Amtliche Bekanntmachungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amtliche Bekanntmachungen"

Transkript

1 Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße Münster Fon Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Modellstudiengang Therapie- und Gesundheitsmanagement an der Fachhochschule Münster (BB BA Modellstudiengang TGM) vom 25. Mai 2011 Nr. 52/2011 Seite

2 Fachbereich Pflege und Gesundheit Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Modellstudiengang Therapie- und Gesundheitsmanagement an der Fachhochschule Münster (BB BA Modellstudiengang TGM) vom 25. Mai 2011 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 64 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. S. 474), zuletzt geändert am 8. Oktober 2009 (GV. NRW S. 516) und des 1 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung (AT PO in der Fassung der II. Änderungsordnung vom 11. Februar 2010) für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Fachhochschule Münster, des 4 Abs. 5 des Gesetzes über den Beruf des Lopäden vom 7. Mai 1980 (BGBl. I S. 529), zuletzt geändert am 25. September 2009 (BGBl. I S. 3158) und des 9 Abs. 2 des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz MPhG) vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1084), zuletzt geändert am 25. September 2009 (BGBl. I S. 3158) sowie des 2 Absatz 2 des Gesetzes über die Ermächtigung zum Erlaß von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für Berufe des Gesundheitswesens und der Familienpflege und zur Durchführung von Modellvorhaben nach dem Krankenpflegegesetz, dem Altenpflegegesetz, den Berufsgesetzen der Hebammen, Logopäden, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten (Gesundheitsfachberufeweiterentwicklungsgesetz GBWEG) vom 6. Oktober 1987 (GV. NRW S. 342), zuletzt geändert am 9. Februar 2010 (GV. NRW. S. 126) und des 2 der Verordnung über die Durchführung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Berufe in der Alten- und Krankenpflege, für Hebammen, Logopäden, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten vom 25. Februar 2010 (GV. NRW S. 165) hat der Fachbereich Pflege und Gesundheit der Fachhochschule Münster folgende Besondere Bestimmungen erlassen:

3 Inhaltsübersicht Seite I. Allgemeines Geltungsbereich Ziel des Studiums, Zweck der Prüfung, Bachelorgrad Zugangsvoraussetzungen Regelstudienzeit, Studienumfang, Aufnahme des Studiums Anrechnung von Leistungen Bewertung von Prüfungsleistungen im Staatsexamen... 4 II. Modulprüfungen Besondere Prüfungsformen Hausarbeiten Projektarbeiten Präsentationen Performanzprüfungen Portfolio Prüfungsform therapeutisches Handeln Modulprüfungen des Studiums... 7 IV. Bachelorarbeit Bachelorarbeit... 8 V. Schlussbestimmungen Inkrafttreten, Geltungsbereich, Außerkrafttreten... 9 Anhang Anlage 1: Modulübersicht TGM mit Teilmodulen, Schwerpunkt Logopädie Anlage 2: Modulübersicht TGM mit Teilmodulen, Schwerpunkt Physiotherapie

4 I. Allgemeines 1 Geltungsbereich (1) Diese Besonderen Bestimmungen gelten für den Modellstudiengang Therapie- und Gesundheitsmanagement an der Fachhochschule Münster und bilden mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Fachhochschule Münster (AT PO) die Prüfungsordnung für diesen Studiengang. (2) Für die staatliche Prüfung zur Erlangung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Logopäde oder Logopädin bzw. Physiotherapeut oder Physiotherapeutin gilt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden (LogAPrO) bzw. die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV) in ihrer jeweils geltenden Fassung. 2 Ziel des Studiums, Zweck der Prüfung, Bachelorgrad (1) Die Bachelorprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums. (2) Das zur Bachelorprüfung führende Studium soll unter Beachtung der allgemeinen Studienziele ( 58 HG NRW) auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse insbesondere die anwendungsbezogenen Inhalte der Studienmodule vermitteln und befähigen, Vorgänge und Probleme aus dem Berufsfeld der Physiotherapie oder Logopädie zu analysieren, Lösungen methodisch angemessen zu erarbeiten, praxisgerechte Problemlösungen zu entwickeln und dabei auch interdisziplinäre und außerfachliche Bezüge zu beachten. Das Studium ist darauf ausgerichtet, die Absolventinnen und Absolventen mit fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen auszustatten, die Grundvoraussetzungen dafür bieten, Leitungsfunktionen in der Physiotherapie oder der Logopädie sowie in angrenzenden Bereichen des Gesundheitsund Sozialwesens zu übernehmen. Das Studium soll die schöpferischen und gestalterischen Fähigkeiten der Studierenden entwickeln und sie auf die Bachelorprüfung vorbereiten. (3) Durch die Bachelorprüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfling die für eine selbständige Tätigkeit im Beruf notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben hat und befähigt ist, auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden selbständig zu arbeiten. (4) Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung wird der Hochschulgrad Bachelor of Science, Kurzform B.Sc., verliehen. Die Urkunde über den verliehenen Hochschulgrad enthält neben der Angabe des Studiengangs die Angabe der Vertiefungsrichtung. 3 Zugangsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums ist die Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation und der Nachweis eines Ausbildungsverhältnisses mit einer der Fachschulen, die mit dem Fachbereich Pflege und Gesundheit der Fachhochschule Münster im Rahmen dieses Modellstudienganges kooperieren. 3

