STROM. Vorwort. Gültig ab Gültig für: Bezugsanlagen und Erzeugungsanlagen

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1 (TAB Mittelspannung 2008) der Gültig ab Gültig für: Bezugsanlagen und Erzeugungsanlagen Die bis zu diesem Zeitpunkt geltende Erläuterung zum Bundesmusterwortlaut der TAB Mittelspannung 2008 der (VNB) tritt am gleichen Tage außer Kraft. Für dem VNB bekannte, in Planung oder in Bau befindliche Übergabestationen gilt eine Übergangsfrist von 6 Monaten, es sei denn, dass gesetzliche Regelungen andere Fristen enthalten. In diesem Zeitraum kann nach Rücksprache mit dem VNB die bisher geltende Erläuterung zur TAB Mittelspannung angewandt werden Vorwort Die Gliederung der vorliegende Ergänzung der TAB Mittelspannung 2008 der lehnt sich an die Gliederung der BDEW-Richtlinien TAB Mittelspannung 2008 Stand und Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz - Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz Stand (nachfolgend kurz Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz genannt) einschließlich der 4. Ergänzung zu dieser Richtlinie mit dem Titel Regelungen und Übergangsfristen für bestimmte Anforderungen in Ergänzung zur technischen Richtlinie: Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz Stand (nachfolgend kurz als 4. Ergänzung zur Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz bezeichnet) an und formuliert die Spezifikationen zu den einzelnen Kapiteln der jeweiligen BDEW-Richtlinien. Die Spezifikationen, die ausschließlich Erzeugungsanlagen betreffen, sind in Kapitel 7 aufgeführt. In diesem Fall sind die Kapitel-Bezeichnungen der vorliegenden Ergänzung der TAB Mittelspannung 2008 an die BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz angelehnt, nur um die 7 vorangestellt. Zudem sind nicht die Vordrucke der beiden oben aufgeführten BDEW-Richtlinien, sondern die dieser TAB Mittelspannung zu verwenden. Falls in dieser Ergänzung der TAB Mittelspannung 2008 keine weiteren Spezifikationen zu einzelnen Kapiteln der jeweiligen BDEW-Richtlinien erfolgen, wird kein gesonderter Hinweis darauf gegeben. Die oder deren Beauftragte werden im Folgenden VNB genannt. Kunde im Sinne dieser Technischen Anschlussbedingungen sind der Anschlussnehmer und der Anschlussnutzer. Seite 1 von 79

2 (TAB Mittelspannung 2008) der INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS Grundsätze Geltungsbereich Bestimmungen und Vorschriften Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen Inbetriebsetzung Netzanschluss Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes Betriebsspannung am Netzanschlusspunkt Übergabestation Baulicher Teil Allgemeines Einzelheiten zur baulichen Ausführung Elektrischer Teil Allgemeines Kurzschlussfestigkeit Schutz gegen Störlichtbögen Schaltanlagen Schaltung und Aufbau Ausführung Kennzeichnung und Beschriftung Betriebsmittel Schaltgeräte Verriegelungen Transformatoren Mittelspannungskabel Sternpunktbehandlung Sekundärtechnik Fernsteuerung Hilfsenergieversorgung Schutzeinrichtungen Nachweispflichtige Prüfungen zur Inbetriebsetzung der Wandler und des Schutzes Erdungsanlage Abrechnungsmessung Allgemeines Wandler Spannungsebene der Messung Betrieb der Übergabestation Allgemeines Verfügungsbereich/Bedienung Unterbrechung aus betrieblichen Gründen Seite 2 von 79

3 (TAB Mittelspannung 2008) der 6 Änderungen, Außerbetriebnahmen und Demontage Erzeugungsanlagen Grundsätze Geltungsbereich Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen Inbetriebsetzung Netzanschluss Grundsätze für die Festlegung des Netzanschlusspunktes Verhalten der Erzeugungsanlage am Netz Statische Spannungshaltung Dynamische Netzstützung Wirkleistungsabgabe/Einspeisemanagement Blindleistungsregelung/Statische Spannungshaltung Ausführung der Anlage Hilfsenergieversorgung Schutzeinrichtungen und Allgemeines und Anschluss von Erzeugungsanlagen ohne dynamische Netzstützung Anschluss der Erzeugungsanlage an die Sammelschiene einer UA Anschluss der Erzeugungsanlage im Mittelspannungsnetz Prüfleisten Sternpunktbehandlung Abrechnungsmessung Betrieb Zuschaltbedingungen und Synchronisierung Blindleistungskompensation Anhang A Beispiele für 20 kv-übergabestationen A.1 20 kv-ringanbindung mit 1 Abgangsfeld, Anschlussleistung < 1 MVA (z.b. 630 kva); mittelspannungsseitige Messung A.2 20 kv-ringanbindung mit 1 Abgangsfeld, Anschlussleistung > 1 MVA oder Einsatz von Unterstationen mit Leistungsschalter und mittelspannungsseitiger Messung A.3 20 kv-ringanbindung mit 2 Abgangsfeldern, Gesamtanschlussleistung < 1 MVA mit Übergabe- Lasttrennschalter und mittelspannungsseitiger Messung A.4 20 kv-ringanbindung mit 2 Abgangsfeldern, Gesamtanschlussleistung > 1 MVA mit Übergabe- Leistungsschalter und mittelspannungsseitiger Messung A.5 20 kv-stichanbindung A.6 20 kv-ringanbindung einer Erzeugungsanlage mit 1 Abgangsfeld, Transformator < 1 MVA, mittelspannungsseitige Messung A.7 Übergabestation bei Anschluss einer Erzeugungsanlage an die Sammelschiene einer UA mit 1 Abgangsfeld, Transformatoren > 1 MVA, mittelspannungsseitige Messung A.8 Übergabestation bei Anschluss einer Erzeugungsanlage an die Sammelschiene einer UA mit 1 Abgangsfeld, Transformatoren > 1 MVA, mittelspannungsseitige Messung A.9 20 kv-stichanbindung von Bezugsanlagen an ein 20 kv-freileitungsnetz B Wandlerverdrahtung B.1 Zähleinrichtung B.2 Schutz C Vordrucke Seite 3 von 79

4 (TAB Mittelspannung 2008) der C.0 Anfrageformular C.1 Antragstellung C.2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen C.3 Netzanschlussplanung C.4 Errichtungsplanung C.5 Inbetriebsetzungsauftrag C.6 Erdungsprotokoll C.7 Betriebsführung (1/2) C.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen C.9 Datenblatt einer Erzeugungsanlage Mittelspannung C.10 Sicherstellung der Netzkapazität am Netzanschlusspunkt C.11 Inbetriebsetzungsprotokoll für die Anschlussanlage (Erzeuger) C.11.1 Gilt für den Anschluss einer Erzeugungsanlage im 20 kv-netz ohne dynamische Netzstützung C.11.2 Gilt für den Anschluss einer Erzeugungsanlage an eine 20 kv-sammelschiene einer Umspannanlage des VNB C.11.3 Gilt für den Anschluss einer Erzeugungsanlage im 20 kv-netz mit eingeschränkter dynamischer Netzstützung oder alternativ dynamische Netzstützung mit maximaler Kurzschlussleistung (k-faktor nicht einstellbar) Verbrennungskraftmaschinen C.12 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten C.12.1 Gilt für den Anschluss einer Erzeugungsanlage im 20 kv-netz ohne dynamischenetzstützung C.12.2 Gilt für den Anschluss einer Erzeugungsanlage an eine 20 kv-sammelschiene C.12.3 einer Umspannanlage des VNB Gilt für den Anschluss einer Erzeugungsanlage im 20 kv-netz mit eingeschränkter dynamischer Netzstützung oder alternativ dynamische Netzstützung mit maximaler Kurzschlussleistung (k-faktor nicht einstellbar) bei Verbrennungskraftmaschinen D Kennlinien zur Statischen Spannungshaltung D.1 Anschluss der Erzeugungsanlage an eine 20 kv-sammelschiene D.2 Anschluss der Erzeugungsanlage im 20 kv-netz D.3 Anschluss der Erzeugungsanlage im 20 kv-netz mit Q (U)-Kennlinien-Regelung E Stationsbezeichnung E.1 Bezugsanlagen E.2 Erzeugungsanlagen Seite 4 von 79

5 (TAB Mittelspannung 2008) der 1 Grundsätze 1.1 Geltungsbereich Die Technischen Anschlussbedingungen konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik und gelten für Neuanschlüsse an das Verteilnetz des VNB sowie für Netzanschlussänderungen. Netzanschlussänderungen umfassen Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontage einer Kundenanlage sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität oder des Schutzkonzeptes. Der Kunde trägt die Kosten der dadurch an seinem Netzanschluss entstehenden Folgemaßnahmen. Für die technische Ausführung eines Netzanschlusses wie auch für den umgebauten und erweiterten Teil einer Kundenanlage gelten jeweils die zum Erstellungs- oder Umbau-Zeitpunkt gültige TAB sowie deren Ergänzungen. Für Verweise auf die Internetseite des VNB gilt die Adresse: " Der Kunde verpflichtet sich, die Einhaltung der Anschlussbedingungen sicherzustellen und auf Anforderung nachzuweisen. Er gewährleistet, dass auch diejenigen, die neben ihm den Anschluss nutzen, dieser Verpflichtung nachkommen. Der VNB behält sich vor, eine Kontrolle der Einhaltung der Anschlussbedingungen vorzunehmen. Werden Mängel festgestellt, so kann die nachgelagerte Anschlussnutzung bis zur Mängelbeseitigung ausgesetzt werden. Durch die Kontrolle der Kundenanlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilnetz übernimmt der VNB keine Haftung für die Mängelfreiheit der Kundenanlage. 1.2 Bestimmungen und Vorschriften Es gelten die BDEW-Richtlinien TAB Mittelspannung 2008 Stand und Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz Stand einschließlich der 4. Ergänzung zu dieser Richtlinie Stand sowie die nachfolgend aufgeführten Regelungen. Für Erzeugungsanlagen, die in ein primär auf Bezug ausgerichtetes, kundeneigenes Niederspannungsnetz mit Mittelspannungsanschluss einspeisen, gelten die Anforderungen dieser TAB Mittelspannung erst ab einer maximalen Scheinleistung S Amax > 100 kva (Summe pro Übergabestation). Für Erzeugungsanlagen mit S Amax 100 kva (Summe pro Übergabestation) können anstelle der Anforderungen dieser Erläuterung zur TAB Mittelspannung 2008 die Anforderungen der VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz zugrunde gelegt werden. Für Ersatzstromanlagen (Notstromaggregate), deren Parallelbetrieb mit dem öffentlichen Netz über den zur Synchronisierung zugelassenen Kurzzeitparallelbetrieb von 100 ms hinausgeht, gelten die Anforderungen des Kapitels 7 Erzeugungsanlagen. Die vom Kunden bereitzustellenden Einrichtungen müssen die nachfolgenden Anschlussbedingungen erfüllen. Der Einsatz von anderen als in diesen Anschlussbedingungen oder in anderen technischen Regelwerken aufgeführten Einrichtungen ist nur im Einvernehmen mit dem VNB zulässig. Der Kunde stellt sicher, dass die in diesen Technischen Anschlussbedingungen zitierten Regelwerke, Richtlinien und sonstigen technischen Vorgaben seinem Anlagenerrichter bekannt sind und von diesem bei der Installation eingehalten werden. Seite 5 von 79

6 (TAB Mittelspannung 2008) der 1.3 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen Für die Anmeldung von Netzanschlüssen beim VNB bis zu deren Inbetriebsetzung, sowie für Aufbau und Inbetriebnahme der Übergabestationen sind die Vordrucke des Anhanges C dieser Erläuterung zur TAB Mittelspannung 2008 zu verwenden. Vordruck C.0 Anfrageformular für den Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen dient der allgemeinen Anfrage für den Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Netz des VNB, unabhängig der Spannungsebene. Auf Grundlage der Anfrage wird dem Kunden ein geeigneter Netzverknüpfungspunkt zugewiesen. Eine Anmeldung zum technischen Anschluss an das Netz des VNB ist über Vordruck C.1 Auftrag zum Anschluss an das Mittelspannungsversorgungsnetz der vorzunehmen. Die Anmeldung muss frühzeitig, jedoch mindestens 6 Wochen vor Baubeginn der Übergabestation durch den Kunden erfolgen. In dem Vordruck C.2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen sind in jedem Fall Geräte, die die folgenden Leistungsangaben überschreiten, aufzuführen: Motoren ab S A 50 kva (S A als Scheinleistung des Motors); Schweißmaschinen, ab S A 20 kva (S A als S 50% ED bei Schweißmaschinen, Pressen, Sägegatter S A als Scheinleistung bei Pressen und Sägegatter); Stromrichter, Schmelzöfen ab S A 60 kva (S A als Scheinleistung bei Stromrichtern und Schmelzöfen). Der Vordruck C.4 Errichtungsplanung ist als Deckblatt der durch den Kunden einzureichenden Projektunterlagen zu verwenden. Die Unterlagen sind hierbei parallel mit dem Auftrag zum Anschluss an das Mittelspannungsversorgungsnetz einzureichen. 1.4 Inbetriebsetzung Vor der Inbetriebnahme der Übergabestation tauschen VNB und Anlagenbetreiber die jeweiligen Ansprechpartner und Telefonnummern der netzführenden Stellen aus (siehe Anlage C.7). Für die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses von Bezugsanlagen und der Belieferung mit elektrischer Energie sind neben den in der TAB Mittelspannung 2008, sowie deren Erläuterung und Ergänzungen auch folgende vertragliche Voraussetzungen zu erfüllen: rechtsverbindlich unterzeichneter Netzanschlussvertrag zwischen Anschlussnehmer und VNB; rechtsverbindlich unterzeichneter Anschlussnutzungsvertrag zwischen Anschlussnutzer und VNB; Mitteilung des Stromlieferanten zur Versorgung der Entnahmestelle an den VNB. Errichterbescheinigung Prüfprotokoll der Sekundärschutzeinrichtung Inbetriebsetzungsauftrag (siehe Vordruck C.5) Erdungsprotokoll (siehe Vordruck C.6) Betriebsführung oder technischer Ansprechpartner mit Nachweisprotokollen (siehe Vordruck C.7) Seite 6 von 79

7 (TAB Mittelspannung 2008) der 2 Netzanschluss 2.1 Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes Netzanschluss Der Netzanschluss von Kundenanlagen erfolgt standardmäßig über eine Einschleifung in das Netz des VNB. In besonderen Fällen kann hiervon abgewichen werden. Die Kosten des Netzanschlusses trägt der Kunde. Anschlussvarianten für den Anschluss von Bezugsanlagen an das 20 kv-netz sind in Anhang A in den Anhängen A.1 bis A.5 und A9 dargestellt, die für den Anschluss von Erzeugungsanlagen in den Anhängen A.6 bis A.8. Eigentumsgrenze Die Eigentumsgrenze wird in einem Netzanschlussvertrag festgelegt. Sie liegt bei Mittelspannungskabelnetzen an den Kabelendverschlüssen des in der Kundenanlage ankommenden Mittelspannungskabels des VNB. Die im Eigentum des Messstellenbetreibers bzw. des VNB stehenden Einrichtungen für die Messung und die informationstechnische Anbindung sind hiervon nicht betroffen. Für Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gilt zudem folgendes: Bei Freileitungsanbindung liegt die Eigentumsgrenze zwischen den Betriebsmitteln des Freileitungsnetzes und der Kundenanlage an dem dem Mittelspannungsnetz nächst gelegenen und technisch geeigneten Netzanschlusspunkt. Dies ist in der Regel die netzseitig erste Klemmenverbindung der zur Kundenanlage abgehenden Leiterseile bzw. die Isolatoren an der Traverse. Isolatoren und Traverse befinden sich im Eigentum des VNB. Die Übergabestation von Erzeugungsanlagen, die an eine Sammelschiene der VNB-Umspannanlage angeschlossen werden, ist in unmittelbarer Nähe der Umspannanlage ( am UA-Zaun ) zu errichten. Von der Übergabestation ist ein kundeneigenes Mittelspannungskabel zum vom VNB benannten Schaltfeld in der Mittelspannungsanlage der Umspannanlage zu führen und dort aufzulegen. Die Eigentumsgrenze liegt an den Kabelendverschlüssen des Mittelspannungskabels im benannten Schaltfeld. Im Rahmen der Projektierung sind die Einzelheiten zum Anschluss zu klären (Anzahl der Kabelsysteme, Biegeradien, Art der Endverschlüsse, evtl. Begrenzung des Kabelquerschnittes). Das Schaltfeld verbleibt im Eigentum des VNB. Abrechnungsmessung und Messwandler sind in der Übergabestation zu installieren. Die Benutzung von VNB-eigenen Grundstücken zur Kabelführung der kundeneigenen Kabel zum betreffenden Schaltfeld der VNB-Umspannanlage ist bei Bedarf im Netzanschlussvertrag zu regeln. 2.3 Betriebsspannung am Netzanschlusspunkt Die im Netzgebiet der vereinbarte Versorgungsspannung U c beträgt 20 kv. Hierbei sind die in der gültigen DIN EN beschriebenen Spannungsgrenzen am Netzverknüpfungspunkt der Übergabestation zu erfüllen. Seite 7 von 79

8 (TAB Mittelspannung 2008) der 3 Übergabestation 3.1 Baulicher Teil Allgemeines Fabrikfertige Stationen für Hochspannung/Niederspannung gemäß DIN EN (VDE ) müssen die Störlichtbogenqualifikation IAC AB mit Kurzschlussströmen gemäß Kapitel aufweisen. Übergabestationen, die in ein vorhandenes Gebäude integriert werden, sollen ebenerdig an Außenwänden erstellt werden. Zudem muss das Gebäude der Übergabestation den zu erwartenden Überdruck infolge eines Lichtbogenfehlers standhalten können. Durch den Anlagenerrichter ist ein diesbezüglicher Nachweis zu erbringen und dem VNB vorzulegen Einzelheiten zur baulichen Ausführung Zugang und Türen Die Tür zur Übergabestation sowie zu Räumen, zu denen der VNB Zutritt haben muss, sind mit Schlössern für jeweils zwei Schließzylinder auszustatten. Der VNB stellt Schließzylinder mit seiner Schließung zur Verfügung. Es sind Schließzylinder mit einer Schließseite (Halbzylinder) nach DIN EN (DIN 18252) mit einer Baulänge von 45 mm zu verwenden. Alle Türen sind gemäß DIN EN (VDE ) zu errichten. 3.2 Elektrischer Teil Allgemeines Alle Betriebsmittel der Übergabestation müssen für die durch den Kurzschlussstrom auftretenden thermischen und dynamischen Beanspruchungen bemessen sein. Unabhängig von den am Netzanschlusspunkt tatsächlich vorhandenen Werten sind die Betriebsmittel mindestens für nachfolgend aufgeführte Kenngrößen zu dimensionieren. Anschluss an 20 kv-netze Nennspannung Nennfrequenz Isolationsspannung Bemessungsstrom Thermischer Kurzschlussstrom Bemessungsstoßstrom U n = 20 kv f n = 50 Hz U m = 24 kv I r = 630 A I th = 16 ka bei TK = 1 s I p = 40 ka Auf Anfrage stellt der VNB dem Kunden zur Einstellung des kundeneigenen Schutzes und für Netzrückwirkungsbetrachtungen folgende Daten zur Verfügung: Anfangskurzschlusswechselstrom aus dem Netz des VNB am Netzanschlusspunkt (ohne Berücksichtigung des Kurzschlussstrombeitrages der Erzeugungsanlagen); Fehlerklärungszeit des Hauptschutzes aus dem Netz des VNB am Netzanschlusspunkt Kurzschlussfestigkeit In Einzelfällen kann der VNB vom Kunden Einrichtungen zur Begrenzung des von der Kundenanlage in das VNB- Netz eingespeisten Anfangskurzschlusswechselstromes verlangen, um Betriebsmittel zu schützen bzw. Schutzfunktionen im Netz zu gewährleisten. Der Kunde trägt die Kosten der dadurch in seiner Anlage entstehenden Maßnahmen. Seite 8 von 79

