Bitte zuerst lesen: Wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Antrages

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1 Bitte zuerst lesen: Wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Antrages Seite 1 und die Anlage A bzw. B sind vom Antragsteller vollständig auszufüllen. Bei den Anlagen ist ein Verweis auf die Waffenbesitzkarten nicht ausreichend. Bei der Angabe der Disziplin und der Kennzahl auf Seite 1 bitte beachten, dass Waffen nur für solche Disziplinen befürwortet werden dürfen, die vom Bundesverwaltungsamt genehmigt sind (s. Liste auf der BDS Homepage Seite 2 ist vom Vorstand BDS Verantwortlichen des Vereins auszufüllen. Bitte beachten Sie dabei die gesetzlich geforderte Mindestdauer der Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverband bzw. die Regelungen des GSVBW e.v. dazu. Pro beantragte Waffe ist ein kompletter Antrag im Original auszufüllen. Keine Kopien! Bei einem Erstantrag ist der Nachweis der Sachkunde als Kopie beizulegen. Dabei ist die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses und der Name der eingeladenen/anwesenden Behörde mit anzugeben. Die Aufwandserstattung/-gebühr beträgt EUR 15.- pro Antrag und ist bar beizulegen. Überweisung ist ebenfalls möglich, verzögert jedoch die Bearbeitung, da die Banklaufzeiten berücksichtigt werden müssen. Überweisungen bitte NUR auf dieses Konto des Landesverbandes: Kontoinhaber: GSVBW e.v.; Kontonummer: bei der Volksbank Ludwigsburg; BLZ: ; IBAN: DE Zwingend ist dabei im Betreff die Angabe Bedürfnisantrag <<NAME>> erforderlich. Wenn Sie von der Möglichkeit der Überweisung Gebrauch machen, senden unbedingt eine Kopie des Überweisungsauftrages mit. Die Gebühr bei Anträgen für Waffen für IPSC Disziplinen betragen EUR 25.- (incl. MwSt) und sind bei Überweisung ausschließlich auf das Konto GSVBW, IBAN: DE zu überweisen, Sofern bereits Waffenbesitzkarten vorhanden sind, sind generell Kopien aller Waffenbesitzkarten des Antragstellers beizulegen. Diese bitte nur im DIN A4 Format kopieren und NICHT zusammen tackern. Aktivitätsnachweise (Schießbücher) der letzten 12 Monate (nicht darüber hinaus) bitte ebenfalls als DIN A4 Kopie beilegen. 14 Abs 3 WaffG: Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe 1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird 2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen (in der beantragten Waffenart, also KW bzw. LW) teilgenommen hat. Dazu sind dem Antrag Urkunden/Ergebnislisten beilegen. Die Unterlagen bitte nicht zusammen tackern/-heften sondern nur mit Büroklammern zusammenfügen. Bei gleichzeitiger Beantragung mehrerer Waffen reicht das einmalige Beifügen der Anlagen: WBK Kopien, Schießbuchkopien, Aktivitätsnachweise, Sachkundenachweis, aus. Die Vereine werden darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls der zuständigen Waffenrechtsbehörde des Antragstellers ein Miet-/Pachtvertrag über die Nutzungsmöglichkeiten einer für die beantragte Waffe und Disziplin geeigneten und zugelassenen Schießstandanlage nachzuweisen ist. Nach 4 Abs. 4 WaffG wird das Bedürfnis nach drei Jahren von der zuständigen Behörde, mindestens bei erstmaligen Antragstellern, überprüft. Die Aufzeichnungen über die schießsportlichen Tätigkeiten des Antragstellers sind daher erforderlich. Für den Antragsteller: Anhand der Checkliste (letzte Seite) kann die Vollständigkeit der Unterlagen geprüft werden. Verfahren / Rückfragen: Der Antragsteller schickt den Antrag und die Anlagen an den Landesverband unter dieser Anschrift: GSVBW - Susi-Ann Glaser, In den Beeten 50, Ingersheim Wichtig: Nicht an die BDS Geschäftsstelle in Berlin senden! Nicht per Einschreiben senden! Nicht in die Goethestraße in Ingersheim senden! Zur Erteilung einer Bestätigung im Namen des anerkannten Dachverbandes sind folgende Beauftragte des LV 7 berechtigt: Helmut Glaser, Präsident des BDS Landesverbandes 7 (Baden-Württemberg) In den Beeten 50; Ingersheim; Tel.: ; praesi@gsvbw.de Roland Merkel, Vizepräsident des BDS Landesverbandes 7 (Baden-Württemberg) Rotenackerstr. 28; Esslingen; Tel.: ; vize1@gsvbw.de Jörg Rupp, Vizepräsident des BDS Landesverbandes 7 (Baden-Württemberg) Hohenstaufenstr. 2; Backnang; Tel.: ; vize2@gsvbw.de Diese stehe auch für Rückfragen zur Verfügung. Jeder Antrag erhält eine fortlaufende Nummer und wird mit dem Siegel des jeweiligen (Vize)Präsidenten des Landesverbandes 7 gestempelt. Nach Bearbeitung wird der Antrag mit allen eingereichten Unterlagen dem Antragsteller zurück gesandt. Für die Behörde sind nur die mit dem Stempel nummerierten Seiten bestimmt. Einschränkung Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bedürfnisbescheinigung auf dem derzeit vom BVA anerkannten BDS Sporthandbuch basiert. Sollte das Bundesverwaltungsamt nachträglich Änderungen fordern und deshalb das Bedürfnis nicht mehr in der derzeitigen Form vorliegen, so besteht keine Haftung des Verbandes bei einem evtl. Widerruf des Bedürfnisses.

