der Einwohnergemeinde Arisdorf
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- Emilia Kaiser
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1 Februar 2017 der Einwohnergemeinde Arisdorf Themen Gemeindeverwaltung Aktuelles aus der Steuerverwaltung Aktuelles zu den Steuern Tageskarte Gemeinde Termine ordentliche Einwohnergemeindeversammlungen Bildung Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen) Einschreibung Kindergartenkinder für das Schuljahr 2017/18 Winterliches Vergnügen - Schlittschuhlaufen in Arisdorf Verkehr und Strassen Kampf dem Schnee Öffentliche Sicherheit Medienmitteilung - Sirenentest am 1. Februar 2017 Kultur, Freizeitmöglichkeiten, Vereine Veranstaltungen Februar 2017 Das amtliche Publikationsorgan der Einwohnergemeinde Arisdorf ist die Zeitung Fricktal.info. Diese wird jeweils am Mittwoch unentgeltlich an alle Haushaltungen zugestellt. Gemeindeverwaltung Arisdorf Mitteldorf 4 Schalteröffungszeiten 4422 Arisdorf Montag / Uhr Tel Dienstag Donnerstag / Uhr Fax Freitag Uhr gemeindeverwaltung@arisdorf.ch
2 Gemeindeverwaltung Aktuelles aus der Steuerverwaltung (betreffend Unselbständig- und Selbständigerwerbende sowie Nichterwerbstätige) Versand der Steuererklärung 2016 Anfang Februar 2017 erhalten die Steuerpflichtigen ihre Steuererklärungen Die vollständig ausgefüllte Steuererklärung ist mit den notwendigen Beilagen bis am 31. März 2017 (Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige) bzw. bis am 30. Juni 2017 (Selbständigerwerbende) bei der zuständigen Veranlagungsbehörde einzureichen. Für das Steuerjahr 2016 wird nochmals eine beschränkte Anzahl CDs verfügbar sein. Die CD kann bei den Gemeindeverwaltungen und bei der kantonalen Steuerverwaltung abgeholt werden (solange Vorrat). Ab dem Steuerjahr 2017 sieht die Steuerverwaltung vor, aus finanziellen und ökologischen Gründen keine EasyTax-CD mehr herzustellen. Als Alternative steht die Software EasyTax zur Verfügung. Das Programm ist identisch mit der bisherigen EasyTax-CD. EasyTax muss vorher lediglich auf den Computer heruntergeladen werden. Fristerstreckung online beantragen ( Fristerstreckung für Privatperson) Allen Steuerpflichtigen wird automatisch eine stillschweigende Frist von 2 Monaten über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Ersteinreichungsfrist gewährt. Davon ausgenommen sind unterjährige Steuererklärungen (Wegzug, Todesfall). Eine darüber hinausgehende Frist kann einfach und bequem auf der oben aufgeführten Internetseite elektronisch beantragt werden. Steuererklärung einfach und bequem am PC ( Viele Einwohnerinnen und Einwohner füllen ihre Steuererklärung mit Hilfe einer Deklarationssoftware aus. EasyTax 2016 wird Anfang Februar 2017 auf unserer Webseite zum Herunterladen zur Verfügung stehen. Das Programm wird lokal installiert und die Erfassung erfolgt offline. EasyTax-CD ( Wegleitung 2016 ( Formulare Formulardownload) Die Neuerungen zum Steuerjahr 2016 und weitere Informationen sind im Formular Informationen und Neuerungen zusammengefasst. In den Ergänzungen zur Wegleitung sind die gesetzlichen Änderungen für das Steuerjahr 2016 ziffernbasiert und ausführlich dargestellt. Die vollständige Wegleitung und sämtliche Formulare stehen als Download zur Verfügung. Im Programm EasyTax ist ebenfalls eine Wegleitung enthalten. Zudem wird eine beschränkte Anzahl Wegleitungen in Papierform bei den Gemeindeverwaltungen und bei der kantonalen Steuerverwaltung aufgelegt und kann solange Vorrat abgeholt werden. Aufhebung der Lohnmeldepflicht für Arbeitgebende ( Aktuell Aufhebung der Lohnmeldepflicht) Die Lohnmeldepflicht für Arbeitgebende wird per 1. Januar 2017 mit sofortiger Wirkung abgeschafft. Somit müssen Arbeitgebende die Lohnausweise nicht mehr wie bisher der kantonalen Steuerverwaltung einreichen. 1
