Mitteilungsblatt Einwohnergemeinde Tenniken N 02/2015. Besteller in der Bibliothek. Fasnachtsumzug. Tageskarten bei der Gemeinde Diegten. Tenniken.

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1 Mitteilungsblatt Einwohnergemeinde Tenniken AUS DEM INHALT Besteller in der Bibliothek Fasnachtsumzug Tageskarten bei der Gemeinde Diegten Steuererklärung 2014 Tenniken.ch N 02/2015

2 «Der Februar ist reich an Narren, arm an Tagen.!» Was Lauft in Tenniken? März Nonstop R&J Country-Band Kulturkommission turnhalle Seematt Mütter-/Väterberatung Uhr schulhaus Hofmatt Anlass 1.OG Pilzverein OBB schulhaus Hofmatt Jahressitzung Pilzverein OBB Zungzen Jahressitzung Damenturnverein Brot für Alle ref. Kirche mehrzweckhalle Zunzgen Konfirmationen ref. Kirche Kirche/Gemeindesaal Jahressitzung Frauenverein schulhaus Hofmatt Erscheinung einmal monatlich Redaktion Gemeindeverwaltung Tenniken Redaktionsschluss jeweils der 15. jeden Monats Datenanlieferung Word oder PDF Titelbild Rosen, Tenniken

3 Aktuell 1 Gemeindeversammlungen im Jahr 2015 Der Gemeinderat hat vorläufig zwei Gemeindeversammlungen im Jahr 2015 auf folgende Daten festgelegt: Dienstag, 02. Juni 2015 (Rechnungsablage) Dienstag, 08. Dezember 2015 (Budget-Gemeindeversammlung). Wir bitten die Stimmberechtigten, sich die vorstehenden Daten vorzumerken und zu reservieren. Allenfalls werden weitere Gemeindeversammlungen nach Bedarf festgelegt. Volksabstimmung vom 8. März 2015 Am 8. März 2015 kommen folgende Vorlagen zur Abstimmung: Eidgenössische Vorlagen 1) die Volksinitiative vom 5. November 2012 Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen ; 2) die Volksinitiative vom 17. Dezember 2012 Energie- statt Mehrwertsteuer. Eine Kantonale Vorlage 3.) die Änderung vom 18. September 2014 des Raumplanungs- und Baugesetzes; Befristung der Aushangdauer von Wahlund Abstimmungsplakaten, 4.) die formulierte Gesetzesinitiative vom 19. Februar 2009 Für eine Umfahrungsstrasse Allschwil ; 5.) die Änderung vom 23. Oktober 2014 des Gemeindegesetzes zur nichtformulierten Gesetzesinitiative Vo Schönebuech bis suuber ; 6.) die formulierte Gesetzesinitiative vom 26. April 2012 Strassen teilen Ja zum sicheren und hindernisfreien Fuss-, Velo, und öffentlichen Verkehr (Strasseninitiative Basel-Landschaft). Baubewilligungen Nach Prüfung durch die zuständigen Instanzen wurde folgende Baubewilligung erteilt: Krumm Sara und Bogner Simon: Lukarne und Fenstereinbau, Parz. 1625, Rosenmattweg 84, 4456 Tenniken Trinkwasserkontrollen Das Kantonale Laboratorium hat die Resultate der am erhobenen bakteriologischen Trinkwasserkontrollen bekannt gegeben. Es wurden Proben der Rosenquellen, Netzwasser Werkhof Hofmatt sowie des Pumpwerkes Obermatt entnommen. Das abgegebene Trinkwasser an die Konsumenten entsprach den gesetzlichen Anforderungen und war hygienisch einwandfrei. Ausbildung Fachmann Betriebsunterhalt Auf die Ausschreibung für den Ausbildungsplatz zum Fachmann/frau Betriebsunterhalt Hausdienst sind zahlreiche Bewerbungen eingegangen. Der Gemeinderat hat sich dabei für Herrn Silvio Catalano entschieden. Herr Catalano ist 16-jährig und in Sissach wohnhaft. Er tritt die Lehrstelle am 17. August 2015 an. Die Ausbildung zum Fachmann Betriebsunterhalt Hausdienst dauert drei Jahre. Der Gemeinderat ist überzeugt, mit Herrn Catalano eine gute Wahl getroffen zu haben und wünscht ihm im Voraus einen guten Start. INFO In diesem Mitteilungsblatt finden Sie als lose Beilage den aktuellen Veranstaltungskalender , das Vereinsverzeichnis sowie das Informations- und Telefonverzeichnis.