5 (2) Studienbewerberinnen oder -bewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Zugangsvoraussetzungen ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen, z. B. über den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDAF) mit einer Bewertung von mindestens 4 im Durchschnitt für die Bereiche Hörverstehen, Mündlicher Ausdruck, Leseverstehen und Schriftlicher Ausdruck, oder über einen gleichwertigen Nachweis. 4 Regelstudienzeit, Studienumfang, Aufnahme des Studiums (1) Der Modellstudiengang umfasst einschließlich aller Prüfungsleistungen eine Regelstudienzeit von acht Semestern und ist in zwei Abschnitte untergliedert: Der erste Abschnitt (Studienphase I) umfasst 6 Semester und verläuft parallel zur fachschulischen Ausbildung. Der zweite Abschnitt (Studienphase II) umfasst 2 Semester und wird als Vollzeitstudium an der Fachhochschule Münster durchgeführt. Das Nähere ergibt sich aus dem Studienverlaufsplan gemäß der Anlage. (2) Das für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Studienvolumen umfasst Lehrveranstaltungen in Studienmodulen im Umfang von insgesamt 168 Leistungspunkten nach 8 AT PO und eine Bachelorarbeit, der 12 Leistungspunkte zugeordnet sind. Das Nähere ergibt sich aus dem Studienverlaufsplan gemäß der Anlage. (3) Das Studium des ersten Fachsemesters kann grundsätzlich nur im Jahresrhythmus zum Wintersemester aufgenommen werden. 5 Anrechnung von Leistungen (1) Gleichwertige Leistungen im Sinne von 7 AT PO können in einem Umfang von maximal 90 Leistungspunkten angerechnet werden. Über die Anrechnung entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Pflege und Gesundheit. (2) Die Vorschriften der Ausbildung- und Prüfungsordnung für Logopäden (LogAPrO) und für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV) bleiben davon unberührt. (3) Die Bachelorarbeit ist grundsätzlich im Studiengang Therapie- und Gesundheitsmanagement an der Fachhochschule Münster zu absolvieren. 6 Bewertung von Prüfungsleistungen im Staatsexamen (1) Die Benotung der Module der Hochschule richtet sich nach 9 AT PO. (2) Die Benotung der Leistungen im Staatsexamen richtet sich abweichend davon nach 9 der Ausbildung- und Prüfungsordnung für Logopäden (LogAPrO) und für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV) Für den Vermerk der Noten des Staatsexamens auf dem Abschlusszeugnis der Fachhochschule werden diese mit Nachkommastellen angegeben. 4

6 II. Modulprüfungen 7 Besondere Prüfungsformen (1) Eine Modulprüfung kann anstatt aus der Klausurarbeit ( 15 AT PO) oder der mündlichen Prüfung ( 16 AT PO) auch aus einer Hausarbeit ( 8 dieser BB Besonderen Bestimmungen), einer Projektarbeit ( 9), einer Präsentation ( 10), einer Performanzprüfung ( 11), einem Portfolio ( 12), einer Prüfung Therapeutisches Handeln ( 13) bzw. aus einer Kombination der genannten Prüfungsformen bestehen (2) Die Prüfungsaufgabe für eine besondere Prüfungsform wird in der Regel von nur einer prüfenden Person gestellt. In fachlich begründeten Fällen, insbesondere wenn die Inhalte des Prüfungsfaches in mehreren Lehrveranstaltungen und von mehreren Lehrenden vermittelt worden sind, kann die Prüfungsaufgabe auch von mehreren prüfenden Personen gestellt werden. Prüft jede Person nur den von ihr gestellten Anteil an der Prüfungsaufgabe, legen sie die Gewichtung der Anteile vorher gemeinsam fest. (3) Bei der Abgabe bzw. vor der Präsentation der besonderen Prüfungsarbeit hat die Kandidatin bzw. der Kandidat schriftlich zu versichern, dass sie ihre bzw. er seine Arbeit - bei einer Gruppenarbeit den entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit - selbstständig angefertigt und keine anderen als die angegebenen und bei Zitaten kenntlich gemachten Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. (4) Bei einer Projektarbeit, einer Performanzprüfung oder einer Präsentation sind die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse der Prüfung, insbesondere die für die Benotung maßgeblichen Tatsachen, in einem Protokoll festzuhalten. Das Ergebnis der Prüfung ist der Kandidatin bzw. dem Kandidaten im Anschluss an die Prüfung unter Ausschluss der Öffentlichkeit bekannt zu geben. (5) Präsentationen können auch als integrierte Modulprüfung während der Lehrveranstaltungen durchgeführt werden. (6) Weitere besondere Prüfungsformen können durch den Prüfungsausschuss zugelassen werden. (7) Im Übrigen gelten die Vorschriften über Klausurprüfungen und mündliche Prüfungen entsprechend. 8 Hausarbeiten (1) In der Hausarbeit soll die Kandidatin bzw. der Kandidat nachweisen, dass sie bzw. er im jeweiligen Prüfungsmodul die Zusammenhänge erkennt und hierzu spezielle Aufgabenstellungen eigenständig bearbeiten kann. (2) Hausarbeiten sind schriftliche Ausarbeitungen von in der Regel Zeichen Umfang und einer Bearbeitungsdauer von 8 Wochen, die nach Ausgabe begleitend zu einer Lehrveranstaltung erstellt werden. Abweichungen sind vom Prüfungsausschuss zu genehmigen. 5

7 (3) Die Hausarbeit ist innerhalb der festgelegten Frist bei der prüfenden Person oder bei einer der prüfenden Personen in einfacher Ausfertigung abzuliefern. Für die Fristberechnung gilt als Zeitpunkt der Ausgabe der Tag, an dem das Thema der Kandidatin bzw. dem Kandidaten bekannt gegeben wird, hinsichtlich der Ablieferung ist bei Zustellung durch ein Postbeförderungsunternehmen der Zeitpunkt der Einlieferung bei diesem maßgebend. Ausgabe- und Abgabezeitpunkt sind aktenkundig zu machen. 9 Projektarbeiten (1) In der Projektarbeit soll die Kandidatin bzw. der Kandidat nachweisen, dass sie bzw. er im jeweiligen Prüfungsmodul die Zusammenhänge erkennt und zur praxisbezogenen Entwicklung, Präsentation und Umsetzung von Konzepten fähig ist und hierzu spezielle Aufgabenstellungen eigenständig bearbeiten kann. (2) Projektarbeiten sind Ausarbeitungen oder Produkte, die im Rahmen der Bearbeitung und Dokumentation eines praxisbezogenen Projektes über einen Bearbeitungszeitraum von maximal 6 Monaten erstellt werden. (3) Die Ausarbeitung der Projektarbeit ist innerhalb der festgelegten Frist bei der prüfenden Person oder bei einer der prüfenden Personen in einfacher Ausfertigung abzuliefern. Für die Fristberechnung gilt als Zeitpunkt der Ausgabe der Tag, an dem das Thema der Kandidatin bzw. dem Kandidaten bekannt gegeben wird, hinsichtlich der Ablieferung ist bei Zustellung durch ein Postbeförderungsunternehmen der Zeitpunkt der Einlieferung bei diesem maßgebend. Ausgabe- und Abgabezeitpunkt sind aktenkundig zu machen. 10 Präsentationen (1) Eine Präsentation soll die Kandidatin bzw. der Kandidat nachweisen, dass sie bzw. er im jeweiligen Prüfungsmodul die Zusammenhänge erkennt und hierzu spezielle Aufgabenstellungen eigenständig bearbeiten und gegenüber anderen in einem begrenzten Zeitraum verständlich darstellen kann. (2) Präsentationen sind mündliche Darstellungen von in der Regel 15 bis 20 Minuten Dauer. Ein von der Kandidatin bzw. dem Kandidaten selbst erstelltes schriftliches Konzeptpapier im Umfang von Zeichen ist Bestandteil der Prüfung und fließt mit 50 % in die Note ein. (3) Das Thema des Referates / der Präsentation wird von der oder dem Prüfenden in der Regel mindestens 4 Wochen vor dem festgelegten Termin der mündlichen Darstellung ausgegeben. Für die Fristberechnung gilt als Zeitpunkt der Ausgabe der Tag, an dem das Thema der Kandidatin bzw. dem Kandidaten bekannt gegeben wird; der Zeitpunkt ist aktenkundig zu machen. 6