9 (TAB Mittelspannung 2008) der Schutz gegen Störlichtbögen Es sind folgende IAC-Klassifizierungen und Prüfwerte für MS-Schaltanlagen einzuhalten: In nicht begehbaren Stationen bzw. begehbaren Stationen bei Wandaufstellung der o 20 kv-schaltanlagen: IAC A FL 16 ka/1 s; In begehbaren Stationen bei Aufstellung der MS-Schaltanlage im freien Raum: o 20 kv-schaltanlagen: IAC A FLR 16 ka/1 s; Der Nachweis der Einhaltung ist dem VNB auf Deutsch vorzulegen Schaltanlagen Schaltung und Aufbau Die Schaltfelder in den Übergabestationen sind in folgender Reihenfolge aufzubauen (von links nach rechts): Einspeisefeld(er) für den Anschluss an das Netz des VNB, Abgangsfeld(er), Übergabe-/Messfeld. Die jeweiligen Varianten sind in Anlage A in den Bildern A.1 bis A.9 dargestellt. Anschluss an das 20 kv-netz Bei dem Anschluss von Kundenanlagen (Bezugsanlagen und Erzeugungsanlagen) an das 20 kv-netz ist für die Schaltung und den Aufbau der Übergabestation die Summenbemessungsscheinleistung der an die Übergabestation angeschlossenen Transformatoren maßgebend, dass: bis zu Anschlussbemessungsleistungen von 1 MVA oder zwei Transformatoren mit max. 630 kva die Absicherung über Lasttrennschalter mit untergebauten Hochspannungssicherungen erfolgt. Der Einsatz von Leistungsschaltern mit unabhängigem Maximalstromzeitschutz (UMZ-Schutz) ist zulässig. für Transformatoren mit einer Summenbemessungsleistungen > 1 MVA Leistungsschalter mit unabhängigem Maximalstromzeitschutz erforderlich sind. für Übergabestationen mit Transformatoren mit Bemessungsleistungen > 1 MVA Leistungsschalter mit unabhängigem Maximalstromzeitschutz erforderlich sind. für Übergabestationen mit unterlagerten Stationen Leistungsschalter mit unabhängigem Maximalstromzeitschutz erforderlich sind. bei mehr als einem Abgangsfeld auf der Kundenseite ein Übergabeschaltfeld vorzusehen ist. die Einspeisefelder fernsteuerbar auszuführen sind.. Der Leistungsschalter mit unabhängigem Maximalstromzeitschutz (UMZ-Schutz) bzw. der Lasttrennschalter mit untergebauter HH-Sicherung kann in jedem Abgangsfeld einzeln oder im Übergabeschaltfeld eingebaut werden. Dies gilt auch für über Kabel ausgelagerte Transformatoren. Das Schutzkonzept ist mit dem VNB abzustimmen. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass die gewählte Schutzeinrichtung das fehlerhafte Kundennetzteil oder die gesamte Kundenanlage automatisch und selektiv zu vorhandenen Schutzeinrichtungen des VNB abschaltet. Im Übergabeschaltfeld und in den Kunden-Abgangsfeldern ist der Einsatz von Leistungstrennschaltern möglich. Seite 9 von 79

10 (TAB Mittelspannung 2008) der Ausführung Durchführen eines Phasenvergleiches und Feststellen der Spannungsfreiheit In den Feldern, die sich im Verfügungsbereich des VNB befinden, ist ein allpoliges, kapazitives Spannungsprüfsystem mit dem Messprinzip LRM oder HR (gemäß DIN EN (VDE 0682 Teil 415)) zu verwenden. Der Schnittstellenanschluss erfolgt über isolierte Messbuchsen. Bei Anschluss in Netzen bis 20 kv muss die Funktionssicherheit der Systeme für die Betriebsspannungen gewährleistet sein. Geräte zur Kabelfehlerortung/Kabelprüfung Es muss eine Anschlussmöglichkeit für Geräte zur Kabelfehlerortung/Kabelprüfung ohne Lösen von Endverschlüssen bzw. Steckendverschlüssen gegeben sein. Alle Betriebsmittel der Übergabestation, die während einer Kabelfehlerortung/Kabelprüfung mit dem Kabel galvanisch verbunden bleiben, müssen für die verwendeten Prüfspannungen von AC 45 bis 65 Hz - 2 x U 0 (Prüfdauer 60 min) bzw. AC 0,1 Hz - 3 x U 0 (Prüfdauer 60 min) ausgelegt sein. Kurzschlussanzeiger Bei einer Einschleifung bzw. bei mehreren Einspeisefeldern sind beginnend mit dem linken Schaltfeld (Frontansicht) mindestens n-1 -Einspeisefelder mit elektronischen Kurzschlussanzeigern auszurüsten. Betreibt der Kunde ein eigenes Mittelspannungsnetz, ist in diesem Fall jedes Einspeisefeld mit Kurzschlussanzeigern auszurüsten. Es wird empfohlen immer n -Einspeisefelder (alle) mit elektronischen Kurzschlussanzeigern auszurüsten. Ein kundeneigenes Mittelspannungsnetz besteht dann, wenn vom Kunden Mittelspannungsleitungen außerhalb der Übergabestation betrieben werden. Es sind selbstrückstellende, 3-polige Kurzschlussanzeiger mit Anzeige im Norm-Einbaugehäuse (48 x 96 mm) und den entsprechenden Messwertgebern zu installieren. Die Anzeige muss eine Ablesung bei geschlossener Schaltfeldtür an der Mittelspannungs-Schaltanlage erlauben. Die Rückstelldauer muss von Hand zwischen zwei und vier Stunden einstellbar sein. Der Ansprechstrom muss 400 A/600 A/800 A/1000 A umstellbar und mit einem Justierimpuls von ms einzustellen sein. Sofern der VNB nichts anderes vorgibt, ist als Ansprechstrom 400 A und eine Rückstelldauer von 4 h zu parametrieren. Eine Rückstellung von Hand muss weiterhin erfolgen können. Die Kurzschlussanzeiger müssen bei der Anzeige eine Unterscheidung zwischen einfacher Anregung und einer zweiten Anregung (aufgrund AWE/KU) ermöglichen. Auf Anforderung des VNB sind anstelle der Kurzschlussanzeiger Kurzschlussrichtungsanzeiger einzubauen Kennzeichnung und Beschriftung Der VNB gibt dem Kunden die erforderlichen Beschriftungen vor bzw. ist berechtigt, entsprechende Beschriftungen anzubringen. Die jeweilige Stationsbezeichnung ist durch den Kunden an der Stationstür sowohl im Innen- als auch im Außenbereich, gut leserlich und witterungsbeständig anzubringen. Hierzu ist eine selbstklebende Folie oder ein Kunststoffschild zu verwenden. Zur Beschilderung sind der vollständige Stationsname und die Stationsziffer entsprechend Anhang E, in Augenhöhe, in einer Schriftzeichenhöhe von mindestens 20 mm, in Maschinenschrift und in weißer Schrift auf schwarzem Hintergrund anzubringen. Kundenanlagen mit angeschlossenen Erzeugungsanlagen haben zudem die zugehörige Registriernummer mit aufzuführen. Ein Beispiel ist ebenfalls Anhang E zu entnehmen. Seite 10 von 79

11 (TAB Mittelspannung 2008) der Betriebsmittel Schaltgeräte Für die Eingangsschaltfelder sind Erdungsschalter der Klasse E1 gemäß DIN EN (VDE ) zu verwenden. Bei Schleifenanbindung oder bei Anbindung mit nur einem Eingangsschaltfeld, welches aber auch mit einem Lasttrennschalter ausgeführt ist, sind Mehrzweck-Lasttrennschalter der Klasse M1/E3 gemäß DIN EN (VDE ) und Erdungsschalter der Klasse E1 gemäß DIN EN (VDE ) zu verwenden. Die Klassenangaben müssen auf den Typenschildern der Schaltgeräte erkennbar sein. In Übergabestationen von Erzeugungsanlagen oder sofern die Betriebsbedingungen des Kunden es erfordern, sind Leistungsschalter mit entsprechenden Netzschutzeinrichtungen einzubauen. Weitere Anforderungen zu den in der Übergabestation zu installierenden Schaltgeräten sind in Kapitel Schaltung und Aufbau beschrieben Verriegelungen Der Erdungsschalter muss gegen den zugehörigen Lasttrenn- bzw. Leistungsschalter verriegelt sein. In SF6 Anlagen darf das Öffnen der Kabelraumabdeckung nur bei eingeschaltetem Erdungsschalter möglich sein. In Kabelschaltfeldern muss darüber hinaus für die Dauer der Kabelfehlerortung/Kabelprüfung die Möglichkeit bestehen, diese Verriegelung bewusst außer Kraft zu setzen. Die Verriegelungen für den Anschluss von Kundenanlagen an das 20 kv-netz sind in den Bildern A.1 bis A.9 des Anhanges A mit gepunkteter Linie dargestellt Transformatoren Bei Anschluss von Kundenanlagen an Netze mit einer Versorgungsspannung 20 kv müssen die Anzapfungen des Transformators einen Einstellbereich von mindestens 0 % / ± 2,5 % / ± 5 % aufweisen, nach vorheriger Rücksprache mit dem VNB ist in Einzelfällen auch die Verwendung von Transformatoren mit einem Einstellbereich von 0 % / ± 2 % / ± 4 % möglich. Bei niederspannungsseitiger Abrechnungsmessung sind Transformatoren nach DIN EN (VDE ) mit mindestens den nachstehend aufgeführten Verlust-Kenndaten einzusetzen. Leerlaufverluste: A 0 nach DIN EN , Tabelle 3 Kurzschlussverluste: B K nach DIN EN , Tabelle 2 Bei einem Anschluss von Kundenanlagen an Netze mit einer von 20 kv abweichenden Versorgungsspannung ist die Auswahl der Transformatoren mit dem VNB abzustimmen. Der Aufbau der Kundenanlage muss eine ober- sowie unterspannungsseitige Erdung ermöglichen Mittelspannungskabel Vor einer Inbetriebnahme von kundeneigenen MS-Kabelanlagen (vor allem bei Anschlusskabel vor einer Übergabestation) ist nach BGV A3 5, VDE 0105 und VDE 0276 eine Inbetriebnahmeprüfung durchzuführen (mindestens Spannungs- und Mantelprüfung) Sternpunktbehandlung Die Art der Sternpunktbehandlung wird vom VNB vorgegeben. Die erforderliche Kompensation von Erdschlussströmen des galvanisch mit dem VNB-Netz verbundenen Kundennetzes einer Bezugsanlage führt der VNB zu seinen Lasten durch. Für die Sternpunktbehandlung der der Übergabestation nachgelagerten, galvanisch getrennten Mittel- und Niederspannungsnetze ist der Kunde selbst verantwortlich. Seite 11 von 79

12 (TAB Mittelspannung 2008) der Sekundärtechnik Die Anschlussbedingungen für Meldungen, Messwerte und Informationstechnische Anbindung an die netzführende Stelle sind in Kapitel Fernsteuerung mit aufgeführt (unbeschadet der Anforderungen nach 9 EEG, siehe Kapitel ) Fernsteuerung In diesem Kapitel ist die für netzbetriebliche Zwecke erforderliche fernwirktechnische Anbindung von Kundenanlagen an die Netzleitstelle des VNB beschrieben. Die Fernsteuerung und die IST-Leistungserfassung von Erzeugungsanlagen im Rahmen des Netzsicherheitsmanagements ist in Kapitel Wirkleistungsabgabe/Netzsicherheitsmanagement beschrieben. Verfügungsbereich Der Begriff Verfügungsbereich ist in Kapitel 5.3 erläutert. Für Bezugs- und Erzeugungsanlagen gelten hierzu folgende Bedingungen: Alle Schaltgeräte im Verfügungsbereich des VNB müssen für den VNB zugänglich und vor Ort zu betätigen sein; bei dem Anschluss von Kundenanlagen an ein vom Kunden allein genutztes Schaltfeld in einer VNBeigenen Umspannanlage wird das Schaltfeld von der netzführenden Stelle des VNB ferngesteuert; die Spezifikationen für Übergabestationen von Erzeugungsanlagen sind dem Dokument Spezifikation zur fernwirktechnischen Anbindung von Erzeugungsanlagen der Worms als Ergänzung zur Erläuterung der Technischen Anschlussbedingungen (TAB Mittelspannung 2008) zu entnehmen; eine Fernsteuerung im Rahmen des Einspeisemanagements von Erzeugungsanlagen ist in Kapitel Wirkleistungsabgabe / Einspeisemanagement beschrieben. In besonderen Fällen mit erhöhten Anforderungen an die Versorgungszuverlässigkeit können individuelle Netzanschlusskonzepte mit dem VNB abgestimmt werden; die Kosten sind durch den Kunden zu tragen. Meldungen, Messwerte Aus der 20 kv-übergabestation überträgt der VNB im Bedarfsfall folgende Meldungen und Messwerte zu seiner netzführenden Stelle: Alle im Verfügungsbereich des VNB stehenden 20 kv-schaltgeräte als Schalterstellungsmeldungen; die Meldungen Schutzanregung, Schutz-AUS, Leistungsschalterfall, Spannungsstörung, Netzspannung < > AUS, Frequenzschutz AUS, Erdschlussrichtung rückwärts und Sicherheitsschalter Feld Ort sowie die Messwerte Spannung, Strom, Wirk- und Blindleistung. Diese sind vom Kunden zu erfassen bzw. kontinuierlich als Effektivwerte zu messen. Es gelten die nachfolgend aufgeführten Grenzwerte: Spannung: Gesamtmessfehler 1 %, Schwellwert 1 % / 2s; Strom, Wirk- und Blindleistung: Gesamtmessfehler 3 %, Schwellwert 3 % / 5 s. Die zur Umsetzung erforderliche Technik ist durch den Kunden bereitzustellen und im Rahmen der Planungsphase mit dem VNB abzustimmen. Seite 12 von 79

13 (TAB Mittelspannung 2008) der Informationstechnische Anbindung an die netzführende Stelle Die fernwirktechnische Anbindung von Kundenanlagen erfolgt über eine serielle Schnittstelle auf Basis der IEC gemäß der Festlegung des VNB. Die Detailfestlegungen werden vom VNB auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Für Bezugsanlagen sowie Erzeugungsanlagen gilt: Für die informationstechnische Anbindung der Übergabestation an die netzführende Stelle des VNB ist vom Kunden in der Übergabestation ein Fernwirkgerät zu installieren und entsprechend den Vorgaben des VNB zu parametrieren; die Übertragungstechnik in Form eines Modems sowie die Dienstleistung zur Herstellung einer Kommunikationsverbindung zur netzführenden Stelle des VNB stellt der VNB kostenfrei zur Verfügung; Übergabepunkt der fernwirktechnischen Anbindung ist die Anschlussbuchse des Fernwirkmodems oder die Außenantenne des Funkmodems in der Übergabestation; die Kosten der Einrichtungen trägt der Kunde. Ggf. erforderliche bauliche Anpassungen am Stationsbaukörper (z.b. Durchführungen für den Anschluss einer Antenne) sind zwischen dem VNB und dem Kunden abzustimmen Hilfsenergieversorgung Zur Sicherstellung der Funktion ferngesteuerter Kundenanlagen bei Netzausfällen ist eine unterbrechungsfreie Stromversorgung mit einer Gleichspannung von 24 V, zwingend erforderlich. Die Batterie muss die Fernüberwachung/Fernsteuerung der Schaltanlage und die Funktionsweise des Netzschutzes unterbrechungsfrei für einen Zeitraum von mindestens 8 Stunden gewährleisten. Bei der Auslegung der Batterieanlage ist die Grundlast aller Komponenten sowie die Durchführung von mindestens 3 kompletten Schaltfolgen sowie der Kapazitätsverlust über die Lebensdauer zu berücksichtigen. Fernwirktechnische Anlagen sind hierbei geeignet zu sichern, sodass ein Kurzschluss im Bereich der Steuerung, Meldungen oder Antriebsversorgung keine Auswirkungen auf die Übertragungsfähigkeit hat. Eine separate Hilfsspannungsversorgung für die fernwirktechnischen Einrichtungen in der Übergabestation ist daher zu empfehlen. Die Verfügbarkeit der Stromversorgungsanlagen inkl. der Batterien und ihrer Kapazitäten ist permanent mit einer geeigneten Einrichtung zu überwachen und in das Meldekonzept der Fernwirktechnik einzubeziehen. Für Erzeugungsanlagen sind zudem die Bedingungen des Kapitels zu beachten. Erfolgt die Speisung der Hilfsenergieversorgung aus Wandlern, so sind diese hinter den Wandlern für die Abrechnungsmessung anzuschließen. Seite 13 von 79

14 (TAB Mittelspannung 2008) der Schutzeinrichtungen Grundsätze Die Netzschutzeinrichtungen und einstellungen der Übergabestation sind mit dem VNB abzustimmen. Die nachfolgenden Grundsätze gelten für Netzschutzeinrichtungen in einem Übergabefeld. Falls das Übergabefeld ohne Schutzeinrichtung und infolge dessen die Abgangsschaltfelder mit Leistungsschaltern und Schutzrelais ausgestattet sind, gelten die nachstehenden Grundsätze analog für die Ausführung der Schutzeinrichtungen in allen betroffenen Abgangsfeldern. Grundsätze: Alle Netzschutzeinrichtungen müssen den Anforderungen der VDN-Richtlinie für digitale Schutzsysteme entsprechen (siehe Die Netzschutzeinrichtungen sind in den Sekundärflächen der Schaltanlagen anzuordnen. Ist dies aus Platzgründen nicht möglich, kann die Montage auf Relaistafeln bzw. in Schränken in der Übergabestation erfolgen. Alle Bedien- und Anzeigeelemente der Netzschutzeinrichtungen müssen frontseitig zugänglich, bedienbar und ablesbar sein; Als Kurzschlussschutz wird ein unabhängiger Maximalstromzeitschutz (UMZ-Schutz) eingesetzt. Gegebenenfalls können auch andere Schutzprinzipien (z.b. Überstromrichtungszeitschutz, Distanzschutz, Signalvergleich) erforderlich sein. Ist aus Kundensicht zusätzlich noch ein Überlastschutz erforderlich und lassen sich die beiden Schutzfunktionen - z.b. wegen der Höhe des Stromwandler-Primärstromes - nicht durch eine Schutzeinrichtung realisieren, so muss der Kunde eine weitere Schutzeinrichtung und ggf. zusätzliche Stromwandler installieren; Strom- und Spannungswandler sind so anzuordnen, dass sie im Selektionsabschnitt des Übergabeleistungsschalters zum Einbau kommen. Dabei sind die Spannungswandler im Schutzabschnitt der Stromwandler anzuordnen; Die Wandler für die Mess- und Zähleinrichtungen sind nach Kapitel 4.2 auszuführen; Bei kundeneigenem Mittelspannungsnetz ist in dem Übergabefeld bzw. wenn kein Übergabefeld vorhanden ist in dem betroffenen Abgangsfeld eine Erdschlussüberwachung mit Richtungsanzeige zu installieren. Ein kundeneigenes Mittelspannungsnetz besteht dann, wenn vom Kunden Mittelspannungskabel oder -freileitungen außerhalb der Übergabestation betrieben werden; In den Einspeisefeldern sind Kurzschlussanzeiger nach Kapitel einzusetzen; Zur Durchführung von Schutzfunktionsprüfungen sind in die Verdrahtung zwischen Wandler, Leistungsschalter und Schutzgerät geeignete Klemmleisten zur Anbindung von Prüfgeräten einzubauen. Die Klemmleiste habt folgende Funktionen zu erfüllen: o Heraustrennen der Wandlerkreise zum Schutzgerät, o Kurzschließen von Stromwandlern, o Auftrennen des AUS- und EIN-Befehls zwischen Schutzgerät und Leistungsschalter, o Anbindung der Prüfeinrichtung (Wandlerkreise, Befehle, Generalanregung). Die technische Ausführung dieser Einrichtungen ist in Anhang B (Wandleranbindung und Einrichtungen zur Schutzprüfung) beispielhaft beschrieben; Schutzeinstellungen zur Gewährleistung der Selektivität zum Mittelspannungsnetz werden durch den VNB vorgegeben. Bei Veränderung des Netzschutzkonzeptes des Mittelspannungsverteilungsnetzes kann der VNB vom Kunden nachträglich die Anpassung der Schutzeinstellungen in der Übergabestation fordern; Die installierten Schutzeinrichtungen sowie die Schutzeinstellungen sind vom Anlagenerrichter in die Inbetriebsetzungsprotokolle C.8 (für Bezugsanlagen), C.8 und C.11 (für Erzeugungsanlagen) sowie C.12 (für Erzeugungseinheiten) einzutragen; Die Funktionalität der Schutzsysteme inklusive Auslösekontrollen sind vor deren Inbetriebnahme am Einsatzort zu prüfen und schriftlich nachzuweisen; Sofern keine durchgängige Zustandserfassung der Netzschutzeinrichtungen durch den Kunden erfolgt, muss eine Störung der Netzschutzeinrichtung zur Auslösung des zugeordneten Schalters führen; Seite 14 von 79

