2010 CODE OF POINTS DEUTSCHE ÜBERSETZUNG (Stand: 29. Januar 2010)

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1 DEUTSCHER TURNER-BUND 2010 WERTUNGSBESTIMMUNGEN & TECHNISCHE REGELN TRAMPOLINTURNEN Deutsche Übersetzung TRAMPOLINTURNEN 2010 CODE OF POINTS DEUTSCHE ÜBERSETZUNG (Stand: 29. Januar 2010) INHALTSVERZEICHNIS 2010 WERTUNGSBESTIMMUNGEN & TECHNISCHE REGELN...1 TRAMPOLINTURNEN...1 Deutsche Übersetzung...1 TRAMPOLINTURNEN CODE OF POINTS

2 ERSTER TEIL WERTUNGSVORSCHRIFTEN...4 Vorwort...4 Danksagung der FIG...4 Wertungsvorschriften EINZELWETTKÄMPFE MANNSCHAFTSWETTKÄMPFE SYNCHRONWETTKÄMPFE GEWINNER ÜBUNGEN KLEIDERORDNUNG FÜR WETTKÄMPFER UND HELFER * WETTKAMPFKARTEN TRAMPOLINE SICHERHEITSBESTIMMUNGEN PROTOKOLL & SEKRETARIAT WETTKAMPFKOMMISSION UND SCHIEDSGERICHT EINTURNEN ÜBUNGSBEGINN ANFORDERUNGEN AN DIE KÖRPERHALTUNG WÄHREND EINES ÜBUNGSTEILS * WIEDERHOLUNG VON ÜBUNGSTEILEN * ÜBUNGSABBRUCH ABSCHLUSS DER ÜBUNG WERTUNG DAS KAMPFRICHTER-GREMIUM AUFGABEN DES WETTKAMPFLEITERS AUFGABEN DER HALTUNGSKAMPFRICHTER ( NR. 1-5) AUFGABEN DER SCHWIERIGKEITSKAMPFRICHTER (NR. 6 & 7) AUFGABEN DES WETTKAMPFLEITERASSISTENTEN AUFGABEN DER SYNCHRONKAMPFRICHTER (NR. 8, 9 & 10) AUFGABEN KAMPFRICHTER FÜR DIE TIME OF FLIGHT (NR. 8,)...16 Wertungsvorschriften EINZELWETTKÄMPFE MANNSCHAFTSWETTKÄMPFE GEWINNER DURCHGÄNGE KLEIDERORDNUNG FÜR WETTKÄMPFER * WETTKAMPFKARTEN TUMBLING AUSSTATTUNG SICHERHEITSBESTIMMUNGEN PROTOKOLL & SEKRETÄRIAT WETTKAMPF- UND SCHIEDSKOMMISION EINTURNEN DURCHGANGSBEGINN ANFORDERUNGEN AN DIE KÖRPERHALTUNG WÄHREND EINES ÜBUNGSTEILS * WIEDERHOLUNG VON ÜBUNGSELEMENTEN DURCHGANGSUNTERBRECHUNG ABSCHLUSS DER ÜBUNG * WERTUNG DAS KAMPFRICHTER-GREMIUM AUFGABEN DES WETTKAMPFLEITERS AUFGABEN DER HALTUNGSKAMPFRICHTER ( NR. 1-5) AUFGABEN DER SCHWIERIGKEITSKAMPFRICHTER ((NR. 6 & 7)...24 Wertungsvorschriften EINZELWETTKÄMPFE MANNSCHAFTSWETTKÄMPFE GEWINNER DURCHGÄNGE KLEIDERORDNUNG FÜR WETTKÄMPFER UND HELFER * WETTKAMPFKARTEN...27

3 8. DOPPEL-MINI-TRAMP AUSRÜSTUNG SICHERHEITSANFORDERUNGEN PROTOKOLL & SEKRETARIAT WETTKAMPF- UND SCHIEDSKOMMISION EINTURNEN DURCHGANGSBEGINN ANFORDERUNGEN AN DIE KÖRPERHALTUNG WÄHREND EINES ÜBUNGSTEILS * WIEDERHOLUNG VON ÜBUNGSELEMENTEN DURCHGANGSABBRUCH ABSCHLUSS DES DURCHGANGS WERTUNG DAS KAMPFRICHTER-GREMIUM AUFGABEN DES WETTKAMPFLEITERS AUFGABEN DER HALTUNGSKAMPFRICHTER ( NR. 1-5) AUFGABEN DER SCHWIERIGKEITSKAMPFRICHTER (NR. 6 & 7)...32 Gültig ab REGELINTERPRETATIONEN Startgruppen Wettkampfkleidung Anforderungen an die Körperhaltung Wiederholungen Abbruch/ Ende einer Übung Schwierigkeit (TRA/TUM) / (DMT) Aufgaben des Wettkampfleiters Bewertung der Haltung zusätzliche Abzüge bei der Landung...35 Allgemeines Einbeinlandung Mangel an Stabilität nach einer vollendeten Übung zusätzliche Elemente nicht gleiches Abstoppen (Landung oder Stehen bleiben ) Schwierigkeit bei Seitwärtssalti Definition der Landezone...37 Allgemeine Definition der Aufgangs- und Abgangszone: & Aufgang, Spotter, Abgang Berührung des Doppel-Mini-Tramp oder der Strafzone Landungen DMT Strafzone...38 Gültig ab A. Beispiele bei der Berechnung der Schwierigkeitswertung...46 B. Schwierigkeiten Trampolinturnen - Beispiele...48 D. Berechnung der Schwierigkeitswertung beim Tumbling Boni für Körperposition...51 E. Berechnung der Schwierigkeitswertung beim Tumbling Wertungen für Schrauben...54 G. Berechnung der Schwierigkeitswertung beim Tumbling (siehe 15 der TUM Wertungsvorschriften)59 H. Schwierigkeitswertung beim Doppel-Mini-Tramp - Beispiele...60 I. Numerisches System der FIG - Trampolinturnen und DMT...61 J. FIG-Symbole Tumbling...64 K. DTB Bezeichnungen...69 gültig ab dem I. Anforderungen an die erste Übung bei FIG-Veranstaltungen:...70 II. Anforderungen an die erste Übung der Qualifikationsrunde für Junioren:...70 M. Berechnungsbeispiele und Rundungen...70

4 ERSTER TEIL WERTUNGSVORSCHRIFTEN Vorwort Diese Wertungsvorschriften wurden vom FIG - Exekutivausschuss genehmigt und sind ab 1. Januar 2011 gültig. Sie sind bindend für alle Trampolin-Wettkämpfe und Meisterschaften der Fédération Internationale de Gymnastique (FIG) und seiner Mitglieder. Sie dienen als Basis für alle Ebenen regionaler, nationaler und internationaler Wettkämpfe. Wo zusätzliche oder abweichende Regeln für bestimmte Wettkämpfe (FIG-Veranstaltungen, Weltmeisterschaften, usw.) gelten, werden die relevanten Ausnahmen/Änderungen in Kursivschrift gezeigt. DTB Im Bereich des Deutschen Turner-Bundes gültige Sonderregelungen oder Interpretationen sind zusätzlich farblich hervorgehoben; sie regeln die Verfahrensweisen bei DTB-Wettkämpfen. Folgenden Dokumente sollten in Verbindung mit diesen Wertungsvorschriften beachtet werden: FIG Richtlinien zur Bewertung und Interpretation der gegenwärtigen Wettkampfbestimmungen FIG Technische Regeln, Abschnitt 1 FIG Technische Regeln, Abschnitt 4, Trampolinturnen FIG Normen für Trampolin, Tumbling und Doppel-Mini-Tramp FIG Regeln für Kampfrichter FIG Interpretationen der gültigen Wertungsbestimmungen Fachgebietsordnung Trampolinturnen im DTB DTB Turnordnung Regeln für die FIG-World Age Group-Wettkämpfe (WAG) Regeln für die FIG-Weltmeisterschaften im Trampolinturnen und Tumbling Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Wertungsbestimmungen und den Technischen Regeln, gelten vorrangig die Technischen Regeln. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Wertungsbestimmungen und anderen FIG-Regeln oder Vorschriften wie z.b. die Regeln für die Weltmeisterschaften oder die WAG, gelten diese Wertungsvorschriften. Es steht den Verbänden frei, Teile dieser Wertungsbestimmungen für inländische Wettkämpfe unter ihrer Autorität zu verändern, um das Trampolinturnen in ihrem Land zu fördern und weiterzuentwickeln. Danksagung der FIG Alle Mitglieder des Technischen Komitees der FIG für Trampolinturnen trugen zur Erstellung der Trampolin-Wertungsvorschriften bei. Präsident Herr Horst Kunze GER (Leitung) 1. Vizepräsident Herr Nikolai Makarov RUS 1. Vizepräsident Frau Tatiana Shuyska UKR Mitglied Mr. Christophe Lamber FRAU Mitglied Mr. Ulf Andersson SWE (Redaktion, Layout) Mitglied Mr. Vladimir Zeman CZR Mitglied Mr. John Beeton GBR DTB Wertungsvorschriften Trampolin-, Tumbling- und Doppel-Mini-Tramp (Version 1a/2010) Seite - 4 -