3 Aktuelles zu den Steuern Im Vorfeld der Einreichung der Steuererklärung können wir leider keine verbindlichen Steuerauskünfte erteilen oder Steuerberatungen anbieten. Die Steuererklärung kann einfach und bequem am PC mit Hilfe der Deklarationssoftware EasyTax (Download von der Webseite des Kantons ausgefüllt werden. Sie werden automatisch durch das Programm geführt und faktisch bei allen Positionen kann mit dem Button? Hilfe/Wegl die Wegleitung zur jeweiligen Ziffer aufgerufen werden. Weitere Merkblätter, wie z. Bsp. Liegenschaftsunterhalt, sind direkt abrufbar. Besteht kein Link in EasyTax, so können zusätzlich auf der Homepage des Kantons nebst Formularen, Merkblätter, Kurzmitteilungen, Steuerrechner sowie weitere Informationen zu Ihren Fragen zur Steuererklärung gefunden werden. Schauen Sie mal rein. Gemeindeverwaltung Arisdorf Tageskarte Gemeinde Die Gemeinde Arisdorf bietet zwei SBB-Tageskarten der zweiten Klasse an. Die Tageskarte ermöglicht die freie Fahrt auf allen Strecken der SBB, RhB, Städtischen Verkehrsbetriebe sowie den meisten konzessionierten Privatbahnen und vielen Schiffsbetrieben der Schweiz. Der Preis beträgt CHF für Einwohner und Einwohnerinnen von Arisdorf und CHF für Auswärtige. Sie können bei der Gemeindeverwaltung telefonisch ( ) oder per Mail reserviert werden. Einmal reservierte Tageskarten müssen bezogen werden, ansonsten werden diese in Rechnung gestellt. Weitere Informationen über die Tageskarte sind auf der Homepage enthalten. Gerne gibt aber auch die Gemeindeverwaltung Auskunft. Termine ordentliche Einwohnergemeindeversammlungen Die Durchführung von zwei ordentlichen Einwohnergemeindeversammlungen pro Jahr ist vorgeschrieben. An diesen Versammlungen werden die Jahresrechnung des vergangenen Jahres und das Budget für das folgende Jahr behandelt. Die ordentlichen Einwohnergemeindeversammlungen für das Jahr 2017 wurden wie folgt festgelegt: Dienstag, 13. Juni Genehmigung Jahresrechnung 2016 Donnerstag, 14. Dezember Genehmigung Budget 2018 Weitere, an diesen Versammlungen zu behandelnde Geschäfte müssen noch festgelegt werden. Ebenfalls noch offen sind die Termine für allfällige ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlungen. 2
4 Bildung Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen) Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d. h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte: Berufslehren und Anlehren; Fachhochschulen; Fachschulen; Höhere Fachschulen; Maturitätsschulen; Schulen für Allgemeinbildung; Universitäten; Vollzeitberufsschulen. Folgende Kategorien von Personen können sich um Ausbildungsbeiträge bewerben, sofern sie im Kanton Basel-Landschaft stipendienrechtlichen Wohnsitz haben: Personen mit Schweizer Bürgerrecht einschliesslich Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen mit Baselbieter Bürgerrecht; Personen ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer kantonalen Niederlassung (Ausweis C) oder einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) mit seit fünf Jahren legalem Status in der Schweiz. Besondere Bestimmungen gelten für anerkannte Flüchtlinge und EU-Bürgerinnen und -Bürger (für Details verweisen wir Sie auf unsere Webseite oder unsere Telefonnummer ). 