15 (TAB Mittelspannung 2008) der Um dem VNB eine Analyse des Störverlaufes zu ermöglichen, sind im Störungsfall sämtliche Schutzansprechdaten und Störungsaufzeichnungen für mindestens fünf Störungsereignisse bzw. mindestens eine Woche festzuhalten und dem VNB auf Anfrage mitzuteilen; Für alle Schutzeinrichtungen sind o vor der erstmaligen Inbetriebnahme, o nach jeder Änderung von Einstellwerten, o zyklisch (mindestens alle 4 Jahre) Schutzprüfungen durchzuführen. Die Prüfungen beinhalten alle Schutzfunktionen und beziehen die Auslöse- und Meldewege mit ein. Ein Nachweis über die Durchführung der Prüfungen ist durch den Anlagenbetreiber durch Prüfprotokolle zu erstellen und dem VNB vorzulegen. Unabhängiger Maximalstromzeitschutz (UMZ-Schutz) Der UMZ-Schutz muss folgende Grundfunktionen besitzen: Schutzgerät wandlerstromversorgt mit Wandlerstromauslösung, Kondensatorauslösung oder versorgt über eine gesicherte Gleichspannungsquelle; Strommesseingang 4-polig, für Leiterstromanregung zweistufig getrennt einstellbare Zeit- und Stromstufen; unabhängiger Erdstromzeitschutz, einstufig, unabhängig einstellbare Zeit- und Stromstufe, einstellbar auf Auslösung oder Meldung; alle Schutzeinstellungen müssen sich in einem nichtflüchtigen Speicher befinden; Schutzauslösungen sind auch bei Ausfall der Netzspannung bis zur manuellen Quittierung sichtbar anzuzeigen; Es ist eine interne Selbstüberwachungsfunktion erforderlich. Einstellbereiche/Zeiten/Toleranzen Nennstrom I n = 1 A Überstromanregung I > = 0, ,5 x In, Einstellauflösung mind. 0,1 x I n Hochstromanregung I >> = 2, x In, Einstellauflösung mind. 0,1 x I n Verzögerungszeit t I> = 0, s, Einstellauflösung 100 ms Verzögerungszeit t I = 0, s und, Einstellauflösung 50 ms Überstromanregung I 0 > = 0, ,5 x I n, Einstellauflösung mind. 0,1 x In Verzögerungszeit t I0 > = 0, s und, Einstellauflösung 100 ms Ansprechzeiten 50 ms Rückfallzeiten 50 ms Rückfallverhältnis 0,90 Toleranzen Stromanregung 5 % vom Einstellwert, Verzögerungszeiten 5 % bzw. 30 ms kommandofähige Schaltkontakte für Auslösung Leistungsschalter Bedienelemente und ggf. die PC-Schnittstelle müssen frontseitig erreichbar sein. Seite 15 von 79

16 (TAB Mittelspannung 2008) der Erdschlussrichtungserfassung Die Erdschlussrichtungserfassung nach dem Erdschlusswischerverfahren oder dem wattmetrischen Verfahren kann im UMZ-Schutz oder durch ein separates Gerät realisiert werden. Ein separates Gerät kann über Wandlerstrom/- spannung oder über eine separate Gleichspannungsquelle versorgt werden. Im Falle des wattmetrischen Verfahrens sind in dem betroffenen Feld Kabelumbauwandler zu installieren. Folgende Anschlussbedingungen und Einstellungen müssen realisiert werden können: Einstellbereiche/Zeiten/Toleranzen Nennhilfsspannung U H = V AC, 50 Hz Nennspannung U n = 100/110 V AC, 50 Hz Nennstrom I n = 1 A Einstellbereich I 0 > = ma Verlagerungsspannungs-Ansprechwert U NE > = V Verzögerungszeit t UNE > = 0,1 2 s Toleranzen für alle Einstellwerte 10 % kommandofähige Schaltkontakte für Auslösung Leistungsschalter Bedienelemente und ggf. die PC-Schnittstelle müssen frontseitig erreichbar sein. Die Meldung Erdschluss-Kundennetz muss auch bei Ausfall der Netzspannung erhalten bleiben. Es ist eine automatische Rückstellung mit einstellbarer Zeit (i.d.r. 2 Stunden) vorzusehen. Hochspannungssicherungen Die Auswahl von HH-Sicherungen muss den konkreten Einsatzbedingungen entsprechen. Die Selektivitätskriterien zu den Netzschutzeinrichtungen sind zu berücksichtigen. Schutzwandler Die Kenndaten für Schutzwandler sind in Kapitel 4.2 Wandler beschrieben Nachweispflichtige Prüfungen zur Inbetriebsetzung der Wandler und des Schutzes Die Strom- und Spannungswandlerkreise sind auf Isolation, Phasenzuordnung, sekundäre Erdung und Bürde zu prüfen. Die Stromwandlererdung wird an der ersten sekundären Klemmstelle, vorzugsweise am Klemmbrett der Stromwandler, gefordert. Die sekundäre Stromwandlererdung am Schutzgerät wird nicht zugelassen. Die Bürdenmessung ist mit der Primärprüfung bei Wandlernennstrom durchzuführen. Die korrekte Schaltung und Erdung der Messwicklungen (da-dn) ist durch eine Primärprüfung mit Wechsel- oder Drehstrom nachzuweisen und in einem Prüfprotokoll zu dokumentieren. Durch Sekundär- und Primärprüfungen sind die Wirksamkeiten der Schutzsysteme wie dem UMZ-Schutz, Erdschlussschutz, Q/U-Schutz und übergeordneter Entkupplungsschutz nachzuweisen. Es ist eine Richtungsprüfung durchzuführen und die Melde- und Auslösefunktion bei Erdkurzschluss Vorwärtsrichtung (vorwärts = in Richtung Kundennetz) nachzuweisen. Die Schalterauslösung bei Hilfsspannungs- und/oder Schutzrelaisausfall ist zu überprüfen und zu dokumentieren, sofern vorhanden. Seite 16 von 79

17 (TAB Mittelspannung 2008) der Diese Prüfungen sind am Aufstellungsort der Übergabestation als Inbetriebsetzungsprüfung durch eine fachkompetente Firma ausführen zu lassen. Relaisschutzprüfungen in Form von Werksvorprüfungen werden nicht akzeptiert. Die Netzschaltung der Kundenstation erfolgt nur bei Vorlage und Freigabe folgender Prüfnachweise: Prüfprotokoll übergeordneter Entkupplungsschutz; Prüfprotokoll UMZ-Schutz; Prüfprotokoll Q/U-Schutz, wenn vorhanden; Prüfprotokoll Strom-Spannungswandler; Funktionsprüfprotokoll Mitnahme- und Freigabesignale über Steuerkabel (zur VNB-eigenen Umspannanlage, sofern gefordert), ; Prüfprotokoll der USV und Schalterauslösung bei Hilfsspannungs- und/oder Schutzrelaisausfall. Funktionslos gewordene Betriebsmittel sind zu deaktivieren/kurzzuschließen bzw. zurück zu bauen Erdungsanlage Die Mittelspannungsnetze des VNB werden in der Regel kompensiert betrieben. Für die elektrische Bemessung der Erdungsanlagen in Mittelspannungsnetzen ist grundsätzlich ein Erdfehlerstrom (Erdschlussreststrom) von 60 A zu Grunde zu legen. In Ausnahmefällen können durch den VNB andere Erdfehlerströme als Bemessungsgrundlage genannt werden. Es ist sicherzustellen, dass die zulässigen Berührungsspannungen nach DIN EN (VDE ) eingehalten werden. Die Erdungsanlage der " Übergabestation ist thermisch für den Doppelerdschlussstrom I kee = 4 ka für T K = 1 s auszulegen. Die Einhaltung der vorgegebenen Erdungsimpedanz <= 2 Ohm ist vor Inbetriebnahme der Übergabestation messtechnisch nachzuweisen. Der Nachweis ist dem VNB zu übergeben. Bezüglich der Höhe der Erdungsimpedanz, hinsichtlich der Anforderungen des Niederspannungsnetzes des Kunden, ist der Kunde selbst verantwortlich. Es ist sicherzustellen, dass die zulässigen Berührungsspannungen nach DIN EN (VDE ) eingehalten werden. Neben der Anfertigung von Lageplänen und Angaben zum verwendeten Material/Längen muss die elektrische Wirksamkeit der Erdungsanlage bereits vor dem Anschluss an das Erdungssystem des VNB und die Kabelanlagen des Kunden messtechnisch nachgewiesen werden. In Abhängigkeit des spezifischen Erdwiderstandes wird im Allgemeinen ein Ausbreitungswiderstand von 2 Ω je Erdungsanlage erreicht (Richtwert), im Einzelfall auch höher. Liegen die Werte bei sonst vorschriftsmäßig errichteter Erdungsanlage dagegen deutlich höher als 2 Ω, so sind gesonderte Abstimmungen mit dem VNB erforderlich. Das ausgefüllte Erdungsprotokoll ist dem VNB (siehe Anhang C.6) zu übergeben. In der Nähe der Prüftrennstelle ist der zum Erder führende Erdungsleiter so auszuführen, dass er problemlos mit einer Erdungsprüfzange mit 32 mm Umschließungsdurchmesser umfasst werden kann. Auf die Prüftrennstelle kann verzichtet werden, wenn sich die Verbindungsstelle zum Erdungsleiter im allgemein zugänglichen Bereich (z.b. Maste) befindet. Im Folgenden ist eine Übersicht für die gemeinsame Mittel- und Niederspannungs-Erdungsanlage in der kundeneigenen Übergabestation dargestellt. Seite 17 von 79

18 MS-SCHALTANLAGE TRAFO NIEDERSPANNUNGS-HV ZÄHLERSCHRANK STATIONSTÜR; LÜFTUNGSGITTER AUSSENERDER Ergänzung zur Erläuterung der Technischen Anschlussbedingungen (TAB Mittelspannung 2008) der Mittelspannungsanlage Haupterdungsschiene mit Beschriftung sämtlicher Anschlüsse >40m L1 L2 L3 5 < 2 Ohm Erdungsmessbrücke (außerhalb geschloss. Bebauung) Sonde >40m 5 Erdungsprüfzange Hilfs- Erder VNB - Leitung 1U 1V 1W 2U 2V 2W Trafo 2N 1 (innerhalb geschloss. Bebauung) 2 Aussenerder NS-Verteilung Fundamenterder L1 L2 L3 PEN lösbare Verbindung Lüftungsgitter 4 TrSt-Türen 4 Zählerschrank 3 Verbraucher in der TrSt Natürlicher Erder oder Erdungsleiter Künstlicher Erder im Außenbereich Erdungsleiter für das NS-Netz Separate Erdungsleiter können dann entfallen, wenn zu erdende Teile über Rahmen, Baukörper, leitfähige Scharniere o.ä. zuverlässig und stromtragfähig geerdet sind! Wichtiger Hinweis: Die Erdungsprüfzange dient nur der Prüfung des Stationserders auf niederohmige Wirksamkeit (Richtwert <20 Ohm), die Erdungsmessung (der Erdungsimpedanz des Erdungssystems TrSt+NS-Netz) kann nur mit einer Meßbrücke oder gleichwertigem Verfahren erfolgen. Die zulässige Erdungsimpedanz hängt u.a. vom Fehlerstrom auf der MS-Seite ab (Sternpunktbehandlung des MS-Netzes). Bei globalem Erdungssystem (größere Siedlungen, Dörfer, Städte) kann die Erdungsmessung entfallen (DIN VDE 0101). Seite 18 von 79

19 (TAB Mittelspannung 2008) der 4 Abrechnungsmessung 4.1 Allgemeines Es gelten die in der VDE Anwendungsregel "VDE-AR-N 4400 Messwesen Strom" beschriebenen Standards. Ergänzend gelten die nachfolgenden Regelungen sowie weitere, auf der Internetseite des VNB aufgeführte Bedingungen. Zählerplatz Zum Einbau der Mess- und Steuer- sowie der Kommunikationseinrichtungen ist in der Übergabestation ein Zählerwechselschrank nach vorheriger Maßgabe und vorheriger Genehmigung des VNB einzusetzen, deren Zählerplatzflächen für Dreipunktbestfestigung nach "DIN Teil 1 Zählerplätze auszuführen sind. Messeinrichtung Es sind die Technischen Mindestanforderungen für Messeinrichtungen des VNB einzuhalten. Diese sind auf seiner Internetseite veröffentlicht. Danach sind Lastgangzähler als sekundärmessende 4-Quadranten-Lastgangzähler einzusetzen. Ansonsten gelten für Zähler die Anforderungen der BDEW-Richtlinie TAB Mittelspannung 2008 und die Technischen Mindestanforderungen der für Strom, hierin die Anlage B: Technische Spezifikation von Elektrizitätszählern. Ist der VNB der Messstellenbetreiber, stellt er dem Kunden auf Wunsch Steuerimpulse aus der Abrechnungsmesseinrichtung zur Verfügung. Die Kosten hierfür trägt der Kunde. 4.2 Wandler Die Wandlerverdrahtung der für die Zählung erforderlichen berührungssicheren Kombiwandlern (Mittelspannungs-Strom- und Spannungswandler) ist in Anhang B.1 dargestellt. Hierbei sind die eingesetzten Klemmen mit ihrer jeweiligen Funktion zu kennzeichnen. Im Allgemeinen müssen die eingesetzten Kombiwandler folgende Kenndaten aufweisen: 3 einpolige berührungssichere Kombiwandler Kern 1 Zählung Klasse 0,2S; 10 VA; FS 5; geeicht; /5 A Kern 2 Schutz Klasse 5P10; 5VA; /5 A Wicklung 1 Zählung Klasse 0,5; 15 VA; geeicht; / з // 100/ з V Wicklung 2 Schutz Klasse 0,5; 30 VA; / з // 100/ з V Wicklung 3 da dn (e n) Klasse 3P; 100 VA; / з // 100 V Kombiwandler sind mit einer Kippschwingungs-Dämpfungseinrichtung nach Maßgabe des VNB zu versehen. Der Einsatz von kundenseitig beigestellten Kombiwandlern und Kippschwingungs-Dämpfungseinrichten bedarf der vorherigen Genehmigung durch den VNB. Das Wandlergehäuse ist an den vom Hersteller vorgesehenen Anschlüssen zu erden. Die primär- und sekundärseitige Erdung erfolgt nach Maßgabe der in Anhang B dargestellten Schaltpläne. Ansonsten gelten für die Mittelspannungswandler die Anforderungen der BDEW-Richtlinie TAB Mittelspannung 2008 und die Technischen Mindestanforderungen der für Strom, hierin die Anlage C: Stromund Spannungswandler. Die Verdrahtung der Mittelspannungswandler in Übergabestationen ist im Anhang B dargestellt. Seite 19 von 79

20 (TAB Mittelspannung 2008) der 4.3 Spannungsebene der Messung Im Falle eines einzelnen Anschlussnutzers erfolgt die Messung der von der an das Mittelspannungsnetz angeschlossenen Kundenanlage bezogenen bzw. eingespeisten elektrischen Energie grundsätzlich auf der Mittelspannungsseite. In Abstimmung mit dem VNB ist auch eine Messung auf der Niederspannungsseite möglich. In diesen Fällen hat der Kunde die durch die Umspannung entstehenden Verluste zu tragen. Im Falle mehrerer Anschlussnutzer, die über einen Mittelspannungs-Kundentransformator versorgt werden, sind die hierfür verwendeten Messeinrichtungen grundsätzlich nach dem gleichen Standard und parallel aufzubauen. Werden diese Anschlussnutzer aus der kundeneigenen Niederspannung versorgt, sind diese Messeinrichtungen am Netzverknüpfungspunkt, auf der Unterspannungsseite zu installieren. Bei niederspannungsseitiger Messung erfolgt der Abgriff der Messspannung in Energierichtung vor den Stromwandlern über Kurzschlussleistungsbegrenzer, die der VNB auf Wunsch des Kunden beistellt. Die kundenseitig zu tragenden Umspannverluste werden für den Einzelfall festgelegt. Seite 20 von 79

21 (TAB Mittelspannung 2008) der 5 Betrieb der Übergabestation 5.1 Allgemeines Netzführung Die Gesamtverantwortung für die Netzführung des Netzanschlusses aller Kundenanlagen obliegt dem VNB. Die operative Durchführung von Schalthandlungen in Anlagen die an das 20 kv Netz angeschlossen sind, darf lediglich durch entsprechend ausgebildetes Fachpersonal ausgeführt werden. Dieses ist verantwortlich für die Abstimmung mit der netzführenden Stelle des VNB und die fachgerechte Durchführung der Schaltungen vor Ort. Die Auswahl und Festlegung der Verantwortlichen für Schalthandlungen erfolgt durch den Anlagenbetreiber. Zur Durchführung von Schalthandlungen ist dem VNB eine gültige 20 kv-schaltberechtigung vom schaltenden Personal vorzulegen. Wird der Verantwortliche für Schalthandlungen von einem anderen im Verlauf der Arbeiten abgelöst, ist dies der netzführenden Stelle des VNB unverzüglich mitzuteilen. Der Verantwortliche für Schalthandlungen hat: die Schaltung mit der netzführenden Stelle des VNB abzustimmen und die Ausführung zurückzumelden; die Koordination an den Schaltstellen der Kundenanlage durchzuführen, sofern mehrere Schaltberechtigte beteiligt sind; die Anlage in einen für die geplanten Arbeiten sicheren Zustand, gemäß DIN VDE , zu überführen (z.b. Durchführen aller notwendigen Maßnahmen gemäß der 5 Sicherheitsregeln); alle Beteiligten in die Arbeitsstelle einzuweisen und die Erlaubnis zur Durchführung der Arbeiten zu erteilen; die Schaltaufträge für Übergabeschalter in kundeneigenen Stationen von der netzführenden Stelle des VNB entgegenzunehmen und die Ausführung der Schaltaufträge zurückzumelden; nach Beendigung der Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsstelle wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt wird und alle Beteiligten zu belehren, dass die Arbeitsstelle als unter Spannung stehend zu betrachten ist. Die Netzleitstelle als betriebsführende Stelle ist jederzeit berechtigt, den Ablauf der Schalthandlungen zu ändern. Die Ausführung von Schalthandlungen hat mit Nennung der Schaltzeit an die netzführende Stelle des VNB zu erfolgen. Telefonate zu Schaltgesprächen werden aufgezeichnet. Der Kunde informiert seine Mitarbeiter über diese Regelung. Schalthandlungen müssen vor der Durchführung zwischen den beteiligten netzführenden Stellen abgestimmt und nach der Schalthandlung mitgeteilt und dokumentiert werden. Arbeiten in der Anlage Alle an der Arbeit beteiligten Personen sind über die einschlägigen Sicherheitsanforderungen, Sicherheitsvorschriften und betrieblichen Anweisungen zu unterrichten. Hierbei sind alle angehalten die Anforderungen, Vorschriften und Anweisungen einzuhalten. Die Unterrichtung ist im Verlauf der Arbeiten zu wiederholen, sofern die Arbeiten aufgrund ihrer Dauer oder Komplexität dies erfordert. Alle Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen, die eine Schalthandlungen in einem 20 kv-anlagenteil voraussetzen, sind mindestens 24 Stunden vorab mit netzführenden Stelle abzustimmen. Netzführende Stelle des VNB Rufnummern für Schaltgespräche von Industriekunden Rufnummern für Schaltgespräche von Erzeugungsanlagenbetreiber für die Vorankündigung Netzleitstelle@ewr-netz.de Seite 21 von 79