4 Aktuell/Steuern 2 Vorausrechnung Gemeindesteuern 2015 Die Vorausrechnungen der Gemeindesteuern 2015 mit Fälligkeit wurden zwischen verschickt. Gemäss 6 des Steuerreglementes der Gemeinde Tenniken vom hat die Gemeindeversammlung das Skonto und den Verzugszins für das Steuerjahr 2015 beschlossen. Für die Gemeindesteuern 2015 gilt folgendes: Die Gemeindesteuern werden am fällig. Bei Zahlungen bis wird ein Skonto von 3 % gewährt. Nach dem Fälligkeitstermin (30. Sept.) wird auf den geschuldeten Beträgen ein Verzugszins von 5 % erhoben. Sollten die aktuellen Faktoren - z.b. wegen Pensionierung, Arbeitsaufnahme etc. - gegenüber der provisorischen Rechnung massiv abweichen, können Sie die Gemeindeverwaltung kontaktieren, damit wir die Berechnungsgrundlage korrigieren können. Wir machen darauf aufmerksam, dass auf der provisorischen Rechnung 2015 keine Guthaben aus früheren Steuerjahren berücksichtigt sind. Solche Guthaben werden erst nach der definitiven Rechnungsstellung für das Jahr 2014 auf das Jahr 2015 gutgeschrieben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung. Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch gerne zusätzliche Einzahlungsscheine zu. Wir danken im Voraus für die prompten Zahlungen. Lohnmeldepflicht Im Zusammenhang mit dem Ausfüllen der Steuererklärung 2014 machen wir Sie darauf aufmerksam, dass Arbeitgebende verpflichtet sind, für jede arbeitnehmende Person einen Ausweis über Lohn, Gehalt und sonstige Bezüge auszustellen und diesen für jede Steuerperiode direkt der kantonalen Steuerverwaltung einzureichen. Die gleichen Pflichten hat, wer einer steuerpflichtigen Person Renten, Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen ausrichtet. Die Lohnmeldepflicht des Arbeitgebers entbindet den Steuerpflichtigen jedoch nicht von der ordnungsgemässen Deklaration aller Lohn und Einkommensbestandteile. Die Lohnmeldepflicht bietet der Steuerverwaltung die Möglichkeit, die Selbstdeklaration in Bezug auf das Einkommen (Lohn, Gehalt, Renten und sonstige Bezüge) auf ihre Vollständigkeit hin zu prüfen. Steuerklärung 2014 Die Steuererklärungen 2014 wurden anfangs Februar versendet. Steuerpflichtige Personen, die bis Ende Februar 2015 keine Steuererklärung erhalten haben, sind verpflichtet, sich umgehend bei der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft zu melden. Abgabetermin für die ausgefüllte Steuererklärung ist der 31. März Bis wird eine stillschweigende Frist gewährt, daher müssen bis zu dieser Frist keine Fristverlängerungsgesuche eingereicht werden. Fristverlängerungsgesuche sind an die Amtsstelle zu richten, bei der die Steuerklärung einzureichen ist. Wer seine Steuererklärung nicht fristgemäss einreicht, kann amtlich eingeschätzt werden. Zudem wird eine entsprechende Busse verhängt. Wir bitten die Steuerpflichtigen höflich folgende Punkte besonders zu beachten: Die beiden Originale (Steuererklärung und Wertschriftenverzeichnis) müssen datiert und unterschrieben (bei Ehepaaren durch beide Ehepartner) eingereicht werden. Falls das Ausfüllen der Steuererklärung mit «EasyTax» erfolgt, muss der EasyTax-Begleitbogen ebenfalls eingereicht werden. Bei einer digitalen Einreichung durch «EasyTax» muss die unterzeichnete Quittung zusätzlich beigelegt werden.

