Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten"

Transkript

1 Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) vom 16. Mai 2007 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf die Artikel 39 Absatz 1 und 52 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung vom 18. April über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV), Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung vom 18. April über die Ein- und Durchfuhr von Tieren aus Drittstaaten im Luftverkehr, die Artikel 3 Absatz 2 und 8 Absatz 4 der Verordnung vom 18. April über die Ein- und Durchfuhr von Tierprodukten aus Drittstaaten im Luftverkehr und Artikel 5 der Verordnung vom 18. April über die Einfuhr von Heimtieren, verordnet: Art. 1 Gegenstand Diese Verordnung legt fest: a. aus welchen Staaten oder Regionen sowie Betrieben Tiere und Tierprodukte zur Ein- und Durchfuhr zugelassen sind; b. welche Tiere und Tierprodukte grenztierärztlich kontrolliert werden müssen. Art. 2 Begriffe Es gelten die Begriffsbestimmungen EDAV. Art. 3 Ein- und Durchfuhrbedingungen 1 Die Erlasse der Europäischen Gemeinschaft über die Ein- und Durchfuhrbedingungen sind in Anhang 1 aufgeführt. 2 Bestehen keine Regelungen der Europäischen Gemeinschaft, so legt das Bundesamt für Veterinärwesen die Ein- und Durchfuhrbedingungen fest. Bei Lebensmitteln tierischer Herkunft legt das Bundesamt für Veterinärwesen die Ein- und Durchfuhrbedingungen im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Gesundheit fest. SR SR ; AS SR ; AS SR ; AS SR ; AS

2 Art. 4 Zusätzliche Bescheinigungen 1 Für die Einfuhr der folgenden Tierarten aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist nach Anhang 11 Anlage 2 des Abkommens vom 21. Juni zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Abkommen) eine Zusatzbescheinigung erforderlich: a. Tiere der Rindergattung: Bescheinigung, dass die Tiere frei von IBR/IPV sind (Kap. I B Ziff. 6 des Abkommens); b. Tiere der Schweinegattung: Bescheinigung, dass die Tiere frei von der Aujeszky schen Krankheit sind (Kap. I B Ziff. 7 des Abkommens); und c. Hühnervögel (Galliformes), Schwimmvögel (Anseriformes) und Laufvögel (Struthioniformes) sowie Bruteier dieser Tiere: Bescheinigung, dass keine Impfung gegen die Newcastle-Krankheit vorgenommen wurde (Kap. IV B Ziff. 8 des Abkommens). 2 Die Zusatzbescheinigung muss von der amtlichen Tierärztin oder dem amtlichen Tierarzt im Traces-Zeugnis vermerkt werden. 3 Werden die Tiere aus Drittstaaten eingeführt, so ist von der amtlichen Tierärztin oder dem amtlichen Tierarzt eine Zusatzbescheinigung auszustellen, die eine seuchenpolizeiliche Bestätigung nach Absatz 1 enthält. Der Text der Zusatzbescheinigung wird im Internet 6 veröffentlicht. Art. 5 Kontrolle durch den grenztierärztlichen Dienst Die Tiere und Tierprodukte aus Drittstaaten, die durch den grenztierärztlichen Dienst kontrolliert werden müssen, sind in Anhang 2 aufgeführt. Art. 6 Änderung bisherigen Rechts Die nachstehenden Verordnungen werden wie folgt geändert: 1. Verordnung des EVD vom 22. September über die biologische Landwirtschaft Art. 16d Abs. 1 1 Für jede Sendung muss der Importeur die Kontrollbescheinigung seiner Zertifizierungsstelle vorlegen. Diese prüft die Sendung und füllt Feld 17 der Kontrollbescheinigung aus. 5 SR SR

3 Anhang 9 Ziff Prüfung der Sendung durch die zuständige Zertifizierungsstelle der Schweiz Einfuhrregistrierung (Nummer der Zollquittung, Datum der Einfuhr und Zollamt der Zollanmeldung): Datum: Name und Unterschrift der bevollmächtigten Person Stempel 2. Verordnung des EVD vom 23. November über die Hygiene beim Schlachten Ingress gestützt auf die Artikel 4 Absatz 4, 6 Absatz 5, 17 Absatz 5, 27 Absatz 4, 30 Absatz 2, 34 Absatz 1, 39 Absatz 3 und 41 der Verordnung vom 23. November über das Schlachten und die Fleischkontrolle und Artikel 303 der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni , Art. 7 Übergangsbestimmungen 1 Die stichprobenweise Kontrolle von Sendungen nach Artikel 52 Absatz 2 Buchstabe d der EDAV ist durchzuführen für Sendungen nach Anhang 2. 2 Selbstgefangene Fische und Fleisch von selbst erlegtem Wild mit einem Gewicht von höchstens 50 Kilogramm können bis zum 31. Dezember 2007 ohne grenztierärztliche Untersuchung eingeführt werden, falls die anmeldepflichtige Person bei der Einfuhr eine Berechtigung zur Jagd oder zur Fischerei im Herkunftsland der eingeführten Ware vorweisen kann. Davon ausgenommen ist Fleisch von selbst erlegtem Wild aus: a. Moldau; b. Russland; c. der Ukraine; d. Belarus; e. allen Ländern Afrikas; f. allen Ländern Asiens; g. allen Ländern Südamerikas mit Ausnahme von Chile. 8 SR SR ; AS SR

4 Art. 8 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2007 in Kraft 16. Mai 2007 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement: Doris Leuthard 2720

5 Anhang 1 (Art. 3 Abs. 1) Erlasse der Europäischen Gemeinschaft betreffend Ein- und Durchfuhrbedingungen 1. Zugelassene Drittstaaten und Regionen in Drittstaaten 1. lebende Tiere Entscheidung 79/542/EWG des Rates vom 21. Dezember 1976 zur Aufstellung einer Liste von Drittländern, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Rindern und Schweinen und von frischem Fleisch zulassen (ABl. L 146 vom , S. 15) zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 des Rates vom 20. November 2006 zur Anpassung einiger Verordnungen, Beschlüsse und Entscheidungen in den Bereichen freier Warenverkehr, Freizügigkeit, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbspolitik, Landwirtschaft (einschliesslich des Veterinärund Pflanzenschutzrechts), Verkehrspolitik, Steuerwesen, Statistik, Energie, Umwelt, Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres, Zollunion, Aussenbeziehungen, Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik und Organe (ABl. L 363 vom , S. 1) 2. lebende Rinder Verordnung (EG) Nr. 339/2006 der Kommission vom 24. Februar 2006 zur Änderung des Anhangs XI der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bestimmungen über die Einfuhr lebender Rinder sowie von aus Rindern, Schafen und Ziegen gewonnenen Erzeugnissen (ABl. L 55 vom , S. 5) 3. Equiden Entscheidung 2004/211/EG der Kommission vom 6. Januar 2004 zur Erstellung der Liste von Drittländern und Teilen von Drittländern, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von lebenden Equiden sowie von Equidensperma, - eizellen und -embryonen zulassen, und zur Änderung der Entscheidungen 93/195/EWG und 94/63/EG (ABl. L 73 vom , S. 1) 2721

6 4. Geflügelfleisch, Fleisch von Laufvögeln und Wildgeflügel, Hausgeflügel, Bruteier und Eintagsküken, Eier, Eiprodukte Entscheidung 2006/696/EG der Kommission vom 28. August 2006 zur Erstellung der Liste von Drittländern, aus denen die Einfuhr von Hausgeflügel, Bruteiern und Eintagsküken, von Fleisch von Hausgeflügel, Laufvögeln und Wildgeflügel sowie von Eiern, Eiprodukten und spezifiziert pathogenfreien Eiern in die Gemeinschaft und die Durchfuhr dieser Tiere und Erzeugnisse durch die Gemeinschaft zugelassen ist, zur Festlegung der diesbezüglichen Veterinärbescheinigungen und zur Änderung der Entscheidungen 93/342/EWG, 2000/585/EG und 2003/812/EG (ABl. L 295 vom , S. 1) 5. Rinderembryonen Entscheidung 92/452/EWG der Kommission vom 30. Juli 1992 betreffend die Listen der für die Ausfuhr von Rinderembryonen in die Gemeinschaft zugelassenen Embryo-Entnahmeeinheiten in Drittländer (ABl. L 250 vom , S. 40) zuletzt geändert durch 2007/122/EG Entscheidung der Kommission vom 20. Februar 2007 zur Änderung der Entscheidung 92/452/EWG hinsichtlich bestimmter Embryo- Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten in den Vereinigten Staaten von Amerika (ABl. L 52 vom , S. 8) Entscheidung 2006/168/EG der Kommission vom 4. Januar 2006 zur Festlegung der Veterinärbedingungen und Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von Rinderembryonen in die Gemeinschaft und zur Aufhebung der Entscheidung 2005/217/EG (ABl. L 57 vom , S. 19) (ABl. L 362 vom , S. 1 ) 6. Rindersperma Entscheidung 2004/639/EG der Kommission vom 6. September 2004 über die Einfuhrbedingungen für Rindersperma (ABl. L 292 vom , S. 21) 2722