5 Abkürzungen und Definitionen Die folgenden Abkürzungen und Definitionen werden im gesamten CODE verwendet: FIG TRA-TC FIG Ereignisse Trampoline Gymnastics TRA TUM DMT TR CoP OG WCh CJP / WKL DTB Pkt. Internationaler Turnverband FIG Trampolin Fachausschuss Olympische Spiele, Weltmeisterschaften, Weltspiele, Weltpokal- Wettkämpfe und spezielle Veranstaltungen die von der FIG ins Leben gerufen wurden. Übungen auf dem Trampolin und Doppel-Mini-Trampolin wie auch Tumbling Trampolin Tumbling Doppel-Mini-Trampolin Technische Regeln Wertungsvorschriften Olympische Spiele Weltmeisterschaften Wettkampfleiter Deutscher Turner-Bund Punkte * Wörter, die nur in der Einzahl verwendet werden, beinhalten auch den Plural und umgekehrt * Wörter, die das männliche Geschlecht beschreiben, schließen auch das weibliche Geschlecht ein Offizielle Anschrift der FIG für den Schriftverkehr Fédération Internationale de Gymnastique Avenue de la Gare CH-1003 LAUSANNE Suisse Tél: Fax: info@fig-gymnastics.org Internet: DTB Wertungsvorschriften Trampolin-, Tumbling- und Doppel-Mini-Tramp (Version 1a/2010) Seite - 5 -

6 Wertungsvorschriften DTB Wertungsvorschriften Trampolin-, Tumbling- und Doppel-Mini-Tramp (Version 1a/2010) Seite - 6 -

7 TRAMPOLINTURNEN gültig ab dem A. ALLGEMEINES 1. EINZELWETTKÄMPFE 1.1 Trampolin-Wettkämpfe umfassen 3 (drei) Durchgänge mit je 10 (zehn) Übungsteilen pro Übung Eine Trampolinübung wird durch hohe, gleichmäßige und rhythmische Fuß-, Rücken- Bauchoder Sitz-Sprungelemente charakterisiert, die ohne Verzögerung und ohne gestreckte Zwischensprünge auszuführen sind Eine Trampolin-Übung sollte so aufgebaut sein, dass eine Vielfalt von unterschiedlichen Vorwärts- und Rückwärtssprüngen, mit oder ohne Schrauben gezeigt werden kann. Die Übung sollte ein gutes Maß an Kontrolle, Form, Ausführung und Beständigkeit der Höhe demonstrieren. 1.2 Qualifikationsrunde (Vorkampf) Die Qualifikation besteht aus 2 (zwei) Übungen. Die erste Übung enthält speziell vorgeschriebene Übungsteile gemäß 5.1.1; die zweite ist eine frei zusammenstellbare Kürübung gemäß Es steht den Mitgliedsverbänden frei, bei eigenen Wettkämpfen als erste Übung eine feste Pflichtübung vorzuschreiben. Siehe auch Die Startreihenfolge für die Qualifikationsrunde wird ausgelost. Die Wettkämpfer werden in Gruppen von maximal 16 (sechzehn) pro Gruppe aufgeteilt, wobei jede Gruppe ihre 1. und 2. Übung absolviert, bevor die nächste Gruppe in die Qualifikationsrunde startet (siehe auch FIG - Kampfrichterhandbuch) Die Startordnung für den zweiten Durchgang ist die gleiche wie beim ersten Durchgang Bei Weltmeisterschaften gibt es eine gemeinsame Qualifikationsrunde für das Einzelund Mannschaftsfinale. Die Startreihenfolge und Gruppeneinteilung erfolgt gemäß der Technischen Regeln (TR), Abschnitt Finale Es gibt 1 (eine) Kürübung im Finale gemäß Die Wettkämpfer (bzw. Paare in den Synchronwettkämpfen) mit den 8 (acht) besten Platzierungen aus der Qualifikationsrunde werden zum Finale zugelassen. Siehe auch Reg. 1 der Technischen Regeln, Abschnitt Bei FIG - Wettkämpfen können nur 2 (zwei) Wettkämpfer und 1 (ein) Synchronpaar pro Mitgliedsverband im Finale antreten (sieh Reg von TR, Abschnitt 4). Die Wettkämpfer starten das Finale mit Null Punkten. DTB: Bei Deutschen Meisterschaften regelt die Fachgebietsordnung, wie viele Wettkämpfer bzw. Synchronpaare das Finale erreichen Die Startreihenfolge für das Finale erfolgt anhand der erbrachten Leistung, der Wettkämpfer mit der niedrigsten Punktzahl aus der Qualifikationsrunde startet als Erster. Im Falle von Punktgleichheit ist gemäß Reg der TR, Abschnitt 4 zu verfahren. 2. MANNSCHAFTSWETTKÄMPFE 2.1 Eine Mannschaft besteht aus mindestens 3 (drei) und maximal 4 (vier) Wettkämpfern pro Wettkampf (Männer oder Frauen). DTB: Für Ligawettkämpfe gilt die Ligaordnung als Sonderregel gemäß Pkt der Fachgebietsordnung 2.2 Jedes Mannschaftsmitglied absolviert 2 (zwei) Übungen gemäß und 1 (eine) Übung gemäß Bei den Weltmeisterschaften absolviert jedes Mannschaftsmitglied 2 (zwei) Übungen gemäß Im Mannschaftsfinale absolvieren 3 (drei) Mitglieder aus jeder Mannschaft eine Kürübung. Siehe auch Regelung der TR, Abschnitt 4. DTB Wertungsvorschriften Trampolin-, Tumbling- und Doppel-Mini-Tramp (Version 1a/2010) Seite - 7 -