22 (TAB Mittelspannung 2008) der Schalthandlungen Alle Schaltungen in kundeneigenen 20 kv-anlagen sind dem VNB vor der Ausführung anzuzeigen. Die Schalthandlungen müssen gemäß den einschlägigen Vorschriften, Richtlinien und den allgemeinen technischen Regeln gemäß der BGV A3 Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel und VDE 0105 Betrieb elektrischer Anlagen durchgeführt werden. Ereignisse und Vorkommnisse im Mittelspannungsnetz und den Mittelspannungsanlagen im Zusammenhang mit Schalthandlungen oder Störungen in der Kundenanlage sind umgehend der EWR-Netzleitstelle zu melden. Der Verantwortliche für Schalthandlungen vor Ort ist über alle Arbeiten die an Leitungen, Betriebsmitteln oder Anlagenteilen durchgeführt werden in Kenntnis zu setzen. 5.3 Verfügungsbereich/Bedienung Verfügungsbereichsgrenze Die Verfügungsbereichsgrenze legt die Zuständigkeit für die Anordnung von Schalthandlungen fest, die von der netzführenden Stelle z.b. für Arbeiten in einem bestimmten Bereich erteilt wird). Die Verfügungsbereichsgrenzen sind in Anhang A in den Bildern A.1 bis A.5 und A.9 bzw. in den Bildern A.6 bis A.8 (für Erzeugungsanlagen) dargestellt. Zudem gelten folgende Festlegungen: In dem/den Einspeisefeld(ern) werden Schaltbefehle nur durch den VNB angeordnet und Schaltgeräte bedient. Diese Grundsätze gelten auch, wenn kein Lasttrennschalter im Einspeisefeld vorhanden ist. Schaltgeräte, die Veränderungen auf den Schaltzustand im Netz des VNB bewirken, befinden sich im Verfügungsbereich des VNB. Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die in seinem Verfügungsbereich liegenden Schaltfelder nach Aufforderung des VNB abzuschalten. Unabhängig von den Verfügungsbereichsgrenzen kann der VNB im Falle von Störungen oder anderem Handlungsbedarf (z. B. höhere Gewalt, Gefahr für Leib und Leben, zur Herstellung der Spannungsfreiheit bzw. zur Unterbrechung der Anschlussnutzung) die Kundenanlage unverzüglich vom Netz schalten. Falls möglich, unterrichtet der VNB den Anlagenbetreiber hierüber rechtzeitig. Das Wiedereinschalten erfolgt entsprechend der Verfügungsbereichsgrenzen. Diese Grundsätze gelten gleichermaßen für Übergabestationen mit und ohne Erzeugungsanlagen. 5.5 Unterbrechung aus betrieblichen Gründen Die Anschlussnutzung kann unterbrochen werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung eines drohenden Netzzusammenbruchs erforderlich ist. Der VNB hat jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit unverzüglich zu beheben. Der VNB hat den Kunden bei einer beabsichtigten Unterbrechung der Anschlussnutzung rechtzeitig in geeigneter Weise zu unterrichten. Bei kurzen Unterbrechungen ist er zur Unterrichtung nur gegenüber den Kunden verpflichtet, die zur Vermeidung von Schäden auf eine unterbrechungsfreie Versorgung angewiesen sind und dies dem VNB unter Angabe von Gründen schriftlich mitgeteilt haben. Die Pflicht zur Benachrichtigung entfällt, wenn die Unterrichtung nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und der VNB dies nicht zu vertreten hat oder die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen verzögern würde. Seite 22 von 79

23 (TAB Mittelspannung 2008) der 6 Änderungen, Außerbetriebnahmen und Demontage Es gelten die Festlegungen der BDEW-Richtlinie TAB Mittelspannung 2008 Seite 23 von 79

24 (TAB Mittelspannung 2008) der 7 Erzeugungsanlagen 7.1 Grundsätze Geltungsbereich Hinsichtlich der Erfüllung der nachstehenden Anforderungen an die technischen Eigenschaften von Erzeugungsanlagen sowie an die Zertifikate gelten die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Daten (siehe auch ergänzend die BDEW Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz und deren Ergänzungen). Windenergieanlagen Photovoltaikanlagen/Brennstoffzellenanlagen Verbrennungskraftmaschinen * Geltungsbereich ab Inbetriebsetzungsdatum ab Datum der Antragstellung ** Statische Spannungshaltung siehe Blindleistung (unten) Dynamische Netzstützung - keine Netztrennung im Fehlerfall Blindstromeinspeisung im Fehlerfall nach BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz - Blindstromeinspeisung im Fehlerfall nach SDLWindV - kein Blindstrombezug nach Fehlerklärung Wirkleistungsabgabe - Netzsicherheitsmanagement entsprechend der gesetzlichen Vorgaben - Frequenzverhalten Blindleistung Zuschaltbedingungen Zertifikate *** Anmerkungen: * Im Wesentlichen Verbrennungsmotoren wie z.b. KWK-, Biomasse- oder BHKW-Anlagen. Wasserkraftmaschinen zählen ebenfalls zu der Gruppe der Verbrennungskraftmaschinen. ** Antrag: Datum der Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen (siehe Kapitel 7.1.3). *** Die Einheiten- und Anlagenzertifikate können für Verbrennungskraftmaschinen unter bestimmten Voraussetzungen bis zum nachgereicht werden (siehe 4. Ergänzung zur BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz ). Zur Information: Für Windenergieanlagen, die nach dem und vor dem in Betrieb genommen wurden, müssen an Stelle der obigen Angaben die Anforderungen nach der SDLWindV, Anlage 3 (siehe auch Anlage G dieser TAB) erfüllt und nachgewiesen werden, wenn ein Systemdienstleistungsbonus beansprucht wird, 5 SDLWindV. Der Systemdienstleistungsbonus kann nur erlangt werden, wenn diese Anforderungen vor dem eingehalten werden. Windenergieanlagen, die nach dem und vor dem in Betrieb genommen wurden, konnten zur Erlangung des Systemdienstleistungsbonus den notwendigen Nachweis nur bis zum erbringen (vgl. 8 Abs. 1 und Abs. 2 SDLWindV in Verbindung mit den früheren Fassungen der SDLWindV). Unter wesentlichen Änderungen von Verbrennungskraftmaschinen versteht sich ein Tausch von Motor und Generator oder eine Erhöhung der Motor-Wirkleistung von > 10 % P n. Werden Motor und Generator nur überholt, bleiben die ursprünglichen Anforderungen erhalten. Speicher werden in Abhängigkeit ihres Betriebsverhaltens als Bezugs- oder Erzeugungsanlagen angesehen. Im Betriebsmodus Energielieferung (in das öffentliche Netz bzw. in das Netz der Kundenanlage) verhält sich der Speicher aus Netzsicht wie eine Erzeugungsanlage. In diesem Betriebsmodus muss der Speicher die in diesem Kapitel 7 beschriebenen Anforderungen erfüllen. Seite 24 von 79

25 (TAB Mittelspannung 2008) der Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen Für die Anmeldung der Netzanschlüsse von Erzeugungsanlagen beim VNB bis zu deren Inbetriebsetzung sowie für den Aufbau der Übergabestationen sind die Vordrucke C.0, C.1, C.4, C.5, C.6 und C.7 dieser Erläuterung zur TAB Mittelspannung 2008 zu verwenden. Der Vordruck C.4 Errichtungsplanung ist dabei als Deckblatt der durch den Anlagenbetreiber einzureichenden Projektunterlagen zu verwenden. Jede Erzeugungsanlage mit direkter oder indirekter Verbindung zum Netz des VNB ist über den Vordruck C.0 Anfrageformular anzumelden. Der VNB prüft daraufhin, ob und in welcher Art und Weise die Erzeugungsanlage ins Netz des VNB einspeisen kann. Das Ergebnis wird dem Anlagenbetreiber durch die Vergabe eines Netzverknüpfungspunktes mitgeteilt. Eine vollständige Anmeldung erfolgt erst nach der Vergabe eines Netzverknüpfungspunktes. Bedingt der Anschluss einer Erzeugungsanlage einen Netzausbau beim VNB, so ist durch den Anschlussnehmer zusätzlich der Vordruck C.10 Vordruck zur Sicherstellung der Netzkapazität am Netzanschlusspunkt auszufüllen und an den VNB zu senden. Als vollständige Antragsunterlagen im Sinne der BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz gelten: der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck C.1 Antragstellung (sofern bei der Errichtung der Erzeugungsanlage auch eine Übergabestation neu errichtet oder erweitert wird); ein Lageplan, aus dem Orts- und Straßenlage, die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Anschlussanlage und der Erzeugungseinheiten hervorgehen (vorzugsweise im Maßstab 1:10.000, innerorts 1:1.000); der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck C.9 Datenblatt einer Erzeugungsanlage ; ab den in Kapitel aufgeführten Datumsangaben: Einheiten-Zertifikat(e). Ab den in Kapitel aufgeführten Datumsangaben wird das Anlagen-Zertifikat und eine Konformitätserklärung erforderlich: für Windenergieanlagen generell; für alle anderen Erzeugungsanlagen ab einer Anschlussscheinleistung > 1 MVA oder einer Länge der Anschlussleitung vom Netzanschlusspunkt bis zur am weitesten entfernten Erzeugungseinheit von > 2 km. Einheiten-Zertifikat, Anlagen-Zertifikat sowie Konformitätserklärung sind entsprechend Teil 8 der Technischen Richtlinie für Erzeugungseinheiten und -anlagen Zertifizierung der elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und -anlagen am Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetz, herausgegeben von der Fördergesellschaft Windenergie und andere erneuerbare Energien (FGW TR8) anzufertigen. Gibt der VNB zunächst nur die Nutzung der eingeschränkten dynamischen Netzstützung vor, so ist neben dieser Betriebsweise auch bereits die Möglichkeit der Umsetzung einer vollständigen dynamischen Netzstützung im Anlagen-Zertifikat nachzuweisen. Für Erzeugungsanlagen, in denen Erzeugungseinheiten mit Prototypen-Regelung installiert sind, erfolgt der Nachweis der elektrischen Eigenschaften im Rahmen der Inbetriebsetzung mit einer Konformitätserklärung des Anlagenbetreibers. In der Konformitätserklärung bestätigt der Anlagenbetreiber, dass die mit dem VNB abgestimmte Elektroplanung sowie die im Datenabfragebogen Netzbetreiber nach FGW TR8 übergebenen Vorgaben des VNB zum Zeitpunkt der Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage umgesetzt worden sind. Seite 25 von 79

26 (TAB Mittelspannung 2008) der Die Konformitätserklärung ist spätestens 2 Monate nach Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage beim VNB vorzulegen. Hinweis: Diese Konformitätserklärung stellt nicht den Nachweis nach 6 Abs. 3 SDLWindV dar, der innerhalb der dort genannten Frist von 2 Jahren ab Inbetriebsetzung der vollständigen Erzeugungsanlage vorgelegt werden muss. Sie dient der Sicherstellung der Kenntnis des VNB über die o. g. vereinbarten Parameter der Anlage Inbetriebsetzung Mindestens zwei Monate vor dem gewünschten Inbetriebsetzungstermin der Übergabestation informiert der Anlagenbetreiber den VNB, damit dieser (der VNB) den Netzanschluss rechtzeitig in Betrieb setzen kann. Bei der Inbetriebsetzung der Übergabestation ist der VNB mit anwesend. Der Anlagenbetreiber verwendet hierfür den Vordruck C.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen sowie den Vordruck C.11 Inbetriebsetzungsprotokoll für die Anschlussanlage (Erzeuger). Der Vordruck C.11 beinhaltet die für Erzeugungsanlagen gegenüber Bezugsanlagen zusätzlich erforderlichen Abfragen. Der VNB behält sich vor, auch an der Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage teilzunehmen. Die Inbetriebnahme der Erzeugungseinheiten nimmt der Anlagenbetreiber ohne den VNB vor. Hierfür ist der Vordruck C.12 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten zu verwenden und ausgefüllt und unterschrieben an den VNB zu schicken. Das Vorgehen zur fernwirktechnischen Erfassung von Erzeugungsanlagen ist dem Dokument Spezifikation zur fernwirktechnischen Anbindung von Erzeugungsanlagen zu entnehmen. Das Dokument ist der Homepage des VNB zu entnehmen. 7.2 Netzanschluss Grundsätze für die Festlegung des Netzanschlusspunktes Die Übergabestation von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist in unmittelbarer Nähe des ermittelten Netzanschlusspunktes zu errichten. Die Eigentumsgrenzen für Erzeugungsanlagen sind in Kapitel 2.1 aufgeführt Verhalten der Erzeugungsanlage am Netz Statische Spannungshaltung Ab den in Kapitel aufgeführten Datumsangaben müssen sich die Erzeugungsanlagen an der statischen Spannungshaltung beteiligen. Die Realisierung der statischen Spannungshaltung ist in Kapitel Blindleistung beschrieben Dynamische Netzstützung Ab den in Kapitel aufgeführten Datumsangaben müssen sich die Erzeugungsanlagen an der dynamischen Netzstützung beteiligen. Die dynamische Netzstützung zeichnet sich, sofern nicht seitens des VNB abweichende Vorgaben im Rahmen des Projektes gestellt sind, durch die folgenden drei Kriterien aus; Erzeugungsanlagen dürfen sich bei Fehlern im Netz nicht vom Netz trennen (Vermeiden von großflächigen Versorgungsunterbrechungen), müssen während eines Netzfehlers die Netzspannung durch Einspeisung eines induktiven Blindstromes stützen (Reduzierung der Spannungseinbruchstiefe), dürfen nach Fehlerklärung dem MS-Netz nicht mehr induktive Blindleistung entnehmen als vor dem Fehler (Spannungserholung). Seite 26 von 79

27 (TAB Mittelspannung 2008) der Im Falle der eingeschränkten dynamischen Netzstützung müssen die Erzeugungsanlagen die Kriterien 1. und 3. realisieren. Auf die Anlageneigenschaft des Kriteriums 2. (Blindstromeinspeisung während eines Netzfehlers) kann zunächst verzichtet werden. Dazu ist die Erzeugungsanlage im LVRT-Modus (d.h. während eines Netzfehlers/Spannungseinbruchs) ohne Blindstromeinspeisung zu betreiben (Betrieb mit cos(φ) = 1,0). Eine Blindstromstatik mit der Proportionalitätskonstante k = 0, k = 1 oder k = 2 erfüllt daher nicht die Anforderungen. Die Wirkleistungseinspeisung ist soweit wie möglich zu reduzieren. Galvanisch trennende Schaltgeräte sind nicht auszuschalten. Im Falle der vollständigen dynamischen Netzstützung sind von den Erzeugungsanlagen alle drei Kriterien zu erfüllen, d.h. dass neben den Kriterien 1. und 3. auch Kriterium 2. (Blindstromeinspeisung während eines Netzfehlers) erfüllt werden muss. Ab den in Kapitel aufgeführten Datumsangaben gelten die Grenzlinien der BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz. Bei Spannungseinbrüchen mit Werten zwischen den Grenzkurven 1 und 2 des Bildes der BDEW-Richtlinie ist bei Typ 2-Anlagen eine kurzzeitige Trennung vom Netz (KTE) erlaubt. Bei Spannungseinbrüchen unterhalb der Grenzkurve 2 dürfen Typ 2-Anlagen im Zuge einer KTE maximal 5 Sekunden vom Netz bleiben. Im Anschluss an Spannungseinbrüche darf die von den Erzeugungsanlagen in das Netz gespeiste Wirkleistung mit einem Gradienten von 10 % der vereinbarten Anschlusswirkleistung PAV pro 5 Sekunden erfolgen. Die Blindstrom-Spannungscharakteristik zur Spannungsstützung während eines Netzfehlers erfolgt mit einer Blindstromstatik gemäß SDLWindV mit der Proportionalitätskonstante k = 2. Das Spannungstotband entspricht 10 % der Nennspannung, d.h. die Totbandgrenzen liegen bei 0,9 U c und 1,1 U c. Die niedrigste dauernd zulässige Betriebsspannung ist demnach 0,9 U c. Innerhalb des Spannungstotbandes, also im Normalbetrieb des Netzes, gelten die Festlegungen des Kapitels Zu Blindleistung/Statische Spannungshaltung dieser TAB Mittelspannung. Anschlusstyp Erzeugungsanlagen mit Anschluss an die 20 kv-sammelschiene müssen sich mit der vollständigen dynamischen Netzstützung beteiligen. Abweichend davon kann eine vom VNB durchgeführte Einzelfallprüfung ergeben, dass die Erzeugungsanlage lediglich mit der eingeschränkten dynamischen Netzstützung betrieben werden muss. Die Erzeugungsanlagen mit Anschluss im 20 kv-netz sind mit der eingeschränkten dynamischen Netzstützung zu betreiben, d.h. dass auf Kriterium 2 verzichtet wird. Der VNB kann jedoch die vollständige dynamische Netzstützung zu einem späteren Zeitpunkt fordern. Der VNB behält sich vor, auch bei Erzeugungsanlagen mit Anschluss im Mittelspannungsnetz sofort die vollständige dynamische Netzstützung zu fordern. Seite 27 von 79

28 (TAB Mittelspannung 2008) der Wirkleistungsabgabe/Einspeisemanagement Die Reduzierung der Wirkleistungsabgabe/Einspeisemanagement umfasst die Umsetzung von Maßnahmen nach 14 EEG 2014 (Einspeisemanagement) und 13 Abs. 2 EnWG (Systemverantwortung) in Verbindung mit 14 Abs. 1 und Abs. 1c EnWG (Verantwortung für Sicherheit und Zuverlässigkeit im Verteilnetz) und beinhaltet u.a. die Wirkleistungsvorgabe zur Begrenzung der Wirkleistungsabgabe von Erzeugungsanlagen bis zu deren kompletten Abschaltung. Einspeisemanagement In allen Erzeugungsanlagen (also sowohl in EE- und KWK-Anlagen als auch in Erzeugungsanlagen ohne gesetzliche Förderung) mit einer installierten elektrischen Leistung > 100 kw installiert der Anlagenbetreiber auf seine Kosten eine Einrichtung zur Leistungsabregelung mit den im folgenden Abschnitt beschriebenen technischen Spezifikationen für die Befehle des VNB zur Wirkleistungsvorgabe. Diese Regelung gilt für Photovoltaikanlagen unabhängig von der installierten Leistung. Bei Photovoltaikanlagen mit einer Leistung 30 kwp kann auf diese Regelung verzichtet werden, wenn der Anlagenbetreiber die Erfüllung der Bedingung nach 9 Abs. 2 Nr. 2 EEG 2014 nachweisen kann (z.b. durch Beschränkung der Wechselrichterleistung auf 70 % der Anlagenleistung in kwp oder durch Installation eines Leistungswächters am Netzanschlusspunkt mit Ansteuerung des Wechselrichters). Bei Überschreitung der Leistungsgrenzen durch Zusammenlegung gemäß 9 Abs. 3 EEG 2014 findet diese Regelung bei jeder Einzelanlage - auch wenn die Einzelanlage die jeweilige Leistungsgrenze nicht überschreitet - Anwendung. Der VNB greift bei Maßnahmen mit Wirkleistungsvorgabe nicht in die Steuerung der Erzeugungsanlagen ein, sondern stellt lediglich die entsprechenden Signale auf der jeweils vorhandenen Schnittstelle gemäß technischer Ausführung zur Verfügung. Erzeugungsanlagen mit Verbrennungskraftmaschine dürfen sich bei momentanen Betriebsleistungen < 50 % PAV vom Netz trennen. Die Kosten für die nachrichtentechnische Übertragung der Steuerbefehle und der zur Umsetzung der technischen Vorgaben erforderlichen Einrichtungen trägt der Anlagenbetreiber. Priorisierung Netz- und systemrelevante Vorgaben zum Verhalten von Erzeugungsanlagen haben immer Vorrang vor marktrelevanten Vorgaben. Seite 28 von 79

