MITTEILUNGEN DER GEMEINDE NUSSHOF
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- Irmela Holzmann
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1 MITTEILUNGEN DER GEMEINDE NUSSHOF 3 2 Nr. 116 Ende Januar 2019 Aus der Gemeindekanzlei Gemeindeverwaltung geschlossen Aufgrund Ferienabwesenheit ist die Gemeindeverwaltung vom bis geschlossen. In dringenden Fällen sind wir unter der Natelnummer: erreichbar. Ab Dienstag, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten. Aus dem Wahlbüro Abstimmungen vom 10. Februar 2019 Eidgenössische Vorlage: 1. Volksinitiative vom 21. Oktober 2016 «Zersiedelung stoppen für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)» Kantonale Vorlagen: 2. Staatsvertrag vom 6. Februar 2018 zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel- Landschaft betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung (LRV ) 3. Staatsvertrag vom 6. Februar 2018 zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel- Landschaft über die Universitätsspital Nordwest AG (LRV ) 4. Gesetz vom 13. September 2018 über die Beteiligung an Spitälern (SpiBG) 5. Gesetz vom 27. September 2018 über die Abgeltung von Planungsmehrwerten (LRV ) 6. Nichtformulierte Gemeindeinitiative vom 17. März 2016 über den Ausgleich der Sozialhilfekosten (Ausgleichsinitiative) mit Gegenvorschlag des Landrats vom 27. September 2018 (LRV ) Für die briefliche Stimmabgabe müssen die Wahlzettel mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis bis am Samstag, , Uhr, im Briefkasten der Gemeindekanzlei eintreffen. Für die persönliche Stimmabgabe ist das Wahlbüro am Sonntag, von bis Uhr geöffnet.
2 Aus dem Schulrat Rücktritt und Ersatzwahl im Schulrat für die restliche Amtsperiode bis Natascha Krickel gibt ihren Rücktritt aus dem Schulrat per Ende bekannt. Gemeinderat und Schulrat danken ihr für das interessierte und engagierte Mitwirken in den vergangenen Jahren. Aufgrund des Rücktrittes ist eine Ersatzwahl (für den Rest der Amtsperiode bis ) durchzuführen. Interessierte, stimmberechtigte Kandidatinnen und Kandidaten werden gebeten sich auf der Gemeindeverwaltung bis am 25. Februar 2019 zu melden. Die Ersatzwahl (für den Rest der Amtsperiode bis ) für den freiwerdenden Sitz im Schulrat findet am an der Urne statt. Ein allfälliger 2. Wahlgang wird auf den festgelegt. Aus dem Frauentreffen «Fraueträffe» Liebe Frauen, Wir treffen uns wieder einmal zu einem gemütlichen Hock am 8. Februar 2019 ab Uhr in der Grapperia. Es sind alle herzlich eingeladen, auch die Frauen, die neu auf dem Nusshof wohnen. Freue mich jetzt schon auf einen gemütlichen Abend. Wünsche eine gute Zeit und liebe Grüess Sandra Pfammatter
3 Aus der Abfallentsorgung Information an die Kundinnen und Kunden der Prepaid Kehrichtsammelanlage Stierenmatt Sehr geehrte Damen und Herren Neue Verkaufsstelle zum Aufladen der Prepaidkarten- und Schlüsselanhänger: Ab neue Verkaufsstelle REWAG Recyhof, Stierenmattweg 1, 4450 Sissach Verkaufsstellen: Prepaid-Aufladestationen REWAG Recyhof, Stierenmattweg 1, Sissach Montag Freitag Uhr Mittwoch Uhr Samstag Uhr Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 1, Sissach Montag Uhr (bisher) Dienstag geschlossen Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag geschlossen Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 20, Nusshof Dienstag Uhr (bisher) Mittwoch