anmerkungen: * Bei der Nachrüstung von Windenergie-Bestandsanlagen bez. SDL-Bonus ist f> im Bereich von 51,0 bis 51,5 Hz gleichmäßig gestaffelt über alle Erzeugungseinheiten eines Windparks einzustellen. ** Bei an das Mittelspannungsnetz angeschlossenen Bezugsanlagen mit (integrierten) inselfähigen Erzeugungsanlagen ist der Frequenzrückgangsschutz f< auf 49,5 Hz einzustellen Anschluss der Erzeugungsanlage im Mittelspannungsnetz Die folgenden Angaben gelten für Windenergieanlagen sowie für PV-Anlagen und Brennstoffzellenanlagen, die nach dem in Betrieb genommen werden (eingeschränkte dynamische Netzstützung, siehe auch Kapitel ) sowie für alle Verbrennungskraftmaschinen, die nach dem beim VNB angemeldet werden (eingeschränkte dyna- Seite 49 von 116

50 mische Netzstützung, oder dynamische Netzstützung mit maximaler Kurzschlussleistung während eines Netzfehlers; k-faktor ist nicht einstellbar ) Kurzschlussschutz Leistungsschalter mit unabhängigem Maximalstromzeitschutz oder Lasttrennschalter mit Sicherung nach Kapitel Schaltung und Aufbau. Übergeordneter Entkupplungsschutz in der Übergabestation Funktion Einstellbereich des Schutzrelais Schutzrelais-Einstellwerte Spannungssteigerungsschutz U>> 1,00 1,30 U n 1,15 U c 500 ms Spannungssteigerungsschutz U> 1,00 1,30 U n 1,10 U c 1 min Entkupplungsschutz an den Erzeugungseinheiten Funktion Einstellbereich des Schutzrelais Schutzrelais-Einstellwerte Spannungssteigerungsschutz U>> 1,00 1,30 U n 1,15 U NS 100 ms Spannungsrückgangsschutz U< 0,10 1,00 U n 0,80 U NS 300 ms Spannungsrückgangsschutz U<< 0,10 1,00 U n 0,45 U NS 0 ms Frequenzsteigerungsschutz f> 50,0 52,0 Hz 51,5 Hz * 100 ms Frequenzrückgangsschutz f< 47,5 50 Hz 47,5 Hz ** 100 ms Anmerkungen: * Bei der Nachrüstung von Windenergie-Bestandsanlagen bez. SDL-Bonus ist f> im Bereich von 51,0 bis 51,5 Hz gleichmäßig gestaffelt über alle Erzeugungseinheiten eines Windparks einzustellen. ** Bei an das Mittelspannungsnetz angeschlossenen Bezugsanlagen mit (integrierten) inselfähigen Erzeugungsanlagen ist der Frequenzrückgangsschutz f< auf 49,5 Hz einzustellen. Hinweis für Windenergieanlagen, die in dem Zeitraum vom bis zum in Betrieb gesetzt wurden: Der vom Gesetzgeber für den Erhalt des Systemdienstleistungsbonus geforderte Blindleistungsrichtungs-/Unterspannungsschutz (Q und U <) ist in der Übergabestation auf der Mittelspannungsseite zu installieren. Die Einstellwerte entsprechen denen bei Anschluss an die Sammelschiene eines Umspannwerkes (0,85 U c /0,5 s). Ist zu einem späteren Zeitpunkt eine Umstellung von eingeschränkter auf vollständige dynamische Netzstützung erforderlich, sind die Schutzfunktionen und Einstellwerte wie beim Anschluss einer Erzeugungsanlage an die Sammelschiene eines Umspannwerkes umzusetzen. Den Zeitpunkt des Übergangs zur vollständigen dynamischen Netzstützung bestimmt der VNB. Seite 50 von 116

51 Prüfleiste Zur Durchführung von Schutzfunktionsprüfungen sind in die Verdrahtung zwischen Wandler, Leistungsschalter und Schutzgerät Einrichtungen zur Anbindung von Prüfgeräten einzubauen. Diese Einrichtungen haben folgende Funktionen zu erfüllen: Heraustrennen der Wandlerkreise zum Schutzgerät; Kurzschließen von Stromwandlern; Auftrennen des AUS- und EIN-Befehls zwischen Schutzgerät und Leistungsschalter; Anbindung der Prüfeinrichtung (Wandlerkreise, Befehle, Generalanregung). Die technische Ausführung dieser Einrichtungen ist in Anhang C beschrieben Sternpunktbehandlung Die Art der Sternpunktbehandlung wird vom VNB vorgegeben. Die erforderliche Kompensation von Erdschlussströmen des galvanisch mit dem VNB-Netz verbundenen Kundennetzes einer Erzeugungsanlage führt der VNB zu seinen Lasten durch. Für die Sternpunktbehandlung der der Übergabestation nachgelagerten, galvanisch getrennten Mittel- und Niederspannungsnetze ist der Kunde selbst verantwortlich. 7.4 Abrechnungsmessung Die Errichtung von nachgelagerten Zählerplätzen innerhalb der Kundenanlage (z.b. für eine kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe) führt der Kunde entsprechend den eichrechtlichen Anforderungen aus. Der Zähler muss der Ausführung des Zählers in der Übergabestation entsprechen. Auf Anforderung stellt der VNB hierfür Niederspannungswandler sowie Zähler bei und übernimmt den Messstellenbetrieb einer nach Kapitel 4 Mess- und Zähleinrichtungen dieser TAB ausgeführten Messstelle. Die technische Ausprägung der Wandler und Zählgeräte ist mit dem VNB abzustimmen. 7.5 Betrieb Zuschaltbedingungen und Synchronisierung Erzeugungsanlagen sind mit einer automatischen Parallelschalteinrichtung zu versehen. Folgende Einstellwerte sind erforderlich: φ = ± 10 f = 100 mhz Seite 51 von 116

52 U = ± 5 %. Die Synchronisiereinrichtung bei nicht inselbetriebsfähigen Erzeugungsanlagen ist dem Generatorschalter zuzuordnen; bei inselbetriebsfähigen Erzeugungsanlagen ist zusätzlich eine Synchronisiereinrichtung am Kuppelschalter vorzusehen. Hinsichtlich des Wiedereinschaltens nach Auslösung der Entkupplungsschutzeinrichtungen an den Erzeugungseinheiten ist ein Zeitverzug von mindestens 10 Minuten einzuhalten, um Schalthandlungen im Netz möglichst abzuwarten. Anschließend sind die Wiedereinschaltkriterien aus Kapitel 5.7 der BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (Spannungs- und Frequenzkriterium, Leistungsgradient) einzuhalten. Die Wiederzuschaltung der gesamten Erzeugungsanlage erfolgt unter Einhaltung der Kriterien der Anschlussbewertung (ggf. erforderliche stufenweise Zuschaltung der Erzeugungseinheiten und/oder der Transformatorleistung zur Einhaltung der zulässigen Netzrückwirkungen). Das bedeutet, dass unter Berücksichtigung dieser Kriterien eine automatische oder - durch den Anlagenbetreiber - ferngesteuerte Einschaltung des Übergabeschalters möglich ist. Hierfür ist eine einmalige Zustimmung des VNB erforderlich. Außerdem sind derartige Übergabeschaltfelder mit dem Hinweisschild Anlage ist ferngesteuert/fernüberwacht an der Mittelspannungs-Schaltanlage zu kennzeichnen Blindleistungskompensation Bei Überschusseinspeisung, KWK-Untermessung oder bei einer kaufmännisch-bilanziellen Weitergabe ist grundsätzlich der Einsatz einer intelligenten Blindstromkompensationsanlage erforderlich, die je nach Gesamtverhalten der Kundenanlage bei Bezug oder Lieferung den dabei jeweils erforderlichen Verschiebungsfaktor cos φ für die gesamte Kundenanlage am Netzanschlusspunkt regelt. Die Funktionalität einer intelligenten Blindstromkompensationsanlage kann durch die Erzeugungsanlage selbst erbracht werden. Statt dessen kann eine differenzierte Vorgehensweise zur Vorgabe des Blindleistungsverhaltens der Erzeugungsanlage umgesetzt werden. Dabei wird bei überwiegender Lieferung in das Netz des VNB und einer Einspeiseleistung > 1/3 der vereinbarten maximalen Bezugsleistung grundsätzlich das Verfahren zur Blindleistungseinspeisung nach Vorgabe des VNB eingestellt. In Fällen, bei denen die Einspeiseleistung kleiner als 1/3 der vereinbarten maximalen Bezugsleistung ist, ist üblicherweise eine gezielte Vorgabe für den Verschiebungsfaktor der Erzeugungsanlage nicht erforderlich. Zur Minimierung der Verluste im Gesamtsystem kann die Erzeugungsanlage in diesem Fall mit einem Verschiebungsfaktor von cos φ = 1 betrieben werden. Seite 52 von 116