2 Anlage A (auszufüllen bei Beantragung einer Kurzwaffe) nur für den Verband Grosskaliber Sportschützenverband Baden-Württemberg e.v. Name, Vorname + Mitgliedsnummer: Beantragte Waffe: Name, Vorname Mitgliedsnummer Hersteller Typ/Modell Kaliber Lauflänge Besonderheiten Auflistung der vorhandenen Kurzwaffen für Patronenmunition: Nr. WBK Nr. und lfd. Nr. Art (/ ) Hersteller, Modell Kaliber Lauflänge (Zoll mm) Gewicht in Gramm Komp ensator Optik (nur ja/nein) * Einsatz bei offizielle Wettkämpfen** bzw. Angabe des Grundes, wenn die Waffe nicht als Sportwaffe erworben wurde Bei mehr als 7 vorhandenen Waffen, diese bitte auf weiterem Blatt aufführen * ja ist anzugeben wenn die Waffe auch nur ein Merkmal (Kompensator optische Visierung) erfüllt und natürlich auch, wenn sie beides besitzt. ** Teilnahme an offiziellen Kurzwaffenwettkämpfen in den letzten zwei Jahren unter Angabe von Disziplin und Verband (Meisterschaften bitte abkürzen: KM = Kreismeisterschaft, BM = Bezirksmeisterschaft, LM = Landesmeisterschaft, DM = Deutsche Meisterschaft, INT = internationale Meisterschaft/Wettkampf)

3 Anlage B (auszufüllen bei Beantragung einer Langwaffe) nur für den Verband Grosskaliber Sportschützenverband Baden-Württemberg e.v. Name u. Vorname + Mitgliedsnummer: Beantragte Waffe: Name, Vorname Mitgliedsnummer Hersteller Typ/Modell Kaliber Lauflänge Besonderheiten Nr Auflistung der vorhandenen Langwaffen für Patronenmunition: WBK Nr. und lfd. Nr. Art iges. iges iges iges iges iges Hersteller, Modell Kaliber Lauflänge (Zoll mm) Gewicht in Gramm Komp Optik (nur ja/nein) * Einsatz bei offizielle Wettkämpfen** bzw. Angabe des Grundes, wenn die Waffe nicht als Sportwaffe erworben wurde Bei mehr als 6 vorhandenen Waffen, diese bitte auf weiterem Blatt aufführen * ja ist anzugeben wenn die Waffe auch nur ein Merkmal (Kompensator optische Visierung) erfüllt und auch, wenn sie beides besitzt. ** Teilnahme an offiziellen Langwaffenwettkämpfen in den letzten zwei Jahren unter Angabe von Disziplin und Verband (Meisterschaften bitte abkürzen: KM = Kreismeisterschaft, BM = Bezirksmeisterschaft, LM = Landesmeisterschaft, DM = Deutsche Meisterschaft, INT = internationale Meisterschaft/Wettkampf)