8 DTB: Die Anzahl der Teilnehmer einer Mannschaft im Finale regelt die DTB- Meldeordnung 2.3 Wertungssystem Das Mannschaftsergebnis für einen Durchgang ist die Summe der 3 (drei) höchsten Punktzahlen, die von den Mannschaftsmitgliedern in einem Durchgang erzielt wurden Bei den Weltmeisterschaften qualifizieren sich die 5 (fünf) bestplatzierten Mannschaften aus der Qualifikation für das Mannschaftsfinale. Im Mannschaftsfinale zählen alle 3 (drei) Übungen. Die Mannschaft startet das Finale mit null Punkten, siehe auch Reg der TR, Abschnitt 4. DTB: Die Anzahl der Mannschaften im Finale regelt die DTB- Meldeordnung 3. SYNCHRONWETTKÄMPFE 3.1 Ein Synchronpaar besteht aus 2 (zwei) Frauen oder aus 2 (zwei) Männern. 3.2 Ein Wettkämpfer darf nur in einem Synchronpaar starten. 3.3 Synchronwettkämpfe bestehen aus einer Qualifikationsrunde und einem Finale, gemäß Synchronpaare müssen dasselbe Element zur gleichen Zeit ausführen (siehe auch ) und in derselben Richtung turnen. Schrauben müssen nicht in dieselbe Richtung ausgeführt werden. 4. GEWINNER 4.1 Der Gewinner ist der Wettkämpfer, das Paar oder das Team mit der höchsten Punktzahl in der Finalübung. 4.2 Medaillen und Platzierungen werden entsprechend 10.3 TR, Abschnitt 1. zuerkannt. 5. ÜBUNGEN 5.1 Jede Übung besteht aus 10 (zehn) Elementen Die erste Übung in der Qualifikationsrunde schließt sowohl frei wählbare Übungsteile als auch spezielle Pflichtelemente ein. Die Reihenfolge, in der die Elemente ausgeführt werden, kann vom Wettkämpfer festgelegt werden (siehe 7.3 und die Ausnahmen in ). Bei dieser Übung zählt nur die Haltungswertung und die time of flight (Ausnahmen siehe 5.3) Änderungen der speziellen Pflichtelemente werden vom Trampolinfachausschuss (TRA-TC) mindestens 1 (ein) Jahr vor den nächsten Weltmeisterschaften durch das FIG Büro herausgegeben und gelten dann ab dem 1. Januar des Weltmeisterschaftsjahres Die zweite und die Finalübung sind Kürübungen, bei denen die Wertungen für Haltung, die time of flight und der Schwierigkeit addiert werden, um die Gesamtpunktzahl für eine Übung zu errechnen. 5.2 Die Wiederholung einer Übung ist nicht erlaubt Wird ein Wettkämpfer offensichtlich in einer Übung gestört (fehlerhafte Ausrüstung, erheblicher externer Einfluss, o. ä.), kann der Wettkampfleiter einen Übungswiederholung erlauben. Die Kleidung eines Wettkämpfers zählt nicht als "Ausrüstung" Zuschauerlärm, Applaus und Ähnliches werden normalerweise nicht als Störung angesehen. 5.3 Bei FIG Wettkämpfen müssen zusätzlich zu 1.2, 5.1.1, und weitere Anforderungen in der Qualifikationsrunde erfüllt werden. DTB: Gleiches gilt im Bereich des DTB, sofern es sich um eine M10 (FIG A) handelt Die erste Übung enthält Sprünge mit Schwierigkeitswert; das heißt, dass der Schwierigkeitsgrad dieser Sprünge zur Haltungsendwertung der Übung addiert wird. Die Anzahl der Elemente wird vom TRA-TC festgelegt (siehe auch 5.1.2) In der zweiten Übung darf keines der Elemente mit Schwierigkeitswert, deren Schwierigkeitsgrad in der ersten Übung gezählt wurde, enthalten sein, sonst wird die Schwierigkeit dieser Elemente nicht bei der Bewertung der zweiten Übung berücksichtigt (siehe 15.4) Im Finale können sowohl Elemente von der ersten als auch der zweiten Übung wiederholt werden. DTB Wertungsvorschriften Trampolin-, Tumbling- und Doppel-Mini-Tramp (Version 1a/2010) Seite - 8 -

9 6. KLEIDERORDNUNG FÜR WETTKÄMPFER UND HELFER * 6.1 Männliche Wettkämpfer Ärmelloses Turntrikot einfarbige lange Turnhose DTB: Im Schülerbereichbereich ist das tragen einer kurzen Hose gestattet Trampolinschuhe und/oder Fußbekleidung in derselben Farbe der Turnhose oder weiß 6.2 Weibliche Wettkämpfer Trikot mit oder ohne Ärmel (muss eng am Körper anliegen) Es ist erlaubt, lange Strumpfhosen zu tragen (müssen eng am Körper anliegen) Es ist erlaubt, einen einteiliges Gymnastikanzug zu tragen (muss eng am Körper anliegen) Jegliche "Bekleidung", die nicht eng am Körper anliegt, ist nicht erlaubt Trampolinschuhe und/oder weiße Fußbekleidung Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, das Gesicht oder den Kopf zu bedecken. 6.3 Das Tragen von Schmuck oder Uhren ist während des Wettkampfs nicht erlaubt. Ringe ohne Schmucksteine können getragen werden, wenn sie abgedeckt (getaped) werden. 6.4 Jeder Verstoß gegen 6.1, 6.2 und 6.3 kann zu einer Disqualifikation von dem Durchgang führen, in dem der Verstoß begangen wird. Diese Entscheidung trifft der Wettkampfleiter. 6.5 Mannschaften Mitglieder einer Mannschaft oder eines Synchronpaares müssen dieselbe Wettkampfbekleidung tragen. Ansonsten führt dies zu Disqualifikation der Mannschaft bzw. des Synchronpaars vom Mannschafts- bzw. Synchronwettkampf. Diese Entscheidung trifft der Wettkampfleiter. 6.6 Nationales Emblem oder Verbandsemblem Bei FIG Wettkämpfen muss ein nationales Emblem getragen werden, (gemäß den FIG Regeln für Werbung & Öffentlichkeitsarbeit), sonst gibt es eine Strafe von 0,1 Punkten, die von der Gesamtwertung jeder Übung abgezogen wird, in der der Regelverstoß begangen wird. Diese Entscheidung trifft der Wettkampfleiter. DTB: Im Wettkampf darf kein nationales Emblem getragen werden. 6.7 Helfer Trainingsanzug und Turnschuhe oder gleichwertige Kleidung. 7. WETTKAMPFKARTEN 7.1 Die Elemente der ersten Übung müssen auf die Wettkampfkarte geschrieben werden. Jedes der Pflichtelemente (siehe auch und 5.3.1) muss mit einem Sternchen (*) markiert werden. Die Elemente der zweiten Übung müssen mit dem zugehörigen Schwierigkeitsgrad ebenfalls auf der Wettkampfkarte notiert werden Bei FIG-Wettkämpfen darf nur das numerische System der FIG oder eine andere anerkannte Terminologie verwendet werden, um die Elemente auf der Wettkampfkarte zu beschreiben, sonst wird die Wettkampfkarte nicht akzeptiert (siehe Teil III: I. und K). 7.2 Das Organisationskomitee bestimmt, wann und wo die Wettkampfkarten eingereicht werden müssen. Hält sich ein Wettkämpfer nicht an diese Vorgaben, kann er vielleicht nicht am Wettkampf teilnehmen. Der Hauptprotokollführer muss sicherstellen, dass die Wettkampfkarten den Schwierigkeitskampfrichtern mindestens 2 (zwei) Stunden vor Wettkampfbeginn vorliegen. 7.3 In der ersten Übung sollte der Wettkämpfer die Elemente so ausführen, wie sie auf der Wettkampfkarte aufgeführt sind. Das Fehlen eines Pflichtelements oder anderer Anforderungen führt zu einem Abzug von 1,0 Punkt für jedes der fehlenden Elemente bzw. Anforderungen durch jeden Ausführungskampfrichter (siehe ). Solche Änderungen werden von den Schwierigkeitskampfrichtern auf der Wettkampfkarte vermerkt Im Fall, dass eine fest vorgeschriebene Übung verlangt wird, ist jede Änderung gemäß als Übungsabbruch zu bewerten. 7.4 In der zweiten Übung der Qualifikationsrunde und in der Finalübung sind Änderungen von Übungselementen oder der Reihenfolge, in welcher diese auf der Wettkampfkarte angegeben wurden, ohne Strafe erlaubt. 8. TRAMPOLINE DTB Wertungsvorschriften Trampolin-, Tumbling- und Doppel-Mini-Tramp (Version 1a/2010) Seite - 9 -