53 Findet eine Blindarbeitsverrechnung statt, die durch die Erzeugungsanlage beeinflusst wird, ist hierzu eine Abstimmung zwischen VNB und Anlagenbetreiber erforderlich. Grundsätzlich ist der Einsatz eines Blindarbeitszählers (z. B. Lastgangzähler) für die Erzeugungsanlage und für die Verrechnung mit der Gesamt-Übergabestelle für die Kundenanlage empfehlenswert. Seite 53 von 116

54 Anhang A Beispiele für 10/20-kV- und 30-kV-Übergabestationen Seite 54 von 116

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67 B Wandlerverdrahtung B1 Wandlerverdrahtung mittelspannungsseitige Messung Die Anbindung von Wandlern und Zählern, Schutzgeräten und Fernwirkgeräten ist im Folgenden als zusammenhängende Einheit dargestellt. Optionale Anlagenkonfigurationen oder Spannungsebenen sind gekennzeichnet. Stromwandler sind als sekundärseitig umschaltbare Wandler mit vergossenen Anschlüssen dargestellt, da diese häufig in gasisolierten Anlagen zum Einsatz kommen. Bei Verwendung von nicht-umschaltbaren Stromwandlern bzw. Wandlern mit zugänglichen Anschlüssen kann jeweils auf die mittlere Klemme jeder Phase ( S2(l2) ) verzichtet werden. Die Klemmen sind mit ihrer jeweiligen Funktion zu kennzeichnen. Die Anbindung der Wandler an ein separates Fernwirkgerät ist jeweils nur dann aufzubauen, wenn eine informationstechnische Anbindung gefordert ist und die Messwerterfassung nicht über das Schutzgerät erfolgt. Seite 67 von 116

68 Bild B.1.a: Anbindung der Strom- und Spannungswandler an Zähler, mittelspannungsseitige Messung mit drei Stromwandlern und drei Spannungswandlern Verdrahtung der e-n Wicklung: siehe Bild B.2: Anbindung Spannungswandler an Schutz, Fernwirkgerät und Prüfeinrichtung. Seite 68 von 116

69 Bild B.1.b: Anbindung der Strom- und Spannungswandler an Zähler, mittelspannungsseitige Messung mit drei Stromwandlern und zwei 2-poligen Spannungswandlern (nur Bezugsanlagen) Zählgerät Klemmenleiste Zählerwechseltafel Klemmenleiste Zählerschrank L1 L1 L2 L2 L3 L3 L1 L2 L3 N Möglichkeit, die Klemme aufzutrennen Möglichkeit, den Wandler kurzzuschließen S1 (k) S2 (l) S1 (k) S2 (l) S1 (k) S2 (l) a (u) a (u) a (u) n Aderkennzeichnung br sw gr a (u) b (v) a (u) b (v) S1 (k) P1 (K) S2 (l) P2 (L) S1 S2 (k) (l) P1 P2 (K) (L) Zählkern S1 (k) P1 (K) S2 (l) P2 (L) A (U) B (V) A (U) Zählwicklung B (V) L1 L2 L3 Zur Kundenanlage Das Bild gilt für ein Rechts-Drehfeld Seite 69 von 116

70 Aufbau Zählerwechseltafel (ZWT), Absicherung Spannungspfade Die für die Zählung einzusetzenden Zähler- bzw. Zählerwechselschränke sind in der Form auszuführen, dass die Zählerwechseltafel Größe 1/II passgenau einsetzbar ist und die erforderlichen Schiebetrennklemmen (Buchsenklemmen) sowie die Absicherungen für die Spannungspfade der Messwandler eingebaut sind. Für den Anschluss- und Klemmenbereich muss eine plombierbare Abdeckung/Abdeckhaube aufsetzbar sein. Die Spezifikationen zur "Ausführung der Zählerwechseltafel" und zu den "Anforderungen an die Zählerwechselschränke" sind einzuhalten und können beim VNB angefordert werden. Sicherungselement Zur Absicherung der Spannungspfade vor den Schiebetrennklemmen sind im Zählerwechselschrank jeweils 1-polige Sicherungsträger nach IEC zur Aufnahme von zylindrische Sicherungen 10x38 vorzusehen (z.b. Fabrikat Wöhner Typ AMBUS EasySwitch). Es sind Sicherungseinsätze 10x38 (z.b. Fabrikat Siemens Typ SITOR Zylindersicherungs- Einsatz) Betriebsklasse ar, mit einen Bemessungsstrom (Nennstrom) von 3 A zu verwenden. Querschnitte und Längen 1 (Zählung) Einfache Länge der Messwandler- Sekundärleitung [m] Leiterquerschnitte in (Cu) [mm²] Stromwandler 5 A Kern 1 (Zählung) Spannungswandler 100 V Wicklung 1 (Zählung) bis ,5 25 bis Verlegeart und Kabeltypen Die Messspannungswandler sind vom Netz des VNB aus gesehen hinter den Messstromwandlern anzuschließen. Die Wandler müssen übersichtlich angeordnet und deren Sekundäranschlüsse gut zugänglich sein. 1 Längen > 40 m sind mit dem Verteilnetzbetreiber abzustimmen. Seite 70 von 116

71 Die Sekundärleitungen der Messwandler sind von deren Klemmen ungeschnitten (d.h. ununterbrochen verlegt) bis zum Zählereinbauort zu führen. Die Auswahl der Sekundärleitungen hat nach DIN VDE zu erfolgen. Die Strom- und Spannungsabgriffe sind in separaten Leitungen/Kabel zu verlegen. Die Wandlerleitungen sind in kurzschluss- und erdschlusssicherer Bauart auszuführen und nach DIN VDE Artikel zu verlegen. Es ist darauf zu achten, dass an den Messeinrichtungen ein Rechtsdrehfeld besteht. Die Leitungslängen, Querschnitte (siehe Tabelle Querschnitte und Längen ) und die Typen der Messwandler-Sekundärleitungen sind wie folgt zu wählen: - Ausführung: Einadrige Leitung NSGAFÖU (VDE 0250 T. 602) - Ausführung: Mehradrige Kabel/Leitung NYM und NYY (Im Kabelkanal oder Kunststoffrohr), NYCY Kabel und Leitungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Am Zählkern/an der Wicklung der Wandler dürfen keine Betriebsgeräte angeschlossen werden. Erdungsmaßnahmen Das Wandlergehäuse ist an den vom Hersteller vorgesehenen Anschlüssen zu erden. Die Sekundärseite des Wandlers ist gemäß Schaltplan zu erden. Gemäß der Erdungsanlage in Kapitel wird die Erdung im Zählerwechselschrank aufgelegt. Wenn der eingesetzte Zählerwechselschrank in Schutzklasse II ausgeführt sein sollte, ist dieser nicht in die Erdungsanlage einzubeziehen. Seite 71 von 116