1. Bewerbung / Formulare Gesuche um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen sind auf einem besonderen Formular, das bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal (Telefon: ), bezogen werden kann, vollständig ausgefüllt innerhalb der vorgeschriebenen Frist (s. Endtermine weiter unten) der Steuerbehörde bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern des Bewerbers oder der Bewerberin einzureichen. Von dieser wird sie nach Kontrolle der Angaben auf der ersten Seite und Eintrag der elterlichen Steuerfaktoren auf der letzten Seite direkt an die erwähnte Adresse weiter geleitet. 2. Beilagen Wer sich zum ersten Mal um Ausbildungsbeiträge bewirbt, hat dem Anmeldeformular das Zeugnis der zuletzt besuchten Schule oder das zuletzt erworbene Abschlusszertifikat oder -diplom beizulegen. Besteht ein Lehr- oder Ausbildungsvertrag, so ist davon ebenfalls eine Kopie mit einzureichen. Zwingend ist auf dem Anmeldeformular die seit 2009 gültige, 13-stellige Sozialversicherungsnummer ( neue AHV-Nummer ) anzugeben. Sind die Eltern der sich bewerbenden Person gerichtlich getrennt oder geschieden, so muss ein Auszug aus dem entsprechenden Urteil mit Angaben über eine allfällige Kindszusprechung sowie über die gerichtlich bestätigten Kindsalimente beigelegt werden. Personen ohne Schweizer Bürgerrecht müssen eine Kopie der Niederlassungsbewilligung beziehungsweise der Aufenthaltsbewilligung beifügen, anerkannte Flüchtlinge eine Kopie des sie betreffenden Asylentscheids mit Angaben über die Kantonszuweisung. Bezieht sich das Erstgesuch auf eine Zweitausbildung, also eine Ausbildung in einer anderen als der angestammten Berufsrichtung, so ist dies zudem der Kommission für Ausbildungsbeiträge gegenüber schriftlich und belegt zu begründen. Eingabefristen Gestützt auf 16 Absatz 2 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge werden für die Einreichung der Gesuche folgende Termine festgesetzt, wobei der Zeitpunkt der Einreichung bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern massgeblich ist: 1. Auf den haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Januar, Februar, März oder April 2017 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 2. Auf den haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Mai, Juni, Juli oder August 2017 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 3. Auf den haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten September, Oktober, November oder Dezember 2017 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 3
5 4. Auf den haben Gesuche für das Lehrjahr 2016/17 einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2016 angetreten haben, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr ihre Lehre begonnen haben. 5. Auf den haben Gesuche für das Lehrjahr 2017/18 einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2017 antreten werden. Bei den angegebenen Daten handelt es sich um Endtermine für die Abgabe des Formulars bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern beziehungsweise des massgeblichen Elternteils; wir empfehlen dringend eine frühzeitige Einreichung, da auf verspätete Anmeldungen nicht eingetreten werden kann. 3. Bisherige Bezüger und Bezügerinnen von Ausbildungsbeiträgen Wer im vorangehenden Ausbildungsjahr Stipendien oder Darlehen bezogen hat, erhält das Formular zur Erneuerung des Antrags im kommenden März/April zugestellt, sofern die ununterbrochene Ausbildung noch mindestens ein Jahr andauert. Nichtzustellung enthebt nicht von der Einhaltung der vorstehend ausgeführten Eingabetermine. 