29 (TAB Mittelspannung 2008) der Technische Spezifikation In Abhängigkeit von der Energieart und der Leistungsgröße und der Spannungsebene der Einspeisung kommen unterschiedliche technische Einrichtungen zum Einsatz: Technische Umsetzung PV 30 kwp alle Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 % (Weiterverarbeitung der 4 Stufen siehe Funkrundsteuerempfänger unten) oder Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung auf 70 % der installierten Leistung PV Alle > 30 kwp und 100 kwp > 100 kw und < 1 MW alle Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 % (Weiterverarbeitung der 4 Stufen siehe Funkrundsteuerempfänger unten) Optional: IST-Werterfassung der Einspeiseleistung 400 V und 20 kv Funkrundsteuerung mit 4 Befehlsausgaben 100 %, 60 %, 30 % und 0 % IST-Werterfassung der Einspeiseleistung über eine Fernanbindung des Zählers (Zählerfernauslesung) Alle > 1 MW 20 kv Fernwirktechnische Anbindung gemäß Kapitel Telegrammbasierte Erfassung und Kommunikation mit den angeschlossenen Betriebsmitteln IST-Wertabfrage über Messwerte der fernwirktechnischen Anbindung (siehe Dokument zur Spezifikation zur fernwirktechnischen Erfassung von Erzeugungsanlagen ) Energieart Leistung Spannungsebene Typ der technischen Einrichtung Funkrundsteuerempfänger (FRE) oder kein Funkrundsteuerempfänger bei 70 % Wirkleistungseinspeisungsbegrenzung Funkrundsteuerempfänger (FRE) Fernwirktechnik Seite 29 von 79

30 (TAB Mittelspannung 2008) der Funkrundsteuerempfänger (FRE) Es kommt ein Funkrundsteuerempfänger gemäß VNB-Spezifikation zum Einsatz (siehe Internetseite des VNB). Der Funkrundsteuerempfänger ist durch den Anlagenbetreiber auf einem Zählerplatz nach DIN 43870, Teil 1 mit Dreipunktbefestigung oder in einem geeigneten verschließbaren Anschlusskasten zu installieren. Es ist darauf zu achten, dass der Abstand zwischen der Antenne des Funkrundsteuerempfängers und anderen elektronischen Geräten (wie z.b. dem Einspeisezähler oder einem Umrichter mit Leistungselektronik) so bemessen ist, dass durch diese Geräte keine Beeinträchtigung des Empfangs hervorgerufen wird. Zur Sicherstellung des einwandfreien Empfangs der Befehle ist im Bedarfsfall eine externe Antenne zu verwenden, die am Ort optimaler Empfangseigenschaften zu montieren ist. Dies ist in vielen Fällen außerhalb von Gebäuden der Fall. Bei Bedarf sind Antennen mit Bodentank in ausreichendem Abstand zum Anlagengebäude zu verwenden. Die Ausrichtung der Antenne und die Überprüfung des Empfängerstatus hat nach Herstellervorgabe zu erfolgen. Der einwandfreie Empfang von Zeittelegrammen ist durch Auslesen des Geräteprotokolls nachzuweisen. Es wird dringend empfohlen, die Überprüfung des Empfängerstatus im Volllastbetrieb der Anlage durchzuführen, da in diesem Zustand eine maximale Störbeeinflussung vorliegt. Im Falle einer Begrenzung der Wirkleistungsabgabe gibt der VNB auf die vereinbarte Anschlusswirkleistung PAV bezogene Sollwerte in den Stufen 100 %/60 %/30 %/0 % vor. Diese Werte werden über die Funkrundsteuerung übertragen und anhand vier potentialfreier Relaiskontakte (je PAV-Stufe ein Kontakt) wie nachfolgend aufgeführt zur Verfügung gestellt. Anlagen mit einer zweistufigen Reduzierung, die lediglich die Umsetzung der Sollwerte 100 % und 0 % realisieren, können bei Sollwertvorgaben des VNB mit 30 % und 60 % ihre Wirkung auf den Sollwert 0 % umlegen. Eine Vergütung erfolgt lediglich für die Höhe der angeforderten Abregelung. Da der Anlagenbetreiber die Sollwerte des VNB in seiner Anlagensteuerung umsetzen muss, besteht kein Direkteingriff des VNB in die Kundenanlage. In Anlagen mit einer Nennleistung > 100 kw erfolgt die Bereitstellung der Ist-Einspeiseleistung über die Fernauslesung der installierten Lastgangzähler nach Kapitel 4 dieser TAB Mittelspannung, wenn der VNB auch Messstellenbetreiber ist. Ein Abruf der Messwerte erfolgt je nach Bedarf und nach Vorgabe durch den VNB. Bei abweichendem Messstellenbetreiber stellt der Anlagenbetreiber die Ist-Messwerte für die Wirkleistung P und die Blindleistung Q dem VNB über eine geeignete Schnittstelle zur Verfügung, die in der Planungsphase mit dem VNB abzustimmen ist. Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Schnittstelle trägt der Anlagenbetreiber. Der VNB entscheidet über den Abruf der obigen Werte nach Notwendigkeit. Seite 30 von 79

31 (TAB Mittelspannung 2008) der L 230 V AC N a K 1 b a K 2 b a K 3 b a K 4 b c c c c Steuereinrichtung der Erzeugungsanlage Sicherung aus Kundenbereich Leitungsschutzschalter oder Neozed-Sicherung Betriebsspannung: 230 VAC K % P AV (keine Reduzierung der Einspeiseleistung) K 2 60 % P AV (Reduzierung auf maximal 60 % der Einspeiseleistung) K 3 30 % P AV (Reduzierung auf maximal 30 % der Einspeiseleistung) K 4 0 % P AV (keine Einspeisung) Die Relais sind als potentialfreie Wechsler (250 V, 25 A) ausgeführt. An die Kontakte a der Relais K2, K3 und K4 ist die Steuerung zur Reduktion der Einspeiseleistung anzuschließen, am Kontakt a des Relais K1 das Signal zur Freigabe der Volleinspeiseleistung. Die Anbindung der Steuersignale an die Anlagensteuerung erfolgt in Verantwortung des Anlagenbetreibers. Systembedingt können sich vorübergehend mehrere Relais gleichzeitig in Stellung a befinden. Steht das Relais K1 in Stellung a, bedeutet dies immer Freigabe der Volleinspeisung, unabhängig von der Stellung der übrigen Relais. Befindet sich das Relais K1 in Stellung b, gilt das Relais mit der geringsten Sollwertvorgabe (0 % vor 30 % vor 60 %). Befindet sich kein Relais in Stellung a, ist die Freigabe zur Volleinspeisung gegeben. Die sich aus dieser Logik ergebenden Relaiszustände sind in der Anlagensteuerung durch passende Verdrahtung oder Nutzung von Logikbausteinen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei Nutzung der vereinfachten Ansteuerung von Photovoltaikanlagen 100 kwp. Fernwirktechnik Sofern entsprechend der technischen Spezifikation an der Übergabestation eine fernwirktechnische Anbindung aufzubauen ist, sind die umzusetzenden Vorgaben im Dokument Spezifikation zur fernwirktechnischen Anbindung von Erzeugungsanlagen beschrieben. Das Dokument ist der Homepage des VNB zu entnehmen. Im Falle einer Begrenzung der Wirkleistungsabgabe gibt der VNB auf die vereinbarte Anschlusswirkleistung PAV bezogene Sollwerte vor. Hierbei sind die Sollwerte über eine definierte Schnittstelle oder ein Fernwirktelegramm, welches im Fernwirkgerät zu verarbeiten ist, umzusetzen und an den Anlagenregler der Erzeugungsanlage zu übergeben. Seite 31 von 79

32 (TAB Mittelspannung 2008) der Die Übergabe des Sollwertes der Wirkleistungsvorgabe ist nach Vorgabe des VNB mit fest vereinbarten Stufen in der Schrittweite 100 %/60 %/30 %/0 % oder in 10 %-Schritten zwischen 0 % und 100 % der Wirkleistung P AV zu realisieren. Die Leistungsfaktorvorgabe ist in Schritten von 0,01 für den Leistungsfaktor im Bereich von 0,95 untererregt bis 0,95 übererregt zu realisieren. Abweichende Vorgaben können durch den VNB bedarfsorientiert gefordert werden. Die telegrammbasierte Kommunikation zwischen der fernwirktechnischen Einrichtung und der netzführenden Stelle des VNB erfolgt über eine serielle Kommunikation nach IEC Die Beschreibung der verwendeten fernwirktechnischen Signale zur Leistungsfaktor- und Wirkleistungsvorgabe sowie zu sonstigen Vorgaben sind dem Dokument Spezifikation zur fernwirktechnischen Anbindung von Erzeugungsanlagen beschrieben. Das Dokument ist der Homepage des VNB zu entnehmen. Eine Abstimmung zur Umsetzung der fernwirktechnischen Vorgaben ist in jedem Fall mit dem VNB vorzunehmen. Inbetriebnahme und regelmäßige Prüfung Der Anlagenbetreiber stellt jederzeit sicher, dass die technische Einrichtung zum Empfang und zur Weitergabe der Wirkleistungsvorgabe zuverlässig angesteuert werden kann und die Befehle ordnungsgemäß von der Anlagensteuerung verarbeitet werden. Zu diesem Zweck ist die Funktionskette von der Empfangseinrichtung (Funkrundsteuerempfänger/Fernwirkgerät) bis zur Umsetzung der Steuerbefehle in der Anlagensteuerung sowie die Empfangsbereitschaft der Empfangseinrichtung zu prüfen. In Anlagen > 1 MVA mit Einspeisung in die MS- Ebene ist darüber hinaus bei der Inbetriebnahme der fehlerfreie Empfang über eine manuelle Sollwertvorgabe aus der netzführenden Stelle des VNB zu prüfen. Hierzu stellt der VNB eine Rufnummer zur Verfügung, unter der eine Sollwertvorgabe durch den VNB oder den Anlagenbetreiber angefordert werden kann. In jedem Fall hat der Anlagenbetreiber dem VNB eine Bestätigung des ordnungsgemäßen Anschlusses und der ordnungsgemäßen Inbetriebsetzung des für den Empfang und die Weitergabe der Wirkleistungsvorgabe installierten Gerätes und der Wirkung auf die Anlagensteuerung der Erzeugungsanlage vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der VNB vor, die Inbetriebnahmeprüfung wiederholen zu lassen. Der Anlagenbetreiber stellt die dauerhafte Funktionstüchtigkeit des Netzsicherheitsmanagements sicher. Zu diesem Zweck ist mindestens alle 4 Jahre die Funktionskette von der Empfangseinrichtung (Funkrundsteuerempfänger/Fernwirkgerät) bis zur Umsetzung der Steuerbefehle in der Anlagensteuerung sowie die Empfangsbereitschaft der Empfangseinrichtung zu kontrollieren. Ein Nachweis über die Durchführung der Prüfungen ist von dem Anlagenbetreiber durch Prüfprotokolle zu erstellen und diese Protokolle sind dem VNB vorzulegen. Der VNB behält sich eine Prüfung der gesamten Funktionskette vor. Die Überprüfung kann entfallen, wenn im Rahmen des Netzbetriebes innerhalb dieser 4 Jahre eine erfolgreiche Nutzung des Einspeisemanagement erfolgt ist. Seite 32 von 79

33 (TAB Mittelspannung 2008) der Blindleistungsregelung/Statische Spannungshaltung Alle Erzeugungsanlagen beteiligen sich an der statischen Spannungshaltung - also an der Stützung der Netzbetriebsspannung - mit einem Verschiebungsfaktor cos (φ) zwischen 0,95 übererregt und 0,95 untererregt. Der zulässige Fehler für den Verschiebungsfaktor cos (φ) beträgt 0,005. Bei Erzeugungsanlagen, die so ausgelegt sind, dass sie über die oben aufgeführten Grenzwerte für die Verschiebungsfaktoren cos (φ) von ± 0,95 hinaus betrieben werden können, holt der VNB für den erweiterten Betrieb die Zustimmung des Anlagenbetreibers ein. Die hierfür erforderlichen technischen und vertraglichen Rahmenbedingungen sind zwischen Anlagenbetreiber und VNB zu vereinbaren. Die jeweils erforderliche Kennlinie sowie das Steuer- bzw. Regelverhalten ist vom Anlagenbetreiber in der Erzeugungsanlage einzustellen. Für den Eigenbedarf der Erzeugungsanlage ist ein Verschiebungsfaktorbereich von cos (φ) ± 0,9 einzuhalten. Für Erzeugungsanlagen ohne eine fernwirktechnische Anbindung zur netzführenden Stelle des VNB sind die Verfahren zur Blindleistungseinspeisung abhängig vom Anschlussort der Erzeugungsanlagen im Netz: 20 kv mit Anschluss an die Sammelschiene der VNB-Umspannanlage: o Standardmäßig Q (U)-Kennlinie gemäß Anlage D.3; die Referenzspannung des Reglers ist im Rahmen der Projektierung mit dem VNB abzustimmen; o Im Bedarfsfall kann der VNB eine cos (φ)(p)-kennlinie, übererregter Betrieb (Lieferung induktiver Blindleistung) gemäß Anhang D.1 vorgeben. 20 kv mit Anschluss im Netz: o Standardmäßig Q (U)-Kennlinie gemäß Anlage D.3; die Referenzspannung des Reglers ist im Rahmen der Projektierung mit dem VNB abzustimmen; o Im Bedarfsfall kann der VNB eine cos (φ)(p)-kennlinie, untererregt (Bezug induktiver Blindleistung) gemäß Anhang D.1 vorgeben. Alle Spannungsebenen: Im Bedarfsfall kann der VNB ein anderes in der BDEW Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz genanntes Verfahren der Blindleistungseinspeisung vorgeben. Die Kosten zur Umstellung des Blindleistungsregelverfahrens sind vom Anlagenbetreiber zu tragen. Bei der cos (φ)(p)-kennlinie muss sich jeder aus der Kennlinie ergebende Blindleistungswert automatisch innerhalb von 10 Sekunden einstellen. Für Erzeugungsanlagen mit einer fernwirktechnischen Anbindung zur netzführenden Stelle des VNB ist das Standardregelverfahren für die Erzeugungsanlage im Rahmen der Projektierung mit dem VNB abzustimmen. Die technischen Rahmenbedingungen zur Umsetzung sind im Dokument Spezifikation zur fernwirktechnischen Erfassung von Erzeugungsanlagen beschrieben. Der VNB behält sich hierbei jederzeit vor, bedarfsorientiert das Regelverfahren oder die Kennlinie anzupassen. Die Kosten zur Umstellung des Blindleistungsregelverfahrens sind vom Kunden zu tragen. Grundsätzlich gibt der VNB bei der Q (U)-Kennlinien-Regelung eine Spannungen vor, nämlich die Referenzspannung. Die Referenzspannung einer Q (U)-Kennlinie ist die Spannung, bei der die Erzeugungsanlage bei mittlerer Netzbetriebsspannung keine Blindleistung in das Netz einspeist. Die Referenzspannung ist - wie die Q (U)-Kennlinie und das Regelverhalten selbst - von dem Anlagenbetreiber in der Regelung seiner Erzeugungsanlage einzustellen. Die mittlere Netzbetriebsspannung wird vom VNB ermittelt und stellt die mittlere Netzspannung am Netzanschlusspunkt der Erzeugungsanlage dar, mit der das Netz üblicherweise betrieben wird. Seite 33 von 79

34 (TAB Mittelspannung 2008) der Beim Schalten von Kompensationsanlagen darf ein maximaler Spannungssprung von 0,5 % nicht überschritten werden. Hierbei wird von einem konstanten Übersetzungsverhältnis des Transformators ausgegangen. Bestandsanlagen (bei denen die Inbetriebsetzung bzw. die Anmeldung vor den in Kapitel aufgeführten Datumsangaben zur Beteiligung an der statischen Spannungshaltung erfolgte) sind so zu betreiben, dass bei Einspeisung ein Verschiebungsfaktor cos (φ) zwischen 0,9 kapazitiv und 0,9 induktiv eingehalten wird, soweit mit dem VNB nichts anderes abgestimmt wurde. 7.3 Ausführung der Anlage Hilfsenergieversorgung Ergänzend zu Kapitel muss ein Ausfall der Hilfsenergieversorgung der Erzeugungseinheiten zum unverzögerten Auslösen der betroffenen Erzeugungseinheiten führen. Bei Erzeugungsanlagen mit vollständiger dynamischer Netzstützung ist zwingend eine unterbrechungsfreie Hilfsenergieversorgung mit Batterie gemäß Kapitel einzusetzen. Der Ausfall der Hilfsenergieversorgung muss zum unverzögerten Auslösen des zugeordneten Schaltgerätes führen und ist durch eine Unterspannungsauslösung (Nullspannungsspule) zu realisieren Schutzeinrichtungen und Allgemeines Der VNB stellt im Rahmen der Projektierung die an den Entkupplungsschutzeinrichtungen der Übergabestation und der Erzeugungseinheiten umzusetzenden Einstellungen in Form des FGW TR8-Bogen Teil B zur Verfügung. Die nachstehenden Mustereinstellwerte zeigen exemplarisch die umzusetzenden Schutzvorgaben, eine Anforderung des FGW TR8-Bogens beim VNB ist in jedem Fall erforderlich. Steuerkabel/Mitnahmeschaltung Zur Befehlsübertragung der Auslösung des übergeordneten Entkupplungsschutzes zu den Erzeugungseinheiten wird dem Anlagenbetreiber die Verlegung eines Steuerkabels zwischen Erzeugungseinheiten und Übergabestation empfohlen. Falls eine Mitnahmeschaltung erforderlich ist (bei eingesetzter AWE im vorgelagerten 110 kv-netz und einspeisenden Erzeugungsanlagen mit vollständiger dynamischer Netzstützung), ist zudem ein Steuerkabel von der Übergabestation in das VNB-eigene Umspannwerk zu verlegen. Einzelheiten zur Ausführung der Mitnahmeschaltung sind im Rahmen der Projektierung zu klären. Die Kosten für Steuerkabel und Mitnahmeschaltung trägt der Anlagenbetreiber. Bei Übergabestationen, die direkt am UW-Zaun installiert sind, wird ein 12-adriges Steuerkabel des Typs NYCY, 0,6/1 kv gemäß VDE 0276 empfohlen. Bei vorhandener und aktiver Mitnahmeschaltung wird die Übertragung einer Schutzauslösung über diesen Weg in die turnusmäßigen Schutzprüfungen durch den VNB einbezogen. Des Weiteren ist die Verlegung eines Steuerkabels oder Lichtwellenleiters zwischen der Übergabestation und den Erzeugungseinheiten zur Befehlsübertragung der Auslösung des übergeordneten Entkupplungsschutzes zu den Erzeugungseinheiten und der fernwirktechnischen Erfassung der Erzeugungseinheit erforderlich. Seite 34 von 79