72 Sonderbauformen von Messwandlern (Kabelumbau/SF 6 ) Bei Einsatz von Wandlern mit fest verbundenen Messkabeln (z.b. Kabelumbauwandler, SF 6 gekapselte Wandler) ist eine abdeck und plombierbare Zwischenleiste aufzubauen, die die Erdungsmaßnahme und Sternpunktbildung beinhaltet. Die Zwischenleiste ist räumlich nah am Wandler vorzusehen. Von dort erfolgt die Verdrahtung zum Zählerschrank (siehe Bild B.1.c). Bild B.1.c: Aufbau Zwischenleiste Seite 72 von 116

73 Anbindung an Schutz und Fernwirktechnik Bild B.2: Anbindung Spannungswandler an Schutz, Fernwirkgerät und Prüfeinrichtung Schutzgerät U L1 U L2 U L3 U E U L1 U L2 U L3 Fernwirkgerät (optional) L1 L1 L2 L2 L3 L3 N N da (e) da (e) dn (n) dn (n) Prüfbuchsen Möglichkeit, die Klemme aufzutrennen L1 L1 L2 L2 L3 L3 N N da (e) da (e) dn (n) dn (n) I > I > I > a (u) a (u) a (u) n (x) n (x) n (x) da (e) dn (n) da (e) dn (n) da Dämpfungswiderstand (e) optional dn (n) N (X) N (X) N (X) A (U) A (U) A (U) Schutz-/Messwicklung L1 L2 L3 Seite 73 von 116

74 Bei Einsatz von da/dn- (en-) Wicklungen kann aus netztechnischen Gründen zur Vermeidung von Kippschwingungen eine Dämpfungseinrichtung notwendig werden. Die Entscheidung über deren Notwendigkeit trifft der Anlagenerrichter. Der dabei einzusetzende Dämpfungswiderstand soll ca. 25 Ω, 625 W betragen. Vorzugsweise in der Nähe des Dämpfungswiderstandes ist eine Überstromschutzeinrichtung als Leitungsschutzschalter mit K- Charakteristik 3 A zu realisieren. Die Leitungen von den Wandlern zum Leitungsschutzschalter sind kurzschlusssicher zu verlegen. Die angegebenen Werte sind als Musterwerte anzusehen und müssen ggfs. auf die Anlagenverhältnisse bemessen werden. Die Auslösung des Leitungsschutzschalters ist über einen Hilfskontakt in das Meldekonzept (WDL SPG FEHL) einzubeziehen. Für die Absicherung der Messwicklungen ist ein Spannungswandlerschutzschalter vorzusehen, z.b. Typ Siemens 3RV1611-1CG14. Die Auslösung ist über einen Hilfskontakt in das Meldekonzept (WDL SPG FEHL) einzubeziehen. Der Aufbau des Schutzschalters erfolgt vorzugsweise in der zugehörigen NS-Nische der MS-Schaltanlage. Die Leitungen von den Wandlern zum Leitungsschutzschalter sind kurzschlusssicher zu verlegen. Seite 74 von 116

75 Bild B.3: Anbindung Stromwandler an Schutz und Prüfeinrichtung Schutzgerät LS AUS + LS EIN + LS AUS/EIN tr- GANR L+ L- Prüfbuchsen Möglichkeit, die Klemme aufzutrennen Möglichkeit, den Wandler kurzzuschließen S1 (k) S2 (l2) S3 (l1) S1 (k) S2 (l2) S3 (l1) S1 (k) S2 (l2) S3 (l1) S1 (k) S2 (l2) S3 (l1) S2 (l) S1 (k) zu den LS-Spulen P1 (K) P2 (L) S1 (k) S2 (l2) S3 (l1) L1 P1 (K) P2 (L) S1 (k) S2 (l2) S3 (l1) L2 Schutzkern P1 (K) P2 (L) L3 Kabelumbauwandler Bei Wandlern mit sekundärseitigem Anschluss über eingegossene Leitungen wird die Erdung des Anschlusses S1 (k) sowie die Auswahl der Wicklung nicht am Sekundäranschluss des Stromwandlers, sondern an der Wandlerklemmenleiste vorgenommen. Die dargestellten Klemmen für Schutzfunktionen und für die Hilfsspannung sind in ihrer Funktion für die Anbindung von Schutzprüfeinrichtungen dargestellt, nicht bzgl. ihrer räumlichen Lage. Seite 75 von 116

76 Bild B.4: Anbindung Stromwandler an Fernwirkgerät (optional) Fernwirkgerät Prüfbuchsen Möglichkeit, die Klemme aufzutrennen Möglichkeit, den Wandler kurzzuschließen S1 (k) S2 (l2) S3 (l1) S1 (k) S2 (l2) S3 (l1) S1 (k) S2 (l2) S3 (l1) S1 (k) S2 (l2) S3 (l1) P1 (K) P2 (L) S1 (k) S2 (l2) S3 (l1) L1 P1 (K) P2 (L) S1 (k) S2 (l2) S3 (l1) L2 P1 (K) Messkern P2 (L) L3 Bei Wandlern mit sekundärseitigem Anschluss über eingegossene Leitungen wird die Erdung des Anschlusses S1 (k) sowie die Auswahl der Wicklung nicht am Sekundäranschluss des Stromwandlers, sondern an der Wandlerklemmenleiste vorgenommen. Seite 76 von 116

77 Querschnitte und Längen 2 (Schutz und Messung) Einfache Länge der Messwandler- Sekundärleitung [m] Leiterquerschnitte in (Cu) [mm²] Stromwandler 1 A Kern 2 und 3 (Schutz, Messung) Spannungswandler 100 V Wicklung 2 (Schutz, Messung) bis 25 2,5 2,5 25 bis Längen > 40 m sind mit dem VNB abzustimmen. Seite 77 von 116

78 B2 Wandlerverdrahtung niederspannungsseitige Messung Siehe hierzu die TAB Niederspannung des VNB. Seite 78 von 116

79 C Prüfleisten Eine separate Prüfleiste wird im Netz des VNB nicht eingesetzt. Die Anbindung von Einrichtungen zur Schutzprüfung erfolgt über eine Adaption auf Prüfbuchsen innerhalb der vorhandenen Wandlerverdrahtung. Diese Prüfbuchsen sind in Anhang B beschrieben. Es sind vollisolierte und fingerberührungssichere Prüfbuchsen nach BGV A3, geeignet zur Aufnahme von 4 mm Sicherheitsmessleitungen, zu verwenden. Die einzelnen Klemmen sind hinsichtlich ihrer Funktion eindeutig zu beschriften. Die Funktionen der Klemmen (Trennung, Brücken, Prüfbuchsen) sind gemäß der Darstellung in Anhang B aufzubauen. Seite 79 von 116

80 D Vordrucke D.1 Antragstellung Antragstellung für Netzanschlüsse (Mittelspannung) (vom Kunden auszufüllen) Anlagenanschrift Anschlussnehmer (Eigentümer) Anlagenerrichter (Elektrofachbetrieb) Straße, Hausnummer PLZ, Ort Vorname, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon, Firma, Ort Telefon, Anlagenart Neuerrichtung Erweiterung Rückbau Örtliche Lage des zu versorgenden Grundstücks (Plan im Maßstab mindestens 1:1.000) mit Vorschlägen zu möglichen Stationsstandorten vorhanden? ja nein Voraussichtlicher Leistungsbedarf kva Baustrombedarf nein wenn ja: Leistung kva ab wann Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen ausgefüllt (s. Anhang D.2) ja nein Zeitlicher Bauablaufplan vorhanden (bitte beifügen) ja nein Geplanter Inbetriebsetzungstermin Ort, Datum Unterschrift des Anschlussnehmers Seite 80 von 116

