Mitteilungsblatt Februar 2016 Gemeinde Diegten
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- Johanna Wagner
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1 Mitteilungsblatt Februar 2016 Gemeinde Diegten Gemeindeverwaltung Zälghagweg 55 Tel: 061/ Fax: 061/ Öffnungszeiten Montag - Freitag Donnerstag Gemeindepräsident Ruedi Ritter Sprechstunden Uhr Uhr und Uhr 079 / Nach telefonischer Vereinbarung Inhaltsverzeichnis Impressum... 2 Terminkalender... 3 Mitteilungen des Gemeinderates Mitteilungen der Verwaltung Publikationen aus dem kantonalen Amtsblatt Veranstaltungskalender Februar/März Mitteilungen der Bürgergemeinde Mitteilungen Schule, Vereine, Institutionen Inserate
2 Impressum Redaktionsschluss Mittwoch, 24. Februar 2016, Uhr Später eintreffende Mitteilungen können nicht mehr berücksichtigt werden! Formatvorlage Mitteilungen A4-Format, mind. 14 pt, druckfertig per oder guter Ausdruck (zum einscannen) Inserate A4-Format, mind. 14 pt, druckfertig per oder guter Ausdruck (zum einscannen) Auflage 686 Exemplare Kosten Inserate & Mitteilungen A5-Format A6-Format Einwohner Fr Fr Diegter Vereine Fr Fr Auswärtige & ausw. Vereine Fr Fr Vergünstigung Auf Inserate, die mind. 6-mal in Folge unverändert erscheinen, wird ein Rabatt von 10% gewährt.
3 Februar Terminkalender Was Wann Wie/ Wo Kartonsammlung Di, 02. Februar Ab Uhr Das Sammelgut ist mit Schnüren gebündelt bereitzustellen. Es soll sauber sein! Bitte erst am Sammeltag bei den Sammelpunkten bereitstellen. Gartenabfälle, Grünabfuhr Di, 23. Februar, Di, 08. März und Di, 22. März Ab Uhr Wir bitten Sie, das Material im Grün- Container mit Jahresvignette bereitzustellen. Hundekot 5 Verunreinigungen des Reglements über die Hundehaltung der Gemeinde Diegten vom schreibt vor: Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind zur Beseitigung des Kots ihrer Hunde auf öffentlichem oder fremdem privatem Areal verpflichtet.
4 Februar Mitteilungen des Gemeinderates Wahl Gemeinderat Von den bisherigen Gemeinderats-Mitgliedern stellen sich für eine Wiederwahl zur Verfügung. Es sind dies (von links): Jacqueline Schnidrig-Marti, Jg.1966, Markus Schneider, Jg. 1952, Samuel Jenni, Jg. 1966, Ruedi Ritter, Jg Neu kandidieren für das Amt eines Gemeinderats: Yanik Joshua Freudiger, Jg Alfred Geissbühler, Jg Niklaus Häfelfinger, Jg Irene Salathe, Jg. 1968
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7 Februar Wahl Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission Alle bisherigen Mitglieder stellen sich für eine Wiederwahl zur Verfügung. Es sind dies: Dominique Martin, Jg. 1980, Thomas Marti, Jg. 1959, Irene Salathe, Jg. 1968
8 Februar Friedhofsgärtner-/in und Bestattungsbeauftragte/r Infolge Kündigung der bisherigen Stelleninhaberin suchen wir per 1. April 2016 eine/n Friedhofsgärtner/in und Bestattungsbeauftragte/n. Die Tätigkeiten umfassen: - Pflege, Reinigung und Unterhalt der Friedhofanlage - Schneeräumung der Anlage - Bestattungen in Zusammenarbeit mit dem Gemeindewegmacher Das Arbeitspensum beträgt monatlich ca. 30 Stunden, die Arbeit wird zum Stundenansatz entschädigt, die Bestattungen werden pauschal bezahlt. Die Anstellung setzt die Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten voraus. Wir erwarten gute Kenntnisse in der Gartenpflege, selbständige Arbeitsweise, Organisationstalent, gute körperliche Verfassung und Einfühlungsvermögen im Umgang mit den Angehörigen bei Bestattungen. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Departements-Vorsteherin Gemeinderätin Jacqueline Schnidrig-Marti ( ) oder der Gemeindeverwalter Heinz Volken ( ). Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis am an den Gemeinderat Diegten, Zälghagweg 55, 4457 Diegten.