4 Bund Deutscher Sportschützen Birkenring Ahrensfelde Bestätigung des gem. 15 WaffG anerkannten Schießsportverbandes Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.v. über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe und der dazugehörigen Munition ( 14 WaffG) (Diese Bescheinigung gilt zur Vorlage bei der zuständigen Behörde) Landesverband 7 im BDS Goethestr Ingersheim 1. Angaben zum Antragsteller (von Antragsteller deutlich lesbar - auszufüllen) Name, Vorname: Strasse: Tel.:* PLZ: Ort: geb. am: in: * Zuständige Waffenrechtsbehörde: Bezeichnung Anschrift und Tel. Nummer Ich beantrage die Ausstellung einer Bescheinigung für folgende Schusswaffe: halbautomatische Langwaffe Büchse Flinte mehrschüssige Kurzwaffe für Patronenmunition Pistole Revolver Repetierbüchse Unterhebelrepetierbüchse Vorderschaftsrepetierbüchse Repetierflinte Unterhebelrepetierflinte Vorderschaftsrepetierflinte sonstige Art: für folgende Munition (genaue Angabe des Kalibers): Die Waffe wird für folgende Disziplin (Sporthandbuch-Nummer und Bezeichnung) beantragt: Nr.: Bezeichnung: Die Bescheinigung dient der Beantragung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen nach 14 Abs. 4 WaffG (auch hier die Angabe von Waffe, Kaliber und Disziplin erforderlich) Folgende Anlagen sind beigefügt: Kopien aller meiner Waffenbesitzkarten Ich besitze noch keine WKB (Erstantrag), Sachkundenachweis ist beigefügt Vollständig ausgefüllte Anlagen A bzw. B Aktivitäten bzw. Wettkampfnachweise Hinweis: Diese Unterlagen werden vom Landesverband geprüft und dem/der Antragsteller/in zurück geschickt. Ich bestätige, dass mir eine für die beantragte Waffe geeignete und zugelassene Nutzungsmöglichkeit zur Ausübung des Schießsports zur Verfügung steht. Hinweis zum Datenschutz: Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten zum Zweck der Bearbeitung dieses Antrages erhoben, verarbeitet, übermittelt und genutzt werden. Ich bin mit der Speicherung auf unbestimmte Zeit ausdrücklich einverstanden. Die vorstehenden Angaben wurden wahrheitsgemäß gemacht. (Ort / Datum) (Unterschrift des Antragstellers) Stempel mit lfd. Nummer des Landesverbands * Die Angabe von Telefon und ist freiwillig. Die Angabe vereinfacht jedoch eventuelle Rückfragen. Seite 1 der Bestätigung

