Volksbank eg, Villingen-Schwenningen Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR per

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1 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR per

2 Inhaltsverzeichnis 1 Tabellenverzeichnis... 2 Präambel Risikomanagementziele und politik (Art. 435) Eigenmittel (Art. 437) Eigenmittelanforderungen (Art. 438) Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Marktrisiko (Art. 445) Operationelles Risiko (Art. 446) Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente II. Offenlegung der Eigenmittel in der Übergangszeit Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Geschäftsguthaben Tabelle 2: Inhaberschuldverschreibung mit Nachrangabrede Tabelle 3: Nachrangige Einlage mit fester Laufzeit (Tranche I) Tabelle 4: Nachrangige Einlage mit fester Laufzeit (Tranche II) Tabelle 5: VR-Vermögensbrief mit Nachrangabrede (Tranche I) Tabelle 6: VR-Vermögensbrief mit Nachrangabrede (Tranche II) Tabelle 7: Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. 2

3 Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Beschreibung CRR CDS CVA EG EU EWB HGB KMU KSA KWG OGA OTC PWB SA Capital Requirements Regulation Credit Default Swap Credit Value Adjustment Europäische Gemeinschaft Europäische Union Einzelwertberichtigung Handelsgesetzbuch Klein- und Mittelständische Unternehmen Kreditrisiko-Standardansatz Kreditwesengesetz Organismen für gemeinsame Anlagen Over-the-Counter Pauschalwertberichtigung Standardansatz 3

4 Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. 4

5 1 Risikomanagementziele und politik (Art. 435) Geschäftsmodell Wir sind eine regional tätige Kreditgenossenschaft. Unsere Bilanzsumme betrug am 31. Dezember ,56 Mrd. EUR. Unsere strategische Unternehmenskonzeption haben wir auf den Bedarf unserer Kunden ausgerichtet und daraus eine langfristige Planung entwickelt, die eine zielgruppenspezifische Begleitung unserer Kunden in allen Finanzierungs- und Vermögensfragen sicherstellt. Das Vermittlungsgeschäft betreiben wir überwiegend zusammen mit unseren Partnern der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Unsere Geschäftstätigkeit beschränkt sich weitgehend auf die Kunden aus unserem regional abgegrenzten Geschäftsgebiet. Im Eigengeschäft werden im banküblichen Umfang auch Wertpapiere von Emittenten mit Sitz im Ausland gehalten. Ergänzend zum klassischen Kundengeschäft ist unser Ziel, Zusatzerträge durch ein breit gestreutes Eigenanlagenportfolio zu erzielen. Hierzu gehört insbesondere die Risikoübernahme gegen Prämie bei guten Bonitäten sowie die Generierung von Erträgen aus der Aktiv-/Passivsteuerung der Bank. Handelsbuchgeschäfte werden nur in geringem Umfang, im Rahmen der Bagatellgrenzen für Nichthandelsbuchinstitute, getätigt. Risikomanagement Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Die Unternehmensziele unserer Bank und die geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken werden insbesondere eingegangen, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie beschlossen, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. Risikosteuerung Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken. Verwendung rechtlich geprüfter Verträge. Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Vorsorgereserven nach 340f HGB) wird unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit abgeleitet. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit wird auf das Adressenausfall-, Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko), operationelles Risiko und teilweise auf das 5