10 8.1 Siehe FIG-Normen für Trampolin, Tumbling und Doppel-Mini-Tramp. 9. SICHERHEITSBESTIMMUNGEN 9.1 Siehe Reg der Technischen Regeln, Abschnitt Ein Wettkämpfer kann entweder 1 (einen) oder 2 (zwei) eigene Helfer einsetzen, die dann die gleiche Anzahl von Helfern des Veranstalters ersetzen. Es sollten nie mehr als 4 (vier) Helfer als Sicherheitsstellung am Trampolin stehen. DTB: Ein Wettkämpfer muss mindestens 2 (zwei), maximal jedoch 4 (vier) eigene Helfer (einschließlich Mattenschieber) als Sicherheitsstellung verwenden Eine Schiebematte darf nur vom eigenen Helfer eines Wettkämpfers eingesetzt werden. 10. PROTOKOLL & SEKRETARIAT 10.1 Bei FIG - Wettkämpfen darf nur ein anerkanntes Computerprogramm für das Aufzeichnen und Drucken der Ergebnisse verwendet werden Bei allen FIG und internationalen Wettkämpfen muss eine vollständige Kopie der Ergebnisse an den Generalsekretär der FIG gesandt werden Pflichten des Hauptprotokollführers Einsammlung und Weitergabe der Wettkampfkarten gemäß 7.2, sowie die Auslosung der Startreihenfolge (siehe auch & 1.3.3) Beaufsichtigung der Protokollführer Festlegung der Startreihenfolge für jeden Durchgang, sowie der jeweiligen Einturngruppe Aufzeichnung der Wertungen für Haltung, Synchronität, der time of flight und Schwierigkeit sowie aller Strafabzüge Überprüfung und Kontrolle der Berechnungen auf den Anzeigen Sicherstellung, dass alle Wertungen aller Kampfrichter, alle Strafabzüge und die Gesamtwertung für eine Übung angezeigt werden Erstellen einer vollständigen Ergebnisliste, welche die Einzelwertungen, die Schwierigkeitswertungen, die Synchronwertungen, die Platzierungen und das Gesamtergebnis enthält. 11. WETTKAMPFKOMMISSION UND SCHIEDSGERICHT 11.1 siehe Regel und der TR, Abschnitt Bei Weltmeisterschaften, Olympischen Spielen, Worldgames und Worldcups wird eine Wettkampfkommission eingesetzt. B. WETTKAMPFVERFAHREN 12. EINTURNEN 12.1 Die für den Wettkampf gewählte Ausrüstung muss mindestens 2 (zwei) Stunden vor Beginn des Wettkampfes in der Wettkampfstätte aufgestellt sein, um den Wettkämpfern das Einturnen auf den Wettkampfgeräten zu ermöglichen, (siehe auch Reg C der TR, Abschnitt 1) Direkt vor der Qualifikation und dem Finale werden jedem Wettkämpfer 30 Sekunden Einturnzeit auf dem Wettkampfgerät gestattet. Im Fall, dass ein Wettkämpfer diese Zeitbegrenzung überschreitet, kann der Wettkampfleiter den Protokollführer anweisen, einen Abzug von 0,3 Punkten von der Gesamtpunktzahl der folgenden Übung vorzunehmen (siehe 20.13) Das Einturnen auf den Wettkampfgeräten während des Wettkampfes kann entfallen, wenn in einer benachbarten Halle mit einer Mindesthöhe von 8 Metern, gleichwertigen Geräten zur Verfügung steht. 13. ÜBUNGSBEGINN 13.1 Jeder Wettkämpfer beginnt auf ein Zeichen des Wettkampfleiters. DTB Wertungsvorschriften Trampolin-, Tumbling- und Doppel-Mini-Tramp (Version 1a/2010) Seite

11 13.2 Nachdem das Zeichen gegeben wurde (gemäß 13.1), muss der Wettkämpfer das erste Übungsteil innerhalb von einer Minute beginnen, sonst kommt es zu den folgenden Abzügen durch die Haltungskampfrichter (siehe ): 61 Sekunden: 0,1 Punkte Abzug 91 Sekunden: 0,2 Punkte Abzug 121 Sekunden: 0,3 Punkte Abzug Wenn diese Zeitbegrenzung in Folge fehlerhafter Ausrüstung oder aus einem anderen wesentlichen Grund überschritten wird, erfolgt kein Abzug. Diese Entscheidung wird vom Wettkampfleiter getroffen Bei einem fehlerhaften Start, kann der Wettkämpfer auf ein Signal vom Wettkampfleiter erneut beginnen. 14. ANFORDERUNGEN AN DIE KÖRPERHALTUNG WÄHREND EINES ÜBUNGSTEILS * 14.1 In allen Positionen sollten Füße und Beine zusammengehalten werden (Grätschensprünge ausgenommen); Füße und Zehen sollten gestreckt sein Je nach den Anforderungen an ein Übungselement sollte der Körper gehockt, gebückt oder gestreckt sein In den gehockten und gebückten Positionen sollten die Oberschenkel nahe am Oberkörper sein, ausgenommen in den Schraubenphasen von Mehrfachsalti (siehe 14.7) In der gehockten Position sollten die Hände die Beine unterhalb der Knie anfassen, ausgenommen in den Schraubenphasen von Mehrfachsalti (siehe 14.7) Die Arme sollten, wann immer möglich, gerade und/oder nahe am Körper gehalten werden Im Folgenden werden die Mindestanforderungen für eine bestimmte Körperhaltung definiert: Gestreckte Position: Der Winkel zwischen dem Oberkörper und Oberschenkeln muss größer als 135 sein Gebückte Position: Der Winkel zwischen Oberkörper und Oberschenkeln muss gleich oder kleiner als 135 sein; der Winkel zwischen Ober- und Unterschenkeln muss größer als 135 sein Gehockte Position: Der Winkel zwischen Oberkörper und Oberschenkeln und der Winkel zwischen Ober- und Unterschenkeln müssen gleich oder kleiner als 135 sein Bei Mehrfachsalti mit Schrauben kann die gehockte und gebückte Position während der Schraubenphase gemäß den Zeichnungen in Teil II modifiziert werden: 2. Zeichnungen (gehockte und gebückte Position mit Schrauben). 15. WIEDERHOLUNG VON ÜBUNGSTEILEN * 15.1 Während einer Übung darf kein Element wiederholt werden, sonst wird die Schwierigkeit des wiederholten Elements nicht angerechnet. Die Wiederholung eines Elements während der ersten Übung führt darüber hinaus zu einem Abzug von 1,0 Punkten durch jeden Ausführungsrichter für jede Wiederholung (siehe auch ) Elemente mit derselben Anzahl an Rotationen, die aber in unterschiedlicher Körperhaltung (gehockte, gebückte oder gestreckte Position) ausgeführt werden, werden als unterschiedliche Übungselemente und nicht als Wiederholungen bewertet Gehockte und Puckpositionen werden dabei als gleiche Positionen gewertet Mehrfachsalti (von 630 oder mehr), die dieselbe Anzahl von Schrauben und Salti haben, werden nicht als eine Wiederholung betrachtet, wenn die Schrauben in unterschiedlichen Phasen des Elements geturnt werden (siehe auch Teil II: 1, A) 15.4 Bei FIG - Wettkämpfen sollte kein Element, dessen Schwierigkeit in der ersten Übung gewertet wurde, in der zweiten Übung der Qualifikationsrunde wiederholt werden (gemäß 5.3.2), ansonsten wird die Schwierigkeit dieser Elemente bei der zweiten Übung nicht angerechnet. 16. ÜBUNGSABBRUCH 16.1 Eine Übung gilt als abgebrochen wenn ein Wettkämpfer: * offensichtlich nicht mit beiden Füßen gleichzeitig im Trampolintuch landet nach der Landung nicht die Rückfederungskraft des Trampolintuches für die unmittelbare Fortsetzung des nächsten Übungsteils ausnutzt. DTB Wertungsvorschriften Trampolin-, Tumbling- und Doppel-Mini-Tramp (Version 1a/2010) Seite