8 11 Performanzprüfungen (1) Performanzprüfungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie sich aus verschiedenen Anteilen (theoretischen und praktischen) zusammensetzen. In den Performanzprüfungen soll insbesondere festgestellt werden, ob die Kandidatin ihr bzw. der Kandidat sein theoretisches Wissen praktisch anwenden kann. (2) Die Performanzprüfung wird in der Regel von nur einer prüfenden Person gestellt und in Gegenwart eines sachkundigen Beisitzenden ( 5 Abs. 2 AT PO) durchgeführt. Die Prüfung kann als Einzel- oder Gruppenprüfung durchgeführt werden und dauert als Einzelprüfung Minuten. 12 Portfolio (1) Ein Portfolio soll die selbst gesteuerten und eigenverantwortlichen Lernprozesse der Studierenden zur Erreichung der Kompetenzziele eines Moduls widerspiegeln. Der Studierende soll nachweisen, dass sie/er Zusammenhänge erkennt, den derzeitigen Wissensstand hinterfragt und problematisiert und reflektierend zu Lösungsvorschlägen findet. Die Qualität des Portfolios orientiert sich an der strukturierten, begründeten und reflektierten Auswahl der in ihm enthaltenen Materialien. Es können unterschiedliche Teile enthalten sein wie Lerntagebuch, Recherchen, Protokolle, Referate, Arbeitsentwürfe etc. (2) Das Portfolio wird in der Regel als Einzelprüfung durchgeführt und von einer prüfenden Person bewertet. (3) Im Übrigen gilt der 8 Hausarbeit. 13 Prüfungsform therapeutisches Handeln (1) Die Prüfung im Rahmen der staatlichen Prüfung ist eine Prüfung am Patienten. Sie setzt sich aus theoretischen und praktischen Anteilen zusammen. Hierbei ist vom Prüfling eine therapeutische Situation anhand der fachspezifischen Vorgehensweise zu planen, durchzuführen und schriftlich/mündlich zu reflektieren. (2) Die Regelungen für die Durchführung ergeben sich aus der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden (LogAPrO) bzw. die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV) in ihrer jeweils geltenden Fassung. 14 Modulprüfungen des Studiums (1) Im Bachelorstudiengang Therapie- und Gesundheitsmanagement an der Fachhochschule Münster sind die in der Anlage 1 / 2 (s. Anhang, Modulübersicht) aufgeführten Modulprüfungen erfolgreich zu absolvieren. 7

9 (2) Die Prüfungsaufgabe wird in der Regel von nur einer prüfenden Person gestellt. In fachlich begründeten Fällen, insbesondere wenn die Inhalte des Prüfungsfaches in mehreren Lehrveranstaltungen und von mehreren Lehrenden vermittelt worden sind, kann die Prüfungsaufgabe auch von mehreren prüfenden Personen gestellt werden. Dabei prüft und bewertet jede prüfende Person nur den von ihr gestellten Anteil an der Prüfungsaufgabe. Aus den Leistungspunkten der Teilmodule ergibt sich die Gewichtung der Teilprüfungen. (3) Werden Inhalte in englischer Sprache vermittelt, können diese auch in englischer Sprache geprüft werden. IV. Bachelorarbeit 15 Bachelorarbeit (1) Der Richtwert für den Umfang des Textteils der Bachelorarbeit beträgt ca bis Zeichen. (2) Die Bearbeitungszeit (Zeitraum von der Ausgabe bis zur Abgabe der Bachelorarbeit) beträgt bis zu zehn Wochen. (3) Zur Bachelorarbeit kann zugelassen werden, wer 1. mindestens seit zwei Semestern an der Fachhochschule Münster im Bachelorstudiengang Therapie- und Gesundheitsmanagement eingeschrieben oder als große Zweithörerin oder großer Zweithörer zugelassen ist, 2. alle Modulprüfungen, die nach der Anlage dem 1. bis 6. Semester zugeordnet sind, bestanden hat und darüber hinaus aus Modulen des 7. und 8. Fachsemesters 10 Leistungspunkte nachgewiesen hat. (4) Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich an den Prüfungsausschuss zu richten. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen, sofern diese nicht bereits früher vorgelegt wurden: 1. der Nachweis über die in Absatz 3 genannten Voraussetzungen, 2. eine Erklärung über bisherige Versuche zur Bearbeitung einer Bachelorarbeit und zur Ablegung der Bachelorprüfung in dem gewählten oder in einem verwandten oder vergleichbaren Studiengang sowie darüber, ob durch Versäumen einer Wiederholungsfrist der Prüfungsanspruch erloschen ist. Dies gilt entsprechend für verwandte oder vergleichbare Studiengänge. Dem Antrag soll eine Erklärung darüber beigefügt werden, welche prüfungsberechtigte Person zur Betreuung der Bachelorarbeit bereit ist. (5) Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit kann schriftlich bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über den Antrag ohne Anrechnung auf die Zahl der möglichen Prüfungsversuche zurückgenommen werden. (6) Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Zulassung ist regelmäßig zu versagen, wenn 1. die in Absatz 3 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder 2. die Unterlagen unvollständig sind oder 8