9 Februar Kantonales Gasttaxengesetz Auch private Anbieter von Wohnungen und Zimmer sind erhebungs- und deklarationspflichtig. Der Kanton Basel-Landschaft erhebt seit 2014 eine Gasttaxe von CHF 3.50 pro Nacht und Person auf Übernachtungen im Kanton. Im Gegenzug erhalten die Gäste das Mobility-Ticket und den Gästepass. Das Mobility-Ticket ist in den öffentlichen Verkehrsmitteln der Region Basel während der Dauer des Aufenthalts als Fahrausweis gültig. Der Gästepass Baselland ermöglicht die vergünstigte Nutzung von mehr als 50 Freizeitangeboten in der Region. Der Reinertrag der Taxe wird zweckgebunden für Leistungen und Tourismusprojekte eingesetzt, die im Interesse der Gäste liegen. Die Gasttaxe wird auf Übernachtungen in gewerblichen Beherbergungsbetrieben erhoben. Gewerblich heisst, dass jegliche entgeltliche Übernachtungen erhebungs- und deklarationspflichtig sind. Das Gesetz schliesst somit nicht nur Hotels, Gasthöfen und Campings, sondern auch Unterkünfte von Privatpersonen wie Bed & Breakfast oder Zimmer auf Airbnb.com ein. Von der Abgabepflicht befreit sind Übernachtungen von Personen, die im Kanton Wohnsitz haben sowie Kinder unter 12 Jahren. Von Personen, die insgesamt während mehr als 30 Tagen pro Jahr von der gleichen Gaststätte beherbergt werden, wird vom 31. Tag an keine Taxe mehr erhoben. Seitens der Anbieter besteht eine Melde- und Deklarationspflicht bei der Baselland Tourismus Services AG, die vom Kanton mit der Gasttaxenadministration beauftragt ist. Verstösse gegen die Vorschriften dieses Gesetzes werden mit Busse von 100 bis 20'000 Franken geahndet. Weitere Informationen über die Gasttaxe sind unter zu finden. Betriebe können sich direkt bei der Baselland Tourismus Services AG unter der Telefonnummer oder services-ag@baselland-tourismus.ch anmelden.
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12 Februar Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Steuern 2016 Die Vorausrechnungen Gemeindesteuern 2016 mit Fälligkeit wurden verschickt. Eventuelle Guthaben aus provisorischen Rechnungen der Vorjahre wurden bei der provisorischen Rechnung 2016 nicht berücksichtigt. Diese werden erst mit der definitiven Steuerveranlagung valutagerecht verrechnet. Bitte melden Sie sich, wenn Sie keine Vorausrechnung erhalten habe auf dem Gemeindesteueramt Diegten. Monika Botrugno Tel: (morgens),
13 Februar Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen) Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen) Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d. h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte: Berufslehren und Anlehren; Fachhochschulen; Fachschulen; Höhere Fachschulen; Maturitätsschulen; Schulen für Allgemeinbildung; Universitäten; Vollzeitberufsschulen. Folgende Kategorien von Personen können sich um Ausbildungsbeiträge bewerben, sofern sie im Kanton Basel-Landschaft stipendienrechtlichen Wohnsitz haben: Personen mit Schweizer Bürgerrecht einschliesslich Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen mit Baselbieter Bürgerrecht; Personen ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer kantonalen Niederlassung (Ausweis C) oder einer seit fünf Jahren andauernden Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B). Besondere Bestimmungen gelten für anerkannte Flüchtlinge und EU-Bürgerinnen und - Bürger (für Details verweisen wir Sie auf unsere Webseite oder unsere Telefonnummer ). Bewerbung / Formulare Gesuche um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen sind auf einem besonderen Formular, das bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal (Telefon: ), bezogen werden kann, vollständig ausgefüllt innerhalb der vorgeschriebenen Frist (s. Endtermine weiter unten) der Steuerbehörde bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern des Bewerbers oder der Bewerberin einzureichen. Von dieser wird sie nach Kontrolle der Angaben auf der ersten Seite und Eintrag der elterlichen Steuerfaktoren auf der letzten Seite direkt an die erwähnte Adresse weitergeleitet. Beilagen Wer sich zum ersten Mal um Ausbildungsbeiträge bewirbt, hat dem Anmeldeformular das Zeugnis der zuletzt besuchten Schule oder das zuletzt erworbene Abschlusszertifikat