7 7. Schweinesperma Entscheidung 2002/613/EG der Kommission vom 19. Juli 2002 mit Einfuhrvorschriften für Schweinesperma (ABl. L 196 vom , S. 45) zuletzt geändert durch Entscheidung der Kommission vom 22. Dezember 2006 zur Änderung der Entscheidung 2002/613/EG hinsichtlich der zugelassenen Schweinebesamungsstationen Kanadas (ABl. L 7 vom , S. 20) 8. Sperma, Eizellen und Embryonen von Schafen und Ziegen sowie Eizellen und Embryonen von Schweinen 9. andere Vogelarten als Geflügel 10. Kaninchenfleisch, Fleisch von freilebendem Wild und Zuchtwild Entscheidung 94/63/EG der Kommission vom 31. Januar 1994 über die Liste der Drittländer, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Sperma, Eizellen und Embryonen von Schafen und Ziegen sowie von Eizellen und Embryonen von Schweinen zulassen (ABl. L 28 vom , S. 47) zuletzt geändert durch 2004/211/EG Entscheidung der Kommission vom 6. Januar 2004 zur Erstellung der Liste von Drittländern und Teilen von Drittländern, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von lebenden Equiden sowie von Equidensperma, -eizellen und -embryonen zulassen, und zur Änderung der Entscheidungen 93/195/EWG und 94/63/EG (ABl. L 73 vom , S. 1) Entscheidung 2000/666/EG der Kommission vom 16. Oktober 2000 zur Festlegung der Veterinärbedingungen und Veterinärbescheinigungen sowie der Quarantänebedingungen für die Einfuhr von anderen Vogelarten als Geflügel (ABl. L 278 vom , S. 26) zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 318/2007 der Kommission vom 23. März 2007 zur Festlegung der Veterinärbedingungen für die Einfuhr bestimmter Vogelarten in die Gemeinschaft sowie der dafür geltenden Quarantänebedingungen (ABl. L 84 vom , S. 7) Entscheidung 2000/585/EG der Kommission vom 7. September 2000 zur Festlegung der Liste von Drittländern, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Kaninchenfleisch und bestimmtem Fleisch von freilebendem Wild und Zuchtwild zulassen, sowie der Veterinärbedingungen und Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr dieses Fleisches (ABl. L 251 vom , S. 1) 2723

8 11. Erzeugnisse zum menschlichen Verzehr Entscheidung 2003/812/EG der Kommission vom 17. November 2003 zur Festlegung der Listen von Drittländern, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von bestimmten Erzeugnissen der Richtlinie 92/118/EWG des Rates zum menschlichen Verzehr zulassen (ABl. L 305 vom , S. 17) zuletzt geändert durch 2006/696/EG Entscheidung der Kommission vom 28. August 2006 zur Erstellung der Liste von Drittländern, aus denen die Einfuhr von Hausgeflügel, Bruteiern und Eintagsküken, von Fleisch von Hausgeflügel, Laufvögeln und Wildgeflügel sowie von Eiern, Eiprodukten und spezifiziert pathogenfreien Eiern in die Gemeinschaft und die Durchfuhr dieser Tiere und Erzeugnisse durch die Gemeinschaft zugelassen ist, zur Festlegung der diesbezüglichen Veterinärbescheinigungen und zur Änderung der Entscheidungen 93/342/EWG, 2000/585/EG und 2003/812/EG (ABl. L 295 vom , S. 1) 12. tierische Nebenprodukte Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (ABl. L 273 vom , S. 1) 13. Gülle Verordnung (EG) Nr. 809/2003 der Kommission vom 12. Mai 2003 betreffend Übergangsmassnahmen gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verarbeitungsstandards für Material der 3 und Gülle, die in Kompostieranlagen verwendet werden (ABl. L 273 vom , S. 1) 14. Fotogelatine Entscheidung 2004/407/EG der Kommission vom 26. April 2004 mit Übergangsregelungen für Hygiene und Bescheinigungen gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Einfuhr von Fotogelatine aus bestimmten Drittländern (ABl. L 151 vom , S. 63) 15. Milch Entscheidung 2004/438/EG der Kommission vom 29. April 2004 mit Veterinärbedingungen und Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von wärmebehandelter Milch, Erzeugnissen auf Milchbasis und Rohmilch für den menschlichen Verzehr in die Gemeinschaft (ABl. L 154 vom , S. 76) 2724

9 2. Zugelassene Betriebe in Drittstaaten 1. Rinderembryonen Entscheidung 92/452/EWG der Kommission vom 30. Juli 1992 betreffend die Listen der für die Ausfuhr von Rinderembryonen in die Gemeinschaft zugelassenen Embryo-Entnahmeeinheiten in Drittländern (ABl. L 250 vom , S. 40) zuletzt geändert durch 2007/122/EG Entscheidung der Kommission vom 20. Februar 2007 zur Änderung der Entscheidung 92/452/EWG hinsichtlich bestimmter Embryo- Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten in den Vereinigten Staaten von Amerika (ABl. L 52 vom , S. 8) Entscheidung 2006/168/EG der Kommission vom 4. Januar 2006 zur Festlegung der Veterinärbedingungen und Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von Rinderembryonen in die Gemeinschaft und zur Aufhebung der Entscheidung 2005/217/EG (ABl. L 57 vom , S. 19) 2. Equidensperma Entscheidung 2004/616/EG der Kommission vom 26. Juli 2004 zur Festlegung des Verzeichnisses der für die Einfuhr von Equidensperma aus Drittländern zugelassenen Entnahmestationen (ABl. L 278 vom , S. 64) 3. tierische Erzeugnisse, Fischereierzeugnisse oder lebende Muscheln Entscheidung 2006/766/EG der Kommission vom 6. November 2006 zur Aufstellung der Listen der Drittländer und Gebiete, aus denen die Einfuhr von Muscheln, Stachelhäutern, Manteltieren und Meeresschnecken sowie Fischereierzeugnissen zulässig ist (ABl. L 320 vom ,, S. 53) 2725

10 4. Gelatine Entscheidung 2001/556/EG der Kommission vom 11. Juli 2001 zur Aufstellung von vorläufigen Listen der Drittlandbetriebe, aus denen die Mitgliedstaaten Einfuhren von für den menschlichen Verzehr bestimmter Gelatine zulassen (ABl. L 200 vom , S. 23) 5. Tierdärme, Mägen und Blasen 6. Erzeugnisse tierischen Ursprungs Entscheidung 1999/120/EG der Kommission vom 27. Januar 1999 zur Aufstellung der vorläufigen Listen der Drittlandsbetriebe, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Tierdärmen, Mägen und Blasen zulassen (ABl. L 36 vom , S. 21) Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (ABl. L 139 vom , S. 206) 7. Geflügelfleisch Entscheidung 97/4/EG der Kommission vom 12. Dezember 1996 zur Aufstellung der vorläufigen Verzeichnisse der Drittlandsbetriebe, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von frischem Geflügelfleisch zulassen (ABl. L 2 vom , S. 6) 2726

11 8. Kaninchen- und Zuchtwildfleisch, Straussenvögelfleisch Entscheidung 97/467/EG der Kommission vom 7. Juli 1997 zur Aufstellung der vorläufigen Listen der Drittlandsbetriebe, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Kaninchen- und Zuchtwildfleisch zulassen (ABl. L 199 vom , S. 57) 9. Wildfleisch Entscheidung 97/468/EG der Kommission vom 7. Juli 1997 zur Aufstellung der vorläufigen Listen der Drittlandsbetriebe, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Wildfleisch zulassen ABl. L 199 vom , S Hackfleisch, Fleischzubereitungen Entscheidung 1999/710/EG der Kommission vom 15. Oktober 1999 zur Aufstellung der vorläufigen Listen der Drittlandsbetriebe, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Hackfleisch/Faschiertem und Fleischzubereitungen zulassen (ABl. L 281 vom , S. 82) 2727

12 11. Fleischerzeugnisse Entscheidung 97/569/EG der Kommission vom 16. Juli 1997 zur Aufstellung der vorläufigen Listen der Drittlandsbetriebe, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Fleischerzeugnissen zulassen (ABl. Nr. L 234, v , S. 16) 12. Milch Entscheidung 97/252/EG der Kommission vom 25. März 1997 zur Aufstellung der vorläufigen Listen der Drittlandsbetriebe, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr zum Verzehr bestimmter Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis zulassen (ABl. L 101 vom , S. 46) 13. Rindersperma Entscheidung 2004/639/EG der Kommission vom 6. September 2004 über die Einfuhrbedingungen für Rindersperma (ABl. L 292 vom , S. 21) 14. Schweinesperma Entscheidung 2002/613/EG der Kommission vom 19. Juli 2002 mit Einfuhrvorschriften für Schweinesperma (ABl. L 196 vom , S. 45) zuletzt geändert durch Entscheidung der Kommission vom 22. Dezember 2006 zur Änderung der Entscheidung 2002/613/EG hinsichtlich der zugelassenen Schweinebesamungsstationen Kanadas (ABl. L 7 vom , S. 20) 2728