81 D.2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen 1/2 (vom Kunden auszufüllen) Anlagenanschrift Hausnum- Straße, mer PLZ, Ort Bemessungsleistung S rt kva Transformatoren relative Kurzschlussspannung u k % Schaltgruppe Bereich der einstellbaren Blindleistung kvar Blindleistungskompensation Blindleistung je Stufe kvar Zahl der Stufen Verdrosselungsgrad/Resonanzfrequenz Höchste Schweißleistung Leistungsfaktor Schweißmaschinen Anzahl der Schweißvorgänge Dauer eines Schweißvorganges 1/min Asynchronmotor Synchronmotor Motor mit Stromrichterantrieb Motoren Bemessungsspannung Bemessungsstrom Bemessungsleistung Leistungsfaktor Wirkungsgrad Verhältnis Anlaufstrom/Bemessungsstrom I a /I r V A kva Anlaufschaltung: direkt Stern/Dreieck sonstige Anzahl der Anläufe je Stunde je Tag Anlauf mit oder ohne Last: mit Last ohne Last Anzahl der Last- bzw. Drehrichtungswechsel 1/min Seite 81 von 116

82 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen 2/2 (vom Kunden auszufüllen) Bemessungsleistung kva Stromrichter Gleichrichter Frequenzumrichter Drehstromsteller Pulszahl bzw. Schaltfrequenz (Eingangs-) Gleichrichter Schaltung (Brücke, ) Steuerung: gesteuert ungesteuert Stromrichtertransformator Zwischenkreis vorh. induktiv kapazitiv Schaltgruppe Bemessungsleistung kva Kommutierungsinduktivitäten relative Kurzschlussspannung u k % mh Herstellerangaben zu den netzseitigen Oberschwingungsströmen Ordnungszahl I µ [A] Ordnungszahl I µ [A] Bemerkungen Seite 82 von 116

83 D.3 Netzanschlussplanung Netzanschlussplanung (Mittelspannung) (Checkliste für den VNB für die Festlegung des Netzanschlusses) Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr Straße, Hausnummer PLZ, Ort Standort der Übergabestation und Leitungstrasse des VNB geklärt? ja nein Aufbau der Mittelspannungs-Schaltanlage geklärt? ja nein Erforderliche Schutzeinrichtungen für Einspeise- und Übergabefelder geklärt? ja nein Fernsteuerung/Fernüberwachung und erforderl. Umschaltautomatiken geklärt? ja nein Art und Anordnung der Messeinrichtung geklärt? ja nein Eigentumsgrenze geklärt? ja nein Liefer- und Leistungsumfang von Kunde und VNB geklärt? ja nein Seite 83 von 116

84 D.4 Errichtungsplanung Errichtungsplanung (Mittelspannung) (Spätestens 6 Wochen vor Baubeginn der Übergabestation vom Kunden an den VNB zu übergeben) Anlagenanschrift Anlagenbetreiber Stationsname/Feld-Nr Straße, Hausnummer PLZ, Ort Vorname, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon, Maßstäblicher Lageplan des Grundstückes mit eingezeichnetem Standort der Übergabestation, der Trasse des VNB sowie der vorhandenen und geplanten Bebauung beigefügt? Übersichtsschaltplan der gesamten Mittelspannungsanlage einschließlich Transformatoren, Mess-, Schutz- und Steuereinrichtungen (wenn vorhanden, Daten der Hilfsenergiequelle) inkl. der Eigentums- und Verfügungsbereichsgrenzen beigefügt? (bitte auch technische Kennwerte angeben) Zeichnungen aller Mittelspannungs-Schaltfelder mit Anordnung der Geräte beigefügt? (Montagezeichnungen) ja ja ja nein nein nein Anordnung der Messeinrichtung (inkl. Datenfernübertragung) beigefügt? ja nein Grundrisse und Schnittzeichnungen (möglichst im Maßstab 1:50), der elektrischen Betriebsräume für die Mittelspannungs-Schaltanlage und der Transformatoren beigefügt? (Aus diesen Zeichnungen muss auch die Trassenführung der Leitungen und der Zugang zur Schaltanlage ersichtlich sein) Einvernehmliche Regelung bezüglich des Standortes und Betriebes der Übergabestation und der VNB-Kabeltrasse zwischen dem Haus- und Grundeigentümer und dem Errichter bzw. dem Betreiber der Übergabestation (wenn dies unterschiedliche Personen sind) erzielt? Liegen Nachweise zur Erfüllung der technischen Forderungen des VNB gemäß Kapitel 3 der TAB Mittelspannung beim VNB vor? (Nachweis der Kurzschlussfestigkeit für die gesamte Übergabestation, ) ja ja ja nein nein nein Liegt ein Nachweis der Kurzschlussfestigkeit für die Mittelspannungsschaltanlage vor? ja nein Seite 84 von 116

85 Information über den weiteren Terminplan Eine mit dem (Sicht-) Vermerk des VNB versehene Ausfertigung der Unterlagen erhält der Kunde bzw. sein Beauftragter wieder zurück. Dieser Vermerk hat eine befristete Gültigkeit von sechs Monaten und bestätigt nur die Belange des VNB. Eintragungen des VNB sind bei der Ausführung vom Errichter der Anlage zu berücksichtigen. Mit den Bau- und Montagearbeiten der Übergabestation darf erst begonnen werden, wenn die mit dem Vermerk des VNB versehenen Unterlagen beim Kunden bzw. seinem Beauftragten und dem VNB das bestätigte Anschlussangebot vorliegen. Mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Inbetriebnahmetermin der Übergabestation informiert der Kunde den VNB, damit der VNB den Netzanschluss rechtzeitig in Betrieb setzen kann. Mindestens eine Woche vor der Inbetriebsetzung des Netzanschlusses sind dem VNB nachfolgende Unterlagen und eine Übersicht zu Ansprechpartnern des Kunden für die Organisation und Durchführung von Schalthandlungen zu übergeben: aktualisierte Projektunterlagen (mit Nachweis der Erfüllung eventueller Auflagen seitens des VNB), Prüfprotokolle UMZ-Schutz, Erdschlussrichtungserfassung und Fernsteuerung (siehe Anhang D.8) Inbetriebsetzungsauftrag (siehe Anhang D.5), Erdungsprotokoll (siehe Anhang D.6), Prüfprotokolle/Eichscheine für Strom- und Spannungswandler Im Anschluss daran teilt der VNB dem Anschlussnehmer zeitnah den Inbetriebsetzungstermin für den Netzanschluss mit. Der Vordruck D.7 Netzführung ist inkl. des Übersichtsschaltplanes der Übergabestation an die netzführende Stelle des VNB zu senden. Eine Übersicht über die Schaltanweisungsberechtigten und die Schaltberechtigten des Kunden sind der netzführenden Stelle des VNB ebenfalls in schriftlicher Form mitzuteilen. Seite 85 von 116