10 3. im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine entsprechende Bachelorarbeit der Kandidatin oder des Kandidaten ohne Wiederholungsmöglichkeit als nicht ausreichend (5,0) bewertet worden ist. Im Übrigen darf die Zulassung nur versagt werden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat im Geltungsbereich des Grundgesetzes ihren oder seinen Prüfungsanspruch im gleichen Studiengang durch Versäumen einer Wiederholungsfrist verloren hat. (7) Für die bestandene Bachelorarbeit erhält die Kandidatin oder der Kandidat 12 Leistungspunkte. V. Schlussbestimmungen 16 Inkrafttreten, Geltungsbereich, Außerkrafttreten Die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Modellstudiengang Therapie- und Gesundheitsmanagement ersetzen gemeinsam mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Fachhochschule Münster die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Therapie- und Gesundheitsmanagement vom 19. Dezember 2007 (Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Münster Nr. 48/2007, Seite ) in der Fassung der Änderungsordnung (ÄO BPO-TGM) vom 16. März 2011 (amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Münster Nr. 23/2011, Seite ). Die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Modellstudiengang Therapie- und Gesundheitsmanagement treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie werden in den Amtlichen Bekanntmachungen der Fachhochschule Münster bekannt gegeben. Die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Therapie- und Gesundheitsmanagement (BPO- TGM) vom 19. Dezember 2007 (Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Münster Nr. 48/2007, Seite ) in der Fassung der Änderungsordnung (ÄO BPO-TGM) tritt am 28. Februar 2017 außer Kraft und wird aufgehoben. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrates des Fachbereichs Pflege und Gesundheit vom 04. Mai Münster, den 25. Mai 2011 Die Präsidentin der Fachhochschule Münster Prof. Dr. rer. pol. Ute von Lojewski 9

11 Anlage 1: Modulübersicht Logopädie mit Teilmodulen Legende: Fachschule Theorie Fachschule Praxis Fachhochschule Modul Zeitpunkt der PL zum Ende des Sem. LP Zulassungsvoraussetzung (Studienleistung) LOG-H-WI-01 Professionelles Handlungswissen I 1 8 Keine LOG-GL-WI-01 Professionelle Grundlagenwissenschaft Professionelle Modelle 1 5 Keine Professionelle Kernkompetenzen LOG-ANG-H-01 Professionelles angewandtes Handeln I 1 5 Keine B-GM-01 Gesundheitsmanagement I Public Health I 1 5 Keine Einführung in die Psychologie LOG-H-WI-02 Professionelles Handlungswissen II 2 6 Keine LOG-ANG-H-02 Professionelles angewandtes Handeln II 2 8 Keine B-MO-01 Moderationsprozess und Kommunikationsmodelle 2 2,5 Keine B-GM-02 Gesundheitsmanagement II Public Health II 2 5 Keine Gesundheitspsychologie LOG-H-WI-03 Professionelles Handlungswissen III 3 6 Keine LOG-ANG-H-03 Professionelles angewandtes Handeln III 3 5 Keine B-IWV-02 Datengewinnung und Datenanalyse I 3 2,5 Keine Beobachtungsverfahren B-Re-01 Recht 3 5 Keine Gesundheitsrecht LOG-H-WI-04 Professionelles Handlungswissen IV 4 9 Keine 10

12 Modul Zeitpunkt der PL zum Ende des Sem. LP Zulassungsvoraussetzung (Studienleistung) LOG-ANG-H-04 Professionelles angewandtes Handeln IV 4 7 Keine A-IWV-01 Datengewinnung und Datenanalyse II Deskriptive Statistik Befragungsmethoden 4 5 Keine LOG-H-WI-05 Professionelles Handlungswissen V 5 5 Keine LOG-ANG-H-05 Professionelles angewandtes Handeln V 5 7 Keine A-GM-01 Gesundheitsmanagement III Public Health III Betriebliches Gesundheitsmanagement Personalwirtschaft und Organisationsentwicklung A-IWV-02 Datengewinnung und Datenanalyse III Forschungsdesign und Evaluation EDV-Tools für Gesundheitsfachberufe (Logopädie) 5 5 Keine 5 / 6 5 Keine LOG-H-WI-06 Professionelles Handlungswissen VI 6 8 Keine LOG-ANG-H-06 Professionelles angewandtes Handeln VI 6 11 Keine A-QM-01 Qualitätsmanagement Qualität managen A-BWL-01 Betriebswirtschaftliche Führung einer Praxis / therapeutischen Einrichtung V-WV-01 Wahlvertiefung I V-WV-02 Wahlvertiefung II V-Proj-01 Projekt V-WV-03 Wahlvertiefung III V-JC-01 Journal Club BA-Arbeit Bachelor-Arbeit 7 5 Keine 7 10 Keine 7 5 Keine 7 5 Keine 7 / 8 8 Keine 8 5 Keine 8 5 Keine LP 11

13 Anlage 2: Modulübersicht Physiotherapie mit Teilmodulen Legende: Fachschule Theorie Fachschule Praxis Fachhochschule Modul Zeitpunkt der PL zum Ende des Sem. LP Zulassungsvoraussetzung (Studienleistung) PT-H-WI-01 Professionelles Handlungswissen I 1 10 Keine PT-GL-WI-01 Professionelle Grundlagenwissenschaft I 1 14 Keine B-GM-01 Gesundheitsmanagement I Public Health I Einführung in die Psychologie 1 5 Keine PT-H-WI-02 Professionelles Handlungswissen II 2 6 Keine PT- GL-WI-02 Professionelle Grundlagenwissenschaft II 2 16 Keine B-MO-01 Moderationsprozess und Kommunikationsmodelle B-GM-02 Gesundheitsmanagement II Public Health II Gesundheitspsychologie PT-H-WI-03 Professionelles Handlungswissen III 2 2,5 Keine 2 5 Keine 3 8 Keine PT-ANG-H -01 Professionelles angewandtes Handeln I 3 2,5 PT-H-WI-02 PT-GL-WI-02 B-IWV-02 Datengewinnung und Datenanalyse I Beobachtungsverfahren B-Re-01 Recht Gesundheitsrecht 3 2,5 Keine 3 5 Keine PT-H-WI-04 Professionelles Handlungswissen IV 4 12 Keine PT-ANG-H -02 Professionelles angewandtes Handeln II 4 2,5 Keine 12