12 einen gestreckten Zwischensprung ausführt auf einem anderen Körperteil als auf den Füßen, in der Sitz-, Bauch- oder Rückenlage landet ein unvollständiges Element ausführt etwas anderes außer dem Trampolintuch mit irgendeinem Teil des Körpers berührt von einem Helfer oder der Schiebematte berührt wird aufgrund von Unsicherheit das Trampolin verlässt ein anderes Element als sein Partner in einer Synchronübung ausführt Wenn einer der Synchronspringer seinem Partner um mehr als ein halbes Element voraus ist, wird dies als Ausführung verschiedener Elemente gewertet nicht die vorgeschriebene Pflichtübung (siehe ) mit den entsprechenden Pflichtelementen turnt und/oder nicht in der auf der Wettkampfkarte festgelegten Reihenfolge ausführt Das Übungselement, das zum Abbruch führt, wird nicht mehr bewertet Ein Wettkämpfer wird nur mit der Anzahl der auf dem Trampolintuch beendeten Übunsteile bewertet Der Wettkampfleiter legt die Höchstnote fest. 17. ABSCHLUSS DER ÜBUNG 17.1 Die Übung muss in einer kontrollierten, aufrechten Position und mit beiden Füßen auf dem Trampolintuch beendet werden, andernfalls erfolgt ein Abzug (siehe ) Nach der letzten Landung im Tuch muss der Wettkämpfer ungefähr 3 (drei) Sekunden in aufrechter und stabiler Position ruhig stehen bleiben, andernfalls erhält er einen Abzug wegen fehlender Stabilität (siehe ) Im Einzelwettwettkampf ist dem Wettkämpfer nach dem letzten Übungsteil 1 (ein) gestreckter Nachsprung unter Nutzung der Rückfederung des Trampolintuches (Ausspringen) gestattet Im Synchronwettkampf müssen beide Partner entweder einen gestreckten Nachsprung nach dem letzten Übungsteil (Ausspringen) ausführen oder beide stehen bleiben, andernfalls erfolgt ein Abzug von 0,2 Punkten durch die Synchronkampfrichter (siehe ). Diese Entscheidung trifft der Wettkampfleiter Wenn ein Wettkämpfer mehr als 10 Elemente turnt, erhält er einen Abzug von 1.0 Punkte gemäß WERTUNG Es werden drei Arten von Wertungen verwendet. Die D-Wertung ist die Gesamtsumme der Schwierigkeitsgrade einer Übung. Die E-Wertung ist die Gesamtwertung für die Haltung einer Übung. Die T-Werung ist die Gesamtwertung der Sprungzeit und die S - Wertung für die Gesamtwertung der Synchronität. 18.1* Schwierigkeitsgrad Im Prinzip ist das Bewertungsmaß für die Schwierigkeit eines Elements während einer Übung offen, bei den Jugend Olympischen Spielen und Jugend-/Juniorenwettkämpfen ist der Maximalwert auf 1,8 Punkte beschränkt. Elemente mit höherer Schwierigkeit können ausgeführt werden, aber werden nur mit dem Maximalwert von 1,8 Punkten gewertet Die Schwierigkeit jedes Elements wird anhand der Anzahl an Schrauben- und Saltorotationen errechnet pro ¼ Saltorotation (90 ) 0.1 Punkte für vollständige einzelne Salti (360 ) 0.5 Punkte für vollständige doppelte Salti (720 ) 1.0 Punkte für vollständige dreifache Salti (1080 ) 1.6 Punkte für vollständige vierfache Salti (1440 ) 2.2 Punkte für jede ½ Schraube (180 ) 0.1 Punkte Seitwärtssalti und Elemente ohne Schrauben- und Saltorotation haben keinen Schwierigkeitswert In Elementen, die Salti und Schrauben kombinieren, werden die Schwierigkeitswerte der Salti und der Schrauben addiert. DTB Wertungsvorschriften Trampolin-, Tumbling- und Doppel-Mini-Tramp (Version 1a/2010) Seite

13 Einzelne Salti mit ohne Schrauben, ausgeführt in der gestreckten- oder gebückten Position, werden eine zusätzliche Schwierigkeit von 0,1 Punkten zuerkannt Mehrfachen Salti von 720 oder mehr, mit oder ohne Schrauben, ausgeführt in der gestreckten oder gebückten Position, wird ein zusätzlicher Wert von 0,1 Punkten pro Salto zuerkannt Wertungsmethode Der Bewertung von Haltung, Schwierigkeit und Synchronität erfolgt in 1/10 Punkten. Die Sprungzeit errechnet sich in 1/1000 Sekunden und wird auf 5/1000 gerundet.( Siehe Anhang M) Die Kampfrichter müssen ihre Abzüge unabhängig voneinander aufschreiben Auf ein Zeichen des Wettkampfleiters müssen die Haltungs- und Synchronkampfrichter ihre Wertungen gleichzeitig aufzeigen Wenn einer der Haltungs- oder Synchronkampfrichter versäumt, seine Wertung nach dem Zeichen des Wettkampfleiters aufzuzeigen, wird der Durchschnitt der anderen Wertungen anstelle der fehlenden Wertung/en gezählt. Diese Entscheidung trifft der Wettkampfleiter Berechnung der Haltungsendwertung: Die Abzüge für mangelhafte Ausführung gemäß 21.3 und zusätzliche Abzüge auf Anweisung des WKL gemäß 21.4 werden von der festgelegten Höchstnote subtrahiert; i.d.r. 10,0 Punkte oder die durch den Wettkampfleiter festgelegte Höchstnote (siehe 16.4) Im Einzelwettkampf werden die höchste und die niedrigste Wertung der fünf Haltungskampfrichter gestrichen; die drei übrigen Wertungen werden addiert, um die Haltungsendwertung des Wettkämpfers für die Übung (E+E+E) zu errechnen Im Synchronwettkampf werden die höchste und die niedrigste Wertung der vier Haltungskampfrichter gestrichen; die zwei übrigen Wertungen werden addiert, um die Haltungsendwertung des Paares für die Übung (E+E) zu errechnen Berechnung des Schwierigkeitsgrades: Die Schwierigkeitskampfrichter berechnen die Schwierigkeit einer Übung gemäß Berechnung der Sprungzeitwertung (T): Die Berechnung der Sprungzeiten sollte elektronisch erfolgen. Der bestellte Kampfrichter Nr. 8 ist für Kontrolle und Überprüfung der elektronischen Bewertung verantwortlich Bei einem Ausfall des elektronischen Bewertungssystems wird die Wertung durch eine Analyse des offiziellen Videos durch Kampfrichter Nr. 8, unter Aufsicht des Wettkampfleiters, vorgenommen Die Gesamtzeit des Flugs in 5/1000 von Sekunden wird als Wertung für die Sprungzeit (time of flight) betrachtet. (siehe $18.2.1) (siehe auch Kampfrichterhandbuch und Anhang M) Berechnung der Synchronwertung (S): Die Berechnung der Synchronwertung sollte elektronisch erfolgen. Der bestellte Kampfrichter Nr. 8 ist für Kontrolle und Überprüfung der elektronischen Bewertung verantwortlich Bei einem Ausfall des elektronischen Bewertungssystems wird die Wertung durch eine Analyse des offiziellen Videos durch Kampfrichter Nr. 8, unter Aufsicht des Wettkampfleiters, vorgenommen Die Abzüge für Mangel an Synchronität werden von der Maximalwertung, d.h. 10,0 Punkte oder die vom Wettkampfleiter festgelegten Höchstnote (siehe 16.4), abgezogen. Diese Wertung wird dann verdoppelt und als Gesamtwertung für Synchronität gezählt Wenn das elektronische Bewertungssystem nicht verfügbar ist, wird die mittlere Wertung der Kampfrichter (Nr. 8, 9 & 10) für die Synchronität verdoppelt und als Gesamtwertung für die Synchronität gezählt Die Protokollführer addieren die Synchron- und Haltungswertungen (siehe ) Gesamtwertung für eine Übung: In den Einzelwettkämpfen berechnen die Protokollführer den Endstand durch Addition der E-Wertungen (Haltung) T-Wertungen (Sprungzeit) und D-Wertungen (Schwierigkeit) abzüglich erteilter Strafabzüge gemäß 6.6 und DTB Wertungsvorschriften Trampolin-, Tumbling- und Doppel-Mini-Tramp (Version 1a/2010) Seite

