B. Steuererklärung Veranlagung Einreichedaten
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- Bertold Beutel
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1 B. Steuererklärung Veranlagung Einreichedaten Adolf Eisenring, Hauptabteilungsleiter Natürliche Personen I. Formulare 1. Versand In diesen Tagen erhalten rund 276'000 Personen im Kanton St. Gallen die Unterlagen zum Ausfüllen der Steuererklärung für das Steuerjahr Gestaltung Die Steuererklärungsunterlagen sind im Vergleich zur Periode 2003 sowohl inhaltlich als auch gestalterisch kaum verändert. Was auffällt, ist insbesondere der Wechsel der Leitfarbe von Blau auf Gelb. II. Ausfüllen der Steuererklärung Auszufüllende Formulare Die Steuerpflichtigen werden von den Gemeindesteuerämtern nur mit jenen Formularen bedient, welche sie voraussichtlich benötigen. Fehlende Formulare können beim Gemeindesteueramt oder beim kantonalen Steueramt angefordert werden. Damit telefonische Formularbestellungen effizient und kundenfreundlich abgewickelt werden, stellen wir wie in den Vorjahren unsere kostenlose Service-Nummer zur Verfügung. Diese Nummer ist nur für Formularbestellungen eingerichtet. Steuerliche Auskünfte sind nach wie vor beim zuständigen Gemeindesteueramt oder beim kantonalen Steueramt ( ) einzuholen. Jeder Steuerpflichtige hat zumindest die folgenden Formulare auszufüllen: - Steuererklärung (Form. 1) Medienkonferenz vom 7. Januar 2005 Seite 1
2 - Wertschriften- und Guthabenverzeichnis (Form. 2) Die weiteren Formulare sind lediglich bei Bedarf auszufüllen. 2. Einreichung der Steuererklärung und weiterer Unterlagen Zusammen mit der Steuererklärung und dem Wertschriften- und Guthabenverzeichnis sind die im Einzelfall benötigten Formulare einzureichen. Dabei handelt es sich um die Bescheinigungen und Aufstellungen für jene Positionen, bei denen dies ausdrücklich verlangt ist. Das sind u.a. Lohnausweise, Rentenbescheinigungen, Jahresrechnungen bei selbständiger Tätigkeit und Bescheinigungen über Rückkaufswerte (inkl. Überschussanteile) von Lebens- und Rentenversicherungen mit Rückgewähr (Säule 3b). 3. Zweckmässiges Vorgehen beim Ausfüllen der Steuererklärung 2004 Die Vorgehensweise bei der Erstellung der Steuererklärung ist individuell, doch können wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen dem Steuerpflichtigen mit einigen Tipps behilflich sein. Wir unterscheiden dabei die folgenden Phasen: - Beschaffung der Unterlagen - Ausfüllen der notwendigen Formulare und der verlangten Aufstellungen - Erstellung der Steuererklärung 2004 a) Beschaffung der Unterlagen Damit überhaupt mit der Erstellung der Steuererklärung begonnen werden kann, sind die notwendigen Unterlagen zu beschaffen, wie beispielweise: - Steuererklärung 2003 mit Veranlagungsberechnung - Der vom Arbeitgeber ausgefüllte Lohnausweis (auch für Nebenbeschäftigungen) - Der Nachtrag der Zinsgutschriften für das Jahr 2004 in den Spar- und Depositenheften - Die Steuerauszüge und Depotverzeichnisse der Banken per Und bei Bedarf: - Die Jahresrechnungen der in der Steuerperiode 2004 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Die Belege (Rechnungen) des Jahres 2004 für die Weiterbildungs- und Umschulungskosten, den Liegenschaftsunterhalt, die Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten, die freiwilligen Zuwendungen Medienkonferenz vom 7. Januar 2005 Seite 2