5 Aktuell/Steuererklärung Tipps und Hinweise zum Ausfüllen und Einreichen der Steuerklärung Für die Veranlagung Ihrer Steuererklärung benötigen wir sämtliche Belege wie: Lohnausweise Rentenbescheinigungen (AHV/IV-Renten, Pensionskasse, Suva etc.) Belege über Ersatzeinkünfte (Taggeldabrechnung der ALV etc.) Zins- und Saldonachweise Ihrer Bank/ Postkonti sowie Dividenden- und Ertragsabrechnungen Belege über Lotterie-, Lotto- und Toto- Gewinne aus dem Jahr 2014 Belege Vermögensverwaltungskosten Nachweise für erhaltene/bezahlte Unterhaltsbeiträge Bei vermieteten Liegenschaften: Mietverträge und oder Zahlungsbelege Rechnungen über den Liegenschaftsunterhalt Schuldenverzeichnis mit Belegen Bescheinigung über die Einzahlung in die 2. Säule Belege über bezahlte AHV/IV/EO-Beiträge von nichterwerbstätigen Personen Bescheinigung über bezahlte Beiträge an die Säule 3a Aufstellung Krankenkassenabrechnungen mit Belegen Aufstellung und Belege freiwillige Zuwendungen Steuerwertbescheinigungen von Lebensversicherungen (Säule 3b) Achtung: Aus Kostengründen werden die eingereichten Belege nur noch zurückgeschickt, wenn dies ausdrücklich verlangt wird. Liegenschaftsunterhalt Die Steuerpflichtigen die effektive Unterhalts-, Betriebs-und Verwaltungskosten geltend machen wollen, können bei der Gemeindeverwaltung das Merkblatt für den Liegenschaftsunterhalt beziehen. Dieses Merkblatt gilt als Informationsgrundlage und Ergänzung der Wegleitung. Das Merkblatt ist auch zu finden unter In der Aufstellung/Unterlagen muss ersichtlich sein, was genau an der Liegenschaft verändert wurde. Bei grösseren Umbauten oder Komplettsanierungen sind Fotos erforderlich (vor Sanierung/nach Sanierung). Abzug für selbstgetragene Krankheitskosten Auch im Steuerjahr 2014 können die selbstgetragenen Krankheitskosten in Abzug gebracht werden. Abzugsberechtigt sind Aufwendungen für ärztlich verordnete medizinische Behandlungen oder ärztlich verschriebene Medikamente, Zahnarztkosten, Kosten für Brillen/Kontaktlinsen abzüglich der Leistungen der Versicherung, Krankenkasse etc. Weist die Jahresabrechnung der Krankenkasse nicht versicherte Kosten aus, so müssen diese mit der entsprechenden Leistungsabrechnung belegt werden, ansonsten kann der Abzug nicht gewährt werden. Sollten die Arztrechnungen unter die Jahresfranchise fallen, legen Sie bitte die Arztrechnung bei und geben Sie uns die Höhe der Jahresfranchise bekannt. Für das Steuerjahr 2014 können nur diejenigen Rechnungen, welche im Jahr 2014 ausgestellt wurden, in Abzug gebracht werden. Massgebend ist das Rechnungsdatum, wenn keine Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgte, ansonsten das Datum der Leistungsabrechnung, nicht das Behandlungsdatum.