14 In den Synchronwettkämpfen berechnen die Protokollführer den Endstand durch Addition der E-Wertungen (Haltung), S-Wertungen (Synchronität) und D-Wertungen (Schwierigkeit) abzüglich erteilter Strafabzüge gemäß 6.6 und Alle Ergebnisse werden auf 3 (drei) Dezimalstellen gerundet. Eine Rundung erfolgt erst bei der Gesamtwertung für eine Übung Der Hauptprotokollführer muss den Endstand auf der Ergebnisliste überprüfen Der Wettkampfleiter muss die Gültigkeit der Endergebnisse feststellen. C. DAS KAMPFRICHTER-GREMIUM 19. DAS KAMPFRICHTER-GREMIUM 19.1 Zusammensetzung Einzel Synchron Wettkampfleiter Haltungskampfrichter für Einzelwettkämpfe (Nr. 1-5) 5 für Synchronwettkämpfe 4 (Trampolin Nr. 1: Kampfrichter 1 & 3) (Trampolin Nr. 2: Kampfrichter 2 & 4) Schwierigkeitskampfrichter 2 2 (Nr. 6 & 7) Synchronkampfrichter / Flugzeit 1 1( oder 3 ) (Nr. 8 (und 9 & 10)) Wettkampfleiterassistent Gesamt 9 9 ( oder 11 ) 19.2 Im Synchronwettkampf sitzt der Wettkampfleiterassistent neben den Schwierigkeitskampfrichtern Die Kampfrichter Nr. 1-7 sitzen 5 bis 7 Meter vom Trampolin Nr. 1 entfernt auf einem minimal 1 (einem) bis maximal 2 (zwei) Meter hohem Podest Die Kampfrichter Nr sind neben dem Kampfrichterpodest platziert und haben das Trampolin auf Augenhöhe Führt ein Kampfrichter seine Pflichten nicht auf eine zufriedenstellende Art aus, muss er ersetzt werden. Diese Entscheidung wird von der Wettkampfkommission getroffen. Wenn es keine Wettkampfkommission gibt, entscheidet der Wettkampfleiter. Siehe Reg der TR, Abschnitt 1 und 11.2 der Wertungsvorschriften Wenn ein Haltungs- oder Synchronkampfrichter ausgetauscht wird, kann der Wettkampfleiter entscheiden, dass dessen vorherige Wertungen durch den Durchschnitt der übrigen Wertungen ersetzt werden (siehe auch ) Wenn die Wertung für Synchronität elektronisch erfolgt, ist der Kampfrichter Nr. 8 für die Kontrolle des elektronischen Systems verantwortlich. 20. AUFGABEN DES WETTKAMPFLEITERS 20.1 Kontrolle der Wettkampfanlagen Organisation der Kampfrichterbesprechung und Durchführung der Probewertungen (siehe auch Reg. 7.9 der Technischen Regeln, Abschnitt 1) Platzierung und Beaufsichtigung der Kampfrichter, Helfer und Protokollführer Leitung des Wettkampfes Einberufung der Wettkampfjury Entscheidung, ob die Wiederholung einer Übung gestattet wird (gemäß 5,2) Entscheidung über die Wettkampfkleidung der Wettkämpfer (gemäß 6) Entscheidung, ob das Eingreifen eines Helfers notwendig war (siehe Reg. 5.1 der TR, Abschnitt 4) Bestimmung der Höchstnote im Falle eines Übungsabbruchs (siehe 16) Benachrichtigung der Haltungs- und Synchronkampfrichter über zusätzliche Punktabzüge (siehe auch , 21.4 & ). DTB Wertungsvorschriften Trampolin-, Tumbling- und Doppel-Mini-Tramp (Version 1a/2010) Seite

15 20.11 Entscheidung, ob ein Kampfrichter versäumt hat, seine Wertung sofort aufzuzeigen (siehe ) Unterstützung der Bewertung von Synchronübungen und der Sprungzeitberechnung (time of flight) anhand der Videoaufzeichnungen, wenn das elektronische System versagt (siehe auch ) Bestimmung von Strafabzügen gemäß 6.6 und 12.2 und Benachrichtigung des Hauptprotokollführers Der Wettkampfleiter kontrolliert alle Wertungen, Berechnungen und Endergebnisse und greift ein, wenn er offensichtliche Fehler bei den Berechnungen der Wertungen für Haltung, Synchronität oder Schwierigkeit bemerkt * Wenn der WKL von einem offiziellen Vertreter eines Verbandes oder von einem Kampfrichter auf offensichtliche Fehler bei der Berechnung der Wertung für Schwierigkeit oder einen numerischen Fehler bei der Wertung für Haltung oder Synchronität aufmerksam gemacht wird, muss er darüber vor dem Ende des Durchgangs eine Entscheidung treffen (siehe auch Teil II 1 A). 21. AUFGABEN DER HALTUNGSKAMPFRICHTER ( NR. 1-5) 21.1 Beurteilung der Haltung in einem Bereich von 0,0 bis 0,5 Punkten gemäß 21,3 und schriftliche Aufzeichnung der Punktabzüge auf den dafür vorgesehenen Formularen Subtraktion der Punktabzüge von der vom Wettkampfleiter festgelegten Höchstnote (siehe 16.4) Abzüge für die Haltung * Mangel an Form, Beständigkeit der Höhe und Kontrolle in jedem Element 0,1-0.5Pkt * Mangel an Stabilität nach einer vollständigen Übung (10 Elementen), nur einen Abzug für den schwerwiegendsten Fehler: kein Stillstand in aufrechter und stabiler Position für ungefähr 3 (drei) Sekunden 0,1-0,2Pkt. oder folgende zusätzliche Abzüge auf Anweisung des Wettkampfleiters Fallen oder Berühren des Trampolintuches mit einem anderen Körperteil als den Füßen 0,5 Pkt Übertreten oder Berühren von etwas anderem als das Trampolintuch 0,5 Pkt Landen oder Fallen außerhalb des Trampolintuchs, Verlassen des Trampolinbereichs oder Ausführung eines zusätzlichen Saltos 1,0 Pkt. gem und Folgende zusätzlichen Abzüge erfolgen auf Anweisung des Wettkampfleiters: Zurufe oder Signale in irgendeiner Form an den Wettkämpfer durch den eigenen Trainer oder der Sicherheitsstellung während der Übung; Abzug für jeden Zuruf / jedes Signal 0,3 Pkt Zusätzliche Elemente, gemäß Pkt Überschreiten der Zeitbegrenzung gemäß ,3Pkt Fehlende Pflichtelemente in der ersten Übung gemäß 7.3; Abzug pro fehlendem Element 1,0 Pkt Wiederholung eines Elements während der ersten Übung gemäß 15.1, Abzug für jede Wiederholung 1,0 Pkt Bei Synchronwettkämpfen, bewerten die Kampfrichter Nr. 1 & 3 die Körperhaltung des Wettkämpfers auf Trampolin Nr. 1 und die Kampfrichter Nr. 2 & 4 die Körperhaltung des Wettkämpfers auf Trampolin Nr Die Bewertung der Haltung im Synchronwettkampf erfolgt auf dieselbe Weise wie im Einzelwettkampf 21.7 Anzeigen der Haltungswertung (siehe auch Kampfrichterhandbuch) DTB Wertungsvorschriften Trampolin-, Tumbling- und Doppel-Mini-Tramp (Version 1a/2010) Seite