86 D.5 Inbetriebsetzungsauftrag Inbetriebsetzungsauftrag (Mittelspannung) 1/2 (vom Anlagenerrichter auszufüllen) Anlagenanschrift Stationsname / Feld-Nr.: Straße: Hausnummer, Zusatz: bis PLZ: Ort: Anschlussnutzer (Der Anschlussnutzer verpflichtet sich, dem VNB Änderungen der Daten unverzüglich anzuzeigen.) Firma: Adresse: Name: Vorname: Straße: Hausnummer, Zusatz: bis PLZ: Ort: Postfach: Telefon: Fax: Die Bereitstellung der Messeinrichtung und der Messstellenbetrieb soll erfolgen durch: Messstellenbetrieb (MSB) VNB 3. Messstellenbetreiber MSB-ID laut MSB-Rahmenvertrag: Anlagenbetreiber gem. EEG u. KWK-G Diese Mitteilung ersetzt nicht die Verpflichtungen gem. 21 b Abs. 2 EnWG und 5 Messzugangsverordnung. Messeinrichtung für o. g. Messstelle Gewünschte Messeinrichtung und Messkonzept Eigentümer Wandler Anlagendaten Einbau Ausbau; Nr. des auszubauenden Zählers: Wechsel Drehstromzähler Lastgangzähler Zweirichtungszähler Bitte Nr. ( 0 / 1 / 2 / 3 / 4 / 5 ) des zutreffenden Messkonzeptes angeben: Sollte die gewünschte Messanordnung keinem der dargestellten Messkonzepte entsprechen, so ist dieses im Vorfeld mit dem VNB abzustimmen und auf einem separaten Blatt darzustellen. VNB 3. Messstellenbetreiber Anschlussnehmer Neuanlage Wiederinbetriebnahme Anlagenänderung Gewerbe Landwirtschaft Industrie EEG- Anlage KWK-G sonst. Einspeiser Baustrom maximal gleichzeitige Leistung kw sonst. Kurzzeitanschluss Voraussichtlicher Jahresenergiemenge kwh Netzeinspeisung aus: Windkraft Wasserkraft BHKW Photovoltaik Andere Terminabsprache erwünscht, Tel.: Hinweis zur Stromlieferung Bemerkungen: Inbetriebsetzung Vor der Aufnahme der Anschlussnutzung ist vom Anschlussnutzer ein Stromliefervertrag mit einem Stromlieferanten zu schließen. Ort, Datum Unterschrift Anschlussnutzer (Auftraggeber) Die von mir/uns ausgeführte Installation der Übergabestation ist unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN VDE Normen, nach den Bedingungen der BDEW-Richtlinie Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung und den Technischen Anschlussbedingungen des VNB von mir/uns errichtet, geprüft und fertig gestellt worden. Die Ergebnisse der Prüfungen sind dokumentiert. Ort, Datum Unterschrift und Firmen-Stempel Anlagenerrichter (Elektrofachbetrieb) (nicht Lieferant der Übergabestation) Seite 86 von 116

87 Inbetriebsetzungsauftrag (Mittelspannung) 2/2 Messkonzepte und Hinweise Es sind grundsätzlich Lastgangzähler einzusetzen. Die Zählrichtungspfeile stellen die abrechnungsrelevanten Wirkleistungsrichtungen dar. Messkonzept 0 Entnahme Messkonzept 1 Volleinspeisung Eigentumsgrenze VNB Eigentumsgrenze VNB Netz des Anlagenbetreibers Netz des Anlagenbetreibers Zähler für Entnahme Z 1 Zähler für Entnahme Z 1 Z 2 Zähler für Entnahme und Einspeisung der Erzeugungsanlage ~ Verbrauchseinrichtungen Verbrauchseinrichtungen Erzeugungsanlage Entnahme (Verbrauchseinrichtungen) = Z 1 Messkonzept 2 Überschusseinspeisung (ohne Erzeugungszähler) Entnahme (Erzeugungsanlage) = Z 2 ; Einspeisung = Z 2 Entnahme (Verbrauchseinrichtungen) = Z 1 Messkonzept 3 Überschusseinspeisung (mit Erzeugungszähler) Eigentumsgrenze VNB Netz des Anlagenbetreibers Eigentumsgrenze VNB Netz des Anlagenbetreibers Zähler für Entnahme und Einspeisung Z 1 Zähler für Entnahme und Einspeisung Z 1 Z 2 Zähler für Erzeugung Verbrauchseinrichtungen ~ Erzeugungsanlage Verbrauchseinrichtungen ~ Erzeugungsanlage Entnahme = Z 1 ; Überschusseinspeisung = Z 1 Messkonzept 4 - KWK-Untermessung ( 4 Abs.3a KWKG) Entnahme = Z 1 ; Überschusseinspeisung = Z 1 ; Eigenverbrauch = Z 2-Z 1 ; Erzeugung = Z 2 Messkonzept 5 - Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe (nur bei EEG-Erzeugungsanlagen) Eigentumsgrenze VNB Netz des Anlagenbetreibers Eigentumsgrenze VNB Netz des Anlagenbetreibers Zähler für Entnahme und Einspeisung Z 1 Z 2 Zähler für Erzeugung (wird nicht vom VNB gestellt) Zähler für Entnahme und Einspeisung Z 1 Z 2 Zähler für Erzeugung Verbrauchseinrichtungen ~ KWK-Anlage Erzeugungsanlage Verbrauchseinrichtungen ~ EEG-Anlage Erzeugungsanlage Entnahme = Z 1 ; Überschusseinspeisung(KWK) = Z 1 ; Erzeugung (KWK) = Z 2 Entnahme = Z 1 +(Z 2-Z 1 ) ; Einspeisung EEG = Z 2 Seite 87 von 116

88 Hinweise: Nachdem das EEG / KWK-G keine expliziten Vorgaben für Messkonzepte macht, kann keine Gewähr für deren rechtliche Verbindlichkeit übernommen werden. Die Messkonzepte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Seite 88 von 116

89 D.6 Erdungsprotokoll Erdungsprotokoll (Mittelspannung) (vom Kunden auszufüllen) Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr Straße, Hausnummer PLZ, Ort Skizze der ausgeführten Erdungsanlage (bitte Nordpfeil einzeichnen) Skizze wurde auf separatem Blatt beigefügt Ausführung durch Firma: Datum: Bodenart: Lehm Humus Sand Kies felsig Boden: feucht trocken Tiefenerder? Oberflächenerder? Steuererder? Fundamenterder? ja nein ja nein ja nein ja nein Erdermaterial: Gesamtlänge Tiefenerder m Gesamtlänge Oberflächenerder m Hochspannungsschutzerder Ω Niederspannungsbetriebserder Ω Gesamterdungs-Impedanzwert nach Verbindung von Hochspannungsschutz- und Niederspannungs-Erdungsanlage : Ω Mängel: nein ja, (welche) Ort, Datum Unterschrift des Anlagenerrichters Seite 89 von 116

90 D.7 Netzführung (1/2) Netzanschluss Der Anschluss der -kv-übergabestation erfolgt als Stichanschluss/per Einschleifung aus unserer Leitung / unseres Umspannwerkes aus der 110-kV-Netzgruppe. Netzführende Stellen/telefonische Erreichbarkeit Die Verantwortung für die Netzführung liegt bei der jeweils netzführenden Stelle des VNB. Die netzführende Stelle des VNB ist für den Kunden wie folgt zu erreichen: Netzführende Stelle des VNB: Netzleitstelle / Schaltleitung in Telefon: Telefax: Anmeldungen von Freischaltungen bei der netzführenden Stelle des VNB: Telefon: Telefax: Die netzführende Stelle des Kunden ist für den VNB wie folgt zu erreichen: Telefon: oder Handy: Telefax: Verfügungsbereichsgrenze/Schaltanweisungsberechtigung Die Verfügungsbereichsgrenze in der -kv-übergabestation ist aus dem Übersichtsschaltplan ersichtlich (bitte als Vordruck D.7 beifügen). Die Übergabestation ist mit sowie die -kv-felder entsprechend Vordruck D.7 beschriftet. Schaltanweisungsberechtigung im Rahmen der Netzführung besteht im jeweiligen Verfügungsbereich nur gegenüber der netzführenden Stelle des Partners. Sternpunktbehandlung Der zu kompensierende Erdschlussstrom beträgt in Summe A. Seite 90 von 116