13 15. Erzeugnisse tierischen Ursprungs 16. Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse Entscheidung 2002/994/EG der Kommission vom 20. Dezember 2002 über Schutzmassnahmen betreffend aus China eingeführte Erzeugnisse tierischen Ursprungs (ABl. L 348 vom , S. 154) zuletzt geändert durch 2005/573/EG Entscheidung der Kommission vom 22. Juli 2005 zur Änderung der Entscheidung 2002/994/EG über Schutzmassnahmen betreffend aus China eingeführte Erzeugnisse tierischen Ursprungs (ABl. L 193 vom , S. 41) Entscheidung 2002/249/EG der Kommission vom 27. März 2002 über Schutzmassnahmen betreffend bestimmte für den menschlichen Verzehr bestimmte Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse aus Myanmar (ABl. L 84 vom , S. 73) 17. Fischereierzeugnisse Entscheidung 2006/236/EG der Kommission vom 21. März 2006 über Sondervorschriften für die Einfuhr von zum Verzehr bestimmten Fischereierzeugnissen aus Indonesien (ABl. L 83 vom , S. 16) 18. Fischereierzeugnisse Entscheidung 2006/199/EG der Kommission vom 22. Februar 2006 mit Sonderbedingungen für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen aus den Vereinigten Staaten von Amerika (ABl. L 71 vom , S. 17) 19. bestimmte Weichtiere, ihre Eier und Gameten Entscheidung 2003/804/EG der Kommission vom 14. November 2003 zur Festlegung der Veterinärbedingungen und der Veterinärbescheinigung für die Einfuhr von zur Weiterzucht, Ausmast, Umsetzung oder zum Verzehr bestimmten Weichtieren, ihren Eiern und Gameten (ABl. L 302 vom , S. 22) zuletzt geändert durch 2007/158/EG Entscheidung der Kommission vom 7. März 2007 zur Änderung der Entscheidungen 2003/804/EG und 2003/858/EG der Kommission hinsichtlich der Einfuhr von für den menschlichen Verzehr bestimmten lebenden Fischen und Weichtieren aus den in der Verordnung (EG) Nr. 2076/2005 der Kommission aufgeführten Drittländern (ABl. L 68 vom , S. 10) 2729

14 3. Verzeichnis der Erlasse der EG über amtstierärztliche Zeugnisse 1. lebende Huftiere Richtlinie 2004/68/EG des Rates vom 26. April 2004 zur Festlegung der Veterinärbedingungen für die Einfuhr und die Durchfuhr bestimmter lebender Huftiere in bzw. durch die Gemeinschaft, zur Änderung der Richtlinien 90/426/EWG und 92/65/EWG und zur Aufhebung der Richtlinie 72/462/EWG (ABl. L 139 vom , S. 321) 2. Equiden Richtlinie 90/426/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 zur Festlegung der tierseuchenrechtlichen Vorschriften für das Verbringen von Equiden und für ihre Einfuhr aus Drittländern (ABl. L 224 vom , S. 42) 3. registrierte Pferde Entscheidung 92/260/EWG der Kommission vom 10. April 1992 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen und die Beurkundung für die zeitweilige Zulassung registrierter Pferde (ABl. L 130 vom , S. 67) 4. registrierte Renn- und Turnierpferde Entscheidung 93/195/EWG der Kommission vom 2. Februar 1993 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen und die Beurkundung für die Wiedereinfuhr von registrierten Renn-, Turnier- und für kulturelle Veranstaltungen bestimmten Pferden nach vorübergehender Ausfuhr (ABl. L 86, vom, , S. 1) 2730

15 5. Schlachtequiden Entscheidung 93/196/EWG der Kommission vom 5. Februar 1993 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen und die Beurkundung für die Einfuhr von Schlachtequiden (ABl. L 86 vom , S. 7) 6. registrierte Zucht- und Nutzequiden Entscheidung 93/197/EWG der Kommission vom 5. Februar 1993 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen und die Beurkundung für die Einfuhr von registrierten Equiden sowie Zucht- und Nutzequiden (ABl. L 86 vom , S. 16) 7. Equiden Entscheidung 94/467/EG der Kommission vom 13. Juli 1994 über die Gesundheitsgarantien für die Beförderung von Equiden aus einem Drittland nach einem anderen Drittland gemäss Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c) der Richtlinie 91/496/EWG des Rates (ABl. L 190 vom , S. 28) zuletzt geändert durch 2001/662/EG Entscheidung der Kommission vom 7. August 2001 zur Änderung der Entscheidung 94/467/EG über die Gesundheitsgarantien für die Beförderung von Equiden aus einem Drittland nach einem anderen Drittland gemäss Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 91/496/EWG des Rates (ABl. L 232 vom , S. 28) 2731

16 8. Geflügel und Bruteier Entscheidung 2006/696/EG der Kommission vom 28. August 2006 zur Erstellung der Liste von Drittländern, aus denen die Einfuhr von Hausgeflügel, Bruteiern und Eintagsküken, von Fleisch von Hausgeflügel, Laufvögeln und Wildgeflügel sowie von Eiern, Eiprodukten und spezifiziert pathogenfreien Eiern in die Gemeinschaft und die Durchfuhr dieser Tiere und Erzeugnisse durch die Gemeinschaft zugelassen ist, zur Festlegung der diesbezüglichen Veterinärbescheinigungen und zur Änderung der Entscheidungen 93/342/EWG, 2000/585/EG und 2003/812/EG (ABl. L 295 vom , S. 1) 9. lebende Laufvögel und ihre Bruteier Entscheidung 2006/696/EG der Kommission vom 28. August 2006 zur Erstellung der Liste von Drittländern, aus denen die Einfuhr von Hausgeflügel, Bruteiern und Eintagsküken, von Fleisch von Hausgeflügel, Laufvögeln und Wildgeflügel sowie von Eiern, Eiprodukten und spezifiziert pathogenfreien Eiern in die Gemeinschaft und die Durchfuhr dieser Tiere und Erzeugnisse durch die Gemeinschaft zugelassen ist, zur Festlegung der diesbezüglichen Veterinärbescheinigungen und zur Änderung der Entscheidungen 93/342/EWG, 2000/585/EG und 2003/812/EG (ABl. L 295 vom , S. 1) 10. Eier Entscheidung 2006/696/EG der Kommission vom 28. August 2006 zur Erstellung der Liste von Drittländern, aus denen die Einfuhr von Hausgeflügel, Bruteiern und Eintagsküken, von Fleisch von Hausgeflügel, Laufvögeln und Wildgeflügel sowie von Eiern, Eiprodukten und spezifiziert pathogenfreien Eiern in die Gemeinschaft und die Durchfuhr dieser Tiere und Erzeugnisse durch die Gemeinschaft zugelassen ist, zur Festlegung der diesbezüglichen Veterinärbescheinigungen und zur Änderung der Entscheidungen 93/342/EWG, 2000/585/EG und 2003/812/EG (ABl. L 295 vom , S. 1) 11. Weichtiere, ihre Eier und Gameten Entscheidung 2003/804/EG der Kommission vom 14. November 2003 zur Festlegung der Veterinärbedingungen und der Veterinärbescheinigung für die Einfuhr von zur Weiterzucht, Ausmast, Umsetzung oder zum Verzehr bestimmten Weichtieren, ihren Eiern und Gameten (ABl. L 302 vom , S. 22) zuletzt geändert durch 2007/158/EG Entscheidung der Kommission vom 7. März 2007 zur Änderung der Entscheidungen 2003/804/EG und 2003/858/EG der Kommission hinsichtlich der Einfuhr von für den menschlichen Verzehr bestimmten lebenden Fischen und Weichtieren aus den in der Verordnung (EG) Nr. 2076/2005 der Kommission aufgeführten Drittländern (ABl. L 68 vom , S. 10) 2732

17 12. Fische, ihre Eier und Gameten Entscheidung 2003/858/EG der Kommission vom 21. November 2003 zur Festlegung der Veterinärbedingungen und Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von zu Zuchtzwecken bestimmten lebenden Fischen, ihren Eiern und Gameten und von zum Verzehr bestimmten lebenden Zuchtfischen und ihren Erzeugnissen (ABl. L 324 vom , S. 37) zuletzt geändert durch 2007/158/EG Entscheidung der Kommission vom 7. März 2007 zur Änderung der Entscheidungen 2003/804/EG und 2003/858/EG der Kommission hinsichtlich der Einfuhr von für den menschlichen Verzehr bestimmten lebenden Fischen und Weichtieren aus den in der Verordnung (EG) Nr. 2076/2005 der Kommission aufgeführten Drittländern (ABl. L 68 vom , S. 10) 13. Rinderembryone Entscheidung 2006/168/EG der Kommission vom 4. Januar 2006 zur Festlegung der Veterinärbedingungen und Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von Rinderembryonen in die Gemeinschaft und zur Aufhebung der Entscheidung 2005/217/EG (ABl. L 57 vom , S. 19) 14. Rindersperma Entscheidung 2004/639/EG der Kommission vom 6. September 2004 über die Einfuhrbedingungen für Rindersperma (ABl. L 292 vom , S. 21) 15. Schweinesperma Entscheidung 2002/613/EG der Kommission vom 19. Juli 2002 mit Einfuhrvorschriften für Schweinesperma (ABl. L 196 vom , S. 45) zuletzt geändert durch Entscheidung der Kommission vom 22. Dezember 2006 zur Änderung der Entscheidung 2002/613/EG hinsichtlich der zugelassenen Schweinebesamungsstationen Kanadas (ABl. L 7 vom , S. 20) 2733