Autogesellschaft Sissach-Eptingen Hauptstrasse 11, 4458 Eptingen (bisher) Montag-Freitag Uhr Information: Aufgrund von Umstrukturierungen bei der Post Schweiz können die Prepaid-Karten nicht mehr auf der Poststelle Sissach aufgeladen werden. Ab wird diese Dienstleistung bei der Post eingestellt. Gerne bedienen wir Sie weiterhin bei den obengenannten Verkaufsstellen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Autogesellschaft Sissach-Eptingen AG, Die Prepaid-Kehrichtsammelanlage ist wie bisher in Betrieb: ÖFFNUNGSZEITEN: Montag Samstag Uhr An Sonntagen und Feiertagen ist die Anlage geschlossen
4 Aus dem Frauenverein Turnen im Heidsaal mit Helene Marchand aus Wintersingen Es freut uns sehr, dass wir eine Nachfolgerin für Tarja Gränicher finden konnten. Ab dem wird jeden Donnerstag bis Ende Februar (mit Ausnahme des 7.2.) von Uhr eine sanfte Turnstunde sattfinden. Zum Inhalt: Neben kräftigenden Sequenzen stehen Dehnung und Längung der gesamten Körperstruktur im Sinne der Faszienbewegung auf dem Programm. Die Stunde wird auch dynamische Abläufe bieten, bei denen Koordination und freie Bewegung zum Zuge kommen. Als Yogalehrerin und -therapeutin wird Helene auf viele allgemeine «Problemzonen» wie Rücken, Knie und Schultern eingehen. Atem- und Entspannungstechniken sind ebenfalls dabei. Das Programm hängt auch von den Teilnehmenden ab, also kommt vorbei und lasst euch überraschen! Kosten: 15.- pro Lektion Anmeldung: bei Silvia Sacker unter oder spontan in eine der Stunden kommen. Im Namen des Frauenvereins Nusshof
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6 Aus dem Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Sirenentest am 06. Februar 2019 Am Mittwoch, 6. Februar 2019, findet der jährliche schweizweite Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen für den "Allgemeinen Alarm" und für den "Wasseralarm" getestet. Im Kanton Basel-Landschaft werden total 151 Sirenen getestet. Gehörlose Bewohner werden im Kanton Basel-Landschaft via SMS auf die Alarmauslösung aufmerksam gemacht. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Um Uhr wird in der ganzen Schweiz das Zeichen "Allgemeiner Alarm", ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer, ausgelöst. Nach einer Pause von drei bis fünf Minuten erfolgt eine Wiederholung des Alarms. Zeitgleich werden gehörlose Bewohner des Kantons mit einer SMS über den Sirenenalarm informiert, dafür musste im Vorfeld einmalig die Telefonnummer des Empfängers angegeben werden. In diesem Jahr wird zusätzlich zum Sirenenalarm, erstmals eine Alarmmeldung über die Informationsplattform ALERTSWISS verbreitet. Angaben zur Plattform finden Sie auf der Internetseite Die ALERTSWISS-App kann kostenlos im Apple Store und bei Google Play heruntergeladen werden. Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Im Notfall Alarmauslösung von Hand Bei einem Ausfall der Sirenenfernsteuerung wird im Ernstfall die Feuerwehr aufgeboten. Diese aktiviert dann die Sirenen von Hand direkt vor Ort. Eine Überprüfung dieser Handauslösung wird vom Kanton jedes dritte Jahr angeordnet. In diesem Jahr ist es den Gemeinden freigestellt ob sie die Sirenenauslösung von Hand zusätzlich durchführen, darum ertönt in einigen Gemeinden um 13:45 Uhr erneut der Allgemeine Alarm sowie nach drei bis fünf Minuten eine Wiederholung. Kein Wasseralarm-Test im Kanton Basel-Landschaft In gefährdeten Gebieten, unterhalb von grossen Stauanlagen, erfolgt der Wasseralarm-Test zwischen 14:15 Uhr und 15:00 Uhr. Dabei ertönen zwölf tiefe Dauertöne von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Im Kanton Basel-Landschaft gibt es keine Stauanlagen welche mit Sirenen für den Wasseralarm ausgerüstet sind. Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie im Internet unter Für Rückfragen: Martin Halbeisen, Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Sicherheitsdirektion (SID),
7 Aus der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen) Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d. h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte: Berufslehren und Anlehren; Fachhochschulen; Fachschulen; Höhere Fachschulen; Maturitätsschulen; Schulen für Allgemeinbildung; Universitäten; Vollzeitberufsschulen. Folgende Kategorien von Personen können sich um Ausbildungsbeiträge bewerben, sofern sie im Kanton Basel-Landschaft stipendienrechtlichen Wohnsitz haben: Personen mit Schweizer Bürgerrecht einschliesslich Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen mit Baselbieter Bürgerrecht; Personen ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer kantonalen Niederlassung (Ausweis C) oder einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) mit seit fünf Jahren legalem Status in der Schweiz. Besondere Bestimmungen gelten für anerkannte Flüchtlinge und EU-Bürgerinnen und -Bürger (für Details verweisen wir Sie auf unsere Webseite oder unsere Telefonnummer ). Bewerbung / Formulare Gesuche um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen sind auf einem besonderen Formular, das bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal (Telefon: ), bezogen werden kann, vollständig ausgefüllt innerhalb der vorgeschriebenen Frist (s. Endtermine weiter unten) der Steuerbehörde bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern des Bewerbers oder der Bewerberin einzureichen. Von dieser wird sie nach Kontrolle der Angaben auf der ersten Seite und Eintrag der elterlichen Steuerfaktoren auf der letzten Seite direkt an die erwähnte Adresse weiter geleitet. Beilagen Wer sich zum ersten Mal um Ausbildungsbeiträge bewirbt, hat dem Anmeldeformular das Zeugnis der zuletzt besuchten Schule oder das zuletzt erworbene Abschlusszertifikat oder -diplom beizulegen. Besteht ein Lehr- oder Ausbildungsvertrag, so ist davon ebenfalls eine Kopie mit einzureichen. Zwingend ist auf dem Anmeldeformular die seit 2009 gültige, 13-stellige Sozialversicherungsnummer ( neue AHV-Nummer ) anzugeben. Sind die Eltern der sich bewerbenden Person gerichtlich getrennt oder geschieden, so muss ein Auszug aus dem entsprechenden Urteil mit Angaben über eine allfällige Kindszusprechung sowie über die gerichtlich bestätigten Kindsalimente beigelegt werden. Personen ohne Schweizer Bürgerrecht müssen eine Kopie der Niederlassungsbewilligung beziehungsweise der Aufenthaltsbewilligung beifügen, anerkannte Flüchtlinge eine Kopie des sie betreffenden Asylentscheids mit Angaben über die Kantonszuweisung. Bezieht sich das Erstgesuch auf eine Zweitausbildung, also eine Ausbildung in einer anderen als der angestammten Berufsrichtung, so ist dies zudem der Kommission für Ausbildungsbeiträge gegenüber schriftlich und belegt zu begründen.