14 Modul Zeitpunkt der PL zum Ende des Sem. LP Zulassungsvoraussetzung (Studien-leistung) A-IWV-01 Datengewinnung und Datenanalyse II Deskriptive Statistik Befragungsmethoden PT-H-WI-05 Professionelles Handlungswissen V 4 5 Keine 5 8 Keine PT-ANG-H -03 Professionelles angewandtes Handeln III 5 2,5 Keine A-GM-01 Gesundheitsmanagement III Public Health III Betriebliches Gesundheits-management Personalwirtschaft und Organisationsentwicklung A-IWV-02 Datengewinnung und Datenanalyse III Forschungsdesign und Evaluation EDV-Tools für Gesundheitsfachberufe (Physiotherapie) PT-H-WI-06 Professionelles Handlungswissen VI 5 5 Keine 5 / 6 5 Keine 6 6 Keine PT-ANG-H -04 Professionelles angewandtes Handeln VI 6 2,5 Keine A-QM-01 Qualitätsmanagement Qualität managen A-BWL-01 Betriebswirtschaftliche Führung einer Praxis / therapeutischen Einrichtung V-WV-01 Wahlvertiefung I V-WV-02 Wahlvertiefung II V-Proj-01 Projekt V-WV-03 Wahlvertiefung III V-JC-01 Journal Club BA-Arbeit Bachelor-Arbeit 7 5 Keine 7 10 Keine 7 5 Keine 7 5 Keine 7 / 8 8 Keine 8 5 Keine 8 5 Keine LP 13

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64055 24.06.2015 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den dualen

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 21 83-640 01.06.201 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 21 83-4020 22.0.2011 Besondere Bestimmungen der sordnung für den Bachelorstudiengang

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64020 02.12.2011 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang

Mehr

Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen sordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Stand Mai 2016 Inhaltsübersicht Seite 1 Geltungsbereich...3 2 Ziel des Studiums, Zweck der, Mastergrad...3 3 Zugangsvoraussetzungen...3

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 21 83-64020 21.06.2012 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang

Mehr

In der Fassung der IV. ÄO vom Gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2011/2012

In der Fassung der IV. ÄO vom Gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2011/2012 Fachbereich Pflege und Gesundheit Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Berufspädagogik im Gesundheitswesen an der Fachhochschule Münster (BB BA BiG) vom 27.07.2010 In

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64020 03.05.2011 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG UMWELTSYSTEME UND RESSOURCENMANAGEMENT FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG UMWELTSYSTEME UND RESSOURCENMANAGEMENT FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG UMWELTSYSTEME UND RESSOURCENMANAGEMENT Neufassung beschlossen in der 233. Sitzung des Fachbereichsrats

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 4814 Münster Fon +4 251 83-6401 27.02.200 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ANGEWANDTE SYSTEMWISSENSCHAFT FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ANGEWANDTE SYSTEMWISSENSCHAFT FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG ANGEWANDTE SYSTEMWISSENSCHAFT Neufassung beschlossen in Ersatzvornahme des Dekanats des Fachbereichs

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 21 83-64020 13.04.2011 Besondere Bestimmungen der sordnung für den Bachelorstudiengang

Mehr

Fachbereich Wirtschaft

Fachbereich Wirtschaft Fachbereich Wirtschaft LESEFASSUNG Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule Münster (in der Fassung der II. Änderungsordnung vom

Mehr

Fachbereich Wirtschaft LESEFASSUNG

Fachbereich Wirtschaft LESEFASSUNG Fachbereich Wirtschaft LESEFASSUNG Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Münster (BB Betriebswirtschaft) (in der Fassung der IV.

Mehr

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Logistik an der Fachhochschule Münster (BB Logistik) vom..

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Logistik an der Fachhochschule Münster (BB Logistik) vom.. Institut für Logistik und Facility Management (ILF) Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Logistik an der Fachhochschule Münster (BB Logistik) vom.. 2008 Aufgrund des 2 Abs.

Mehr

Fachbereich Energie Gebäude Umwelt

Fachbereich Energie Gebäude Umwelt Fachbereich Energie Gebäude Umwelt Besondere Bestimmungen der sordnung für den Bachelorstudiengang Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik an der Fachhochschule Münster (BB EGU) vom 23. Mai 2012 Aufgrund

Mehr

^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå= séêâωåçìåöëää~íí= POK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK=

^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå= séêâωåçìåöëää~íí= POK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK= ^ãíäáåüéjáííéáäìåöéå POKg~ÜêÖ~åÖIkêK POKg~ÜêÖ~åÖIkêK POKg~ÜêÖ~åÖIkêK POKg~ÜêÖ~åÖIkêKOP OP OP OPI I I IOM OM OM OMKMTK KMTK KMTK KMTKOMNN OMNN OMNN OMNN sáéêíélêçåìåöòìêûåçéêìåöçéê sáéêíélêçåìåöòìêûåçéêìåöçéê

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64019 30.04.2009 Fächerspezifische Bestimmungen der beruflichen Fachrichtung

Mehr

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 39. Jahrgang 25. November 2011 Nr. 32

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 39. Jahrgang 25. November 2011 Nr. 32 Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 39. Jahrgang 25. November 2011 Nr. 32 Zweite Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Architektur an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe

Mehr

Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Wirtschaft PRÜFUNGSORDNUNG

Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Wirtschaft PRÜFUNGSORDNUNG Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Wirtschaft PRÜFUNGSORDNUNG für den Studiengang Regionalmanagement (Bachelor of Arts) am Fachbereich Wirtschaft, gültig ab WS 2004/05. Die folgenden fachspezifischen

Mehr

Zulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences

Zulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences Zulassungsordnung der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences Fachbereich Angewandte Gesundheitswissenschaften für die Masterstudiengänge Gesundheitsforschung

Mehr

Fachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und. berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der

Fachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und. berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der Fachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der Hochschule Kaiserslautern vom 09.05.2016 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2

Mehr

Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science)

Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science) Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 96 - Nr. 16 / 2014 (26.09.2014) - Seite 32 - Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science) Auf der Grundlage des 7 Absatz

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 16. April 2014 Nr. 37/2014 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Sprachliche Grundbildung im Bachelorstudium für das Lehramt an Grundschulen der Universität

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64055 26.02.2015 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang

Mehr

Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Pharmazie an der Fachhochschule Kaiserslautern

Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Pharmazie an der Fachhochschule Kaiserslautern Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Pharmazie an der Fachhochschule Kaiserslautern vom 20.02.2013 Auf Grund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 8 Abs. 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes (HochSchG)

Mehr

Vom 23. April Artikel I

Vom 23. April Artikel I Ordnung zur Änderung der Bachelor-Prüfungsordnung für den Verbundstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Fachhochschule Südwestfalen, Standort Hagen, der Hochschule Bochum und der Fachhochschule Münster,

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64055 07.05.2015 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang

Mehr

vom Inhaltsübersicht

vom Inhaltsübersicht AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor NR_70 JAHRGANG 45 29.09.2016 Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Teilstudiengang

Mehr

^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå= séêâωåçìåöëää~íí= POK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK=

^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå= séêâωåçìåöëää~íí= POK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK= ^ãíäáåüéjáííéáäìåöéå POKg~ÜêÖ~åÖIkêK POKg~ÜêÖ~åÖIkêK POKg~ÜêÖ~åÖIkêK POKg~ÜêÖ~åÖIkêKON ON ON ONI I I IOM OM OM OMKMTK KMTK KMTK KMTKOMNN OMNN OMNN OMNN sáéêíélêçåìåöòìêûåçéêìåöçéê sáéêíélêçåìåöòìêûåçéêìåöçéê

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 03. August 2015 Nr. 84/2015 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für den Bachelorstudiengang im Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen im Fach Evangelische Religionslehre

Mehr

Anlage 4.4b: Bachelor Degree Medienwirtschaft und Journalismus Anlage 4.5: Diploma Supplement Medienwirtschaft und Journalismus

Anlage 4.4b: Bachelor Degree Medienwirtschaft und Journalismus Anlage 4.5: Diploma Supplement Medienwirtschaft und Journalismus Besonderer Teil (B) der Bachelor-Prüfungsordnung für die Studiengänge 1. Wirtschaftsingenieurwesen 2. Wirtschaftsinformatik 3. Wirtschaftsingenieurwesen Telekommunikation 4. des Fachbereichs Wirtschaftsingenieurwesen

Mehr

460 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 24. April 2009 Nr. 51

460 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 24. April 2009 Nr. 51 460 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 24. April 2009 Nr. 51 Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Informatik (Fachspezifischer Teil) Vom 20. Mai 2008 Die Rektorin

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Musikwissenschaft im Zwei-Fächer- Bachelorstudium der Universität Bremen vom 20.

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Musikwissenschaft im Zwei-Fächer- Bachelorstudium der Universität Bremen vom 20. Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für das Studienfach Musikwissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64020 03.05.2011 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 03. August 2015 Nr. 85/2015 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für den Bachelorstudiengang im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen im Fach Evangelische Religionslehre

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 19. März 2014 Nr. 25/2014 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Physik im Bachelorstudium für das Lehramt an Haupt-, Realund Gesamtschulen der Universität Siegen

Mehr

Lesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2016

Lesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2016 Prüfungsordnung für Studierende in den Bachelor-Studiengängen Informatik, Informatik - Digitale Medien und Spiele, Informatik - Sichere und mobile Systeme sowie Medizininformatik des Fachbereichs Informatik

Mehr

Leseversion. - Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den dualen Bachelorstudiengang. Technische Orthopädie

Leseversion. - Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den dualen Bachelorstudiengang. Technische Orthopädie Fachbereich Physikalische Technik Leseversion der Besonderen Bestimmungen der sordnung für den dualen Bachelorstudiengang Technische Orthopädie Die Leseversion ist eine Zusammenfassung der - Besonderen

Mehr

- Lesefassung - verbindlich sind die im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen veröffentlichten Fassungen

- Lesefassung - verbindlich sind die im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen veröffentlichten Fassungen Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Biochemie vom. Dezember 20 i.v.m. der Änderungen vom 2. Dezember 203 und 2. Juli 207 und den Berichtigungen vom 5. Januar 205, 2. Februar 205 und 2. März 205

Mehr

Studiengangsprüfungsordnung

Studiengangsprüfungsordnung HOCHSCHULE BOCHUM Bochum, 22.07.2013 - Der Präsident - Az.: Dez.4 Ho Studiengangsprüfungsordnung für den Masterstudiengang Accounting, Auditing and Taxation des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Bochum

Mehr

Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang International Studies in Economics and Business Administration (Fachspezifischer Teil)

Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang International Studies in Economics and Business Administration (Fachspezifischer Teil) Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang International Studies in Economics and Business Administration (Fachspezifischer Teil) Zum 17.10.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN NR. 158 22.04.2013 AMTLICHE MITTEILUNGEN Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den gemeinsamen Master-Studiengang Kunst- und Designwissenschaft an der Universität Duisburg-Essen und der Folkwang

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 726 2015 Verkündet am 7. Juli 2015 Nr. 163 Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Angewandte Therapiewissenschaften Logopädie und Physiotherapie

Mehr

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Anlage zu TOP 8 FBR vom 18.12.2013 Fachhochschule Münster Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang

Mehr

Institut für Technische Betriebswirtschaft

Institut für Technische Betriebswirtschaft Institut für Technische Betriebswirtschaft Besondere Bestimmungen der sordnung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Fachhochschule Münster vom 12.12.2011. Aufgrund

Mehr

Studienordnung Politikwissenschaft Inhaltsübersicht

Studienordnung Politikwissenschaft Inhaltsübersicht Studienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx Aufgrund des

Mehr

Amtliche Mitteilungen 54/2012

Amtliche Mitteilungen 54/2012 AM 54/2012 Amtliche Mitteilungen 54/2012 Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Mathematik der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität vom 30.