91 D.7 Netzführung (2/2) Schaltanweisungsberechtigte Personen der netzführenden Stellen Schaltanweisungsberechtigte/Schaltberechtigte der Netzleitstelle/Schaltleitung : Schaltanweisungsberechtigte/Schaltberechtigte des Kunden : Seite 91 von 116

92 D.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen Inbetriebsetzungsprotokoll (Mittelspannung) (vom Kunden auszufüllen) Anlagenanschrift Anschlussnehmer (Eigentümer) Anlagenbetreiber Anlagenerrichter (Elektrofachbetrieb) Stationsname/Feld-Nr Straße, Hausnummer PLZ, Ort Vorname, Name Telefon, Vorname, Name Telefon, Firma, Ort Telefon, Netzform gelöscht isoliert niederohmig UMZ-Schutz Schutzrelais Hersteller: Typ: Einstellwerte lt. Vorgabe Prüfwerte Erdschlussrichtungserfassung [A] Dokumentation (Übergabe an VNB min. 1 Woche vor Inbetriebsetzung des Netzanschlusses) Wandlerdaten Typ: Übersetzung: Primär [A] Sekundär [A] Zeit [s] I> I> I / I n = t = I>> I>> I / I n = t = I> I> I / I n = t = I>> I>> I / I n = t = Wandlerdaten Typ: Übersetzung: I Einstell I Prüf Meldung geprüft U Verlag U Prüf Aktualisierte Projektunterlagen der Übergabestation vorhanden Inbetriebsetzungsauftrag vorhanden (D.5) Erdungsprotokoll vorhanden (D.6) Beglaubigungsscheine der Wandler vorhanden (Eichscheine) Fernsteuerung erforderlich ja nein wenn ja, geprüft (incl. Fern-AUS) Messwertübertragung erforderlich ja nein wenn ja, geprüft Abrechnungsmessung Vorprüfung + Inbetriebnahmeprüfung erfolgt Bemerkungen: Die Station gilt im Sinne der zur Zeit gültigen DIN VDE Bestimmungen und der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte. Diese darf nur von Elektrofachkräften oder elektrisch unterwiesenen Personen betreten werden. Laien dürfen die Betriebsstätte nur in Begleitung v. g. betreten. Die Station ist nach den Bedingungen der BDEW- Richtlinie Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung und den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagenerrichter den Anlagenbetreiber eingewiesen und die Station gemäß BGV A3 3 und 5 für betriebsbereit erklärt. Ort, Datum Anlagenbetreiber Anlagenerrichter Die Anschaltung der Übergabestation an das Mittelspannungsnetz erfolgte am: Ort, Datum Anlagenbetreiber Anlagenerrichter Seite 92 von 116

93 D.9 Datenblatt einer Erzeugungsanlage Mittelspannung Datenblatt einer Erzeugungsanlage MS 1 (4) (vom Kunden auszufüllen) Anlagenanschrift Anschlussnehmer Straße, Hausnummer PLZ, Ort Vorname, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon, Geothermie Wasserkraftwerk Windenergieanlage Erzeugungsanlage (bei Energiemix Mehrfach-Nennung) Brennstoffzelle Blockheizkraftwerk Photovoltaikanlage Aufstellungsort der PV-Anlage: Gebäude Freifläche Sonstige: Eingesetzter Brennstoff (z.b. Erdgas, Biogas, Biomasse): Anlagenart Neuerrichtung Erweiterung Rückbau Leistungsangaben bereits vorhandene Anschlusswirkleistung P A neu zu installierende Anschlusswirkleistung P A neu zu installierende maximale Scheinleistung S Amax kw kw kva Einspeisung der Gesamtenergie in das Netz des VNB? ja nein PV-Anlagen: Messung der erzeugten Gesamtenergie nach 33 (2) EEG (PV-Selbstverbrauch) geplant? KWKG-Anlagen: Messung der erzeugten Gesamtenergie nach 4 (3a) KWKG geplant? ja ja nein nein Inselbetrieb vorgesehen? ja nein Kunden/Einspeiser-Nr. bereits vorhanden? nein ja Kurzbeschreibung: Seite 93 von 116

94 Datenblatt einer Erzeugungsanlage MS 2 (4) (vom Kunden auszufüllen) Elektrisches Verhalten am Netzanschlusspunkt Kurzschlussverhalten Kurzschlussströme der Erzeugungsanlage bei einem dreipoligen Kurzschluss am Netzanschlusspunkt gemäß DIN EN (VDE 0102) (bei Kurzschlusseintritt): I k3 : I p : Blindleistungsbereich (am Netzanschlusspunkt) Einstellbarer Blindleistungsbereich (es gilt das Verbraucherzählpfeilsystem): cos ϕ ind (untererregt) : bis cos ϕ kap (übererregt) : nicht vorhanden vorhanden kvar geregelt: ja nein Blindleistungs- kompensation Zugeordnet: der Erzeugungsanlage den Erzeugungseinheiten Blindleistung je Stufe kvar Zahl der Stufen Verdrosselungsgrad/Resonanzfrequenz Tf-Sperre nicht vorhanden mit Tf-Sperre für Hz Distanzschutzrelais mit U-I-Anregung Schutzeinrichtungen am Netzanschlusspunkt Kurzschlussschutz Erdschluss- richtungserfassg. Leistungsschalter mit UMZ-Schutz Lastschalter-Sicherungskombination sonstiges: Art: Typ: Bemessungsspannung U rms kv Leitungslänge m Angaben zum anschlussnehmereigenen MS-Netz Kabeltyp Querschnitt Netzform: gelöscht isoliert niederohmig geerdet MS/MS-Zwischen- Schaltgruppe u k % Transformator Obere Bemessungsspannung U ros kv (falls vorhanden) Untere Bemessungsspannung U rus kv Seite 94 von 116

95 Datenblatt der Erzeugungseinheiten MS 3 (4) (vom Kunden auszufüllen; für jede Erzeugungseinheit bitte ein Datenblatt ausfüllen) Asynchronmaschine doppelt gespeiste Asynchronmaschine Generator Synchronmaschine direkt gekoppelt Synchronmaschine mit Umrichter PV-Generator mit Wechselrichter weitere Hersteller: Typ: Anzahl baugleicher Erzeugungseinheiten: Stück Leistungsangaben Nennleistung einer Generatoreinheit P ng Maximale Wirkleistung P Emax Bemessungsscheinleistung S re kw kw kva Generatornennspannung U ng V Generatornennstrom I ng A Maximaler Schaltstromfaktor gemäß Kapitel Anfangs-Kurzschlusswechselstrom des Generators I k (bei U ng ) A Bereich Verschiebungsfaktor (es gilt das Verbraucherzählpfeilsystem): cos ϕ ind (untererregt) : bis cos ϕ kap (übererregt) : Hersteller: Bemessungsleistung kva Typ: Pulszahl/Schaltfrequenz Stromrichter Gleichrichter Frequenzumrichter Drehstromsteller Steuerung: gesteuert ungesteuert Zwischenkreis vorh. induktiv kapazitiv Bemessungsleistung S rt kva Kurzschlussspannung u k % Maschinentransformator Schaltgruppe MS-Spannungsstufen Bemessungsspannung MS Bemessungsspannung NS Seite 95 von 116