6 Liquiditätsrisiko verteilt. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank und einer Datenbank für Risikomeldungen erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die aber im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart in ihrer Gesamtheit nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann. Deshalb werden die Liquiditätsrisiken in Teilen in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und -controllingprozess. In dem für die Bank in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. Liquiditätsrisiken werden teilweise in Form eines Refinanzierungsrisikos in die Risikotragfähigkeitskonzeption einbezogen. Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden von der Gesamtbanksteuerung zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc- Berichterstattung. Die angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie der Bank. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. Weitergehende Erläuterungen sind dem Lagebericht zu entnehmen. Auslastung Risikolimit Per betrug das Gesamtbank-Risikolimit für die Standard-Szenarien TEUR, die Auslastung lag im Jahresverlauf zwischen 50,6 % und 90,2 %. Leitungsmandate Die Vorstandsmitglieder haben keine weiteren Leitungsmandate, die Anzahl der Aufsichtsratsmandate beträgt fünf. Bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate insgesamt 15 und der weiteren Aufsichtsmandate drei. Risikoausschuss Einen separaten Risikoausschuss gibt es nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr elf Sitzungen statt. Der Aufsichtsrat erhält monatlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen. 6

7 Vorstand und Aufsichtsrat Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. 2 Eigenmittel (Art. 437) Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I ( Offenlegung der Kapitalinstrumente ) dargestellt. Darüber hinaus werden Übergangsbestimmungen in Anspruch genommen. Die Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II ( Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ) detailliert dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) TEUR Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen (z.b. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) Gekündigte Geschäftsguthaben Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital Kreditrisikoanpassung Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) /- Sonstige Anpassungen Aufsichtsrechtliche Eigenmittel *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses ermittelt 7

8 3 Eigenmittelanforderungen (Art. 438) Kapitalanforderungen nach dem Kreditrisiko- Standardansatz Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Kreditrisiken (Standardansatz) Eigenmittelanforderungen TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken 284 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 1 Öffentliche Stellen 98 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 760 Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA 107 darunter: Wiederverbriefung 0 Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) aus CVA 717 Eigenmittelanforderungen insgesamt

9 Messung der Risikotragfähigkeit Die Risikotragfähigkeit wird beurteilt, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich am verfügbaren Gesamtbankrisikolimit gemessen werden. Im Rahmen der Ergebnisvorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. 4 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) Definition von notleidend und überfällig Als notleidend werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von überfällig verwenden wir nicht. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Forderungsklassen: Forderungsklassen Gesamtwert TEUR Durchschnittsbetrag TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0 0 Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 0 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA darunter: Wiederverbriefung 0 0 Gesamt

10 Der Gesamtbetrag der Forderungen kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden: Forderungsarten (TEUR) Kredite, Zusagen u. andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Gesamtbetrag der Forderungen ohne Kreditrisikominderun gstechniken Aufschlüsselung nach wesentlichen geografischen Gebieten Deutschland EU Nicht-EU Privatkunden (= Nicht- Selbstständige) Aufschlüsselung Wirtschaftszweige/Arten von Gegenparteien Firmenkunden davon KMU davon Kreditinstitute davon Finanzinstitutionen davon Öffentliche Verwaltung davon übrige Branchen Unbestimmt, Zinsabgrenzungen Aufschlüsselung nach Restlaufzeiten < 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre (Alle hier nicht explizit aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% je Forderungsart, Kredite, Wertpapiere oder Derivative Instrumente und werden unter übrige Branchen subsumiert.) Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen bzw. für Avale Einzelrückstellungen gebildet. Für offene Kreditzusagen wurde ergänzend eine angemessene Risikoabschirmung vorgenommen. Für das latente Ausfallrisiko werden Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. 340f HGB, die in Höhe von TEUR dem Ergänzungskapital zugerechnet wurde. Unterjährig ist sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge wird erst dann vorgenommen, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. 2 KMU = Klein- und Mittelständische Unternehmen 10