35 (TAB Mittelspannung 2008) der Inselnetzfähige Kundenanlagen Bezugsanlagen mit integrierten Erzeugungsanlagen können bei Bedarf inselnetzfähig ausgeführt werden. Details des Inselnetzbetriebes wie z.b. die Art der Einleitung des Inselnetzbetriebes und die Rückschaltung in den Normalzustand sind im Einzelfall mit dem VNB abzustimmen. Kundenanlagen mit integrierten Erzeugungsanlagen und nennenswertem Bezug dürfen sich ebenso wie reine Erzeugungsanlagen bei sinkender Netzfrequenz erst bei einem Wert von 47,5 Hz vom Netz trennen. Somit darf bei diesen Anlagen ein gewollter Inselnetzbetrieb erst bei dieser Frequenz eingeleitet werden. Liegt die Kundenanlage mit integrierten Erzeugungsanlagen in einem Lastabwurfgebiet, kann die Einleitung des Inselnetzbetriebes auf die Frequenz des Lastabwurfes abgestimmt werden. Übergeordneter Entkupplungsschutz in der Übergabestation Die Funktionalität (Messwertbereitstellung, Auslösekreis) dieses übergeordneten Entkupplungsschutzes ist mit mittelspannungsseitiger Messwerterfassung in der Übergabestation auszuführen. Zur Bereitstellung der Steuerund Messspannung kann unter Einhaltung der zulässigen Wandlerdaten die Schutz-/Betriebsmesswicklung des Messwandlersatzes genutzt werden. Der übergeordnete Entkupplungsschutz muss mindestens eine verkettete Spannung und den Halbschwingungs-Effektivwert auswerten. Hierbei reicht die Auswertung der 50 Hz- Grundschwingung aus. Folgende Anschlussbedingungen und Einstellungen müssen realisiert werden können: Einstellbereiche/Zeiten/Toleranzen Nennhilfsspannung U H = V AC, 50 Hz Nennspannung U n = 100/110 V AC, 50 Hz Rückfallverhältnis 0,95 Einstellbereich U > 1,0 1,3 x U n, Auflösung mindestens 0,01 x U n Verzögerungszeit t U > unverzögert 60 s, Auflösung mindestens 0,1 s Zu überwachende Messgröße Leiter-Leiter-Spannung Toleranzen Spannungsanregung 5 % vom Einstellwert, Verzögerungszeiten 3 % bzw. 20 ms Kommandofähige Schaltkontakte für Auslösung Anmerkungen: Die Meldungen Auslösung U >> und Auslösung U > müssen bis zur manuellen Quittierung (z.b. bei Einsatz eines Fallklappenrelais) auch bei Ausfall der Netzspannung erhalten bleiben. In Ausnahmefällen ist nach Absprache mit dem VNB eine Messung auf der Niederspannungsseite möglich. In diesem Fall kann auch der übergeordnete Entkupplungsschutz auf der Niederspannungsseite erfolgen. Uc ist in diesem Fall UNS., die Schutzeinstellwerte bleiben betragsmäßig unverändert. Der Transformator in der Übergabestation ist dann in Mittelstellung vom VNB zu verplomben oder anderweitig gegen ungewollte Verstellung zu sichern. Eigenschutz der Erzeugungsanlage Die nachstehend aufgeführten Schutzrelais-Einstellwerte sichern das systemgerechte Verhalten der Erzeugungsanlage bei Fehlern im Netz. Für den Eigenschutz der Erzeugungsanlage ist der Anlagenbetreiber selbst verantwortlich; der Eigenschutz darf aber die in dieser Richtlinie beschriebenen technischen Anforderungen nicht unterlaufen. Seite 35 von 79

36 (TAB Mittelspannung 2008) der Nachrüstung von Windenergie- Bestandsanlagen (Systemdienstleistungsbonus) Für Windenergieanlagen, die nach dem und vor dem in Betrieb genommen wurden und die vor dem mit Anlageneigenschaften zur Erlangung des Systemdienstleistungsbonus nach EEG nachgerüstet werden, gelten die gleichen schutztechnischen Anforderungen wie für die Erzeugungsanlagen, die nach den in Kapitel aufgeführten Datumsangaben beim VNB angemeldet und an der dynamischen Netzstützung beteiligt werden. Bei der Nachrüstung von Windparks ist der Frequenzbereich zwischen 51,0 und 51,5 Hz gleichmäßig gestaffelt über alle Windenergieanlagen einzustellen. Für die Nachrüstung von Windenergie-Bestandsanlagen bez. Systemdienstleistungsbonus ist der Q & U<-Schutz unabhängig von der Anschlussvariante grundsätzlich in der Übergabestation am Netzanschlusspunkt an der Spannungsebene des Netzanschlusses zu installieren. In Absprache mit dem VNB ist eine Installation auch an einem anderen, zwischen Übergabestation und Windenergie-Bestandsanlage gelegenen Punkt möglich. Die Auslösung kann dann mittel- oder niederspannungsseitig in der Übergabestation oder an der/den Erzeugungseinheit(en) erfolgen. Blindleistungsrichtungs-/Unterspannungsschutz (Q & U <) Die Einstellwerte entsprechen den Vorgaben der BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz. Als Ansprechschwelle stehen folgende zwei Möglichkeiten zur Verfügung: a) I min = 0,1 I n Wandler, jedoch maximal 0,1 I n EZA und Q min = 0,05 S A oder b) I min = 0,1 I n Wandler, jedoch maximal 0,15 I n EZA und φ = 3. Die Nutzung des Freigabestromes I min in der Variante a) ist optional und mit dem VNB abzustimmen. Für Erzeugungsanlagen mit Anschluss an die Sammelschiene einer VNB-Umspannanlage ist die Meldung Auslösung Q und U < -Schutz über das Steuerkabel (für die Mitnahmeschaltung) dem VNB zur Verfügung zu stellen. Umstellung von eingeschränkter auf vollständige dynamische Netzstützung Bei einer Umstellung von eingeschränkter auf vollständige dynamische Netzstützung sind die Schutzfunktionen und Einstellwerte wie beim Anschluss einer Erzeugungsanlage an die Sammelschiene einer VNB-Umspannanlage umzusetzen. Den Zeitpunkt des Übergangs zur vollständigen dynamischen Netzstützung bestimmt der VNB. Schutzrelais-Einstellwerte Bei den in den Tabellen und aufgeführten Schutzrelais-Einstellwerten für die Entkupplungsschutz-Einrichtungen ist Folgendes zu beachten: Sobald der in den Tabellen vorgegebene Grenzwert für Spannung bzw. Frequenz über-/unterschritten wird, kommt es zur Anregung des Schutzes. Ein Überschreiten der vorgegebenen Anregezeit (d.h. die Spannung bzw. die Frequenz bleibt ununterbrochen oberhalb/unterhalb des vorgegebenen Grenzwertes) führt zur sofortigen Schutzauslösung. Die in dieser Erläuterung zur TAB Mittelspannung 2008 angegebenen Einstellwerte für die Entkupplungsschutzeinrichtungen sind Richtwerte. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Summe aus Eigenzeit von Schutzeinrichtung und Schalteinrichtung 100 ms nicht überschreitet. Damit ergibt sich z.b. bei einem Schutzrelais-Einstellwert von 100 ms eine Gesamtabschaltzeit von maximal 200 ms. Ist die Summe aus Eigenzeit der Schutzeinrichtung und der Schalteinrichtung > 100 ms (z.b. bei verschiedenen Frequenz-Schutzeinrichtungen, die schon allein 100 ms als Mess- und Auswertezeit benötigen und weitere 50 ms bis 70 ms Eigenzeit des Schalters), steht für den Schutzrelais-Einstellwert ein entsprechend geringerer Zeitwert zur Verfügung. Seite 36 von 79

37 (TAB Mittelspannung 2008) der und Anschluss von Erzeugungsanlagen ohne dynamische Netzstützung Die folgenden Angaben gelten für Windenergieanlagen sowie für Photovoltaikanlagen und Brennstoffzellenanlagen, die vor dem ohne dynamische Netzstützung/Systemdienstleistung in Betrieb genommen werden, sowie für alle Verbrennungskraftmaschinen, die vor dem beim VNB angemeldet werden. Kurzschlussschutz Es sind mindestens Leistungsschalter mit unabhängigem Maximalstromzeitschutz oder Lasttrennschalter mit Sicherung nach Kapitel Schaltung und Aufbau einzusetzen. Übergeordneter Entkupplungsschutz in der Übergabestation Funktion Einstellbereich des Schutzrelais Schutzrelais-Einstellwerte Spannungssteigerungsschutz U >> 1,00 1,15 U n 1,15 U c 500 ms Spannungssteigerungsschutz U > 1,00 1,15 U n 1,10 U c 1 min Entkupplungsschutz an den Erzeugungseinheiten Funktion Einstellbereich des Schutzrelais Schutzrelais-Einstellwerte Spannungssteigerungsschutz U >> 1,00 1,15 U n 1,15 U NS 100 ms Spannungsrückgangsschutz U < 0,7 1,10 U n 0,8 U NS 100 ms Frequenzsteigerungsschutz f > 50 Hz 52 Hz 51,5 Hz 100 ms Frequenzrückgangsschutz f < 47,5 Hz 50 Hz 47,5 Hz 100 ms Anschluss der Erzeugungsanlage an die Sammelschiene einer UA Die folgenden Angaben gelten für Windenergieanlagen sowie für Photovoltaikanlagen und Brennstoffzellenanlagen, die nach dem in Betrieb genommen werden sowie für alle Verbrennungskraftmaschinen, die nach dem beim VNB angemeldet werden (vollständige dynamische Netzstützung, siehe auch Kapitel ). Kurzschlussschutz Es ist mindestens ein gerichteter UMZ-Schutz einzusetzen, ansonsten sind die Bedingungen des Kapitels Schaltung und Aufbau zu beachten. Die Notwendigkeit einer Mitnahmeschaltung gibt der VNB im Anschlussprozess explizit vor. Bei dieser Anschlussvariante ist ein Steuerkabel von der Übergabestation am UA- Zaun in die VNB-eigene Umspannanlage zu verlegen. Gibt der VNB anstelle der vollständigen die eingeschränkte dynamische Netzstützung vor, so gelten die Einstellwerte gemäß und Anschluss der Erzeugungsanlage im Mittelspannungsnetz. Übergeordneter Entkupplungsschutz in der Übergabestation Funktion Einstellbereich des Schutzrelais Schutzrelais-Einstellwerte Spannungssteigerungsschutz U >> 1,00 1,3 U n 1,15 U c 500 ms Spannungssteigerungsschutz U > 1,00 1,3 U n 1,10 U c 1 min Spannungsrückgangsschutz U < 0,1 1,0 U n 0,8 U c 2,7 s Blindleistungsrichtungs-/Unterspannungsschutz (Q & U<) 0,7 1,0 U n 0,85 U c 0,5 s Seite 37 von 79

38 (TAB Mittelspannung 2008) der Entkupplungsschutz an den Erzeugungseinheiten Funktion Einstellbereich des Schutzrelais Schutzrelais-Einstellwerte Spannungssteigerungsschutz U >> 1,00 1,3 U n 1,2 U NS 100 ms Spannungsrückgangsschutz U < 0,1 1,0 U n 0,8 U NS 1,8 s Spannungsrückgangsschutz U << 0,1 1,0 U n 0,45 U NS 300 ms Frequenzsteigerungsschutz f > 50 Hz 52 Hz 51,5 Hz 100 ms Frequenzrückgangsschutz f < 47,5 Hz 50 Hz 47,5 Hz 100 ms Anmerkungen: Bei der Nachrüstung von Windenergie-Bestandsanlagen bez. Systemdienstleistungsbonus ist f > im Bereich von 51,0 bis 51,5 Hz gleichmäßig gestaffelt über alle Erzeugungseinheiten eines Windparks einzustellen. Die genauen Vorgaben sind beim VNB zu erfragen Anschluss der Erzeugungsanlage im Mittelspannungsnetz Die folgenden Angaben gelten für Windenergieanlagen sowie für Photovoltaikanlagen und Brennstoffzellenanlagen, die nach dem in Betrieb genommen werden (eingeschränkte dynamische Netzstützung, siehe auch Kapitel ) sowie für alle Verbrennungskraftmaschinen, die nach dem beim VNB angemeldet werden (eingeschränkte dynamische Netzstützung, oder dynamische Netzstützung mit maximaler Kurzschlussleistung während eines Netzfehlers; k-faktor ist nicht einstellbar ) Kurzschlussschutz Es sind mindestens ein Leistungsschalter mit UMZ-Schutz oder Lasttrennschalter mit Sicherung nach Kapitel Schaltung und Aufbau einzusetzen. Übergeordneter Entkupplungsschutz in der Übergabestation Funktion Einstellbereich des Schutzrelais-Einstellwerte Schutzrelais Spannungssteigerungsschutz U >> 1,00 1,3 U n 1,15 U c 500 ms Spannungssteigerungsschutz U > 1,00 1,3 U n 1,10 U c 1 min Entkupplungsschutz an den Erzeugungseinheiten Funktion Einstellbereich des Schutzrelais-Einstellwerte Schutzrelais Spannungssteigerungsschutz U >> 1,00 1,30 Un 1,15 U NS 100 ms Spannungsrückgangsschutz U < 0,10 1,00 Un 0,8 U NS 300 ms Spannungsrückgangsschutz U << 0,10 1,00 Un 0,45 U NS 0 Frequenzsteigerungsschutz f > 50,0 52,0 Hz 51,5 Hz 100 ms Frequenzrückgangsschutz f < 47,5 50 Hz 47,5 Hz 100 ms Anmerkungen: Bei der Nachrüstung von Windenergie-Bestandsanlagen bez. Systemdienstleistungsbonus ist f> im Bereich von 51,0 bis 51,5 Hz gleichmäßig gestaffelt über alle Erzeugungseinheiten eines Windparks einzustellen. Hinweis für Windenergieanlagen, die in dem Zeitraum vom bis zum in Betrieb gesetzt wurden: Der vom Gesetzgeber für den Erhalt des Systemdienstleistungsbonus geforderte Blindleistungsrichtungs- /Unterspannungsschutz (Q & U <) ist in der Übergabestation auf der Mittelspannungsseite zu installieren. Die Einstellwerte entsprechen denen bei Anschluss an die Sammelschiene einer VNB-Umspannanlage (0,85 Uc/0,5 s). Seite 38 von 79

39 (TAB Mittelspannung 2008) der Ist zu einem späteren Zeitpunkt eine Umstellung von eingeschränkter auf vollständige dynamische Netzstützung erforderlich, sind die Schutzfunktionen und Einstellwerte wie beim Anschluss einer Erzeugungsanlage an die Sammelschiene einer VNB-Umspannanlage umzusetzen. Den Zeitpunkt des Übergangs zur vollständigen dynamischen Netzstützung bestimmt der VNB Prüfleisten Zur Durchführung von Schutzfunktionsprüfungen sind in die Verdrahtung zwischen Wandler, Leistungsschalter und Schutzgerät Einrichtungen zur Anbindung von Prüfgeräten einzubauen. Diese Einrichtungen haben folgende Funktionen zu erfüllen: Heraustrennen der Wandlerkreise zum Schutzgerät; Kurzschließen von Stromwandlern; Auftrennen des AUS- und EIN-Befehls zwischen Schutzgerät und Leistungsschalter; Anbindung der Prüfeinrichtung (Wandlerkreise, Befehle, Generalanregung). Die technische Ausführung dieser Einrichtungen ist in Anhang B im Rahmen der Erläuterungen zur Wandlerverdrahtung beispielhaft beschrieben Sternpunktbehandlung Die Art der Sternpunktbehandlung wird vom VNB vorgegeben. Die erforderliche Kompensation von Erdschlussströmen des galvanisch mit dem VNB-Netz verbundenen Kundennetzes ist in Absprache mit dem VNB durchzuführen. Die Kosten hierfür trägt der Anlagenbetreiber. Für die Sternpunktbehandlung der Übergabestation nachgelagerten, galvanisch getrennten Mittel- und Niederspannungsnetze ist der Anlagenbetreiber selbst verantwortlich. 7.4 Abrechnungsmessung Zur Errichtung von nachgelagerten Zählerplätzen innerhalb der Kundenanlage ist beim VNB ein geeignetes Messkonzept einzureichen. Die technische Ausprägung der Wandler und Zählgeräte ist mit dem VNB abzustimmen. Der Einsatz einer Lastgangmessung ist ab einer elektrischen Wirkleistung > 100 kw erforderlich. 7.5 Betrieb Zuschaltbedingungen und Synchronisierung Erzeugungsanlagen sind mit einer automatischen Parallelschalteinrichtung zu versehen. Folgende Einstellwerte sind erforderlich: φ = ±10 f = 10 mhz U = ±5 % Die Synchronisiereinrichtung bei nicht inselbetriebsfähigen Erzeugungsanlagen ist dem Generatorschalter zuzuordnen; bei inselbetriebsfähigen Erzeugungsanlagen ist zusätzlich eine Synchronisiereinrichtung am Kuppelschalter vorzusehen. Seite 39 von 79

40 (TAB Mittelspannung 2008) der Hinsichtlich des Wiedereinschaltens nach Auslösung der Entkupplungsschutzeinrichtungen an den Erzeugungseinheiten ist ein Zeitverzug von mindestens 30 Minuten einzuhalten, um Schalthandlungen im Netz möglichst abzuwarten. Anschließend sind die Wiedereinschaltkriterien aus Kapitel 5.7 der BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (Spannungs- und Frequenzkriterium, Leistungsgradient) einzuhalten. Die Wiederzuschaltung der gesamten Erzeugungsanlage erfolgt unter Einhaltung der Kriterien der Anschlussbewertung (ggf. erforderliche stufenweise Zuschaltung der Erzeugungseinheiten und/oder der Transformatorleistung zur Einhaltung der zulässigen Netzrückwirkungen). Das bedeutet, dass unter Berücksichtigung dieser Kriterien eine automatische oder - durch den Anlagenbetreiber - ferngesteuerte Einschaltung des Übergabeschalters möglich ist. Hierfür ist eine einmalige Zustimmung des VNB erforderlich. Außerdem sind derartige Übergabeschaltfelder mit dem Hinweisschild Anlage ist ferngesteuert/fernüberwacht an der Mittelspannungs-Schaltanlage zu kennzeichnen Blindleistungskompensation Bei Überschusseinspeisung, KWK-Untermessung oder bei einer kaufmännisch-bilanziellen Weitergabe ist grundsätzlich der Einsatz einer intelligenten Blindstromkompensationsanlage erforderlich, die je nach Gesamtverhalten der Kundenanlage bei Bezug oder Lieferung den dabei jeweils erforderlichen Verschiebungsfaktor cos(φ) für die gesamte Kundenanlage am Netzanschlusspunkt regelt. Die Funktionalität einer intelligenten Blindstromkompensationsanlage kann durch die Erzeugungsanlage selbst erbracht werden. Findet eine Blindarbeitsverrechnung statt, die durch die Erzeugungsanlage beeinflusst wird, ist hierzu eine Abstimmung zwischen VNB und Anlagenbetreiber erforderlich. Für Kundenanlagen ist grundsätzlich der Einsatz eines Blindarbeitszählers (z.b. in Form eines Lastgangzählers) für die Erzeugungsanlage und zur Verrechnung mit der Gesamt-Übergabestelle vorzusehen. Seite 40 von 79

41 (TAB Mittelspannung 2008) der 8 Anhang A Beispiele für 20 kv-übergabestationen A.1 20 kv-ringanbindung mit 1 Abgangsfeld, Anschlussleistung < 1 MVA (z.b. 630 kva); mittelspannungsseitige Messung Anmerkung: Bei Stichanbindung entfällt ein Einspeisefeld. Seite 41 von 79

42 (TAB Mittelspannung 2008) der A.2 20 kv-ringanbindung mit 1 Abgangsfeld, Anschlussleistung > 1 MVA oder Einsatz von Unterstationen mit Leistungsschalter und mittelspannungsseitiger Messung Anmerkung: Bei Stichanbindung entfällt ein Einspeisefeld Seite 42 von 79

43 (TAB Mittelspannung 2008) der A.3 20 kv-ringanbindung mit 2 Abgangsfeldern, Gesamtanschlussleistung < 1 MVA mit Übergabe-Lasttrennschalter und mittelspannungsseitiger Messung Anmerkung: Bei Stichanbindung entfällt ein Einspeisefeld. Seite 43 von 79