96 Datenblatt der Erzeugungseinheiten MS 4 (4) (Checkliste für die vom Kunden an den VNB zu übergebenden Informationen; vom Kunden auszufüllen) Lageplan, aus dem Orts- und Straßenlage, Flur- und Flurstücksbezeichnung, die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Anschlussanlage und der Erzeugungseinheiten hervorgehen (vorzugsweise im Maßstab 1:10.000, innerorts 1:1.000) beigefügt? Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel (eine einpolige Darstellung ist ausreichend), Angaben über kundeneigene Transformatoren, Mittelspannungs- Leitungsverbindungen, Kabellängen und Schaltanlagen, Übersichtsbild des Schutzes der Erzeugungsanlage mit Einstellwerten beigefügt? Einheiten-Zertifikat beigefügt? (Für alle unterschiedlichen Einheiten je ein Zertifikat) Nummern der Einheiten-Zertifikate: Anlagen-Zertifikat beigefügt? Nummer des Anlagen-Zertifikates: vom Baugenehmigung beigefügt? positiver Bauvorbescheid beigefügt? (nicht erforderlich bei PV-Anlagen auf genehmigten Baukörpern) BImSch-Genehmigung beigefügt? Zeitlicher Bauablaufplan vorhanden (bitte beifügen) Geplanter Inbetriebsetzungstermin Dieses Datenblatt ist Bestandteil der Netzverträglichkeitsprüfung und ggf. der Netzanschlusszusage. Bei Veränderungen jeglicher Art ist der zuständige VNB unverzüglich schriftlich zu informieren. Nur vollständig ausgefüllte Datenblätter können bearbeitet werden. Ort, Datum Unterschrift des Anschlussnehmers Seite 96 von 116

97 D.10 Sicherstellung der Netzkapazität am Netzanschlusspunkt Entfallen (nur für Erzeugungsanlagen) Seite 97 von 116

98 D.11 Inbetriebsetzungsprotokoll für die Anschlussanlage (Erzeuger) D.11.1 Gilt für den Anschluss einer Erzeugungsanlage im 10/20-kV-Netz ohne dynamische Netzstützung Inbetriebsetzungsprotokoll für die Anschlussanlage - MS (vom Kunden auszufüllen bitte auch Vordruck D.8 ausfüllen!) Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr Anschlussform An UW-Sammelschiene Stich Einschleifung Erzeugungsanlage Anlagen-Zertifikat: (Nummer) Technische Einrichtung/Steuergerät zum Netzsicherheitsmanagement vorhanden ja nein Blindstromeinspeisung/Statische Spannungshaltung cos φ (P)-Kennlinie übererregt gemäß Anhang E.1 dieser TAB MS VNB cos φ (P)-Kennlinie untererregt gemäß Anhang E.2 dieser TAB MS VNB Q (U)-Kennlinie gemäß Anhang E.3, E.4 oder E.5 dieser TAB MS VNB Übergeordneter Entkupplungsschutz in der Übergabestation Wirkung der Entkupplungseinrichtung auf NS-Schalter MS-Schalter Vorhandene Schutzfunktionen: Einstellwert (Soll) (Einstellbereich) Einstellwert (Ist) Spannungssteigerungsschutz U>> 1,15 U c 500 ms V ms Spannungssteigerungsschutz U> 1,10 U c 1 min V ms wertrichtig ausgelöst TF-Sperren In der Anschlusszusage gefordert nein ja NS MS Eingebaut ja nein Prüfprotokoll liegt vor ja nein Die Station gilt im Sinne der zur Zeit gültigen DIN VDE Bestimmungen und der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte. Diese darf nur von Elektrofachkräften oder elektrisch unterwiesenen Personen betreten werden. Laien dürfen die Betriebsstätte nur in Begleitung v. g. Personen betreten. Die Station ist nach den Bedingungen der BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz und den Technischen Anschlussbedingungen des VNB errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagenerrichter den Anlagenbetreiber eingewiesen und die Station gemäß BGV A3 3 und 5 für betriebsbereit erklärt. Ort, Datum Anlagenbetreiber Anlagenerrichter Seite 98 von 116

99 D.11 Inbetriebsetzungsprotokoll für die Anschlussanlage (Erzeuger) D.11.2 Gilt für den Anschluss einer Erzeugungsanlage an eine 10/20-kV-Sammelschiene eines Umspannwerkes des VNB und für einen 30-kV-Netzanschluss der Erzeugungsanlage Inbetriebsetzungsprotokoll für die Anschlussanlage - MS (vom Kunden auszufüllen; bitte auch Vordruck D.8 ausfüllen!) Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr Anschlussform An UW-Sammelschiene Stich Einschleifung Erzeugungsanlage Anlagen-Zertifikat: (Nummer) Technische Einrichtung/Steuergerät zum Netzsicherheitsmanagement vorhanden ja nein Blindstromeinspeisung/Statische Spannungshaltung cos φ (P)-Kennlinie übererregt gemäß Anhang E.1 dieser TAB MS VNB cos φ (P)-Kennlinie untererregt gemäß Anhang E.2 dieser TAB MS VNB Q (U)-Kennlinie gemäß Anhang E.3, E.4 oder E.5 dieser TAB MS VNB Übergeordneter Entkupplungsschutz in der Übergabestation Wirkung der Entkupplungseinrichtung auf NS-Schalter MS-Schalter Vorhandene Schutzfunktionen: Einstellwert (Soll) (Einstellbereich) Einstellwert (Ist) Spannungssteigerungsschutz U>> 1,15 U c 500 ms V ms Spannungssteigerungsschutz U> 1,10 U c 1 min V ms Spannungsrückgangsschutz U< 0,80 U c 2,7 s V ms wertrichtig ausgelöst Blindleistungsrichtungs-/Unterspannungsschutz (Q und U <) 0,85 U c 0,5 s V ms TF-Sperren In der Anschlusszusage gefordert nein ja NS MS Eingebaut ja nein Prüfprotokoll liegt vor ja nein Die Station gilt im Sinne der zur Zeit gültigen DIN VDE Bestimmungen und der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte. Diese darf nur von Elektrofachkräften oder elektrisch unterwiesenen Personen betreten werden. Laien dürfen die Betriebsstätte nur in Begleitung v. g. Personen betreten. Die Station ist nach den Bedingungen der BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz und den Technischen Anschlussbedingungen des VNB errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagenerrichter den Anlagenbetreiber eingewiesen und die Station gemäß BGV A3 3 und 5 für betriebsbereit erklärt. Ort, Datum Anlagenbetreiber Anlagenerrichter Seite 99 von 116

100 D.11 Inbetriebsetzungsprotokoll für die Anschlussanlage (Erzeuger) D.11.3 Gilt für den Anschluss einer Erzeugungsanlage im 10/20-kV-Netz mit eingeschränkter dynamischer Netzstützung oder alternativ dynamische Netzstützung mit maximaler Kurzschlussleistung (k-faktor nicht einstellbar) bei VKM Inbetriebsetzungsprotokoll für die Anschlussanlage - MS (vom Kunden auszufüllen; bitte auch Vordruck D.8 ausfüllen!) Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr Anschlussform An UW-Sammelschiene Stich Einschleifung Erzeugungsanlage Anlagen-Zertifikat: (Nummer) Technische Einrichtung/Steuergerät zum Netzsicherheitsmanagement vorhanden ja nein Blindstromeinspeisung/Statische Spannungshaltung cos φ (P)-Kennlinie übererregt gemäß Anhang E.1 dieser TAB MS VNB cos φ (P)-Kennlinie untererregt gemäß Anhang E.2 dieser TAB MS VNB Q (U)-Kennlinie gemäß Anhang E.3, E.4 oder E.5 dieser TAB MS VNB Übergeordneter Entkupplungsschutz in der Übergabestation Wirkung der Entkupplungseinrichtung auf NS-Schalter MS-Schalter Vorhandene Schutzfunktionen: Einstellwert (Soll) (Einstellbereich) Einstellwert (Ist) Spannungssteigerungsschutz U>> 1,15 U c 500 ms V ms Spannungssteigerungsschutz U> 1,10 U c 1 min V ms wertrichtig ausgelöst TF-Sperren In der Anschlusszusage gefordert nein ja NS MS Eingebaut ja nein Prüfprotokoll liegt vor ja nein Die Station gilt im Sinne der zur Zeit gültigen DIN VDE Bestimmungen und der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte. Diese darf nur von Elektrofachkräften oder elektrisch unterwiesenen Personen betreten werden. Laien dürfen die Betriebsstätte nur in Begleitung v. g. Personen betreten. Die Station ist nach den Bedingungen der BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz und den Technischen Anschlussbedingungen des VNB errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagenerrichter den Anlagenbetreiber eingewiesen und die Station gemäß BGV A3 3 und 5 für betriebsbereit erklärt. Ort, Datum Anlagenbetreiber Anlagenerrichter Seite 100 von 116