11 Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen (in TEUR) *: Wesentliche Wirtschaftszweige Gesamtinanspruchnahme aus überfälligen Krediten Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Privatkunden Firmenkunden davon verarbeitendes Gewerbe davon Grundstücks- u. Wohnungswesen davon sonstige Summe *) geringfügige Abweichungen aufgrund von Rundungen möglich Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten (in TEUR): Wesentliche geografische Gebieten Nettozuführung / Auflösung von EWB/Rückstellungen Direktabschreibungen Gesamtinanspruchnahme aus überfälligen Krediten Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Deutschland EU Nicht-EU Summe Entwicklung der Risikovorsorge in (TEUR): Anfangsbestand der Periode Fortschreibung in der Periode Auflösung Verbrauch Wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand der Periode EWB Rückstellungen PWB Anerkannte Ratingagenturen sowie Forderungen je Risikoklasse Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch sowie die Exportversicherungsagentur Euler Hermes Deutschland AG für die Länderratings nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor s wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Financial Institutions, Fund Ratings, Insurance, Governments und Structured Finance benannt. Für die Ratingagentur Moody s wurden die Klassenbezeichnungen Unternehmen, Finanzinstitute, Infrastruktur- und Projektfinanzierung, Kapitalanlagen, Staaten & supranationale Organisationen, Strukturierte Finanzierungen, regionale und kommunale Gebietskörperschaften und öffentliche Finanzen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance, Financial Institutions, Public Finance, Sovereigns & Surpranationals und Structured Finance benannt. 11

12 Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht in % Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung Sonstiges Abzug von den Eigenmitteln

13 5 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Derivative - Adressenausfallrisikopositionen Der Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist in der Regel unsere Zentralbank. Obwohl das Sicherungssystem im genossenschaftlichen Finanzverbund einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, haben wir im Rahmen der Grundsätze zur integrierten Gesamtbanksteuerung ein Kontrahentenlimit festgelegt. Die Derivatgeschäfte werden mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen auf diese Limite angerechnet. Die derivativen Adressenausfallrisikopositionen gegenüber der Zentralbank sind mit Wiederbeschaffungswerten in Höhe von insgesamt TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben. Darüber hinaus bestehen außerhalb des genossenschaftlichen Finanzverbundes weitere derivative Adressenausfallrisikopositionen. Für diese Positionen sind ebenfalls Kontrahentenlimite festgelegt. Die positiven Wiederbeschaffungswerte beziehen sich auf zinsbezogene Kontrakte und Kreditderivate und belaufen sich auf TEUR. Von Aufrechnungsmöglichkeiten wird kein Gebrauch gemacht. Die derivativen Adressenausfallrisikopositionen werden ebenfalls mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen auf die entsprechenden Kontrahentenlimite angerechnet. Im Zusammenhang mit diesen derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir unter Rückgriff auf die Marktbewertungsmethode für die betreffenden Kontrakte anzurechnende Kontrahentenausfallrisikopositionen von TEUR ermittelt. Von Aufrechnungsmöglichkeiten wird kein Gebrauch gemacht. Eine Sicherheitenstellung erfolgt derzeit nicht. Mit Kreditderivaten, bei denen die Bank Sicherungsnehmer ist, wird eine Absicherung von nominal 460 TEUR (Stichtag ) erreicht. Insgesamt lässt sich unser Kreditderivategeschäft wie folgt untergliedern: eigenes Kreditportefeuille (Nominalwert) (Sicherungsnehmer) (Sicherungsgeber) Art der Kreditderivate a) OTC-Produkte CDS Sonstige Kreditderivate b) in strukturierte Produkte eingebundene Kreditderivate CDS Sonstige Kreditderivate 0 TEUR TEUR 0 TEUR TEUR 0 TEUR 0 TEUR 888 TEUR TEUR 888 TEUR TEUR 0 TEUR 0 TEUR 13