6 Amt für Berufsbildung und Berufsberatung 4 Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen) Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d. h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte: Berufslehren und Anlehren; Fachhochschulen; Fachschulen; Höhere Fachschulen; Maturitätsschulen; Schulen für Allgemeinbildung; Universitäten; Vollzeitberufsschulen. Folgende Kategorien von Personen können sich um Ausbildungsbeiträge bewerben, sofern sie im Kanton Basel-Landschaft stipendienrechtlichen Wohnsitz haben: Personen mit Schweizer Bürgerrecht einschliesslich Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen mit Baselbieter Bürgerrecht; Personen ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer kantonalen Niederlassung (Ausweis C) oder einer seit fünf Jahren andauernden Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B). Besondere Bestimmungen gelten für anerkannte Flüchtlinge und EU-Bürgerinnen und -Bürger (für Details verweisen wir Sie auf unsere Webseite oder unsere Telefonnummer ). Bewerbung / Formulare Gesuche um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen sind auf einem besonderen Formular, das bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal (Telefon: ), bezogen werden kann, vollständig ausgefüllt innerhalb der vorgeschriebenen Frist (s. Endtermine weiter unten) der Steuerbehörde bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern des Bewerbers oder der Bewerberin einzureichen. Von dieser wird sie nach Kontrolle der Angaben auf der ersten Seite und Eintrag der elterlichen Steuerfaktoren auf der letzten Seite direkt an die erwähnte Adresse weitergeleitet. Beilagen Wer sich zum ersten Mal um Ausbildungsbeiträge bewirbt, hat dem Anmeldeformular das Zeugnis der zuletzt besuchten Schule oder das zuletzt erworbene Abschlusszertifikat oder -diplom beizulegen. Besteht ein Lehr- oder Ausbildungsvertrag, so ist davon ebenfalls eine Kopie mit einzureichen. Zwingend ist auf dem Anmeldeformular die seit 2009 gültige, 13-stellige Sozialversicherungsnummer ( neue AHV-Nummer ) anzugeben. Sind die Eltern der sich bewerbenden Person gerichtlich getrennt oder geschieden, so muss ein Auszug aus dem entsprechenden Urteil mit Angaben über eine allfällige Kindszusprechung sowie über die gerichtlich bestätigten Kindsalimente beigelegt werden. Personen ohne Schweizer Bürgerrecht müssen eine Kopie der Niederlassungsbewilligung beziehungsweise der seit fünf Jahren andauernden Aufenthaltsbewilligung beifügen, anerkannte Flüchtlinge eine Kopie des sie betreffenden Asylentscheids mit Angaben über die Kantonszuweisung. Bezieht sich das Erstgesuch auf eine Zweitausbildung, also eine Ausbildung in einer anderen als der angestammten Berufsrichtung, so ist dies zudem der Kommission für Ausbildungsbeiträge gegenüber schriftlich und belegt zu begründen.

7 Amt für Berufsbildung und Berufsberatung 5 Eingabefristen Gestützt auf 16 Absatz 2 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge werden für die Einreichung der Gesuche folgende Termine festgesetzt, wobei der Zeitpunkt der Einreichung bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern massgeblich ist: 1. Auf den haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Januar, Februar, März oder April 2015 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 2. Auf den haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Mai, Juni, Juli oder August 2015 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 3. Auf den haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten September, Oktober, November oder Dezember 2015 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 4. Auf den haben Gesuche für das Lehrjahr 2014/15 einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2014 angetreten haben, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr ihre Lehre begonnen haben. 5. Auf den haben Gesuche für das Lehrjahr 2015/16 einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2015 antreten werden. Bei den angegebenen Daten handelt es sich um Endtermine für die Abgabe des Formulars bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern beziehungsweise des massgeblichen Elternteils; wir empfehlen dringend eine frühzeitige Einreichung, da auf verspätete Anmeldungen nicht eingetreten werden kann. Bisherige Bezüger und Bezügerinnen von Ausbildungsbeiträgen Wer im vorangehenden Ausbildungsjahr Stipendien oder Darlehen bezogen hat, erhält das Formular zur Erneuerung des Antrags im kommenden März/April zugestellt, sofern die ununterbrochene Ausbildung noch mindestens ein Jahr andauert. Nichtzustellung enthebt nicht von der Einhaltung der vorstehend ausgeführten Eingabetermine. Auskünfte und weitere Informationen Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Ausbildungsbeiträge (Telefon: ), Rosenstrasse 25, 4410 Liestal. Weitere aktuelle Hinweise zu Stipendien und Ausbildungsdarlehen finden Sie im Internet unter: die Mailadresse lautet: stipendien@bl.ch. Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Ausbildungsbeiträge

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9 7 Kindergarten Fasnachtsumzug vom 12. Februar 2015 Als Zwerge, Pinguine und Schneemänner verkleidet, genossen die Kindergartenkinder bei wunderschönem Wetter den Fasnachtsumzug in Diegten. Herzlichen Dank an die vielen Zuschauerinnen und Zuschauer, an den Elternrat und an die Feuerwehr für die Mithilfe am Umzug!