18 16. Equidensperma Entscheidung 96/539/EG der Kommission vom 4. September 1996 zur Festlegung der Veterinärbedingungen und der Veterinärbescheinigung für die Einfuhr von Equidensperma (ABl. L 230 vom , S. 23) zuletzt geändert durch 2000/284/EG Entscheidung der Kommission vom 31. März 2000 mit dem Verzeichnis der für die Einfuhr von Equidensperma aus Drittländern zugelassenen Entnahmestationen und zur Änderung der Entscheidungen 96/539/EG und 96/540/EG (ABl. L 94 vom , S. 35) 17. Eizellen und Embryonen von Equiden 18. Handel mit Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen 19. andere Vogelarten als Geflügel Entscheidung 96/540/EG der Kommission vom 4. September 1996 zur Festlegung der Veterinärbedingungen und der Veterinärbescheinigung für die Einfuhr von Eizellen und Embryonen von Equiden (ABl. L 230 vom , S. 28) zuletzt geändert durch 2000/284/EG Entscheidung der Kommission vom 31. März 2000 mit dem Verzeichnis der für die Einfuhr von Equidensperma aus Drittländern zugelassenen Entnahmestationen und zur Änderung der Entscheidungen 96/539/EG und 96/540/EG (ABl. L 94 vom , S. 35) Richtlinie 92/65/EWG des Rates vom 13. Juli 1992 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel mit Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen in der Gemeinschaft sowie für ihre Einfuhr in die Gemeinschaft, soweit sie diesbezüglich nicht den spezifischen Gemeinschaftsregelungen nach Anhang A Abschnitt 1 der Richtlinie 90/425/EWG unterliegen (ABl. L 268 vom , S. 54) zuletzt geändert durch Richtlinie 2004/68/EG des Rates vom 26. April 2004 zur Festlegung der Veterinärbedingungen für die Einfuhr und die Durchfuhr bestimmter lebender Huftiere in bzw. durch die Gemeinschaft, zur Änderung der Richtlinien 90/426/EWG und 92/65/EWG und zur Aufhebung der Richtlinie 72/462/EWG (ABl. L 139 vom , S. 321) Entscheidung 2000/666/EG der Kommission vom 16. Oktober 2000 zur Festlegung der Veterinärbedingungen und Veterinärbescheinigungen sowie der Quarantänebedingungen für die Einfuhr von anderen Vogelarten als Geflügel (ABl. L 278 vom , S. 26) zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 318/2007 der Kommission vom 23. März 2007 zur Festlegung der Veterinärbedingungen für die Einfuhr bestimmter Vogelarten in die Gemeinschaft sowie der dafür geltenden Quarantänebedingungen (ABl. L 84 vom , S. 7) 2734

19 20. Hunde, Katzen und Frettchen Entscheidung 2005/64/EG der Kommission vom 26. Januar 2005 zur Umsetzung der Richtlinie 92/65/EWG des Rates hinsichtlich der Einfuhrbedingungen für Katzen, Hunde und Frettchen für zugelassene Einrichtungen, Institute oder Zentren (ABl. L 27 vom , S. 48) 21. Geflügelfleisch Entscheidung 2006/696/EG der Kommission vom 28. August 2006 zur Erstellung der Liste von Drittländern, aus denen die Einfuhr von Hausgeflügel, Bruteiern und Eintagsküken, von Fleisch von Hausgeflügel, Laufvögeln und Wildgeflügel sowie von Eiern, Eiprodukten und spezifiziert pathogenfreien Eiern in die Gemeinschaft und die Durchfuhr dieser Tiere und Erzeugnisse durch die Gemeinschaft zugelassen ist, zur Festlegung der diesbezüglichen Veterinärbescheinigungen und zur Änderung der Entscheidungen 93/342/EWG, 2000/585/EG und 2003/812/EG (ABl. L 295 vom , S. 1) 22. Kaninchenfleisch, Fleisch von freilebendem Wild und Zuchtwild Entscheidung 2000/585/EG der Kommission vom 7. September 2000 zur Festlegung der Liste von Drittländern, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Kaninchenfleisch und bestimmtem Fleisch von freilebendem Wild und Zuchtwild zulassen, sowie der Veterinärbedingungen und Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr dieses Fleisches (ABl. L 251 vom , S. 1) 23. Fleischerzeugnisse Entscheidung 2005/432/EG der Kommission vom 3. Juni 2005 zur Festlegung der Tiergesundheits- und Hygienebedingungen und Bescheinigungsmuster für die Einfuhr von zum Verzehr bestimmten Fleischerzeugnissen aus Drittländern und zur Aufhebung der Entscheidungen 97/41/EG, 97/221/EG und 97/222/EG (ABl. L 151 vom , S. 3) 2735

20 24. Hackfleisch und Fleischzubereitungen Entscheidung 2000/572/EG der Kommission vom 8. September 2000 zur Festlegung der Veterinärbedingungen und der Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von Hackfleisch/Faschiertem und Fleischzubereitungen aus Drittländern und zur Aufhebung der Entscheidung 97/29/EG (ABl. L 240 vom , S. 19) zuletzt geändert durch Entscheidung 2004/437/EG der Kommission vom 29. April 2004 zur Änderung der Entscheidung 2000/572/EG hinsichtlich der Tiergesundheitsbedingungen und Veterinärbescheinigungen bei der Durchfuhr oder der vorübergehenden Lagerung von Fleischzubereitungen in der Gemeinschaft (ABl. L 154 vom , S. 69) 25. Milch Entscheidung 2004/438/EG der Kommission vom 29. April 2004 mit Veterinärbedingungen und Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von wärmebehandelter Milch, Erzeugnissen auf Milchbasis und Rohmilch für den menschlichen Verzehr in die Gemeinschaft (ABl. L 154 vom , S. 76) 26. Tierdärme Entscheidung 2003/779/EG der Kommission vom 31. Oktober 2003 zur Festlegung der Veterinärbedingungen und des Veterinärzeugnisses für die Einfuhr von Tierdärmen aus Drittländern (ABl. L 285 vom , S. 38) zuletzt geändert durch 2004/414/EG Entscheidung der Kommission vom 28. April 2004 zur Änderung der Entscheidung 2003/779/EG der Kommission hinsichtlich der Veterinärbedingungen und -bescheinigungen bei der Durchfuhr oder der vorübergehenden Lagerung von Tierdärmen in der Gemeinschaft (ABl. L 151 vom , S. 65) 2736

21 27. tierische Nebenprodukte Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (ABl. L 273 vom , S. 1) zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2007/2006 der Kommission vom 22. Dezember 2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Einfuhr und Durchfuhr bestimmter aus Material der 3 gewonnener Zwischenerzeugnisse für technische Verwendungszwecke in Medizinprodukten, In-vitro-Diagnostika und Laborreagenzien sowie zur Änderung der genannten Verordnung (ABl. L 379 vom , S. 98) 28. Fotogelatine Entscheidung 2004/407/EG der Kommission vom 26. April 2004 mit Übergangsregelungen für Hygiene und Bescheinigungen gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Einfuhr von Fotogelatine aus bestimmten Drittländern (ABl. L 151 vom , S. 63) zuletzt geändert durch 2006/311/EG Entscheidung der Kommission vom 21. April 2006 zur Änderung der Entscheidung 2004/407/EG der Kommission hinsichtlich der Einfuhr von Fotogelatine (ABl. L 115 vom , S. 40) 29. Erzeugnisse tierischen Ursprungs Entscheidung 2002/994/EG der Kommission vom 20. Dezember 2002 über Schutzmassnahmen betreffend aus China eingeführte Erzeugnisse tierischen Ursprungs (ABl. L 348 vom , S. 154) zuletzt geändert durch 2005/573/EG Entscheidung der Kommission vom 22. Juli 2005 zur Änderung der Entscheidung 2002/994/EG über Schutzmassnahmen betreffend aus China eingeführte Erzeugnisse tierischen Ursprungs (ABl. L 193 vom , S. 41) 30. Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse Entscheidung 2002/249/EG der Kommission vom 27. März 2002 über Schutzmassnahmen betreffend bestimmte für den menschlichen Verzehr bestimmte Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse aus Myanmar (ABl. L 84 vom , S. 73) 31. Fischereierzeugnisse Entscheidung 2006/236/EG der Kommission vom 21. März 2006 über Sondervorschriften für die Einfuhr von zum Verzehr bestimmten Fischereierzeugnissen aus Indonesien (ABl. L 83 vom , S. 16) 2737