44 (TAB Mittelspannung 2008) der A.4 20 kv-ringanbindung mit 2 Abgangsfeldern, Gesamtanschlussleistung > 1 MVA mit Übergabe-Leistungsschalter und mittelspannungsseitiger Messung Anmerkung: Bei Stichanbindung entfällt ein Einspeisefeld. Seite 44 von 79

45 (TAB Mittelspannung 2008) der A.5 20 kv-stichanbindung Seite 45 von 79

46 (TAB Mittelspannung 2008) der A.6 20 kv-ringanbindung einer Erzeugungsanlage mit 1 Abgangsfeld, Transformator < 1 MVA, mittelspannungsseitige Messung Seite 46 von 79

47 (TAB Mittelspannung 2008) der A.7 Übergabestation bei Anschluss einer Erzeugungsanlage an die Sammelschiene einer UA mit 1 Abgangsfeld, Transformatoren > 1 MVA, mittelspannungsseitige Messung Seite 47 von 79

48 (TAB Mittelspannung 2008) der A.8 Übergabestation bei Anschluss einer Erzeugungsanlage an die Sammelschiene einer UA mit 1 Abgangsfeld, Transformatoren > 1 MVA, mittelspannungsseitige Messung Seite 48 von 79

49 (TAB Mittelspannung 2008) der A.9 20 kv-stichanbindung von Bezugsanlagen an ein 20 kv-freileitungsnetz Seite 49 von 79

50 (TAB Mittelspannung 2008) der B Wandlerverdrahtung B.1 Zähleinrichtung Der Aufbau gilt für ein rechtes Drehfeld. Seite 50 von 79

51 (TAB Mittelspannung 2008) der B.2 Schutz B.2.1 Spannungswandler Seite 51 von 79

52 (TAB Mittelspannung 2008) der B.2.2 Spannungswandler Seite 52 von 79

53 (TAB Mittelspannung 2008) der C Vordrucke C.0 Anfrageformular Anmerkung: Dieses Formular ist auf der Homepage des VNB herunterzuladen. Seite 53 von 79

54 (TAB Mittelspannung 2008) der C.1 Antragstellung Anmerkung: Dieses Formular ist auf der Homepage des VNB herunterzuladen. Seite 54 von 79

55 (TAB Mittelspannung 2008) der C.2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (vom Kunden auszufüllen) Anlagenanschrift Straße, Hausnummer PLZ, Ort Bemessungsleistung SrT kva Transformatoren relative Kurzschlussspannung uk % Schaltgruppe Bereich der einstellbaren Blindleistung kvar Blindleistungs- Blindleistung je Stufe kvar Zahl der Stufen kompensation Verdrosselungsgrad/Resonanzfrequenz Höchste Schweißleistung Leistungsfaktor Schweißmaschinen Anzahl der Schweißvorgänge 1/min Dauer eines Schweißvorganges min Asynchronmotor Synchronmotor Motor mit Stromrichterantrieb Bemessungsspannung V Bemessungsstrom A Bemessungsleistung kva Leistungsfaktor Motoren Wirkungsgrad Verhältnis Anlaufstrom/Bemessungsstrom Ia/Ir Anlaufschaltung: direkt Stern/Dreieck Sonstige Anzahl der Anläufe je Stunde je Tag Anlauf mit oder ohne Last: mit Last ohne Last Anzahl der Last- bzw. Drehrichtungswechsel 1/min Stromrichter Bemessungsleistung kva Gleichrichter Frequenzumrichter Drehstromsteller Pulszahl bzw. Schaltfrequenz (Eingangs-) Gleichrichter Schaltung (Brücke, ) Steuerung: gesteuert ungesteuert Zwischenkreis vorh. induktiv kapazitiv Schaltgruppe Stromrichtertransformator Bemessungsleistung kva relative Kurzschlussspannung uk % Kommutierungs induktivitäten mh Herstellerangaben zu den netzseitigen Oberschwingungsströmen Ordnungszahl Iµ [A] Ordnungszahl Iµ [A] Bemerkungen Seite 55 von 79

56 (TAB Mittelspannung 2008) der C.3 Netzanschlussplanung Netzanschlussplanung (Mittelspannung) (Checkliste für den VNB für die Festlegung des Netzanschlusses) Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr Straße, Hausnummer PLZ, Ort Standort der Übergabestation und Leitungstrasse des VNB geklärt? ja nein Aufbau der Mittelspannungs-Schaltanlage geklärt? ja nein Erforderliche Schutzeinrichtungen für Einspeise- und Übergabefelder geklärt? ja nein Fernsteuerung/Fernüberwachung und erforderl. Umschaltautomatiken geklärt? ja nein Art und Anordnung der Messeinrichtung geklärt? ja nein Eigentumsgrenze geklärt? ja nein Liefer- und Leistungsumfang von Kunde und VNB geklärt? ja nein Seite 56 von 79

57 (TAB Mittelspannung 2008) der C.4 Errichtungsplanung Errichtungsplanung (Mittelspannung) (Spätestens 6 Wochen vor Baubeginn der Übergabestation vom Kunden an den VNB zu übergeben) Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr. Straße, Hausnummer PLZ, Ort Anlagenbetreiber Vorname, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon, Maßstäblicher Lageplan des Grundstückes mit eingezeichnetem Standort der Übergabestation, der Trasse des VNB sowie der vorhandenen und geplanten Bebauung beigefügt? ja nein Übersichtsschaltplan der gesamten Mittelspannungsanlage einschließlich Transformatoren, Mess-, Schutz- und Steuereinrichtungen (wenn vorhanden, Daten der Hilfsenergiequelle) inkl. der Eigentums- und Verfügungsbereichsgrenzen beigefügt? ja nein (bitte auch technische Kennwerte angeben) Zeichnungen aller Mittelspannungs-Schaltfelder mit Anordnung der Geräte beigefügt? (Montagezeichnungen) ja nein Anordnung der Messeinrichtung (inkl. Datenfernübertragung) beigefügt? ja nein Grundrisse und Schnittzeichnungen (möglichst im Maßstab 1:50), der elektrischen Betriebsräume für die Mittelspannungs-Schaltanlage und der Transformatoren beigefügt? (Aus diesen Zeichnungen muss auch die Trassenführung der Leitungen und der Zugang zur ja nein Schaltanlage ersichtlich sein) Einvernehmliche Regelung bezüglich des Standortes und Betriebes der Übergabestation und der VNB-Kabeltrasse zwischen dem Haus- und Grundeigentümer und dem Errichter bzw. dem ja nein Betreiber der Übergabestation (wenn dies unterschiedliche Personen sind) erzielt? Liegen Nachweise zur Erfüllung der technischen Forderungen des VNB gemäß Kapitel 3 der TAB Mittelspannung beim VNB vor? ja nein (Nachweis der Kurzschlussfestigkeit für die gesamte Übergabestation, ) Liegt ein Nachweis der Kurzschlussfestigkeit für die Mittelspannungsschaltanlage vor? ja nein Seite 57 von 79

58 (TAB Mittelspannung 2008) der Information über den weiteren Terminplan Eine mit dem (Sicht-) Vermerk des VNB versehene Ausfertigung der Unterlagen erhält der Kunde bzw. sein Beauftragter wieder zurück. Dieser Vermerk hat eine befristete Gültigkeit von sechs Monaten und bestätigt nur die Belange des VNB. Eintragungen des VNB sind bei der Ausführung vom Errichter der Anlage zu berücksichtigen. Mit den Bau- und Montagearbeiten der Übergabestation darf erst begonnen werden, wenn die mit dem Vermerk des VNB versehenen Unterlagen beim Kunden bzw. seinem Beauftragten und dem VNB das bestätigte Anschlussangebot vorliegen. Mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Inbetriebnahmetermin der Übergabestation informiert der Kunde den VNB, damit der VNB den Netzanschluss rechtzeitig in Betrieb setzen kann. Mindestens eine Woche vor der Inbetriebsetzung des Netzanschlusses sind dem VNB nachfolgende Unterlagen und eine Übersicht zu Ansprechpartnern des Kunden für die Organisation und Durchführung von Schalthandlungen zu übergeben: aktualisierte Projektunterlagen (mit Nachweis der Erfüllung eventueller Auflagen seitens des VNB), Prüfprotokolle UMZ-Schutz, Erdschlussrichtungserfassung und Fernsteuerung (siehe Anhang C.8) Inbetriebsetzungsauftrag (siehe Anhang C.5), Erdungsprotokoll (siehe Anhang C.6), Prüfprotokolle/Eichscheine für Strom- und Spannungswandler Im Anschluss daran teilt der VNB dem Anschlussnehmer zeitnah den Inbetriebsetzungstermin für den Netzanschluss mit. Der Vordruck C.7 Betriebsführung ist inkl. des Übersichtsschaltplanes der Übergabestation an die netzführende Stelle des VNB zu senden. Eine Übersicht über die Schaltanweisungsberechtigten und die Schaltberechtigten des Kunden sind der netzführenden Stelle des VNB ebenfalls in schriftlicher Form mitzuteilen. Seite 58 von 79

59 (TAB Mittelspannung 2008) der C.5 Inbetriebsetzungsauftrag Inbetriebsetzungsauftrag (Mittelspannung) (1/2) (vom Anlagenerrichter auszufüllen) Anlagenanschrift Anschlussnutzer (Der Anschlussnutzer verpflichtet sich, dem VNB Änderungen der Daten unverzüglich anzuzeigen.) Messstellenbetrieb (MSB) Messeinrichtung für o. g. Messstelle Gewünschte Messeinrichtung und Messkonzept Eigentümer Wandler Anlagendaten Stationsname / Feld-Nr.: Straße: PLZ: Firma: Name: Straße: PLZ: Hausnummer, Zusatz: Ort: Adresse: Vorname: Hausnummer, Zusatz: Ort: Postfach: Telefon: Fax: Die Bereitstellung der Messeinrichtung und der Messstellenbetrieb soll erfolgen durch: VNB 3. Messstellenbetreiber MSB-ID laut MSB-Rahmenvertrag: Anlagenbetreiber gem. EEG u. KWK-G Diese Mitteilung ersetzt nicht die Verpflichtungen gem. 21 b Abs. 2 EnWG und 5 Messzugangsverordnung. Einbau Ausbau; Nr. des auszubauenden Zählers: Wechsel Drehstromzähler Lastgangzähler Zweirichtungszähler Bitte Nr. ( 0 / 1 / 2 / 3 / 4 / 5 ) des zutreffenden Messkonzeptes angeben: Sollte die gewünschte Messanordnung keinem der dargestellten Messkonzepte entsprechen, so ist dieses im Vorfeld mit dem VNB abzustimmen und auf einem separaten Blatt darzustellen. VNB 3. Messstellenbetreiber Anschlussnehmer Neuanlage Wiederinbetriebnahme Anlagenänderung Gewerbe Landwirtschaft Industrie EEG- Anlage KWK-G sonst. Einspeiser Baustrom sonst. Kurzzeitanschluss Voraussichtlicher Jahresenergiemenge maximal gleichzeitige Leistung kw kwh Netzeinspeisung Windkraft Wasserkraft BHKW Photovoltaik Andere aus: Terminabsprache erwünscht, Tel.: Hinweis zur Stromlieferung Vor der Aufnahme der Anschlussnutzung ist vom Anschlussnutzer ein Stromliefervertrag mit einem Stromlieferanten zu schließen. Ort, Datum Unterschrift Anschlussnutzer (Auftraggeber) Seite 59 von 79

60 (TAB Mittelspannung 2008) der Inbetriebsetzungsauftrag (Mittelspannung) (2/2) (vom Anlagenerrichter auszufüllen) Bemerkungen: Inbetriebsetzung Die von mir/uns ausgeführte Installation der Übergabestation ist unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN VDE Normen, nach den Bedingungen der BDEW-Richtlinie Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung und den Technischen Anschlussbedingungen des VNB von mir/uns errichtet, geprüft und fertig gestellt worden. Die Ergebnisse der Prüfungen sind dokumentiert. Ort, Datum Unterschrift und Firmen-Stempel Anlagenerrichter (Elektrofachbetrieb) (nicht Lieferant der Übergabestation) Seite 60 von 79

61 (TAB Mittelspannung 2008) der C.6 Erdungsprotokoll Erdungsprotokoll (Mittelspannung) (vom Kunden auszufüllen) Anlagenanschrift Stationsname / Feld-Nr.: Straße: Hausnummer, Zusatz: PLZ: Ort: Skizze der ausgeführten Erdungsanlage (bitte Nordpfeil einzeichnen) Skizze wurde auf separatem Blatt beigefügt Ausführung durch Firma: Datum: Bodenart: Lehm Humus Sand Kies felsig Boden: feucht trocken Tiefenerder? Oberflächenerder? ja nein ja nein Erdermaterial: Steuererder? ja nein Gesamtlänge Tiefenerder m Gesamtlänge Oberflächenerder m Fundamenterder? ja nein Hochspannungsschutzerder Ω Niederspannungsbetriebserder Ω Gesamterdungs-Impedanzwert nach Verbindung von Hochspannungsschutz- und Niederspannungs- Erdungsanlage : Ω Mängel: nein ja, (welche) Ort, Datum Unterschrift des Anlagenerrichters Seite 61 von 79

62 (TAB Mittelspannung 2008) der C.7 Betriebsführung (1/2) Netzanschluss Der Anschluss der 20 kv-übergabestation erfolgt als Stichanschluss/per Einschleifung aus unserer Leitung / unserer Umspannanlage aus der 110 kv-netzgruppe. Netzführende Stellen/telefonische Erreichbarkeit Die Verantwortung für die Betriebsführung liegt bei der jeweils netzführenden Stelle des VNB. Die netzführende Stelle des VNB ist für den Kunden wie folgt zu erreichen: Netzführende Stelle des VNB: Netzleitstelle / Schaltleitung in Telefon: Telefax: Anmeldungen von Freischaltungen bei der netzführenden Stelle des VNB: Telefon: Telefax: Die netzführende Stelle des Kunden ist für den VNB wie folgt zu erreichen: Telefon: oder Handy: Telefax: Verfügungsbereichsgrenze/Schaltanweisungsberechtigung Die Verfügungsbereichsgrenze in der kv-übergabestation ist aus dem Übersichtsschaltplan ersichtlich (bitte als Vordruck C.7 beifügen). Die Übergabestation ist mit sowie die kv-felder entsprechend Vordruck C.7 beschriftet. Schaltanweisungsberechtigung im Rahmen der Betriebsführung besteht im jeweiligen Verfügungsbereich nur gegenüber der netzführenden Stelle des Partners. Sternpunktbehandlung Der zu kompensierende Erdschlussstrom beträgt in Summe A. Seite 62 von 79

63 (TAB Mittelspannung 2008) der C.7 Betriebsführung (2/2) Schaltanweisungsberechtigte Personen der netzführenden Stellen Schaltanweisungsberechtigte/Schaltberechtigte der Netzleitstelle/Schaltleitung : Schaltanweisungsberechtigte/Schaltberechtigte des Kunden : Entsprechende aktuelle Nachweise sind dem VNB vorzulegen. Kontaktdaten und Nachweise sind mindestens einmal jährlich dem VNB mitzuteilen. Seite 63 von 79

64 (TAB Mittelspannung 2008) der C.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen Inbetriebsetzungsprotokoll (Mittelspannung) (1/2) (vom Kunden auszufüllen) Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr Straße, Hausnummer PLZ, Ort Anschlussnehmer (Eigentümer) Anlagenbetreiber Anlagenerrichter (Elektrofachbetrieb) Vorname, Name Telefon, Vorname, Name Telefon, Firma, Ort Telefon, Netzform gelöscht isoliert niederohmig UMZ-Schutz Einstellwerte lt. Vorgabe Prüfwerte Erdschlussrichtungserfassung [A] Schutzrelais Hersteller: Typ: Wandlerdaten Typ: Übersetzung: Primär [A] Sekundär [A] Zeit [s] I> I> I / In = t = I>> I>> I / In = t = I> I> I / In = t = I>> I>> I / In = t = Wandlerdaten Typ: Übersetzung: IEinstell IPrüf Meldung geprüft UVerlag UPrüf Dokumentation Aktualisierte Projektunterlagen der Übergabestation vorhanden (Übergabe an VNB Inbetriebsetzungsauftrag vorhanden (D.5) min. 1 Woche vor Erdungsprotokoll vorhanden (D.6) Inbetriebsetzung des Netzanschlusses) Beglaubigungsscheine der Wandler vorhanden (Eichscheine) Fernsteuerung erforderlich ja nein wenn ja, geprüft (incl. Fern-AUS) Messwertübertragung erforderlich ja nein wenn ja, geprüft Abrechnungsmessung Vorprüfung + Inbetriebnahmeprüfung erfolgt Seite 64 von 79

65 (TAB Mittelspannung 2008) der Inbetriebsetzungsprotokoll (Mittelspannung) (2/2) (vom Kunden auszufüllen) Bemerkungen: Die Station gilt im Sinne der zur Zeit gültigen DIN VDE Bestimmungen und der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte. Diese darf nur von Elektrofachkräften oder elektrisch unterwiesenen Personen betreten werden. Laien dürfen die Betriebsstätte nur in Begleitung v. g. betreten. Die Station ist nach den Bedingungen der BDEW- Richtlinie Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung und den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagen-errichter den Anlagenbetreiber eingewiesen und die Station gemäß BGV A3 3 und 5 für betriebsbereit erklärt. Ort, Datum Anlagenbetreiber Anlagenerrichter Die Anschaltung der Übergabestation an das Mittelspannungsnetz erfolgte am: Ort, Datum Anlagenbetreiber Anlagenerrichter Seite 65 von 79

66 (TAB Mittelspannung 2008) der C.9 Datenblatt einer Erzeugungsanlage Mittelspannung Datenblatt einer Erzeugungsanlage MS (1/4) (vom Kunden auszufüllen) Anlagenanschrift Anschlussnehmer Straße, Hausnummer PLZ, Ort Vorname, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon, Erzeugungsanlage (bei Energiemix Mehrfach-Nennung) Geothermie Wasserkraftwerk Windenergieanlage Brennstoffzelle Blockheizkraftwerk Photovoltaikanlage Aufstellungsort der PV-Anlage: Gebäude Freifläche Sonstige: Eingesetzter Brennstoff (z.b. Erdgas, Biogas, Biomasse): Anlagenart Neuerrichtung Erweiterung Rückbau Leistungsangaben bereits vorhandene Anschlusswirkleistung PA neu zu installierende Anschlusswirkleistung PA neu zu installierende maximale Scheinleistung SAmax Einspeisung der Gesamtenergie in das Netz des VNB? ja nein PV-Anlagen: Messung der erzeugten Gesamtenergie nach 33 (2) EEG (PV-Selbstverbrauch) geplant? ja nein KWKG-Anlagen: Messung der erzeugten Gesamtenergie nach 4 (3a) KWKG geplant? ja nein Inselbetrieb vorgesehen? ja nein Kunden/Einspeiser-Nr. bereits vorhanden? nein ja kw kw kva Kurzbeschreibung: Seite 66 von 79

67 (TAB Mittelspannung 2008) der Datenblatt einer Erzeugungsanlage MS (2/4) (vom Kunden auszufüllen) Elektrisches Verhalten am Netzanschlusspunkt Kurzschlussverhalten Kurzschlussströme der Erzeugungsanlage bei einem dreipoligen Kurzschluss am Netzanschlusspunkt gemäß DIN EN (VDE 0102) (bei Kurzschlusseintritt): I k3: Ip: Blindleistungsbereich (am Netzanschlusspunkt) Einstellbarer Blindleistungsbereich (es gilt das Verbraucherzählpfeilsystem): cos ind (untererregt) : bis cos kap (übererregt) : Blindleistungskompensation nicht vorhanden vorhanden kvar geregelt: ja nein Zugeordnet: der Erzeugungsanlage den Erzeugungseinheiten Blindleistung je Stufe kvar Zahl der Stufen Verdrosselungsgrad/Resonanzfrequenz Tf-Sperre nicht vorhanden mit Tf-Sperre für Hz Schutzeinrichtungen am Netzanschlusspunkt Angaben zum anschlussnehmereigenen MS-Netz Kurzschlussschutz Erdschlussrichtungserfassg. Distanzschutzrelais mit U-I-Anregung Leistungsschalter mit UMZ-Schutz Lastschalter-Sicherungskombination sonstiges: Art: Typ: Bemessungsspannung UrMS kv Leitungslänge m Kabeltyp Querschnitt Netzform: gelöscht isoliert niederohmig geerdet MS/MS-Zwischen- Transformator (falls vorhanden) Schaltgruppe uk % Obere Bemessungsspannung UrOS Untere Bemessungsspannung UrUS kv kv Seite 67 von 79