8 Eingabefristen Gestützt auf 16 Absatz 2 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge werden für die Einreichung der Gesuche folgende Termine festgesetzt, wobei der Zeitpunkt der Einreichung bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern massgeblich ist: 1. Auf den haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Januar, Februar, März oder April 2019 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 2. Auf den haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Mai, Juni, Juli oder August 2019 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 3. Auf den haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten September, Oktober, November oder Dezember 2019 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 4. Auf den haben Gesuche für das Lehrjahr 2018/19 einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2018 angetreten haben, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr ihre Lehre begonnen haben. 5. Auf den haben Gesuche für das Lehrjahr 2019/20 einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2019 antreten werden. Bei den angegebenen Daten handelt es sich um Endtermine für die Abgabe des Formulars bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern beziehungsweise des massgeblichen Elternteils; wir empfehlen dringend eine frühzeitige Einreichung, da auf verspätete Anmeldungen nicht eingetreten werden kann. Bisherige Bezüger und Bezügerinnen von Ausbildungsbeiträgen Wer im vorangehenden Ausbildungsjahr Stipendien oder Darlehen bezogen hat, erhält das Formular zur Erneuerung des Antrags im kommenden März/April zugestellt, sofern die ununterbrochene Ausbildung noch mindestens ein Jahr andauert. Nichtzustellung enthebt nicht von der Einhaltung der vorstehend ausgeführten Eingabetermine. Auskünfte und weitere Informationen Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Ausbildungsbeiträge (Telefon: ), Rosenstrasse 25, 4410 Liestal. Weitere aktuelle Hinweise zu Stipendien und Ausbildungsdarlehen finden Sie im Internet unter: die Mailadresse lautet: stipendien@bl.ch. Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen Berufsbildung und Berufsberatung Ausbildungsbeiträge
9 Aus der Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft
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11 Leben heisst Atmen Medienmitteilung Basel, 18. Januar 2019 Das aktuelle Kursprogramm der Lungenliga beider Basel Neue Rauchstopp-Trainings und Asthma-Kurse Neue Formen von Rauchstopp-Trainings und ein Ruderkurs für Jugendliche mit Asthma gehören zu den wichtigsten Neuerungen im Kursprogramm der Lungenliga beider Basel. Zum diesjährigen Angebot gehören wiederum die Gratis-Lungenfunktionstests und zahlreiche Kurse für Menschen mit Asthma oder COPD wie auch für Angehörige. Die Hälfte aller Rauchenden in der Schweiz möchte mit dem Tabakkonsum aufhören. Doch nur die wenigsten schaffen es ohne Hilfe von Fachleuten. Das Rauchstopp-Training der Lungenliga beider Basel bietet die Chance, sich dauerhaft vom Verlangen nach Zigaretten zu lösen. Das Training mit einem zertifizierten Rauchstopp-Coach basiert auf wissenschaftlich fundierten und bewährten Methoden. Mehr Erfolg dank Coach Die Erfahrung zeigt: Mit professioneller Unterstützung sind die Aussichten auf dauerhaften Erfolg bei der Tabakentwöhnung sechsmal höher als ohne. Neben dem klassischen vierwöchigen Abendkurs bietet die Lungenliga beider Basel neu ein kompaktes Rauchstopp-Training an einem Samstag an. Neu im Angebot ist auch «Powerlungs», der Ruderkurs für Jugendliche mit Asthma. Gerade für Asthmatiker ist Rudern der geeignete Sport. Denn auf dem Rhein ist die Luft feuchter und reiner als rundherum so ist leichteres Atmen möglich. Der Kurs «Powerlungs» ist nach sportmedizinischen Grundsätzen aufgebaut: Die Jugendlichen lernen rudern und gleichzeitig der Atemnot vorbeugen. So trainieren sie die Lungen, werden leistungsfähiger und haben dadurch auch im Alltag weniger Beschwerden. Lungentest: für Raucher empfohlen Für Menschen, die unter Atemnot leiden oder rauchen, empfiehlt sich der kostenlose Lungenfunktionstest, der Auskunft über die Leistungsfähigkeit der Lunge gibt. Für Menschen mit COPD (chronisch obstruktiver Lungenkrankheit), Asthma und anderen chronischen Lungenkrankheiten bietet die Lungenliga zahlreiche weitere Kurse an und bezieht auch die Angehörigen mit ein. Das Kursprogramm ist online verfügbar oder telefonisch bestellbar. Die Lungenliga unterstützt in beiden Basel rund 5500 Menschen mit einer Atembehinderung und trägt zur Prävention von Atemwegserkrankungen bei. Die Non-Profit-Organisation beschäftigt mehr als 40 Mitarbeitende. Das Kursprogramm ist online zu finden auf: Telefonische Auskunft und Anmeldung: Neu bietet die Lungenliga beider Basel auch Intensivkurse zum Rauchstopp an einem Samstag an Kontakt für Medienschaffende Sibylle Kraus, Geschäftsleiterin, oder ,
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