22 32. Fischereierzeugnisse Entscheidung 2006/199/EG der Kommission vom 22. Februar 2006 mit Sonderbedingungen für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen aus den Vereinigten Staaten von Amerika (ABl. L 71 vom , S. 17) 33. bestimmte Weichtiere, ihre Eier und Gameten Entscheidung 2003/804/EG der Kommission vom 14. November 2003 zur Festlegung der Veterinärbedingungen und der Veterinärbescheinigung für die Einfuhr von zur Weiterzucht, Ausmast, Umsetzung oder zum Verzehr bestimmten Weichtieren, ihren Eiern und Gameten (ABl. L 302 vom , S. 22) zuletzt geändert durch 2007/158/EG Entscheidung der Kommission vom 7. März 2007 zur Änderung der Entscheidungen 2003/804/EG und 2003/858/EG der Kommission hinsichtlich der Einfuhr von für den menschlichen Verzehr bestimmten lebenden Fischen und Weichtieren aus den in der Verordnung (EG) Nr. 2076/2005 der Kommission aufgeführten Drittländern (ABl. L 68 vom , S. 10) 2738

23 Anhang 2 (Art. 5 und 6) Tiere und Tierprodukte aus Drittstaaten, die bei der Ein- und Durchfuhr im Luftverkehr vom grenztierärztlichen Dienst kontrolliert werden müssen Zolltarifnummer Bezeichnung der Ware a. Tiere 0101 Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel 0102 Tiere der Rindviehgattung 0103 Tiere der Schweinegattung 0104 Tiere der Schaf- oder Ziegengattung 0105 Hausgeflügel: Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner Primaten ex andere Säugetiere, ausgenommen Mäuse, Ratten, Meerschweinchen und Goldhamster /3990 Vögel ex Frösche zu Speisezwecken; Bienenvölker, Bienenköniginnen mit Begleitbienen /9980 Fische (einschliesslich Rundmäuler) ex /2900 Krebstiere ex /2100, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere 3100, 4100, 5100, 6000, 9100 ex 9508 Lebende Tiere für Zirkusse und Tierschauen b. tierischer Samen, unbefruchtete Eier und Embryonen ex 0407 Vogeleier, nicht zu Speisezwecken /1090 Samen von Stieren ex Fischeier ex Anderer tierischer Samen, unbefruchtete und befruchtete Eizellen (Embryonen) von Wirbeltieren c. Lebensmittel tierischer Herkunft 0201/0210 Fleisch und geniessbare Schlachtnebenprodukte 0302/0307 Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, nicht lebend; Mehl, Pulver und Agglomerate in Form von Pellets davon, zur menschlichen Ernährung geeignet 0401/0406 Milch und Milchprodukte ex , 0090 Därme, Magen und Blasen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder geteilt, als Wursthüllen bestimmt oder zur menschlichen Ernährung geeignet 0506 Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle dieser Stoffe 2739

24 Zolltarifnummer Bezeichnung der Ware ex Fischeier /0019 Schweinefett (einschliesslich Schweineschmalz) /0099 Fette von Tieren der Rindvieh-, Schaf- oder Ziegengattung, roh (nicht ausgeschmolzen) d. Lebensmittel mit einem Anteil von Lebensmitteln tierischer Herkunft 1601/1602 Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenprodukten oder Blut; Nahrungsmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse; andere Zubereitungen und Konserven aus Fleisch, Schlachtnebenprodukten oder Blut 1604/1605 Fischzubereitungen und Fischkonserven; Kaviar und Kaviarersatz aus Fischeiern zubereitet; Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht ex Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet), mit einem Gehalt an Fleisch von über 20 Gewichtsprozent ex /2000, 9000 ex 2104 ex ex Zubereitungen zum Herstellen von Gewürzsaucen und zubereitete Gewürzsaucen; zusammengesetzte Würzmittel: mit einem Gehalt an Fleisch von über 20 Gewichtsprozent Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen oder Brühen, zubereitet; zusammengesetzte, homogenisierte Nahrungsmittelzubereitungen: mit einem Gehalt an Fleisch von über 20 Gewichtsprozent Tierisches Blutplasma Waren aus Därmen, Goldschlägerhaut, Blasen oder Sehnen, als Wursthüllen bestimmt e. tierische Nebenprodukte (ausgenommen Futter für Aquarientiere) 0201/0210 Fleisch und geniessbare Schlachtnebenprodukte 0302/0304, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere / , / /0406 Milch und Milchprodukte ex 0409 Honig für die Verwendung in der Imkerei 0410 Geniessbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen ex 0502 Borsten, roh, unverarbeitet , Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder 0039/0090 geteilt, ausgenommen Labpulver für die Käseherstellung ex , 9011, Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, 9090 Federn und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen, roh ex 0506 Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle dieser Stoffe ex Hörner, Geweihe, Hufe und Klauen von Huftieren, Krallen und Schnäbel von Vögeln, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten 2740

25 Zolltarifnummer Bezeichnung der Ware ex 0510 ex / /0013, 0022/0023, /0019, , /2099, /0019, , /0097 ex /9020 Bibergeil; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere Stoffe tierischen Ursprungs, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemacht Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere, der Kapitel 01 oder 03, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet Tierische Fette und Öle und ihre Fraktionen (einschliesslich Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl); Zubereitungen aus solchen Fetten, Ölen, Fraktionen und dergleichen; Rückstände aus der Verarbeitung von solchen Fetten, Ölen, Fraktionen und dergleichen Bienenwachs zur Verwendung in der Imkerei 1601/1603 Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenprodukten oder Blut; Nahrungsmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse; andere Zubereitungen und Konserven aus Fleisch, Schlachtnebenprodukten oder Blut; Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren 1604/1605 Fischzubereitungen und Fischkonserven; Kaviar und Kaviarersatz aus Fischeiern zubereitet; Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht /9079 Backwaren mit einem Gehalt an Fleisch, Schlachtnebenprodukten, Blut, Wurst oder einer Kombination dieser Erzeugnisse von mehr als 10, jedoch nicht mehr als 20 Gewichtsprozent ex /2000, 9000 Zubereitungen zum Herstellen von Gewürzsaucen und zubereitete Gewürzsaucen; zusammengesetzte Würzmittel: Bestandteile tierischer Herkunft enthaltend 2301 Mehl, Pulver und Agglomerate in Form von Pellets, von Fleisch, Schlachtnebenprodukten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; Grieben ex 2309 Tierfutter, Bestandteile tierischer Herkunft enthaltend ex Calciumhydrogenorthophosphat (Dicalciumphosphat), unter Verwendung von Ausgangsstoffen tierischer Herkunft hergestellt ex Tricalciumphosphat, unter Verwendung von Ausgangsstoffen tierischer Herkunft hergestellt ex Antisera, andere Blutfraktionen und modifizierte immunologische Erzeugnisse; tierischer Herkunft, ausgenommen medizinische Produkte für den Endverbrauch ex 3501 Kaseine, Kaseinate und andere Kaseinderivate; Kaseinleime ex /2000 Eieralbumin, Milchalbumin 3503/ Gelatine tierischen Ursprungs; Kollagen und andere tierische Eiweissstoffe ex 4101/4102; Rohe Häute und Felle von Huftieren und Vögeln /

26 Zolltarifnummer Bezeichnung der Ware ex Kauspielzeug, aus ungegerbten Huftierhäuten, ohne Zusatzstoffe, für Hunde ex Wursthüllen und Kauknochen oder Waren zur Herstellung von Kauknochen ex , rohe Pelze oder Teile davon von Huftieren 8000/ Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren, roh, von Huftieren ex Trophäen von Vögeln oder Huftieren, keiner vollständigen taxodermischen Behandlung unterzogen f. Heu und Stroh ex 1213 ex /9090 ex 3101 Stroh Heu Tierdung, unbehandelt g. weitere Stoffe, die Träger von Seuchenerregern sein können ex tierpathogene Keime, Erzeugnisse, die tierisches Blut enthalten und immunologische Erzeugnisse, ausgenommen medizinische Produkte für den Endverbrauch 2742

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) Änderung vom 13. Januar 2009 Das Bundesamt für Veterinärwesen, gestützt auf Artikel 7

Mehr

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) Änderung vom 16. November 2012 Das Bundesamt für Veterinärwesen, gestützt auf Artikel

Mehr

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) Änderung vom 26. August 2008 Das Bundesamt für Veterinärwesen verordnet: I Anhang 1 der

Mehr

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) Änderung vom 23. Februar 2009 Das Bundesamt für Veterinärwesen, gestützt auf Artikel

Mehr

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) Änderung vom 6. Juli 2009 Das Bundesamt für Veterinärwesen, gestützt auf Artikel 7 Absatz

Mehr

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. BMF IV/8 (IV/8) 1. März 2007 BMF-010311/0033-IV/8/2007 An Bundesministerium für Finanzen Zollämter Steuer- und Zollkoordination, Fachbereich Zoll und Verbrauchsteuern Steuer- und Zollkoordination, Risiko-,

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die

Mehr

Abschnitt IV. Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe

Abschnitt IV. Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe Abschnitt IV Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe Anmerkung In diesem Abschnitt gelten als Pellets Erzeugnisse, die

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR) (2011/874/EU)

(Text von Bedeutung für den EWR) (2011/874/EU) 23.12.2011 Amtsblatt der Europäischen Union L 343/65 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2011 zur Festlegung der Liste der Drittländer und Gebiete, aus denen die Einfuhr von Hunden,

Mehr

Wichtige Verordnung, viele spezifische Angaben zu mikrobiologischen Kriterien und Probenahme!