Mehr

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im Studienordnung für den Studiengang POLITIKWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG SOZIOLOGIE: DYNAMIKEN GESELLSCHAFTLICHEN WANDELS FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG SOZIOLOGIE: DYNAMIKEN GESELLSCHAFTLICHEN WANDELS FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG SOZIOLOGIE: DYNAMIKEN GESELLSCHAFTLICHEN WANDELS Neufassung beschlossen durch den Fachbereichsrat des

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64020 23.05.2012 Praxissemesterordnung für den Bachelorstudiengang Energie-,

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 7 819 Münster Fon +9 51 83-600 1.07.01 Vierte Ordnung zur Änderung der Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung

Mehr

Leseversion. - Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang. Technische Orthopädie

Leseversion. - Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang. Technische Orthopädie Fachbereich Physikalische Technik Leseversion der Besonderen Bestimmungen der sordnung für den Bachelorstudiengang Technische Orthopädie Die Leseversion ist eine Zusammenfassung der - Besonderen Bestimmungen

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit (SBW) mit dem Abschluss Bachelor of Arts in der Fakultät V, Abteilung Soziale Arbeit, der Hochschule Hannover

Mehr

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 06. August 2014 Nr. 57

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 06. August 2014 Nr. 57 Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 06. August 2014 Nr. 57 Praxissemesterordnung für den Bachelorstudiengang Maschinentechnik an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe (PSO Maschinentechnik)

Mehr

K. (KWMBl. S. 135) geändert durch Bekanntmachung vom 17. Oktober 2016 (KWMBl. S. 225)

K. (KWMBl. S. 135) geändert durch Bekanntmachung vom 17. Oktober 2016 (KWMBl. S. 225) Modellversuch Regelungen für den ausbildungsintegrierenden Bachelorstudiengang an der Berufsfachschule für Physiotherapie der RoMed Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim in Wasserburg am Inn

Mehr

Studienordnung Soziologie Inhaltsübersicht

Studienordnung Soziologie Inhaltsübersicht Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx Aufgrund des 2 Abs. 4

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT gemäß 41 Absatz 1 NHG befürwortet in der 77. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen ...' #...,. ~... --_. '. '.'.'...'...... '... :,: T.. ~, T.. ~; HEINRICH HEINE UNIVERSITÄT DÜSSELDORF Amtliche Bekanntmachungen.~ Herausgeber: Der Rektor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Redaktion:

Mehr

Fachbereich Wirtschaft LESEFASSUNG

Fachbereich Wirtschaft LESEFASSUNG Fachbereich Wirtschaft LESEFASSUNG Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang International Marketing & Sales an der Fachhochschule Münster (in der Fassung der VII. Änderungsordnung

Mehr

Amtliche Mitteilung Nr. 10/2017

Amtliche Mitteilung Nr. 10/2017 Amtliche Mitteilung Nr. 10/2017 Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang FILM der ifs internationale filmschule köln und der Technischen Hochschule Köln Vom 3. Mai 2017 Herausgegeben

Mehr

Präambel. Inhaltsverzeichnis. 1 Geltungsbereich. 2 Prüfungsausschuss. 3 Regelstudienzeit. 4 Umfang der Prüfungs- und Studienleistungen.

Präambel. Inhaltsverzeichnis. 1 Geltungsbereich. 2 Prüfungsausschuss. 3 Regelstudienzeit. 4 Umfang der Prüfungs- und Studienleistungen. Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geschichte und Kulturen Altvorderasiens mit den Schwerpunkten Altorientalistik und Vorderasiatische Archäologie Präambel Aufgrund von 14 Absatz 1 Nr. 2 Teilgrundordnung

Mehr

Ordnung der Universität Trier. für die Prüfung im Masterstudiengang. Organisation des Sozialen

Ordnung der Universität Trier. für die Prüfung im Masterstudiengang. Organisation des Sozialen Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Organisation des Sozialen Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Hochschulgesetzes in der Fassung vom 19. November

Mehr

906 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. November 2008 Nr. 120

906 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. November 2008 Nr. 120 906 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. November 2008 Nr. 120 1. Nach 4 Absatz 7 wird folgender neuer Absatz 8 eingefügt: (8) In Modulen, die regelhaft mit einer Klausur bzw. mit einer e-klausur

Mehr

Inhalt. Anhang A: Modulübersicht

Inhalt. Anhang A: Modulübersicht Fachprüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Öffentliches Management/Public Administration des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel Inhalt 1 Geltungsbereich 2

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG LEHRAMT AN HAUPT- UND REALSCHULEN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG LEHRAMT AN HAUPT- UND REALSCHULEN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG LEHRAMT AN HAUPT- UND REALSCHULEN gemäß 41 Absatz 1 NHG befürwortet in der 111. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Logistik

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Logistik Spezielle rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Logistik Vom 27.04.2012 Nach Beschluss des Fachbereichsrats des Fachbereichs Dienstleistungen & Consulting der Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom

Mehr

Artikel 1 Die Prüfungsordnung für den gemeinsamen Masterstudiengang Städtebau der Universität Siegen und der Hochschulen Bochum und

Artikel 1 Die Prüfungsordnung für den gemeinsamen Masterstudiengang Städtebau der Universität Siegen und der Hochschulen Bochum und Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den gemeinsamen Masterstudiengang Städtebau der Universität Siegen und der Hochschulen Bochum und Ostwestfalen-Lippe sowie der Fachhochschulen Dortmund und

Mehr

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 22.06.05 Aufgrund des 2 Abs. 4 und

Mehr

Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad

Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad Anlage 1.4 zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs der Universität Bremen vom 21. Juni 2011 Regelungen für das Fach Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64055 07.05.2015 Dritte Ordnung zur Änderung der Besonderen Bestimmungen

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64019 23. März 2007 Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen

Mehr

Studiengangsprüfungsordnung

Studiengangsprüfungsordnung HOCHSCHULE BOCHUM 21.05.2012 - Der Präsident - Az.: Dez.4 Sch/Ho Studiengangsprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Bauingenieurwesen, den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Mehr

417.02/696 MA. Inhalt. I. Allgemeines. 1 Geltungsbereich. 2 Akademischer Grad; Profiltyp. 3 Studienbeginn

417.02/696 MA. Inhalt. I. Allgemeines. 1 Geltungsbereich. 2 Akademischer Grad; Profiltyp. 3 Studienbeginn Prüfungsordnung für den Deutsch-ungarischen Masterstudiengang Germanistische Sprach-, Kulturund Literaturwissenschaft des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Kassel und des