14 6 Marktrisiko (Art. 445) Marktpreisrisiken Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken werden die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden verwendet. Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige stellen sich die Eigenmittelanforderungen wie folgt dar: Risikoarten Eigenmittelanforderung (TEUR) Fremdwährungsrisikoposition Rohwarenrisikoposition 0 Handelsbuch-Risikopositionen 0 andere Marktpreisrisikopositionen 0 Spezielles Zinsrisiko von Verbriefungspositionen 107 Summe Operationelles Risiko (Art. 446) Verwendeter Ansatz Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. 8 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) Verbundbeteiligungen Wir halten überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: Verbundbeteiligungen Buchwert* TEUR beizulegender Zeitwert TEUR Börsenwert TEUR Börsengehandelte Positionen Nicht börsengehandelte Positionen Andere Beteiligungspositionen * gemäß Jahresabschluss Die kumulierten Verluste aus Verkäufen und Fälligkeiten aus über pari angeschafften nachrangigen Wertpapieren betrugen im Berichtszeitraum 340 TEUR. Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten Neubewertungsgewinne betragen TEUR. 14

15 Beteiligungen außerhalb des genossenschaftlichen Verbundes Die nicht dem genossenschaftlichen Verbund zuzurechnenden Beteiligungen dienen der Kapitalanlage, daneben wird auch ein angemessener Ertrag aus den Beteiligungen generiert. Beteiligungen, die mit der Absicht der Gewinnerzielung eingegangen wurden, bestehen in Positionen der Aktiva 6a. Alle Beteiligungen wurden mit dem aktuellen Börsenkurs bzw. mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Sofern die Gründe für frühere Wertberichtigungen entfallen sind, wurden Zuschreibungen vorgenommen. Einen Überblick über die Beteiligungen gibt folgende Tabelle: Beteiligungspositionen Börsengehandelte Positionen Nicht börsengehandelte Positionen Andere Beteiligungspositionen * gemäß Jahresabschluss Buchwert* TEUR beizulegender Zeitwert TEUR Börsenwert TEUR Die kumulierten Gewinne aus Beteiligungsverkäufen betrugen im Berichtszeitraum TEUR. Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten Neubewertungsgewinne betragen TEUR. Hierbei sind bestehende gegenläufige Gewinne und Verluste aus Sicherungsgeschäften berücksichtigt und Effekte aus der Fremdwährungsumrechnung beachtet. 9 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) Fristentransformation Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einer sich abflachenden Zinsstrukturkurve oder stark steigenden Zinsen. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. Barwertige Messung des Zinsänderungsrisikos Das Zinsänderungsrisiko wird u.a. barwertig (unter Nutzung von Zinsmanagement innerhalb VR-Control) gemessen. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen einschließlich der wesentlichen zinsabhängigen Positionen des Handelsbuchs. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwertveränderung einbezogen. Der Anteil und die Laufzeitstruktur der zinstragenden Positionen der Fonds werden anhand des Reportings der Fondsgesellschaften berücksichtigt. 15

16 Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer werden gemäß der institutsinternen Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung sowie der voraussichtlichen Kapitalbindungsdauer. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von derzeit./.200 Basispunkten bzw Basispunkten verwendet. Offene Fremdwährungspositionen liegen in geringem Umfang vor, sie sind teilweise durch Optionsgeschäfte abgesichert und werden (näherungsweise) in die Berechnung einbezogen. Zinsänderungsrisiko Rückgang des Anlagebuchbarwerts +200 BP Rückgang des Anlagebuchbarwerts -200 BP Summe TEUR TEUR Zeitpunkt und Bewertung Das Zinsänderungsrisiko wird monatlich gemessen. Hierbei wird eine barwertige und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. 10 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff. CRR fallen. Das Volumen ist als unwesentlich einzustufen. Die Verbriefungspositionen werden ausschließlich dem KSA zugeordnet und gemäß der Regelungen der Art 251 ff. CRR risikogewichtet. Die Restlaufzeit der Verbriefungstransaktionen beträgt 20 Jahre. 11 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) Verwendung Kreditrisikominderungstechniken werden von uns verwendet. Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen Aufrechnungsvereinbarungen Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Strategie Die Strategie hinsichtlich der Hereinnahme von Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten wurden Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen Finanzverbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. 16