5 2. Angaben zum Verein (vom Verein auszufüllen) Name des Vereins: BDS Vereinsnummer: vertreten durch: Strasse: PLZ: Ort: Der o.g. Verein ist Mitglied im Landesverband 7 des Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.v., dem Grosskaliber Sportschützen Verband Baden-Württemberg e.v. (GSVBW e.v.). Es wird bestätigt, dass Frau/Herr seit mindestens 12 Monaten Mitglied in einem anerkannten Sportschützenverband ist und regelmäßig den Schießsport im Verein als Sportschütze/in betreibt. Die Regelmäßigkeit ergibt sich aus mindestens 18 belegbaren Aktivitätseinheiten in den letzten 12 Monaten bzw. durch mindestens eine belegbare Aktivitätseinheit pro Monat. Dies hat der Verein geprüft. Ferner wird bescheinigt, dass der Verein über eigene* angemietete* Schießanlagen verfügt, die für die beantragte Waffe und Disziplin mit der Kennziffer geeignet und zugelassen sind. Dies kann auf Nachfrage entsprechend nachgewiesen werden.* * Der Antragsteller ist selbst dafür verantwortlich, dass er über eine für die beantragte Waffe geeignete und zugelassene Nutzungsmöglichkeit zur Ausübung des Schießsports zur Verfügung steht. Er hat dem Verein gegenüber bestätigt, dass diese Nutzungsmöglichkeit tatsächlich besteht. Der Verein hat dies geprüft.* Stempel des Vereins (Ort/ Datum) (Unterschrift des Vorstandes/BDS Verantwortlichen) (Name in Klarschrift) Ein Auszug aus dem persönlichen Schießbuch des Antragstellers ein gleichwertiger Nachweis liegt bei. ige Unterlagen über den Nachweis der Sportschützeneigenschaft des Antragstellers liegen bei. Nachweis über die Teilnahme an Wettkämpfen liegen bei. Hinweis: Diese Unterlagen werden vom Landesverband geprüft und dem/der Antragsteller/in zurück geschickt. *) Unzutreffendes streichen Stempel mit lfd. Nummer des Landesverbands Seite 2 der Bestätigung

6 Checkliste für den Antragsteller Bevor Sie den Antrag an den Landesverband senden, prüfen Sie bitte folgende Punkte: Aktuelles Formular/aktueller Antrag? Das aktuelle Formular ist immer hier: verfügbar. Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben? Art der Waffe und Bezeichnung der Munition (Kaliber) ausgefüllt? Disziplinnummer (4stellig nummerisch) und Disziplin entsprechen dem BDS Sporthandbuch? 14 Abs. 4 WaffG nur angekreuzt bei Beantragung einer Sportschützen-WBK (gelb)? Bei Beantragung einer (gelben) Sportschützen-WBK: Waffe, Munition und Disziplin angegeben? Seite 2 des Antrags (Bestätigung des Vereins) vollständig ausgefüllt und vom Verantwortlichen des Vereins unterschrieben? Anlage A und/ Anlage B vollständig ausgefüllt? ige Punkte der Ausfüllhinweise erledigt? Kopien des Nachweises der Aktivitäten der letzten 12 Monate (18 bzw. 12 Aktivitäten) Wettkampfnachweise (Mehrzahl) bei der Beantragung (ab) der 3 Kurzwaffe 4 Selbstlade-Langwaffe beigelegt? Wettkämpfe in der beantragten Waffenart und nur der letzten 24 Monate. Kopien nur im DIN A4 Format (s. Ausfüllhinweise). Bearbeitungsgebühr (EUR 15.- pro beantragte Waffe) beigelegt überwiesen? Kopien aller bereits vorhandenen Waffenbesitzkarten beigelegt (nur im DIN A4 Format)? Bei Erstantrag: Kopie des Sachkundezeugnisses beigelegt? Wenn schon eine für die beantragte Disziplin zugelassene Waffe vorhanden ist, ausführliche schriftliche Begründung, warum eine weitere Waffe für die beantragte Disziplin benötigt wird, einschliesslich dem Nachweis über die Teilnahme an entsprechenden Meisterschaften eine ausführliche Begründung, warum die vorhandene Waffe in der beantragten Disziplin nicht zugelassen ist. Wichtig: zugelassen, nicht geeignet. Eine ungeeignete Waffe begründet kein Bedürfnis. Bei Beantragung einer Waffe für das IPSC Schießen Kann die Waffe für eine Standard-Disziplin beantragt werden? Wenn ja, bitte so beantragen, denn: Die Bearbeitungsgebühr für Waffen für IPSC Disziplinen beträgt ab dem EUR Der Grund ist der Wegfall der Gemeinnützigkeit für das IPSC Schiessen und alles damit im Zusammenhang stehende. Durch den Wegfall der Gemeinnützigkeit unterliegen diese Anträge der Umsatzsteuer. Die Gebühr ist immer auf das (IPSC) Konto des GSVBW bei der Volksbank Ludwigsburg zu überweisen: GSVBW, IBAN: DE Bitte nur bei IPSC Anträgen dieses Konto verwenden.

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