3 - Die Bescheinigungen der Versicherungsgesellschaften über den Steuerwert (Rückkaufswert inkl. Überschussanteile) der deklarierten Lebensversicherungen b) Ausfüllen der notwendigen Formulare Vorzugsweise werden zuerst das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis (Form. 2) und in der Folge alle weiteren notwendigen Formulare ausgefüllt. Zudem sind die bei einzelnen Positionen verlangten Aufstellungen (u.a. Renten aus mehreren Quellen, effektive Berufskosten etc.) zu erstellen. c) Erstellung der Steuererklärung 2004 Sobald alle Unterlagen beschafft und die oben erwähnten Formulare ausgefüllt sind, können die entsprechenden Ergebnisse in die Steuererklärung übertragen werden. Daneben sind die übrigen in Betracht fallenden Positionen der Steuererklärung entsprechend den vorhandenen Unterlagen und Belegen auszufüllen. Es bestehen, wie bereits erwähnt, keine besonderen Regeln zum Ausfüllen der Steuererklärung und der notwendigen Hilfsformulare. Unsere Erfahrung zeigt aber, dass das Ausfüllen erleichtert wird, wenn zuerst die Hilfsformulare erstellt und im Total in die Steuererklärung übertragen werden. Ein kurzer Blick (Vergleich) in die Steuererklärungskopie der Steuerperiode 2003 hilft allenfalls festzustellen, ob die totalisierte neue Steuererklärung vollständig ist. Das Erstellen der Steuererklärung wird den Steuerpflichtigen wesentlich erleichtert, wenn sie die Möglichkeit nutzen, diese elektronisch auszufüllen und einzureichen (etaxes). Nähere Angaben dazu finden sich auf der Website des Kantonalen Steueramtes ( Die Steuererklärung ist in jedem Fall von der steuerpflichtigen Person (bei Verheirateten von beiden Ehegatten) persönlich zu unterzeichnen. Unterschriften von beauftragten Vertretern sind nicht zulässig. Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Steuerpflichtigen, dass die Steuererklärung und das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis, welches gleichzeitig als Antrag zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer gilt, wahrheitsgetreu und vollständig ausgefüllt sind. Die Unterschrift auf dem Wertschriften- und Guthabenverzeichnis ist nur erforderlich, wenn dieses losgelöst von einer Steuererklärung nur zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer verwendet wird. Medienkonferenz vom 7. Januar 2005 Seite 3
4 III. Leistungsstatistik / Ziel 1. Stand der Veranlagungen per 31. Dezember 2004 Die Leistungsstatistik per 31. Dezember 2004 zeigt ein erfreuliches Bild. Mit den Erledigungsquoten von 99.9 % für die Veranlagung 2001, 98.9 % für 2002 und 85.2 % für 2003 haben wir unsere Zielvorgaben weitgehend erreicht. IV. Neuerungen 1. Formulare Leitfarbe gelb Kurzübersicht Wegleitung auf Seite 2 der Wegleitung Informationsblatt für etaxes-anwender Neueinteilung Schuldenverzeichnis mit entsprechender Anpassung der Steuerklärung Ziff. 11 bzw Veranlagungspraxis keine Unterscheidung Motorrad/Auto beim Fahrkostenabzug pauschaler Abzug vom Eigenmietwert bei gemeinschaftlichem Eigentum (zusammen max. Fr. 3'600.-) allgemeine Pauschale für Verwaltungskosten für Wertschriften: 2 des Wertschriftenvermögens Veranlagungsstopp für Alleinerziehende (Bundesgerichtsurteil abwarten) Medienkonferenz vom 7. Januar 2005 Seite 4
5 V. Einreichen der Steuererklärung Einreichefrist Für Unselbständigerwerbende und Rentner sowie für Schüler, Lehrlinge und Studierende gilt der 31. März 2005 als Einreichetermin, für die Selbständigerwerbenden und die Beteiligten an Personengesellschaften der 31. Mai Fristverlängerungen Für Unselbständigerwerbende und Rentner werden (schriftlich eingereichte) Fristverlängerungsgesuche ohne weiteres bis 31. August 2005, für Selbständigerwerbende bis 31. Oktober 2005 bewilligt. Darüber hinausgehende Gesuche sind zu begründen. Jede Fristverlängerung wird schriftlich bestätigt. Medienkonferenz vom 7. Januar 2005 Seite 5
B. Steuererklärung Veranlagung Einreichedaten
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