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN gemäß 41 Absatz 1 NHG befürwortet in der 77. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

Ordnung für die Praxisphasen. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University Of Applied Sciences

Ordnung für die Praxisphasen. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University Of Applied Sciences Ordnung für die Praxisphasen (Praxis-Ordnung) der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University Of Applied Sciences für die dualen Studiengänge Business Development Management Finanz-

Mehr

Fachbereich Wirtschaft LESEFASSUNG

Fachbereich Wirtschaft LESEFASSUNG Fachbereich Wirtschaft LESEFASSUNG Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Logistik an der Fachhochschule Münster (in der Fassung der III. Änderungsordnung vom 26.09.2014)

Mehr

p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier

p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier 2010 Veröffentlicht am 07.09.2010 Nr. 11/S. 96 Tag Inhalt Seite 07.09.2010 Prüfungsordnung für Studierende im Master- Studiengang

Mehr

Inhalt. Senatsbeschluss vom Im Genehmigungsverfahren

Inhalt. Senatsbeschluss vom Im Genehmigungsverfahren Senatsbeschluss vom 21.01.2015 Im Genehmigungsverfahren Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Deutsch-Französischer integrierter Studiengang Politikwissenschaft an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Vom 31. August 2010 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 41, Nr. 72, S. 401 503) Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Anlage B. Fachspezifische Bestimmungen der Prüfungsordnung für

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN IN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN IN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN IN DEN BERUFLICHEN FACHRICHTUNGEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK gemäß 41 Absatz 1 NHG

Mehr

Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Virtual Design an der Hochschule Kaiserslautern Vom

Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Virtual Design an der Hochschule Kaiserslautern Vom Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Virtual Design an der Hochschule Kaiserslautern Vom 12.07.2016 Auf Grund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 86 Abs. 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes (HochSchG) in

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung. Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Philosophie

Nichtamtliche Lesefassung. Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Philosophie Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Philosophie Vom 12. November 2008 Geändert am 09. Juli 2009 Geändert am 01. Oktober 2013 Geändert am 09. August

Mehr

Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen

Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Jahrgang 45 Nr. 14 Bielefeld, den 15. August 2016 Inhalt Seite Prüfungs- und Studienordnung für das weiterbildende Fernstudium Angewandte Gesundheitswissenschaften

Mehr

vom Grundsatz, Akademischer Grad

vom Grundsatz, Akademischer Grad Fachprüfungsordnung für den Master-Studiengang Management im Sozial- und Gesundheitswesen an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences vom 30.06.2015 Auf der Grundlage der Rahmenprüfungsordnung

Mehr

Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Soziologie vom 31. August 2012 i.v.m. der Änderung vom 17. März 2014 (Studienmodell 2011)

Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Soziologie vom 31. August 2012 i.v.m. der Änderung vom 17. März 2014 (Studienmodell 2011) Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Soziologie vom 3. August 202 i.v.m. der Änderung vom 7. März 204 (Studienmodell 20) - Lesefassung - verbindlich sind die im Verkündungsblatt der Universität

Mehr

Inhaltsverzeichnis. IV. Schlußbestimmung 19 Inkrafttreten

Inhaltsverzeichnis. IV. Schlußbestimmung 19 Inkrafttreten Prüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang Prähistorische Archäologie am Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin Präambel Aufgrund von 14 Abs. 1 Nr.

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT gemäß 41 Absatz 1 NHG befürwortet in der 77. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

Studienordnung. Bachelorstudiengang Drucktechnik

Studienordnung. Bachelorstudiengang Drucktechnik Studienordnung für den Bachelorstudiengang Drucktechnik an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO-DTB) vom 11. Juni 2008 Aufgrund von 21 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs Informatik vom (PO2)

Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs Informatik vom (PO2) Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs Informatik vom 15.06.2012 (PO2) Prüfungsordnung der Wilhelm Büchner Hochschule vom 15.06.2012 in der Fassung vom 09.07.2014 Vorbemerkung: Gemäß 44 Absatz 1 Nr.

Mehr

Studiengang Business Information Systems International* und Engineering Business Information Systems

Studiengang Business Information Systems International* und Engineering Business Information Systems Studiengang Business Information Systems International* und Engineering Business Information Systems an der Frankfurt University of Applied Sciences *Gemeinsamer Studiengang der Fachbereiche Informatik

Mehr

Fachprüfungsordnung für den. berufsbegleitenden Bachelor-Fernstudiengang Angewandte Betriebswirtschaftslehre

Fachprüfungsordnung für den. berufsbegleitenden Bachelor-Fernstudiengang Angewandte Betriebswirtschaftslehre Fachprüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelor-Fernstudiengang Angewandte Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Neubrandenburg vom 27. Mai 2016 Auf der Grundlage der Rahmenprüfungsordnung (RPO)

Mehr

Studienordnung. Bachelorstudiengang Medientechnik

Studienordnung. Bachelorstudiengang Medientechnik Studienordnung für den Bachelorstudiengang Medientechnik an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO-MTB) vom 30. April 2008 Aufgrund von 21 Absatz 1 des Gesetzes über die

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Philosophie/Philosophy an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 28. März 2013 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/www.abt-studium/amtliche-veroeffentlichungen/2013/2013-24.pdf)

Mehr

Vierte Ordnung zur Änderung der Bachelor-Prüfungsordnung des Studiengangs Maschinenbau an der Fachhochschule Südwestfalen, Standort Soest

Vierte Ordnung zur Änderung der Bachelor-Prüfungsordnung des Studiengangs Maschinenbau an der Fachhochschule Südwestfalen, Standort Soest Vierte Ordnung zur Änderung der Bachelor-Prüfungsordnung des Studiengangs Maschinenbau an der Fachhochschule Südwestfalen, Standort Soest Vom 10.01.2011 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 64 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

vom 5. Oktober 2016 Artikel I

vom 5. Oktober 2016 Artikel I FH Bielefeld - Verkündungsblatt 2017-3 Seite 5 Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den weiterbildenden Verbundstudiengang Technische Betriebswirtschaft an der Hochschule Bochum, der

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 19. März 2014 Nr. 35/2014 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Mathematik im Masterstudium für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen der Universität

Mehr