16 22. AUFGABEN DER SCHWIERIGKEITSKAMPFRICHTER (NR. 6 & 7) 22.1 Abholen der Wettkampfkarten beim Hauptprotokollführer mindestens 2 (zwei) Stunden vor Wettkampfbeginn Überprüfung der Elemente und Schwierigkeitswerte auf den Wettkampfkarten Überprüfung, ob die erforderlichen Elemente/Anforderungen für die erste Übung gemäß 7.1, 7.3 und 5.3 geturnt wurden und Benachrichtigung des Wettkampfleiters über die Anzahl der geänderten/fehlenden Elemente/Anforderungen (siehe auch und ) Öffentliche Anzeige, wenn ein Wettkämpfer ein anderes Element mit Schwierigkeitswert ausführte, als auf der Wettkampfkarte vermerkt wurde Feststellung und Aufzeichnung aller ausgeführten Elemente und deren Schwierigkeitsgrade auf der Wettkampfkarte (gemäß dem Numerisches System der FIG) Bei FIG - Ereignissen: Bestimmung der Schwierigkeitsgrade der erforderlichen Elemente in der ersten Übung gemäß 18.1 und 15.1 sowie Feststellung wenn ein Element/Elemente von der ersten Übung in der zweiten Übung der Qualifikationsrunde wiederholt wird/werden, gemäß Feststellung ob eines oder mehrere der Elemente der zweiten Übung oder der Finalübung gestreckte Zwischensprünge waren und entsprechende Benachrichtigung des Wettkampfleiters (siehe ) Überprüfung, ob Synchronpaare dieselben Elemente zur gleichen Zeit ausführen (gemäß ) und Benachrichtigung des Wettkampfleiters bei Verstößen Aufzeigen des Schwierigkeitsgrades. 23. AUFGABEN DES WETTKAMPFLEITERASSISTENTEN 23.1 Unterstützung des Wettkampfleiters bei der Beaufsichtigung von Trampolins Nr. 1 während des Synchronwettkampfes Unterstützung der Schwierigkeitskampfrichter und Überprüfung, ob Synchronpaare dieselben Elemente zur gleichen Zeit ausführen (gemäß ) und Benachrichtigung des Wettkampfleiters bei Verstößen. DTB: Im Bereich des DTB kann die Position des Wettkampfleiterassistenten entfallen. 24. AUFGABEN DER SYNCHRONKAMPFRICHTER (NR. 8, 9 & 10) 24.1 Beurteilung der Synchronität in einem Bereich von 0,0 bis 0,5 Punkten gemäß 24.3 und schriftliche Aufzeichnung der Wertungen auf den dafür vorgesehenen Formularen Subtraktion der Punktabzüge von der vom Wettkampfleiter festgelegten Höchstnote (siehe auch 16.4) Feststellung und Aufzeichnung der Abzüge für jede nicht synchrone Landung: Landungsdifferenzen von weniger als 80 cm in der Höhe 0,1-0,3Pkt Landungsdifferenzen von 80 cm und höher 0,4-0,5Pkt * Ungleiche Ausführung der Landung nach dem 10. Übungsteil (Nachsprung oder Stehen bleiben) auf Anweisung des Wettkampfleiters 0,2 Pkt Wenn die Synchronwertung elektronisch erfolgt, beaufsichtigt der Kampfrichter Nr. 8 das elektronische System (siehe auch ) Aufzeigen der Synchronnote (siehe auch Kampfrichterhandbuch) 25. AUFGABEN KAMPFRICHTER FÜR DIE TIME OF FLIGHT (NR. 8,) 25.1 Messen der Sprungzeit mit einem Zeitmessungsgerät oder bei einem Ausfall des elektronischen Bewertungssystems mit einem videoanalysierenden Computersystem Ermitteln der Sprungzeit gemäß der Zahl von Sprüngen / vom Wettkampfleiter festgelegten Höchstnote (siehe 16.4). DTB Wertungsvorschriften Trampolin-, Tumbling- und Doppel-Mini-Tramp (Version 1a/2010) Seite

17 Wertungsvorschriften TUMBLING gültig ab dem A. ALLGEMEINES 1. EINZELWETTKÄMPFE 1.1 Tumbling Wettkämpfe umfassen 4 (vier) Kürdurchgänge mit 8 (acht) Elementen pro Durchgang Tumblingdurchgänge zeichnen sich durch fortlaufende, schnelle, rhythmische und rotierende Elemente aus, die ohne Verzögerung oder Zwischenschritte von den Händen auf die Füße und/oder von den Füßen auf die Füße gesprungen werden Ein Tumblingdurchgang sollte so aufgebaut sein, dass eine Vielfalt von vorwärts, rückwärts und/oder seitwärts geturnte Elementen gezeigt werden. Der Durchgang sollte mit einem guten Maß an Kontrolle, Form und Ausführung unter Beibehaltung des Tempos gezeigt werden. 1.2 Qualifikations-Runde (Vorkampf) Es gibt 2 (zwei) Kürdurchgänge in der Qualifikationsrunde, wobei die Wiederholung von Elementen in keiner der Übungen erlaubt ist Es steht den Mitgliedsverbänden frei, bei eigenen Wettkämpfen als ersten Durchgang einen festen Pflichtdurchgang vorzuschreiben oder spezielle Pflichtelemente für beide Vorkampfdurchgänge vorzuschreiben * siehe der Trampolin Wertungsvorschriften 1.3 Finale Es gibt zwei (2) Kürdurchgänge im Einzelfinale, in denen die Wiederholung von Elementen in keinem der Durchgänge erlaubt ist, und (1) eine Kurübung im Mannschaftsfinale Die Wettkämpfer mit den 8 (acht) besten Platzierungen aus der Qualifikationsrunde werden zum Finale zugelassen. Siehe auch der Trampolin Wertungsvorschriften und Reg. 1 der Technischen Regeln, Abschnitt Die Startreihenfolge für das Finale erfolgt anhand der erbrachten Leistung, der Wettkämpfer mit der niedrigsten Punktzahl aus der Qualifikationsrunde startet als Erster. Im Falle von Punktgleichheit ist gemäß Reg der TR, Abschnitt 4 zu verfahren. 2. MANNSCHAFTSWETTKÄMPFE 2.1 Mannschaften siehe 2.1 der Trampolin Wertungsvorschriften 2.2 Jedes Mitglied des Teams führt 2 (zwei) Kürdurchgänge gemäß und 1 (einen) Kürdurchgang gemäß aus. 2.3 Wertungssystem See in TRA CoP Bei Weltmeisterschaften: siehe der Trampolin Wertungsvorschriften und Reg der technische Regeln, Abschnitt GEWINNER 4.1 Der Gewinner ist der Wettkämpfer bzw. das Team mit der höchsten Punktzahl im Finale. 4.2 Medaillen und Rangfolgen werden entsprechend 10.3 TR, Abschnitt 1. zuerkannt. 5. DURCHGÄNGE 5.1 Jeder Durchgang besteht aus 8 (acht) Elementen. DTB Wertungsvorschriften Trampolin-, Tumbling- und Doppel-Mini-Tramp (Version 1a/2010) Seite