Wichtige Verordnung, viele spezifische Angaben zu mikrobiologischen Kriterien und Probenahme! Verordnung (EG) Nr. 1441/2007 der Kommission vom 5. Dezember 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel - legt die mikrobiologischen Kriterien

Mehr

Temperaturanforderungen an die Beförderung und Lagerung von kühlpflichtigen Lebensmitteln tierischen Ursprungs - Langfassung -

Temperaturanforderungen an die Beförderung und Lagerung von kühlpflichtigen Lebensmitteln tierischen Ursprungs - Langfassung - Temperaturanforderungen an die Beförderung und Lagerung von kühlpflichtigen Lebensmitteln tierischen Ursprungs - Langfassung - Zusammengestellt durch die hessische Task Force Lebensmittelsicherheit Lebensmittel

Mehr

Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I

Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I P7_TA-PROV(2013)0221 Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2013 zu dem Vorschlag für eine

Mehr

Warenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik

Warenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik Warenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik Kapitel 19 Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren Ausgabe 2016 Statistisches Bundesamt IV 19 Kapitel 19 Zubereitungen aus Getreide,

Mehr

Verordnung über den Schlachtvieh- und Fleischmarkt

Verordnung über den Schlachtvieh- und Fleischmarkt Verordnung über den Schlachtvieh- und Fleischmarkt (Schlachtviehverordnung, SV) Änderung vom 6. November 2013 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Schlachtviehverordnung vom 26. November 2003

Mehr

Kundeninformation. ÖKOMETRIC GmbH. ÖKOMETRIC GmbH Kontakt :Horst Rottler Bernecker Str. 17-21 D-95448 Bayreuth F rottler@oekometric.

Kundeninformation. ÖKOMETRIC GmbH. ÖKOMETRIC GmbH Kontakt :Horst Rottler Bernecker Str. 17-21 D-95448 Bayreuth F rottler@oekometric. ÖKOMERIC GmbH Kundeninformation 1HXH*UHQ]ZHUWHI U'LR[LQHXQGGLR[LQlKQOLFKH3&%LQ /HEHQVXQG)XWWHUPLWWHOQ $P)HEUXDUYHU IIHQWOLFKWHGLH(XURSlLVFKH.RPPLVVLRQHUZHLWHUWH*UHQ]ZHUWHI U 'LR[LQH3&''3&')XQGGLR[LQlKQOLFKH3&%LQ/HEHQVPLWWHOQ9(525'181*(*

Mehr

Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung)

Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung) Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung) Vom 6. April 2006 (ebanz AT19 2006 V1), geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung

Mehr

L 358/12 Amtsblatt der Europäischen Union 3.12.2004 KOMMISSION

L 358/12 Amtsblatt der Europäischen Union 3.12.2004 KOMMISSION L 358/12 Amtsblatt der Europäischen Union 3.12.2004 KOMMISSION ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 1. Dezember 2004 zur Festlegung des Musters einer Gesundheitsbescheinigung für nicht gewerbliche Verbringungen

Mehr

EINFÜHRUNGSVERANSTALTUNG INHALT

EINFÜHRUNGSVERANSTALTUNG INHALT Dr. med. vet. F L E I S C H H Y G I E N E EINFÜHRUNGSVERANSTALTUNG Anmerkung: Die Downloads stellen einen INHALT Begriffsbestimmungen komprimierten i Themenauszug dar Lebensmittelüberwachung und dienen

Mehr

Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung. Vom 25. April 2006 (ebanz AT V1)

Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung. Vom 25. April 2006 (ebanz AT V1) 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung Vom 25. April 2006 (ebanz AT25 2006 V1) Auf Grund des 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 Buchstabe a, b und d in Verbindung mit Abs. 2 sowie

Mehr

Unionsrechtliche Regelungen zu Heimtiertransporten

Unionsrechtliche Regelungen zu Heimtiertransporten Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Unionsrechtliche Regelungen zu Heimtiertransporten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Unionsrechtliche Regelungen zu Heimtiertransporten Aktenzeichen: Abschluss der

Mehr

LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen. Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist

LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen. Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist Durchführungsverordnungen bzw. delegierte Verordnungen der EK Delegierte Verordnung (EU) Nr. 78/2014 der Kommission vom 22.

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION L 247/22 Amtsblatt der Europäischen Union 24.9.2011 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. September 2011 zur Änderung von Anhang D der Richtlinie 88/407/EWG des Rates hinsichtlich des Handels innerhalb

Mehr

Entwurf. Vom 2006. 1 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 999/2001

Entwurf. Vom 2006. 1 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 RS 489/2006 des DLT Anlage Stand: 04.09.2006 Entwurf Verordnung zur Durchsetzung lebensmittelrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft (Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung) Vom

Mehr

817.022.105 Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse

817.022.105 Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse vom 23. November 2005 (Stand am 22. März 2009) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf die Artikel

Mehr

Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten

Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten [Signature] [QR Code] Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten (EDAV-DS) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung

Mehr

L 25/64 Amtsblatt der Europäischen Union 28.1.2005. (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) KOMMISSION

L 25/64 Amtsblatt der Europäischen Union 28.1.2005. (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) KOMMISSION L 25/64 Amtsblatt der Europäischen Union 28.1.2005 II (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) KOMMISSION ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 20. Januar 2005 zur Änderung der Entscheidung 2003/881/EG

Mehr

L 183/104 Amtsblatt der Europäischen Union 14.7.2005

L 183/104 Amtsblatt der Europäischen Union 14.7.2005 L 183/104 Amtsblatt der Europäischen Union 14.7.2005 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 12. Juli 2005 mit Sonderbedingungen für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen aus Grenada (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen

Mehr

hat der Kreistag des Hochsauerlandkreises am folgende Fleisch- und Geflügelfleischhygienegebührensatzung

hat der Kreistag des Hochsauerlandkreises am folgende Fleisch- und Geflügelfleischhygienegebührensatzung Satzung des Hochsauerlandkreises über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht (Fleisch- und Geflügelfleischhygienegebührensatzung) vom 11.12.2006

Mehr

Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft

Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft Änderung vom 25. November 2013 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verordnet: I Die Verordnung des EDI vom 23. November 2005 1 über

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument - D007617/03.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument - D007617/03. RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 14. Januar 2010 (15.01) (OR. en) 5349/10 NLEG 5 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 8. Januar 2010 Empfänger: Generalsekretariat des

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 24.1.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 21/3 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 56/2013 DER KOMMISSION vom 16. Januar 2013 zur Änderung der Anhänge I und IV der

Mehr

Merkblatt für die Antragstellung zur Registrierung/Zulassung/Anzeige nach VO (EG) Nr. 999/2001

Merkblatt für die Antragstellung zur Registrierung/Zulassung/Anzeige nach VO (EG) Nr. 999/2001 Merkblatt für die Antragstellung zur Registrierung/Zulassung/Anzeige nach VO (EG) Nr. 999/2001 Gemäß TSE-VO (EG) Nr. 999/2001, Artikel 7, Anhang IV ist die Verfütterung folgender Stoffe verboten: verarbeitetes

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2009R0041 DE 10.02.2009 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 41/2009 DER

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für Süßungsmittelverordnung, Fassung vom 07.07.2011

Gesamte Rechtsvorschrift für Süßungsmittelverordnung, Fassung vom 07.07.2011 Gesamte Rechtsvorschrift für Süßungsmittelverordnung, Fassung vom 07.07.2011 Langtitel Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz über den Zusatz von Süßungsmitteln zu Lebensmitteln

Mehr

Deutsche Einfuhr von leb. Schlachtvieh in Schlachtgewicht (SG), Fleisch und Fleischerzeugnissen im Kalenderjahr 2010 (vorl.

Deutsche Einfuhr von leb. Schlachtvieh in Schlachtgewicht (SG), Fleisch und Fleischerzeugnissen im Kalenderjahr 2010 (vorl. BMVEL - Referat 123ST 04.03.2011 Deutsche Einfuhr von leb. Schlachtvieh in Schlachtgewicht (SG), Fleisch und Fleischerzeugnissen im Kalenderjahr 2010 (vorl. Ergebnisse Schlachtrinder, Rind- und Schlachtschweine,

Mehr

Verordnung zur Durchsetzung lebensmittelrechtlicher Rechtsakte der Gemeinschaft

Verordnung zur Durchsetzung lebensmittelrechtlicher Rechtsakte der Gemeinschaft Nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich! Verordnung zur Durchsetzung lebensmittelrechtlicher Rechtsakte der Gemeinschaft Verordnung zur Durchsetzung lebensmittelrechtlicher Rechtsakte der Europäischen

Mehr

s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien

s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien Sondersession April 2008 e-parl 28.04.2008 - - 16:47 08.029 s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien Entwurf des es vom 14. März 2008 1 Beschluss des es vom 28.