10 Gemeinde-und Schulbibliothek 8 Bestseller in der Bibliothek Tenniken....und viele andere neue Bücher, Hörbücher und DVD für Gross und Klein!!! Öffnungszeiten während der Fasnachts- und Sportferien Montag, 16. Februar Am Montag, 23.Februar bleibt die Bibliothek geschlossen (Fasnacht)!! Weitere Infos über Aktuelles und Veranstaltungen sind auch auf unserer Homepage (Rubrik Bildung, Kultur Bibliothek) zu finden. Ihr Bibliotheksteam

11 Reformierte Kirchgemeinde Tenniken Zunzgen 9 pfarrhauste@bluewin.ch GOTTESDIENSTE Sonntag, 1. März 9.30 Uhr in Zunzgen, Pfr. U. Dällenbach, 1. Mose 8,1-14, anschliessend Chillekaffi Sonntag, 8. März 9.30 Uhr in Tenniken, Pfr. U. Dällenbach, 1. Mose 8,15-9,17 Sonntag, 15. März Sonntag, 22. März Sonntag, 29. März Uhr in der MZH Zunzgen, Brot für Alle mit dem Musical Dr barmhärzigsamariter aufgeführt von den zunzger Religionsklassen von Fredy Eglin mit anschliessendem Suppezmittag 9.30 Uhr in Tenniken, Kanzeltausch mit Diegten, Pfrn. G. Gelardini, 1. Mose 9,18-10, Uhr in Tenniken, Konfirmation von Sarah Fuhrer, Noemi Hediger, Céline Ledermann, Aurelius Messmer, Seraphin Mohler, Raphael Pfister, Ramona Schiener, Noemi Wagner, Caroline Weibel WELTGEBETSTAG Freitag, 6. März 9.00 Uhr in der Kirche Tenniken, Weltgebetstag-Feier mit einer Liturgie aus Bahamas, anschliessend gemütlicher Apéro im Pfarrhaus JUGENDGOTTESDIENST ONLINE FÜR TEENAGER AB 14 JAHREN Sonntag, 8. März, Uhr, in der reformierten Kirche Sissach MORGENGEBET Mittwochs, Uhr im Chor der Kirche Tenniken Gebet ist Atemholen der Seele. FIIRE MIT DE Chlii Mittwoch, 4. März, Uhr im Gemeindezentrum Zunzgen John Henry Newman Uhr Eintrudeln bei Cake und Getränken Charlotte Weibel, Alexandra Häfelfinger und Pfr. U. Dällenbach JUNGSCHAR FÜR KINDER AB DEM 7. LEBENSJAHR Samstag, 7. und 21. März, Uhr im Hofmattschulhaus in Tenniken Kontakt: Lea Fischer, / lea-fischer@gmx.ch KIDS KIRCHE FÜR KINDER IM DIEGTERTAL (1.-5. KLASSE) Samstag, 14. März, Uhr mit Znüni und Mittagessen. Treffpunkt: Alte Turnhalle in Zunzgen

12 Reformierte Kirchgemeinde Tenniken Zunzgen 10 PRÄPARANDEN Samstag, 7. März, Uhr, Unterricht im Pfarrhaus, Thema: Das tut Gott für mich Taufe. Ihre Bedeutung für mein Leben Dienstag, 17. März, Exkursion Synagoge in Basel. Abfahrt Uhr Bahnhof Sissach KONFIRMANDEN Mittwoch, 18. März, Uhr Unterricht im Pfarrhaus, Thema: Konfirmation, Vorbereitung 3 ZMORGE IM PFARRHAUS Den Tag miteinander und mit einem guten Gedanken beginnen. Dienstag, 10. März, 8.30 Uhr Unkostenbeitrag 5 Fr. Herzlich willkommen! MATCHBOX KINO Sonntags, Uhr, im Gewölbekeller in Tenniken; Kontakt: Simone Itin, März Kletter Ida, Banküberfall! ab 6 Jahren 15. März Wer küsst schon einen Leguan? ab 8 Jahren 22. März Tiger Team, Abenteuer in Beijing ab 6 Jahren 29. März, Beginn Uhr Karate Kid ab 8 Jahren AKTION BROT ZUM TEILEN 18. Februar-2. April in der Bäckerei Schmid in Zunzgen Drittes Paella-Festival im Zunzger Gemeindezentrum 30. Mai 2015 ab Uhr Unterhalten werden wir an diesem Abend von vier Musiker-/innen. Der Reinerlös geht an die Mission 21 Musicalbesuch Grab des weisen Mannes Ein Musical zu den Anfängen der Basler Mission Ostermontag, 6. April, Uhr Reise per ÖV: Tenniken ab 14.43h Anmeldung bei: Silvia Gasser Eintritt 49,- Weitere Aufführungsdaten: 29.3., 2. und 3.4.;