17 Sicherungsinstrumente Die nachfolgend aufgeführten Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Besicherung ohne Sicherheitenleistung Gewährleistungen in Form von Bürgschaften und Garantien b) Besicherung mit Sicherheitenleistung (Finanzielle Sicherheiten) Bareinlagen in unserem Haus Sicherungsabtretung/Verpfändung von Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten Sicherungsabtretung/Verpfändung von Bausparverträgen Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht des Sicherungsgebers enthält. Sicherungsgeber Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften), inländische Kreditinstitute, Unternehmen, die über ein externes Rating besser A verfügen. Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. Markt- und Kreditrisikokonzentrationen Innerhalb der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in die Gesamtbanksteuerung integriert. Gesicherte Positionswerte je Forderungsklasse Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten (in TEUR): Forderungsklassen Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige Gewährleistungen Gewährleistungen TEUR finanzielle Sicherheiten TEUR Zentralregierungen 0 0 Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0 0 Sonstige öffentliche Stellen Institute Unternehmen Mengengeschäft (Retail) Durch Immobilien besicherte Positionen 0 0 Ausgefallene Positionen

18 12 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) Vermögenswerte: Buchwerte der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte (TEUR) (TEUR) (TEUR) (TEUR) Vermögenswerte des berichtenden Instituts Aktieninstrumente Schuldtitel Sonstige Vermögenswerte Erhaltene Sicherheiten: Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel (TEUR) Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung in Frage kommen (TEUR) Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten 0 0 Aktieninstrumente 0 0 Schuldtitel 0 0 Sonstige Vermögenswerte Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS

19 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten: Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere (TEUR) Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS (TEUR) Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten Angaben zur Höhe der Belastung Die Werte beziehen sich auf den 31. Dezember

20 Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente Tabelle 1: Geschäftsguthaben Emittent Volksbank eg 2 einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) k.a. 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.a. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.a. 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) vollständig diskretionär 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) vollständig diskretionär 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. 19 Abs. 1 GenG 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Genussrechtskapital und Nachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a. 20

21 Tabelle 2: Inhaberschuldverschreibung mit Nachrangabrede 1 Emittent Volksbank eg, Villingen-Schwenningen 2 einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) ISIN: DE000A0SM098 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangige Verbindlichkeiten gem. Art. 63 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments (in TEUR) a Ausgabepreis 96,35% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum bis Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest 315 Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichen Ereignis. Tilgung zum Nominalbetrag 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 4,13% 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.a. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.a. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.a. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.a. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nichtnachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a. 21

22 Tabelle 3: Nachrangige Einlage mit fester Laufzeit (Tranche I) 1 Emittent Volksbank eg, Villingen-Schwenningen 2 einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) k.a. 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangige Verbindlichkeiten gem. Art. 63 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments (in TEUR) a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag keine Kündigungsmöglichkeit; Rückzahlung zum Nennwert 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 4,84% 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.a. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.a. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.a. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.a. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nichtnachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a. 22

23 Tabelle 4: Nachrangige Einlage mit fester Laufzeit (Tranche II) 1 Emittent Volksbank eg, Villingen-Schwenningen 2 einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) k.a. 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangige Verbindlichkeiten gem. Art. 63 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments (in TEUR) a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag keine Kündigungsmöglichkeit; Rückzahlung zum Nennwert 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 4,62% 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.a. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.a. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.a. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.a. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nichtnachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a. 23

24 Tabelle 5: VR-Vermögensbrief mit Nachrangabrede (Tranche I) 1 Emittent Volksbank eg, Villingen-Schwenningen 2 einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) k. A. 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangige Verbindlichkeiten gem. Art. 63 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments (in TEUR) a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichen Ereignis. Tilgung zum Nominalbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 3,75% 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.a. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.a. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.a. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.a. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nichtnachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a. 24