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union

Amtsblatt der Europäischen Union 24.3.2009 L 77/1 VERORDNUNG (EG) Nr. 206/2009 R KOMMISSION vom 5. März 2009 über die Einfuhr für den persönlichen Verbrauch bestimmter Mengen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Gemeinschaft und

Mehr

Amtliche Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg. Informationsblatt

Amtliche Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg. Informationsblatt Informationsblatt zum Einsatz von Fischmehl, Di- und Tricalciumphosphat tierischen Ursprungs und Blutprodukten in landwirtschaftlichen Betrieben sowie zum Einsatz von Nichtwiederkäuerproteinen in Betrieben

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en) 15273/15 NLEG 164 AGRI 670 SAN 437 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 11. Dezember 2015 Empfänger: Nr.

Mehr

(Südhessen-Woche SüWo lokal Nr. 44/2015)

(Südhessen-Woche SüWo lokal Nr. 44/2015) SATZUNG des Landkreises Groß-Gerau über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch (Frischfleisch-Kostensatzung) vom 12.10.2015 (Südhessen-Woche SüWo

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen 2009R1162 DE 01.01.2014 002.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 1162/2009 DER KOMMISSION

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 111. Rechtsvorschriften. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter. 59. Jahrgang. Ausgabe in deutscher Sprache

Amtsblatt der Europäischen Union L 111. Rechtsvorschriften. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter. 59. Jahrgang. Ausgabe in deutscher Sprache Amtsblatt der Europäischen Union L 111 Ausgabe in deutscher Sprache Rechtsvorschriften 59. Jahrgang 27. April 2016 Inhalt II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter VERORDNUNGEN Delegierte Verordnung (EU) 2016/651

Mehr

21.12.2004 Amtsblatt der Europäischen Union L 373/1. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte)

21.12.2004 Amtsblatt der Europäischen Union L 373/1. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) 21.12.2004 Amtsblatt der Europäischen Union L 373/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 2182/2004 DES RATES vom 6. Dezember 2004 über Medaillen und Münzstücke mit ähnlichen Merkmalen

Mehr

RAT DER (26.01) EUROPÄISCHEN UNION (OR.

RAT DER (26.01) EUROPÄISCHEN UNION (OR. RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 25. Januar 2012 (26.01) (OR. en) 5726/12 NLEG 5 AGRI 43 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 20. Januar 2012 Empfänger: Generalsekretariat

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), geändert durch Artikel 1 10 der Verordnung vom 4. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4456) Auf Grund des

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Merkblatt zum Verbringen und Transport von Tierschutzhunden innerhalb der EU

Merkblatt zum Verbringen und Transport von Tierschutzhunden innerhalb der EU Merkblatt zum Verbringen und Transport von Tierschutzhunden innerhalb der EU I. GRUNDSATZ: Der Transport von Hunden aus anderen EU- Ländern mit dem Zweck der Vermittlung an neue Halter gilt veterinärrechtlich

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

vom 2. Juli 1987 über den Schutz der Bezeichnung der Milch und Milcherzeugnisse bei ihrer Vermarktung (ABl. L 182 vom 3.7.1987, S.

vom 2. Juli 1987 über den Schutz der Bezeichnung der Milch und Milcherzeugnisse bei ihrer Vermarktung (ABl. L 182 vom 3.7.1987, S. 1987R1898 DE 01.01.1988 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen "B VERORDNUNG (EWG) Nr. 1898/87 DES

Mehr

Teil V: Änderung des Tierschutzgesetzes (TSchG)

Teil V: Änderung des Tierschutzgesetzes (TSchG) Teil V: Änderung des Tierschutzgesetzes (TSchG) Übersicht Das Schlachten von Säugetieren ohne Betäubung vor dem Blutentzug bleibt auf Grund des Ergebnisses der Vernehmlassung zur Änderung des TSchG 1 weiterhin

Mehr

Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Bundesgesetz über die Krankenversicherung Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in

Mehr

BmTierSSchV. Ausfertigungsdatum: 28.12.1992. Vollzitat:

BmTierSSchV. Ausfertigungsdatum: 28.12.1992. Vollzitat: Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt- Tierseuchenschutzverordnung - BmTierSSchV) BmTierSSchV Ausfertigungsdatum: 28.12.1992

Mehr

Jüdische Gemeinde Marburg Referat Jugend - Arbeitsmaterialien zum Religionsunterricht -

Jüdische Gemeinde Marburg Referat Jugend - Arbeitsmaterialien zum Religionsunterricht - Koscher und Halal: So ähnlich und doch nicht gleich. Manche Juden kaufen Produkte, die halal sind, also dem muslimischen Religionsgesetz entsprechen. Das kommt daher, dass manche Juden der Meinung sind,

Mehr

Verordnung über die Einfuhr von Heimtieren

Verordnung über die Einfuhr von Heimtieren Verordnung über die Einfuhr von Heimtieren (EHtV) vom 18. April 2007 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 25 Absatz 1 des Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 1966 1, verordnet: 1. Abschnitt:

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 1992R2177 DE 01.07.1994 004.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen "B VERORDNUNG (EWG) Nr. 2177/92 DER

Mehr

L 118/72 Amtsblatt der Europäischen Union

L 118/72 Amtsblatt der Europäischen Union L 118/72 Amtsblatt der Europäischen Union 13.5.2009 VERORDNUNG (EG) Nr. 388/2009 DER KOMMISSION vom 12. Mai 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 1987R3911 DE 01.01.1988 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EWG) Nr. 3911/87 DES

Mehr

1. Zweck, Ziel. 2. Begriffe, Definitionen

1. Zweck, Ziel. 2. Begriffe, Definitionen Leitfaden zur Schnittführung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 vom 22. Oktober 2007 zur Bestimmung des gemeinschaftlichen Handelsklassenschemas und des Schlachtgewichtes von Rindern unter Berücksichtigung

Mehr

Exportabfertigung von Lebensmitteln tierischer Herkunft in Drittländer gem. 52 LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006 idgf.

Exportabfertigung von Lebensmitteln tierischer Herkunft in Drittländer gem. 52 LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006 idgf. GZ: BMG-74310/0003-II/B/12/2012 Datum: 23.02.2012 Gültigkeit ab: 01.03.2012 Durchführungserlass 10 / Version 2 für die Exportabfertigung von Lebensmitteln tierischer Herkunft in Drittländer gem. 52 LMSVG,

Mehr

Grenzkontrollstelle Flughafen Schönefeld

Grenzkontrollstelle Flughafen Schönefeld III. Grenzkontrollstelle Flughafen Schönefeld 115 116 Inhaltsverzeichnis Seite III. Grenzkontrollstelle Flughafen Schönefeld 119 1 Einfuhr von lebenden Tieren 119 1.1 Einfuhr von Hunden und Hauskatzen

Mehr

Entsorgung von Küchen-, Speise- sowie Lebensmittelabfällen aus Speisegaststätten / Imbissbetrieben / Gemeinschaftsverpflegung / Einzelhandel

Entsorgung von Küchen-, Speise- sowie Lebensmittelabfällen aus Speisegaststätten / Imbissbetrieben / Gemeinschaftsverpflegung / Einzelhandel Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz Lebensmittelüberwachung Kronsforder Alle 2-6, 23560 Lübeck Tel.: 0451/122-3969, Fax: 0451/122-3990 E-Mail: unv@luebeck.de MERKBLATT Entsorgung von Küchen-,

Mehr

1 EUStBV Allgemeines 1a EUStBV Sendungen von geringem Wert 2 EUStBV Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände

1 EUStBV Allgemeines 1a EUStBV Sendungen von geringem Wert 2 EUStBV Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände 1 EUStBV Allgemeines (1) Einfuhrumsatzsteuerfrei ist, vorbehaltlich der 1a bis 10, die Einfuhr von Gegenständen, die nach Kapitel I und III der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates vom 28. März 1983 über

Mehr

Fotos zu Rind / Kalb. Darmpaket jedes Alter. Oberkopf über 12 Monate. Wirbelsäule mit Rückenmark über 12 Monate

Fotos zu Rind / Kalb. Darmpaket jedes Alter. Oberkopf über 12 Monate. Wirbelsäule mit Rückenmark über 12 Monate Fotos zu Rind / Kalb Darmpaket jedes Alter Oberkopf über 12 Monate Wirbelsäule mit Rückenmark über 12 Monate Wirbelsäule ohne Rückenmark über 30 Monate Lab- u. Blättermagen (Kugeln) voll Pansen mit Inhalt