13 11 Wir laden Sie herzlich ein zur Jahressitzung am Freitag, 20. März 2015 um Uhr im Hofmattschulhaus Traktanden: 1. Begrüßung 2. Protokoll 3. Jahresbericht 4. Kassenbericht / Revisorenbericht 5. Mutationen 6. Verabschiedungen 7. Wahlen a) Vorstand / Präsidentin / Vizepräsidentin b) Neuwahlen c) Ersatzrevisorin 8. Kurse 9. Helferinnen für div. Aktivitäten 10. Jahresprogramm 11. Reise 12. Verschiedenes Im Anschluss an die Jahressitzung nehmen wir gemeinsam einen Imbiss. Anmeldungen für den Imbiss bitte bis Freitag 14. März 2015 an eines der Vorstandsmitglieder oder in der Landi (Schmetterling) abzugeben. Neue Mitglieder sind herzlich willkommen! Mit freundlichen Grüssen Frauenverein Tenniken... Anmeldung oder Abmeldung bin leider verhindert Ich nehme nur an der Jahressitzung teil Ich nehme anschließend am Imbiss teil Salatteller mit Ei Salatteller mit paniertem Schnitzel Name:...

14 Diverses 12 Spitex Sissach und Umgebung Pflegeberufe spannend und vielfältig Schon mal überlegt bei der Spitex zu arbeiten? Wir haben verschiedene interessante Stellen frei, die auf unserer Homepage aufgeschaltet sind Diplomierte Pflegefachperson HF mit Erfahrung in der Psychiatrie Diplomierte Pflegefachfrau HF/Höfa als Qualitätsverantwortliche Fachperson Gesundheit Für die Arbeit bei der Spitex spricht einiges. Wir würden uns auf eine Bewerbung von Ihnen freuen! Bei Interesse schreiben Sie an Frau Cécile Durant-Rüedi, Geschäftsleiterin, Spitex Sissach und Umgebung, Gstaadmattstrasse 41, 4452 Itingen / Tel info@spitex-sissach.ch / denn Spitex hat Zukunft! Neu ab in Tenniken Büro für Innenausbau Gipser- & Fassadenarbeiten Ansprechperson: Daniel Wintenberger Rosenmattweg 104b 4456 Tenniken Tel: FAX: Mobil:

15 «Who s Who Im Gemeinderat Tenniken» Gemeindepräsident Erich Wiesner Allgemeine Verwaltung Finanzen und Steuern erich.wiesner@hwsag.ch Wasservorgung Gemeinderätin Sandra Bätscher Bildung Regionale Musikschule sandra.baetscher@sabaccount.ch Gemeinderätin Beatrice Frey Vormundschaftswesen Gesundheit beatrice.frey@hotmail.com Sozialhilfe Volkswirtschaft Liegenschaften Gemeinderätin Sonja Caviola Raumplanung Umweltschutz sonja@caviola.ch Kultur und Freizeit Offene Jugendarbeit Gemeinderat Marcel Zimmermann Verkehr Öffentliche Sicherheit marcel.zimmermann@gmx.ch Energie Forstwesen

16 Gemeindeverwaltung Adresse alte Landstrasse 32 Telefon Fax Öffnungszeiten Mo, Di, Do: bis Uhr Dienstag bis Uhr Mittwoch und Freitag geschlossen Gemeindebibliothek Adresse alte Landstrasse 32a Telefon Öffnungszeiten Montag Mittwoch Freitag bis Uhr bis Uhr bis Uhr Während den Ferien Montag bis Uhr Ärztlicher Notfalldienst der region Basel Sozialhilfebehörde An Wochenenden, allgemeinen Feiertagen und Wochentagen, an denen der Hausarzt nicht erreichbar ist, gibt Ihnen der ärztliche Notfalldienst Telefon Auskunft über die Notfalldienste von Ärzten und Zahnärzten. Adresse alte Landstrasse 32 Telefon tenniken.bl.ch Telefonzeiten Mo + Do 8.30 bis Uhr

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