68 (TAB Mittelspannung 2008) der Datenblatt einer Erzeugungseinheiten MS (3/4) (vom Kunden auszufüllen; für jede Erzeugungseinheit bitte ein Datenblatt ausfüllen) Generator Hersteller: Asynchronmaschine doppelt gespeiste Asynchronmaschine Synchronmaschine direkt gekoppelt Synchronmaschine mit Umrichter PV-Generator mit Wechselrichter weitere Anzahl baugleicher Erzeugungseinheiten: Leistungsangaben Nennleistung einer Generatoreinheit PnG Maximale Wirkleistung PEmax Bemessungsscheinleistung SrE Generatornennspannung UnG V Generatornennstrom InG A Maximaler Schaltstromfaktor gemäß Kapitel Anfangs-Kurzschlusswechselstrom des Generators Ik (bei UnG) Bereich Verschiebungsfaktor (es gilt das Verbraucherzählpfeilsystem): Typ: cos ind (untererregt) : bis cos kap (übererregt) : Stromrichter Maschinentransformator Hersteller: Typ: Bemessungsleistung kva Pulszahl/Schaltfrequenz Stück Gleichrichter Frequenzumrichter Drehstromsteller Steuerung: gesteuert ungesteuert Zwischenkreis vorh. induktiv kapazitiv Bemessungsleistung SrT kva Kurzschlussspannung uk % Schaltgruppe Bemessungsspannung MS MS-Spannungsstufen Bemessungsspannung NS kw kw kva A Seite 68 von 79

69 (TAB Mittelspannung 2008) der Datenblatt einer Erzeugungseinheiten MS (4/4) (Checkliste für die vom Kunden an den VNB zu übergebenden Informationen; vom Kunden auszufüllen) Lageplan, aus dem Orts- und Straßenlage, Flur- und Flurstücksbezeichnung, die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Anschlussanlage und der Erzeugungseinheiten hervorgehen (vorzugsweise im Maßstab 1:10.000, innerorts 1:1.000) beigefügt? Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel (eine einpolige Darstellung ist ausreichend), Angaben über kundeneigene Transformatoren, Mittelspannungs- Leitungsverbindungen, Kabellängen und Schaltanlagen, Übersichtsbild des Schutzes der Erzeugungsanlage mit Einstellwerten beigefügt? Einheiten-Zertifikat beigefügt? (Für alle unterschiedlichen Einheiten je ein Zertifikat) Nummern der Einheiten-Zertifikate: Anlagen-Zertifikat beigefügt? Nummer des Anlagen-Zertifikates: vom Baugenehmigung beigefügt? positiver Bauvorbescheid beigefügt? (nicht erforderlich bei PV-Anlagen auf genehmigten Baukörpern) BImSch-Genehmigung beigefügt? Zeitlicher Bauablaufplan vorhanden (bitte beifügen) Geplanter Inbetriebsetzungstermin Dieses Datenblatt ist Bestandteil der Netzverträglichkeitsprüfung und ggf. der Netzanschlusszusage. Bei Veränderungen jeglicher Art ist der zuständige VNB unverzüglich schriftlich zu informieren. Nur vollständig ausgefüllte Datenblätter können bearbeitet werden. Ort, Datum Unterschrift des Anschlussnehmers Seite 69 von 79

70 (TAB Mittelspannung 2008) der C.10 Sicherstellung der Netzkapazität am Netzanschlusspunkt (nur für Erzeugungsanlagen) Sicherstellung der Netzkapazität am Netzanschlusspunkt Der VNB übernimmt die Angaben aus dem Vordruck C.1. à Der Kunde ergänzt den Planungsstand der Erzeugungsanlage. Antragstellung für den Netzanschluss der Erzeugungsanlage Anlagenanschrift Anschlussnehmer Netzanschlusspunkt (Bezug auf das Mitteilungsschreiben des VNB mit Nennung des Netzanschlusspunktes) Geplanter Inbetriebsetzungstermin Anmeldung erfolgte beim VNB am (Datum des beim VNB eingereichten Formulars D.1) Straße, Hausnummer PLZ, Ort Vorname, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon, Bezeichnung: Datum: Die Erzeugungsanlage befindet sich derzeit in der Planungsphase: Detailplanung (Auftrag an Anlagenplaner ist erteilt) Grundstück für die Errichtung der Erzeugungsanlage ist gesichert Finanzierungsvereinbarung ist abgeschlossen Herstellungsauftrag für den kundeneigenen Netzanschluss ist erteilt Bestellbestätigung der Erzeugungsanlage liegt vor Baugenehmigung liegt vor Sonstiger Grund für eine Reservierung der Netzanschlusskapazität am Netzanschlusspunkt: Betreffende Unterlagen sind beigefügt. Mit Vorlage des unterschriebenen Formulars auf Sicherstellung der Netzanschlusskapazität am Netzanschlusspunkt wird die Einspeisemöglichkeit für 6 Monate reserviert. Falls Netzausbau erforderlich ist, werden die Maßnahmen unverzüglich begonnen. Ort, Datum Unterschrift des Anschlussnehmers/Einspeisewilligen Seite 70 von 79

71 (TAB Mittelspannung 2008) der C.11 Inbetriebsetzungsprotokoll für die Anschlussanlage (Erzeuger) C.11.1 Gilt für den Anschluss einer Erzeugungsanlage im 20 kv-netz ohne dynamische Netzstützung Inbetriebsetzungsprotokoll für die Anschlussanlage - MS (vom Kunden auszufüllen bitte auch Vordruck C.8 ausfüllen!) Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr. Anschlussform An UA-Sammelschiene Stich Einschleifung Erzeugungsanlage Anlagen-Zertifikat: (Nummer) Technische Einrichtung/Steuergerät zum Netzsicherheitsmanagement vorhanden ja nein Blindstromeinspeisung/Statische Spannungshaltung cos (P)-Kennlinie übererregt gemäß Anhang D.1 dieser TAB MS VNB cos (P)-Kennlinie untererregt gemäß Anhang D.2 dieser TAB MS VNB Q (U)-Kennlinie gemäß Anhang D.3 dieser TAB MS VNB Übergeordneter Entkupplungsschutz in der Übergabestation Wirkung der Entkupplungseinrichtung auf NS-Schalter MS-Schalter Vorhandene Schutzfunktionen: Einstellwert (Soll) (Einstellbereich) Einstellwert (Ist) wertrichtig ausgelöst Spannungssteigerungsschutz U>> 1,15 Uc 500 ms V ms Spannungssteigerungsschutz U> 1,10 Uc 1 min V ms In der Anschlusszusage gefordert nein ja NS MS TF-Sperren Eingebaut ja nein Prüfprotokoll liegt vor ja nein Die Station gilt im Sinne der zur Zeit gültigen DIN VDE Bestimmungen und der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte. Diese darf nur von Elektrofachkräften oder elektrisch unterwiesenen Personen betreten werden. Laien dürfen die Betriebsstätte nur in Begleitung v. g. Personen betreten. Die Station ist nach den Bedingungen der BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz und den Technischen Anschlussbedingungen des VNB errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagenerrichter den Anlagenbetreiber eingewiesen und die Station gemäß BGV A3 3 und 5 für betriebsbereit erklärt. Ort, Datum Anlagenbetreiber Anlagenerrichter Seite 71 von 79

72 (TAB Mittelspannung 2008) der C.11.2 Gilt für den Anschluss einer Erzeugungsanlage an eine 20 kv-sammelschiene einer Umspannanlage des VNB Inbetriebsetzungsprotokoll für die Anschlussanlage - MS (vom Kunden auszufüllen; bitte auch Vordruck C.8 ausfüllen!) Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr. Anschlussform An UA-Sammelschiene Stich Einschleifung Erzeugungsanlage Anlagen-Zertifikat: (Nummer) Technische Einrichtung/Steuergerät zum Netzsicherheitsmanagement vorhanden ja nein Blindstromeinspeisung/Statische Spannungshaltung cos (P)-Kennlinie übererregt gemäß Anhang D.1 dieser TAB MS VNB cos (P)-Kennlinie untererregt gemäß Anhang D.2 dieser TAB MS VNB Q (U)-Kennlinie gemäß Anhang D.3 dieser TAB MS VNB Übergeordneter Entkupplungsschutz in der Übergabestation Wirkung der Entkupplungseinrichtung auf NS-Schalter MS-Schalter Einstellwert (Soll) Vorhandene Schutzfunktionen: Einstellwert (Ist) wertrichtig ausgelöst (Einstellbereich) Spannungssteigerungsschutz U>> 1,15 Uc 500 ms V ms Spannungssteigerungsschutz U> 1,10 Uc 1 min V ms Spannungsrückgangsschutz U< 0,80 Uc 2,7 s V ms Blindleistungsrichtungs-/Unterspannungsschutz (Q und U <) 0,85 Uc 0,5 s V ms TF-Sperren In der Anschlusszusage gefordert nein ja NS MS Eingebaut ja nein Prüfprotokoll liegt vor ja nein Die Station gilt im Sinne der zur Zeit gültigen DIN VDE Bestimmungen und der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte. Diese darf nur von Elektrofachkräften oder elektrisch unterwiesenen Personen betreten werden. Laien dürfen die Betriebsstätte nur in Begleitung v. g. Personen betreten. Die Station ist nach den Bedingungen der BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz und den Technischen Anschlussbedingungen des VNB errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagenerrichter den Anlagenbetreiber eingewiesen und die Station gemäß BGV A3 3 und 5 für betriebsbereit erklärt. Ort, Datum Anlagenbetreiber Anlagenerrichter Seite 72 von 79

73 (TAB Mittelspannung 2008) der C.11.3 Gilt für den Anschluss einer Erzeugungsanlage im 20 kv-netz mit eingeschränkter dynamischer Netzstützung oder alternativ dynamische Netzstützung mit maximaler Kurzschlussleistung (k-faktor nicht einstellbar) Verbrennungskraftmaschinen Inbetriebsetzungsprotokoll für die Anschlussanlage - MS (vom Kunden auszufüllen; bitte auch Vordruck C.8 ausfüllen!) Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr. Anschlussform An UA-Sammelschiene Stich Einschleifung Erzeugungsanlage Anlagen-Zertifikat: (Nummer) Technische Einrichtung/Steuergerät zum Netzsicherheitsmanagement vorhanden ja nein Blindstromeinspeisung/Statische Spannungshaltung cos (P)-Kennlinie übererregt gemäß Anhang D.1 dieser TAB MS VNB cos (P)-Kennlinie untererregt gemäß Anhang D.2 dieser TAB MS VNB Q (U)-Kennlinie gemäß Anhang D.3 dieser TAB MS VNB Übergeordneter Entkupplungsschutz in der Übergabestation Wirkung der Entkupplungseinrichtung auf NS-Schalter MS-Schalter Einstellwert (Soll) wertrichtig Vorhandene Schutzfunktionen: Einstellwert (Ist) (Einstellbereich) ausgelöst Spannungssteigerungsschutz U>> 1,15 Uc 500 ms V ms Spannungssteigerungsschutz U> 1,10 Uc 1 min V ms In der Anschlusszusage gefordert nein ja NS MS TF-Sperren Eingebaut ja nein Prüfprotokoll liegt vor ja nein Die Station gilt im Sinne der zur Zeit gültigen DIN VDE Bestimmungen und der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte. Diese darf nur von Elektrofachkräften oder elektrisch unterwiesenen Personen betreten werden. Laien dürfen die Betriebsstätte nur in Begleitung v. g. Personen betreten. Die Station ist nach den Bedingungen der BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz und den Technischen Anschlussbedingungen des VNB errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagenerrichter den Anlagenbetreiber eingewiesen und die Station gemäß BGV A3 3 und 5 für betriebsbereit erklärt. Ort, Datum Anlagenbetreiber Anlagenerrichter Seite 73 von 79

74 (TAB Mittelspannung 2008) der C.12 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten C.12.1 Gilt für den Anschluss einer Erzeugungsanlage im 20 kv-netz ohne dynamischenetzstützung Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten MS (vom Kunden auszufüllen) Anlagenanschrift Anlagenbetreiber Anlagenerrichter (Elektrofachbetrieb) Erzeugungseinheit Stationsname/Feld-Nr. Vorname, Name Telefon, Firma, Ort Telefon, Einspeiseleistung: kw Art: Einheiten-Zertifikat Nummer: Eintragung der Anlage in das Anlagenregister nach 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EEG erfolgte am: Datum/Registernummer Entkupplungsschutz der Erzeugungseinheit Wirkung der Entkupplungsschutzeinrichtung auf: MS-Schalter NS-Schalter Vorhandene Schutzfunktionen: Einstellwert (Soll) Einstellwert (Ist) wertrichtig ausgelöst Frequenzsteigerungsschutz f> 51,5 Hz 100 ms Hz ms Frequenzrückgangsschutz f< 47,5 Hz 100 ms Hz ms Spannungssteigerungsschutz U>> 1,15 UNS 100 ms * UNS ms Spannungsrückgangsschutz U< 0,80 UNS 100 ms UNS ms In der Anschlusszusage gefordert nein ja NS MS TF-Sperren Eingebaut ja nein Prüfprotokoll liegt vor ja nein Die Erzeugungseinheit gilt im Sinne der zur Zeit gültigen DIN VDE Bestimmungen und der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte. Diese darf nur von Elektrofachkräften oder elektrisch unterwiesenen Personen betreten werden. Laien dürfen die Betriebsstätte nur in Begleitung v. g. Personen betreten. Die Erzeugungseinheit ist nach den Bedingungen der BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz und den Technischen Anschlussbedingungen des VNB errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagenerrichter den Anlagenbetreiber eingewiesen und die Anschlussanlage gemäß BGV A3 3 und 5 für betriebsbereit erklärt. Die Inbetriebnahme der Erzeugungseinheit erfolgte am: Ort, Datum Anlagenbetreiber Anlagenerrichter Seite 74 von 79

75 (TAB Mittelspannung 2008) der C.12.2 Gilt für den Anschluss einer Erzeugungsanlage an eine 20 kv-sammelschiene einer Umspannanlage des VNB Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten MS (vom Kunden auszufüllen) Anlagenanschrift Anlagenbetreiber Anlagenerrichter (Elektrofachbetrieb) Erzeugungseinheit Stationsname/Feld-Nr. Vorname, Name Telefon, Firma, Ort Telefon, Einspeiseleistung: kw Art: Einheiten-Zertifikat Nummer: Eintragung der Anlage in das Anlagenregister nach 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EEG erfolgte am: Datum/Registernummer Entkupplungsschutz der Erzeugungseinheit Wirkung der Entkupplungsschutzeinrichtung auf: MS-Schalter NS-Schalter Vorhandene Schutzfunktionen: Einstellwert (Soll) Einstellwert (Ist) wertrichtig ausgelöst Frequenzsteigerungsschutz f> 51,5 Hz * 100 ms Hz ms Frequenzrückgangsschutz f< 47,5 Hz 100 ms Hz ms Spannungssteigerungsschutz U>> 1,20 UNS 100 ms UNS ms Spannungsrückgangsschutz U< 0,80 UNS 1,8 s UNS ms Spannungsrückgangsschutz U<< 0,45 UNS 300 ms UNS ms TF-Sperren In der Anschlusszusage gefordert nein ja NS MS Eingebaut ja nein Prüfprotokoll liegt vor ja nein Die Erzeugungseinheit gilt im Sinne der zur Zeit gültigen DIN VDE Bestimmungen und der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte. Diese darf nur von Elektrofachkräften oder elektrisch unterwiesenen Personen betreten werden. Laien dürfen die Betriebsstätte nur in Begleitung v. g. Personen betreten. Die Erzeugungseinheit ist nach den Bedingungen der BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz und den Technischen Anschlussbedingungen des VNB errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagenerrichter den Anlagenbetreiber eingewiesen und die Anschlussanlage gemäß BGV A3 3 und 5 für betriebsbereit erklärt. Die Inbetriebnahme der Erzeugungseinheit erfolgte am: Ort, Datum Anlagenbetreiber Anlagenerrichter * Bei der Nachrüstung von Windenergie-Bestandsanlagen bez. SDL-Bonus ist f> im Bereich von 51,0 bis 51,5 Hz gleichmäßig gestaffelt über alle Erzeugungseinheiten eines Windparks einzustellen. Seite 75 von 79

76 (TAB Mittelspannung 2008) der C.12.3 Gilt für den Anschluss einer Erzeugungsanlage im 20 kv-netz mit eingeschränkter dynamischer Netzstützung oder alternativ dynamische Netzstützung mit maximaler Kurzschlussleistung (k-faktor nicht einstellbar) bei Verbrennungskraftmaschinen Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten MS (vom Kunden auszufüllen) Anlagenanschrift Anlagenbetreiber Anlagenerrichter (Elektrofachbetrieb) Erzeugungseinheit Stationsname/Feld-Nr. Vorname, Name Telefon, Firma, Ort Telefon, Einspeiseleistung: kw Art: Einheiten-Zertifikat Nummer: Eintragung der Anlage in das Anlagenregister nach 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EEG erfolgte am: Datum/Registernummer Entkupplungsschutz der Erzeugungseinheit Wirkung der Entkupplungsschutzeinrichtung auf: MS-Schalter NS-Schalter Vorhandene Schutzfunktionen: Einstellwert (Soll) Einstellwert (Ist) wertrichtig ausgelöst Frequenzsteigerungsschutz f> 51,5 Hz * 100 ms Hz ms Frequenzrückgangsschutz f< 47,5 Hz 100 ms Hz ms Spannungssteigerungsschutz U>> 1,15 UNS 100 ms UNS ms Spannungsrückgangsschutz U< 0,80 UNS 300 ms UNS ms Spannungsrückgangsschutz U<< 0,45 UNS 0 ms UNS ms TF-Sperren In der Anschlusszusage gefordert nein ja NS MS Eingebaut ja nein Prüfprotokoll liegt vor ja nein Die Erzeugungseinheit gilt im Sinne der zur Zeit gültigen DIN VDE Bestimmungen und der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte. Diese darf nur von Elektrofachkräften oder elektrisch unterwiesenen Personen betreten werden. Laien dürfen die Betriebsstätte nur in Begleitung v. g. Personen betreten. Die Erzeugungseinheit ist nach den Bedingungen der BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz und den Technischen Anschlussbedingungen des VNB errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagenerrichter den Anlagenbetreiber eingewiesen und die Anschlussanlage gemäß BGV A3 3 und 5 für betriebsbereit erklärt. Die Inbetriebnahme der Erzeugungseinheit erfolgte am: Ort, Datum Anlagenbetreiber Anlagenerrichter * Bei der Nachrüstung von Windenergie-Bestandsanlagen bez. SDL-Bonus ist f> im Bereich von 51,0 bis 51,5 Hz gleichmäßig gestaffelt über alle Erzeugungseinheiten eines Windparks einzustellen. Seite 76 von 79

77 (TAB Mittelspannung 2008) der D Kennlinien zur Statischen Spannungshaltung D.1 Anschluss der Erzeugungsanlage an eine 20 kv-sammelschiene D.2 Anschluss der Erzeugungsanlage im 20 kv-netz Seite 77 von 79

78 (TAB Mittelspannung 2008) der D.3 Anschluss der Erzeugungsanlage im 20 kv-netz mit Q (U)-Kennlinien-Regelung Seite 78 von 79

Ergänzende Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz - TAB Mittelspannung 2008

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