25 Tabelle 6: VR-Vermögensbrief mit Nachrangabrede (Tranche II) 1 Emittent Volksbank eg, Villingen-Schwenningen 2 einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) k. A. 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangige Verbindlichkeiten gem. Art. 63 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments (in TEUR) a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichen Ereignis. Tilgung zum Nominalbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 3,75% 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.a. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.a. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.a. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.a. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nichtnachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a. 25

26 II. Offenlegung der Eigenmittel in der Übergangszeit Tabelle 7: Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Geschäftsguthaben Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Art des Finanzinstruments 2 k.a. Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Art des Finanzinstruments 3 k.a. Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 2 Einbehaltene Gewinne (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, (1) zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich (2) des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. k.a. 483 (2) Januar Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in k.a. 84, 479, 480 konsolidiertem CET1) 5a von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 0 26 (2) (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/ Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 0 34, Immaterielle Vermögenswerte (verringert um (1) (b), 37, 472 (4) entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente 0 36 (1) (c), 38, 472 (5) Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus 0 33 (a) zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten 0 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) Verlustbeträge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva 0 32 (1) ergibt (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte 0 33 (b) Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit 0 36 (1) (e), 41, 472 (7) Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen 0 36 (1) (f), 42, 472 (8) Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 0 36 (1) (g), 44, 472 (9) 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 26

27 20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein 0 36 (1) (k) Risikogewicht von % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des 0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 Finanzsektors (negativer Betrag) 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen 0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 0 48 (1) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 0 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 0 36 (1) (a), 472 (3) k.a. 36 (1) (l) k.a. 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 k.a. 26b davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge k.a. 467 k.a. 467 k.a. 468 k.a davon: k.a Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) (1) (j) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt Hartes Kernkapital (CET1)

28 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 51, davon: gemäß anwendbaren 0 Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren 0 Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich (3) des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. k.a. 483 (3) Januar Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende 0 85, 86, 480 Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, (3) deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen 0 Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen 0 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals 0 56 (b), 58, 475 (3) von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in 0 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in 0 56 (d), 59, 79, 475 (4) Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen 0 Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR- Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR- Restbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/ , 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. k.a. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende 0 477, 477 (3), 477 (4) (a) Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/ c davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge davon: mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: k.a Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in 0 56 (e) Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen 0 Kernkapitals (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) k.a , 468,

29 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio , Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich (4) des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. k.a. 483 (4) Januar Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1- Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 0 87, 88, davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, (4) deren Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/ (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) 0 66 (b), 68, 477 (3) (c), 69, 70, 79, 477 (4) 0 k.a (d), 69, 79, 477 (4) k.a , 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) b 56c davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR- Behandlung erforderlichen Abzüge davon: mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: k.a Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 58 Ergänzungskapital (T2) Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) , 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) 467, 468,

30 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor- CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR- Restbeträge) davon: nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) davon: nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) davon: nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) , 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) 0 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) , 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des 7,70 92 (2) (a), 465 Gesamtforderungsbetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des 7,70 92 (2) (b), 465 Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des 11,35 92 (2) (c) Gesamtforderungsbetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer 0,00 CRD 128, 129, 130 (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 0,00 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0,00 67 davon: Systemrisikopuffer 0,00 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) 0,00 CRD 131 oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 3,20 CRD (in EU-Verordnung nicht relevant) 70 (in EU-Verordnung nicht relevant) 71 (in EU-Verordnung nicht relevant) Eigenkapitalquoten und -puffer 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4) (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11) 0 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) 30

31 Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare 0 62 Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes k.a. 62 Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die 484 (3), 486 (2) und (5) Auslaufregelungen gelten 0 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und 484 (3), 486 (2) und (5) Fälligkeiten) 0 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die 484 (4), 486 (3) und (5) Auslaufregelungen gelten 0 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und 484 (4), 486 (3) und (5) Fälligkeiten) 0 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die 484 (5), 486 (4) und (5) Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und 484 (5), 486 (4) und (5) Fälligkeiten) 0 * Maßgeblich sind die Daten am Offenlegungsstichtag

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