4. Auskünfte und weitere Informationen Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Ausbildungsbeiträge (Telefon: ), Rosenstrasse 25, 4410 Liestal. Weitere aktuelle Hinweise zu Stipendien und Ausbildungsdarlehen finden Sie im Internet unter: die Mailadresse lautet: Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Ausbildungsbeiträge Einschreibung Kindergartenkinder für das Schuljahr 2017/18 Alle in Arisdorf und Hersberg wohnhaften Kinder, die zwischen dem und geboren sind, treten auf Beginn des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein. Die Einschreibung der Kindergartenkinder findet am Dienstag, 14. Februar 2017, von Uhr bis Uhr im Kindergarten statt. Wer zu diesem Zeitpunkt verhindert ist, wird gebeten, sein Kind telefonisch (Tel ) oder per anzumelden. Falls ihr Kind einen anderen Kindergarten besuchen wird, bitten wir um eine schriftliche Abmeldung per Post oder . Die Schulleitung der Kreisschule Arisdorf-Hersberg 4
6 Winterliches Vergnügen - Schlittschuhlaufen in Arisdorf Nach vier Jahren ist es wieder so weit: Die Temperaturen liegen Ende Januar einige Tage unter null. Fleissige Helferinnen und Helfer präparieren hinter der Turnhalle die dorfeigene Eisbahn. Ähnlich wie die Angestellten im Werkhof momentan nachts ihre Dienste leisten, sind auch unsere Eisbahn- Heinzelmännchen bis weit in die Nacht unterwegs. Die Eisschicht wird stündlich mit einem Schlauch abgespritzt, damit sie Millimeter um Millimeter wachsen kann. Da das Wasser im Schlauch sofort gefrieren würde, muss er jedes Mal weggeräumt werden. In der ersten Nacht haben Marija Lachat und Urs Schuler bis morgens um 3 Uhr diesen Dienst übernommen. Tagsüber sind Daniel Reichenstein und Colin Reimer mit der Eisbahn beschäftigt. Seit Freitag, 20. Januar können sich alle auf der Eisbahn vergnügen. Herzlichsten Dank unserer Helferin und unseren Helfern. Wir freuen uns auf das winterliche Vergnügen! (cb) 5
7 (Foto: Oliver Bornhauser) Verkehr und Strassen Kampf dem Schnee Der Winterdienst gehört zu den wichtigsten Aufgaben eines Gemeinde-Werkhofs. Das Arisdörfer Team gibt sich dabei alle Mühe. Trotzdem führt Schnee oft zu Reklamationen aus der Bevölkerung. Warum eigentlich? Fällt Schnee, klingeln landauf, landab die Telefone in den Gemeindeverwaltungen. Dann schneit es Reklamationen, Beanstandungen und Mängelrapporte. Als liesse sich Schnee in Luft auflösen. Arisdorf macht da keine Ausnahme. Auch hier laufen die Drähte bisweilen heiss. Auf der Gemeindeverwaltung zeigt man sich dann zwar verständnisvoll. Auf seine technischen Mitarbeiter, die Tag und Nacht Pflug bei Fuss stehen, um den Schneemassen Herr zu werden, lässt man aber nichts kommen. Also heisst es beschwichtigen und erklären, beruhigen und erläutern. Wenn sich also ein Herr darüber empört, dass durch den Pflug Schneebrocken auf seinen Hausplatz flogen, dann lässt sich das nicht verhindern. 6
8 Werkhof-Leiter Alex Rubeli: «Wir tun das Möglichste, aber links und rechts des Pflugs fällt immer etwas Schnee raus.» Und wenn sich eine Dame enerviert, ein vom Pflug aufgetürmter Schneehaufen versperre einen Teil ihres Hausplatzes, so lässt sich auch das nicht verhindern: «Es ist eng im Dorf, und irgendwohin müssen wir den Schnee räumen. Wir versuchen, das kleinste Übel zu wählen», erklärt Rubeli. Dessen Carport bleibt übrigens auch nicht verschont, wenn der Schnee fällt und er selbst oder seine Kollegen räumen. «Es braucht Verständnis, vor allem im Winter. Allerdings hat die Akzeptanz der Leute eher