101 D.12 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten D12.1 Gilt für den Anschluss einer Erzeugungsanlage im 10/20-kV-Netz ohne dynamische Netzstützung Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten MS (vom Kunden auszufüllen) Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr Anlagenbetreiber Anlagenerrichter (Elektrofachbetrieb) Erzeugungseinheit Vorname, Name Telefon, Firma, Ort Telefon, Einspeiseleistung: kw Art: Einheiten-Zertifikat Nummer: Eintragung der Anlage in das Anlagenregister nach 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EEG erfolgte am: Datum/Registernummer Entkupplungsschutz der Erzeugungseinheit Wirkung der Entkupplungsschutzeinrichtung auf: MS-Schalter NS-Schalter Vorhandene Schutzfunktionen: Einstellwert (Soll) Einstellwert (Ist) wertrichtig ausgelöst Frequenzsteigerungsschutz f> 51,5 Hz 100 ms Hz ms Frequenzrückgangsschutz f< 47,5 Hz 100 ms Hz ms Spannungssteigerungsschutz U>> 1,15 U NS 100 ms * U NS ms Spannungsrückgangsschutz U< 0,80 U NS 100 ms U NS ms TF-Sperren In der Anschlusszusage gefordert nein ja NS MS Eingebaut ja nein Prüfprotokoll liegt vor ja nein Die Erzeugungseinheit gilt im Sinne der zur Zeit gültigen DIN VDE Bestimmungen und der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte. Diese darf nur von Elektrofachkräften oder elektrisch unterwiesenen Personen betreten werden. Laien dürfen die Betriebsstätte nur in Begleitung v. g. Personen betreten. Die Erzeugungseinheit ist nach den Bedingungen der BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz und den Technischen Anschlussbedingungen des VNB errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagenerrichter den Anlagenbetreiber eingewiesen und die Anschlussanlage gemäß BGV A3 3 und 5 für betriebsbereit erklärt. Die Inbetriebnahme der Erzeugungseinheit erfolgte am: Ort, Datum Anlagenbetreiber Anlagenerrichter Seite 101 von 116

102 D.12 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten D12.2 Gilt für den Anschluss einer Erzeugungsanlage an eine 10/20-kV-Sammelschiene eines Umspannwerkes des VNB und für einen 30-kV-Netzanschluss der Erzeugungsanlage Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten MS (vom Kunden auszufüllen) Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr Anlagenbetreiber Anlagenerrichter (Elektrofachbetrieb) Erzeugungseinheit Vorname, Name Telefon, Firma, Ort Telefon, Einspeiseleistung: kw Art: Einheiten-Zertifikat Nummer: Eintragung der Anlage in das Anlagenregister nach 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EEG erfolgte am: Datum/Registernummer Entkupplungsschutz der Erzeugungseinheit Wirkung der Entkupplungsschutzeinrichtung auf: MS-Schalter NS-Schalter Vorhandene Schutzfunktionen: Einstellwert (Soll) Einstellwert (Ist) wertrichtig ausgelöst Frequenzsteigerungsschutz f> 51,5 Hz * 100 ms Hz ms Frequenzrückgangsschutz f< 47,5 Hz 100 ms Hz ms Spannungssteigerungsschutz U>> 1,20 U NS 100 ms U NS ms Spannungsrückgangsschutz U< 0,80 U NS 1,8 s U NS ms Spannungsrückgangsschutz U<< 0,45 U NS 300 ms U NS ms TF-Sperren In der Anschlusszusage gefordert nein ja NS MS Eingebaut ja nein Prüfprotokoll liegt vor ja nein Die Erzeugungseinheit gilt im Sinne der zur Zeit gültigen DIN VDE Bestimmungen und der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte. Diese darf nur von Elektrofachkräften oder elektrisch unterwiesenen Personen betreten werden. Laien dürfen die Betriebsstätte nur in Begleitung v. g. Personen betreten. Die Erzeugungseinheit ist nach den Bedingungen der BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz und den Technischen Anschlussbedingungen des VNB errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagenerrichter den Anlagenbetreiber eingewiesen und die Anschlussanlage gemäß BGV A3 3 und 5 für betriebsbereit erklärt. Die Inbetriebnahme der Erzeugungseinheit erfolgte am: Ort, Datum Anlagenbetreiber Anlagenerrichter * Bei der Nachrüstung von Windenergie-Bestandsanlagen bez. SDL-Bonus ist f> im Bereich von 51,0 bis 51,5 Hz gleichmäßig gestaffelt über alle Erzeugungseinheiten eines Windparks einzustellen. Seite 102 von 116

103 D.12 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten D12.3 Gilt für den Anschluss einer Erzeugungsanlage im 10/20-kV-Netz mit eingeschränkter dynamischer Netzstützung oder alternativ dynamische Netzstützung mit maximaler Kurzschlussleistung (k-faktor nicht einstellbar) bei VKM Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten MS (vom Kunden auszufüllen) Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr Anlagenbetreiber Anlagenerrichter (Elektrofachbetrieb) Erzeugungseinheit Vorname, Name Telefon, Firma, Ort Telefon, Einspeiseleistung: kw Art: Einheiten-Zertifikat Nummer: Eintragung der Anlage in das Anlagenregister nach 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EEG erfolgte am: Datum/Registernummer Entkupplungsschutz der Erzeugungseinheit Wirkung der Entkupplungsschutzeinrichtung auf: MS-Schalter NS-Schalter Vorhandene Schutzfunktionen: Einstellwert (Soll) Einstellwert (Ist) wertrichtig ausgelöst Frequenzsteigerungsschutz f> 51,5 Hz * 100 ms Hz ms Frequenzrückgangsschutz f< 47,5 Hz 100 ms Hz ms Spannungssteigerungsschutz U>> 1,15 U NS 100 ms U NS ms Spannungsrückgangsschutz U< 0,80 U NS 300 ms U NS ms Spannungsrückgangsschutz U<< 0,45 U NS 0 ms U NS ms TF-Sperren In der Anschlusszusage gefordert nein ja NS MS Eingebaut ja nein Prüfprotokoll liegt vor ja nein Die Erzeugungseinheit gilt im Sinne der zur Zeit gültigen DIN VDE Bestimmungen und der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte. Diese darf nur von Elektrofachkräften oder elektrisch unterwiesenen Personen betreten werden. Laien dürfen die Betriebsstätte nur in Begleitung v. g. Personen betreten. Die Erzeugungseinheit ist nach den Bedingungen der BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz und den Technischen Anschlussbedingungen des VNB errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagenerrichter den Anlagenbetreiber eingewiesen und die Anschlussanlage gemäß BGV A3 3 und 5 für betriebsbereit erklärt. Die Inbetriebnahme der Erzeugungseinheit erfolgte am: Ort, Datum Anlagenbetreiber Anlagenerrichter * Bei der Nachrüstung von Windenergie-Bestandsanlagen bez. SDL-Bonus ist f> im Bereich von 51,0 bis 51,5 Hz gleichmäßig gestaffelt über alle Erzeugungseinheiten eines Windparks einzustellen. Seite 103 von 116

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