14 Februar oder -diplom beizulegen. Besteht ein Lehr- oder Ausbildungsvertrag, so ist davon ebenfalls eine Kopie mit einzureichen. Zwingend ist auf dem Anmeldeformular die seit 2009 gültige, 13-stellige Sozialversicherungsnummer ( neue AHV-Nummer ) anzugeben. Sind die Eltern der sich bewerbenden Person gerichtlich getrennt oder geschieden, so muss ein Auszug aus dem entsprechenden Urteil mit Angaben über eine allfällige Kindszusprechung sowie über die gerichtlich bestätigten Kindsalimente beigelegt werden. Personen ohne Schweizer Bürgerrecht müssen eine Kopie der Niederlassungsbewilligung beziehungsweise der seit fünf Jahren andauernden Aufenthaltsbewilligung beifügen, anerkannte Flüchtlinge eine Kopie des sie betreffenden Asylentscheids mit Angaben über die Kantonszuweisung. Bezieht sich das Erstgesuch auf eine Zweitausbildung, also eine Ausbildung in einer anderen als der angestammten Berufsrichtung, so ist dies zudem der Kommission für Ausbildungsbeiträge gegenüber schriftlich und belegt zu begründen. Eingabefristen Gestützt auf 16 Absatz 2 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge werden für die Einreichung der Gesuche folgende Termine festgesetzt, wobei der Zeitpunkt der Einreichung bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern massgeblich ist: 1. Auf den haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Januar, Februar, März oder April 2016 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 2. Auf den haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Mai, Juni, Juli oder August 2016 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 3. Auf den haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten September, Oktober, November oder Dezember 2016 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 4. Auf den haben Gesuche für das Lehrjahr 2015/16 einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2015 angetreten haben, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr ihre Lehre begonnen haben. 5. Auf den haben Gesuche für das Lehrjahr 2016/17 einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2016 antreten werden. Bei den angegebenen Daten handelt es sich um Endtermine für die Abgabe des Formulars bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern beziehungsweise des massgeblichen Eltern-
15 Februar teils; wir empfehlen dringend eine frühzeitige Einreichung, da auf verspätete Anmeldungen nicht eingetreten werden kann. Bisherige Bezüger und Bezügerinnen von Ausbildungsbeiträgen Wer im vorangehenden Ausbildungsjahr Stipendien oder Darlehen bezogen hat, erhält das Formular zur Erneuerung des Antrags im kommenden März/April zugestellt, sofern die ununterbrochene Ausbildung noch mindestens ein Jahr andauert. Nichtzustellung enthebt nicht von der Einhaltung der vorstehend ausgeführten Eingabetermine. Auskünfte und weitere Informationen Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Ausbildungsbeiträge (Telefon: ), Rosenstrasse 25, 4410 Liestal. Weitere aktuelle Hinweise zu Stipendien und Ausbildungsdarlehen finden Sie im Internet unter: die Mailadresse lautet: Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Ausbildungsbeiträge Last Minute-Gemeindetageskarten Tageskarten, die nicht reserviert worden sind, können am Gültigkeitstag während der Schalteröffnungszeiten von Uhr Uhr für CHF auf der Verwaltung bezogen werden. Den aktuellen Reservationsstand können Sie auf unserer Homepage einsehen oder telefonisch nachfragen
16 Februar Publikationen aus dem kantonalen Amtsblatt 1792/2015 Bauherrschaft Gemeinde Diegten, Zälghagweg Diegten Projekt Anhebung Zufahrtstrasse Bruggtal. Neuauflage: Neupublikation zusätzlich Bauparzelle Nr. 784 Grundbuch Bennwil, Parz. 2664, 2609 Ebnet. Projektverfasser GRG Ingenieure AG, Keltenweg 31, 4460 Gelterkinden 0187/2016 Bauherrschaft Sutter Gloria und Simon Bächlenweg 47, 4457 Diegten Projekt Projektverfasser Aus- und Aufbau Dachstock und Kaminverlängerung, Parz. 2216, Bächlenweg 47, 4457 Diegten Erne Architekten, Eichenweg 1, 4410 Liestal Geschwindigkeitskontrolle Datum Strasse Fahrt-richtung Kontrollzeit Anz. Übertretungen Fz von bis Anzahl in % Känerkinder- strasse Känerkinden Diegten Zentrum 06:46 08: Hauptstrasse Tenniken Eptingen 15:45 17:
17 Februar Veranstaltungskalender Februar 2016 Was Wann Wo Blutspende 03. Febr. Gemeindesaal Mütterberatung mit Voranmeldung 04. Febr. Kulturraum FC Hallenturnier 06. Febr. MZH Jubiläumsgottesdienst Walter Eglin 07. Febr. Kirche Diegten Gottesdienst zum Valentinstag 14. Febr. Kirche Eptingen Mittagstisch 23. Febr. Gemeindesaal Mütterberatung mit Voranmeldung Theater Chor Diegten Konzertbestuhlung Theater Chor Diegten Theater Chor Diegten Brot für alle Gottesdienst 25. Febr. Kulturraum 24. Febr. MZH 26. Febr. MZH 27. Febr. MZH 28. Febr. Kirche Eptingen
18 Februar März 2016 Was Wann Wo Mütterberatung mit Voranmeldung 03. März Kulturraum Vakiturnen 05. März MZH Samariter Nothelfer-Kurs 05. März FW-Theorieraum Weltgebetstag 06. März Kirche Tenniken Fire mit de Chlyne 12. März Gemeindeversammlung 14. März Gemeindesaal Mütterberatung mit Voranmeldung 17. März Kulturraum Konfirmation 20. März Kirche Diegten Abendmahlgottesdienst 25. März Frühgottesdienst, 06:00 Uhr 27. März Kirche Diegten Abendmahlgottesdienst, 22:00 Uhr 27. März Kirche Eptingen
19 Februar Mitteilungen der Bürgergemeinde
20 Februar Mitteilungen Schule, Vereine, Institutionen
21 Februar
22 Februar
23 Februar
24 Februar
25 Februar
26 Februar
27 Februar
28 Februar
29 Februar
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