Mehr

Inhaltsverzeichnis. I Fleischhygiene und -untersuchung. Ordner 1 Vorwort Autorenverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. I Fleischhygiene und -untersuchung. Ordner 1 Vorwort Autorenverzeichnis Inhaltsverzeichnis Ordner 1 Vorwort Autorenverzeichnis I Fleischhygiene und -untersuchung 1 EU-Vorschriften Einleitung zur neuen Lebensmittelhygienekonzeption K.-W. PASCHERTZ 1.1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Mehr

Speisegesetze im Judentum

Speisegesetze im Judentum Bewohner- und Kundenorientierung E 2.6-2 Speisegesetze im Judentum geben vor, was gegessen und getrunken werden darf und wie das Essen zubereitet und verzehrt werden soll sind umfassend und streng, werden

Mehr

3. wenn ja, welche konkreten Vorschriften haben Landwirte beim Transport eigener Tiere zu beachten;

3. wenn ja, welche konkreten Vorschriften haben Landwirte beim Transport eigener Tiere zu beachten; 14. Wahlperiode 08. 03. 2007 Antrag der Abg. Dr. Friedrich Bullinger u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Tiertransporte durch Landwirte Antrag Der Landtag

Mehr

Leitlinie zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen

Leitlinie zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen Leitlinie zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen Ziel der Leitlinie ist es mit einem Auszug aus den Rechtsnormen eine konzentrierte Information und Service an die

Mehr

Verordnung über die Ein- und Durchfuhr von Tieren aus Drittstaaten im Luftverkehr

Verordnung über die Ein- und Durchfuhr von Tieren aus Drittstaaten im Luftverkehr Verordnung über die Ein- und Durchfuhr von Tieren aus Drittstaaten im Luftverkehr (EDTV) 916.443.12 vom 18. April 2007 (Stand am 29. Dezember 2014) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 9

Mehr

1 Anwendungsbereich. 2 Begriffsbestimmungen. Tier-LMÜV. Ausfertigungsdatum: 08.08.2007. Vollzitat:

1 Anwendungsbereich. 2 Begriffsbestimmungen. Tier-LMÜV. Ausfertigungsdatum: 08.08.2007. Vollzitat: Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung

Mehr

des 24 des Fleischhygienegesetzes (FlHG)in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.06.2003 (BGBl. I S. 1242),

des 24 des Fleischhygienegesetzes (FlHG)in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.06.2003 (BGBl. I S. 1242), Satzung der Stadt Wuppertal über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleisch- und Geflügelfleischhygienegesetz (Fleisch- und Geflügelfleischhygiene- Gebührensatzung) vom 24.02.2004 Aufgrund

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/237 17. Wahlperiode 10-02-09 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes für das Land Schleswig-Holstein Federführend

Mehr

Vorwort. Die Autoren. B Die europäische Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe 5

Vorwort. Die Autoren. B Die europäische Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe 5 Inhaltsverzeichnis Vorwort Die Autoren V VII A Allgemeines 1 1. Wie hat sich das Recht der Lebensmittelzusatzstoffe und Enzyme entwickelt? 1 2. Welche nationalen Gesetze regeln den Bereich der Zusatzstoffe?

Mehr

Auf Grund. hat der Kreistag folgende Satzung beschlossen: 1 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner

Auf Grund. hat der Kreistag folgende Satzung beschlossen: 1 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene (Satzung vom 17.12.2014) Inhaltsverzeichnis

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1993 Ausgegeben am 14. April 1993 93. Stück 243. Verordnung: Änderung der Verordnung über

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen 1993R3199 DE 01.07.2013 009.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 3199/93 DER KOMMISSION

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmmung. Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmmung. Anwendungsbereich Verordnung über die Durchführung der veterinärrechtlichen Kontrollen bei der Einfuhr und Durchfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs aus Drittländern sowie über die Einfuhr sonstiger Lebensmittel

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 26.2.2011 Amtsblatt der Europäischen Union L 54/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 142/2011 DER KOMMISSION vom 25. Februar 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG)

Mehr

vom 12. September 2011 (ersetzen die Technische Weisung vom 5. Juni 2001)

vom 12. September 2011 (ersetzen die Technische Weisung vom 5. Juni 2001) Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Veterinärwesen BVET Vollzugsunterstützung (VU) Technische Weisungen über die Kennzeichnung von Klauentieren vom 12. September 2011 (ersetzen

Mehr

Gebührenverzeichnis des Kreises Nordfriesland für die Untersuchungen und Kontrollen auf dem Gebiet der Fleischhygiene

Gebührenverzeichnis des Kreises Nordfriesland für die Untersuchungen und Kontrollen auf dem Gebiet der Fleischhygiene Gebührenverzeichnis des Kreises Nordfriesland für die Untersuchungen und Kontrollen auf dem Gebiet der Fleischhygiene Auf Grundlage der VO (EG) Nr. 882/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom

Mehr

Verordnung über einige zur menschlichen Ernährung bestimmte Zuckerarten (Zuckerartenverordnung)

Verordnung über einige zur menschlichen Ernährung bestimmte Zuckerarten (Zuckerartenverordnung) Verordnung über einige zur menschlichen Ernährung bestimmte Zuckerarten (Zuckerartenverordnung) ZuckArtV 2003 Ausfertigungsdatum: 23.10.2003 Vollzitat: "Zuckerartenverordnung vom 23. Oktober 2003 (BGBl.

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 1968L0360 DE 01.05.2004 002.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE DES RATES vom 15. Oktober

Mehr

Entwurf. Artikel 1. 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen

Entwurf. Artikel 1. 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen Entwurf Stand: 22.01.2009 Verordnung zur Neuregelung gebührenrechtlicher Vorschriften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Das Bundesministerium

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

sn MEDIA Programm Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft

sn MEDIA Programm Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft Ständerat Frühjahrssession 009 e-parl 6.0.009 - - :7 07.074 sn MEDIA Programm 007-0. Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft Entwurf des Bundesrates vom. September 007 Bundesbeschluss zur Genehmigung

Mehr

Dokumentationshilfe Einzelhändler - Arzneimittelrecht

Dokumentationshilfe Einzelhändler - Arzneimittelrecht Dokumentationshilfe Einzelhändler - Arzneimittelrecht Besichtigung des Bestandes an Arzneimitteln Fertigarzneimittel Der Einzelhändler bringt nur freiverkäufliche Arzneimittel in den Verkehr ( 43 Abs.

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 13.12.2014 L 358/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 1323/2014 S RATES vom 12. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen

Mehr

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union A Präferenzabkommen: Paneuropa-Mittelmeerländer Autonome Präferenzmaßnahmen: Westliche Balkanländer

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 1974L0346 DE 07.07.1998 003.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen "B RICHTLINIE DES RATES vom 25. Juni

Mehr

1 Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. EGGenTDurchfG. Ausfertigungsdatum: 22.06.2004.

1 Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. EGGenTDurchfG. Ausfertigungsdatum: 22.06.2004. Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 29.9.2015 DE L 252/27 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1730 DER KOMMISSION vom 28. September 2015 zur von Wasserstoffperoxid als alter Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 1, 2, 3, 4, 5

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) MPV Ausfertigungsdatum: 20.12.2001 Vollzitat: "Medizinprodukte-Verordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), die zuletzt durch Artikel

Mehr

Leitlinie zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen

Leitlinie zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen Leitlinie zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen Ziel der Leitlinie ist es mit einem Auszug aus den Rechtsnormen eine konzentrierte Information und Service an die

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung LMEV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung LMEV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: Verordnung über die Durchführung der veterinärrechtlichen Kontrollen bei der Einfuhr und Durchfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs aus Drittländern sowie über die Einfuhr sonstiger Lebensmittel

Mehr

Verordnungen der Europäischen Union für den Lebensmittelbereich

Verordnungen der Europäischen Union für den Lebensmittelbereich 1 von 38 Verordnungen der Europäischen Union für den Lebensmittelbereich 1. Verordnung (EWG) Nr. 315/93 vom 8. Februar 1993 zur Festlegung von gemeinschaftlichen Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten

Mehr

Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung, VSS)

Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung, VSS) Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung, VSS) ENTWURF Änderung vom... Das Bundesamt für Gesundheit, gestützt auf Artikel 8a der Spielzeugverordnung vom 27. März 2002 1,

Mehr

reiseandenken ohne bedenken

reiseandenken ohne bedenken 1 reiseandenken ohne bedenken 2 WAS ES BEI SOUVENIRS ZU BEACHTEN GIBT Souvenirs sind besondere Urlaubserinnerungen. Es gibt jedoch viele Produkte tierischer und pflanzlicher Herkunft, aber auch Kunsthandwerk,

Mehr

089413/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 27. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12985/12 AGRILEG 120 CODEC 1993

089413/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 27. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12985/12 AGRILEG 120 CODEC 1993 089413/EU XXIV. GP Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 27. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12985/12 AGRILEG 120 CODEC 1993 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission 26.

Mehr

- vom BMU erstellte unverbindliche Textfassung -

- vom BMU erstellte unverbindliche Textfassung - Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung BiomasseV) vom 21. Juni 2001 (BGBl. I Nr. 29 vom 27. Juni 2001 Seite 1234) in ihrer durch die 1. Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung

Mehr