18 5.2 Der erste und zweite Durchgang der Qualifikationsrunde muss gemäß 15.1 ohne Wiederholung von Elementen ausgeführt werden. 5.3 Die Finaldurchgänge müssen gemäß 15.2 ebenfalls ohne Wiederholung von Elementen ausgeführt werden. 5.4 Im Finale kann ein Wettkämpfer einzelne Übungselemente oder auch eine gesamte Übung aus der Qualifikationsrunde wiederholen. 5.5 Bei FIG - Ereignissen müssen zusätzlich zu 1.2, und spezielle Anforderungen in den Durchgängen erfüllt werden: Erster Durchgang der Qualifikationsrunde (Saltodurchgang): Kein Element darf mehr als 180 Schraubendrehung enthalten. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung wird die Schwierigkeit dieser Elemente nicht gewertet Zweiter Durchgang der Qualifikationsrunde (Schraubendurchgang): Es müssen mindestens 2 (zwei) Salti mit mindestens 360 Schraubensrotation pro Salto ausgeführt werden. Jede Nichteinhaltung dieser Regelung führt zu einem Abzug von 1,0 Punkten von jedem der Haltungskampfrichter auf Anweisung des Wettkampfleiters (siehe ) Die Schwierigkeit des 8. Elements wird nicht gewertet, wenn es ohne Schraubenrotation ausgeführt wird (mindestens 360 Schraubenrotation.) Finale: 2 (zwei) Kürdurchgänge im Einzelfinale und 1 (ein) Kürdurchgang im Mannschaftsfinale 5.6 Durchgänge, die weniger als 3 (drei) Elemente enthalten, werden mit NULL bewertet. 5.7 Ein Tumblingdurchgang darf sich nur in eine Richtung bewegen; jedoch ist ein einzelnes Element in der entgegengesetzten Richtung am Ende des Durchgangs (8. Element) erlaubt. 5.8 Alle Durchgänge müssen gemäß 17.4 mit einem Salto beendet werden. 5.9 Wenn das letzte Element nicht in umgekehrter Richtung ausgeführt wird, muss der Wettkämpfer aus der Tumblingbahn heraus im Landebereich landen, ansonsten gibt es einen Abzug von 0,2 Punkten von jedem Haltungskampfrichter (siehe auch ) Ein zweiter Versuch eines Durchgangs ist nicht erlaubt Wird ein Wettkämpfer offensichtlich während eines Durchgangs gestört (fehlerhafte Ausrüstung, erheblicher externer Einfluss, o. ä.), kann der Wettkampfleiter eine Durchgangswiederholung ermöglichen. Die Kleidung eines Wettkämpfers zählt nicht als "Ausrüstung" Zuschauerlärm, Applaus und Ähnliches wird normalerweise nicht als Störung angesehen. 6. KLEIDERORDNUNG FÜR WETTKÄMPFER * 6.1 Männliche Wettkämpfer Ärmelloses Turntrikot kurze Turnhose Weiße Schuhe und/oder weiße Fußbekleidung können verwendet werden 6.2 Weibliche Wettkämpfer Trikot mit oder ohne Ärmel (muss eng am Körper anliegen) Es ist erlaubt, lange Strumpfhosen zu tragen (müssen eng am Körper anliegen) Es ist erlaubt, einen einteiliges Gymnastikanzug zu tragen (muss eng am Körper anliegen) Jegliche "Bekleidung", die nicht eng am Körper anliegt, ist nicht erlaubt Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, das Gesicht oder den Kopf zu bedecken. Weiße Schuhe und/oder weiße Fußbekleidung können getragen werden 6.3 Das Tragen von Schmuck oder Uhren ist während des Wettbewerbs nicht erlaubt. Ringe ohne Schmucksteine können getragen werden, wenn sie abgedeckt (getaped) werden. 6.4 Jeder Verstoß gegen 6.1, 6.2 und 6.3 kann zu einer Disqualifikation von dem Durchgang führen, in dem der Verstoß begangen wird. Diese Entscheidung trifft der Wettkampfleiter. 6.5 Mannschaften Mitglieder einer Mannschaft müssen die gleiche Wettkampfbekleidung tragen. Verstöße führen zur Disqualifikation der Mannschaft vom Mannschaftswettkampf. Diese Entscheidung trifft der Wettkampfleiter. 6.6 Nationales Emblem oder Verbandsemblem siehe 6.6 der Trampolin Wertungsvorschriften 6.7 Helfer DTB Wertungsvorschriften Trampolin-, Tumbling- und Doppel-Mini-Tramp (Version 1a/2010) Seite

19 Trainingsanzug und Turnschuhe oder gleichwertige Kleidung. 7. WETTKAMPFKARTEN 7.1 Jeder Durchgang muss mit den zugehörigen Schwierigkeitsgraden auf die Wettkampfkarte notiert werden Bei FIG Wettkämpfen darf nur das numerisches System der FIG oder eine andere anerkannte Terminologie verwendet werden, um die Elemente auf der Wettkampfkarte zu beschreiben, ansonsten wird die Wettkampfkarte nicht akzeptiert (siehe Teil III: I. und J). 7.2 Das Wettkampfkomitee bestimmt, wann und wo die Wettkampfkarten eingereicht werden müssen. Hält sich ein Wettkämpfer nicht an diese Vorgaben, kann er vielleicht nicht am Wettkampf teilnehmen. Der Hauptprotokollführer ist dafür verantwortlich, dass die Wettkampfkarten den Schwierigkeitskampfrichtern mindestens 2 (zwei) Stunden vor Wettkampfbeginn vorliegen. 8. TUMBLING AUSSTATTUNG 8.1 Siehe FIG-Normen für Trampolin, Tumbling und Doppel-Mini-Tramp. 9. SICHERHEITSBESTIMMUNGEN 9.1 Siehe Reg der Technischen Regeln, Abschnitt Ein Wettkämpfer kann 1 (einen) eigenen Helfer (Trainer) einsetzen. 10. PROTOKOLL & SEKRETÄRIAT 10.1 Siehe 10 der Trampolin Wertungsvorschriften. 11. WETTKAMPF- UND SCHIEDSKOMMISION 11.1 siehe Reg und der Technischen Regeln, Abschnitt Bei Weltmeisterschaften, Worldgames und Worldcups wird eine Wettkampfkommission eingesetzt. B. WETTKAMPFVERFAHREN 12. EINTURNEN 12.1 siehe 12.1 in Trampolin Wertungsvorschriften und Reg c) der TR, Abschnitt Direkt vor der Qualifikation und dem Einzelfinale sind jedem Wettkämpfer 2 (zwei) Durchgänge zum Einturnen gestattet. Vor dem Mannschaftsfinale ist nur 1 (ein) Durchgang zum Einturnen erlaubt. Bei Verstößen kann der Wettkampfleiter den Protokollführer anweisen, einen Abzug von 0,3 Punkten von der Endpunktzahl des folgenden Durchgangs vorzunehmen (siehe 20.13) Das Einturnen auf den Wettkampfanlagen während des Wettkampfes kann entfallen, wenn in einer benachbarten Halle mit einer Mindesthöhe von 5 Metern, gleichwertige Ausrüstung zur Verfügung steht. 13. DURCHGANGSBEGINN 13.1 Jeder Wettkämpfer beginnt auf ein vom Wettkampfleiter gegebenes Signal Nachdem das Signal gegeben wurde (gemäß 13.1), muss der Wettkämpfer das erste Element innerhalb von 20 Sekunden beginnen, sonst erhält der Wettkämpfer auf Anweisung des Wettkampfleiters einen Strafabzug von 0,1 Punkten durch die Haltungskampfrichter (siehe ). Wenn diese Zeitbegrenzung in Folge fehlerhafter Ausrüstung oder aus einem anderen wesentlichen Grund überschritten wird, erfolgt kein Abzug. Diese Entscheidung wird vom Wettkampfleiter getroffen. DTB Wertungsvorschriften Trampolin-, Tumbling- und Doppel-Mini-Tramp (Version 1a/2010) Seite

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