abgenommen.» Die beiden Letztgenannten sind nicht mit einem klassischen Salzstreuer, sondern mit einem sogenannten «Ice Fighter» bestückt. Mit ihm bringt das Werkhofteam Sole aus. Die hat den Vorteil, dass sie schneller wirkt und sogar vorbeugend, also vor einem allfälligen Schneefall, ausgebracht werden kann. Immer mehr Gemeinden stellen nach und nach von Salz auf Sole um, die Schweizerischen Rheinsalinen beliefern entsprechend.. Alex Rubeli hat ausserdem eine Handvoll Tipps, Leitlinien quasi, die für die schneereichen Tage gelten und die nicht nur das eigene, sondern auch das Leben des Räumdienstes erleichtern: Fahrzeuge gehören vorausschauend geparkt, wenn Schnee angekündigt ist. Auf keinen Fall aber auf die Strasse. Genau das macht den Räumdiensten das Leben schwer. Immer wieder kommt es vor, dass Grundeigentümer ihren Hausplatz oder ihre Zufahrt räumen und den Schnee auf öffentlichen Grund oder gar die Strasse abladen. Das ist nicht nur egoistisch und gefährlich; es ist per Gesetz verboten und strafbar. Werkhof-Leiter Rubeli sieht den schneereichen Winter mit gemischten Gefühlen. Einerseits, und da ist er unumwunden, sei dieser Winter endlich wieder einer, der seinen Namen verdiene. Andererseits bedeutet Schnee für ihn und sein fünfköpfiges Team: Arbeit. Und zwar zu mitunter nachtschlafender Zeit. Dann klingelt, reihum bei dem, der gerade Piket- Dienst leistet, um drei Uhr morgens der Wecker. Fällt Schnee und ist zu räumen? Gefriert das Ganze und ist zu salzen? Ruft Einsatzleiter Rubeli zum Dienst, geht es um vier Uhr morgens auf die Strasse. Bis spätestens sieben Uhr, steckt er sich zum Ziel, sollen die Strassen vom Schnee geräumt sein. Damit, wenn der Berufsverkehr anrollt, die Wege frei sind und sich der Schnee nicht festfährt. Wenn es allerdings erst um fünf Uhr zu schneien beginnt, ist dies nicht möglich. Der Winterdienst lässt äusserste Vorsicht walten, dennoch sind Unfälle nicht auszuschliessen. Im Fall des Falles: kühlen Kopf bewahren. Ob es ein zweites Land auf der Erde gibt, in dem der kommunale Winterdienst derart reibungslos und verlässlich vonstatten geht wie in der Schweiz, darf bezweifelt werden. Trotzdem schneit es regelmässig Reklamationen. Die Betroffenen appellieren darum an das Verständnis und die Geduld der Bevölkerung. Und Alex Rubeli würde sicherlich jeden mit zum Winterdienst nehmen, damit er sich selber ein Bild machen kann. Morgens um vier Uhr. (lh) Stets ein Zweierteam, das sich Dorf und umliegendes Wegenetz unter sich aufteilt, ist dann unterwegs. Prioritäten setzt es dabei keine. «Zentral für uns ist, dass wir möglichst keine unnötigen Wege machen», erklärt Rubeli. Kommunalfahrzeug und Traktor räumen das Grobe und salzen, mit dem kleinen Schultraktor und einem weiteren Kleinfahrzeug werden die Fusswege geräumt, die Trottoirs und Hauszufahrten. 7
9 Öffentliche Sicherheit Medienmitteilung Liestal, 23. Januar 2017 Sirenentest am 1. Februar 2017 Am Mittwoch, 1. Februar 2017, findet der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen für den "Allgemeinen Alarm" und für den "Wasseralarm" getestet. In diesem Jahr ertönt der Allgemeine Alarm vier Mal. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Um Uhr wird in der ganzen Schweiz das Zeichen "Allgemeiner Alarm", ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer, ausgelöst. Nach einer Pause von drei bis fünf Minuten erfolgt eine Wiederholung des Alarms. Bei einem Ausfall der Fernsteuerung wird im Ernstfall die Feuerwehr aufgeboten. Diese aktiviert dann die Sirenen von Hand direkt vor Ort. Um 13:45 Uhr werden diese Handauslösungen überall durchgeführt, es erfolgt erneut das Zeichen Allgemeiner Alarm. Auch diese Alarmierung wird nach drei bis fünf Minuten wiederholt. Kein Wasseralarm-Test im Kanton Basel- Landschaft Im Kanton Basel-Landschaft gibt es keine Stauanlagen welche mit Sirenen für den Wasseralarm ausgerüstet sind. In gefährdeten Gebieten, unterhalb von grossen Stauanlagen, erfolgt der Wasseralarm-Test zwischen 14:15 Uhr und 15:00 Uhr. Dabei ertönen zwölf tiefe Dauertöne von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Insgesamt werden in der Schweiz an diesem Tag über 8'500 Sirenen (ca. 4'750 fest installierte und rund 3'000 mobile - sowie 750 Wasseralarmsirenen) auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet. Im Kanton Basel-Landschaft werden 151 Sirenen getestet. Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie im Internet unter Für Rückfragen: Martin Halbeisen, Amt für Militär und Bevölkerungsschutz,
10 Kultur, Freizeitmöglichkeiten, Vereine Veranstaltungen Februar Generalversammlung Turnverein Leiterweekend Skiclub Leiterweekend Skiclub Generalversammlung Frauenverein Mittagstisch, Arisdorf Frauenverein Stammtisch, Magden Senioren für Senioren Generalversammlung Belcanto Generalversammlung, Rest. Alessia Muttenz Freunde des Westernreitens NW Fasnachtsumzug, Gempen Guggenmusik Nuggisuuger Guggenkonzert, Gempen Guggenmusik Nuggisuuger Fasnachtsumzug, Aesch Guggenmusik Nuggisuuger Kinderskilager Skiclub Spitex Lausen plus Bettenachweg Lausen info@spitex-lausenplus.ch web Gemeindeschwester Hauspflege und Geschäftsleitung Öffentliche Sprechstunde und Frau Sylvia Lüdin, direkt telefonisch erreichbar: direkt telefonisch erreichbar: Montag - Freitag Uhr Montag Freitag Uhr Montag und Donnerstag Uhr Übrige Zeit Telefonbeantworter Übrige Zeit Telefonbeantworter 9
11 Ski- und Snowboardlager 2017 Ski-Club Arisdorf ES HAT NOCH PLÄTZE FREI, MELDET EUCH AN. WANN: SO SA WO: STOOS WER: KINDER JAHRGANG JUGENDLICHE JAHRGANG AUSKUNFT: KONI SCHULER,
12 Impressum Herausgeberin Einwohnergemeinde Arisdorf Redaktionsteam René Bertschin (rb), Hakan Sürüci (hs), Lucas Huber (lh), Christina Beeler (cb) Erscheinungsweise Erscheint monatlich, jeweils am letzten Freitag des Monats in elektronischer Form. Der Redaktionsschluss ist jeweils am Montag zuvor, Uhr. 11
Mittwoch, 24. März 2011 vor 8.00 Uhr
Rümlinger News Februar 2011 Gemeindeverwaltung Öffnungszeiten Dienstag 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr Freitag 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr Telefonnummer 062 299 19 52 Fax 062 299 54 02 Email gemeinde@ruemlingen.bl.ch
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Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Eptingen Redaktion: Gemeindeverwaltung Hauptstrasse 18 4458 Eptingen Telefon: 062 299 12 62 Fax: 062 299 00 14 E-Mail: gemeinde@eptingen.ch Internet: www.eptingen.ch
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Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Diegten Nr. 02/2010-4457 Diegten, Febr. 2010 Erscheint in der Regel Mitte des Monats Gemeindeverwaltung Zälghagweg 55 Öffnungszeiten: Montag Freitag Donnerstagnachmittag
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Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Eptingen Redaktion: Gemeindeverwaltung Hauptstrasse 18 4458 Eptingen Telefon: 062 299 12 62 Fax: 062 299 00 14 E-Mail: gemeinde@eptingen.ch Internet: www.eptingen.ch
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